Schriftliche Frage 59 von Boris Mijatović (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die aktuelle personelle und organisatorische Kapazität der deutschen Botschaft in Teheran hin…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 2. Februar 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts.
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Schriftliche Frage 59 von Boris Mijatović (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die aktuelle personelle und organisatorische Kapazität der deutschen Botschaft in Teheran hin…
Frage 59 (Boris Mijatović, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die aktuelle personelle und organisatorische Kapazität der deutschen Botschaft in Teheran hinsichtlich der durchschnittlichen Bearbeitungsdauer von Visumanträgen, und welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung vor dem Hintergrund der vom Auswärtigen Amt festgestellten angespannten Sicherheitslage im Iran, um die Bearbeitung von Visumanträgen insbesondere für Studierende und Dozierende zu beschleunigen (www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/ iransicherheit-202396)?
Antwort des Staatssekretärs Dr. Géza Andreas von Geyr vom 5. Februar 2026:
Die Rechts- und Konsularabteilung einschließlich der Visastelle der deutschen Botschaft in Teheran bleibt aufgrund der aktuellen Entwicklungen im Iran geschlossen. Die Kommunikationsmöglichkeiten sind massiv eingeschränkt. Dies gilt auch für den externen Dienstleister der Botschaft im Visumverfahren. Aktuell werden nur bereits anhängige Visumanträge bearbeitet, die Annahme von Neuanträgen ist derzeit nicht möglich. Das wegen Maßnahmen der iranischen Regierung bereits ausgedünnte entsandte Botschaftspersonal wurde aus Sicherheitsgründen nochmals reduziert. Wann mit einer Rückkehr zu einem regulären Dienstbetrieb gerechnet werden kann, lässt sich angesichts der weiterhin volatilen Sicherheitslage vor Ort derzeit nicht belastbar sagen. Zuvor konnten mit der Annahme von Visumanträgen durch den externen Dienstleister und Verlagerung dieser Anträge an das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten (BfAA) bereits erhebliche zusätzliche Bearbeitungskapazitäten geschaffen werden. Ein Fokus lag hierbei auf Studienvisa, wo im vierten Quartal 2025 gut 80 Prozent mehr Anträge bearbeitet wurden als im Vergleichszeitraum des Vorjahres. Die Antragsannahme durch den externen Dienstleister wird wieder aufgenommen, sobald es die Lage vor Ort erlaubt. Bearbeitungszeiten, d. h. die Dauer zwischen Antragstellung und Entscheidung über den Visumantrag, werden nicht statistisch erfasst.
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