Schriftliche Frage 147 von Nicole Höchst (AfD): Wie bewertet die Bundesregierung vor dem Hintergrund des Gleichbehandlungsgebots aus Artikel 3 Absatz 2 und 3 des Grundgesetzes die Bezeichn…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 7. April 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend.
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Schriftliche Frage 147 von Nicole Höchst (AfD): Wie bewertet die Bundesregierung vor dem Hintergrund des Gleichbehandlungsgebots aus Artikel 3 Absatz 2 und 3 des Grundgesetzes die Bezeichn…
Frage 147 (Nicole Höchst, AfD):
Wie bewertet die Bundesregierung vor dem Hintergrund des Gleichbehandlungsgebots aus Artikel 3 Absatz 2 und 3 des Grundgesetzes die Bezeichnung des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ), in der Männer nicht ausdrücklich benannt werden, und inwieweit sieht sie darin ein Spannungsverhältnis zum staatlichen Neutralitätsgebot sowie zur gleichberechtigten Sichtbarkeit beider Geschlechter?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Mareike Lotte Wulf vom 9. April 2026:
Die Bezeichnung des Bundesministeriums steht im Einklang mit dem Gleichbehandlungsgebot des Grundgesetzes. Artikel 3 Absatz 2 des Grundgesetzes bestimmt: „Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.“ Staatliches Handeln zugunsten von Frauen in den vielfältigen Bereichen, in denen sie nach wie vor das benachteiligte Geschlecht sind, erfüllt diesen Verfassungsauftrag und ist geboten. Im Jahr 1986 wurde dem Bundesministerium erstmals die Federführung für Frauenpolitik übertragen, die die Situation von Frauen in der Gesellschaft berücksichtigt und auf die Beseitigung bestehender Nachteile von Frauen in verschiedenen Lebensbereichen hinwirkt. Heute heißt die zuständige Abteilung im BMBFSFJ „Frauen und Gleichstellung“. Damit wird einerseits der Tatsache Rechnung getragen, dass auch heute noch in vielen Lebensbereichen vor allem Frauen von Benachteiligung betroffen sind. Anderseits wird damit zum Ausdruck gebracht, dass moderne Gleichstellungspolitik auch Männer einbezieht. Das wird auch dadurch deutlich, dass es ein eigenständiges Referat für Jungen- und Männerpolitik innerhalb der Abteilung gibt. Für weitergehende Informationen wird auf die Themenseite „Gleichstellung“ auf der BMBFSFJ-Website verwiesen: www.bmbfsfj.bund.de/bmbfsfj/themen/gleichstellung.
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