Schriftliche Frage 156 von Harald Ebner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Hat die Bundesregierung im Rahmen des aktuellen FFH-Berichts 2025 bei der EU-Kommission den Erhaltungszustand des Wolfes in Deutschland als…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 4. August 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit.
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Schriftliche Frage 156 von Harald Ebner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Hat die Bundesregierung im Rahmen des aktuellen FFH-Berichts 2025 bei der EU-Kommission den Erhaltungszustand des Wolfes in Deutschland als…
Frage 156 (Harald Ebner, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Hat die Bundesregierung im Rahmen des aktuellen FFH-Berichts 2025 bei der EU-Kommission den Erhaltungszustand des Wolfes in Deutschland als „unbekannt“ gemeldet, und wenn ja, aus welchen fachlichen Gründen war eine Ermittlung des Erhaltungszustandes diesmal nicht möglich?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Carsten Träger vom 5. August 2025:
Der aktuelle FFH-Bericht wurde der EU-Kommission zum 31. Juli 2025 fristgerecht übermittelt. Für die atlantische biogeographische Region wurde der Erhaltungszustand mit „günstig“ bewertet. Für die alpine biogeographische Region wurde keine Bewertung vorgenommen, da nur ein territoriales Einzeltier vorkommt. In Bezug auf den Erhaltungszustand des Wolfs in der kontinentalen biogeographischen Region wurde „unbekannt“ an die EU-Kommission übermittelt. Der Bund ist damit einer Empfehlung der Mehrheit der Bundesländer gefolgt. Die Datenlage zum Wolf ist ausreichend und zeichnet ein gutes Bild der innerhalb der kontinentalen Region sehr unterschiedlichen regionalen Situationen. Die methodische Zusammenführung dieser Daten für die Gesamtbewertung konnte allerdings noch nicht abgeschlossen werden, so dass hilfsweise die Meldung „unbekannt“ erfolgte. Diese Vorgehensweise ist der besonderen Dynamik der positiven Entwicklung des Wolfs in Deutschland in den letzten Jahren und den geographischen Besonderheiten innerhalb der biogeographischen Region geschuldet. Daher ist vorgesehen, dass die Meldegrundlagen von den Bundesländern zusammen mit dem Bund überarbeitet werden. Auf dieser Basis soll eine fachlich basierte Bewertung für den Wolf in der kontinentalen Region an die EU-Kommission übersendet werden.
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