Bevölkerungsgruppenspezifische Gesundheitsforschung (Antwort zu Drs. 21/5036)
Text
Bevölkerungsgruppenspezifische Gesundheitsforschung (Antwort zu Drs. 21/5036)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/5340
21. Wahlperiode 10.04.2026
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Christoph Birghan, Martin Sichert,
Dr. Christina Baum, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/5036 –
Bevölkerungsgruppenspezifische Gesundheitsforschung
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Am 18. Januar 2026 erklärte die Bundesministerin für Forschung, Technologie
und Raumfahrt, Dorothee Bär, in einem Interview mit der „Süddeutschen
Zeitung“, Deutschland weise im Bereich der Frauengesundheit weiterhin
erheblichen Nachholbedarf auf und sei in Teilen als „Entwicklungsland“ zu bewerten
(www.sueddeutsche.de/politik/csu-forschungsministerin-dorothee-baer-highte
ch-agenda-sexismus-forschung-li.3364518?reduced=true). Zugleich kündigte
sie an, künftig gezielte Fördermittel für die Erforschung frauenspezifischer
Gesundheitsfragen bereitzustellen.
Die Berücksichtigung unterschiedlicher Bevölkerungsgruppen in der
medizinischen Forschung und in klinischen Studien ist auf nationaler wie
europäischer Ebene durch verschiedene Rechtsgrundlagen geregelt. Sowohl das
Arzneimittelgesetz (AMG) als auch die einschlägigen EU-Vorschriften, darunter
die Verordnung (EU) Nr. 536/2014 über klinische Prüfungen, enthalten
Vorgaben zur Zusammensetzung der Studienpopulationen und zur Erhebung
differenzierter Daten.
1. Was versteht die Bundesregierung unter „geschlechtersensibler
Forschung“?
Die Bundesregierung versteht unter geschlechtersensibler
Gesundheitsforschung eine Forschung, die Unterschiede zwischen den Geschlechtern bei
Ursachen für Erkrankungen erforscht und geschlechtersensible Ansätze für
Diagnostik sowie Präventions- und Therapiemaßnahmen entwickelt.
2. Was versteht die Bundesregierung unter „Frauengesundheit“,
„Männergesundheit“ bzw. „Kindergesundheit“?
Im Allgemeinen werden darunter alle gesundheitlichen Aspekte der genannten
Gruppen zusammengefasst. Der Begriff Kindergesundheit wird teils synonym
mit Kinder- und Jugendgesundheit verwendet.
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Forschung,
Technologie und Raumfahrt vom 9. April 2026 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
3. Wie definiert die Bundesregierung die Begriffe „intergeschlechtliche
Gesundheit“, „Gesundheit nichtbinärer Menschen“ sowie
„Transmenschengesundheit“?
Es gibt keine allgemeingültige Definition der Bundesregierung für diese
Begriffe.
4. Was versteht die Bundesregierung unter „Geschlecht“ im Rahmen der
medizinischen Forschung (insbesondere im Hinblick auf die
Differenzierung zwischen biologischen Merkmalen und soziokulturellen Faktoren)?
Die Bundesregierung versteht Geschlecht in der medizinischen Forschung in
der Regel als biologische Unterscheidung von Personen auf Grundlage von
u. a. anatomischen Merkmalen, Chromosomenzusammensetzung und
Hormonhaushalt.
5. Wie definiert die Bundesregierung den Begriff „Gender Data Gap“?
Die Bundesregierung orientiert sich an den international anerkannten
Definitionen, wonach der Gender Data Gap die systematische Lücke in der Erfassung
und Nutzung geschlechterspezifischer Daten beschreibt.
6. Welche soziodemografischen, biologischen oder gesellschaftlichen
Bevölkerungsgruppen betrachtet die Bundesregierung darüber hinaus als
relevant für eine differenzierte und evidenzbasierte medizinische
Forschung, und warum?
Alle Bevölkerungsgruppen, deren Gesundheit durch bestimmte
soziodemografische, biologische oder gesellschaftliche Faktoren unterschiedlich beeinflusst
werden, sind für eine differenzierte und evidenzbasierte medizinische
Forschung relevant, um eine wirksame medizinische Versorgung zu gewährleisten.
7. Auf welche spezifischen internationalen Benchmarks oder
Ländervergleiche stützt die die Bundesforschungsministerin ihre Einschätzung,
Deutschland sei in Teilen ein „Entwicklungsland“ im Bereich der
Frauengesundheit?
8. In welchen konkreten Zahlen und statistischen Indikatoren zeigt sich der
Gender Data Gap in Deutschland aktuell?
Die Fragen 7 und 8 werden im Zusammenhang beantwortet.
Das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR)
informiert sich im Rahmen seiner Aufgabenwahrnehmung aus einer Vielzahl
unterschiedlicher Quellen. Dazu zählen wissenschaftliche Publikationen,
Berichte sowie Stellungnahmen von verschiedenen Akteuren aus Wissenschaft
und Gesundheitsversorgung.
Die Bundesregierung erhebt keine eigenen statistischen Angaben hierüber.
9. Bei welchen Krankheiten oder Gesundheitsstörungen betrachtet die
Bundesregierung das Geschlecht als besonders relevante Kategorie für eine
differenzierte Forschung?
Grundsätzlich geht die Bundesregierung davon aus, dass das Geschlecht bei
allen Erkrankungen von Relevanz für eine angemessene Diagnose, Therapie oder
Prävention sein kann. Die konkrete Rolle bei den verschiedenen
Krankheitsbildern gilt es zu erforschen.
10. Wie erklärt die Bundesregierung die unterschiedlichen
durchschnittlichen Ausgaben der Krankenkassen bei unterschiedlichen
Bevölkerungsgruppen?
Unterschiede bei den durchschnittlichen Ausgaben der Krankenkassen
zwischen verschiedenen Bevölkerungsgruppen können auf eine Vielzahl von
Faktoren zurückzuführen sein. Hierzu zählen insbesondere alters- und
geschlechtsspezifische Morbidität, Unterschiede in der Krankheitsprävalenz, die
Inanspruchnahme von Gesundheitsleistungen, sozioökonomische Faktoren und ein
unterschiedlicher Versorgungsbedarf.
11. Wie erklärt die Bundesregierung eine um etwa fünf Jahre geringere
Lebenserwartung von Männern im Vergleich zu Frauen?
Der Geschlechterunterschied in der Lebenserwartung von etwa fünf Jahren ist
durch das Zusammenwirken verschiedener Faktoren bedingt: struktureller,
sozialer, biologischer, lebensstilbezogener. Die aktuelle Evidenzlage deutet darauf
hin, dass insbesondere nicht-biologische Faktoren einen signifikanten Einfluss
auf Geschlechterunterschiede in der Lebenserwartung haben. Hier scheint das
Gesundheitsverhalten eine wichtige Rolle zu spielen.
Frauen zeigen häufiger weniger riskantes Gesundheitsverhalten. Darüber
hinaus können z. B. soziale und wirtschaftliche Bedingungen wie
Erwerbsbeteiligung und Arbeitsbedingungen, entscheidend zur Lebenserwartung beitragen.
Menschen in sozioökonomisch benachteiligten Verhältnissen, insbesondere
Männer, zeigen laut Evidenzlage eine geringere Lebenserwartung auf.
12. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Häufigkeit von
unerwünschten Arzneimittelwirkungen (UAW) bei Frauen im Vergleich
zu Männern, und inwieweit führt sie diese auf den Gender Data Gap
zurück?
Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) hat
geschlechtsspezifische Unterschiede bei gemeldeten Verdachtsfällen zu
Nebenwirkungen im Rahmen einer im Jahr 2023 publizierten wissenschaftlichen
Studie untersucht.
Daneben hat das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) im Bulletin zur
Arzneimittelsicherheit im September 2024 (Ausgabe 3) eine Erhebung bezüglich Impfungen
veröffentlicht.
Insgesamt zeigt die Spontanberichterstattung, dass es Anzeichen für
geschlechtsspezifische Unterschiede bei der Meldung von Nebenwirkungen gibt.
Inwieweit tatsächlich ein Unterschied in der Verträglichkeit von
Arzneimittelgaben bzw. Impfungen zwischen den Geschlechtern in Bezug auf die
Häufigkeit von Nebenwirkungen existiert, kann nur in kontrollierten klinischen
Studien ermittelt werden.
13. Welche weiteren strukturellen Datenlücken oder Defizite in der
medizinischen Forschung bestehen nach Kenntnis der Bundesregierung über den
Gender Data Gap hinaus?
Medizinische Forschung ist ein langwieriger Prozess, der neue Erkenntnisse
zur Verbesserung von Diagnostik, Therapie und Prävention von Krankheiten
liefert. Sie umfasst Grundlagenforschung, präklinische Tests und klinische
Studien am Menschen. Hierbei gilt es auch heute noch zahlreiche Evidenz- und
Datenlücken unter verschiedenen Gesichtspunkten in der medizinischen
Forschung zu berücksichtigen.
14. Woran macht die Bundesregierung eine etwaig vorliegende
Benachteiligung bestimmter Bevölkerungsgruppen in der medizinischen Versorgung
konkret fest?
Eine Nicht-Berücksichtigung von spezifischen gesundheitlichen
Besonderheiten (wie beispielsweise Symptome, Krankheitsverlauf, Ansprechen auf
Therapien) bestimmter Bevölkerungsgruppen (wie beispielsweise Frauen) in der
medizinischen Versorgung kann zu Über-, Unter- oder Fehlversorgung der
betroffenen Bevölkerungsgruppe führen.
15. Wie hat sich die Partizipation der jeweils relevanten
Bevölkerungsgruppen, insbesondere von Frauen, in klinischen Studien der Phasen I, II
und III seit 1975 entwickelt (bitte in Zehn-Jahres-Schritten
aufschlüsseln)?
Entsprechende Auswertungen zur Partizipation einzelner
Bevölkerungsgruppen, insbesondere von Frauen in klinischen Prüfungen mit Humanarzneimitteln
der Phasen I, II und III liegen der Bundesregierung nicht vor.
16. Aus welchen medizinischen, rechtlichen oder ethischen Gründen kommt
es nach Kenntnis der Bundesregierung zur systematischen Über- oder
Unterrepräsentation einzelner Gruppen in klinischen Studien?
Nach Kenntnis der Bundesregierung kommt es weder aus rechtlichen noch aus
ethischen Gründen zu einer strukturellen Über- oder Unterrepräsentation
einzelner Gruppen in klinischen Studien. Ob bestimmte Gruppen vermehrt oder
vermindert in eine konkrete klinische Prüfung eingeschlossen werden, liegt in
der Regel im Ermessen der Prüfer.
17. Inwieweit ist die Unterrepräsentanz von Frauen in Phase-I-Studien
(gesunde Probanden) durch Sorgen vor potenziellen Risiken für die
Fortpflanzungsfähigkeit begründet, und wie bewertet die Bundesregierung
dieses Hindernis für die Datenerhebung?
Es ist bereits seit vielen Jahren internationaler Standard, dass Prüfpläne zu
klinischen Prüfungen der Phase I auch den Einschluss gesunder Probandinnen
ermöglichen, sofern diese im Verlauf der Phase I nicht schwanger sind oder
werden.
18. Welche Rolle spielt die elektronische Patientenakte (ePA) nach Ansicht
der Bundesregierung bei der künftigen Schließung des Gender Data
Gaps, und wie wird sichergestellt, dass diese Daten für die Forschung
nutzbar gemacht werden?
Gesundheitsdaten aus den elektronischen Patientenakten können für die
medizinische Forschung von großer Bedeutung sein. Da ePA-Daten für alle
Geschlechter gleichermaßen vorliegen, leistet ihre Verfügbarmachung einen
wesentlichen Beitrag zur Verringerung des Gender Data Gap. Im Oktober 2026
wird das Verfahren gestartet, mit dem pseudonymisierte Daten aus den
elektronischen Patientenakten sicher und datenschutzkonform an das
Forschungsdatenzentrum (FDZ) Gesundheit übermittelt und dort für bestimmte
gemeinwohlorientierte Zwecke nutzbar gemacht werden, z. B. zur Forschung. Diese
Übermittlung von Daten aus der ePA an das FDZ Gesundheit ist freiwillig und
Versicherte können der Übermittlung ihrer ePA-Daten jederzeit widersprechen.
Zudem können Versicherte ihre ePA-Daten auch mit ihrer informierten
Einwilligung an Forscherinnen und Forscher geben, vgl. § 363 Absatz 8 SGB V.
19. Welche nationalen und europäischen Rechtsgrundlagen (z. B. AMG,
Verordnung [EU] Nr. 536/2014) verpflichten seit wann die Berücksichtigung
unterschiedlicher Geschlechter in der medizinischen Forschung?
Die Berücksichtigung des biologischen Geschlechts im Rahmen klinischer
Prüfungen ist rechtlich nicht in einem Schritt eingeführt worden, sondern hat sich
über die Zeit entwickelt. Von anfangs impliziten GCP-Prinzipen (GCP: = Good
Clinical Practice) hin zu expliziten gesetzlichen Anforderungen zuletzt in der
Verordnung (EU) Nr. 536/2014. Bezüglich der Anforderungen gemäß CTR
wird auf die Antwort zu Frage 15 verwiesen. In der vor der CTR anwendbaren
Fassung des Arzneimittelgesetzes (AMG) war in § 42 Absatz 2 Nummer 2
AMG indirekt ein Geschlechterbezug enthalten. Dort wurde als
Versagungsgrund aufgeführt, dass eine klinische Prüfung zu versagen sei, wenn die
vorgelegten Unterlagen, insbesondere die Angaben zum Arzneimittel und der
Prüfplan einschließlich der Prüferinformation nicht dem Stand der
wissenschaftlichen Erkenntnisse entsprechen, insbesondere die klinische Prüfung
ungeeignet ist, den Nachweis der Unbedenklichkeit oder Wirksamkeit eines
Arzneimittels einschließlich einer unterschiedlichen Wirkungsweise bei Frauen und
Männern zu erbringen.
20. Sieht die Bundesregierung bestehende oder potenzielle Regelungslücken
hinsichtlich der Rechtsgrundlagen (z. B. AMG, Verordnung [EU]
Nr. 536/2014), und wenn ja, in welchen Bereichen?
Aus Sicht der Bundesregierung bestehen keine Regelungslücken.
21. Wie erklärt die Bundesregierung, dass es trotz bestehender gesetzlicher
Vorgaben und Prüfverfahren insbesondere bei Arzneimittelzulassungen
weiterhin zu einem Gender Data Gap kommen kann?
Die Bundesregierung sieht kein grundsätzliches strukturelles Problem beim
prävalenzbasierten Einschluss der Geschlechter in klinische Prüfungen. Über
den tatsächlichen Einschluss einer Person in eine klinische Prüfung entscheiden
die jeweiligen Prüfärztinnen bzw. -ärzte und die betroffenen Personen.
22. In welcher Höhe wurden seit 2015 durch die Bundesregierung Mittel für
die bevölkerungsgruppenspezifische Gesundheitsforschung bereitgestellt
(bitte von 2015 bis 2025 nach Zielgruppen aufschlüsseln)?
Auf die Anlage wird verwiesen.*
In der tabellarischen Übersicht sind Mittel für Förderrichtlinien bzw.
Forschungsvorhaben aufgeführt, die spezifische Bevölkerungsgruppen explizit in
den Blick genommen haben. Darüber hinaus können in allen Förderaktivitäten
Fragestellungen zu spezifischen Bevölkerungsgruppen bearbeitet werden.
Selbstverständlich sind alle geförderten Forscherinnen und Forscher
grundsätzlich dazu angehalten, alle für ihre Fragestellung relevanten
Bevölkerungsgruppen bzw. Differenzierungen zu berücksichtigen.
23. Inwieweit macht die Bundesregierung die Vergabe von
Forschungsmitteln (z. B. durch das Bundesministerium für Forschung, Technologie und
Raumfahrt [BMFTR] oder die Deutsche Forschungsgemeinschaft
[DFG]) künftig davon abhängig, dass in den Forschungsdesigns eine
nach Bevölkerungsgruppen differenzierte Analyse zwingend vorgesehen
ist?
Im Rahmen ihres Förderhandelns regt die Bundesregierung zur Verbesserung
der Qualität der Forschung und zur Vermeidung „blinder Flecken“ an,
Geschlecht und/oder weitere Diversitätsdimensionen auch im Forschungsinhalt
angemessen zu berücksichtigen. Sind solche Dimensionen relevant, kann die
Berücksichtigung von Geschlecht sowie weiterer Diversitätsdimensionen
konkrete Auswirkungen auf die Planung, Durchführung und Ergebnisse eines
Forschungsprojekts haben. Vorgaben zur repräsentativen Einbindung spezifischer
Bevölkerungsgruppen kann es bei erforderlichen Fragestellungen im Rahmen
von Förderbekanntmachungen der Bundesregierung geben.
24. In welcher Höhe wurden seit 2015 durch die Privatwirtschaft in
Deutschland Mittel für die bevölkerungsgruppenspezifische
Gesundheitsforschung bereitgestellt oder investiert (soweit der Bundesregierung hierzu
Daten vorliegen)?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine Daten vor.
* Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 21/5340 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar.
Kleine Anfrage der Fraktion der AfD auf BT-Drs. 21/5036
Anlage – Antwort zu Frage 22: Mittel für bevölkerungsgruppenspezifische Gesundheitsforschung (in Mio. Euro)
Jahr Männer Frauen Kinder und Jugendliche Senioren Sonstige spezifische
Bevölkerungsgruppen
2015 0,95 6,10 0,10
2016 0,70 0,98 0,02 2,72
2017 0,44 1,05 1,01 0,82
2018 0,37 7,27 4,62 4,40
2019 0,30 13,02 9,68 9,02
2020 0,38 0,44 16,67 5,70 3,87
2021 0,12 3,36 17,77 5,20 3,22
2022 0,36 2,03 15,63 3,12 2,50
2023 0,38 1,27 10,19 3,72 2,28
2024 0,38 11,69 7,90 3,47 1,30
2025 0,10 16,37 31,76 3,71 0,54
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
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ISSN 0722-8333
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