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Schriftliche Frage 12 von Stefan Schmidt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welche Summe hat die Bundesregierung im Einzelplan 09 des Haushaltsentwurfs 2027 für den Untertitel 3 „Förderung der Leistungssteigerung im…

dip / schriftliche_frage 24.07.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 20. Juli 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen.

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Schriftliche Frage 12 von Stefan Schmidt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welche Summe hat die Bundesregierung im Einzelplan 09 des Haushaltsentwurfs 2027 für den Untertitel 3 „Förderung der Leistungssteigerung im… Frage 12 (Stefan Schmidt, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welche Summe hat die Bundesregierung im Einzelplan 09 des Haushaltsentwurfs 2027 für den Untertitel 3 „Förderung der Leistungssteigerung im Tourismusgewerbe“ (2026: 2,898 Mio. Euro) im Haushaltstitel 686 06-651 „Potenziale in der Dienstleistungswirtschaft“ vorgesehen, nachdem der besagte Untertitel 3 im Haushaltsentwurf 2027 nicht mehr gesondert im Haushaltstitel 686 06-651 „Potenziale in der Dienstleistungswirtschaft“ ausgewiesen ist, und bei welchen konkreten Untertiteln und Projekten kürzt die Bundesregierung im Haushaltstitel 686 06-651 „Potenziale in der Dienstleistungswirtschaft“, der im Haushaltsentwurf 2027 nur noch 9,865 Mio. Euro vorsiehst und damit 1,795 Mio. Euro weniger als im Haushalt 2026? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dennis Rohde vom 22. Juli 2026: Der Regierungsentwurf zum Bundeshaushalt 2027 sieht im Titel 0901 68606 „Potenziale in der Dienstleistungswirtschaft“ einen Ansatz in Höhe von 9.865 T Euro vor. Die Teilansätze der 3 Untertitel stellen sich wie folgt dar: RegE 2027 Haushalt 2026 Differenz Untertitel 1 Umsetzung kreativwirtschaftlicher Konzepte 7.416.000 € 8.012.000 € –596.000 € Untertitel 2 Förderung der Leistungssteigerung in der Gesundheitsund Pflegewirtschaft 0 € 750.000 € –750.000 € Untertitel 3 Förderung der Leistungssteigerung im Tourismusgewerbe 2.449.000 € 2.898.000 € –449.000 € Die geringeren Ansätze im Vergleich zum Haushalt 2026 sind Folge des Konsolidierungsbedarfs im Haushalt. Zudem gibt es bedarfsgerechte Umschichtungen innerhalb des Einzelplans 09.

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