Haushaltsentwurf 2026 – Kapitel 0902 Mittelstand: Gründen, Wachsen, Investieren (Einzelplan 09 Bundesministerium für Wirtschaft und Energie)
Text
Haushaltsentwurf 2026 – Kapitel 0902 Mittelstand: Gründen, Wachsen, Investieren (Einzelplan 09 Bundesministerium für Wirtschaft und Energie)
0902 Mittelstand: Gründen, Wachsen, Investieren
grund) zu heben sowie unternehmensgrößenspezifische
Wettbewerbsnachteile abzubauen, indem kleine und mittlere
Unternehmen externes, qualifiziertes Know-how zu allen Fragen
der Unternehmensführung frühzeitig in Anspruch nehmen
können.
Die veranschlagten Mittel tragen insgesamt wesentlich zur
Erreichung der SDGs 4, 7, 8, 9 und 13 der DNS bei.
Überblick zum Kapitel 0902
Soll
2026
1 000 €
Soll
2025
1 000 €
Veränderung
gegenüber
2025
1 000 €
Ausgabereste
2025
1 000 €
Ist
2024
1 000 €
Einnahmen
Verwaltungseinnahmen........................................... 33 265 33 265 - 26 107
Übrige Einnahmen.................................................. - - - 4 605
Gesamteinnahmen.................................................. 33 265 33 265 - 30 712
Ausgaben
Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen). 419 176 398 010 +21 166 18 000 394 766
Ausgaben für Investitionen...................................... 713 127 735 026 -21 899 774 725
Besondere Finanzierungsausgaben....................... - - - -
Gesamtausgaben.................................................... 1 132 303 1 133 036 -733 18 000 1 169 491
davon nicht flexibilisiert........................................... 1 132 303 1 133 036 -733 18 000 1 169 491
Verpflichtungsermächtigung im Haushalt 2026
Verpflichtungsermächtigung.................................... 1 091 337
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2027 bis zu.................................. 394 194
im Haushaltsjahr 2028 bis zu.................................. 368 735
im Haushaltsjahr 2029 bis zu.................................. 284 212
im Haushaltsjahr 2030 bis zu.................................. 15 473
im Haushaltsjahr 2031 bis zu.................................. 12 923
im Haushaltsjahr 2032 bis zu.................................. 4 800
im Haushaltsjahr 2033 bis zu.................................. 4 500
im Haushaltsjahr 2034 bis zu.................................. 3 600
im Haushaltsjahr 2035 bis zu.................................. 2 200
im Haushaltsjahr 2036 bis zu.................................. 700
- 43 -
Mittelstand: Gründen, Wachsen, Investieren 0902
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2026
1 000 €
Soll 2025
Reste 2025
1 000 €
Ist
2024
1 000 €
Einnahmen
Verwaltungseinnahmen
119 89
-691
Vermischte Einnahmen 33 265
33 265
26 107
Haushaltsvermerk:
Mehreinnahmen dienen zur Leistung der Mehrausgaben bei folgendem
Titel: 882 02.
Erläuterungen:
Von den Investoren zurückfließende Mittel gemäß § 8 Abs. 3 des Gesetzes über
die Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur"
(GRW) können zur Verstärkung der GRW-Förderung bei Kap. 0902 Tit. 882 02
eingesetzt werden.
Übrige Einnahmen
346 01
-692
Einnahmen aus Zuschüssen des Europäischen Fonds für regionale
Entwicklung
-
-
4 605
Haushaltsvermerk:
1. Mehreinnahmen sind wegen bindender Vorgaben der EU
zweckgebunden. Sie dienen nur zur Leistung der Mehrausgaben bei
folgendem Titel: 882 03.
2. Den Ländern zustehende Anteile an den Zuschüssen sind bei der
Weitergabe von den Einnahmen abzusetzen.
346 02
-692
Einnahmen aus Zuschüssen des europäischen Fonds für einen
gerechten Übergang (Just Transition Fund - JTF)
-
-
-
Haushaltsvermerk:
1. Mehreinnahmen sind wegen bindender Vorgaben der EU
zweckgebunden. Sie dienen nur zur Leistung der Mehrausgaben bei
folgendem Titel: 882 04.
2. Den Ländern zustehende Anteile an den Zuschüssen sind bei der
Weitergabe von den Einnahmen abzusetzen.
381 03
-890
Verrechnungseinnahmen gemäß § 61 BHO außerhalb der Tit. 381 .1 und
381 .7
-
-
(-)
Ausgaben
Haushaltsvermerk:
1. Einsparungen dienen bis zur Höhe von 10 000 T€ zur Deckung von
Mehrausgaben bei folgendem Titel: 686 07.
2. Einsparungen dienen zur Deckung von Mehrausgaben bei folgendem
Titel: Kap. 0903 Tit. 526 01.
3. Einsparungen bei den Verpflichtungsermächtigungen dienen zur
Deckung der weiteren Verpflichtungsermächtigung bei folgendem Titel:
Kap. 0903 Tit. 526 01.
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0902 Mittelstand: Gründen, Wachsen, Investieren
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2026
1 000 €
Soll 2025
Reste 2025
1 000 €
Ist
2024
1 000 €
Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen)
662 02
-634
Zinszuschüsse im Rahmen von ERP-Förderprogrammen 45 660
41 160
36 350
Verpflichtungsermächtigung....................................................... 44 300 T€
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2027 bis zu................................................. 6 000 T€
im Haushaltsjahr 2028 bis zu................................................. 6 000 T€
im Haushaltsjahr 2029 bis zu................................................. 5 800 T€
im Haushaltsjahr 2030 bis zu................................................. 5 500 T€
im Haushaltsjahr 2031 bis zu................................................. 5 200 T€
im Haushaltsjahr 2032 bis zu................................................. 4 800 T€
im Haushaltsjahr 2033 bis zu................................................. 4 500 T€
im Haushaltsjahr 2034 bis zu................................................. 3 600 T€
im Haushaltsjahr 2035 bis zu................................................. 2 200 T€
im Haushaltsjahr 2036 bis zu.................................................... 700 T€
Haushaltsvermerk:
1. Die Ausgaben sind übertragbar.
2. Einsparungen dienen bis zur Höhe von 220 T€ zur Deckung von
Mehrausgaben bei folgendem Titel: Kap. 0910 Tit. 532 03.
Erläuterungen:
Zur Stärkung der marktnahen Forschung und Entwicklung neuer Produkte,
Verfahren und Dienstleistungen sowie ihrer Markteinführung durch mittelständische
Unternehmen und freiberuflich Tätige werden durch das Programm Darlehen
zinsverbilligt. Aus dem Bundeshaushalt wird bei Neuzusagen maximal die Hälfte der
Förderlast und nicht mehr als ein Prozentpunkt Zinsverbilligung getragen. Die
ERP-Wirtschaftsförderung trägt die übrige Verbilligungsleistung in dem Programm.
Der für die Laufzeit der Darlehen feste Zins wird in Abhängigkeit von der
Marktzinsentwicklung flexibel gesteuert. Das Förderprogramm wird durch die KfW auf
der Grundlage einer Richtlinie durchgeführt.
671 01
-691
Deutschlandfonds -
-
-
686 01
-692
Förderung von Maßnahmen zur Strukturanpassung in
Braunkohlebergbauregionen
7 932
8 000
5 293
Verpflichtungsermächtigung
fällig im Haushaltsjahr 2027 bis zu......................................... 2 174 T€
Haushaltsvermerk:
Die Ausgaben sind übertragbar.
Erläuterungen:
Aus dem Ansatz können folgende Ausgaben für die Durchführung der
Maßnahmen geleistet werden:
Bezeichnung 1 000 €
Begleitvorhaben.................................................................................... 98
686 02
-165
Mittelstandsinstitute und Arbeitsgemeinschaft für wirtschaftliche
Verwaltung e. V.
13 199
13 105
11 774
Haushaltsvermerk:
Die Erläuterungen sind hinsichtlich der Ausgabenansätze der einzelnen
Zuwendungsempfänger / Einrichtungen gemäß § 26 Abs. 3 BHO ver-
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Mittelstand: Gründen, Wachsen, Investieren 0902
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2026
1 000 €
Soll 2025
Reste 2025
1 000 €
Ist
2024
1 000 €
Noch zu Titel 686 02
bindlich. Abweichungen bedürfen der Einwilligung des
Bundesministeriums der Finanzen.
Erläuterungen:
Adresse und Bezeichnung
Finanzierungsanteil in Prozent
Soll
2026
1 000 €
Soll
2025
1 000 €
Ist
2024
1 000 €
mit ohne
Eigenmittel
1 2 3 4 5 6
Institutionelle Förderung/Zuschüsse an Einrichtungen gemäß § 26 Abs. 3 BHO
1. Rationalisierungs- und Innovationszentrum der Deutschen Wirtschaft
e. V. (RKW), Eschborn/Ts...................................................................... 87,30 100,00 7 461 7 461 6 835
- aus Kap. 0902 Tit. 686 02
2. Institut für Mittelstandsforschung (IfM), Bonn........................................ 57,70 67,00 1 859 1 859 1 769
- aus Kap. 0902 Tit. 686 02
3. Deutsches Handwerksinstitut e. V. (DHI), Berlin.................................... 25,10 38,09 1 733 1 644 1 473
- aus Kap. 0902 Tit. 686 02
4. Arbeitsgemeinschaft für wirtschaftliche Verwaltung e. V. (AWV),
Eschborn........................................................................................................ 87,50 100,00 1 791 1 791 1 600
- aus Kap. 0902 Tit. 686 02
Zusammen................................................................................................. 12 844 12 755 11 677
- Summe Tit. 686 02................................................................................... 12 844 12 755 11 677
Projektförderung
5. Projekt Entwicklung von ÜLU-Plänen der Fachstufe für das
Bauhauptgewerbe................................................................................................. 355 350 -
Insgesamt.................................................................................................. 13 199 13 105 11 677
- Summe Tit. 686 02................................................................................... 13 199 13 105 11 677
Wirtschaftsplan zu 1. siehe Anlage zum Kapitel 0902.
Zu 1. :
Das RKW Kompetenzzentrum fördert als gemeinnützige Forschungs- und Entwicklungseinrichtung des RKW e. V. auf Bundesebene
Produktivität sowie Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit von kleinen und mittleren Unternehmen. Die praxisnahen
branchenübergreifenden Lösungen und Handlungsempfehlungen des RKW Kompetenzzentrums richten sich an Unternehmer:innen, die ihre
Produkte und betriebliche Abläufe an neue gesellschaftliche und technologische Herausforderungen zukunftsorientiert anpassen
möchten. Sie adressieren auch potenzielle Gründer:innen und Unternehmensnachfolger:innen. Bei der Auswahl der
Unterstützungsangebote kooperiert das RKW Kompetenzzentrum eng mit Politik, Wirtschaft, Gewerkschaften und Wissenschaft. Ist 2024 in Spalte 6
ist zu bereinigen um vom RKW zurückgezahlte Beträge in Höhe von 95 T€.
Zu 2. :
Das IfM, eine Stiftung des bürgerlichen Rechts mit Sitz in Bonn, hat die Lage, Entwicklung und Probleme des Mittelstandes zu
erforschen und damit zur Erfüllung von Aufgaben der Ressorts der Stifter beizutragen. Stifter sind der Bund und das Land Nordrhein-
Westfalen. Der Bund bringt zwei Drittel, das Land Nordrhein-Westfalen ein Drittel der Mittel auf.
Zu 3. :
Das DHI ist das zentrale, anwendungsorientierte Forschungsinstitut für das Handwerk. Fünf zum DHI zusammengeschlossene
Institute haben - ihren unterschiedlichen Schwerpunkten entsprechend - die Kernaufgabe, Ergebnisse aus Wissenschaft und Forschung
vorwiegend in den Bereichen Innovation, Technik und Betriebsführung für das Handwerk zugänglich und für die betriebliche Praxis
nutzbar zu machen. Für den Bund und die im gleichen Umfang mitfinanzierenden Länder leistet das DHI Gutachter- und
Beratungstätigkeiten in der Gewerbeförderung. Ist 2024 in Spalte 6 ist zu bereinigen um vom DHI zurückgezahlte Beträge in Höhe von 2 T€.
Zu 4. :
Die AWV hat die Aufgabe, als gemeinnütziger Verein die Produktivität und Wettbewerbsfähigkeit in den Dienstleistungsbereichen der
gewerblichen Wirtschaft und in der öffentlichen Verwaltung zu verbessern. Durch diese Aufgabenstellung und ihre Mitgliederstruktur
(Unternehmen, öffentlich-rechtliche Körperschaften, Freie Berufe) erfüllt sie eine zentrale Scharnierfunktion zwischen Wirtschaft und
öffentlicher Verwaltung. Die AWV befasst sich verstärkt mit Fragestellungen des Bürokratieabbaus und erarbeitet anhand praktischer
Fälle in der Wirtschaft Wege, die dazu beitragen, Verwaltungsanforderungen und -verfahren gegenüber der Wirtschaft zu reduzieren
oder zu vereinfachen und dadurch die entstehenden Kosten für alle Beteiligten zu senken.
Zu 5. :
Des Weiteren unterstützt das BMWE einmalig unmittelbar die umfangreiche Entwicklung von Unterweisungs- und
Durchschnittskostenplänen der überbetrieblichen Lehrlingsunterweisung der Fachstufe für 13 klimarelevante Berufe des Bauhauptgewerbes durch die
Interessengemeinschaft des Heinz-Piest-Instituts für Handwerkstechnik an der Leibnitz Universität Hannover e. V. (IG HPI), welche
aus der Novellierung der Ausbildungsordnungen für 19 Berufe des Bauhauptgewerbes resultiert.
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0902 Mittelstand: Gründen, Wachsen, Investieren
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2026
1 000 €
Soll 2025
Reste 2025
1 000 €
Ist
2024
1 000 €
686 04
-153
Berufliche Bildung für den Mittelstand - Lehrlingsunterweisung und
Berufswettbewerbe
81 395
70 000
69 966
Verpflichtungsermächtigung......................................................... 5 750 T€
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2027 bis zu................................................. 5 000 T€
im Haushaltsjahr 2028 bis zu.................................................... 250 T€
im Haushaltsjahr 2029 bis zu.................................................... 250 T€
im Haushaltsjahr 2030 bis zu.................................................... 250 T€
Haushaltsvermerk:
1. Die Ausgaben sind übertragbar.
2. Die Ausgaben sind mit folgenden Titeln gegenseitig deckungsfähig:
686 05, 686 08 und 893 01.
3. Einnahmen aus Rückzahlungen von Fördermitteln aus Vorjahren
fließen den Ausgaben zu.
4. Ein etwaiger Aufwuchs der Finanzierungsmittel des Bundes ab 2025
wird nur verausgabt werden dürfen, wenn das jeweilige Bundesland
einen komplementären Finanzierungsanteil von einem Drittel
garantiert. Zur Berechnung des Finanzierungsanteils der Länder wird nur
die Fachstufenförderung heranzuziehen sein.
Erläuterungen:
Bezeichnung 1 000 €
1. Zuschüsse zu überbetrieblichen Lehrgängen für Auszubildende
der Fachstufe.................................................................................. 81 275
2. Durchführung und Teilnahme Berufswettbewerbe.......................... 120
Zusammen............................................................................................ 81 395
Zu 1.:
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie unterstützt die berufliche Bildung im
Handwerk durch Zuschüsse zu überbetrieblichen Lehrgängen für Auszubildende der Fachstufe
(Ermäßigung der von den Ausbildungsbetrieben zu tragenden Lehrgangsgebühren). Die
Lehrgänge dienen u. a. der Anpassung des personellen Leistungsstandes an den technischen und
ökonomischen Fortschritt. Einzelheiten regelt die Förderrichtlinie des Bundesministeriums für
Wirtschaft und Energie.
Zu 2.:
Ferner unterstützt das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie die Durchführung von
Berufswettbewerben und die Teilnahme an diesen, so dass Fachkräfte zu einer erhöhten
Leistungsbereitschaft angereizt und zu Bestleistungen motiviert werden und schließlich die
Qualität des deutschen Ausbildungssystems insgesamt erhöht wird.
Aus dem Ansatz können folgende Ausgaben für die Durchführung der
Maßnahmen geleistet werden:
Bezeichnung 1 000 €
Projektträgerkosten .............................................................................. 204
Wissenschaftliche Begleitung und Evaluation...................................... 200
Mehr wegen bedarfsgerechter Veranschlagung.
686 05
-253
Fachkräftesicherung für kleine und mittlere Unternehmen 25 835
25 449
22 547
Verpflichtungsermächtigung....................................................... 23 200 T€
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2027 bis zu............................................... 14 550 T€
im Haushaltsjahr 2028 bis zu................................................. 6 400 T€
im Haushaltsjahr 2029 bis zu................................................. 2 250 T€
Haushaltsvermerk:
1. Die Ausgaben zu Nr. 1, 2, 3, 4, 5, 6 und 7 der Erläuterungen sind
übertragbar.
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Mittelstand: Gründen, Wachsen, Investieren 0902
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2026
1 000 €
Soll 2025
Reste 2025
1 000 €
Ist
2024
1 000 €
Noch zu Titel 686 05
2. Mehrausgaben zu Nr. 8 der Erläuterungen dürfen bis zur Höhe der
Einsparungen bei folgendem Titel geleistet werden: Kap. 1106 Tit.
686 12.
3. Einsparungen dienen bis zur Höhe von 220 T€ zur Deckung von
Mehrausgaben bei folgendem Titel: Kap. 0910 Tit. 532 03.
4. Die Ausgaben sind mit folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig:
686 04.
5. Die Ausgaben zu Nr. 2 der Erläuterungen sind mit folgendem Titel
gegenseitig deckungsfähig: Kap. 0904 Tit. 687 05.
6. Die Ausgaben zu Nr. 3 und 4 der Erläuterungen sind in Höhe von
2 000 T€ mit folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig: 893 01.
7. Mehrausgaben zu Nr. 8 der Erläuterungen dürfen bis zur Höhe der
zweckgebundenen Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet
werden: Kap. 1106 Tit. 272 02.
Dies gilt auch für zu erwartende Einnahmen aus bestehenden
Ansprüchen. Falls Ausgaben aufgrund zu erwartender Einnahmen
geleistet wurden und diese Einnahmen im laufenden Haushaltsjahr
nicht eingehen, dürfen diese Einnahmen, soweit sie in den folgenden
Haushaltsjahren eingehen, nicht mehr zur Leistung von Ausgaben
verwendet werden.
8. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass
Veröffentlichungen und sonstiges Informationsmaterial gegen ermäßigtes Entgelt
oder unentgeltlich an Dritte abgegeben werden.
Erläuterungen:
Bezeichnung 1 000 €
1. Inländische und ausländische Fachkräftepotenziale für KMU
heben ("KOFA", "Make it in Germany", Pilotprojekte)......................... 10 166
2. Fachkräfte sichern insbesondere durch Ausbildung und
Qualifizierung ("Allianz für Aus- und Weiterbildung")..................................... 90
3. Unterstützung von Unternehmen bei der passgenauen Besetzung
von Ausbildungsplätzen mit Jugendlichen aus dem Inland, aus
dem Ausland oder mit Fluchthintergrund (Modul: "Passgenaue
Besetzung")..................................................................................... 6 904
4. Unterstützung von Unternehmen bei der passgenauen Besetzung
von offenen Ausbildungsplätzen mit Jugendlichen aus dem
Inland, aus dem Ausland oder mit Fluchthintergrund (Modul:
"Willkommenslotsen")............................................................................. 2 820
5. Erschließung der Ausbildungs- und Beschäftigungspotenziale von
Geflüchteten und ausländischen Fachkräften durch
Netzwerkarbeit und Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse ("BQ-
Portal", NETZWERK "Unternehmen integrieren Flüchtlinge").............. 2 184
6. Attraktivität berufliche Bildung ("DQR", SCHULEWIRTSCHAFT-
Preis)............................................................................................... 290
7. Betriebliche Beratung zur Erhöhung der grenzüberschreitenden
Mobilität von Auszubildenden und jungen Fachkräften
"Berufsbildung ohne Grenzen"....................................................................... 3 381
8. Kofinanzierung zu 3. aus Zuschüssen des Europäischen
Sozialfonds (ESF)..................................................................................... -
Zusammen............................................................................................ 25 835
Im Rahmen des Förderfeldes Fachkräftesicherung werden insbesondere bei
kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) im Einzelnen folgende Maßnahmen
durchgeführt:
Zu 1.:
Das BMWE unterstützt Unternehmen bei ihrer Fachkräftesicherung und leistet
damit einen Beitrag zu ihrer Wettbewerbsfähigkeit. Das von BMWE geförderte
Kompetenzzentrum Fachkräftesicherung (KOFA) sensibilisiert KMU und
Multiplikatoren für die Notwendigkeit und Möglichkeiten einer effektiven
Fachkräftesicherung und unterstützt sie beim Finden, Binden und Qualifizieren von Fachkräften.
Das KOFA stellt KMU und Multiplikatoren spezifisch aufbereitete Informationsan-
- 48 -
0902 Mittelstand: Gründen, Wachsen, Investieren
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2026
1 000 €
Soll 2025
Reste 2025
1 000 €
Ist
2024
1 000 €
Noch zu Titel 686 05
gebote bereit und steht ihnen als Ansprechpartner zur Verfügung. Seine Expertise
stützt sich auf empirisch fundierte Analysen. Angesichts der demografischen
Entwicklung ist Deutschland auch auf die Fachkräfteeinwanderung aus dem Ausland
angewiesen. Das Dachportal der Bundesregierung "Make it in Germany" wird im
Kontext des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes bedarfsorientiert weiterentwickelt.
Das Portal informiert ausländische Fachkräfte und Unternehmen über die
Möglichkeiten der Fachkräfteeinwanderung nach Deutschland. Flankierend hierzu fördert
das BMWE Pilotprojekte zur gezielten Fachkräftegewinnung aus ausgewählten
Herkunftsländern. Ziel dabei ist es, einen optimalen Rekrutierungs- und
Einwanderungsprozess zu entwickeln und in der Praxis zu erproben.
Zu 2.:
Alle Partner der "Allianz für Aus- und Weiterbildung" leisten substantielle Beiträge,
um junge Menschen - einheimische wie geflüchtete - in der betrieblichen
Ausbildung zu halten, sie für eine betriebliche Ausbildung zu gewinnen und sie hierfür
zu befähigen. Die Allianzpartner beobachten kontinuierlich den Ausbildungsmarkt.
Das BMWE initiiert und koordiniert Maßnahmen zur Stärkung der dualen
Ausbildung und sichert den Informationsaustausch sowohl zwischen den Partnern als
auch mit anderen relevanten Arbeitsmarktakteuren (z. B. über themenspezifische
Workshops und die Internetseite www.aus-und-weiterbildungsallianz.de.
Zu 3. und 4.:
Das Förderprogramm "Unterstützung von Unternehmen bei der passgenauen
Besetzung von Ausbildungsplätzen mit Jugendlichen aus dem Inland, aus dem
Ausland oder mit Fluchthintergrund" gliedert sich in zwei Module ("Passgenaue
Besetzung" und "Willkommenslotsen") und fördert bundesweit den Einsatz von Beratern
und Willkommenslotsen an Kammern und Wirtschaftsorganisationen. Im Modul
"Passgenaue Besetzung" werden inländische Jugendliche mit und ohne
Migrationshintergrund für eine Vermittlung in ein Ausbildungsverhältnis berücksichtigt.
Gegenstand des Moduls "Willkommenslotsen" ist die Integration von Geflüchteten
und Drittstaatsangehörigen. Die Berater und Willkommenslotsen sensibilisieren
in ihren Regionen Unternehmen dafür, dass es sinnvoll ist, bei der Suche nach
geeigneten Auszubildenden für ihre offenen Ausbildungsstellen sowohl
inländische als auch ausländische Bewerber mit und ohne Fluchthintergrund sowie mit
verschiedenen Lebenshintergründen zu berücksichtigen. Ferner bieten sie den
Unternehmen niedrigschwellige und individuelle Beratungsleistungen sowie
Unterstützungsmaßnahmen bei der Besetzung von Ausbildungsstellen an.
Zu 5.:
Das BMWE fördert zur Umsetzung des “Gesetzes zur Verbesserung der
Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen“ eine online
Wissens- und Arbeitsplattform für ausländische Berufsabschlüsse (BQ-Portal).
Den durch das Gesetz mit der Prüfung der Gleichwertigkeit beauftragten
Berufskammern wird ein Arbeitsinstrument zur Verfügung gestellt, um eine einheitliche,
transparente und schnelle Bewertungspraxis zu sichern. Das BQ-Portal wird
fortlaufend um Berufs- und Länderprofile ergänzt, auch um solche, die für die
Anerkennung der Qualifikationen von Geflüchteten und von beruflich Qualifizierten, die
im Rahmen der geregelten Zuwanderung nach Deutschland kommen wollen,
relevant sind. Maßnahmen zur Gewinnung von Migranten für eine duale Ausbildung
sollen weiterentwickelt werden.
Das von BMWE geförderte NETZWERK "Unternehmen integrieren Flüchtlinge"
richtet sich an Unternehmen, die geflüchtete Menschen in Ausbildung und
Beschäftigung bringen (wollen). Das Netzwerk bietet den Mitgliedsunternehmen (2/3
sind KMU) die Möglichkeiten zum Erfahrungsaustausch und zur Gewinnung von
praxisrelevanten Informationen zur Beschäftigung von Geflüchteten.
Zu 6.:
Mit Hilfe des DQR soll die Transparenz von Bildungsabschlüssen und damit die
Mobilität von Fachkräften gefördert werden. Im Fall von Schulungsbedarf auf
Kammerebene soll dieser ggfs. unterstützt bzw. die Ordnungsarbeit insbesondere
im Bereich Aus- und Fortbildung unterstützt und weiterentwickelt werden.
Das Netzwerk SCHULE-WIRTSCHAFT prämiert mit dem vom
Bundeswirtschaftsministerium (BMWE) geförderten Preis Unternehmen, Schulen und Netzwerke für
ihr herausragendes ehrenamtliches Engagement an der Schnittstelle Schule und
Beruf. Dies dient einer frühzeitigen Nachwuchssicherung.
Zu 7.:
Mit der “Richtlinie zur betrieblichen Beratung zur Erhöhung der
grenzüberschreitenden Mobilität von Auszubildenden und jungen Fachkräften“ sollen bereits
während der betrieblichen Ausbildung kleinere und mittlere Unternehmen und
Auszubildende für berufliche Mobilität gewonnen werden. Durch sogenannte
Mobilitätsberater und Mobilitätsberaterinnen werden sie qualitativ hochwertig beraten sowie
bei der Realisierung von Auslandsaufenthalten unterstützt.
- 49 -
Mittelstand: Gründen, Wachsen, Investieren 0902
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2026
1 000 €
Soll 2025
Reste 2025
1 000 €
Ist
2024
1 000 €
Noch zu Titel 686 05
Die internationale Mobilität von Auszubildenden der beruflichen Bildung soll weiter
ausgebaut und besser gefördert werden.
Einzelheiten zu Nrn. 3., 4. und 7. regeln die Richtlinien des Bundesministeriums
für Wirtschaft und Energie.
Aus dem Ansatz können folgende Ausgaben für die Durchführung der
Maßnahmen geleistet werden:
Bezeichnung 1 000 €
Projektträgerkosten............................................................................... 414
Wissenschaftliche Begleitung und Evaluation...................................... 167
Fachtagungen/Fachinformation............................................................ 170
Aus dem Mittelansatz dürfen auch Ausgaben für die Bewirtung mit Erfrischungen
bei Besprechungen aus besonderem Anlass geleistet werden.
An Auszahlungen der EU für den ESF werden 1 Mio. € in 2025 erwartet.
Die Ausgaben aus Kap. 6002 Tit. 893 43 (Maßnahmen zur Stärkung der
Kohleregionen) sind bei Kap. 0902 Tit. 686 05 zu buchen.
686 06
-651
Potenziale in der Dienstleistungswirtschaft 11 660
12 080
8 876
Verpflichtungsermächtigung......................................................... 9 214 T€
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2027 bis zu................................................. 3 026 T€
im Haushaltsjahr 2028 bis zu................................................. 2 456 T€
im Haushaltsjahr 2029 bis zu................................................. 3 732 T€
Haushaltsvermerk:
1. Die Ausgaben sind übertragbar.
2. Die Ausgaben zu Nr. 1 der Erläuterungen sind mit folgendem Titel
gegenseitig deckungsfähig: Kap. 0901 Tit. 683 22.
3. Die Verpflichtungsermächtigung ist in Höhe von 4 000 T€ mit der
Verpflichtungsermächtigung bei folgendem Titel gegenseitig
deckungsfähig: Kap. 0901 Tit. 683 22.
Haushaltsjahr 2027 ............................................................... 1 000 T€
Haushaltsjahr 2028 ............................................................... 1 000 T€
Haushaltsjahr 2029 ............................................................. 2 000 T€
4. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass
Veröffentlichungen und sonstiges Informationsmaterial gegen ermäßigtes Entgelt
oder unentgeltlich an Dritte abgegeben werden.
Erläuterungen:
Bezeichnung 1 000 €
1. Umsetzung kreativwirtschaftlicher Konzepte................................... 8 012
2. Förderung der Leistungssteigerung in der Gesundheits- und
Pflegewirtschaft..................................................................................... 750
3. Förderung der Leistungssteigerung im Tourismusgewerbe............ 2 898
Zusammen............................................................................................ 11 660
Aus dem Ansatz dürfen auch Ausgaben für die Bewirtung mit Erfrischungen
geleistet werden.
Aus dem Ansatz können folgende Ausgaben für die Durchführung der
Maßnahmen geleistet werden:
Bezeichnung 1 000 €
Projektträgerkosten............................................................................... 16
Gutachten/Begleitforschung.................................................................. -
Fachtagungen....................................................................................... 400
- 50 -
0902 Mittelstand: Gründen, Wachsen, Investieren
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2026
1 000 €
Soll 2025
Reste 2025
1 000 €
Ist
2024
1 000 €
686 07
-165
Innovative Unternehmensgründungen 175 434
176 006
182 334
Verpflichtungsermächtigung..................................................... 230 190 T€
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2027 bis zu............................................... 84 780 T€
im Haushaltsjahr 2028 bis zu............................................... 90 070 T€
im Haushaltsjahr 2029 bis zu............................................... 53 340 T€
im Haushaltsjahr 2030 bis zu................................................. 2 000 T€
Haushaltsvermerk:
1. Die Ausgaben zu Nr. 1, 2, 3 und 4 der Erläuterungen sind
übertragbar.
2. Mehrausgaben zu Nr. 5 der Erläuterungen dürfen bis zur Höhe der
Einsparungen bei folgendem Titel geleistet werden: Kap. 1106 Tit.
686 12.
3. Mehrausgaben zu Nr. 1, 2, 3 und 4 der Erläuterungen dürfen bis zur
Höhe von 10 000 T€ der Einsparungen bei folgenden Titeln geleistet
werden: Kap. 0902.
4. Einsparungen zu Nr. 1, 2, 3 und 4 der Erläuterungen dienen bis
zur Höhe von 220 T€ zur Deckung von Mehrausgaben bei
folgendem Titel: Kap. 0910 Tit. 532 03.
5. Die Verpflichtungsermächtigung ist mit der
Verpflichtungsermächtigung bei folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig: Kap. 0901 Tit.
685 01.
6. Mehrausgaben zu Nr. 5 der Erläuterungen dürfen bis zur Höhe der
zweckgebundenen Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet
werden: Kap. 1106 Tit. 272 02.
Dies gilt auch für zu erwartende Einnahmen aus bestehenden
Ansprüchen. Falls Ausgaben aufgrund zu erwartender Einnahmen
geleistet wurden und diese Einnahmen im laufenden Haushaltsjahr
nicht eingehen, dürfen diese Einnahmen, soweit sie in den folgenden
Haushaltsjahren eingehen, nicht mehr zur Leistung von Ausgaben
verwendet werden.
7. Einnahmen aus Rückforderungen ausgezahlter Zuwendungen und
Zuweisungen wegen Rücknahme bzw. Widerruf von
Zuwendungsbescheiden und Zuweisungsschreiben, aus Zinsen und aus
Rückforderungen nach Verwendungsnachweisprüfung fließen den Ausgaben
zu.
8. Einnahmen aus Kostenerstattungen fließen den Ausgaben zu.
9. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass
Veröffentlichungen und sonstiges Informationsmaterial gegen ermäßigtes Entgelt
oder unentgeltlich an Dritte abgegeben werden.
Erläuterungen:
Bezeichnung 1 000 €
1. Existenzgründungen aus der Wissenschaft (EXIST)...................... 101 800
2. INVEST - Zuschuss für Wagniskapital............................................ 44 421
3. Business Angel Markt, innovative Start-ups.................................... 18 080
4. Stärkung der Gründungskultur und Nachfolge,
Unterstützungsleistungen für Gründungsinteressierte............................................ 4 633
5. Kofinanzierung der Maßnahme EXIST aus Zuschüssen des
Europäischen Sozialfonds (ESF)............................................................ -
6. Exist Women................................................................................... 6 500
Zusammen............................................................................................ 175 434
- 51 -
Mittelstand: Gründen, Wachsen, Investieren 0902
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2026
1 000 €
Soll 2025
Reste 2025
1 000 €
Ist
2024
1 000 €
Noch zu Titel 686 07
Zu 1.:
Das Förderprogramm "Existenzgründungen aus der Wissenschaft (EXIST)" hat
zum Ziel, eine Kultur der unternehmerischen Selbständigkeit an Hochschulen
und Forschungseinrichtungen zu etablieren und die Zahl der Ausgründungen aus
wissenschaftlichen Einrichtungen zu erhöhen. EXIST wird aus Mitteln des
Europäischen Sozialfonds (ESF) kofinanziert.
Zu 2.:
Mit INVEST - Zuschuss für Wagniskapital sollen private Investoren dazu
ermutigt werden, jungen innovativen Unternehmen Kapital bereitzustellen und sie mit
unternehmerischem Know-how zu unterstützen. Dadurch sollen mehr Menschen
mit unternehmerischer Orientierung für diese Art von risikobehafteten
Investitionen gewonnen und die Finanzierungssituation junger innovativer Unternehmen
verbessert werden. Der Ansatz schließt begleitende Informationsmaßnahmen ein.
Zu 3.:
Aus dem Ansatz können Ausgaben für begleitende öffentlichkeitswirksame
Maßnahmen zur Anregung des privaten Beteiligungskapitalmarktes (Business Angel
Markt) sowie zur erfolgreichen Gründung und dem Wachstum von innovativen
Unternehmen (insbesondere internationale Akzeleratoren) geleistet werden.
Einzelheiten zu Nr. 1. und 2. regeln die Richtlinien des Bundesministeriums für
Wirtschaft und Energie.
Zu 4.:
Gründungskultur und Nachfolgegründungen sollen durch verschiedene
Maßnahmen zur Information und Beratung von Gründungsinteressierten gestärkt werden.
So soll u. a. das unternehmerische Wissen von Schülerinnen und Schülern
weiter verbessert und Frauen verstärkt ermuntert werden, unternehmerisch tätig zu
werden. Dabei wird die Notwendigkeit der Digitalisierung und Vernetzung von
Informations- und Beratungsangeboten sowie von Prozessen und Akteuren
weiter steigen. Ziel im Bereich Nachfolgegründungen ist ein erfolgreicher
Generationswechsel, der durch eine proaktive Ansprache von Unternehmerinnen und
Unternehmern sowie Nachfolgeinteressierten und Vernetzung regionaler
Unterstützungsangebote bzw. Partner realisiert werden soll. Nachfolgende für wirtschaftlich
tragfähige Unternehmen zu gewinnen, ist essentiell, um KMU und deren Arbeits-
und Ausbildungsplätze zu erhalten.
Zu 6.:
Mit Exist Women sollen mehr Frauen erfolgreiche Ausgründungen aus der
Wissenschaft hervorbringen können. Der Anteil der Gründerinnen soll damit erhöht
werden. Der Ansatz umfasst auch begleitende Informations- und
Vernetzungsmaßnahmen.
Aus dem Ansatz können folgende Ausgaben für die Durchführung der
Maßnahmen geleistet werden:
Bezeichnung 1 000 €
Projektträgerkosten............................................................................... 5 800
Wissenschaftliche Begleitung und Evaluation...................................... 350
Fachtagungen und -informationen........................................................ 1 000
An Auszahlungen der EU für den ESF werden ca. 15 Mio. € in 2026 erwartet.
Die Ausgaben aus Kap. 6002 Tit. 893 43 (Maßnahmen zur Stärkung der
Kohleregionen) sind bei Kap. 0902 Tit. 686 07 zu buchen.
686 08
-680
Förderung unternehmerischen Know-hows 30 297
29 598
46 051
Verpflichtungsermächtigung....................................................... 24 000 T€
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2027 bis zu............................................... 19 000 T€
im Haushaltsjahr 2028 bis zu................................................. 4 000 T€
im Haushaltsjahr 2029 bis zu................................................. 1 000 T€
Haushaltsvermerk:
1. Die Ausgaben zu Nr. 1 und 2 der Erläuterungen sind übertragbar.
2. Mehrausgaben zu Nr. 3 der Erläuterungen dürfen bis zur Höhe der
Einsparungen bei folgendem Titel geleistet werden: Kap. 1106 Tit.
686 12.
- 52 -
0902 Mittelstand: Gründen, Wachsen, Investieren
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2026
1 000 €
Soll 2025
Reste 2025
1 000 €
Ist
2024
1 000 €
Noch zu Titel 686 08
3. Die Ausgaben sind mit folgenden Titeln gegenseitig deckungsfähig:
686 04 und 893 01.
4. Mehrausgaben zu Nr. 3 der Erläuterungen dürfen bis zur Höhe der
zweckgebundenen Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet
werden: Kap. 1106 Tit. 272 02.
Dies gilt auch für zu erwartende Einnahmen aus bestehenden
Ansprüchen. Falls Ausgaben aufgrund zu erwartender Einnahmen
geleistet wurden und diese Einnahmen im laufenden Haushaltsjahr
nicht eingehen, dürfen diese Einnahmen, soweit sie in den folgenden
Haushaltsjahren eingehen, nicht mehr zur Leistung von Ausgaben
verwendet werden.
5. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass
Veröffentlichungen und sonstiges Informationsmaterial gegen ermäßigtes Entgelt
oder unentgeltlich an Dritte abgegeben werden.
Erläuterungen:
Bezeichnung 1 000 €
1. Steigerung des Know-hows in KMU................................................ 14 192
2. Know-how-Transfer im Handwerk, Bundesinnovationspreis,
Leistungsschauen.................................................................................. 16 105
3. Kofinanzierung der Steigerung des Know-hows in KMU aus
Zuschüssen des Europäischen Sozialfonds (ESF)............................. -
Zusammen............................................................................................ 30 297
Mit der Förderung des unternehmerischen Know-hows (UT 1 - UT 2) sollen die
KMU nachhaltig in ihrer Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit unterstützt werden.
Zu 1.:
Die Förderung soll KMU Anreize zur frühzeitigen Inanspruchnahme von externen
Beratungen zu konkreten unternehmensbezogenen Fragen der
Unternehmensführung geben, vor allem zu wirtschaftlichen, personellen und organisatorischen
Themen.
Zu 2.:
Die zumeist kleinen Handwerksbetriebe sind einem zunehmenden
Wettbewerbsdruck, einem immer schnelleren technologischen Wandel und kürzeren
Innovationszyklen ausgesetzt. Sie müssen bei der Bewältigung dieser Herausforderungen
unterstützt und die Bereitschaft zur Existenzgründung muss nachhaltig gestärkt
werden. Das BMWE fördert daher ein handwerksinternes Beratungs- und
Informationssystem, das niederschwellig erreichbar ist und kostenfrei betriebsnahe
Informations- und Beratungsangebote bereit stellt. Dieses Netzwerk besteht aus
Betriebsberatern, Beauftragten für Innovation und Technologie (BIT) sowie
gewerbespezifischen Informationstransferstellen im Handwerk.
Einzelheiten regeln die Richtlinien des Bundesministeriums für Wirtschaft und
Energie.
Aus dem Ansatz können folgende Ausgaben für die Durchführung der
Maßnahmen geleistet werden:
Bezeichnung 1 000 €
Projektträgerkosten .............................................................................. 2 000
Wissenschaftliche Begleitung und Evaluation...................................... 200
An Auszahlungen der EU für den ESF werden bis zu 16 Mio. € in 2026 erwartet.
686 10
-680
Durchleitung von ESF-Mitteln an das ERP-Sondervermögen -
-
-
Haushaltsvermerk:
1. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei folgenden
Titeln geleistet werden: Kap. 1106 Tit. 686 12 und 687 32.
2. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der zweckgebundenen
Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: Kap. 1106 Tit. 272 02.
- 53 -
Mittelstand: Gründen, Wachsen, Investieren 0902
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2026
1 000 €
Soll 2025
Reste 2025
1 000 €
Ist
2024
1 000 €
Noch zu Titel 686 10
Erläuterungen:
Aus dem ERP-Sondervermögen können Maßnahmen finanziert werden, bei
denen ein Teil nachschüssig über ESF-Mittel finanziert wird. Aufgrund von EU-
Vorgaben kann die Weiterleitung der ESF-Mittel an das Sondervermögen nur über
den Bundeshaushalt erfolgen.
686 11
-692
Bundeswettbewerb Zukunft Region 11 324
6 000
1 912
Verpflichtungsermächtigung......................................................... 6 115 T€
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2027 bis zu................................................. 3 123 T€
im Haushaltsjahr 2028 bis zu................................................. 1 123 T€
im Haushaltsjahr 2029 bis zu.................................................... 623 T€
im Haushaltsjahr 2030 bis zu.................................................... 623 T€
im Haushaltsjahr 2031 bis zu.................................................... 623 T€
Haushaltsvermerk:
1. Die Ausgaben sind übertragbar.
2. Die Ausgaben sind in Höhe von 11 324 T€ mit folgendem Titel
gegenseitig deckungsfähig: 882 01.
3. Die Verpflichtungsermächtigung ist in Höhe von 3 000 T€ mit der
Verpflichtungsermächtigung bei folgendem Titel gegenseitig
deckungsfähig: 882 01.
Haushaltsjahr 2027 ............................................................... 2 500 T€
Haushaltsjahr 2028 .................................................................. 500 T€
4. Die Erläuterungen sind verbindlich.
Erläuterungen:
In Gebieten außerhalb von strukturschwachen Regionen gemäß der
Fördergebietskulisse der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen
Wirtschaftsstruktur" (GRW) dürfen maximal 10 Prozent der Mittel eingesetzt werden.
Aus dem Ansatz können folgende Ausgaben für die Durchführung der
Maßnahmen geleistet werden:
Bezeichnung 1 000 €
Projektträgerkosten............................................................................... 623
686 12
-680
Förderung gemeinwohlorientierter kleiner und mittlerer Unternehmen
(Social Entrepreneurship)
16 440
16 612
18 000
9 663
Verpflichtungsermächtigung....................................................... 27 000 T€
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2027 bis zu................................................ 11 000 T€
im Haushaltsjahr 2028 bis zu................................................ 11 000 T€
im Haushaltsjahr 2029 bis zu................................................. 5 000 T€
Haushaltsvermerk:
1. Die Ausgaben zu Nr. 1 und 2 der Erläuterungen sind übertragbar.
2. Mehrausgaben zu Nr. 3 der Erläuterungen dürfen bis zur Höhe der
Einsparungen bei folgendem Titel geleistet werden: Kap. 1106 Tit.
687 32.
3. Mehrausgaben zu Nr. 3 und 4 der Erläuterungen dürfen bis zur Höhe
der Einsparungen bei folgendem Titel geleistet werden: Kap. 1106 Tit.
686 12.
4. Mehrausgaben zu Nr. 3 und 4 der Erläuterungen dürfen bis zur Höhe
der zweckgebundenen Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet
werden: Kap. 1106 Tit. 272 02.
- 54 -
0902 Mittelstand: Gründen, Wachsen, Investieren
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2026
1 000 €
Soll 2025
Reste 2025
1 000 €
Ist
2024
1 000 €
Noch zu Titel 686 12
Dies gilt auch für zu erwartende Einnahmen aus bestehenden
Ansprüchen. Falls Ausgaben aufgrund zu erwartender Einnahmen
geleistet wurden und diese Einnahmen im laufenden Haushaltsjahr
nicht eingehen, dürfen diese Einnahmen, soweit sie in den folgenden
Haushaltsjahren eingehen, nicht mehr zur Leistung von Ausgaben
verwendet werden.
5. Einnahmen aus Zuschuss-Rückflüssen und Zinsen fließen den
Ausgaben zu.
Erläuterungen:
Bezeichnung 1 000 €
1. Programmausgaben Förderung gemeinwohlorientierter KMU........ 14 902
2. Projektumsetzungskosten............................................................... 1 538
3. EU Zuschüsse zu den Programmausgaben.................................... -
4. EU Zuschüsse zu den Projektumsetzungskosten........................... -
Zusammen............................................................................................ 16 440
Zu 1.:
Der Titel dient der Förderung des Gemeinwohlorientierten Unternehmertums/
Social Entrepreneurships.
Aus dem Titel wird die Förderrichtlinie "Nachhaltig wirken − Förderung des
gemeinwohlorientierten Unternehmertums", die am 17. Juni 24 in Kraft trat,
gefördert. Ziel der Förderrichtlinie ist es, die Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit von
Unternehmen der Social Economy insbesondere in ihrer Gründungs- und
Wachstumsphase zu erhöhen. Dazu soll diesen Unternehmen der Zugang zu
bedarfsorientierten und qualitativ hochwertigen Unterstützungsangeboten zur Verfügung
gestellt werden. Das Förderprogramm baut auf der zum 31.12.2023 ausgelaufenen
Förderrichtlinie "REACT with impact" auf.
Die Programmmittel werden zu ca. 45 % aus Mitteln des Europäischen
Sozialfonds Plus (ESF) kofinanziert. Dies erfolgt im Rückerstattungsprinzip. ESF-Mittel
werden nachträglich erstattet und können bis zu zwei Jahre nach Bewilligung der
Zuwendungen bzw. Projekte bei der KOM abgerechnet werden, sind also im
Bundeshaushalt ein durchlaufender Posten. Erstattungsanträge bei der KOM können
dreimal jährlich gestellt werden. Die KOM erstattet die Mittel ca. 3 - 4 Monate nach
Antragstellung zurück an DEU.
Zu 2.:
Aus dem Ansatz werden begleitende Maßnahmen zur Unterstützung des
gemeinwohlorientierten Unternehmertums/Social Entrepreneurship, zur
Weiterentwicklung der Förderrichtlinie sowie Fachtagungen und Fachstudien finanziert. Zur
Finanzierung der Ausgaben für die Programmumsetzung von "Nachhaltig Wirken"
stehen anteilig EU-Mittel aus der sog. Technischen Hilfe (TH) des ESF zur
Verfügung.
Aus dem Ansatz können folgende Ausgaben für die Durchführung der
Maßnahmen geleistet werden:
Bezeichnung 1 000 €
Projektträgerkosten............................................................................... 1 538
Strategische Begleitung und Evaluation............................................... -
Fachtagungen und -information............................................................ 500
An Auszahlungen der EU für den ESF werden ca. 10 Mio. € in 2026 erwartet.
- 55 -
Mittelstand: Gründen, Wachsen, Investieren 0902
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2026
1 000 €
Soll 2025
Reste 2025
1 000 €
Ist
2024
1 000 €
Ausgaben für Investitionen
882 01
-691
Zuweisungen für betriebliche Investitionen und wirtschaftsnahe
Infrastrukturmaßnahmen im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe
"Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" (GRW)
640 077
649 326
718 451
Verpflichtungsermächtigung..................................................... 640 178 T€
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2027 bis zu............................................. 230 233 T€
im Haushaltsjahr 2028 bis zu............................................. 220 928 T€
im Haushaltsjahr 2029 bis zu............................................. 189 017 T€
Haushaltsvermerk:
1. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe von 10 000 T€ der Einsparungen
bei folgendem Titel geleistet werden: Kap. 0903 Tit. 698 01.
2. Die Ausgaben sind in Höhe von 11 324 T€ mit folgendem Titel
gegenseitig deckungsfähig: 686 11.
3. Die Verpflichtungsermächtigung ist in Höhe von 3 000 T€ mit der
Verpflichtungsermächtigung bei folgendem Titel gegenseitig
deckungsfähig: 686 11.
Haushaltsjahr 2027 ............................................................... 2 500 T€
Haushaltsjahr 2028 .................................................................. 500 T€
4. Absehbar nicht verausgabte, den Bundesländern zugewiesene Mittel
können anderen Bundesländern zur Verwendung zugewiesen
werden.
Erläuterungen:
Für die Förderung gelten die im Gesetz über die Gemeinschaftsaufgabe
"Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" (GRW-Gesetz) festgelegten
Grundsätze sowie die vom Bund-Länder-Koordinierungsausschuss im gemeinsamen
Koordinierungsrahmen beschlossenen Regelungen. Die Durchführung der
Fördermaßnahmen ist Aufgabe der Länder.
Bund und Länder tragen die Ausgaben für die Förderung je zur Hälfte.
Veranschlagt sind außerdem die voraussichtlichen Bürgschaftsausfälle
(Bundesanteil) in Höhe von 7 Mio. €, die in dieser Höhe nicht aus dem Epl. 32 geleistet
werden.
Die Aufteilung der Mittel auf die Länder erfolgt nach den im gemeinsamen
Koordinierungsrahmen durch Beschluss des Koordinierungsausschusses der GRW
festgelegten Quoten und Beträgen.
Der Bund geht davon aus, dass die Länder die Mittel vorrangig zur Förderung
betrieblicher Investitionen einsetzen, soweit eine entsprechende Fördernachfrage
von Unternehmen vorliegt.
Aus dem Ansatz können folgende Ausgaben für die Durchführung der
Maßnahmen geleistet werden:
Bezeichnung 1 000 €
Fachtagungen....................................................................................... 500
Analysen zum Stand und zur Entwicklung gleichwertiger
Lebensverhältnisse, Öffentlichkeitsarbeit.............................................................. 250
882 02
-691
Zuweisungen für betriebliche Investitionen und wirtschaftsnahe
Infrastrukturmaßnahmen im Rahmen der GRW aus Rückflüssen gemäß § 8
Abs. 3 des GRW-Gesetzes
-
-
-
Haushaltsvermerk:
Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Mehreinnahmen bei folgendem
Titel geleistet werden: 119 89.
- 56 -
0902 Mittelstand: Gründen, Wachsen, Investieren
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2026
1 000 €
Soll 2025
Reste 2025
1 000 €
Ist
2024
1 000 €
882 03
-692
Zuweisungen an die Länder für betriebliche Investitionen und
wirtschaftsnahe Infrastrukturmaßnahmen aus Zuschüssen des Europäischen Fonds
für regionale Entwicklung
-
-
4 605
Haushaltsvermerk:
Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der zweckgebundenen
Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: 346 01.
882 04
-692
Zuweisungen an die Länder für wirtschaftsnahe Fördermaßnahmen aus
Zuschüssen aus dem europäischen Fonds für einen gerechten Übergang
(Just Transition Fund - JTF)
-
-
-
Haushaltsvermerk:
Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der zweckgebundenen
Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: 346 02.
882 05
-691
Zuweisungen für betriebliche Investitionen und wirtschaftsnahe
Infrastrukturmaßnahmen im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe
"Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" (GRW) - Sonderprogramm
35 050
47 700
12 349
Verpflichtungsermächtigung....................................................... 33 016 T€
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2027 bis zu............................................... 13 508 T€
im Haushaltsjahr 2028 bis zu................................................ 11 508 T€
im Haushaltsjahr 2029 bis zu................................................. 8 000 T€
Haushaltsvermerk:
Einsparungen dienen bis zur Höhe von 1 000 T€ zur Deckung von
Mehrausgaben bei folgendem Titel: Kap. 0904 Tit. 687 02.
Erläuterungen:
Die Mittel dienen der Umsetzung des im Zukunftspaket "Sicherung der PCK und
Transformation in den ostdeutschen Raffineriestandorten und Häfen
beschleunigen" der Bundesregierung vorgesehenen Sonderprogramms im Rahmen der
Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur (GRW)".
Für die Förderung gelten die im Gesetz über die Gemeinschaftsaufgabe
"Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" (GRW-Gesetz) festgelegten
Grundsätze und die vom Bund-Länder-Koordinierungsausschuss im gemeinsamen
Koordinierungsrahmen beschlossenen Regelungen sowie ggf. weitere Bestimmungen
des Sonderprogramms. Die Durchführung der Fördermaßnahmen ist Aufgabe der
Länder.
Bund und Länder tragen die Ausgaben je zur Hälfte.
Weniger wegen bedarfsgerechter Fortführung der Fördermaßnahme.
893 01
-153
Berufliche Bildung - Fortbildungseinrichtungen 38 000
38 000
39 320
Verpflichtungsermächtigung....................................................... 46 200 T€
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2027 bis zu................................................. 1 800 T€
im Haushaltsjahr 2028 bis zu............................................... 15 000 T€
im Haushaltsjahr 2029 bis zu............................................... 15 200 T€
im Haushaltsjahr 2030 bis zu................................................. 7 100 T€
im Haushaltsjahr 2031 bis zu................................................. 7 100 T€
Haushaltsvermerk:
1. Die Ausgaben sind mit folgenden Titeln gegenseitig deckungsfähig:
686 04 und 686 08.
2. Die Ausgaben sind in Höhe von 2 000 T€ mit folgendem Titel
gegenseitig deckungsfähig: 686 05.
Erläuterungen:
Zur Stärkung der Qualität der beruflichen Weiterbildung werden
Investitionszuschüsse zur Errichtung, Modernisierung und Ausstattung überbetrieblicher Bil-
- 57 -
Mittelstand: Gründen, Wachsen, Investieren 0902
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2026
1 000 €
Soll 2025
Reste 2025
1 000 €
Ist
2024
1 000 €
Noch zu Titel 893 01
dungsstätten der gewerblichen Wirtschaft (ÜBS) gewährt. Länder und Träger der
Einrichtungen haben sich an den Kosten zu beteiligen. Mit der Förderung soll die
Ausbildungsfähigkeit gestärkt und die Fort- und Weiterbildungskosten der kleinen
und mittleren Betriebe auf ein wirtschaftlich tragfähiges Maß gesenkt werden.
Einzelheiten regeln die Gemeinsamen Richtlinien des Bundesministeriums für
Forschung, Technologie und Raumfahrt und des Bundesministeriums für
Wirtschaft und Energie.
Ergänzend zur Investitionsförderung des Bundes können bei der
Weiterentwicklung der ÜBS zu Kompetenzzentren Personal- und Sachkosten gefördert
werden.
Aus dem Ansatz können folgende Ausgaben für die Durchführung der
Maßnahmen geleistet werden:
Bezeichnung 1 000 €
Externe Gutachten................................................................................ 250
Besondere Finanzierungsausgaben
981 03
-890
Verrechnungsausgaben gemäß § 61 BHO außerhalb der Tit. 981 .1 und
981 .7
-
-
(237)
- 58 -
0902 Mittelstand: Gründen, Wachsen, Investieren
Anlage zu Kapitel 0902 - Wirtschaftspläne
Zu Tit. 686 02
1. Rationalisierungs- und Innovationszentrum der Deutschen Wirtschaft e. V. (RKW), Eschborn/Ts.
Wirtschaftsplan
Soll
2026
1 000 €
Soll
2025
1 000 €
Ist
2024
1 000 €
1 2 3 4
Institutionelle Förderung
1. Ausgaben............................................................................................................................ 8 546 8 546 7 700
1.1 Personalausgaben................................................................................................................ 5 838 5 838 5 409
1.2 Sächliche Verwaltungsausgaben.......................................................................................... 2 038 2 038 2 005
1.3 Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen).............................................................. 10 10 8
1.4 Ausgaben für Investitionen................................................................................................... 60 60 -
1.5 Besondere Finanzierungsausgaben..................................................................................... 600 600 278
2. Finanzierung der Ausgaben.............................................................................................. 8 546 8 546 7 700
2.1 Eigene Mittel des Zuwendungsempfängers und Mittel nichtöffentlicher Stellen................... 1 085 1 085 865
2.2 Zuwendung des Bundes.................................................................................................... 7 461 7 461 6 835
aus Kap. 0902 Tit. 686 02..................................................................................................... 7 461 7 461 6 835
Zu Spalte 4: Bereinigt um die vom Zuwendungsempfänger im Haushalt 2025 zurückgezahlten, in 2024 nicht in Anspruch genommenen Beträge.
Der Wirtschaftsplan dieser Einrichtung ist vorläufig, der endgültige Wirtschaftsplan wird nach Umsetzung der Beschlüsse der zuständigen
Gremien der Zuwendungsgeber vorgelegt.
- 59 -
Anlage 1
Wirtschaftspläne
0902
Vorbemerkung
Wesentliche finanzwirksame Schwerpunkte des Kapitels
In diesem Kapitel sind die wesentlichen finanzwirksamen
Schwerpunkte der Energiepolitik zusammengefasst. Der
gesamte Bereich umfasst ein Mittelvolumen von rd. 538 Mio.
Euro.
Ebenso sind Mittel für den im Rahmen des
Strukturstärkungsgesetz Kohleregionen (StStG) vorgesehenen Betrieb eines
Kompetenzzentrums für die nachhaltige Erzeugung und
Nutzung von Power-to-X (PtX) inklusive einer
Demonstrationsanlage in der Lausitz veranschlagt. Die Erzeugung und
Verwendung von PtX ist ein elementarer Baustein zur Erreichung der
nationalen und internationalen Klimaschutzziele.
Das Anpassungsgeld für ehemalige Arbeitnehmer des
Steinkohlenbergbaus, wird zusammen mit den Ausgaben für die
Wismut-Sanierung mit insgesamt rd. 152 Mio. Euro
finanziert. Veranschlagt sind zudem Mittel für das Anpassungsgeld
gemäß Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes für die
künftigen Anpassungsgeldempfänger im Braunkohletagebau und
der Stein- und Braunkohleanlagen in Höhe von rd. 224 Mio.
Euro.
Unternehmen der Innovation und Transformation werden
in der Titelgruppe 02 zusammengefasst. Jedes von ihnen
ist Wegbereiter für die Energiesicherheit, das Vorantreiben
von Innovation und der Energiewende in der Bundesrepublik
Deutschland. Dafür werden im Jahr 2026 Mittel in Höhe von
rd. 84 Mio. Euro zur Verfügung gestellt.
Darüber hinaus werden in dem Kapitel die Ausgaben für die
weltweite Förderung des Ausbaus erneuerbarer Energien über
die Internationale Agentur für Erneuerbare Energien (IRENA)
finanziert.
Wesentliche Ziele, die mit den veranschlagten Mitteln erreicht werden sollen
Die Wismut GmbH wickelt die ehemaligen
Uranbergbauaktivitäten mit dem Ziel einer geordneten Stilllegung sowie der
Sanierung und Rekultivierung der Betriebsflächen und
Anlagen unter Umwelt-, Strahlenschutz- und
Bergbausicherheitsaspekten ab. Die Kernsanierung wird nach der Vorausschau
im Sanierungsprogramm 2020 bis 2028 abgeschlossen sein,
danach folgen ausschließlich Langzeitaufgaben.
Aufgrund des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes wurde
ein Anpassungsgeld für ältere Beschäftigte eingeführt, um
die sozialen Folgen abzufedern, die durch die Reduzierung
und Beendigung der Verstromung von Braun- und Steinkohle
für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer des
Braunkohletagebaus und der Steinkohle- und Braunkohleanlagen
entstehen.
Die veranschlagten Mittel der Titelgruppe 02 dienen
insbesondere dem Führen der jeweiligen Beteiligung zur Erreichung
der energiepolitischen Ziele der Bundesregierung.
Die veranschlagten Mittel tragen insgesamt wesentlich zur
Erreichung der SDGs 7, 9, 11, 13, 15 und 17 der DNS bei.
Überblick zum Kapitel 0903
Soll
2026
1 000 €
Soll
2025
1 000 €
Veränderung
gegenüber
2025
1 000 €
Ausgabereste
2025
1 000 €
Ist
2024
1 000 €
Einnahmen
Verwaltungseinnahmen........................................... 302 000 413 110 -111 110 551 843
Übrige Einnahmen.................................................. - - - -
Gesamteinnahmen.................................................. 302 000 413 110 -111 110 551 843
Ausgaben
Sächliche Verwaltungsausgaben............................ 53 028 100 496 -47 468 103 499 66 149
Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen). 470 351 1 015 227 -544 876 4 500 1 663 991
Ausgaben für Investitionen...................................... 13 744 13 041 +703 46 791 714 643
Besondere Finanzierungsausgaben....................... - - - -
Gesamtausgaben.................................................... 537 123 1 128 764 -591 641 154 790 2 444 783
davon nicht flexibilisiert........................................... 537 123 1 128 764 -591 641 154 790 2 444 783
Verpflichtungsermächtigung im Haushalt 2026
Verpflichtungsermächtigung.................................... 3 036 123
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2027 bis zu.................................. 122 700
im Haushaltsjahr 2028 bis zu.................................. 119 950
im Haushaltsjahr 2029 bis zu.................................. 118 950
im Haushaltsjahr 2030 bis zu.................................. 117 150
im Haushaltsjahr 2031 bis zu.................................. 120 000
in künftigen Haushaltsjahren bis zu........................ 2 437 373
- 60 -
0902
Stellenübersicht
Besoldungs-/
Vergütungs-/
Entgeltgruppen
Stellen mit Dauerarbeitskräften besetzbar
Tit. 422 .1, 428 .1
sowie entsprechende Kontierung
im Wirtschaftsplan
Soll
2026
Soll
2025
besetzt am
1. Oktober
2025
1 2 3 4
Zu Titel 686 02
1. Rationalisierungs- und Innovationszentrum der Deutschen Wirtschaft e. V. (RKW), Eschborn/Ts.
Außertarifliche Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
S (B 3)............................................................................... 1,0 1,0 1,0
AT B................................................................................... 3,0 3,0 3,0
Zusammen........................................................................ 4,0 4,0 4,0
Tarifliche Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
E 15................................................................................... 4,0 4,0 3,5
E 14................................................................................... 11,0 11,0 10,3
E 13................................................................................... 18,0 18,0 17,5
E 12................................................................................... 2,0 2,0 2,0
E 11................................................................................... 6,0 6,0 5,0
E 9c................................................................................... 4,0 4,0 3,4
E 9b................................................................................... 4,5 4,5 3,9
E 9a................................................................................... 5,0 5,0 4,9
E 8..................................................................................... 1,0 1,0 1,0
E 7..................................................................................... 2,5 2,5 1,5
E 5..................................................................................... 1,0 1,0 1,0
Zusammen........................................................................ 59,0 59,0 54,0
Insgesamt.......................................................................... 63,0 63,0 58,0
2. Institut für Mittelstandsforschung (IfM), Bonn
Außertarifliche Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
S (W 3).............................................................................. 1,0 1,0 0,8
Tarifliche Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
E 15................................................................................... 2,0 2,0 2,0
E 14................................................................................... 3,0 3,0 3,0
E 13................................................................................... 11,8 11,8 11,8
E 11................................................................................... 1,0 1,0 1,0
E 9b................................................................................... 1,9 1,9 1,6
E 6..................................................................................... 2,0 2,0 2,0
Zusammen........................................................................ 21,7 21,7 21,4
Insgesamt.......................................................................... 22,7 22,7 22,2
Haushaltsvermerk:
Zu Titel 686 02
Zu Nr. 2 der Erläuterung:
Zu S (W 3):
Das Entgelt darf die Summe aus einem Entgelt nach AT B und einem hälftigen Entgelt der Entgeltgruppe 6 nicht übersteigen.
Im Falle einer gemeinsamen Berufung dürfen aus der Stelle die Besoldung und der Versorgungszuschlag für eine Professorin
oder einen Professor erstattet werden. Die zu erstattende Besoldung darf dabei das Entgelt nach Satz 1 nicht übersteigen.
Der Erstattungsbetrag für die ab dem 1. Februar 2013 amtierende Stelleninhaberin, die zugleich Professorin an der Universität
Siegen ist, beträgt aufgrund einer besonderen Vereinbarung entsprechend dem Umfang ihrer Arbeitszeit am IfM von mindestens
75 Prozent bis zu 10 410,11 Euro zuzüglich der Berufungsleistungszulage zur Schließung der Pensionslücke ab dem 1. Januar
2018 in Höhe von 905,96 Euro monatlich.
- 238 -
0902 Anlage zu Kapitel
Zuwendungsempfänger
Leerstellenübersicht
Bes.-/Verg.-
E.-Gr. 2026 2025 lfd. Nr. Erläuterung
1 2 3 4 5
Zu Titel 686 02
1. Rationalisierungs- und Innovationszentrum der Deutschen Wirtschaft e. V. (RKW), Eschborn/Ts.
1. Beurlaubung wegen Tätigkeit außerhalb der Bundesverwaltung bei:
Zusammen......... 1,0 1,0 1.1 gemäß § 28 TVöD, § 9 UmzugsTV, § 15 BEEG, § 24 GAD
- 239 -
Anlage zu Kapitel
Zuwendungsempfänger
0902
Stellenübersichten
der Zuwendungsempfänger / Einrichtungen gemäß § 26 Abs. 3 BHO des Kap. 0903
Titel aus Nr. ...
Erläuterung Bezeichnung
1 2 3
686 90 Stiftung Umweltenergierecht
- 240 -