Schriftliche Frage 107 von Stephan Protschka (AfD): Wie kam es nach Auffassung der Bundesregierung trotz jahrelanger Datenlage zu den Verzögerungen bei den Meldungen zum günstigen Erhaltungszu…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 20. Oktober 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit.
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Schriftliche Frage 107 von Stephan Protschka (AfD): Wie kam es nach Auffassung der Bundesregierung trotz jahrelanger Datenlage zu den Verzögerungen bei den Meldungen zum günstigen Erhaltungszu…
Frage 107 (Stephan Protschka, AfD):
Wie kam es nach Auffassung der Bundesregierung trotz jahrelanger Datenlage zu den Verzögerungen bei den Meldungen zum günstigen Erhaltungszustand des Wolfes (für die atlantische Region erst am letztmöglichen Fristtag, dem 31. Juli 2025, und für die kontinentale Region mit deutlicher Verzögerung am 13. Oktober 2025), bzw. aus welchen Gründen sind diese Meldungen nicht derart spät erfolgt (www.bundesumweltministeriu m.de/pressemitteilung/deutschland-meldet-guenst igen-erhaltungszustand-des-wolfs-an-eu-kommis sion)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Carsten Träger vom 21. Oktober 2025:
Der FFH-Bericht 2025 wurde fristgerecht zum 31. Juli 2025 abgegeben. Um dies gewährleisten zu können, war der Wolf in der kontinentalen biogeografischen Region hilfsweise mit „unbekannt“ bewertet worden. Die entsprechende Begründung lautete: „Die Datenlage zur Art Canis lupus ist ausreichend und zeichnet ein gutes Bild der innerhalb der kontinentalen Region sehr unterschiedlichen regionalen Situationen. Die methodische Zusammenführung dieser Daten für die Gesamtbewertung konnte allerdings noch nicht abgeschlossen werden, so dass hilfsweise die Meldung ‚unbekannt‘ erfolgt. Diese Vorgehensweise ist der besonderen Dynamik der positiven Entwicklung der Art Canis lupus in Deutschland in den letzten Jahren und den geografischen Besonderheiten innerhalb der biogeografischen Region geschuldet. Die Gesamtbewertung wird sobald wie möglich abgeschlossen und der Erhaltungszustand festgestellt und auch an die Europäische Kommission übermittelt.“ Am 13. Oktober 2025 wurde der FFH-Bericht aufgrund der aktualisierten Bewertung für den Wolf erneut an die EU-Kommission übermittelt.
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