feld.energy GmbH
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feld.energy GmbH
Tätigkeit: Sonstiges Unternehmen
Die Fortführung des EEG mit der Novelle 2027 muss die besonderen Anforderungen der Agri-PV berücksichtigen. Um die wirtschaftliche Tragfähigkeit von Agri-PV-Anlagen und damit die Doppelnutzung für Landwirtschaft und Energieerzeugung zu sichern, sind folgende Ausgestaltungen zwingend erforderlich: ein Technologiebonus von mindestens 2,0 ct/kWh für kleine Agri-PV-Anlagen (kleiner 1 MWp), für große Anlagen ein eigenes Ausschreibungssegment für Agri-PV oder alternativ ein Technologiebonus von ebenfalls mindestens 2,0 ct/kWh, ein neutraler Korridor im Differenzkontrakt-Modell sowie die Beibehaltung der Teilübertragbarkeit von Ausschreibungszuschlägen.
Interessenbereiche: Klimaschutz; Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz; Erneuerbare Energien
Regelungsvorhaben:
- EEG-Novelle 2027 (sog. EEG 2.0) Solarpaket II: „Ziel ist die Einbringung von Praxis-Expertise zur Optimierung von Genehmigungsverfahren und Vergütungssätzen bei Agri-Photovoltaikanlagen, um eine wirtschaftliche und flächeneffiziente Doppelnutzung von Agrarflächen zu ermöglichen.“
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