Schriftliche Frage 60 von Dr. Christoph Birghan (AfD): Unter welchen Voraussetzungen sind nach Auffassung der Bundesregierung spezifische Fördermaßnahmen für Wissenschaftlerinnen an Hochschulen n…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 14. September 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Forschung, Technologie und Raumfahrt.
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Schriftliche Frage 60 von Dr. Christoph Birghan (AfD): Unter welchen Voraussetzungen sind nach Auffassung der Bundesregierung spezifische Fördermaßnahmen für Wissenschaftlerinnen an Hochschulen n…
Frage 60 (Dr. Christoph Birghan, AfD):
Unter welchen Voraussetzungen sind nach Auffassung der Bundesregierung spezifische Fördermaßnahmen für Wissenschaftlerinnen an Hochschulen nach Artikel 3 Absatz 2 und 3 des Grundgesetzes verfassungsrechtlich zulässig, und wo liegen nach Bewertung der Bundesregierung die Grenzen einer geschlechtsspezifischen Förderung?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Matthias Hauer vom 18. September 2026:
Gemäß Artikel 3 Absatz 2 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland (GG) sind Männer und Frauen gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin. In Wissenschaft und Forschung sind Frauen – insbesondere in Leitungspositionen – weiterhin deutlich unterrepräsentiert. Die Überwindung der zugrundeliegenden Benachteiligungen ist ein verfassungsrechtlicher Auftrag, dem das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt mit seinen Fördermaßnahmen nachkommt. Die Grenze gezielter geschlechtsspezifischer Förderungen ist erreicht, sobald bestehende Nachteile beseitigt sind.
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