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Rede von Dr. Bettina Hoffmann (Parl. Staatssekretärin bei der Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz) – Fragestunde

dip / rede 11.05.2022 · WP 20 · Original ↗

Teil von Protokoll der 33. Sitzung des 20. Deutschen Bundestages · TOP 2: Fragestunde.

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Rede von Dr. Bettina Hoffmann (Parl. Staatssekretärin bei der Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz) – Fragestunde Herr Abgeordneter, der Erhaltungszustand des Wolfes ist alle sechs Jahre im Rahmen des nach der europäischen Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie für alle FFH-Arten und -Lebensraumtypen zu erstellenden FFH-Berichts zu ermitteln. Die nächste Bewertung erfolgt mit dem FFH-Bericht im Jahr 2025. Der Erhaltungszustand ist nach der FFH-Richtlinie definiert, und seine Einstufung bemisst sich europaweit an einheitlichen Kriterien. Dies sind neben der Population die Merkmale „Verbreitung“, „Größe und Qualität des Habitats“ sowie „Zukunftsaussichten“. Es müssen immer alle Parameter gleichzeitig betrachtet werden. Die Angabe einer schematischen Populationsgröße allein ist für die Einstufung des Erhaltungszustandes nach den EU‑Kriterien nicht ausreichend. Der Erhaltungszustand wird in Deutschland in einem länder- und ressortabgestimmten Verfahren ermittelt und im Rahmen des FFH-Berichts an die EU‑Kommission gemeldet, und ich kann bestätigen, dass dieses Verfahren sehr gut läuft. Im Rahmen des letzten FFH-Berichts im Jahr 2019 wurde der Erhaltungszustand des Wolfes in der kontinentalen und in der atlantischen biogeografischen Region Deutschland als „ungünstig“ bewertet. Wenn eine Wolfspopulation den günstigen Erhaltungszustand erreicht hat, muss dieser Erhaltungszustand auch beibehalten werden. Ungeachtet dessen ist die Erteilung artenschutzrechtlicher Ausnahmen zur Entnahme von Wölfen, die trotz Anwendung von Herdenschutzmaßnahmen beispielsweise gerissen haben, möglich.

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