Schriftliche Frage 44 von Tina Winklmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie stellte sich zum Beginn der Socca- Weltmeisterschaft 2026 in Essen der Bearbeitungsstand der bei deutschen Auslandsvertretungen im Zusam…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 14. September 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts.
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Schriftliche Frage 44 von Tina Winklmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie stellte sich zum Beginn der Socca- Weltmeisterschaft 2026 in Essen der Bearbeitungsstand der bei deutschen Auslandsvertretungen im Zusam…
Frage 44 (Tina Winklmann, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Wie stellte sich zum Beginn der Socca- Weltmeisterschaft 2026 in Essen der Bearbeitungsstand der bei deutschen Auslandsvertretungen im Zusammenhang mit der Teilnahme von Spielern der Mannschaften Irans, des Libanon und Südafrikas gestellten Visumanträge dar (bitte jeweils nach Herkunftsland sowie insgesamt gestellten, erteilten, abgelehnten und noch nicht abschließend beschiedenen Anträgen aufschlüsseln), und welche Gründe lagen den Ablehnungen beziehungsweise den bis dahin noch nicht abgeschlossenen Verfahren zugrunde (www.waz.de/lokales/essen/article4 12959778/aerger-um-visa-fuer-zwei-teams-ist-di e-socca-wm-vorbei-bevor-sie-begonnen-ha t.htmlwww.waz.de/sport/lokalsport/essen/article4 12970136/essener-amateurfussballer-stellen-ploet zlich-die-nationalmannschaft-die-gruende.html)?
Antwort des Staatssekretärs Dr. Bernhard Kotsch vom 15. September 2026:
Da es jährlich eine große Anzahl von Veranstaltungen in Deutschland gibt, kann das Auswärtige Amt nur einen Teil der Veranstaltungen bei der Visabearbeitung flankieren. Die Flankierung ist u. a. geknüpft an die frühzeitige Kontaktaufnahme des Veranstalters mit dem Auswärtigen Amt, damit sichergestellt ist, dass Teilnehmende rechtzeitig Termine buchen und gut vorbereitet (u. a. durch vollständige und aussagekräftige Antragsunterlagen) in diese Termine gehen. Das Auswärtige Amt hatte dem Deutschen Kleinfeld-Fußball-Verband e. V. am 5. Juni 2026 grundsätzliche Informationen zum Visumverfahren zur Verfügung gestellt, um den teilnehmenden Mannschaften eine möglichst reibungslose Visumbeantragung zu ermöglichen. Zu einzelnen Visumverfahren äußert sich das Auswärtige Amt aus Gründen des Datenschutzes und des Schutzes von Persönlichkeitsrechten der Antragstellenden grundsätzlich nicht. Im Falle einer Ablehnung des Visumantrags können die Antragstellenden die Gründe dem Ablehnungsbescheid entnehmen.
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