Großprojekt sogenanntes Rückführungsterminal München - Dimensionierung, menschenrechtliche Anforderungen sowie Verfahrens- und Kostentransparenz
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Großprojekt sogenanntes Rückführungsterminal München - Dimensionierung, menschenrechtliche Anforderungen sowie Verfahrens- und Kostentransparenz
Deutscher Bundestag Drucksache 21/6610
21. Wahlperiode 23.06.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Leon Eckert, Filiz Polat, Lukas Benner, Marcel Emmerich,
Jamila Schäfer, Schahina Gambir, Lamya Kaddor, Dr. Konstantin von Notz,
Marlene Schönberger und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Großprojekt sogenanntes Rückführungsterminal München – Dimensionierung,
menschenrechtliche Anforderungen sowie Verfahrens- und Kostentransparenz
Am Franz-Josef-Strauß-Flughafen München (MUC) ist der Neubau eines
Rückführungsterminals der Bundespolizei im Rahmen eines laufenden
Planfeststellungsverfahrens vorgesehen. Vorhabenträgerin ist die Flughafen
München GmbH (FMG), die das Terminal nach Vorgaben der Bundespolizei im
Auftrag der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) errichten soll. Das
Vorhaben steht im Kontext der Reform des Gemeinsamen Europäischen
Asylsystems (GEAS). Vor dem Hintergrund zuletzt deutlich rückläufiger Asylzahlen
(www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/Statistik/AsylinZahlen/aktuelle-zahle
n-maerz-2026.pdf?__blob=publicationFile&v=4) wirft insbesondere die
geplante Dimensionierung nach Ansicht der Fragestellenden erhebliche Zweifel
an Bedarf, Verhältnismäßigkeit und langfristiger Auslastung der Einrichtung
auf. Nach den zuletzt geänderten Planunterlagen wurde der Flächenbedarf der
Anlage deutlich ausgeweitet: Die Brutto-Grundfläche soll von ursprünglich
rund 5 100 Quadratmetern (m2) auf etwa 6 400 m2 anwachsen (Freising lehnt
Rückführungsterminal jenseits des Flughafengebiets weiterhin ab – neuer
Name, mehr Platzbedarf; www.msn.com/de-de/st%C3%A4dtische-infrastruktu
r/verkehrsinfrastruktur/freising-lehnt-r%C3%BCckf%C3%BChrungsterminal-j
enseits-des-flughafengebiets-weiterhin-ab-neuer-name-mehr-platzbedarf/ar-AA
1YZZt5). Während in früheren Unterlagen noch von rund 100 rückzuführenden
Personen pro Tag die Rede war, sprechen die aktualisierten Planungen nun von
einer „signifikanten Steigerung“ (Flughafen München GmbH, 2026:
Verkehrsflughafen München; Erweiterung nördliches Bebauungsband/Neubau der
Bundespolizei „BPOL Sonderbau MUC“, hier: Antrag auf
[Änderungs-]Planfeststellung, S. 9) der täglichen Rückführungen. Gleichzeitig
stieg die prognostizierte Zahl der Fahrzeugbewegungen von ursprünglich etwa
100 auf bis zu 746 Fahrten pro Tag (ebd., S. 10).
Aus Sicht der fragestellenden Fraktion bestehen weiterhin grundlegende
Unklarheiten über den Stand des Verfahrens, unter anderem aufgrund mangelnder
Transparenz hinsichtlich der Terminierung und Ergebnisse von Sitzungen des
Aufsichtsrats der Flughafen München GmbH sowie im Umgang mit
Einwendungen, insbesondere seitens betroffener Kommunen. Diese bislang erkennbare
Intransparenz erschwert eine sachgerechte parlamentarische und öffentliche
Kontrolle des Vorhabens erheblich.
Darüber hinaus bleiben aus Sicht der fragestellenden Fraktion zusätzliche
Fragen zu unabhängigen Verfahrensbeobachtungen, effektiven Beratungszugängen
und der Sicherstellung menschenrechtlicher Standards bislang unzureichend
beantwortet. Dies wiegt umso schwerer, als dass es sich um ein Verfahren mit
erheblicher Grundrechtsrelevanz und sensiblen Eingriffsmaßnahmen handelt,
bei dem Transparenz, rechtsstaatliche Kontrolle und die frühzeitige Einbindung
unabhängiger Stellen zentrale Voraussetzungen für die Legitimation des
Vorhabens sein müssen.
Nicht zuletzt ist auch die Finanzierungsstruktur des Vorhabens unklar. Weder
die bisher angefallenen Kosten noch die zu erwartenden Gesamt- und
Folgekosten sowie deren Verteilung zwischen Bund, Ländern und weiteren
Beteiligten sind bislang nachvollziehbar dargelegt. Dies wirft zusätzliche Zweifel an
den allgemeinen Planungen dieses Projektes auf.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Welche Gründe sieht die Bundesregierung als maßgeblich für die
Notwendigkeit des Neubaus eines sogenannten Rückführungsterminals am Franz-
Josef-Strauß-Flughafen München?
2. Wie ist der aktuelle Zeitplan für das Vorhaben, insbesondere im Hinblick
auf Baubeginn und Inbetriebnahme?
3. Welche Verfahrensschritte im Planfeststellungsverfahren sind nach
Kenntnis der Bundesregierung bislang abgeschlossen, welche stehen noch aus,
und bis wann sollen diese abgeschlossen sein?
4. Haben nach Kenntnis der Bundesregierung die zuständigen Gremien,
insbesondere der Aufsichtsrat der Flughafen München GmbH, bereits über
das Vorhaben entschieden, und wenn ja, mit welchem Ergebnis?
5. Wurde das Einvernehmen der Gesellschafter der Flughafen München
GmbH im Vorfeld des Vorhabens durch die Bundesregierung eingeholt,
wenn ja, wann, in welcher Form, und wenn nein, weshalb nicht?
6. Wie viele Einwendungen sind im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens
eingegangen (bitte nach Einwendungsgründen getrennt aufschlüsseln)?
7. Nach welchen Kriterien werden diese Einwendungen geprüft und
bewertet?
8. Wie beabsichtigt die Bundesregierung, mit Einwendungen umzugehen,
die sich gegen den Standort, die Dimensionierung oder Ausgestaltung des
Vorhabens richten (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
9. Welche Schlussfolgerung zieht die Bundesregierung aus der ablehnenden
Haltung der Stadt Freising gegenüber dem Vorhaben?
10. In welcher Form werden kommunale Belange und Einwände nach
Kenntnis der Bundesregierung im weiteren Verfahren berücksichtigt?
11. Wie ist die geplante Kapazität der Einrichtung konkret ausgestaltet
(insbesondere hinsichtlich Einzelrückführungen und
Sammelabschiebungsmaßnahmen)?
12. Auf welchen tatsächlichen und prognostischen Annahmen basiert die
bisherige Dimensionierung der Kapazitäten des geplanten
Rückführungsterminals, und wie begründet die Bundesregierung diese Kapazitätsplanung
vor dem Hintergrund aktuell rückläufiger Asylzahlen (vgl. Vorbemerkung
der Fragesteller)?
13. Inwiefern werden bei der Planung mögliche Veränderungen durch das
Inkrafttreten der Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems
berücksichtigt?
14. Welche Auswirkungen erwartet die Bundesregierung durch das
Inkrafttreten der GEAS-Reform konkret auf Umfang und Struktur von
Rückführungen?
15. Inwiefern wird bei der Dimensionierung des Rückführungsterminals
berücksichtigt, dass ein erheblicher Teil der ausreisepflichtigen Personen
über einen Duldungsstatus verfügt?
16. Auf welchen Annahmen basiert die Prognose von bis zu 746
Fahrzeugbewegungen pro Tag im Rahmen des Vorhabens, und wie erklärt die
Bundesregierung das Verhältnis dieser Verkehrsbelastung zur geplanten Zahl
von Rückführungen (Flughafen München GmbH, 2026:
Verkehrsflughafen München; Erweiterung nördliches Bebauungsband/Neubau der
Bundespolizei „BPOL Sonderbau MUC“, hier: Antrag auf
[Änderungs-]Planfeststellung, S. 10)?
17. Welche Auswirkungen auf Verkehr, Infrastruktur und Anwohnerinnen und
Anwohner erwartet die Bundesregierung durch diese Verkehrsbelastung?
18. Welche zusätzlichen Emissionen, insbesondere durch erhöhtes
Verkehrsaufkommen und den Betrieb der Einrichtung, erwartet die
Bundesregierung infolge des Vorhabens?
19. Welche Auswirkungen auf Umwelt und Natur erwartet die
Bundesregierung durch den Neubau des Rückführungsterminals am Flughafen
München?
20. Welche artenschutzrechtlichen Prüfungen wurden bislang durchgeführt,
und zu welchen Ergebnissen kamen diese?
21. Welche Maßnahmen sind vorgesehen, um Umweltbelastungen sowie
Eingriffe in Natur und Artenschutz zu vermeiden, zu minimieren oder
auszugleichen?
22. Wie gestaltet sich die Personalplanung für den geplanten Betrieb des
Terminals?
23. Wie erklärt die Bundesregierung ihr Vorhaben, kein Mehraufkommen im
Personalbestand für das Terminal aufzubringen, bei geplanter Schaffung
deutlich erhöhter Rückführungskapazitäten (vgl. Schriftliche Frage 16 des
Abgeordneten Leon Eckert auf Bundestagsdrucksache 21/2876)?
24. Wie viel Personal soll nach aktuellem Planungsstand seitens des
Freistaates Bayern für den Betrieb des Rückführungsterminals am Flughafen
München bereitgestellt werden?
25. Welche damit verbundenen Personal- und Betriebskosten werden für den
Einsatz bayerischer Behörden veranschlagt (bitte nach Kostenarten
aufschlüsseln)?
26. Wie ist die Zusammenarbeit zwischen der Bundesregierung und den
bayerischen Behörden beim geplanten Betrieb des Rückführungsterminals am
Flughafen München konkret ausgestaltet?
27. Ist vorgesehen, dass das Terminal auch für koordinierte Rückführungen
im europäischen Kontext genutzt wird?
28. Wie ist die Finanzierungsstruktur des Vorhabens ausgestaltet
(insbesondere hinsichtlich der Rollen von Bund, Flughafen München GmbH und
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben)?
29. Welche vertraglichen Grundlagen bestehen oder sind geplant für die
Nutzung des Terminals durch die Bundespolizei?
30. Welche Kosten entstehen nach Kenntnis der Bundesregierung für die
Errichtung und den Betrieb des Rückführungsterminals am Flughafen
München (bitte nach einzelnen Kostenpositionen aufschlüsseln)?
31. Welche Kosten entfallen nach Wissen der Bundesregierung dabei auf den
Freistaat Bayern (bitte ebenfalls nach einzelnen Kostenpositionen
differenzieren)?
32. Über welchen Zeitraum ist die Nutzung des Terminals vertraglich
vorgesehen?
33. Welche Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen wurden im Vorfeld
durchgeführt, insbesondere im Vergleich zu Alternativen wie der Nutzung
bestehender Infrastruktur?
34. Welche finanziellen Risiken sieht die Bundesregierung im Hinblick auf
eine mögliche Unterauslastung der Einrichtung?
35. Inwiefern wurden Szenarien mit sinkenden Rückführungszahlen bei der
wirtschaftlichen Bewertung berücksichtigt?
36. Welche Zugangs- und Beratungsangebote zu Rechtsbeiständen für
betroffene Personen sind im Terminal vorgesehen?
37. In welchem Umfang sind Räumlichkeiten für die Rechtsberatung der
betroffenen Personen vorgesehen?
38. Ist eine medizinische Versorgung in der Einrichtung sichergestellt (wenn
ja, bitte konkretisieren)?
39. Welche baulichen Vorkehrungen sind für die Unterbringung
minderjähriger Personen getroffen (beispielsweise Spielanlagen oder separate Sozial-
und Erziehungsräume)?
40. Welche unabhängigen Stellen und Kontrollinstanzen sollen Zugang zur
Einrichtung erhalten?
41. Ist die Einrichtung einer unabhängigen Abschiebungsbeobachtung
vorgesehen, und wenn nein, aus welchen Gründen wird auf eine solche
unabhängige Beobachtungsstelle verzichtet?
42. Wie wird sichergestellt, dass zivilgesellschaftliche Organisationen ihre
Arbeit vor Ort wahrnehmen können?
43. In welchem Umfang sind Räumlichkeiten vorgesehen, in denen
zivilgesellschaftliche Organisationen ihre Arbeit vor Ort wahrnehmen können
(etwa für Beratungs- und Betreuungsdienste)?
44. Welche weiteren vergleichbaren Rückführungs- oder
Abschiebeinfrastrukturprojekte verfolgt die Bundesregierung derzeit – insbesondere mit
Hinblick auf Neubauten (bitte nach Unterbringungskapazitäten und
Bundesländern auflisten)?
45. Inwiefern unterscheiden sich diese bestehenden oder geplanten
Einrichtungen hinsichtlich Kapazität, baulicher Ausgestaltung, Nutzungskonzept
und Planungsstand von dem geplanten Rückführungsterminal am
Flughafen München?
Berlin, den 8. Juni 2026
Katharina Dröge, Britta Haßelmann und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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