Schriftliche Frage 63 von Markus Frohnmaier (AfD): Hat die Aufnahme einer Professur durch die Bundesministerin des Auswärtigen a. D. Annalena Baerbock finanzielle Auswirkungen auf ihre Ruhebe…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 7. September 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts.
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Schriftliche Frage 63 von Markus Frohnmaier (AfD): Hat die Aufnahme einer Professur durch die Bundesministerin des Auswärtigen a. D. Annalena Baerbock finanzielle Auswirkungen auf ihre Ruhebe…
Frage 63 (Markus Frohnmaier, AfD):
Hat die Aufnahme einer Professur durch die Bundesministerin des Auswärtigen a. D. Annalena Baerbock finanzielle Auswirkungen auf ihre Ruhebezüge (Ruhegehalt) als ehemaliges Mitglied der Bundesregierung, und wenn ja, welche (bitte angeben; vgl. www.welt.de/politik/article6a8ca4c 8511d4fd3bc4e2b6a/annalena-baerbock-hat-eine n-neuen-job-jetzt-wird-sie-professorin.html)?
Antwort des Staatssekretärs Dr. Bernhard Kotsch vom 7. September 2026:
Ruhegehaltfähig ist gemäß § 15 Absatz 2 des Bundesministergesetzes lediglich die Zeit der Mitgliedschaft in der Bundesregierung, im Amt eines Parlamentarischen Staatssekretärs bei einem Mitglied der Bundesregierung und einer vorausgegangenen Mitgliedschaft in einer Landesregierung. Die Tätigkeit im Sinne der Fragestellung hat insoweit keine Auswirkungen auf das Ruhegehalt.
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