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Haushaltsentwurf 2026 – Kapitel 0902 Mittelstand: Gründen, Wachsen, Investieren (Einzelplan 09 Bundesministerium für Wirtschaft und Energie)

dip / haushalt 15.08.2025 · WP 21 · Original ↗

Teil von Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2026 (Haushaltsgesetz 2026 - HG 2026).

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Haushaltsentwurf 2026 – Kapitel 0902 Mittelstand: Gründen, Wachsen, Investieren (Einzelplan 09 Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) 0902 Mittelstand: Gründen, Wachsen, Investieren grund) zu heben sowie unternehmensgrößenspezifische Wettbewerbsnachteile abzubauen, indem kleine und mittlere Unternehmen externes, qualifiziertes Know-how zu allen Fragen der Unternehmensführung frühzeitig in Anspruch nehmen können. Die veranschlagten Mittel tragen insgesamt wesentlich zur Erreichung der SDGs 4, 7, 8, 9 und 13 der DNS bei. Überblick zum Kapitel 0902 Soll 2026 1 000 € Soll 2025 1 000 € Veränderung gegenüber 2025 1 000 € Ausgabereste 2025 1 000 € Ist 2024 1 000 € Einnahmen Verwaltungseinnahmen........................................... 33 265 33 265 - 26 107 Übrige Einnahmen.................................................. - - - 4 605 Gesamteinnahmen.................................................. 33 265 33 265 - 30 712 Ausgaben Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen). 419 176 398 010 +21 166 18 000 394 766 Ausgaben für Investitionen...................................... 713 127 735 026 -21 899 774 725 Besondere Finanzierungsausgaben....................... - - - - Gesamtausgaben.................................................... 1 132 303 1 133 036 -733 18 000 1 169 491 davon nicht flexibilisiert........................................... 1 132 303 1 133 036 -733 18 000 1 169 491 Verpflichtungsermächtigung im Haushalt 2026 Verpflichtungsermächtigung.................................... 1 091 337 davon fällig: im Haushaltsjahr 2027 bis zu.................................. 394 194 im Haushaltsjahr 2028 bis zu.................................. 368 735 im Haushaltsjahr 2029 bis zu.................................. 284 212 im Haushaltsjahr 2030 bis zu.................................. 15 473 im Haushaltsjahr 2031 bis zu.................................. 12 923 im Haushaltsjahr 2032 bis zu.................................. 4 800 im Haushaltsjahr 2033 bis zu.................................. 4 500 im Haushaltsjahr 2034 bis zu.................................. 3 600 im Haushaltsjahr 2035 bis zu.................................. 2 200 im Haushaltsjahr 2036 bis zu.................................. 700 - 43 - Mittelstand: Gründen, Wachsen, Investieren 0902 Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2026 1 000 € Soll 2025 Reste 2025 1 000 € Ist 2024 1 000 € Einnahmen Verwaltungseinnahmen 119 89 -691 Vermischte Einnahmen 33 265 33 265 26 107 Haushaltsvermerk: Mehreinnahmen dienen zur Leistung der Mehrausgaben bei folgendem Titel: 882 02. Erläuterungen: Von den Investoren zurückfließende Mittel gemäß § 8 Abs. 3 des Gesetzes über die Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" (GRW) können zur Verstärkung der GRW-Förderung bei Kap. 0902 Tit. 882 02 eingesetzt werden. Übrige Einnahmen 346 01 -692 Einnahmen aus Zuschüssen des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung - - 4 605 Haushaltsvermerk: 1. Mehreinnahmen sind wegen bindender Vorgaben der EU zweckgebunden. Sie dienen nur zur Leistung der Mehrausgaben bei folgendem Titel: 882 03. 2. Den Ländern zustehende Anteile an den Zuschüssen sind bei der Weitergabe von den Einnahmen abzusetzen. 346 02 -692 Einnahmen aus Zuschüssen des europäischen Fonds für einen gerechten Übergang (Just Transition Fund - JTF) - - - Haushaltsvermerk: 1. Mehreinnahmen sind wegen bindender Vorgaben der EU zweckgebunden. Sie dienen nur zur Leistung der Mehrausgaben bei folgendem Titel: 882 04. 2. Den Ländern zustehende Anteile an den Zuschüssen sind bei der Weitergabe von den Einnahmen abzusetzen. 381 03 -890 Verrechnungseinnahmen gemäß § 61 BHO außerhalb der Tit. 381 .1 und 381 .7 - - (-) Ausgaben Haushaltsvermerk: 1. Einsparungen dienen bis zur Höhe von 10 000 T€ zur Deckung von Mehrausgaben bei folgendem Titel: 686 07. 2. Einsparungen dienen zur Deckung von Mehrausgaben bei folgendem Titel: Kap. 0903 Tit. 526 01. 3. Einsparungen bei den Verpflichtungsermächtigungen dienen zur Deckung der weiteren Verpflichtungsermächtigung bei folgendem Titel: Kap. 0903 Tit. 526 01. - 44 - 0902 Mittelstand: Gründen, Wachsen, Investieren Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2026 1 000 € Soll 2025 Reste 2025 1 000 € Ist 2024 1 000 € Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen) 662 02 -634 Zinszuschüsse im Rahmen von ERP-Förderprogrammen 45 660 41 160 36 350 Verpflichtungsermächtigung....................................................... 44 300 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2027 bis zu................................................. 6 000 T€ im Haushaltsjahr 2028 bis zu................................................. 6 000 T€ im Haushaltsjahr 2029 bis zu................................................. 5 800 T€ im Haushaltsjahr 2030 bis zu................................................. 5 500 T€ im Haushaltsjahr 2031 bis zu................................................. 5 200 T€ im Haushaltsjahr 2032 bis zu................................................. 4 800 T€ im Haushaltsjahr 2033 bis zu................................................. 4 500 T€ im Haushaltsjahr 2034 bis zu................................................. 3 600 T€ im Haushaltsjahr 2035 bis zu................................................. 2 200 T€ im Haushaltsjahr 2036 bis zu.................................................... 700 T€ Haushaltsvermerk: 1. Die Ausgaben sind übertragbar. 2. Einsparungen dienen bis zur Höhe von 220 T€ zur Deckung von Mehrausgaben bei folgendem Titel: Kap. 0910 Tit. 532 03. Erläuterungen: Zur Stärkung der marktnahen Forschung und Entwicklung neuer Produkte, Verfahren und Dienstleistungen sowie ihrer Markteinführung durch mittelständische Unternehmen und freiberuflich Tätige werden durch das Programm Darlehen zinsverbilligt. Aus dem Bundeshaushalt wird bei Neuzusagen maximal die Hälfte der Förderlast und nicht mehr als ein Prozentpunkt Zinsverbilligung getragen. Die ERP-Wirtschaftsförderung trägt die übrige Verbilligungsleistung in dem Programm. Der für die Laufzeit der Darlehen feste Zins wird in Abhängigkeit von der Marktzinsentwicklung flexibel gesteuert. Das Förderprogramm wird durch die KfW auf der Grundlage einer Richtlinie durchgeführt. 671 01 -691 Deutschlandfonds - - - 686 01 -692 Förderung von Maßnahmen zur Strukturanpassung in Braunkohlebergbauregionen 7 932 8 000 5 293 Verpflichtungsermächtigung fällig im Haushaltsjahr 2027 bis zu......................................... 2 174 T€ Haushaltsvermerk: Die Ausgaben sind übertragbar. Erläuterungen: Aus dem Ansatz können folgende Ausgaben für die Durchführung der Maßnahmen geleistet werden: Bezeichnung 1 000 € Begleitvorhaben.................................................................................... 98 686 02 -165 Mittelstandsinstitute und Arbeitsgemeinschaft für wirtschaftliche Verwaltung e. V. 13 199 13 105 11 774 Haushaltsvermerk: Die Erläuterungen sind hinsichtlich der Ausgabenansätze der einzelnen Zuwendungsempfänger / Einrichtungen gemäß § 26 Abs. 3 BHO ver- - 45 - Mittelstand: Gründen, Wachsen, Investieren 0902 Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2026 1 000 € Soll 2025 Reste 2025 1 000 € Ist 2024 1 000 € Noch zu Titel 686 02 bindlich. Abweichungen bedürfen der Einwilligung des Bundesministeriums der Finanzen. Erläuterungen: Adresse und Bezeichnung Finanzierungsanteil in Prozent Soll 2026 1 000 € Soll 2025 1 000 € Ist 2024 1 000 € mit ohne Eigenmittel 1 2 3 4 5 6 Institutionelle Förderung/Zuschüsse an Einrichtungen gemäß § 26 Abs. 3 BHO 1. Rationalisierungs- und Innovationszentrum der Deutschen Wirtschaft e. V. (RKW), Eschborn/Ts...................................................................... 87,30 100,00 7 461 7 461 6 835 - aus Kap. 0902 Tit. 686 02 2. Institut für Mittelstandsforschung (IfM), Bonn........................................ 57,70 67,00 1 859 1 859 1 769 - aus Kap. 0902 Tit. 686 02 3. Deutsches Handwerksinstitut e. V. (DHI), Berlin.................................... 25,10 38,09 1 733 1 644 1 473 - aus Kap. 0902 Tit. 686 02 4. Arbeitsgemeinschaft für wirtschaftliche Verwaltung e. V. (AWV), Eschborn........................................................................................................ 87,50 100,00 1 791 1 791 1 600 - aus Kap. 0902 Tit. 686 02 Zusammen................................................................................................. 12 844 12 755 11 677 - Summe Tit. 686 02................................................................................... 12 844 12 755 11 677 Projektförderung 5. Projekt Entwicklung von ÜLU-Plänen der Fachstufe für das Bauhauptgewerbe................................................................................................. 355 350 - Insgesamt.................................................................................................. 13 199 13 105 11 677 - Summe Tit. 686 02................................................................................... 13 199 13 105 11 677 Wirtschaftsplan zu 1. siehe Anlage zum Kapitel 0902. Zu 1. : Das RKW Kompetenzzentrum fördert als gemeinnützige Forschungs- und Entwicklungseinrichtung des RKW e. V. auf Bundesebene Produktivität sowie Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit von kleinen und mittleren Unternehmen. Die praxisnahen branchenübergreifenden Lösungen und Handlungsempfehlungen des RKW Kompetenzzentrums richten sich an Unternehmer:innen, die ihre Produkte und betriebliche Abläufe an neue gesellschaftliche und technologische Herausforderungen zukunftsorientiert anpassen möchten. Sie adressieren auch potenzielle Gründer:innen und Unternehmensnachfolger:innen. Bei der Auswahl der Unterstützungsangebote kooperiert das RKW Kompetenzzentrum eng mit Politik, Wirtschaft, Gewerkschaften und Wissenschaft. Ist 2024 in Spalte 6 ist zu bereinigen um vom RKW zurückgezahlte Beträge in Höhe von 95 T€. Zu 2. : Das IfM, eine Stiftung des bürgerlichen Rechts mit Sitz in Bonn, hat die Lage, Entwicklung und Probleme des Mittelstandes zu erforschen und damit zur Erfüllung von Aufgaben der Ressorts der Stifter beizutragen. Stifter sind der Bund und das Land Nordrhein- Westfalen. Der Bund bringt zwei Drittel, das Land Nordrhein-Westfalen ein Drittel der Mittel auf. Zu 3. : Das DHI ist das zentrale, anwendungsorientierte Forschungsinstitut für das Handwerk. Fünf zum DHI zusammengeschlossene Institute haben - ihren unterschiedlichen Schwerpunkten entsprechend - die Kernaufgabe, Ergebnisse aus Wissenschaft und Forschung vorwiegend in den Bereichen Innovation, Technik und Betriebsführung für das Handwerk zugänglich und für die betriebliche Praxis nutzbar zu machen. Für den Bund und die im gleichen Umfang mitfinanzierenden Länder leistet das DHI Gutachter- und Beratungstätigkeiten in der Gewerbeförderung. Ist 2024 in Spalte 6 ist zu bereinigen um vom DHI zurückgezahlte Beträge in Höhe von 2 T€. Zu 4. : Die AWV hat die Aufgabe, als gemeinnütziger Verein die Produktivität und Wettbewerbsfähigkeit in den Dienstleistungsbereichen der gewerblichen Wirtschaft und in der öffentlichen Verwaltung zu verbessern. Durch diese Aufgabenstellung und ihre Mitgliederstruktur (Unternehmen, öffentlich-rechtliche Körperschaften, Freie Berufe) erfüllt sie eine zentrale Scharnierfunktion zwischen Wirtschaft und öffentlicher Verwaltung. Die AWV befasst sich verstärkt mit Fragestellungen des Bürokratieabbaus und erarbeitet anhand praktischer Fälle in der Wirtschaft Wege, die dazu beitragen, Verwaltungsanforderungen und -verfahren gegenüber der Wirtschaft zu reduzieren oder zu vereinfachen und dadurch die entstehenden Kosten für alle Beteiligten zu senken. Zu 5. : Des Weiteren unterstützt das BMWE einmalig unmittelbar die umfangreiche Entwicklung von Unterweisungs- und Durchschnittskostenplänen der überbetrieblichen Lehrlingsunterweisung der Fachstufe für 13 klimarelevante Berufe des Bauhauptgewerbes durch die Interessengemeinschaft des Heinz-Piest-Instituts für Handwerkstechnik an der Leibnitz Universität Hannover e. V. (IG HPI), welche aus der Novellierung der Ausbildungsordnungen für 19 Berufe des Bauhauptgewerbes resultiert. - 46 - 0902 Mittelstand: Gründen, Wachsen, Investieren Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2026 1 000 € Soll 2025 Reste 2025 1 000 € Ist 2024 1 000 € 686 04 -153 Berufliche Bildung für den Mittelstand - Lehrlingsunterweisung und Berufswettbewerbe 81 395 70 000 69 966 Verpflichtungsermächtigung......................................................... 5 750 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2027 bis zu................................................. 5 000 T€ im Haushaltsjahr 2028 bis zu.................................................... 250 T€ im Haushaltsjahr 2029 bis zu.................................................... 250 T€ im Haushaltsjahr 2030 bis zu.................................................... 250 T€ Haushaltsvermerk: 1. Die Ausgaben sind übertragbar. 2. Die Ausgaben sind mit folgenden Titeln gegenseitig deckungsfähig: 686 05, 686 08 und 893 01. 3. Einnahmen aus Rückzahlungen von Fördermitteln aus Vorjahren fließen den Ausgaben zu. 4. Ein etwaiger Aufwuchs der Finanzierungsmittel des Bundes ab 2025 wird nur verausgabt werden dürfen, wenn das jeweilige Bundesland einen komplementären Finanzierungsanteil von einem Drittel garantiert. Zur Berechnung des Finanzierungsanteils der Länder wird nur die Fachstufenförderung heranzuziehen sein. Erläuterungen: Bezeichnung 1 000 € 1. Zuschüsse zu überbetrieblichen Lehrgängen für Auszubildende der Fachstufe.................................................................................. 81 275 2. Durchführung und Teilnahme Berufswettbewerbe.......................... 120 Zusammen............................................................................................ 81 395 Zu 1.: Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie unterstützt die berufliche Bildung im Handwerk durch Zuschüsse zu überbetrieblichen Lehrgängen für Auszubildende der Fachstufe (Ermäßigung der von den Ausbildungsbetrieben zu tragenden Lehrgangsgebühren). Die Lehrgänge dienen u. a. der Anpassung des personellen Leistungsstandes an den technischen und ökonomischen Fortschritt. Einzelheiten regelt die Förderrichtlinie des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie. Zu 2.: Ferner unterstützt das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie die Durchführung von Berufswettbewerben und die Teilnahme an diesen, so dass Fachkräfte zu einer erhöhten Leistungsbereitschaft angereizt und zu Bestleistungen motiviert werden und schließlich die Qualität des deutschen Ausbildungssystems insgesamt erhöht wird. Aus dem Ansatz können folgende Ausgaben für die Durchführung der Maßnahmen geleistet werden: Bezeichnung 1 000 € Projektträgerkosten .............................................................................. 204 Wissenschaftliche Begleitung und Evaluation...................................... 200 Mehr wegen bedarfsgerechter Veranschlagung. 686 05 -253 Fachkräftesicherung für kleine und mittlere Unternehmen 25 835 25 449 22 547 Verpflichtungsermächtigung....................................................... 23 200 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2027 bis zu............................................... 14 550 T€ im Haushaltsjahr 2028 bis zu................................................. 6 400 T€ im Haushaltsjahr 2029 bis zu................................................. 2 250 T€ Haushaltsvermerk: 1. Die Ausgaben zu Nr. 1, 2, 3, 4, 5, 6 und 7 der Erläuterungen sind übertragbar. - 47 - Mittelstand: Gründen, Wachsen, Investieren 0902 Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2026 1 000 € Soll 2025 Reste 2025 1 000 € Ist 2024 1 000 € Noch zu Titel 686 05 2. Mehrausgaben zu Nr. 8 der Erläuterungen dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei folgendem Titel geleistet werden: Kap. 1106 Tit. 686 12. 3. Einsparungen dienen bis zur Höhe von 220 T€ zur Deckung von Mehrausgaben bei folgendem Titel: Kap. 0910 Tit. 532 03. 4. Die Ausgaben sind mit folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig: 686 04. 5. Die Ausgaben zu Nr. 2 der Erläuterungen sind mit folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig: Kap. 0904 Tit. 687 05. 6. Die Ausgaben zu Nr. 3 und 4 der Erläuterungen sind in Höhe von 2 000 T€ mit folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig: 893 01. 7. Mehrausgaben zu Nr. 8 der Erläuterungen dürfen bis zur Höhe der zweckgebundenen Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: Kap. 1106 Tit. 272 02. Dies gilt auch für zu erwartende Einnahmen aus bestehenden Ansprüchen. Falls Ausgaben aufgrund zu erwartender Einnahmen geleistet wurden und diese Einnahmen im laufenden Haushaltsjahr nicht eingehen, dürfen diese Einnahmen, soweit sie in den folgenden Haushaltsjahren eingehen, nicht mehr zur Leistung von Ausgaben verwendet werden. 8. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Veröffentlichungen und sonstiges Informationsmaterial gegen ermäßigtes Entgelt oder unentgeltlich an Dritte abgegeben werden. Erläuterungen: Bezeichnung 1 000 € 1. Inländische und ausländische Fachkräftepotenziale für KMU heben ("KOFA", "Make it in Germany", Pilotprojekte)......................... 10 166 2. Fachkräfte sichern insbesondere durch Ausbildung und Qualifizierung ("Allianz für Aus- und Weiterbildung")..................................... 90 3. Unterstützung von Unternehmen bei der passgenauen Besetzung von Ausbildungsplätzen mit Jugendlichen aus dem Inland, aus dem Ausland oder mit Fluchthintergrund (Modul: "Passgenaue Besetzung")..................................................................................... 6 904 4. Unterstützung von Unternehmen bei der passgenauen Besetzung von offenen Ausbildungsplätzen mit Jugendlichen aus dem Inland, aus dem Ausland oder mit Fluchthintergrund (Modul: "Willkommenslotsen")............................................................................. 2 820 5. Erschließung der Ausbildungs- und Beschäftigungspotenziale von Geflüchteten und ausländischen Fachkräften durch Netzwerkarbeit und Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse ("BQ- Portal", NETZWERK "Unternehmen integrieren Flüchtlinge").............. 2 184 6. Attraktivität berufliche Bildung ("DQR", SCHULEWIRTSCHAFT- Preis)............................................................................................... 290 7. Betriebliche Beratung zur Erhöhung der grenzüberschreitenden Mobilität von Auszubildenden und jungen Fachkräften "Berufsbildung ohne Grenzen"....................................................................... 3 381 8. Kofinanzierung zu 3. aus Zuschüssen des Europäischen Sozialfonds (ESF)..................................................................................... - Zusammen............................................................................................ 25 835 Im Rahmen des Förderfeldes Fachkräftesicherung werden insbesondere bei kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) im Einzelnen folgende Maßnahmen durchgeführt: Zu 1.: Das BMWE unterstützt Unternehmen bei ihrer Fachkräftesicherung und leistet damit einen Beitrag zu ihrer Wettbewerbsfähigkeit. Das von BMWE geförderte Kompetenzzentrum Fachkräftesicherung (KOFA) sensibilisiert KMU und Multiplikatoren für die Notwendigkeit und Möglichkeiten einer effektiven Fachkräftesicherung und unterstützt sie beim Finden, Binden und Qualifizieren von Fachkräften. Das KOFA stellt KMU und Multiplikatoren spezifisch aufbereitete Informationsan- - 48 - 0902 Mittelstand: Gründen, Wachsen, Investieren Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2026 1 000 € Soll 2025 Reste 2025 1 000 € Ist 2024 1 000 € Noch zu Titel 686 05 gebote bereit und steht ihnen als Ansprechpartner zur Verfügung. Seine Expertise stützt sich auf empirisch fundierte Analysen. Angesichts der demografischen Entwicklung ist Deutschland auch auf die Fachkräfteeinwanderung aus dem Ausland angewiesen. Das Dachportal der Bundesregierung "Make it in Germany" wird im Kontext des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes bedarfsorientiert weiterentwickelt. Das Portal informiert ausländische Fachkräfte und Unternehmen über die Möglichkeiten der Fachkräfteeinwanderung nach Deutschland. Flankierend hierzu fördert das BMWE Pilotprojekte zur gezielten Fachkräftegewinnung aus ausgewählten Herkunftsländern. Ziel dabei ist es, einen optimalen Rekrutierungs- und Einwanderungsprozess zu entwickeln und in der Praxis zu erproben. Zu 2.: Alle Partner der "Allianz für Aus- und Weiterbildung" leisten substantielle Beiträge, um junge Menschen - einheimische wie geflüchtete - in der betrieblichen Ausbildung zu halten, sie für eine betriebliche Ausbildung zu gewinnen und sie hierfür zu befähigen. Die Allianzpartner beobachten kontinuierlich den Ausbildungsmarkt. Das BMWE initiiert und koordiniert Maßnahmen zur Stärkung der dualen Ausbildung und sichert den Informationsaustausch sowohl zwischen den Partnern als auch mit anderen relevanten Arbeitsmarktakteuren (z. B. über themenspezifische Workshops und die Internetseite www.aus-und-weiterbildungsallianz.de. Zu 3. und 4.: Das Förderprogramm "Unterstützung von Unternehmen bei der passgenauen Besetzung von Ausbildungsplätzen mit Jugendlichen aus dem Inland, aus dem Ausland oder mit Fluchthintergrund" gliedert sich in zwei Module ("Passgenaue Besetzung" und "Willkommenslotsen") und fördert bundesweit den Einsatz von Beratern und Willkommenslotsen an Kammern und Wirtschaftsorganisationen. Im Modul "Passgenaue Besetzung" werden inländische Jugendliche mit und ohne Migrationshintergrund für eine Vermittlung in ein Ausbildungsverhältnis berücksichtigt. Gegenstand des Moduls "Willkommenslotsen" ist die Integration von Geflüchteten und Drittstaatsangehörigen. Die Berater und Willkommenslotsen sensibilisieren in ihren Regionen Unternehmen dafür, dass es sinnvoll ist, bei der Suche nach geeigneten Auszubildenden für ihre offenen Ausbildungsstellen sowohl inländische als auch ausländische Bewerber mit und ohne Fluchthintergrund sowie mit verschiedenen Lebenshintergründen zu berücksichtigen. Ferner bieten sie den Unternehmen niedrigschwellige und individuelle Beratungsleistungen sowie Unterstützungsmaßnahmen bei der Besetzung von Ausbildungsstellen an. Zu 5.: Das BMWE fördert zur Umsetzung des “Gesetzes zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen“ eine online Wissens- und Arbeitsplattform für ausländische Berufsabschlüsse (BQ-Portal). Den durch das Gesetz mit der Prüfung der Gleichwertigkeit beauftragten Berufskammern wird ein Arbeitsinstrument zur Verfügung gestellt, um eine einheitliche, transparente und schnelle Bewertungspraxis zu sichern. Das BQ-Portal wird fortlaufend um Berufs- und Länderprofile ergänzt, auch um solche, die für die Anerkennung der Qualifikationen von Geflüchteten und von beruflich Qualifizierten, die im Rahmen der geregelten Zuwanderung nach Deutschland kommen wollen, relevant sind. Maßnahmen zur Gewinnung von Migranten für eine duale Ausbildung sollen weiterentwickelt werden. Das von BMWE geförderte NETZWERK "Unternehmen integrieren Flüchtlinge" richtet sich an Unternehmen, die geflüchtete Menschen in Ausbildung und Beschäftigung bringen (wollen). Das Netzwerk bietet den Mitgliedsunternehmen (2/3 sind KMU) die Möglichkeiten zum Erfahrungsaustausch und zur Gewinnung von praxisrelevanten Informationen zur Beschäftigung von Geflüchteten. Zu 6.: Mit Hilfe des DQR soll die Transparenz von Bildungsabschlüssen und damit die Mobilität von Fachkräften gefördert werden. Im Fall von Schulungsbedarf auf Kammerebene soll dieser ggfs. unterstützt bzw. die Ordnungsarbeit insbesondere im Bereich Aus- und Fortbildung unterstützt und weiterentwickelt werden. Das Netzwerk SCHULE-WIRTSCHAFT prämiert mit dem vom Bundeswirtschaftsministerium (BMWE) geförderten Preis Unternehmen, Schulen und Netzwerke für ihr herausragendes ehrenamtliches Engagement an der Schnittstelle Schule und Beruf. Dies dient einer frühzeitigen Nachwuchssicherung. Zu 7.: Mit der “Richtlinie zur betrieblichen Beratung zur Erhöhung der grenzüberschreitenden Mobilität von Auszubildenden und jungen Fachkräften“ sollen bereits während der betrieblichen Ausbildung kleinere und mittlere Unternehmen und Auszubildende für berufliche Mobilität gewonnen werden. Durch sogenannte Mobilitätsberater und Mobilitätsberaterinnen werden sie qualitativ hochwertig beraten sowie bei der Realisierung von Auslandsaufenthalten unterstützt. - 49 - Mittelstand: Gründen, Wachsen, Investieren 0902 Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2026 1 000 € Soll 2025 Reste 2025 1 000 € Ist 2024 1 000 € Noch zu Titel 686 05 Die internationale Mobilität von Auszubildenden der beruflichen Bildung soll weiter ausgebaut und besser gefördert werden. Einzelheiten zu Nrn. 3., 4. und 7. regeln die Richtlinien des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie. Aus dem Ansatz können folgende Ausgaben für die Durchführung der Maßnahmen geleistet werden: Bezeichnung 1 000 € Projektträgerkosten............................................................................... 414 Wissenschaftliche Begleitung und Evaluation...................................... 167 Fachtagungen/Fachinformation............................................................ 170 Aus dem Mittelansatz dürfen auch Ausgaben für die Bewirtung mit Erfrischungen bei Besprechungen aus besonderem Anlass geleistet werden. An Auszahlungen der EU für den ESF werden 1 Mio. € in 2025 erwartet. Die Ausgaben aus Kap. 6002 Tit. 893 43 (Maßnahmen zur Stärkung der Kohleregionen) sind bei Kap. 0902 Tit. 686 05 zu buchen. 686 06 -651 Potenziale in der Dienstleistungswirtschaft 11 660 12 080 8 876 Verpflichtungsermächtigung......................................................... 9 214 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2027 bis zu................................................. 3 026 T€ im Haushaltsjahr 2028 bis zu................................................. 2 456 T€ im Haushaltsjahr 2029 bis zu................................................. 3 732 T€ Haushaltsvermerk: 1. Die Ausgaben sind übertragbar. 2. Die Ausgaben zu Nr. 1 der Erläuterungen sind mit folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig: Kap. 0901 Tit. 683 22. 3. Die Verpflichtungsermächtigung ist in Höhe von 4 000 T€ mit der Verpflichtungsermächtigung bei folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig: Kap. 0901 Tit. 683 22. Haushaltsjahr 2027 ............................................................... 1 000 T€ Haushaltsjahr 2028 ............................................................... 1 000 T€ Haushaltsjahr 2029 ............................................................. 2 000 T€ 4. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Veröffentlichungen und sonstiges Informationsmaterial gegen ermäßigtes Entgelt oder unentgeltlich an Dritte abgegeben werden. Erläuterungen: Bezeichnung 1 000 € 1. Umsetzung kreativwirtschaftlicher Konzepte................................... 8 012 2. Förderung der Leistungssteigerung in der Gesundheits- und Pflegewirtschaft..................................................................................... 750 3. Förderung der Leistungssteigerung im Tourismusgewerbe............ 2 898 Zusammen............................................................................................ 11 660 Aus dem Ansatz dürfen auch Ausgaben für die Bewirtung mit Erfrischungen geleistet werden. Aus dem Ansatz können folgende Ausgaben für die Durchführung der Maßnahmen geleistet werden: Bezeichnung 1 000 € Projektträgerkosten............................................................................... 16 Gutachten/Begleitforschung.................................................................. - Fachtagungen....................................................................................... 400 - 50 - 0902 Mittelstand: Gründen, Wachsen, Investieren Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2026 1 000 € Soll 2025 Reste 2025 1 000 € Ist 2024 1 000 € 686 07 -165 Innovative Unternehmensgründungen 175 434 176 006 182 334 Verpflichtungsermächtigung..................................................... 230 190 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2027 bis zu............................................... 84 780 T€ im Haushaltsjahr 2028 bis zu............................................... 90 070 T€ im Haushaltsjahr 2029 bis zu............................................... 53 340 T€ im Haushaltsjahr 2030 bis zu................................................. 2 000 T€ Haushaltsvermerk: 1. Die Ausgaben zu Nr. 1, 2, 3 und 4 der Erläuterungen sind übertragbar. 2. Mehrausgaben zu Nr. 5 der Erläuterungen dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei folgendem Titel geleistet werden: Kap. 1106 Tit. 686 12. 3. Mehrausgaben zu Nr. 1, 2, 3 und 4 der Erläuterungen dürfen bis zur Höhe von 10 000 T€ der Einsparungen bei folgenden Titeln geleistet werden: Kap. 0902. 4. Einsparungen zu Nr. 1, 2, 3 und 4 der Erläuterungen dienen bis zur Höhe von 220 T€ zur Deckung von Mehrausgaben bei folgendem Titel: Kap. 0910 Tit. 532 03. 5. Die Verpflichtungsermächtigung ist mit der Verpflichtungsermächtigung bei folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig: Kap. 0901 Tit. 685 01. 6. Mehrausgaben zu Nr. 5 der Erläuterungen dürfen bis zur Höhe der zweckgebundenen Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: Kap. 1106 Tit. 272 02. Dies gilt auch für zu erwartende Einnahmen aus bestehenden Ansprüchen. Falls Ausgaben aufgrund zu erwartender Einnahmen geleistet wurden und diese Einnahmen im laufenden Haushaltsjahr nicht eingehen, dürfen diese Einnahmen, soweit sie in den folgenden Haushaltsjahren eingehen, nicht mehr zur Leistung von Ausgaben verwendet werden. 7. Einnahmen aus Rückforderungen ausgezahlter Zuwendungen und Zuweisungen wegen Rücknahme bzw. Widerruf von Zuwendungsbescheiden und Zuweisungsschreiben, aus Zinsen und aus Rückforderungen nach Verwendungsnachweisprüfung fließen den Ausgaben zu. 8. Einnahmen aus Kostenerstattungen fließen den Ausgaben zu. 9. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Veröffentlichungen und sonstiges Informationsmaterial gegen ermäßigtes Entgelt oder unentgeltlich an Dritte abgegeben werden. Erläuterungen: Bezeichnung 1 000 € 1. Existenzgründungen aus der Wissenschaft (EXIST)...................... 101 800 2. INVEST - Zuschuss für Wagniskapital............................................ 44 421 3. Business Angel Markt, innovative Start-ups.................................... 18 080 4. Stärkung der Gründungskultur und Nachfolge, Unterstützungsleistungen für Gründungsinteressierte............................................ 4 633 5. Kofinanzierung der Maßnahme EXIST aus Zuschüssen des Europäischen Sozialfonds (ESF)............................................................ - 6. Exist Women................................................................................... 6 500 Zusammen............................................................................................ 175 434 - 51 - Mittelstand: Gründen, Wachsen, Investieren 0902 Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2026 1 000 € Soll 2025 Reste 2025 1 000 € Ist 2024 1 000 € Noch zu Titel 686 07 Zu 1.: Das Förderprogramm "Existenzgründungen aus der Wissenschaft (EXIST)" hat zum Ziel, eine Kultur der unternehmerischen Selbständigkeit an Hochschulen und Forschungseinrichtungen zu etablieren und die Zahl der Ausgründungen aus wissenschaftlichen Einrichtungen zu erhöhen. EXIST wird aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) kofinanziert. Zu 2.: Mit INVEST - Zuschuss für Wagniskapital sollen private Investoren dazu ermutigt werden, jungen innovativen Unternehmen Kapital bereitzustellen und sie mit unternehmerischem Know-how zu unterstützen. Dadurch sollen mehr Menschen mit unternehmerischer Orientierung für diese Art von risikobehafteten Investitionen gewonnen und die Finanzierungssituation junger innovativer Unternehmen verbessert werden. Der Ansatz schließt begleitende Informationsmaßnahmen ein. Zu 3.: Aus dem Ansatz können Ausgaben für begleitende öffentlichkeitswirksame Maßnahmen zur Anregung des privaten Beteiligungskapitalmarktes (Business Angel Markt) sowie zur erfolgreichen Gründung und dem Wachstum von innovativen Unternehmen (insbesondere internationale Akzeleratoren) geleistet werden. Einzelheiten zu Nr. 1. und 2. regeln die Richtlinien des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie. Zu 4.: Gründungskultur und Nachfolgegründungen sollen durch verschiedene Maßnahmen zur Information und Beratung von Gründungsinteressierten gestärkt werden. So soll u. a. das unternehmerische Wissen von Schülerinnen und Schülern weiter verbessert und Frauen verstärkt ermuntert werden, unternehmerisch tätig zu werden. Dabei wird die Notwendigkeit der Digitalisierung und Vernetzung von Informations- und Beratungsangeboten sowie von Prozessen und Akteuren weiter steigen. Ziel im Bereich Nachfolgegründungen ist ein erfolgreicher Generationswechsel, der durch eine proaktive Ansprache von Unternehmerinnen und Unternehmern sowie Nachfolgeinteressierten und Vernetzung regionaler Unterstützungsangebote bzw. Partner realisiert werden soll. Nachfolgende für wirtschaftlich tragfähige Unternehmen zu gewinnen, ist essentiell, um KMU und deren Arbeits- und Ausbildungsplätze zu erhalten. Zu 6.: Mit Exist Women sollen mehr Frauen erfolgreiche Ausgründungen aus der Wissenschaft hervorbringen können. Der Anteil der Gründerinnen soll damit erhöht werden. Der Ansatz umfasst auch begleitende Informations- und Vernetzungsmaßnahmen. Aus dem Ansatz können folgende Ausgaben für die Durchführung der Maßnahmen geleistet werden: Bezeichnung 1 000 € Projektträgerkosten............................................................................... 5 800 Wissenschaftliche Begleitung und Evaluation...................................... 350 Fachtagungen und -informationen........................................................ 1 000 An Auszahlungen der EU für den ESF werden ca. 15 Mio. € in 2026 erwartet. Die Ausgaben aus Kap. 6002 Tit. 893 43 (Maßnahmen zur Stärkung der Kohleregionen) sind bei Kap. 0902 Tit. 686 07 zu buchen. 686 08 -680 Förderung unternehmerischen Know-hows 30 297 29 598 46 051 Verpflichtungsermächtigung....................................................... 24 000 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2027 bis zu............................................... 19 000 T€ im Haushaltsjahr 2028 bis zu................................................. 4 000 T€ im Haushaltsjahr 2029 bis zu................................................. 1 000 T€ Haushaltsvermerk: 1. Die Ausgaben zu Nr. 1 und 2 der Erläuterungen sind übertragbar. 2. Mehrausgaben zu Nr. 3 der Erläuterungen dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei folgendem Titel geleistet werden: Kap. 1106 Tit. 686 12. - 52 - 0902 Mittelstand: Gründen, Wachsen, Investieren Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2026 1 000 € Soll 2025 Reste 2025 1 000 € Ist 2024 1 000 € Noch zu Titel 686 08 3. Die Ausgaben sind mit folgenden Titeln gegenseitig deckungsfähig: 686 04 und 893 01. 4. Mehrausgaben zu Nr. 3 der Erläuterungen dürfen bis zur Höhe der zweckgebundenen Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: Kap. 1106 Tit. 272 02. Dies gilt auch für zu erwartende Einnahmen aus bestehenden Ansprüchen. Falls Ausgaben aufgrund zu erwartender Einnahmen geleistet wurden und diese Einnahmen im laufenden Haushaltsjahr nicht eingehen, dürfen diese Einnahmen, soweit sie in den folgenden Haushaltsjahren eingehen, nicht mehr zur Leistung von Ausgaben verwendet werden. 5. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Veröffentlichungen und sonstiges Informationsmaterial gegen ermäßigtes Entgelt oder unentgeltlich an Dritte abgegeben werden. Erläuterungen: Bezeichnung 1 000 € 1. Steigerung des Know-hows in KMU................................................ 14 192 2. Know-how-Transfer im Handwerk, Bundesinnovationspreis, Leistungsschauen.................................................................................. 16 105 3. Kofinanzierung der Steigerung des Know-hows in KMU aus Zuschüssen des Europäischen Sozialfonds (ESF)............................. - Zusammen............................................................................................ 30 297 Mit der Förderung des unternehmerischen Know-hows (UT 1 - UT 2) sollen die KMU nachhaltig in ihrer Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit unterstützt werden. Zu 1.: Die Förderung soll KMU Anreize zur frühzeitigen Inanspruchnahme von externen Beratungen zu konkreten unternehmensbezogenen Fragen der Unternehmensführung geben, vor allem zu wirtschaftlichen, personellen und organisatorischen Themen. Zu 2.: Die zumeist kleinen Handwerksbetriebe sind einem zunehmenden Wettbewerbsdruck, einem immer schnelleren technologischen Wandel und kürzeren Innovationszyklen ausgesetzt. Sie müssen bei der Bewältigung dieser Herausforderungen unterstützt und die Bereitschaft zur Existenzgründung muss nachhaltig gestärkt werden. Das BMWE fördert daher ein handwerksinternes Beratungs- und Informationssystem, das niederschwellig erreichbar ist und kostenfrei betriebsnahe Informations- und Beratungsangebote bereit stellt. Dieses Netzwerk besteht aus Betriebsberatern, Beauftragten für Innovation und Technologie (BIT) sowie gewerbespezifischen Informationstransferstellen im Handwerk. Einzelheiten regeln die Richtlinien des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie. Aus dem Ansatz können folgende Ausgaben für die Durchführung der Maßnahmen geleistet werden: Bezeichnung 1 000 € Projektträgerkosten .............................................................................. 2 000 Wissenschaftliche Begleitung und Evaluation...................................... 200 An Auszahlungen der EU für den ESF werden bis zu 16 Mio. € in 2026 erwartet. 686 10 -680 Durchleitung von ESF-Mitteln an das ERP-Sondervermögen - - - Haushaltsvermerk: 1. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei folgenden Titeln geleistet werden: Kap. 1106 Tit. 686 12 und 687 32. 2. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der zweckgebundenen Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: Kap. 1106 Tit. 272 02. - 53 - Mittelstand: Gründen, Wachsen, Investieren 0902 Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2026 1 000 € Soll 2025 Reste 2025 1 000 € Ist 2024 1 000 € Noch zu Titel 686 10 Erläuterungen: Aus dem ERP-Sondervermögen können Maßnahmen finanziert werden, bei denen ein Teil nachschüssig über ESF-Mittel finanziert wird. Aufgrund von EU- Vorgaben kann die Weiterleitung der ESF-Mittel an das Sondervermögen nur über den Bundeshaushalt erfolgen. 686 11 -692 Bundeswettbewerb Zukunft Region 11 324 6 000 1 912 Verpflichtungsermächtigung......................................................... 6 115 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2027 bis zu................................................. 3 123 T€ im Haushaltsjahr 2028 bis zu................................................. 1 123 T€ im Haushaltsjahr 2029 bis zu.................................................... 623 T€ im Haushaltsjahr 2030 bis zu.................................................... 623 T€ im Haushaltsjahr 2031 bis zu.................................................... 623 T€ Haushaltsvermerk: 1. Die Ausgaben sind übertragbar. 2. Die Ausgaben sind in Höhe von 11 324 T€ mit folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig: 882 01. 3. Die Verpflichtungsermächtigung ist in Höhe von 3 000 T€ mit der Verpflichtungsermächtigung bei folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig: 882 01. Haushaltsjahr 2027 ............................................................... 2 500 T€ Haushaltsjahr 2028 .................................................................. 500 T€ 4. Die Erläuterungen sind verbindlich. Erläuterungen: In Gebieten außerhalb von strukturschwachen Regionen gemäß der Fördergebietskulisse der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" (GRW) dürfen maximal 10 Prozent der Mittel eingesetzt werden. Aus dem Ansatz können folgende Ausgaben für die Durchführung der Maßnahmen geleistet werden: Bezeichnung 1 000 € Projektträgerkosten............................................................................... 623 686 12 -680 Förderung gemeinwohlorientierter kleiner und mittlerer Unternehmen (Social Entrepreneurship) 16 440 16 612 18 000 9 663 Verpflichtungsermächtigung....................................................... 27 000 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2027 bis zu................................................ 11 000 T€ im Haushaltsjahr 2028 bis zu................................................ 11 000 T€ im Haushaltsjahr 2029 bis zu................................................. 5 000 T€ Haushaltsvermerk: 1. Die Ausgaben zu Nr. 1 und 2 der Erläuterungen sind übertragbar. 2. Mehrausgaben zu Nr. 3 der Erläuterungen dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei folgendem Titel geleistet werden: Kap. 1106 Tit. 687 32. 3. Mehrausgaben zu Nr. 3 und 4 der Erläuterungen dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei folgendem Titel geleistet werden: Kap. 1106 Tit. 686 12. 4. Mehrausgaben zu Nr. 3 und 4 der Erläuterungen dürfen bis zur Höhe der zweckgebundenen Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: Kap. 1106 Tit. 272 02. - 54 - 0902 Mittelstand: Gründen, Wachsen, Investieren Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2026 1 000 € Soll 2025 Reste 2025 1 000 € Ist 2024 1 000 € Noch zu Titel 686 12 Dies gilt auch für zu erwartende Einnahmen aus bestehenden Ansprüchen. Falls Ausgaben aufgrund zu erwartender Einnahmen geleistet wurden und diese Einnahmen im laufenden Haushaltsjahr nicht eingehen, dürfen diese Einnahmen, soweit sie in den folgenden Haushaltsjahren eingehen, nicht mehr zur Leistung von Ausgaben verwendet werden. 5. Einnahmen aus Zuschuss-Rückflüssen und Zinsen fließen den Ausgaben zu. Erläuterungen: Bezeichnung 1 000 € 1. Programmausgaben Förderung gemeinwohlorientierter KMU........ 14 902 2. Projektumsetzungskosten............................................................... 1 538 3. EU Zuschüsse zu den Programmausgaben.................................... - 4. EU Zuschüsse zu den Projektumsetzungskosten........................... - Zusammen............................................................................................ 16 440 Zu 1.: Der Titel dient der Förderung des Gemeinwohlorientierten Unternehmertums/ Social Entrepreneurships. Aus dem Titel wird die Förderrichtlinie "Nachhaltig wirken − Förderung des gemeinwohlorientierten Unternehmertums", die am 17. Juni 24 in Kraft trat, gefördert. Ziel der Förderrichtlinie ist es, die Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen der Social Economy insbesondere in ihrer Gründungs- und Wachstumsphase zu erhöhen. Dazu soll diesen Unternehmen der Zugang zu bedarfsorientierten und qualitativ hochwertigen Unterstützungsangeboten zur Verfügung gestellt werden. Das Förderprogramm baut auf der zum 31.12.2023 ausgelaufenen Förderrichtlinie "REACT with impact" auf. Die Programmmittel werden zu ca. 45 % aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF) kofinanziert. Dies erfolgt im Rückerstattungsprinzip. ESF-Mittel werden nachträglich erstattet und können bis zu zwei Jahre nach Bewilligung der Zuwendungen bzw. Projekte bei der KOM abgerechnet werden, sind also im Bundeshaushalt ein durchlaufender Posten. Erstattungsanträge bei der KOM können dreimal jährlich gestellt werden. Die KOM erstattet die Mittel ca. 3 - 4 Monate nach Antragstellung zurück an DEU. Zu 2.: Aus dem Ansatz werden begleitende Maßnahmen zur Unterstützung des gemeinwohlorientierten Unternehmertums/Social Entrepreneurship, zur Weiterentwicklung der Förderrichtlinie sowie Fachtagungen und Fachstudien finanziert. Zur Finanzierung der Ausgaben für die Programmumsetzung von "Nachhaltig Wirken" stehen anteilig EU-Mittel aus der sog. Technischen Hilfe (TH) des ESF zur Verfügung. Aus dem Ansatz können folgende Ausgaben für die Durchführung der Maßnahmen geleistet werden: Bezeichnung 1 000 € Projektträgerkosten............................................................................... 1 538 Strategische Begleitung und Evaluation............................................... - Fachtagungen und -information............................................................ 500 An Auszahlungen der EU für den ESF werden ca. 10 Mio. € in 2026 erwartet. - 55 - Mittelstand: Gründen, Wachsen, Investieren 0902 Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2026 1 000 € Soll 2025 Reste 2025 1 000 € Ist 2024 1 000 € Ausgaben für Investitionen 882 01 -691 Zuweisungen für betriebliche Investitionen und wirtschaftsnahe Infrastrukturmaßnahmen im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" (GRW) 640 077 649 326 718 451 Verpflichtungsermächtigung..................................................... 640 178 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2027 bis zu............................................. 230 233 T€ im Haushaltsjahr 2028 bis zu............................................. 220 928 T€ im Haushaltsjahr 2029 bis zu............................................. 189 017 T€ Haushaltsvermerk: 1. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe von 10 000 T€ der Einsparungen bei folgendem Titel geleistet werden: Kap. 0903 Tit. 698 01. 2. Die Ausgaben sind in Höhe von 11 324 T€ mit folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig: 686 11. 3. Die Verpflichtungsermächtigung ist in Höhe von 3 000 T€ mit der Verpflichtungsermächtigung bei folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig: 686 11. Haushaltsjahr 2027 ............................................................... 2 500 T€ Haushaltsjahr 2028 .................................................................. 500 T€ 4. Absehbar nicht verausgabte, den Bundesländern zugewiesene Mittel können anderen Bundesländern zur Verwendung zugewiesen werden. Erläuterungen: Für die Förderung gelten die im Gesetz über die Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" (GRW-Gesetz) festgelegten Grundsätze sowie die vom Bund-Länder-Koordinierungsausschuss im gemeinsamen Koordinierungsrahmen beschlossenen Regelungen. Die Durchführung der Fördermaßnahmen ist Aufgabe der Länder. Bund und Länder tragen die Ausgaben für die Förderung je zur Hälfte. Veranschlagt sind außerdem die voraussichtlichen Bürgschaftsausfälle (Bundesanteil) in Höhe von 7 Mio. €, die in dieser Höhe nicht aus dem Epl. 32 geleistet werden. Die Aufteilung der Mittel auf die Länder erfolgt nach den im gemeinsamen Koordinierungsrahmen durch Beschluss des Koordinierungsausschusses der GRW festgelegten Quoten und Beträgen. Der Bund geht davon aus, dass die Länder die Mittel vorrangig zur Förderung betrieblicher Investitionen einsetzen, soweit eine entsprechende Fördernachfrage von Unternehmen vorliegt. Aus dem Ansatz können folgende Ausgaben für die Durchführung der Maßnahmen geleistet werden: Bezeichnung 1 000 € Fachtagungen....................................................................................... 500 Analysen zum Stand und zur Entwicklung gleichwertiger Lebensverhältnisse, Öffentlichkeitsarbeit.............................................................. 250 882 02 -691 Zuweisungen für betriebliche Investitionen und wirtschaftsnahe Infrastrukturmaßnahmen im Rahmen der GRW aus Rückflüssen gemäß § 8 Abs. 3 des GRW-Gesetzes - - - Haushaltsvermerk: Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: 119 89. - 56 - 0902 Mittelstand: Gründen, Wachsen, Investieren Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2026 1 000 € Soll 2025 Reste 2025 1 000 € Ist 2024 1 000 € 882 03 -692 Zuweisungen an die Länder für betriebliche Investitionen und wirtschaftsnahe Infrastrukturmaßnahmen aus Zuschüssen des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung - - 4 605 Haushaltsvermerk: Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der zweckgebundenen Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: 346 01. 882 04 -692 Zuweisungen an die Länder für wirtschaftsnahe Fördermaßnahmen aus Zuschüssen aus dem europäischen Fonds für einen gerechten Übergang (Just Transition Fund - JTF) - - - Haushaltsvermerk: Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der zweckgebundenen Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: 346 02. 882 05 -691 Zuweisungen für betriebliche Investitionen und wirtschaftsnahe Infrastrukturmaßnahmen im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" (GRW) - Sonderprogramm 35 050 47 700 12 349 Verpflichtungsermächtigung....................................................... 33 016 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2027 bis zu............................................... 13 508 T€ im Haushaltsjahr 2028 bis zu................................................ 11 508 T€ im Haushaltsjahr 2029 bis zu................................................. 8 000 T€ Haushaltsvermerk: Einsparungen dienen bis zur Höhe von 1 000 T€ zur Deckung von Mehrausgaben bei folgendem Titel: Kap. 0904 Tit. 687 02. Erläuterungen: Die Mittel dienen der Umsetzung des im Zukunftspaket "Sicherung der PCK und Transformation in den ostdeutschen Raffineriestandorten und Häfen beschleunigen" der Bundesregierung vorgesehenen Sonderprogramms im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur (GRW)". Für die Förderung gelten die im Gesetz über die Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" (GRW-Gesetz) festgelegten Grundsätze und die vom Bund-Länder-Koordinierungsausschuss im gemeinsamen Koordinierungsrahmen beschlossenen Regelungen sowie ggf. weitere Bestimmungen des Sonderprogramms. Die Durchführung der Fördermaßnahmen ist Aufgabe der Länder. Bund und Länder tragen die Ausgaben je zur Hälfte. Weniger wegen bedarfsgerechter Fortführung der Fördermaßnahme. 893 01 -153 Berufliche Bildung - Fortbildungseinrichtungen 38 000 38 000 39 320 Verpflichtungsermächtigung....................................................... 46 200 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2027 bis zu................................................. 1 800 T€ im Haushaltsjahr 2028 bis zu............................................... 15 000 T€ im Haushaltsjahr 2029 bis zu............................................... 15 200 T€ im Haushaltsjahr 2030 bis zu................................................. 7 100 T€ im Haushaltsjahr 2031 bis zu................................................. 7 100 T€ Haushaltsvermerk: 1. Die Ausgaben sind mit folgenden Titeln gegenseitig deckungsfähig: 686 04 und 686 08. 2. Die Ausgaben sind in Höhe von 2 000 T€ mit folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig: 686 05. Erläuterungen: Zur Stärkung der Qualität der beruflichen Weiterbildung werden Investitionszuschüsse zur Errichtung, Modernisierung und Ausstattung überbetrieblicher Bil- - 57 - Mittelstand: Gründen, Wachsen, Investieren 0902 Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2026 1 000 € Soll 2025 Reste 2025 1 000 € Ist 2024 1 000 € Noch zu Titel 893 01 dungsstätten der gewerblichen Wirtschaft (ÜBS) gewährt. Länder und Träger der Einrichtungen haben sich an den Kosten zu beteiligen. Mit der Förderung soll die Ausbildungsfähigkeit gestärkt und die Fort- und Weiterbildungskosten der kleinen und mittleren Betriebe auf ein wirtschaftlich tragfähiges Maß gesenkt werden. Einzelheiten regeln die Gemeinsamen Richtlinien des Bundesministeriums für Forschung, Technologie und Raumfahrt und des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie. Ergänzend zur Investitionsförderung des Bundes können bei der Weiterentwicklung der ÜBS zu Kompetenzzentren Personal- und Sachkosten gefördert werden. Aus dem Ansatz können folgende Ausgaben für die Durchführung der Maßnahmen geleistet werden: Bezeichnung 1 000 € Externe Gutachten................................................................................ 250 Besondere Finanzierungsausgaben 981 03 -890 Verrechnungsausgaben gemäß § 61 BHO außerhalb der Tit. 981 .1 und 981 .7 - - (237) - 58 - 0902 Mittelstand: Gründen, Wachsen, Investieren Anlage zu Kapitel 0902 - Wirtschaftspläne Zu Tit. 686 02 1. Rationalisierungs- und Innovationszentrum der Deutschen Wirtschaft e. V. (RKW), Eschborn/Ts. Wirtschaftsplan Soll 2026 1 000 € Soll 2025 1 000 € Ist 2024 1 000 € 1 2 3 4 Institutionelle Förderung 1. Ausgaben............................................................................................................................ 8 546 8 546 7 700 1.1 Personalausgaben................................................................................................................ 5 838 5 838 5 409 1.2 Sächliche Verwaltungsausgaben.......................................................................................... 2 038 2 038 2 005 1.3 Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen).............................................................. 10 10 8 1.4 Ausgaben für Investitionen................................................................................................... 60 60 - 1.5 Besondere Finanzierungsausgaben..................................................................................... 600 600 278 2. Finanzierung der Ausgaben.............................................................................................. 8 546 8 546 7 700 2.1 Eigene Mittel des Zuwendungsempfängers und Mittel nichtöffentlicher Stellen................... 1 085 1 085 865 2.2 Zuwendung des Bundes.................................................................................................... 7 461 7 461 6 835 aus Kap. 0902 Tit. 686 02..................................................................................................... 7 461 7 461 6 835 Zu Spalte 4: Bereinigt um die vom Zuwendungsempfänger im Haushalt 2025 zurückgezahlten, in 2024 nicht in Anspruch genommenen Beträge. Der Wirtschaftsplan dieser Einrichtung ist vorläufig, der endgültige Wirtschaftsplan wird nach Umsetzung der Beschlüsse der zuständigen Gremien der Zuwendungsgeber vorgelegt. - 59 - Anlage 1 Wirtschaftspläne 0902 Vorbemerkung Wesentliche finanzwirksame Schwerpunkte des Kapitels In diesem Kapitel sind die wesentlichen finanzwirksamen Schwerpunkte der Energiepolitik zusammengefasst. Der gesamte Bereich umfasst ein Mittelvolumen von rd. 538 Mio. Euro. Ebenso sind Mittel für den im Rahmen des Strukturstärkungsgesetz Kohleregionen (StStG) vorgesehenen Betrieb eines Kompetenzzentrums für die nachhaltige Erzeugung und Nutzung von Power-to-X (PtX) inklusive einer Demonstrationsanlage in der Lausitz veranschlagt. Die Erzeugung und Verwendung von PtX ist ein elementarer Baustein zur Erreichung der nationalen und internationalen Klimaschutzziele. Das Anpassungsgeld für ehemalige Arbeitnehmer des Steinkohlenbergbaus, wird zusammen mit den Ausgaben für die Wismut-Sanierung mit insgesamt rd. 152 Mio. Euro finanziert. Veranschlagt sind zudem Mittel für das Anpassungsgeld gemäß Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes für die künftigen Anpassungsgeldempfänger im Braunkohletagebau und der Stein- und Braunkohleanlagen in Höhe von rd. 224 Mio. Euro. Unternehmen der Innovation und Transformation werden in der Titelgruppe 02 zusammengefasst. Jedes von ihnen ist Wegbereiter für die Energiesicherheit, das Vorantreiben von Innovation und der Energiewende in der Bundesrepublik Deutschland. Dafür werden im Jahr 2026 Mittel in Höhe von rd. 84 Mio. Euro zur Verfügung gestellt. Darüber hinaus werden in dem Kapitel die Ausgaben für die weltweite Förderung des Ausbaus erneuerbarer Energien über die Internationale Agentur für Erneuerbare Energien (IRENA) finanziert. Wesentliche Ziele, die mit den veranschlagten Mitteln erreicht werden sollen Die Wismut GmbH wickelt die ehemaligen Uranbergbauaktivitäten mit dem Ziel einer geordneten Stilllegung sowie der Sanierung und Rekultivierung der Betriebsflächen und Anlagen unter Umwelt-, Strahlenschutz- und Bergbausicherheitsaspekten ab. Die Kernsanierung wird nach der Vorausschau im Sanierungsprogramm 2020 bis 2028 abgeschlossen sein, danach folgen ausschließlich Langzeitaufgaben. Aufgrund des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes wurde ein Anpassungsgeld für ältere Beschäftigte eingeführt, um die sozialen Folgen abzufedern, die durch die Reduzierung und Beendigung der Verstromung von Braun- und Steinkohle für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer des Braunkohletagebaus und der Steinkohle- und Braunkohleanlagen entstehen. Die veranschlagten Mittel der Titelgruppe 02 dienen insbesondere dem Führen der jeweiligen Beteiligung zur Erreichung der energiepolitischen Ziele der Bundesregierung. Die veranschlagten Mittel tragen insgesamt wesentlich zur Erreichung der SDGs 7, 9, 11, 13, 15 und 17 der DNS bei. Überblick zum Kapitel 0903 Soll 2026 1 000 € Soll 2025 1 000 € Veränderung gegenüber 2025 1 000 € Ausgabereste 2025 1 000 € Ist 2024 1 000 € Einnahmen Verwaltungseinnahmen........................................... 302 000 413 110 -111 110 551 843 Übrige Einnahmen.................................................. - - - - Gesamteinnahmen.................................................. 302 000 413 110 -111 110 551 843 Ausgaben Sächliche Verwaltungsausgaben............................ 53 028 100 496 -47 468 103 499 66 149 Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen). 470 351 1 015 227 -544 876 4 500 1 663 991 Ausgaben für Investitionen...................................... 13 744 13 041 +703 46 791 714 643 Besondere Finanzierungsausgaben....................... - - - - Gesamtausgaben.................................................... 537 123 1 128 764 -591 641 154 790 2 444 783 davon nicht flexibilisiert........................................... 537 123 1 128 764 -591 641 154 790 2 444 783 Verpflichtungsermächtigung im Haushalt 2026 Verpflichtungsermächtigung.................................... 3 036 123 davon fällig: im Haushaltsjahr 2027 bis zu.................................. 122 700 im Haushaltsjahr 2028 bis zu.................................. 119 950 im Haushaltsjahr 2029 bis zu.................................. 118 950 im Haushaltsjahr 2030 bis zu.................................. 117 150 im Haushaltsjahr 2031 bis zu.................................. 120 000 in künftigen Haushaltsjahren bis zu........................ 2 437 373 - 60 - 0902 Stellenübersicht Besoldungs-/ Vergütungs-/ Entgeltgruppen Stellen mit Dauerarbeitskräften besetzbar Tit. 422 .1, 428 .1 sowie entsprechende Kontierung im Wirtschaftsplan Soll 2026 Soll 2025 besetzt am 1. Oktober 2025 1 2 3 4 Zu Titel 686 02 1. Rationalisierungs- und Innovationszentrum der Deutschen Wirtschaft e. V. (RKW), Eschborn/Ts. Außertarifliche Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer S (B 3)............................................................................... 1,0 1,0 1,0 AT B................................................................................... 3,0 3,0 3,0 Zusammen........................................................................ 4,0 4,0 4,0 Tarifliche Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer E 15................................................................................... 4,0 4,0 3,5 E 14................................................................................... 11,0 11,0 10,3 E 13................................................................................... 18,0 18,0 17,5 E 12................................................................................... 2,0 2,0 2,0 E 11................................................................................... 6,0 6,0 5,0 E 9c................................................................................... 4,0 4,0 3,4 E 9b................................................................................... 4,5 4,5 3,9 E 9a................................................................................... 5,0 5,0 4,9 E 8..................................................................................... 1,0 1,0 1,0 E 7..................................................................................... 2,5 2,5 1,5 E 5..................................................................................... 1,0 1,0 1,0 Zusammen........................................................................ 59,0 59,0 54,0 Insgesamt.......................................................................... 63,0 63,0 58,0 2. Institut für Mittelstandsforschung (IfM), Bonn Außertarifliche Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer S (W 3).............................................................................. 1,0 1,0 0,8 Tarifliche Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer E 15................................................................................... 2,0 2,0 2,0 E 14................................................................................... 3,0 3,0 3,0 E 13................................................................................... 11,8 11,8 11,8 E 11................................................................................... 1,0 1,0 1,0 E 9b................................................................................... 1,9 1,9 1,6 E 6..................................................................................... 2,0 2,0 2,0 Zusammen........................................................................ 21,7 21,7 21,4 Insgesamt.......................................................................... 22,7 22,7 22,2 Haushaltsvermerk: Zu Titel 686 02 Zu Nr. 2 der Erläuterung: Zu S (W 3): Das Entgelt darf die Summe aus einem Entgelt nach AT B und einem hälftigen Entgelt der Entgeltgruppe 6 nicht übersteigen. Im Falle einer gemeinsamen Berufung dürfen aus der Stelle die Besoldung und der Versorgungszuschlag für eine Professorin oder einen Professor erstattet werden. Die zu erstattende Besoldung darf dabei das Entgelt nach Satz 1 nicht übersteigen. Der Erstattungsbetrag für die ab dem 1. Februar 2013 amtierende Stelleninhaberin, die zugleich Professorin an der Universität Siegen ist, beträgt aufgrund einer besonderen Vereinbarung entsprechend dem Umfang ihrer Arbeitszeit am IfM von mindestens 75 Prozent bis zu 10 410,11 Euro zuzüglich der Berufungsleistungszulage zur Schließung der Pensionslücke ab dem 1. Januar 2018 in Höhe von 905,96 Euro monatlich. - 238 - 0902 Anlage zu Kapitel Zuwendungsempfänger Leerstellenübersicht Bes.-/Verg.- E.-Gr. 2026 2025 lfd. Nr. Erläuterung 1 2 3 4 5 Zu Titel 686 02 1. Rationalisierungs- und Innovationszentrum der Deutschen Wirtschaft e. V. (RKW), Eschborn/Ts. 1. Beurlaubung wegen Tätigkeit außerhalb der Bundesverwaltung bei: Zusammen......... 1,0 1,0 1.1 gemäß § 28 TVöD, § 9 UmzugsTV, § 15 BEEG, § 24 GAD - 239 - Anlage zu Kapitel Zuwendungsempfänger 0902 Stellenübersichten der Zuwendungsempfänger / Einrichtungen gemäß § 26 Abs. 3 BHO des Kap. 0903 Titel aus Nr. ... Erläuterung Bezeichnung 1 2 3 686 90 Stiftung Umweltenergierecht - 240 -

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