Fragen zum Haushaltsplan 2025 des Auswärtigen Amts der neuen Bundesregierung (Antwort zu Drs. 21/1030)
Text
Fragen zum Haushaltsplan 2025 des Auswärtigen Amts der neuen Bundesregierung (Antwort zu Drs. 21/1030)
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/2319
21. Wahlperiode 17.10.2025
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Markus Frohnmaier und der
Fraktion der AfD
– Drucksache 21/1030 –
Fragen zum Haushaltsplan 2025 des Auswärtigen Amts der neuen
Bundesregierung
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Hinsichtlich des Entwurfs zum Bundeshaushaltsplan 2025 des Auswärtigen
Amts (AA; Einzelplan 05 des Bundeshaushalts,
Bundestagsdrucksache 21/500, ab S. 443) ergeben sich nach Auffassung der Fragesteller
Bedenken zur Transparenz und zu dem Gebot der sparsamen und
wirtschaftlichen Haushaltsführung (vgl. § 7 Absatz 1 der Bundeshaushaltsordnung
[BHO]: „Bei Aufstellung und Ausführung des Haushaltsplans sind die
Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit zu beachten“, www.gesetze-im-i
nternet.de/bho/BJNR012840969.html). Bei allen Fragen zu Vorhaben bzw.
Projekten wird um eine Aufschlüsselung nach Träger,
Durchführungsorganisation, Jahr, Titel des Vorhabens bzw. Projekts und der Zielgruppe, ggf. mit
Angaben der Staaten, gebeten.
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die „Bedenken“ zur Transparenz und dem Gebot der sparsamen und
wirtschaftlichen Haushaltsführung bei Aufstellung und Ausführung des
Bundeshaushaltsplans weist das Auswärtige Amt zurück. Der Regierungsentwurf wird
im Deutschen Bundestag und Bundesrat beraten sowie im parlamentarischen
Verfahren, unter anderem im Berichterstattergespräch, der Einzelplanberatung
und der Bereinigungssitzung transparent dargelegt. Diese und weitere, auch
bilaterale Termine, bieten Gelegenheit, Fragen seitens der Abgeordneten
vorzubringen und zu diskutieren. Bei der Ausführung werden im Auswärtigen Amt
Projektförderungen innerhalb der im Bundeshaushaltsplan genannten Ansätze
unter der Prämisse von § 7 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) bearbeitet und
entschieden, nachdem ein erhebliches Bundesinteresse festgestellt wurde. Die
Einhaltung des Prinzips der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit wird sowohl
bei der Prüfung der Zuwendungsanträge als auch bei der Durchführung von
Projekten, der Prüfung der Verwendungsnachweise und bei der
Erfolgskontrolle/Evaluierung berücksichtigt.
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 17. Oktober 2025 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Angaben zu Projekten beruhen auf den derzeit verfügbaren Informationen.
Änderungen im Rahmen der endgültigen Haushaltsführung sind für das vierte
Quartal 2025 abhängig von der Mittelverfügbarkeit noch möglich. Die
Planungen für die Jahre 2026 ff. sind noch nicht abgeschlossen. Aufgeführt sind für
künftige Haushaltsjahre lediglich Projekte, deren Förderung aufgrund einer
Verpflichtungsermächtigung bereits sicher feststeht.
1. Aus welchen haushalts- und fachpolitischen Gründen wurde die
Förderung des „Intergovernmental Panel on Climate Change“ (IPCC) und zur
Klimarahmenkonvention der Vereinten Nationen im Haushaltsjahr 2025
im Vergleich zum Vorjahr (2024) erhöht (Haushaltstitel
05 01 687 14-022, Erläuterungen 1 und 2)?
Die Erhöhung der Mittel im Haushaltstitel 0501-687 14 im Haushaltsjahr 2025
ergibt sich insbesondere aus der gestiegenen Aufgabenlast des
Klimasekretariats des Rahmenübereinkommens der Vereinten Nationen über
Klimaänderungen (UNFCCC), die auf Beschlüssen der Mitgliedsstaaten beruht. Der Ansatz
wurde angehoben, um eine verlässliche Finanzierung bestehender
internationaler Verpflichtungen sicherzustellen und der Verantwortung als Sitzstaat von
UNFCCC nachzukommen.
Mit der Erhöhung der Beitragszahlung an den Weltklimarat
(Zwischenstaatlicher Ausschuss für Klimaänderungen-IPCC) reagiert die Bundesregierung auf
einen gestiegenen Finanzierungsbedarf und leistet einen Beitrag, um die
Arbeitsfähigkeit des IPCC zu gewährleisten, dessen Berichte zentrale Grundlage
für wissenschaftsbasierte Entscheidungen der Politik sind.
2. Welche Maßnahmen, Projekte, Einzelvorhaben etc. wurden seit 2023
im Rahmen der freiwilligen Leistungen an die Organisation für
Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) aus dem Haushaltsplan 05
01 687 14-022 (Erläuterung 8) gefördert (bitte gemäß der Fragestellung
aufschlüsseln)?
Die erbetene Aufschlüsselung ist aufgrund des Umfangs der Anlage 1 zu
entnehmen.*
3. Gibt es interne Prüfungsverfahren oder Hintergrundprüfungen, mit
denen die Mitarbeiter des Hilfswerks der Vereinten Nationen für
Palästina-Flüchtlinge im Nahen Osten (UNRWA) auf potenzielle Kontakte
zu terroristischen Organisationen überprüft werden, und wird das
Auswärtige Amt darüber informiert oder kann es daran direkt mitwirken
(Haushaltsplan 05 01 687 17-029, Erläuterung 4)?
Nach Kenntnis der Bundesregierung wirken mehrere Arbeitseinheiten des
Hilfswerks der Vereinten Nationen für Palästina-Flüchtlinge im Nahen Osten
(UNRWA), wie das „Department of Internal Oversight Services“ (DIOS), das
„Ethics Office“ oder die Personalabteilung an der Überprüfung von
Mitarbeitenden mit. Darüber hinaus gleicht UNRWA die Namen seiner Mitarbeitenden
sowie Geschäftspartnerinnen und Geschäftspartner regelmäßig gemäß
Richtlinien der Vereinten Nationen (VN) mit der VN-Sanktionsliste 1267 ab. Die
Mitarbeiterlisten werden ferner auch den Gastländern sowie Israel digital zur
Überprüfung bereitgestellt.
* Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 20/2319 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar.
Das Auswärtige Amt (AA) steht mit der UNRWA-Leitung und auf
Arbeitsebene in engem Austausch zu allen die Neutralität der Organisation
betreffenden Fragen. Zudem engagiert sich die Bundesregierung in der „Arbeitsgruppe
Neutralität“ der UNRWA-Beratungskommission („Advisory Commission“) und
nutzt unter anderem dort ihren Einfluss als derzeit größter bilateraler Geber, um
Reformprioritäten nachzuhalten.
Ergänzend wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage
der Fraktion FDP auf Bundestagsdrucksache 20/15065 sowie auf die Antwort
der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU auf
Bundestagsdrucksache 20/14534 verwiesen.
4. Welche internationalen Organisationen wurden seit 2023 im Rahmen
des Haushaltstitels 05 01 687 17-029 „Sonstige Leistungen an
internationale Organisationen“ mit deutschen Fördermitteln unterstützt (bitte
nach Projekttitel, Träger, Durchführungsorganisation, Fördersumme,
Förderzeitraum und Zielgruppe aufschlüsseln)?
Aus dem Haushaltstitel 0501-687 17 erhält die „Commonwealth War Graves
Commission“ (CWGC) auf Grundlage einer völkerrechtlichen Verpflichtung
einen seit Jahren gleichbleibenden Beitrag in Höhe von 1 100 000,00 Euro pro
Jahr für die internationale Kriegsgräberpflege. Diese Mittel wurden zum
Haushaltsjahr 2025 erstmals aus dem Haushalt des Bundesministeriums für Bildung,
Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) in den Haushalt des AA
überführt.
Die Deutsche Stiftung Friedensforschung (DSF) wurde im Jahr 2000 durch den
Bund, vertreten durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung,
gegründet. In Umsetzung der Empfehlungen des Wissenschaftsrats zur deutschen
Friedens- und Konfliktforschung hat der Deutsche Bundestag im Jahr 2019 im
parlamentarischen Haushaltsverfahren eine mehrjährige Erhöhung des
Stiftungskapitals der DSF, verteilt auf die Jahre 2020 bis 2023, beschlossen. Im
Jahr 2023 betrug die Zustiftung 1 500 000,00 Euro.
Zu den weiteren Fördermitteln und den damit im Zusammenhang stehenden
erbetenen Aufschlüsselungen wird aufgrund des Umfangs auf die Anlage 2
verwiesen.*
5. Welche Maßnahmen, Projekte, Einzelvorhaben etc. wurden seit 2023
aus dem Haushaltstitel 05 01 687 17-029, Erläuterung 11 „Asia-Europe
Foundation“ (ASEF), gefördert (bitte nach Projekttitel, Träger,
Durchführungsorganisation, Fördersumme, Förderzeitraum und Zielgruppe
aufschlüsseln)?
Auf den zugehörigen Tabelleneintrag in der Anlage 2 wird verwiesen.* Da es
sich um eine Beitragszahlung handelt, ist eine Zuordnung im Sinne der
Fragestellung nicht möglich. Die ASEF ermöglicht grenzüberschreitenden
Austausch, erlaubt gegenseitigen Wissenstransfer und setzt Akzente für
zivilgesellschaftliches Engagement in der Asien-Pazifik Region.
* Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 20/2319 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar.
6. Welche Maßnahmen, Projekte, Einzelvorhaben etc. wurden seit 2023
aus dem Haushaltstitel 05 01 687 17-029, Erläuterung 17 „Allianz der
Zivilisationen“, gefördert (bitte nach Projekttitel, Träger,
Durchführungsorganisation, Fördersumme, Förderzeitraum und Zielgruppe
aufschlüsseln), und aus welchen Gründen wurde die Förderung im Jahr
2025 eingestellt?
Seit dem Jahr 2023 fanden keine Förderungen im Sinne der Fragestellung aus
dem genannten Haushaltstitel statt.
7. Welche Kandidaten wurden oder werden im Jahr 2025 aus dem
Haushaltstitel 05 01 687 17-029, Erläuterung 20, für welche
Präsidentschaften, Vorsitze und Entscheidungsgremien in welchen Ländern gefördert,
und auf welcher juristischen Grundlage legitimiert das Auswärtige Amt
diese Förderungen?
Aus dem Haushaltstitel 0501-687 17 Erläuterungspunkt 20 wurde eine
Einzahlung in den Treuhandfonds des Büros der Präsidentin der Generalversammlung
der Vereinten Nationen vorgenommen.
Juristische Grundlage bildet die Zweckbestimmung des Titels in Verbindung
mit einem Beschluss der Bundesregierung.
8. In welchen Partnerländern der Ertüchtigungsinitiative der
Bundesregierung finden 2024 sowie 2025 und ggf. in den Folgejahren gesondert
Maßnahmen im Rahmen des Programms der polizeilichen
Ausbildungs- und Ausstattungshilfe (AAH-P) sowie des
Ausstattungshilfeprogramms für ausländische Streitkräfte (AH-P) der Bundesregierung statt
(Haushaltsplan 0501 687 34-029, Haushaltsvermerk 7; bitte die
Maßnahmen entsprechend den jeweiligen Programmen einschließlich der
jeweiligen Kosten auflisten)?
Das AA unterrichtet den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages
jährlich über die Mittelverwendung in den Bereichen Sicherheit, Stabilität und
Abrüstung, Humanitäre Hilfe und Krisenprävention sowie Bilaterale
Zusammenarbeit. Mit Blick auf die Fragestellung verweist die Bundesregierung auf den
diesbezüglichen Bericht. Für das Jahr 2024 liegt der „Bericht des Auswärtigen
Amtes zur Mittelverwendung 2024 für die Bereiche Abrüstung, Humanitäre
Hilfsmaßnahmen, Krisenprävention und Kleinstmaßnahmen der
Auslandsvertretungen“ dem Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages vor. Die
Übermittlung der Berichte an den Haushaltsausschuss für die Jahre 2025 bzw. 2026
ist jeweils im Frühjahr des Folgejahres vorgesehen.
9. Welche Länder und Themen werden seit 2023 im Rahmen des
Gästeprogramms der Bundesrepublik Deutschland behandelt (Haushaltsplan
05 02 531 14-029)?
Folgende Reisen wurden seit dem Jahr 2023 im Rahmen des Gästeprogramms
der Bundesrepublik Deutschland durchgeführt:
2023
aus dem Land/der Region Thema
Dominikanische Republik Abfallmanagement
Algerien Kulturpolitik und -förderung
aus dem Land/der Region Thema
Regionalreise
Westlicher Balkan
Vergangenheitsbewältigung und regionale
Kooperation
Mosambik Klimaschutz und Energie
Südafrika Gestaltung einer sozial gerechten
Energiewende
Sambia Frauenrechte
Kasachstan Verfassungsrechtlicher Austausch
Kasachstan/Deutschland
2024
aus dem Land/der Region Thema
Entwicklungsgemeinschaft des
südlichen Afrikas (SADC)
Parlamentarische Demokratie
USA Neue Transatlantische Netzwerke
Irak Bekämpfung von Drogenmissbrauch und
-kriminalität
Benin Frauen in Politik und Gesetzgebung
Philippinen Innovation in Verwaltung und Wirtschaft
Portugal/Spanien Energiesicherheit
Vereinte Nationen
(VN)-New York
Klima und Sicherheit
Nigeria Stärkung weiblicher Parlamentsabgeordneter
Brasilien/Chile/
Kolumbien
Grüner Wasserstoff
2025
aus dem Land/der Region Thema
Westlicher Balkan Bundestagswahl 2025
VN New York Aufrechterhaltung von Frieden und
Sicherheit
Korea Austausch zu erneuerbaren Energien und
Energiesicherheit
a) Welche Bundestagsfraktionen haben seit 2023 an den
Gästeprogrammen teilgenommen?
Eine Beteiligung der Bundestagsfraktionen bei den Reisen des
Gästeprogramms der Bundesrepublik Deutschland erfolgt in der Regel durch ein
Zusammentreffen der Gäste mit Mitgliedern des jeweils für das Thema der Reise
zuständigen Ausschusses und durch ein Zusammentreffen mit Mitgliedern der
jeweiligen Parlamentariergruppe.
Eine weitere Teilnahme am Gesamtprogramm erfolgt nicht.
b) Wie setzt sich der parlamentarische Auswahlausschuss zusammen,
und gab es Vorschläge des Auswärtigen Amts, denen durch den
Auswahlausschuss nicht zugestimmt wurde (bitte Gründe angeben)?
Der Auswahlausschuss für die 21. Legislaturperiode besteht aus folgenden
Abgeordneten:
– Deborah Düring (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
– Jürgen Hardt (CDU/CSU)
– Diana Herbstreuth (CDU/CSU)
– Stefan Keuter (AfD)
– Bettina Lugk (SPD)
– Lea Reisner (Die Linke)
– Dr. Ralf Stegner (SPD)
Bei der Auswahl der Planung für das Jahr 2023 entschied der
Auswahlausschuss eine Reise aus Südafrika mit dem Thema „Gestaltung einer sozial
gerechten Energiewende“ statt des Vorschlags „Feministische Außenpolitik“
durchzuführen.
10. Aus welchen haushalts- und fachpolitischen Gründen wurde die
finanzielle Förderung des Projekts „Jüdische Gemeinde Thessaloniki“ im
Jahr 2025 um ca. 50 Prozent im Vergleich zum Vorjahr reduziert
(Haushaltsplan 05 02 687 12-029)?
Vor dem Hintergrund der nahezu vollständigen Auslöschung der jüdischen
Gemeinde Thessaloniki im Zweiten Weltkrieg hat die Bundesregierung der
jüdischen Gemeinde Thessaloniki Unterstützung für den Bau eines den
griechischen Opfern des Holocausts gewidmeten Museums in Höhe von
10 000 000 Euro in Aussicht gestellt. Nach vorbereitenden Maßnahmen wurde
im Jahr 2023 ein Zuwendungsvertrag für das Bauprojekt geschlossen.
Ende des Jahres 2024 waren einschließlich der Mittel für vorbereitende
Maßnahmen insgesamt rund 7 800 000 Euro der zugesagten Mittel abgeflossen,
davon im Jahr 2024 insgesamt 4 500 000 Euro. Von den zugesagten Mitteln
verbleiben entsprechend noch rund 2 200 000 Euro, die nach aktuellem Stand bis
spätestens Ende des Jahres 2026 verausgabt werden sollen. Im Rahmen der
Haushaltsaufstellung 2025 wurden deshalb Mittel in Höhe von 2 122 000 Euro
veranschlagt.
11. Aus welchen haushalts- und fachpolitischen Gründen wurde die
finanzielle Förderung für die „United Nations Innovation Technology
Accelerator for Cities“ im Jahr 2025 eingestellt (Haushaltsplan
05 02 685 21-165, 2.6)?
Die Zuständigkeit für den „United Nations Innovation Technology Accelerator
for Cities“ (UNITAC) wurde zu Ende 2024 aus fachpolitischen Gründen vom
AA an das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung (BMZ) übertragen.
12. Welche Maßnahmen, Dienstleistungen, Materialien oder
Einzelvorhaben wurden seit 2023 aus dem Haushaltstitel 05 04 546 11-029,
Erläuterung 3.2 „Sonstiges“, gefördert (bitte nach Projekttitel, Träger,
Durchführungsorganisation, Fördersumme, Förderzeitraum und Zielgruppe
aufschlüsseln), und aus welchen Gründen wurde die Förderung im Jahr
2025 um 18 Prozent im Vergleich zum Vorjahr erhöht?
Die Erläuterungsnummer (EN) 3.2 wurde im Haushaltsjahr 2025 mit insgesamt
5 300 000 Euro veranschlagt, um die geplanten Förderungen des „German
News Service“ der Deutschen Welle sowie der Internationalen
Journalistenprogramme e. V. (IJP) abzubilden. Die Förderung der IJP war zuvor über eine
andere EN realisiert worden.
Die erbetene Aufschlüsselung ist aufgrund des Umfangs der Anlage 3 zu
entnehmen.*
13. Welche Maßnahmen, Projekte, Einzelvorhaben etc. werden im Jahr
2025 aus dem Haushaltstitel 05 04 687 15-024, Erläuterung 5
„Medienförderung“, gefördert (bitte nach Projekttitel, Träger,
Durchführungsorganisation, Fördersumme, Förderzeitraum und Zielgruppe
aufschlüsseln)?
Im Zeitraum 15. Oktober 2024 bis 31. Dezember 2025 wurde das Projekt
„Global Media Forum 2025“ der Deutschen Welle mit einer Fördersumme von
400 000 Euro gefördert, dessen Zielgruppe Medienschaffende war.
14. Welche Maßnahmen, Projekte, Einzelvorhaben etc. werden seit 2023
aus dem Haushaltstitel 05 04 687 15-024, Erläuterung 7 „Hannah-
Arendt-Initiative“, gefördert (bitte nach Projekttitel, Träger,
Durchführungsorganisation, Fördersumme, Förderzeitraum und Zielgruppe
aufschlüsseln), und aus welchen haushalts- und fachpolitischen Gründen
wurde die Förderung im Jahr 2025 im Vergleich zum Vorjahr um
60 Prozent erhöht?
Die Hannah-Arendt-Initiative wurde im Jahr 2022 mit einem Volumen von
2 765 915,28 Euro eingerichtet und besteht aus drei maßgeblichen
Projektkomponenten. Die früheren, überjährigen Förderungen erfolgten zunächst im
Rahmen der allgemeinen Projektförderung des Haushaltstitels 0504-687 15.
Die Förderung im Jahr 2025 wird voraussichtlich 6 026 274,94 Euro betragen,
was dem Ansatz von EN 7 im Haushaltsplan entspricht. Eine Erhöhung der
Förderung um 60 Prozent liegt nicht vor.
Die erbetene Aufschlüsselung ist aufgrund des Umfangs der Anlage 4 zu
entnehmen.*
15. Aus welchen Gründen wurde die finanzielle Förderung aus dem
Haushaltsplan 05 04 687 17-024 (Erläuterung 6.1.2) an die deutsch-
amerikanischen Institute im Vergleich zum Vorjahr um ca. 44 Prozent reduziert,
und welche Auswirkungen sieht die Bundesregierung infolgedessen auf
den transatlantischen Kultur- und Zivilgesellschaftsaustausch sowie auf
die bilateralen Beziehungen insgesamt?
Die EN 6.1.2 bei Titel 0504-687 17 wurde im Regierungsentwurf 2025 im
Zuge der allgemeinen Absenkung des Einzelplans 05 reduziert, um
insbesondere den Fokus des AA auf das Deutschland-Bild im Ausland zu legen. Der
Deutsche Bundestag hat in der Bereinigungssitzung zum Haushalt 2025 den Ansatz
im finalen Haushalt 2025 wieder auf 990 000 Euro angehoben.
* Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 20/2319 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar.
16. Wie lässt sich der deutliche Rückgang der Zuwendungen an
Auslandsschulen von 29 Mio. Euro im Jahr 2024 auf 11 Mio. Euro im Jahr 2025
mit der Zielsetzung der Auswärtigen Kultur- und Bildungspolitik
(AKBP) vereinbaren, internationale Bildungsangebote zu stärken (vgl.
www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/kultur-und-gesellschaft/01-
ziele-und-aufgaben)?
Da die Auslandsschulen einen zentralen Stützpfeiler der Auswärtigen Kultur-
und Gesellschaftspolitik bilden, sind im Jahr 2025 – trotz insgesamt deutlich
sinkender Haushaltsmittel im Einzelplan 05 – die verfügbaren finanziellen
Mittel für den Schulfonds in Höhe von 289,64 Mio. Euro (Ausgabenansatz für die
Titelgruppe 02 des Kapitels 0504) fast identisch zu den verfügbaren
finanziellen Mitteln des Schulfonds im Jahr 2024 (290,93 Mio. Euro). Da sich beim
Titel 0504-687 20 jedoch aufgrund von Vorgaben des Auslandsschulgesetzes und
beim Titel 0504-632 21 aufgrund einer Vereinbarung zwischen Bund und
Ländern zwingende Mehrbedarfe ergaben, wurden diese innerhalb des Schulfonds
größtenteils durch eine Absenkung des Titels 0504-687 22 (sogenannte
freiwillige finanzielle Förderung) kompensiert.
17. Welche institutionell geförderten Zuwendungsempfänger von welchen
Institutionen wurden im Jahr 2024 aus dem Haushaltsplan
05 04 893 47-024 mit 2,7 Mio. Euro gefördert, und aus welchen
Gründen wird die Förderung für das Jahr 2025 eingestellt?
Im Jahr 2024 wurden dem Deutschen Akademischen Austauschdienst (DAAD)
auf einen Beschluss des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages hin
2 700 000 Euro an Investitionsmitteln zur Verfügung gestellt. Aufgrund der
allgemeinen Haushaltslage konnten dem DAAD im Jahr 2025 keine gesonderten
Investitionsmittel zur Verfügung gestellt werden. Investitionen werden
stattdessen bei Bedarf im Rahmen der jährlichen institutionellen Förderung finanziert.
18. Aus welchen Gründen sind im Haushaltsplan 2025 Mittel in Höhe von
9 Mio. Euro für das Jahr 2025 sowie 35 Mio. Euro für das Jahr 2026 für
den Um- und Erweiterungsbau der ehemaligen German Academy New
York vorgesehen, obwohl die vollständigen Bauunterlagen gemäß § 24
Absatz 1 BHO noch nicht vorliegen (Haushaltstitel 05 04 F 739 31-024,
Erläuterung 2), wie wurde die Mittelanmeldung unter diesen
Voraussetzungen geprüft, und in welcher Form wurde mit der unvollständigen
Dokumentenlage verfahren?
Die Aussage, dass keine vollständigen Bauunterlagen gemäß § 24 Absatz 1 der
Bundeshaushaltsordnung (BHO) vorliegen würden, trifft nicht zu. Die
haushaltsmäßige Anerkennung der Baumaßnahme 1014 Inc. New York (ehemals
German Academy New York) beim Titel 0504-739 31 wurde am 2. August
2023 mit einer Kostenobergrenze von 44 046 000 Euro durch das
Bundesministerium der Finanzen erteilt. Die Veranschlagung der jeweiligen Projektsummen
pro Haushaltsjahr basieren auf Mittelabflussschätzungen zum Zeitpunkt der
jeweiligen Haushaltsanmeldung (zumeist das Frühjahr des Vorjahres). Im
Regierungsentwurf zum Haushalt 2026 sind noch verbleibende 35 000 000 Euro
nicht allein für das Jahr 2026, sondern insgesamt für den Zeitraum ab 2026
(2026 ff.) vorgesehen.
19. Wie viele deutsche Schulen für insgesamt wie viele Schüler werden seit
2023 in Brüssel neu gebaut, wie ist der aktuelle Planungsstand des
Projekts, und aus welchen Gründen wurde die Förderung im Jahr 2026 um
bis zu 37 Mio. Euro erhöht (Haushaltsplan 05 04 F 739 31-024,
Erläuterung 14)?
Es wird keine neue Deutsche Auslandsschule in Brüssel errichtet. Das
Schulgebäude der Internationalen Deutschen Schule Brüssel bedarf vor allem einer
Anpassung an Vorgaben des belgischen Brandschutzes sowie weiterer
Sanierungen. Die im Haushaltsplan bislang veranschlagten Kosten von 48 763 000 Euro
beruhen auf einer haushaltsmäßigen Anerkennung durch das
Bundesministerium der Finanzen (BMF) vom 29. September 2017 auf Grundlage damaliger
Kostenschätzungen. An das Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung
(BBR) erging dieses Jahr der Auftrag für eine neue Planungsstudie, die im Jahr
2026 fertiggestellt sein wird. Basierend auf den Ergebnissen sollen für die
Sanierung der Internationalen Deutschen Schule Brüssel kosteneffizientere
Lösungsansätze gefunden werden. Deshalb sind im Regierungsentwurf zum
Haushalt 2026 für die Jahre 2025 und 2026 keine Ausgaben veranschlagt.
Der Ansatz der Förderung im Jahr 2026 erhöht sich nicht um 37 900 000 Euro,
sondern es handelt sich bei dieser im Haushaltsplan verzeichneten Summe um
die (theoretisch) verbleibende Differenz zur ursprünglichen
Gesamtveranschlagung bzw. um den noch für den Zeitraum 2026 ff. vorbehaltenen Betrag.
20. Aus welchen Gründen und Notwendigkeiten haben sich die Ausgaben
für die Reisekosten des Bundesministers des Auswärtigen, der
Kommissionen, der Arbeitsdelegationen und der internationalen
Konferenzen im Vergleich zum letzten Jahr mehr als verdoppelt (Haushaltsplan
05 04 F 545 01-165, Erläuterung 1)?
Der Ansatz für den Titel 0511-545 01 – in der Fragestellung wurde mutmaßlich
eine nicht korrekte Titelbezeichnung verwendet – erfolgte unter
Berücksichtigung zweier einmalig geplanter Großveranstaltungen („Peacekeeping
Ministerial“ -Konferenz in Berlin im Mai 2025 und Nordseegipfel im Januar 2026 in
Hamburg), wobei Deutschland seine internationale Führungsrolle in den
Bereichen internationales Krisenmanagement und Energieausbau darstellt.
21. Welche Aufträge und Dienstleistungen im Bereich Informationstechnik
etc. werden aus dem Haushaltstitel 05 12 B 532 51-029 gefördert (bitte
nach Projekttitel, Träger, Durchführungsorganisation, Fördersumme,
Förderzeitraum aufschlüsseln)?
Haushaltsmittel aus o. g. Titel werden zur Deckung der Bedarfe des AA und
dessen Geschäftsbereichs für IT-Sicherheit und Cyberabwehr eingesetzt. Eine
zuwendungsrechtliche Weitergabe an Dritte erfolgt nicht.
22. Aus welchen sachlich notwendigen Gründen steigen die Entgelte der im
Inland beschäftigten Mitarbeitenden des Auswärtigen Amts im
Haushaltsjahr 2025 um 12 Prozent und damit deutlich über den
Tarifabschluss im öffentlichen Dienst (5,8 Prozent) hinaus (vgl. www.oeffentli
chen-dienst.de/tarifrunden/2025.html?utm_source, Haushaltsplan
05 12 F 428 11-011)?
Eine übertarifliche Gehaltserhöhung hat nicht stattgefunden. Es wurde eine
Unterdeckung im Titelansatz beseitigt.
23. Welche Baunebenkosten zu welchen Projekten und Einzelvorhaben etc.
werden seit 2023 aus dem Haushaltstitel 05 12 F 539 29-021
„Vermischte Verwaltungsausgaben“ gefördert (bitte nach Projekttitel,
Träger, Durchführungsorganisation, Fördersumme, Förderzeitraum und
Zielgruppe aufschlüsseln), und aus welchen Gründen haben sich die
geförderten Baunebenkosten im Jahr 2025 mehr als verdoppelt?
Aus dem Haushaltstitel 0512-F 539 29 „Vermischte Verwaltungsausgaben“
(Erläuterungsziffer 3) werden Baunebenkosten für Baumaßnahmen des AA im
Ausland finanziert. Es handelt sich hierbei nicht um Projektförderung im
Rahmen der Förderrichtlinien des AA.
Grund für die Erhöhung des Mittelbedarfs in diesem Haushaltstitel ist die im
Projektablauf wesentlich später erfolgende haushaltsmäßige Anerkennung von
Bauprojekten durch das Bundesministerium der Finanzen gemäß den seit dem
Jahr 2022 geltenden, neu gefassten Richtlinien für die Durchführung von
Bauaufgaben des Bundes (RBBau).
24. Gab es seit 2023 gewalttätige Übergriffe, digitale Angriffe oder
Cyberangriffe auf deutsche Auslandsvertretungen, wie sie von
Bundesminister des Auswärtigen Dr. Johann Wadephul in seiner Rede mit dem
Hinweis auf unzureichende Cybersicherheit angesprochen wurden (vgl.
www.auswaertiges-amt.de/de/newsroom/2726654-2726654), wenn ja,
wie viele Vorfälle wurden registriert, welche Auslandsvertretungen
waren am häufigsten betroffen, und um welche Art von Angriffen durch
welche Akteure handelte es sich konkret?
Das AA verzeichnet täglich Angriffe sowohl physischer als auch digitaler
Natur in unterschiedlicher Ausprägung.
Sie reichen von gewalttätigen Übergriffen auf entsandtes Personal der
Auslandsvertretungen über Drohungen und Anbahnungsversuche bis hin zu
Sachbeschädigungen an den Liegenschaften. Deutsche Auslandsvertretungen
wurden seit Ende des Jahres 2023 wiederholt im Rahmen von Protesten oder durch
Schmierereien beschädigt. Auch im Bereich Cybersicherheit kommt es täglich
zu Angriffen. Über Art und Umfang können zum Schutz der Infrastruktur keine
Aussagen getroffen werden.
Aufgrund der Heterogenität und schwierigen Abgrenzbarkeit gemeldeter
Ereignisse ist eine zahlenmäßige Nennung und klare Kategorisierung nicht möglich.
Bezüglich der Angreifer wird auf das Attribuierungsverfahren von
Cyberangriffen verwiesen.
25. Wie hoch sind die geplanten Gesamtkosten für das
Bundesaufnahmeprogramm für besonders gefährdete Menschen aus Afghanistan in
dieser Legislaturperiode, und wie viel davon wurde bisher ausgegeben
(vgl. www.auswaertiges-amt.de/de/newsroom/regierungspressekonfere
nz-2702386#:~:text=Kall%20(%20BMI%20)%20Die%20Kosten%20f
%C3%BCr,gesagt%2C%20die%20Gesamtkosten%20f%C3%BCr%20d
as%20aktuelle%20Programm; bitte nach Projektmitteln, Trägern und
Fördersummen aufschlüsseln)?
Die voraussichtlichen Kosten zur Beendigung des Bundesaufnahmeprogramms
für Afghanistan in der laufenden 21. Legislaturperiode lassen sich derzeit durch
die Bundesregierung noch nicht konkret beziffern, da die voraussichtlichen
Gesamtkosten maßgeblich von dem derzeit laufenden Verfahren abhängig sind.
Die Kosten für das Jahr 2025 liegen aus buchhalterischen Gründen noch nicht
vor.
26. Wird die „Bekämpfung des Rassismus und Rechtsextremismus“, im
Gegenteil zum vorherigen Haushaltsplan der ehemaligen
Bundesregierung (vgl. z. B. Haushaltstitel 05 04 687 27-024 „Aus- und Fortbildung,
Förderung der internationalen Zusammenarbeit und sonstige Ausgaben
im schulischen Bereich“, Einzelplan 05) aus dem Haushalt des
Auswärtigen Amts nicht mehr gefördert (bitte begründen)?
Die entsprechenden Titelerläuterungen basierten auf einem Beschluss des
Bundeskabinetts aus dem Jahr 2020 für einen Maßnahmenkatalog im Zeitraum
2021 bis 2024 (www.bundesregierung.de/resource/blob/974430/1819984/4f1f9
683cf3faddf90e27f09c692abed/2020-11-25-massnahmen-rechtsextremi-dat
a.pdf). Da der Zeitraum ausgelaufen ist, wurden im Haushalt 2025 des AA für
diesen Zweck keine Mittel mehr gesondert veranschlagt.
27. Wird der Thinktank Rechtsextremismus aus Bundesmitteln gefördert,
[…] (vgl. https://thinktank-rechtsextremismus.campact.de/; wenn ja,
aus welchen Haushaltstiteln, seit wann, und in welcher Höhe)?
Nein.
28. Welche Maßnahmen, Projekte, Einzelvorhaben etc. werden im
Haushaltstitel 05 04 687 17-024 „Internationale Aktivitäten
gesellschaftlicher Gruppen und deutsch-ausländischer Kultureinrichtungen im Inland
und Ausland“ im Jahr 2025 gefördert, und welche sollen im Jahr 2026
sowie ggf. in den Folgejahren gefördert werden (bitte gemäß Frage 1
sowie 2 aufschlüsseln)?
Die erbetene Aufschlüsselung ist aufgrund des Umfangs der Anlage 5 zu
entnehmen.* Darüber hinaus wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung
verwiesen.
Bei EN 1.5 wurden aufgrund von Beschlüssen des Haushaltsausschusses des
Deutschen Bundestags aus den Jahren 2019 bis 2021 Mittel der
Selbstbewirtschaftung veranschlagt, um verschiedene kirchliche Bauvorhaben zu
finanzieren: Sanierung der katholischen Dormitio-Abtei in Jerusalem; Sanierung der
evangelischen Erlöserkirche Ost-Jerusalem; Sanierung des katholischen
Studienhauses Beit Josef; Bau eines evangelischen Wissenschaftsforums auf dem
Ölberg; Renovierung des Campo Santo Teutonico in Rom. Die Sanierung der
Dormitio-Abtei konnte bereits abgeschlossen werden. Die Umsetzung der
anderen Vorhaben dauert weiter an. Eine Förderung ist entsprechend dem
Fortschritt der jeweiligen Baumaßnahme in den kommenden Jahren aus Mitteln der
Selbstbewirtschaftung vorgesehen.
29. In welchen Staaten wurde die Pflege deutscher Friedhöfe oder
Einzelgräber im Ausland aus dem Haushaltstitel 05 04 687 17-024
„Internationale Aktivitäten gesellschaftlicher Gruppen und deutsch-ausländischer
Kultureinrichtungen im Inland und Ausland“ (Nummer 1.6) finanziert
(bitte seit 2023 aufschlüsseln)?
Für die Haushaltsjahre 2023 und 2024 wird auf die Antwort der
Bundesregierung zu Frage 5 der Kleinen Anfrage der Fraktion AfD auf
Bundestagsdrucksache 20/13819 verwiesen.
Die erbetenen Angaben für das Jahr 2025 können der nachstehenden Tabelle
entnommen werden.
* Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 20/2319 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar.
Projekttitel Träger/
Durchführungsorganisation
Fördersumme
in Euro Förderzeitraum Land/Region
Pflege deutscher
Friedhöfe
Friedhöfe Kribi und
Buea
1 050,00 01.01. bis 31.12.2025 Kamerun
Pflege deutscher
Friedhöfe
Friedhof Feriköy 1 500,00 01.01. bis 31.12.2025 Türkei
Pflege deutscher
Friedhöfe
Friedhofsverwaltung
Togo
1 500,00 01.01. bis 31.12.2025 Togo
30. Welche Maßnahmen, Projekte, Einzelvorhaben etc. sollen im Jahr 2025
und ggf. in den Folgejahren aus dem Haushaltstitel 05 04 687 18-024
„Zusammenarbeit mit den Zivilgesellschaften in Afrika, Nah- und
Mittelost“ mit welchen Fördersummen gefördert werden (bitte nach
Projekttitel, Träger, Durchführungsorganisation, Fördersumme,
Förderzeitraum und Zielgruppe sowie dem Staat, in dem das Vorhaben
durchgeführt wurde, aufschlüsseln)?
Die erbetene Aufschlüsselung ist aufgrund des Umfangs der Anlage 6 zu
entnehmen.* Darüber hinaus wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung
verwiesen.
31. Welche Maßnahmen, Projekte, Einzelvorhaben etc. sollen im Jahr 2025
und ggf. in den Folgejahren gefördert werden in dem
a) Deutsch-Italienischen Zukunftsfonds (Haushaltstitel
05 04 687 91-029),
b) Deutsch-Griechischen Zukunftsfonds (Haushaltstitel
05 04 687 93-029),
c) Deutsch-Tschechischen Zukunftsfonds (Haushaltstitel
05 02 687 11-029)?
Die erbetene Aufschlüsselung ist aufgrund des Umfangs der Anlage 7 zu
entnehmen.* Darüber hinaus wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung
verwiesen.
Der Deutsch-Tschechische Zukunftsfonds fördert Projekte der Kategorien
Jugend & Schule, Kultur, Publikationen, Dialogforen & fachlicher Austausch,
Partnerschaften von Gemeinden und Vereinen, Renovierung von
Baudenkmälern, Sozialprojekte und Minderheiten sowie Stipendien, die von Bürgerinnen
und Bürger beider Länder eingereicht werden. Eine Aufschlüsselung der durch
den Deutsch-Tschechischen Zukunftsfonds geförderten Projekte ist vor dem
Hintergrund des Förderungsumfangs nicht möglich. Für eine Übersicht über die
geförderten Projekte und die Arbeit des Zukunftsfonds insgesamt wird deshalb
auf die folgenden Übersichten und den Jahresbericht verwiesen:
www.zukunftsfonds.cz/
www.zukunftsfonds.cz/projektforderung/.
* Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 20/2319 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar.
32. Welchen Zwecken dient das „Sonderprogramm zur Förderung von
Deutsch in Afrika“ (Haushaltstitel 05 04 687 16-024 „Förderung der
deutschen Sprache im Ausland sowie kultur- und bildungspolitische
Förderung deutscher Minderheiten in MOE [Staaten Mittel- und
Osteuropas] und GUS [Gemeinschaft Unabhängiger Staaten]“), und welche
Maßnahmen, Projekte, Einzelvorhaben etc. sollen im Jahr 2025 und
ggf. in den Folgejahren gefördert werden?
Im Rahmen des Sonderprogramms zur Förderung von Deutsch in Subsahara-
Afrika fördert das AA die Gewinnung, Ausbildung und Qualifizierung von
Lehrkräften für Deutsch als Fremdsprache in der Region. Damit trägt das
Sonderprogramm zur Verankerung der deutschen Sprache in nationalen
Bildungssystemen bei. Darüber hinaus bildet das Erlernen der deutschen Sprache und
die Verknüpfung von individuellen Bildungsbiografien mit Deutschland eine
wichtige Grundlage für die Bildung eines starken Netzwerks in den Zielländern
des Programms.
Die erbetene Aufschlüsselung ist aufgrund des Umfangs der Anlage 8 zu
entnehmen.* Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen.
33. Sieht die Bundesregierung die Gefahr, dass das in der Frage 33
erwähnte „Sonderprogramm zur Förderung von Deutsch in Afrika“ den
Migrationsdruck auf Deutschland weiter erhöhen könnte (bitte begründen)?
Nein. Auf die Antwort zu Frage 32 wird verwiesen.
34. Welche Maßnahmen, Projekte, Einzelvorhaben etc. sollen im Jahr 2025
und ggf. in den Folgejahren im Haushaltstitel 05 04 687 16-024
„Förderung der deutschen Sprache im Ausland sowie kultur- und
bildungspolitische Förderung deutscher Minderheiten in MOE und GUS“ zur
Förderung der deutschen Minderheiten in MOE und GUS gefördert werden
(bitte gemäß Frage 1 bzw. 2 aufschlüsseln)?
Die Angaben für das Jahr 2025 können der nachstehenden Tabelle entnommen
werden. Zielgruppe sind jeweils deutsche Minderheiten im Ausland. Die
Förderung der deutschen Minderheiten wird gemäß Organisationserlass des
Bundeskanzlers vom 6. Mai 2025 ab dem Haushaltsjahr 2026 vom AA zum
Bundesministerium des Inneren übergehen.
Projekttitel Träger/
Durchführungsorganisation
Fördersumme
in Euro Förderzeitraum Land/Region
Förderung
Spachassistenten Deutsche
Minderheiten
Goethe Institut 135 480,00 01.01. bis 30.06.2025 Mittel- und
Osteuropa
Sommerakademie
Siebenbürgen
Donauschwäbische
Kulturstiftung des
Landes Baden-
Württemberg
10 000,00 01.03. bis 31.08.2025 Rumänien
Entsendung
Kurzzeitexperten Deutsche
Minderheiten
Bayerisches
Staatsministerium für Unterricht und
Kultus
3 600,00 01.06. bis 31.06.2025 Ungarn
Hospitation Lehrkräfte
2025
Bayerisches
Staatsministerium für Unterricht und
Kultus
2 000,00 01.05. bis 31.12.2025 Ungarn
* Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 20/2319 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar.
Projekttitel Träger/
Durchführungsorganisation
Fördersumme
in Euro Förderzeitraum Land/Region
Kulturelle und
bildungspolitische Förderung
deutscher Minderheiten
in Mittel- und
osteuropäischen Staaten (MOE)
und in der Gemeinschaft
Unabhängiger Staaten
(GUS)
Verbände deutscher
Minderheiten im
Ausland
347 755,00 01.01. bis 31.12.2025 Mittel- und
Osteuropa
Kulturelle und
bildungspolitische Förderung
deutscher Minderheiten
in MOE und GUS
Zentralstelle für das
Auslandsschulwesen
30 232,00 01.01. bis 31.12.2025 Mittel- und
Osteuropa
35. Welche Maßnahmen, Projekte, Einzelvorhaben etc. sollen im Jahr 2025
sowie ggf. in den Folgejahren im Haushaltstitel 05 04 687 15-024
„Programmarbeit“ zur Bewahrung des deutschen kulturellen Erbes im
Ausland (ausgenommen in historischen Siedlungsgebieten) gefördert
werden?
Die Bundesregierung verwendet aus dem genannten Titel 2025 ca. 2 Mio. Euro,
um weltweit materielles und immaterielles Kulturerbe zu erhalten und
kulturelle Identität zu fördern, darunter befinden sich aktuell aber keine Projekte zur
Bewahrung des deutschen kulturellen Erbes im Ausland. Mit Blick auf die
Folgejahre wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
36. Welche Maßnahmen, Projekte, Einzelvorhaben etc. sollen im Jahr 2025
sowie ggf. in den Folgejahren aus welchen Haushaltstiteln zur
Bewahrung des deutschen kulturellen Erbes im Ausland in den historischen
Siedlungsgebieten gefördert werden?
Das AA fördert laut der Zweckbestimmung von Titel 0504-687 15 EN 3 keine
derartigen Vorhaben. Entsprechende Mittel sind nicht im Haushalt des AA,
sondern im Haushalt des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien
(BKM) eingestellt (Titel 0452-687 72).
37. Welche Maßnahmen, Projekte, Einzelvorhaben etc. sollen im Jahr 2025
sowie ggf. in den Folgejahren im Haushaltstitel 05 04 687 15-024
„Programmarbeit“ gefördert werden (bitte gemäß den einzelnen Kategorien
von 1. Regionen übergreifende Programmaktivitäten bis 10. Förderung
Kreativwirtschaft International aufschlüsseln)?
Die erbetene Aufschlüsselung ist aufgrund des Umfangs der Anlage 9 zu
entnehmen.* Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen.
Für denjenigen Teil der Projekte, die der Einstufung „VS-Nur für den
Dienstgebrauch“ unterfallen, wird auf die Anlage 10 verwiesen.** Die Zusammenarbeit
mit den Zuwendungsempfängern und ihre jeweilige Tätigkeit im Gastland
beruht grundsätzlich auf Vertraulichkeit. Da die Arbeit dieser Akteure in der
Regel nicht oder nicht vollständig dem Schutz der deutschen Rechtsordnung
unterliegt und einige der Betroffenen einer besonderen Bedrohungslage ausge-
* Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 20/2319 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar.
** Das Auswärtige Amt hat die Antwort als „VS-Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt
und kann dort von Berechtigten eingesehen werden.
setzt sind, haben sie ein besonderes Interesse daran, im Schutz der
Vertraulichkeit mit der Bundesregierung kommunizieren zu können. In einer Abwägung
mit dem parlamentarischen Informationsinteresse überwiegt das Interesse der
Bundesregierung, diesen Schutz gewährleisten zu können. Um die Projekte und
das Personal sowohl des Zuwendungsempfängers als auch von etwaigen
lokalen Partnern nicht zu gefährden, werden bestimmte Informationen daher nur
dem Deutschen Bundestag im Rahmen seines privilegierten Auskunftsrechts
zur Verfügung gestellt. Darüber hinaus ist auch eine Veröffentlichung von
erfragten Zahlen nicht oder teilweise nicht möglich, weil es sowohl für die
fördernden Einrichtungen als auch für die Geförderten bereits nachteilig sein
kann, mit einer Förderung aus dem Ausland öffentlich in Verbindung gebracht
zu werden. Zum Schutz von Betroffenen werden diese Informationen daher
gemäß der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum materiellen Geheimschutz
vom 13. März 2023 ganz oder teilweise als Verschlusssache „VS-Nur für den
Dienstgebrauch“ eingestuft und separat übermittelt.*
38. Welche „Maßnahmen in Bezug auf Klima und Feministische
Außenpolitik“ sollen im Jahr 2025 und ggf. in den Folgejahren aus dem
Haushaltstitel 05 04 687 14-024 „Sonstige Maßnahmen“ gefördert werden?
Die erbetenen Angaben zu den Förderungen im Haushaltsjahr 2025 können der
nachstehenden Tabelle entnommen werden. Im Regierungsentwurf zum
Haushalt 2026 ist die EN 9 mit einem Ansatz von null Euro veranschlagt.
Projekttitel Träger/
Durchführungsorganisation
Fördersumme
in Euro Förderzeitraum Zielgruppe Land/Region
Arbeitsgruppe
Jugend &
Klimaaußenpolitik
BUND e. V. Jugend
im BUND
28 361,00 15.04.2024 bis
31.03.2025
Jugendliche
und junge
Erwachsene
Deutschland
Martin-Roth-
Initiative: FFP-
Sonderprojekt
Ukraine
Institut für
Auslands-beziehungen
e. V.
96 437,00 01.06.2024 bis
31.05.2025
Künstlerinnen
und weibliche
Kulturschaffende
Deutschland
Jugendbeteiligung
zur Klima-
außenpolitik
BUND e. V. Jugend
im BUND
33 012,00 01.04. bis
30.09.2025
Jugendliche
und junge
Erwachsene
Deutschland
39. Welche „hervorragenden Persönlichkeiten aus den USA“ sollen im Jahr
2025 sowie ggf. in den Folgejahren wann und wohin zu welchem
Thema eingeladen werden (Haushaltstitel 05 04 687 14-024 „Sonstige
Maßnahmen“)?
Auf die nachstehende Tabelle wird verwiesen. Eine Aussage zu Projekten 2026
kann noch nicht getroffen werden.
Projekttitel Träger/
Durchführungsorganisation
Fördersumme
in Euro Förderzeitraum Zielgruppe Ziel
Study Tour for
Honorary Consuls
from USA and
Canada
Goethe-Institut 116 839,00 03.03. bis
31.12.2025
30
Honorarkonsulinnen
und
Honorarkonsuln
Dresden,
Herrnhut und
Berlin
* Das Auswärtige Amt hat die Antwort als „VS-Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt
und kann dort von Berechtigten eingesehen werden.
Projekttitel Träger/
Durchführungsorganisation
Fördersumme
in Euro Förderzeitraum Zielgruppe Ziel
US-
Delegationsreise für
Wahlleiter und
Wahlleiterinnen;
Democracy at Work
Botschaft
Washington/National
Association of State
Secretaries/Goethe
Institut
92 396,00 01.07. bis
31.12.2025
12 US-
„Secretaries of State“
aus den
Bundesstaaten in
den USA; als
oberste
Wahlleiter für die
Organisation
und
Durchführung von
Wahlen in ihren
Bundesstaaten
zuständig
Berlin,
Stuttgart, Karlsruhe
und Besigheim
Delegations-reise
für „State
Legislators“ aus den USA
Botschaft
Washington/National
Conference of State
Legislators/Goethe
Institut
60 970,00 01.07. bis
31.12.2025
12 „State
Legislators“ aus
den
Bundesstaaten in den
USA; diese
tragen in ihren
Bundesstaaten
eine zentrale
Verantwortung
für die
Gesetzgebung, die
Kontrolle der
Exekutive
sowie die
Gestaltung der
politischen
Rahmenbedingungen
Dresden und
Berlin
40. An welchen Symposien und Programmen der Organisation der
Vereinten Nationen für Bildung, Wissenschaft und Kultur (UNESCO) hat sich
Deutschland seit 2021 beteiligt (vgl. Haushaltstitel 05 04 687 14-024
„Sonstige Maßnahmen“, Nummer 7.1; bitte nach Jahren aufschlüsseln
und die Haushaltsmittel angeben)?
Die Angaben können der nachstehenden Tabelle entnommen werden.
Projekttitel Träger/
Durchführungsorganisation
Fördersumme
in Euro Förderzeitraum Zielgruppe Land/ Region
Organisation der
Vereinten
Nationen für
Erziehung,
Wissenschaft und
Kultur (UNESCO)
Sonderfonds
Kulturgutschutz
UNESCO 30 000,00 08.12. bis
31.12.2023
Akteure im
Bereich
Kulturgutschutz in
bewaffneten Konflikten
weltweit
Projekttitel Träger/
Durchführungsorganisation
Fördersumme
in Euro Förderzeitraum Zielgruppe Land/ Region
UNESCO
Sonderfonds
Kulturgutschutz
UNESCO 50 000,00 27.11. bis
31.12.2024
Akteure im
Bereich
Kulturgutschutz in
bewaffneten Konflikten
weltweit
UNESCO
Sonderfonds Syrien
UNESCO 100 000,00 28.05. bis
31.12.2025
Akteure im
Bereich
Kulturgutschutz Syrien
Syrien
41. An wen wurden die Forschungsaufträge und
Sachverständigengutachten sowie Evaluierungen aus dem Haushaltstitel 05 04 687 14-024
„Sonstige Maßnahmen“ (Nummer 1) seit 2021 vergeben (bitte nach
Jahren, Fördersummen und natürlichen bzw. juristischen Personen
aufschlüsseln)?
Die Angaben können der nachstehenden Tabelle entnommen werden.
Jahr Inhalt der Maßnahme Fördersumme
in Euro Natürliche bzw. juristische Personen
2021 Evaluierung und Weiterentwicklung der
Informations- und Steuerungsinstrumente
111 396,38,00 Natürliche Person
weitere Spezifizierung zum Schutz
der Rechte Dritter nicht möglich
2022 Evaluierung und Weiterentwicklung der
Informations- und Steuerungsinstrumente
366 853,87,00 Natürliche Person
weitere Spezifizierung zum Schutz
der Rechte Dritter nicht möglich
2023 Evaluierung und Weiterentwicklung der
Informations- und Steuerungsinstrumente
59 442,95,00 Natürliche Person
weitere Spezifizierung zum Schutz
der Rechte Dritter nicht möglich
2024 Ergebnisbericht: Zukunftsfähige
Neuaufstellung des Goethe-Instituts
215 859,86,00 Juristische Person
PD – Berater der öffentlichen Hand
GmbH
2025 Ergebnisbericht: Zukunftsfähige
Neuaufstellung des Goethe-Instituts
170 000,00 Juristische Person
PD – Berater der öffentlichen Hand
GmbH
42. Welche „Maßnahmen in Bezug auf Klima und Feministische
Außenpolitik“ wurden aus dem Haushaltstitel 05 04 687 14-024 „Sonstige
Maßnahmen“ (Nummer 9) seit 2021 gefördert?
Die benannte EN 9 existiert bei dem Haushaltstitel 0504-687 14 seit dem
Haushaltsjahr 2023. Für die Haushaltsjahre 2023 und 2024 wird auf die Antwort der
Bundesregierung zu Frage 16 der Kleinen Anfrage der Fraktion AfD auf
Bundestagsdrucksache 20/13819 verwiesen. Für das Jahr 2025 wird auf die
Antwort der Bundesregierung zu Frage 38 der o. g. Kleinen Anfrage verwiesen.
43. Welche Maßnahmen, Projekte, Einzelvorhaben etc. sollen im Jahr 2025
sowie ggf. in den Folgejahren im Haushaltstitel 05 04 687 13-024
„Ausbau der Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft in den Ländern
der östlichen Partnerschaft und Russland“ gefördert werden?
Die Bundesregierung unterhält vielfältige Beziehungen unter anderem zu den
Zivilgesellschaften der Länder der Östlichen Partnerschaft (ÖPR), darunter
auch zu Nichtregierungsorganisationen, die sich für Menschenrechte einsetzen.
Die Zusammenarbeit mit den Zuwendungsempfängern und ihre jeweilige
Tätigkeit im Gastland beruht grundsätzlich auf Vertraulichkeit. Da die Arbeit
dieser Akteure in der Regel nicht oder nicht vollständig dem Schutz der deutschen
Rechtsordnung unterliegt und einige der Betroffenen einer besonderen
Bedrohungslage ausgesetzt sind, haben sie ein besonderes Interesse daran, im Schutz
der Vertraulichkeit mit der Bundesregierung kommunizieren zu können. In
einer Abwägung mit dem parlamentarischen Informationsinteresse überwiegt
das Interesse der Bundesregierung, diesen Schutz gewährleisten zu können. Um
die Projekte und das Personal sowohl des Zuwendungsempfängers als auch von
etwaigen lokalen Partnern nicht zu gefährden, werden bestimmte Informationen
daher nur dem Deutschen Bundestag im Rahmen seines privilegierten
Auskunftsrechts zur Verfügung gestellt. Darüber hinaus ist auch eine
Veröffentlichung von erfragten Zahlen nicht oder teilweise nicht möglich, weil es sowohl
für die fördernden Einrichtungen als auch für die Geförderten bereits nachteilig
sein kann, mit einer Förderung aus dem Ausland öffentlich in Verbindung
gebracht zu werden. Zum Schutz von Betroffenen werden diese Informationen
daher gemäß der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum materiellen
Geheimschutz vom 13. März 2023 ganz oder teilweise als Verschlusssache „VS-Nur
für den Dienstgebrauch“ eingestuft und in der Anlage 10 separat übermittelt.*
44. Welche Maßnahmen, Projekte, Einzelvorhaben etc. sollen im Jahr 2025
sowie ggf. in den Folgejahren im Haushaltstitel 05 04 687 10-024
„Förderung Musikwirtschaft International“ gefördert werden?
Geförderte Maßnahmen dienen dazu, über die Kunstform Musik
zivilgesellschaftliche Verständigungsprojekte zu ermöglichen. So fördert das AA unter
anderem das Stipendienprogramm der Barenboim-Said-Akademie in Berlin,
das junge angehende Musikerinnen und Musiker aus dem gesamten Nahen und
Mittleren Osten in Deutschland zusammenbringt. Ein Schwerpunkt dieses
Begegnungsprojekts liegt auf Stipendiatinnen und Stipendiaten aus Israel und den
Palästinensischen Gebieten, aber auch aus anderen arabischen Ländern und
Iran.
Die erbetene Aufschlüsselung ist aufgrund des Umfangs der Anlage 11 zu
entnehmen.** Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen.
* Das Auswärtige Amt hat die Antwort als „VS-Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt
und kann dort von Berechtigten eingesehen werden.
** Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 20/2319 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar.
45. Wie viele „anerkannte Flüchtlinge“ in welchen Staaten wurden in das
vom Auswärtigen Amt initiierte Sur-Place-Stipendienprogramm des
Flüchtlingshilfswerks der Vereinten Nationen (UNHCR) Deutsche
Akademische Flüchtlingsinitiative Albert Einstein (DAFI) aufgenommen,
und wie viele haben es erfolgreich abgeschlossen (bitte nach Staaten
und Jahren aufschlüsseln und die Förderung aus dem Haushaltstitel
05 04 681 11-142 „Förderung akademischer Stipendienprogramme für
ausländische Studierende, Graduierte, Wissenschaftlerinnen und
Wissenschaftler“ angeben)?
Im Jahr 2024 studierten 7 890 Flüchtlinge aus 54 Herkunftsländern mit einem
DAFI-Stipendium in ihrem jeweiligen Aufnahmeland. Die fünf
Hauptaufnahmeländer (von insgesamt 58 Aufnahmeländern) von DAFI-Stipendiaten 2024
waren Äthiopien (1 584), Türkei (756), Ägypten (488), Kenia (475) und
Pakistan (417). Hauptherkunftsländer waren 2024 Südsudan (1 789), Syrien (1 308),
Afghanistan (1 004), Sudan (623) und Somalia (588). Detaillierte Zahlen zu
allen Aufnahmeländern finden sich im öffentlich zugänglichen Jahresbericht
2024 des Hohen Flüchtlingskommissars der Vereinten Nationen (UNHCR) zum
„DAFI Scholarship Programme“ auf der Webseite des UNHCR (www.unhcr.or
g/media/dafi-annual-report-2024). Im Jahr 2024 haben 1 741 Stipendiatinnen
und Stipendiaten ihr Studium erfolgreich abgeschlossen. Das AA stellte dem
UNHCR aus dem Bundeshaushalt 2024 für die Durchführung des Sur-Place-
Stipendienprogramms 10 092 863 Euro zur Verfügung.
46. Sieht die Bundesregierung das in der Frage 45 erwähnte Programm für
Flüchtlinge als eine Privilegierung von Flüchtlingen gegenüber anderen
Migrantengruppen an, und wenn ja, wie begründet sie diese
Privilegierung?
Nein.
47. Welche Maßnahmen, Projekte, Einzelvorhaben etc. sollen im Jahr 2025
sowie ggf. in den Folgejahren im Haushaltstitel 05 04 546 11-029
„Deutschlandbild im Ausland“ gefördert werden?
Die erbetene Aufschlüsselung ist aufgrund des Umfangs der Anlage 12 zu
entnehmen.* Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen.
48. Hat die Bundesregierung Evaluationen der im Haushaltstitel
„Deutschlandbild im Ausland“ geförderten Maßnahmen vorgenommen, und
wenn ja, zu welchen Schlussfolgerungen sind diese hinsichtlich der
Wirksamkeit der Maßnahmen (Verbesserung des Deutschlandbildes im
Ausland) gekommen?
Auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 23 der Kleinen Anfrage der
Fraktion AfD auf Bundestagsdrucksache 20/13819 wird verwiesen.
* Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 20/2319 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar.
49. Hat die Bundesregierung eine Evaluation der im Haushaltstitel
„Deutschlandbild im Ausland“ geförderten Maßnahmen zur
„Kommunikation Flucht und Migration“ vorgenommen, und inwiefern haben die
hierbei geförderten Maßnahmen nach Ansicht der Bundesregierung zur
Eindämmung der illegalen Migration nach Deutschland beigetragen
(bitte begründen)?
Auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 24 der Kleinen Anfrage der
Fraktion AfD auf Bundestagsdrucksache 20/13819 wird verwiesen.
50. Welche Maßnahmen, Projekte, Einzelvorhaben etc. werden im Jahr
2025 sowie ggf. in den Folgejahren aus dem Haushaltstitel
05 01 532 45-332 „Internationale Zusammenarbeit im Klimaschutz“
gefördert?
Aus dem genannten Haushaltstitel werden vornehmlich die deutsche Teilnahme
an den jährlichen Weltklimakonferenzen zum Rahmenübereinkommen der
Vereinten Nationen über Klimaänderungen (UNFCCC-COP), den vorbereitenden
Zwischenverhandlungen sowie internationale Konferenzen wie der
Petersberger Klimadialog finanziert.
Die Haushaltsmittel werden ab dem Haushaltsjahr 2026 durch das
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit
(BMUKN) im Einzelplan 16 bewirtschaftet.
51. Welche Aufgaben soll das beim Auswärtigen Amt beschäftigte Personal
zur „Bewältigung der Flüchtlingslage“ (0512 Bundesministerium,
S. 129 des Einzelplans) übernehmen (bitte angeben, wie sich die
Anzahl und Stelleneingruppierung inklusive Besoldung des Personals seit
der Einführung der Beschäftigung zur „Bewältigung der
Flüchtlingslage“ entwickelt hat)?
Bezüglich der Aufgaben wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage
27 der Kleinen Anfrage der Fraktion AfD auf Bundestagsdrucksache 20/13819
verwiesen.
Die Anzahl und die Wertigkeiten der (Plan-)Stellen können den Einzelplänen
der jeweiligen Haushaltsjahre entnommen werden.
52. Sind noch Entschädigungsklagen anhängig, und in wie vielen Fällen
legte die Bundesregierung bzw. legten die Kläger Berufung ein, und
wie hoch sind die durch die Verfahren entstandenen Kosten
(Haushaltstitel 05 11 526 01-011)?
Nach Kenntnis der Bundesregierung sind im Zusammenhang mit
Entschädigungsforderungen aus Weltkriegssachverhalten gegen die Bundesrepublik
Deutschland derzeit 1 784 Gerichtsverfahren in Italien, 16 in Brasilien und ein
von der Bundesrepublik Deutschland eingeleitetes Verfahren vor dem
Internationalen Gerichtshof in Den Haag anhängig. Im Zeitraum seit 2020 sind dem
entsprechenden Haushaltstitel des AA aus solchen Verfahren Kosten in Höhe
von 93 579,60 Euro entstanden.
53. Wie viele deutsche Staatsbürger im Ausland wurden bzw. werden mit
finanzieller Unterstützung der Bundesrepublik Deutschland seit 2025 in
welchen Staaten mit welchem Ergebnis von ihren Rechtsbeiständen
vertreten (vgl. Haushaltstitel 05 11 526 01-011; bitte auch nach
Gründen der „Verfolgung“ aufschlüsseln und angeben, welche Prozesskosten
bzw. sonstigen Kosten hierfür angefallen sind)?
Die Bundesregierung verfügt im Rahmen des Haushaltstitels 0511-526 01 über
Haushaltsmittel, um die Kosten der Strafverteidigung von deutschen
Staatsangehörigen bei drohender Todesstrafe zu übernehmen. Im Jahr 2025 wurden
bislang keine Kosten für Strafverteidigung aus diesem Titel übernommen.
54. Welche Übergangsgelder für ehemalige Bundesminister des
Auswärtigen sowie Staatssekretäre bzw. ehemalige Parlamentarische
Staatssekretäre wurden bzw. werden im Jahr 2025 sowie in den Folgejahren
aus dem Haushaltstitel 05 11 431 57-018 gezahlt?
Für die Jahre 2025 und 2026 stehen Mittel in Höhe von jeweils 735 000 Euro
zur Verfügung. Im Zeitraum von Januar bis August 2025 wurden
427 255,70 Euro Übergangsgeld gezahlt.
55. Welche Maßnahmen, Projekte, Einzelvorhaben etc. werden im Jahr
2025 sowie ggf. in den Folgejahren aus dem Haushaltstitel 05 04 687
47-024 „Sonstige institutionell geförderte Zuwendungsempfänger –
Betrieb“ im Rahmen der finanziellen Unterstützung der Deutsch-
Türkischen Jugendbrücke gefördert?
Die Förderung der Deutsch-Türkischen Jugendbrücke (DTJB) aus dem Titel
0504-687 47 EN 1.12 erfolgt in Form einer institutionellen Förderung und nicht
in der Form einzelner Projekte oder Vorhaben. Für das Jahr 2025 betrug diese
570 000,00 Euro. Die institutionelle Förderung hatte der Haushaltsausschuss
des Deutschen Bundestags im Haushalt 2023 festgelegt. Die DTJB wird von
der Stiftung Mercator, dem AA und vom Land Nordrhein-Westfalen gefördert.
Ihre Ziele sind die Begegnung, Befähigung und gesellschaftliche Beteiligung
junger Menschen aus der Türkei und Deutschland. Um diese Ziele zu erreichen,
fördert die Jugendbrücke Austauschprojekte Dritter – beispielsweise von
Schulen, Vereinen und Kommunen – und führt eigene Modellprojekte durch, mit
denen sie neue Themen, Formate und Methoden für den Jugendaustausch
erschließt. Sie trägt dadurch maßgeblich zur Stärkung des bilateralen,
deutschtürkischen Schul- und Jugendaustausches bei und leistet einen wichtigen
Beitrag zur Stärkung einer vielfältigen Zivilgesellschaft.
Der Regierungsentwurf des Haushalts 2026 sieht eine Förderung in gleicher
Höhe vor.
56. Unterstützt die türkische Regierung nach Kenntnis der Bundesregierung
ebenfalls die Deutsch-Türkische Jugendbrücke, und wenn ja, mit
welchen Fördersummen (bitte für das Jahr 2025 sowie ggf. die Folgejahre
angeben)?
Auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 33 der Kleinen Anfrage der
Fraktion AfD auf Bundestagsdrucksache 20/13819 wird verwiesen.
57. Welche „publizistisch und kulturpolitisch wichtige[n] Persönlichkeiten
des Auslandes“ sind im Jahr 2025 bzw. sollen im Jahr 2025 sowie in
den Folgejahren wann und wohin zu welchem Thema eingeladen
worden bzw. eingeladen werden (Haushaltstitel 05 02 685 17-029)?
Im Rahmen des Besucherprogramms werden ausländische Multiplikatorinnen
und Multiplikatoren zu mehrtägigen Informationsreisen in internationalen
Gruppen nach Deutschland eingeladen, um Interesse und Verständnis für
deutschlandspezifische Themen und Standpunkte sowie eine langfristige
Verbundenheit zu Deutschland zu fördern. Wie in den Vorjahren sind auch im Jahr
2025 etwa ein Viertel der Teilnehmenden Journalistinnen und Journalisten.
Eingeladen werden zudem internationale Multiplikatorinnen und Multiplikatoren
aus Nichtregierungsorganisationen, Verbänden, der Wissenschaft oder
Mitarbeitende aus Kommunalverwaltungen, Ministerien und Parlamenten.
Im laufenden Jahr ist die Durchführung von bis zu 50 Reisen mit
durchschnittlich zehn internationalen Teilnehmenden geplant. Die Planung für die
Folgejahre ist noch nicht abgeschlossen.
Die Titel der bislang durchgeführten bzw. geplanten Reisen im Jahr 2025
können der Anlage 13 entnommen werden.*
58. Welche Persönlichkeiten sind im Jahr 2025 mit dem „Deutsch-
polnischen Preis für besondere Verdienste um die Entwicklung deutsch-
polnischer Beziehungen“ bzw. dem „Adenauer-de Gaulle-Preis“
ausgezeichnet worden (Haushaltstitel 05 02 681 11-029)?
Der Deutsch-Polnische Preis wurde im Jahr 2025 an die polnische Regisseurin
Elwira Niewiera sowie an die Bildungsstätte Bredbeck verliehen. Frau Prof.
Rita Süssmuth erhielt einen Sonderpreis für ihr Lebenswerk.
Im Jahr 2025 fand keine Verleihung des Preises „Adenauer-de-Gaulle“ statt.
59. Welche Länder und Themen sollen im Jahr 2025 sowie ggf. in den
Folgejahren im Rahmen des Gästeprogramms der Bundesrepublik
Deutschland behandelt werden (Haushaltstitel 05 02 531 14-029)?
Im Jahr 2025 sind nach derzeitigem Stand noch folgende Reisen geplant.
Land/ Region Thema
Indien Parlamentarische Demokratie und Föderalismus in Zeiten von zunehmendem
Populismus und Desinformation
Marokko Ausgestaltung der deutsch-marokkanischen Energie- und Klimazusammenarbeit
Südafrika Stärkung globaler Partnerschaften auf lokaler und kommunaler Ebene
USA Neue Transatlantische Netzwerke – Deutschland und die USA in Asien und dem
Indo-Pazifik
Vereinte Nationen (VN)-
New York
Unterstützung der Kandidatur für den Sicherheitsrat
Der Planungs- und Auswahlprozess möglicher Reisen für das Jahr 2026 ist
noch nicht abgeschlossen.
* Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 20/2319 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar.
60. Welche „materielle Hilfe für das ukrainische Parlament“ wird im Jahr
2025 sowie ggf. in den Folgejahren aus dem Haushaltstitel
05 01 687 34-029 „Krisenprävention, Stabilisierung und
Friedensförderung, Klima- und Sicherheitspolitik“ gefördert (bitte nach Jahren und
Fördersumme aufschlüsseln)?
Im Jahr 2025 wurde ein Generator im Wert von 26 000 Euro beschafft.
Derzeitig sind keine weiteren Maßnahmen in den Jahren 2025 und 2026 geplant.
61. Welche Maßnahmen, Projekte, Einzelvorhaben etc. werden im Jahr
2025 sowie ggf. in den Folgejahren aus dem Haushaltstitel
05 01 687 34-029 „Krisenprävention, Stabilisierung und
Friedensförderung, Klima- und Sicherheitspolitik“ gefördert?
62. Welche Maßnahmen, Projekte, Einzelvorhaben etc. werden im Jahr
2025 sowie ggf. in den Folgejahren aus dem Haushaltstitel
05 01 687 27-029 „Maßnahmen der Abrüstung, Rüstungskontrolle
sowie Zusammenarbeit zu Nichtverbreitung, Cybersicherheit und
digitalen Technologien (wie K. I. [Künstliche Intelligenz])“ gefördert?
Die Fragen 61 und 62 werden zusammen beantwortet.
Auf die Antwort zu Frage 8 wird verwiesen.
63. Welche UN-Organisationen haben sich im Jahr 2025 angesiedelt bzw.
welche werden sich voraussichtlich in den Folgejahren in Deutschland
ansiedeln (Haushaltstitel 05 01 687 12-022 „Ansiedlung von UN-
Organisationen“)?
Die Ansiedlung mehrerer Facheinheiten von UN-Frauen („United Nations
Entity for Gender Equality and the Empowerment of Women“) in Bonn ist
angelaufen und wird sich noch bis in das Jahr 2026 erstrecken. Außerdem laufen
mit verschiedenen Organisationen der Vereinten Nationen (VN) derzeit
Gespräche zur Neuansiedlung bzw. stellenmäßigen Verstärkung bei bereits in
Deutschland ansässigen VN-Organisationen ab dem Jahr 2026.
64. Welche Maßnahmen, Projekte, Einzelvorhaben etc. werden im Jahr
2025 sowie in den Folgejahren aus dem Haushaltstitel
05 01 687 21-029 „Ta'ziz-Partnerschaft für Demokratie in den Ländern
Nordafrikas und des Nahen Ostens“ gefördert?
Im Jahr 2025 wurde aus dem Titel 0501-687 21 lediglich ein Projekt gefördert:
„Demokratie braucht politische Bildung – eine digitale Plattform für politische
Bildung im Irak“. Die restlichen Mittel wurden im Rahmen der im
Haushaltsplan vorgesehenen Deckungsfähigkeit zum Titel 0504-687 18 verlagert. Der
Titel 0501-687 21 soll ab dem Jahr bzw. im Haushaltsplan 2028 ganz entfallen. In
Nachfolge der langjährigen „Ta’ziz-Partnerschaft“ setzt die Bundesregierung
aus dem Haushaltstitel 0504-687 18 mit dem Programm „Zusammenarbeit mit
Zivilgesellschaften in Afrika, Nahem und Mittlerem Osten“ (ZANMO) ihre
Unterstützung für demokratisch orientierte zivilgesellschaftliche Akteure in der
MENA-Region (Nahost und Nordafrika) fort. Zugleich erweitert sie diese
Zusammenarbeit geografisch auf alle Staaten des Nahen und Mittleren Ostens
sowie Afrikas. Auf die Antwort zu Frage 30 wird verwiesen.
65. Welche Maßnahmen, Projekte, Einzelvorhaben etc. werden im Jahr
2025 sowie ggf. in den Folgejahren aus dem Haushaltstitel
05 01 687 23-029 „Maßnahmen zur Förderung der Menschenrechte“
gefördert?
Unter Beachtung der vorläufigen Haushaltsführung wurden im Jahr 2025
gefördert:
– „United Nations (UN) Women Türkiye“: Beendigung von Gewalt gegen
Frauen
– International Lesbian, Gay, Bisexual, Trans und Intersex Association” (IL-
GA World): Unterstützung “Equal Rights Coalition (ERC) Co-Chair”
– Deutsches Institut für Menschenrechte e. V. (DIMR): Wissenschaftliche
Unterstützung für die deutschen Vertreter in Ausschüssen der Vereinten
Nationen zu Rechten Älterer sowie wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen
Rechten (WSK) (Planung auch für 2026)
– „European Neighbourhood Council“ (ENC): Stärkung des Bewusstseins für
Wirtschaft & Menschenrechte in der Türkei
– Elisabeth-Selbert-Initiative (Planung bis 2027): Schutz von
Menschenrechtsverteidigerinnen und -verteidigern
– „Independent Institution on Missing Persons in the Syrian Arab Republic“
(IIMP): Aufklärung des Verbleibs vermisster Personen in Syrien
– „International, Impartial and Independant Mechanism“ (IIIM):
Aufarbeitung von Kriegsverbrechen in Syrien
– „United Nations Team of Experts on the Rule of Law and Sexual Violence
in Conflict”, New York: Kapazitätsaufbau Accountability zu sexualisierter
Gewalt in Syrien
– MUKWEGE Stiftung: Unterstützung für syrische Überlebende
konfliktbezogener sexueller Gewalt, einschließlich Kinder und Familienangehöriger
– Diverse Zuwendungsempfänger: Monitoring der Menschenrechtslage und
der Übergangsjustiz in Syrien
– Büro des Hohen Kommissars für Menschenrechte (OHCHR): Unterstützung
des Menschenrechtsüberwachungsprozesses der Vereinten Nationen in der
Ukraine
– Gemeinsames Programm der Vereinten Nationen zu HIV/AIDS (UNAIDS):
Unterstützung der Arbeit von UNAIDS dabei, Aktivitäten einzelner Länder
im Kampf gegen AIDS zu koordinieren
– Förderung und Unterstützung von Mädchen, Kindern mit Behinderungen
und gefährdeten Jugendlichen in ganz Afrika und Asien durch innovative
Lernprogramme (Planung bis 2027)
– „Korea Future Initiative“ CIO: Opferorientierte Justiz für
Menschenrechtsverletzungen in Nordkorea
– Projekte der Auslandsvertretungen in Form von
Eigenbewirtschaftungsmitteln.
Die Planungen für das kommende Haushaltsjahr sind nicht abgeschlossen,
Verpflichtungsermächtigungen für das Haushaltsjahr 2026 mit oben genannter
Ausnahme nicht belegt.
66. Welche Maßnahmen, Projekte, Einzelvorhaben etc. werden im Jahr
2025 sowie den Folgejahren aus dem Haushaltstitel 05 01 687 40-029
„Maßnahmen der regionalen Zusammenarbeit“ gefördert?
Die erbetenen Aufschlüsselungen sind aufgrund des Umfangs der Anlage 14 zu
entnehmen. * Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen.
67. Welche Maßnahmen, Projekte, Einzelvorhaben etc. werden im Jahr
2025 sowie ggf. in den Folgejahren aus dem Haushaltstitel
05 01 687 43-029 „Energie, Klima-, Umwelt- und Digitale
Außenpolitik“ gefördert?
Die erbetenen Aufschlüsselungen für das Jahr 2025 und Folgejahre sind
aufgrund des Umfangs der Anlage 15 zu entnehmen.* Die Planungen für das
Haushaltsjahr 2026 sind noch nicht abgeschlossen. Auf die Vorbemerkung der
Bundesregierung wird verwiesen. Auslandsvertretungen können aus dem Titel
außerdem Mittel zur selbständigen Bewirtschaftung beantragen, die sie vor Ort
beispielsweise für Veranstaltungen oder die Unterstützung von Kleinstprojekten
mit Klima- und Umweltbezug nutzen können.
68. Welche Maßnahmen, Projekte, Einzelvorhaben etc. des Germann
Marshall Funds werden im Jahr 2025 sowie ggf. in den Folgejahren aus
dem Haushaltstitel 05 02 687 16-029 gefördert?
Der German Marshall Fund erhielt im Jahr 2025 eine Zustiftung in Höhe von
2 Mio. Euro zum Stiftungsvermögen. Eine Folgevereinbarung für den Zeitraum
2026 bis 2030 wird angestrebt. Da es sich um eine Zustiftung handelt, ist eine
Zuordnung des Betrags zu einzelnen Maßnahmen, Projekten etc. nicht möglich.
69. Welche Maßnahmen, Projekte, Einzelvorhaben etc. des International
Institute for Strategic Studies werden im Jahr 2025 sowie ggf. in den
Folgejahren aus dem Haushaltstitel 05 02 687 91-029 gefördert?
Auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 46 der Kleinen Anfrage der
Fraktion AfD auf Bundestagsdrucksache 20/13819 wird verwiesen.
70. Welche Maßnahmen, Projekte, Einzelvorhaben etc. werden im Jahr
2025 sowie ggf. in den Folgejahren aus dem Haushaltstitel
05 02 687 92-023 „Versöhnungsleistungen Namibia“ gefördert?
Derzeit werden keine Projekte aus dem genannten Haushaltstitel gefördert. Die
Entscheidung über Förderungen im Sinne der Fragestellung wird eine in
Namibia noch zu gründende namibische Zweckgesellschaft treffen.
71. Welche Maßnahmen, Projekte, Einzelvorhaben etc. von der bzw. von
dem
a) Institut für Friedensforschung und Sicherheitspolitik an der
Universität Hamburg,
b) Stiftungsprofessur Henry-Kissinger, Rheinische Friedrich-
Wilhelms-Universität Bonn,
c) Regionalforschung,
* Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 20/2319 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar.
d) United Nations Innovation Technology Accelerator for Cities (UNI-
TAC) Hamburg
werden im Jahr 2025 sowie ggf. in den Folgejahren aus dem
Haushaltstitel 05 02 685 21-165 „Einrichtungen zur Pflege der
Auslandsbeziehungen im Forschungs- und Wissenschaftsbereich“ gefördert?
Die Förderung des Instituts für Friedensforschung und Sicherheitspolitik an der
Universität Hamburg ist nachstehender Tabelle zu entnehmen.
Projekttitel
Durchführungsorganisation
Fördersumme
in Euro Förderzeitraum Zielgruppe Land/
Region
Forschung- und
Transferprojekt
Rüstungskontrolle und Neue
Technologien
(Phase II)
Institut für
Friedensforschung und
Sicherheitspolitik an der
Universität Hamburg
1 156.727,79 01.01.2023 bis
31.12.2026
Wissenschaft,
Think Tanks,
politische
Entscheidungsträger sowie
die interessierte
Öffentlichkeit
global
Forschung- und
Transferprojekt
Rüstungskontrolle und Neue
Technologien
(Phase II)
Institut für
Friedensforschung und
Sicherheitspolitik an der
Universität Hamburg
1 099.225,79 01.01.2023 bis
31.12.2026
Wissenschaft,
Think Tanks,
politische
Entscheidungsträger sowie
die interessierte
Öffentlichkeit
global
Die erbetenen Aufschlüsselungen für Regionalforschung sind aufgrund
des Umfangs der Anlage 16 zu entnehmen.* Die Stiftungsprofessur Henry-
Kissinger und United Nations Innovation Technology Accelerator for Cities
(UNITAC) erhalten keine Förderung im gefragten Zeitraum.
72. Welche Maßnahmen, Projekte, Einzelvorhaben etc. werden im Jahr
2025 sowie ggf. in den Folgejahren aus dem Haushaltstitel
05 02 685 25-029 „Zuschüsse zu Vorhaben zur Förderung des
europäischen Gedankens“ gefördert?
Für den Zeitraum von Januar bis Ende September 2025 wird auf die Anlage 17
verwiesen.* Darüber hinaus wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung
verwiesen.
73. Welche Maßnahmen, Projekte, Einzelvorhaben etc. werden im Jahr
2025 sowie ggf. in den Folgejahren aus dem Haushaltstitel
05 02 687 27-029 „Gesellschafts- und europapolitische Maßnahmen der
Politischen Stiftungen“ gefördert?
Auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 50 der Kleinen Anfrage der
Fraktion AfD auf Bundestagsdrucksache 20/13819 wird verwiesen. Diese ist
im Sinne der Fragestellung vollständig und mit dem Hinweis aktuell, dass die
in der Anlage 16 der genannten Anfrage separat gelisteten und als geplant
deklarierten Projekte für die Haushaltsjahre 2025 ff wie aufgeführt bewilligt
sind.*
* Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 20/2319 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar.
74. Welche Institutionen, Organisationen und Einzelpersonen haben im
Jahr 2025 bisher an das Auswärtige Amt gespendet bzw. Vorhaben des
AA gesponsert (Haushaltstitel 05 11 282 09-011 „Einnahmen aus
Sponsoring, Spenden und ähnlichen freiwilligen Geldleistungen“)?
75. Welche Vorhaben wurden aus Spenden, Sponsoring, freiwilligen
Geldleistungen bisher im Jahr 2025 finanziert (Haushaltstitel
05 11 547 09-011)?
Die Fragen 74 und 75 werden gemeinsam beantwortet.
Über den in Frage 74 genannten Haushaltstitel 0511-282 09 werden die
erhaltenen Sponsoringmittel vereinnahmt. Sie dienen nach vorheriger Verlagerung der
Mittel zur Leistung von Ausgaben aus dem in Frage 75 genannten
Haushaltstitel 0511-547 09.
Sponsoringleistungen werden der Öffentlichkeit gegenüber transparent
gemacht. Die Bundesregierung legt daher dem Deutschen Bundestag –
Innenausschuss und Haushaltsausschuss – jährlich zum 30. September durch das
Bundesministerium des Innern über das Bundesministerium der Finanzen einen
umfassenden Bericht zu Sponsoringleistungen an die Bundesverwaltung im
Rahmen des Integritätsberichts vor. Im Jahre 2025 wird der Integritätsbericht
zu Sachverhalten des Jahres 2024 veröffentlicht.
Daten für den Integritätsbericht 2025, das heißt zu Einnahmen und Ausgaben
für Vorhaben des Jahres 2025, werden mit Abschluss des Jahres 2025 mit
erheblichem administrativem Aufwand unter anderem weltweit bei allen
deutschen Auslandsvertretungen durch das AA erhoben und dem
Bundesministerium des Innern zur Erstellung des Integritätsberichts 2025 übersandt. Dieser
wird zum 30. September 2026 dem Deutschen Bundestag vorgelegt werden.
76. Welche Organisationen, Institutionen oder Einzelpersonen sind nach
aktuellem Stand im Jahr 2025 für das AA Mitglieder von Fachbeiräten
und ähnlichen Ausschüssen bzw. haben „Forschungsaufträge und
Sachverständigengutachten, die für die politische Planung und
Entscheidungsvorbereitung von Bedeutung (waren) sowie Arbeitstagungen und
Einzelreisen“ geleistet (vgl. Haushaltstitel 05 11 526 02-011
„Sachverständige, Ausgaben für Mitglieder von Fachbeiräten und ähnlichen
Ausschüssen“; bitte nach Jahren aufschlüsseln und jeweils die
Haushaltsmittel angeben, welche die Organisationen, Institutionen oder
Einzelpersonen für ihre Leistungen erhalten haben)?
Derzeit ist aus dem Haushaltstitel die Finanzierung folgender Projekte geplant:
Gutachten des „International Institute for Strategic Studies“ (IISS) in London
zur Wirksamkeit von Sanktionen mit einem Volumen in Höhe von 15 000 Euro
sowie mehrere ökonomische Kurzanalysen (US-Zollpolitik) des Instituts der
deutschen Wirtschaft (IW) in Köln mit einem Volumen in Höhe von
14 280 Euro.
Die ergänzenden Aufschlüsselungen sind der Anlage 18 zu entnehmen.*
* Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 20/2319 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar.
77. Welche Bauprojekte mit einem Bauvolumen von mehr als
6 000 000 Euro werden zum aktuellen Zeitpunkt gefördert
(Haushaltstitel 05 04 712 21-011), und wann werden diese Projekte
voraussichtlich abgeschlossen sein?
Bei der Beantwortung der Frage geht die Bundesregierung davon aus, dass sich
diese auf den Haushaltstitel 0504-712 41 bezieht. Ein Haushaltstitel 0504-712
21-011 existiert nicht. Der Haushaltstitel 0504-712 41 enthält für das
Haushaltsjahr 2025 keinen Mittelansatz.
78. Inwieweit werden die CO2-Reduzierung und die Umweltbelastung bei
der Beschaffung und dem Einsatz von Fahrzeugen durch das
Auswärtige Amt berücksichtigt, und welche Gründe rechtfertigen die Erhöhung
der Erwerbskosten für Fahrzeuge für das Jahr 2025 (Haushaltstitel
05 12 F 811 31-011)?
Auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 56 der Kleinen Anfrage der
Fraktion AfD auf Bundestagsdrucksache 20/13819 wird verwiesen.
79. Welche Fahrzeuge sollen für das Auswärtige Amt im Jahr 2025
(Haushaltstitel 05 12 F 811 31-011) beschafft werden (bitte nach Marke,
Modell und Kosten aufschlüsseln)?
Im Haushaltsjahr 2025 werden für das AA insgesamt zwölf sondergeschützte
Fahrzeuge des Typs Toyota LC 300 beschafft. Die Kosten belaufen sich auf
insgesamt 4 200 000 Euro.
Sicherheitsfahrzeuge haben sehr lange Lieferzeiten; ein Teil der Fahrzeuge
wurde bereits im Jahr 2024 bestellt und wird aus übertragenen flexibilisierten
Mitteln finanziert.
80. Setzt sich die Bundesregierung als Mitglied der Ottawa-Konvention
dafür ein, dass Polen und die baltischen Staaten ihren Austritt aus der
Ottawa-Konvention rückgängig machen, und wenn ja, wie (vgl. https://au
gengeradeaus.net/2025/03/polen-und-baltikum-beenden-bann-von-antip
ersonenminen/)?
Die Bundesregierung setzt sich für die Umsetzung und Universalisierung des
Übereinkommens über das Verbot des Einsatzes, der Lagerung, der Herstellung
und der Weitergabe von Antipersonenminen und über deren Vernichtung
(„Ottawa-Konvention“) und der darin enthaltenen Zielsetzungen ein. Zu den
Inhalten vertraulicher Gespräche äußert die Bundesregierung sich grundsätzlich
nicht.
81. Können mit dem von Deutschland finanziell unterstützten EU-
Satellitenzentrum (EU-Satcen) Migrationsbewegungen nachverfolgt und
analysiert werden (Haushaltstitel 05 01 687 14-022, Nummer 25; wenn
nein, bitte begründen, und wenn ja, bitte angeben, wie oft Deutschland
die entsprechenden Möglichkeiten genutzt hat)?
Das Satellitenzentrum der Europäischen Union stellt Geoinformationsprodukte
zu einer Vielzahl von Themen bereit, unter anderem auch zu Migrationsfragen.
Die Europäische Agentur für die Grenz- und Küstenwache (Frontex) ist einer
der Hauptnutzer von Dienstleistungen des EU-Satellitenzentrums.
Im Satellitenzentrum der Europäischen Union werden unter anderem die
Produkte für den „Copernicus Service for External and Security Actions“ (SESA)
Dienst erstellt. Für den Copernicus SESA Dienst ist das Bundesamt für
Kartographie und Geodäsie die nationale, zivile Kontaktstelle. Über die zivile
Kontaktstelle des Bundesamtes für Kartographie und Geodäsie wurden beim
Satellitenzentrum der Europäischen Union seit 2021 viermal Produkte mit
Migrationsbezug beauftragt.
82. Für welche Vorhaben, Projekte etc. wurden bzw. werden die deutschen
Gelder aus dem Haushaltstitel 05 01 687 14-022 (bis zu 1,5 Mio. Euro
für die Jugendarbeit des Europarats) verwendet?
Aus dem genannten Haushaltstitel wurden im laufenden Haushaltsjahr bislang
keine Mittel für die Jugendarbeit des Europarats verwendet.
83. Für welche Vorhaben, Projekte etc. wurden bzw. werden die deutschen
Gelder aus dem Haushaltstitel 05 01 687 17-029 „Global Forum on
Migration and Development“ verwendet?
Das Globale Forum für Migration und Entwicklung („Global Forum on
Migration and Development“ – GFMD) ist ein staatengeleitetes, freiwilliges,
informelles Multi-Stakeholder-Forum außerhalb der Vereinten Nationen. Ziel des
GFMD ist es, die Themen Migration und Entwicklung zu verbinden und eine
Plattform für einen vertrauensvollen Dialog zu schaffen. Das GFMD verfügt
über keine Grundfinanzierung. Der freiwillige deutsche Beitrag unterstützt
Organisation und Aktivitäten des GFMD, unter anderem zur Ausrichtung des
jährlichen Gipfels.
84. Ist das Programm KulturGutRetter auch in der Ukraine aktiv (vgl.
Haushaltstitel 05 01 687 38-029; wenn ja, seit wann, und wie)?
Die Förderung der KulturGutRetter im Haushaltstitel 0501-687 38 dient der
Entwicklung der „Cultural Heritage Response Unit“ (CHRU) im Rahmen des
Katastrophenschutzmechanismus der Europäischen Union. Im Rahmen eines
Testprojekts und in enger Zusammenarbeit mit der Entwicklung der CHRU
wurden einzelne Projekte zur Unterstützung der Ukraine durchgeführt.
Mit den Mitteln wird seit dem Jahr 2022 unter Federführung des Deutschen
Archäologischen Instituts zusammen mit anderen deutschen Partnern ein
gemeinsames Logistiknetzwerk aufgebaut, Materialien zum Schutz und zur
Verpackung von Kulturgut in der Ukraine als Spenden gesammelt bzw. in
geringerem Maße auch beschafft und über den Projektpartner, der Bundesanstalt
Technisches Hilfswerk (THW), in die Ukraine transportiert. Grundlage war ein
offizielles Hilfsersuchen der Ukraine an die Europäische Union, so dass erstmals
das Europäische Katastrophenschutzverfahren (UCPM) für den
Kulturgutschutz genutzt werden konnte. Weiterhin wurde die für das Projekt entwickelte
Grabungssoftware im Rahmen der Förderung ins Ukrainische übersetzt. Diese
ist zur Dokumentation von Rettungsgrabungen, aber auch von Schäden an
Gebäuden und archäologischen Stätten, nutzbar.
85. Diplomaten aus welchen Staaten haben seit 2021 an der Internationalen
Diplomatenausbildung des Auswärtigen Amts teilgenommen (vgl.
Haushaltstitel 05 01 525 41-011)?
Seit dem Jahr 2021 haben Diplomatinnen und Diplomaten aus 163 Staaten an
der Internationalen Diplomatenausbildung des Auswärtigen Amtes
teilgenommen. Weitere Informationen finden sich auf der Internetseite https://diplomacyb
ynetworking.diplo.de/.
86. Welche Vorhaben, Projekte etc. werden aus dem Haushaltstitel
05 01 544 41-165 „Forschung, Untersuchungen und Ähnliches“ im Jahr
2025 sowie ggf. in den Folgejahren gefördert?
Aus dem Haushaltstitel „Forschung, Untersuchungen und Ähnliches“ werden
im Jahr 2025 ein seit 2024 laufendes Forschungsvorhaben mit dem Titel „Neue
Emissionstrajektorien für neue und angepasste Klimaszenarien“ sowie ein
Vorhaben zur wissenschaftlichen Begleitung der Klimaaußenpolitikstrategie der
Bundesregierung finanziert.
Die Haushaltsmittel werden ab dem Haushaltsjahr 2026 durch das
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit
(BMUKN) im Einzelplan 16 bewirtschaftet.
87. Mit welchen Staaten ist seit wann eine Gegenseitigkeit bei der
Kostenerstattung für Demonstrationsschäden gewährleistet, und mit welchen
Staaten ggf. seit wann nicht mehr (vgl. Haushaltstitel
05 02-539 99-029)?
Die so genannten Ex-Gratia-Zahlungen erfolgen auf Grundlage
völkerrechtlicher Courtoisie. Vor einer Übernahme von Kosten für die Beseitigung von
Demonstrationsschäden an diplomatisch oder konsularisch genutzten
Liegenschaften lässt sich die Bundesrepublik Deutschland bei jeder Bitte um
Kostenerstattung die Gegenseitigkeit durch den Entsendestaat bestätigen.
88. Welche Vorhaben, Projekte etc. werden aus dem Haushaltstitel
05 02 685 01-249 „Erhaltung deutscher Kriegsgräber im Ausland […]“
im Jahr 2025 sowie ggf. in den Folgejahren gefördert?
Für das Jahr 2025 erfolgt eine Förderung des Projekts Pflege und Erhaltung
von deutschen Kriegsgräbern im Ausland, einschließlich Umbettungen,
Schicksalsklärung, Angehörigenbetreuung und edukativer Elemente des Volksbunds
Deutsche Kriegsgräberfürsorge e. V. Die erbetenen Aufschlüsselungen für den
Haushaltstitel 0502-685 01 sind aufgrund des Umfangs der Anlage 19 zu
entnehmen.* Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen.
Die Planungen für die Folgejahre sind noch nicht abgeschlossen. Nach
derzeitigem Stand sind folgende Verpflichtungsermächtigungen vorgesehen:
Im Haushaltsjahr 2026 bis zu 4 500 000 Euro, im Haushaltsjahr 2027 bis zu
1 700 000 Euro und im Haushaltsjahr 2028 bis zu 1 650 000 Euro.
* Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 20/2319 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar.
89. Welche Persönlichkeiten werden im Jahr 2025 sowie ggf. in den
Folgejahren im Rahmen des Haushaltstitels 05 02 687 17-029
„Besucherprogramm“ wann und wohin nach Deutschland eingeladen?
Es wird auf die Antwort zu Frage 57 verwiesen, das Besucherprogramm läuft
unter Haushaltstitel 0502-685 17.
90. Welche Vorhaben, Projekte etc. werden aus dem Haushaltstitel
05 02 687 13-029 „Humanitäre Geste für die Opfer der Leningrad-
Blockade“ im Jahr 2025 sowie ggf. in den Folgejahren gefördert?
Auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Gruppe BSW
auf Bundestagsdrucksache 20/15032 wird verwiesen.
91. Warum werden in dem Haushaltstitel 05 04 546 11-029
„Deutschlandbild im Ausland“ keine Mittel mehr für „Kommunikation Flucht und
Migration“ vorgesehen bzw. finden sich diese Mittel bei einem anderen
Haushaltstitel (wenn ja, bitte angeben)?
Im Zuge der Haushaltskonsolidierung werden ab dem Haushaltsjahr 2025
Kommunikationsmaßnahmen zu Flucht und Migration sowie zur Förderung der
Fachkräfteeinwanderung vorrangig über die Nutzung bestehender Ressourcen
durchgeführt, beispielsweise über die Website „Rumours about Germany“ oder
Social-Media-Kanäle der regionalen Deutschlandzentren bzw. der
Auslandsvertretungen.
92. Welche Zielgruppe bzw. welches Ziel wird mit der aus dem
Haushaltstitel 05 04 687 18-024 geförderten „The female campaigning school
middle east“ angesprochen bzw. verfolgt (bitte auch den Träger und die
Staaten, an die sich das Projekt richtet, angeben)?
Das Vorhaben richtete sich an zivilgesellschaftlich engagierte Frauen aus
Jordanien, Syrien und den Palästinensischen Gebieten. Eine Förderung durch das
AA ist im Jahr 2025 bislang nicht erfolgt.
93. Hat die Bundesregierung Erkenntnisse dazu, ob seit 2023 Holocaust-
Überlebende oder deren Nachkommen durch
a) palästinensische Angriffe oder
b) iranische Angriffe
umgekommen sind (vgl. Haushaltstitel 05 04 687 92-029, Erläuterung
zu 1.1; wenn ja, bitte angeben, wie viele, und durch wen)?
Sowohl im Zusammenhang mit den Angriffen vom 7. Oktober 2023 als auch
durch Angriffe des Iran wurden Holocaust-Überlebende getötet. Belastbare
Informationen über die Gesamtzahl der Todesopfer liegen der Bundesregierung
nicht vor.
94. Welche Ehrengeschenke (bitte Summen angeben) an wen wurden durch
Vertreter des Auswärtigen Amts seit 2023 geschenkt (vgl. Haushaltstitel
05 02 532 29-029, Erläuterungen zu Nummer 1)?
Die in Anlage 10 enthaltenen Informationen werden gemäß der Allgemeinen
Verwaltungsvorschrift zum materiellen Geheimschutz vom 13. März 2023 als
„VS-Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft.* Durch die Bekanntgabe der
Kosten und Unterschiede der Gastgeschenke könnte es zu Spekulationen über
eine Korrelation zu den Beziehungen zu einzelnen Ländern kommen, was den
Interessen der Bundesrepublik Deutschland zuwiderliefe. Die Beantwortung
der Frage kann auch aus Gründen des Vertrauensschutzes gegenüber den
beschenkten Personen bzw. den beschenkten Regierungen nicht offen erfolgen
(vgl. auch Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion
DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 20/5298). Die Antwort wird im
Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von
Berechtigten eingesehen werden.
95. Wurden Ausgaben zur Unterstützung des Interaction Council aus dem
Haushaltstitel 05 02 685 20-029 (Nummer 3) geleistet, wenn ja, seit
wann, für welche Vorhaben bzw. Projekte, und in welcher Höhe?
Es wurden keine Ausgaben zur Unterstützung des „Interaction Council“ aus
dem Haushaltstitel 0502-685 20 geleistet.
96. Welche „Projekte zur Förderung des Völkerrechts, insbesondere des
Völkerstrafrechts“ wurden aus dem Haushaltstitel 05 02 685 20
(Nummer 2.3) seit wann und in welcher Höhe gefördert?
Die erbetenen Aufschlüsselungen sind aufgrund des Umfangs der Anlage 20 zu
entnehmen.**
97. Welche Schüleraustauschprogramme des Auswärtigen Amts bestehen
seit wann mit welchen Staaten (vgl. Haushaltstitel 05 04 687 26-024)?
Der Pädagogische Austauschdienst (PAD) führt im Auftrag des AA derzeit
folgende Programme zur Förderung von Schulpartnerschaften/Schüleraustauschen
durch:
– „German American Partnership Program“ – seit dem Jahr 1972 (Das
„German American Partnership Program“ wird anteilig durch den PAD und das
Goethe Institut durchgeführt. Die Federführung des Projekts liegt beim
Goethe Institut New York);
– Schulpartnerschaften mit Israel – seit dem Jahr 1992 zwischen israelischen
und ostdeutschen Schulen, seit dem Jahr 1997 zwischen israelischen und
bundesweiten Schulen;
– Schulpartnerschaften der PASCH („Schulen: Partner der Zukunft“)-
Initiative – seit dem Jahr 2008
Weitere Informationen zu den Partnerstaaten können der Internetseite PAD
(www.kmk-pad.org/) entnommen werden.
* Das Auswärtige Amt hat die Antwort als „VS-Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt
und kann dort von Berechtigten eingesehen werden.
** Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 20/2319 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar.
98. Schüler aus welchen Staaten wurden im Rahmen des
Prämienprogramms ausgezeichnet (vgl. Haushaltstitel 05 04 687 27-024, Ziffer 2.3;
bitte seit 2023 aufschlüsseln)?
Im Jahr 2023 wurden Schülerinnen und Schüler aus Bulgarien, Dänemark,
Griechenland, Großbritannien, Italien, Kroatien, Niederlande, Norwegen,
Polen, Rumänien, Slowakei, Tschechien, Ungarn und USA ausgezeichnet.
Im Jahr 2024 wurden Schülerinnen und Schüler aus Albanien, Armenien,
Bulgarien, Chile, China, Dänemark, Côte d`Ivoire, Georgien, Griechenland,
Großbritannien, Indien, Irland, Italien, Kasachstan, Kroatien, Niederlande,
Norwegen, Polen, Rumänien, Slowakei, Tschechien, Ungarn, USA, Usbekistan und
Vietnam ausgezeichnet.
Im Jahr 2025 wurden Schülerinnen und Schüler aus Bulgarien, Armenien,
China, Dänemark, Georgien, Griechenland, Großbritannien, Indien, Italien,
Kasachstan, Kroatien, Norwegen, Polen, Rumänien, Slowakei, Tschechien,
Ungarn und USA ausgezeichnet.
99. Sind im Rahmen der geförderten internationalen Schulbuchforschung
auch Projekte bzw. Vorhaben zur Untersuchung des Antisemitismus in
Schulbüchern der islamischen Welt gefördert worden (vgl.
Haushaltstitel 05 04 687 27-024, Ziffer 3.3; wenn ja, wann, wo, in welcher Höhe,
und wenn nein, bitte begründen)?
Es wurden keine Vorhaben im Sinne der Fragestellung gefördert.
100. Wie viele Stipendien wurden an wen aus dem Haushaltstitel 05 04 681
41-142 vergeben (Deutsche Kulturakademie Tarabya; bitte seit 2023
aufschlüsseln)?
Im Jahr 2023 wurden 26 und im Jahr 2024 25 Stipendien an Künstlerinnen und
Künstler vergeben. Für das Jahr 2025 ist die Vergabe von 25 Stipendien
geplant. Zu weiteren Informationen wird auf die Internetseite https://kulturakade
mie-tarabya.de/ verwiesen.
101. Welche Produkte wurden seit 2023 im Rahmen der Produkthaushalte
des bzw. der
a) Instituts für Auslandsbeziehungen,
Folgende Produkte wurden im Rahmen des Produkthaushalts des Instituts für
Auslandsbeziehungen erbracht:
Zeitschrift Kulturaustausch, Publikationen, Biennale Venedig,
Ausstellungsförderung, Künstlerkontakte, Martin Roth Initiative (Stipendien),
Entsendeprogramm Integration und Medien, Cross Culture Programm (Stipendien).
b) Deutschen Auslandsgesellschaft e. V.,
Folgende Produkte wurden im Rahmen des Produkthaushalts der Deutschen
Auslandsgesellschaft e. V. erbracht:
Fortbildung von Lehrkräften/Multiplikatoren, Deutschlandbild-Vermittlung,
Herstellung von Online-Sprachpraxis-Kontakten und Vermittlung von
Einblicken in Schulalltag/Unterrichtspraxis (Mini-Referendariate und/oder
Hospitationsaufenthalte für angehende und aktive Deutsch als Fremdsprache-Lehrkräfte
an deutschen Schulen), Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung der
Internationalen Tagung der Deutschlehrerinnen und Deutschlehrer (IDT) in
Lübeck 2025 mit mehr als 3 000 Teilnehmenden.
c) Villa Aurora & Thomas Mann House e. V.
erbracht?
Folgende Produkte wurden im Rahmen des Produkthaushalts der Villa Aurora
& Thomas Mann House e. V. erbracht:
Publikationen/Dokumentationen, Stipendien Villa Aurora und Thomas Mann
House, Feuchtwanger Fellowship, Transatlantikprogramme (z. B.
Konferenzen), Programme mit Stipendiaten in Deutschland.
102. In welchen Vereinen ist das Auswärtige Amt bzw. sind die Botschaften
in
a) Washington,
b) Moskau,
c) London,
d) Paris,
e) Warschau,
f) Madrid,
g) Peking,
h) Brasilia,
i) Kairo,
j) Tel Aviv,
k) Pretoria,
l) Ankara,
m) Kiew,
n) Teheran,
o) Tiflis,
p) Minsk,
q) Neu-Delhi
Mitglied (vgl. Haushaltstitel 05 11 684 09-029)?
Es bestehen Mitgliedschaften im Chatham House London, Think Tank RUSI
London und im International Institute for Strategic Studies (IISS) London.
103. Warum wurden bzw. werden die 60 Kraftfahrzeuge ausgesondert und
verkauft (vgl. Haushaltstitel 05 12 132 21-021)?
Im Haushaltsjahr 2025 erreichen 60 Dienstkraftwagen die durch die
Dienstkraftfahrzeuganweisung Ausland vorgegebenen Aussonderungskriterien. Für
diese Fahrzeuge werden Aussonderungsanträge an die Generalzolldirektion
gestellt, die im Rahmen eines Gutachtens über die Wirtschaftlichkeit des
Weiterbetriebs entscheidet.
104. Wurde die Eurasien-Abteilung in Teheran (Deutsches Archäologisches
Institut; vgl. Vorbemerkung der Fragesteller zum Haushaltsplan 05 13)
durch israelische Angriffe oder gewalttätige iranische Übergriffe
beschädigt, und wenn ja, welcher Schaden (in Euro) entstand daraus?
Die Außenstelle des Deutschen Archäologischen Instituts in Teheran wurde
nicht beschädigt.
105. Wie viele Mitarbeiter haben aktuell die Beauftragten des Auswärtigen
Amts, und wie hat sich die Anzahl der Mitarbeiter seit 2021 entwickelt
(vgl. 05 14, Aufwandsentschädigungen, Besondere Personalausgaben;
bitte nach Beauftragten und Jahren aufschlüsseln)?
Die beamteten Beauftragten im Auswärtigen Amt erfüllen Aufgaben
vergleichbar mit der Funktion eines Abteilungsleiters/Unterabteilungsleiters in anderen
Ministerien, in der Regel im Range eines Ministerialdirektors/
Ministerialdirigenten. Das (Plan-)Stellensoll der politischen Beauftragten und Koordinatoren
der Bundesregierung im AA kann der folgenden Tabelle entnommen werden.
Beauftragte und Koordinatoren der Bundesregierung
im AA/Jahr (Stichtag: 01.07.) 2021 2022 2023 2024 2025****
Beauftragte(r) der Bundesregierung für Fragen der
Abrüstung und Rüstungskontrolle*
2 2 2 2 2
Beauftragte(r) der Bundesregierung für
Menschenrechtspolitik und humanitäre Hilfe im AA
3,5 3,5 5,5 5,5 1,5
Beauftragte(r) für die deutsch-französische
Zusammenarbeit**
8 8 8 8 5
Koordinator(in) für die deutsch-polnische
zwischengesellschaftliche und grenznahe Zusammenarbeit
1,5 1,5 3 3 1,5
Koordinator(in) für die transatlantische
zwischengesellschaftliche, kultur- und informationspolitische
Zusammenarbeit
2,5 2,5 3,5 3,5 1,5
Koordinator(in) für die zwischengesellschaftspolitische
Zusammenarbeit mit Russland, Zentralasien und den
Ländern der Östlichen Partnerschaft (bis Februar 2023)
2 2
Sonderbeauftragte(r) der Bundesregierung für
Afghanistan und Pakistan (bis Oktober 2022)
1 1
Sonderbeauftragte(r) der Bundesregierung für
internationale Klimapolitik*** (ab Februar 2022)
2 4 4
Sondergesandte(r) der Bundesregierung für die Länder
des westlichen Balkans (ab März 2022)
0,5 2,5 2,5
Koordinator/-in für die zwischengesellschaftliche
Zusammenarbeit mit dem Südlichen Kaukasus, der Republik
Moldau und Zentralasien (ab Februar 2023)
2 3,5
Beauftragter der Bundesregierung für Religions- und
Weltanschauungsfreiheit (ab Juni 2025)
1,5
Gesamtanzahl Mitarbeiter bzw. (Plan-)Stellensoll 20,5 23 30,5 32 13
* gleichzeitig Abteilungsleiterin
** gleichzeitig Staatsminister
*** gleichzeitig Staatssekretärin
**** Stichtag: 2. September
106. An welche internationalen Organisationen wurden Bedienstete des
Auswärtigen Amts seit 2021 abgestellt, und welche Funktionen haben sie
jeweils bekleidet (vgl. 05 14, Aufwandsentschädigungen, Besondere
Personalausgaben)?
Seit dem Jahr 2021 wurden 36 Bedienstete zum Europäischen Auswärtigen
Dienst (EAD) abgestellt, die dort eine Vielzahl von Funktionen bekleidet
haben.
Bei den folgenden weiteren internationalen Organisationen waren seit dem Jahr
2021 weitere 17 Bedienstete des AA tätig:
– Europäische Bank für Wiederaufbau und Entwicklung
– Europarat
– Europäische Union (EU)
– Europäische Kommission
– International Holocaust Remembrance Alliance
– Organisation des Nordatlantikvertrages (NATO)
– Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa
– EU-Ratssekretariat
– Welternährungsprogramm der Vereinten Nationen
– Vereinte Nationen.
Die parlamentarische Kontrolle von Regierung und Verwaltung verwirklicht
den Grundsatz der Gewaltenteilung, der für das Grundgesetz ein tragendes
Funktions- und Organisationsprinzip darstellt. Die Gewaltenteilung stellt aber
nicht nur den Grund, sondern auch die Grenze der parlamentarischen Kontrolle
dar. Die parlamentarische Kontrolle der Regierung ist einerseits gerade dazu
bestimmt, eine demokratischen und rechtsstaatlichen Grundsätzen
entsprechende Ausübung der Regierungsfunktion sicherzustellen, kann andererseits aber
diese Funktion auch stören und bedarf daher der Begrenzung auf ein
funktionsverträgliches Maß (vgl. BVerfGE 110, 199 (219); 124, 78 (122); 137, 185 (250
Rn. 1699)). Dieser Überlegung entspricht weiter, dass parlamentarische
Kontrolle politische Kontrolle, nicht administrative Überkontrolle ist (BVerfGE
67,100, 140). Mit Blick auf die Frage nach der exakten Bekleidung einzelner
Funktionen abgestellter Bediensteter des AA in den letzten fünf Jahren ist
davon auszugehen.
107. An welche Arbeitnehmer wurden aus welchen Gründen außer- und
übertarifliche Leistungen gezahlt (vgl. 05 14,
Aufwandsentschädigungen, Besondere Personalausgaben)?
Außer- und übertarifliche Leistungen werden gemäß den einschlägigen
Tarifverträgen und/oder Rundschreiben des Bundesministeriums des Innern (BMI)
an den jeweils berechtigten Personenkreis gezahlt, beispielsweise das
übertarifliche Leistungsentgelt für Tarifbeschäftigte gemäß LeistungsTVBund oder die
außertarifliche „Vorzimmerzulage“ gemäß BMI-RS D5-31003/6#14. Auch
außertariflich Beschäftigte erhalten außertarifliche Leistungen. Ihre
Beschäftigung unterliegt ebenfalls der Einwilligung des Bundesministeriums der
Finanzen (BMF) und des BMI.
Außer- und übertarifliche Leistungen erhalten zudem Bedienstete, die durch
nachgewiesene Befähigung eine Sprachaufwandsentschädigung erhalten, die
freigestellte Mitglieder des Personalrats sind oder für die sich ein Anspruch aus
dem Verfügungsfonds als freigestellte Gleichstellungsbeauftragte ergibt.
108. Welche Kosten entstanden insgesamt während der gesamten Dauer der
Beschäftigung für
a) die mit A 16 dotierte Stelle für „Feministische Außenpolitik,
Chancengleichheit und Geschlechtergerechtigkeit“),
b) die mit A 16 dotierte Stelle des „Chief Data Scientist“
(Klimapolitik),
c) die mit A 16 dotierte Stelle für „Internationale Klimapolitik“ (vgl.
Haushaltstitel 05 12, Übersicht der ku- und kw-Vermerke)?
Gemäß der für den Bund geltenden Personalkostensätze des
Bundesministeriums der Finanzen beträgt die Verausgabung für eine mit A16 besoldete Stelle
im Inland jährlich 141 205,51 Euro.
Die tatsächlich auszuzahlenden Bezüge hängen von weiteren individuellen
Faktoren ab, wie z. B. der Dauer der Beschäftigung, dem Dienstantritt oder dem
Familienstand.
Für die betreffenden Stellen wurden im Einzelplan 05 keine zusätzlichen Mittel
eingestellt.
Die Aufgaben des „Chief Data Scientist“ haben im Übrigen keinen Bezug zur
Klimapolitik. Es handelt sich um eine neu geschaffene Funktion in der
Zentralabteilung des AA.
109. Aus welchen nichtstaatlichen Mitteln wird die Präsidentin des Goethe-
Instituts sowie die Vizepräsidenten des Instituts seit 2023 bezahlt (vgl.
Anlage zu Kapitel 05 04, Erläuterungen zu Haushaltstitel 687 40; bitte
jährlich angeben, von welchen Organisationen bzw. Vereinigungen die
Mittel in welcher Höhe jeweils stammten)?
Die Präsidentin des Goethe-Instituts erhält eine Aufwandsentschädigung von
jährlich 36 000 Euro (14 400 Euro aus öffentlichen Mitteln, 21 600 Euro aus
Eigenmitteln des Goethe-Instituts e. V.). Die Vizepräsidenten und
Vizepräsidentinnen können eine Aufwandsentschädigung in Höhe von jährlich
10 000 Euro erhalten (5 000 Euro aus öffentlichen Mitteln, 5 000 Euro aus
Eigenmitteln).
110. Wie viele Militärattachés gibt es an welchen deutschen
Auslandsvertretungen (vgl. www.bundeswehr.de/de/organisation/unterstuetzungsberei
ch/militaerattach%C3%A9s-headquarters-international-eng-vernetzt/mi
litaerattach%C3%A9-hintergrund-botschaft; bitte seit 2023 nach Jahren
aufschlüsseln)?
Zum Stichtag 1. September 2023 waren an 72 deutschen Auslandsvertretungen
Militärattaché/es akkreditiert. Zum Stichtag 1. September 2024 waren an 74
deutschen Auslandsvertretungen Militärattaché/es akkreditiert. Zum Stichtag
1. September 2025 waren an 75 deutschen Auslandsvertretungen
Militärattaché/es akkreditiert.
111. Gibt es an deutschen Auslandsvertretungen Mitarbeiter, die
hauptsächlich oder allein für das Thema Migration zuständig sind, wenn ja, wie
viele, seit wann, wo, und wenn nein, warum nicht?
Migration ist ein Querschnittsthema, das insbesondere vom Personal zur
„Bewältigung der Flüchtlingslage“ (vgl. Antwort zu Frage 51) sowie von
Politikreferentinnen und -referenten an den Auslandsvertretungen bearbeitet wird.
112. Setzt sich die Bundesregierung als Mitglied der Oslo-Konvention
(Verbot der Streumunition) dafür ein, dass Litauen seinen Austritt aus der
besagten Konvention wieder rückgängig macht (vgl. Haushaltstitel
05 01 687 14, Nummer 29 sowie www.deutschlandfunknova.de/beitra
g/verbot-von-streumunition-litauen-steigt-aus-internationalem-abkomm
en-aus; bitte begründen)?
Die Bundesregierung setzt sich für die Umsetzung und Universalisierung des
Übereinkommens über Streumunition („Oslo-Konvention“) und der darin
enthaltenen Zielsetzungen ein. Zu den Inhalten vertraulicher Gespräche äußert die
Bundesregierung sich grundsätzlich nicht.
113. Liegen der Bundesregierung eigene oder fremde Erkenntnisse über ein
russisches Chemiewaffenprogramm vor, und wenn ja, welche (vgl.
https://petraerler.substack.com/p/wer-hass-sat-wird-darin-umkommen)?
Die Bundesregierung hat Erkenntnisse darüber, dass Russland in der Ukraine
einerseits Unruhebekämpfungsmittel, die in Kampfhandlungen nach dem
Chemiewaffenübereinkommen (CWÜ) verboten sind, sowie den verbotenen
Lungenkampfstoff Chlorpikrin systematisch und als Standardmittel seiner
Kriegsführung einsetzt. Diese Erkenntnisse hat der Bundesnachrichtendienst (BND)
gemeinsam mit dem niederländischen Militärnachrichtendienst MIVD und dem
niederländischen Nachrichtendienst AIVD im Juli 2025 veröffentlicht (www.bn
d.bund.de/DE/Service/Public-Intelligence/_functions/20250704-chem-waffen-r
us-sa.html). Der Einsatz von Unruhebekämpfungsmitteln in der Ukraine ist
darüber hinaus durch drei sogenannte „Technical Assistance Visits“ des
Technischen Sekretariats der Organisation für das Verbot chemischer Waffen
(OVCW) dokumentiert und festgestellt worden (siehe OVCW-Berichte S/
2338/2024 vom 18. November 2024, S/2370/2025 vom 14. Februar 2025 sowie
S/2415/2025 vom 20. Juni 2025).
114. In welcher Höhe sollen Haushaltsmittel aus dem Einzelplan 05
(Auswärtiges Amt) im Jahr 2025 für die Ukraine (im Zusammenhang mit
der Ukraine) gewährt werden (bitte alle Haushaltstitel getrennt
angeben), und in welcher Höhe sind ggf. Haushaltsmittel für die Folgejahre
vorgesehen?
Folgende Haushaltsmittel wurden in Übereinstimmung mit der Fragestellung
bisher im Jahr 2025 durch unterschiedliche Abteilungen des AA gewährt. Eine
Übersicht über die militärische, zivile und politische Unterstützung der Ukraine
durch die Bundesregierung ist unter folgendem Link verfügbar: www.bundesre
gierung.de/breg-de/aktuelles/deutschland-hilft-der-ukraine-2160274. Die
angegebenen Mittel betreffen Projekte im Zusammenhang mit der Ukraine, die
teilweise aber auch mehrere Länder einschließen. Eine Aufschlüsselung der
verwendeten Mittel nur für die Ukraine ist nicht möglich. Darüber hinaus wird
auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen.
Haushaltstitel Summe in Euro Anmerkung
0501-685 30 1 955 285,00 IST 1-8/2025
0501-687 27 2 178 223,00 IST 1-8/2025
0501-687 32 84 737 143,00 IST 1-8/2025
0501-687 34 17 083 000,00 IST 1-8/2025
0501-687 38 303 000,00 IST 1-8/2025
0501-687 32 38 319 726,00 Mittelbindung 2025
0501-687 34 4 467 802,00 Mittelbindung 2025
0501-687 32 33 010 222,00
Verpflichtungsermächtigung (VE)-Belegung
2026
0501-687 34 6 522 630,00 VE-Belegung 2026
0501-687 14 2 994 360,00 IST 1-8/2025
0501-687 34 709 632,00 IST 1-8/2025
0501-687 34 58 307,00 Mittelbindung 2025
0501-687 43 176 247,00 Mittelbindung 2025
0501-687 40 1 250 000,00 VE-Belegung 2026
0501-687 43 65 234,00 VE-Belegung 2026
0501-687 40 1 415 00,00 VE-Belegung 2027
0504-687 11 40 000,00 Stand 09/2025
0504-687 13 6 192 397,24 Stand 09/2025
0504-687 14 96 437,00 Stand 09/2025
0504-687 15 3 317 827,50 Stand 09/2025
0504-687 16 118 000,00 Stand 09/2025
0504-687 17 1 274 474,25 Stand 09/2025
0504-687 21 258 000,00 Stand 09/2025
0504-687 22 1 502 000,00 Stand 09/2025
0504-687 27 174 000,00 Stand 09/2025
0501-687 38 75 000,00 Stand 09/2025
0504-687 40 2 900 000,00 Stand 09/2025
0504-687 46 2 404 000,00 Stand 09/2025
0504-687 48 6 181 000,00 Stand 09/2025
0504-687 92 1 411 000,00 Stand 09/2025
0504-687 13 849 996,84 VE-Belegung 2026
0504-687 15 166 000,00 VE-Belegung 2026
Anlage 1
2. Welche Maßnahmen, Projekte, Einzelvorhaben etc. wurden seit 2023 im Rahmen der freiwilligen Leistungen an die OSZE aus dem Haushaltsplan 05
01 687 14-022 (Erläuterung 8) gefördert (bitte gemäß der Fragestellung aufschlüsseln)?
Die erbetenen Angaben können der nachstehenden Tabelle entnommen werden.
Die Zielgruppen der Projektvorhaben sind nicht immer eindeutig abgrenzbar, sodass auf diese Kategorie verzichtet wird.
Träger/
Durchführungsorganisation Projekttitel Fördersumme in Euro Förderzeitraum Land/ Region
Organisation für Sicherheit
und Zusammenarbeit in
Europa (OSZE)
Advancing the Human
Dimension of Security in
Ukraine
500.000,00 01.01.-31.12.2024 Ukraine
OSZE Human Rights Monitoring
Fund incl. UKR Monitoring 401.697,00 01.01.-31.12.2024 Ukraine
OSZE
Enhanced registration and
conference management of
events in the human
dimension
100.000,00 01.01.-31.12.2024 OSZE
OSZE
Fund for Assistance in the
Implementation of the
Human Dimension
commitments
541.748,05 01.01.-31.12.2024 OSZE
OSZE
Increasing Resilience to
Environmental Risks and
Disasters in Central Asia,
South Caucasus, Eastern
Europe
and South-Eastern Europe-
(RED) Repository Programme
400.000,00 01.01.-31.12.2024 OSZE
OSZE
Tailoring Approaches to
Further Enhance the OSCE’s
Mediation Support and
Dialogue Facilitation Capacity
135.840,00 01.01.-31.12.2024 OSZE
Anlage 1
OSZE
Supporting anti-corruption
efforts of the government of
Moldova
100.000,00 01.01.-31.12.2024 Moldau
OSZE Support Programme for
Ukraine 4.000.000,00 01.01.-31.12.2024 Ukraine
OSZE
Assessment of environmental
impacts of the war against
Ukraine and options for
remediation
100.000,00 01.01.-31.12.2024 Ukraine
OSZE
Combating illicit cross-border
trafficking in cultural
property in the OSCE area
22.100,00 01.11.-31.12.2024 OSZE
OSZE
Support to the
Implementation of the OSCE
Mandate through
Strengthened Staff
Productivity, Innovation,
Creativity and Retention and
Agile HR Function
Repository Programme
500.000,00 01.01.-31.12.2024 OSZE
OSZE
Response to the Implications
of the Situation in
Afghanistan on the OSCE
Region - RIAOR Repository
Programme
2.500.000,00 01.01.-31.12.2024 Zentralasien
OSZE Executive Management
Repository Programme 100.000,00 01.01.-31.12.2024 OSZE
OSZE Support to the Chairperson in
Office Repository Programme 50.000,00 01.01.-31.12.2024 OSZE
OSZE
Representative on Freedom
of the Media Repository
Programme
500.000,00 01.01.-31.12.2024 OSZE
Anlage 1
OSZE Removal hazardous
chemicals from Moldova 500.000,00 01.01.-31.12.2024 Moldau
OSZE Human Rights Monitoring
Fund incl. UKR Monitoring 100.000,00 01.01.-31.12.2025 Ukraine
OSZE
Enhanced registration and
conference management of
events in the human
dimension
100.000,00 01.01.-31.12.2025 OSZE
OSZE
Strengthening Inclusive and
Accountable Democratic
Institutions in the OSCE
350.000,00 01.01.-31.12.2025 OSZE
OSZE
Tailoring Approaches to
Further Enhance the OSCE’s
Mediation Support and
Dialogue Facilitation Capacity
100.000,00 01.01.-31.12.2025 OSZE
OSZE
Supporting anti-corruption
efforts of the government of
Moldova
100.000,00 01.01.-31.12.2025 Moldau
OSZE
Prevention of human
trafficking for labour
exploitation in supply chains
122.199,00 01.01.-31.12.2025 OSZE
OSZE
Accelerating the
implementation of the Youth
and Security Agenda in the
OSCE region
100.000,00 01.01.-31.12.2025 OSZE
OSZE
Innovative Policy Solutions to
Mitigate Money Laundering
Risks of Virtual Assets
380.000,00 01.01.-31.12.2025 OSZE
OSZE
WIN for women and men –
strengthening comprehensive
security through innovating
and networking for gender
equality
350.000,00 01.01.-31.12.2025 OSZE
Anlage 1
OSZE
Study-Visit Programme for
OSCE Partners for
Cooperation
70.191,00 01.01.-31.12.2025 OSZE
Anlage 2
4. Welche internationalen Organisationen wurden seit 2023 im Rahmen des Haushaltstitels 05 01 687 17-029 („Sonstige Leistungen an internationale
Organisationen“) mit deutschen Fördermitteln unterstützt (bitte nach Projekttitel, Träger, Durchführungsorganisation, Fördersumme,
Förderzeitraum und Zielgruppe aufschlüsseln)?
Die erbetenen Angaben können der nachstehenden Tabelle entnommen werden.
Träger/Durchführungsorgani
sation Projekttitel Fördersumme in Euro Förderzeitraum Zielgruppe
United Nations Women (UN
WOMEN)
Unterstützung des Vorstands
von UN WOMEN 20.134,80 01.01.-31.01.2023 Vorstand von UN WOMEN
zur Erfüllung seines Mandats
Geneva International Centre
for Humanitarian Demining
(GICHD)
Unterstützung der
„Implementation Support
Unit“ zur Umsetzung des
Ottawa-Übereinkommens
(Verbot Antipersonenminen)
50.000,00 01.01.-31.12.2023 weltweit
Geneva International Centre
for Humanitarian Demining
(GICHD)
Unterstützung der
„Implementation Support
Unit“ zur Umsetzung des
Ottawa-Übereinkommens
(Verbot Antipersonenminen)
50.000,00 01.01.-31.12.2024 weltweit
Geneva International Centre
for Humanitarian Demining
(GICHD)
Unterstützung der
„Implementation Support
Unit“ zur Umsetzung des
Ottawa-Übereinkommens
(Verbot Antipersonenminen)
50.000,00 01.01.-31.12.2025 weltweit
Internationale Europäische
Union-Lateinamerika-Karibik-
Stiftung (EU-LAK-Stiftung)
Freiwilliger ungebundener
Beitrag an die Internationale
EU-LAK-Stiftung
294.000,00 01.01.-1.12.2023
Zivilgesellschaft Europäische
Union (EU) und
Lateinamerika/Karibik
Internationale Europäische
Union-Lateinamerika-Karibik-
Stiftung (EU-LAK-Stiftung)
Freiwilliger ungebundener
Beitrag an die Internationale
EU-LAK-Stiftung
294.000,00 01.01.-31.12.2024
Zivilgesellschaft Europäische
Union (EU) und
Lateinamerika/Karibik
Anlage 2
Internationale Europäische
Union-Lateinamerika-Karibik-
Stiftung (EU-LAK-Stiftung)
Freiwilliger ungebundener
Beitrag an die Internationale
EU-LAK-Stiftung
132.300,00 (im Rahmen
vorläufiger
Haushaltsführung)
01.01.-31.12.2025
Zivilgesellschaft Europäische
Union (EU) und
Lateinamerika/Karibik
Globales Forum für Migration
und Entwicklung (GFMD) Freiwilliger Jahresbeitrag 70.000,00 01.01.-31.12.2023 Interessierte nicht-staatliche
und staatliche Akteure
Globales Forum für Migration
und Entwicklung (GFMD) Freiwilliger Jahresbeitrag 72.000,00 01.01.-31.12.2024 Interessierte nicht-staatliche
und staatliche Akteure
United Nations Office on
Drugs and Crime (UNODC)
Freiwilliger Beitrag zum
Kernbudget
450.000,00 01.01.-31.12.2023 Betrieb UNODC
United Nations Office on
Drugs and Crime (UNODC)
Freiwilliger Beitrag zum
Kernbudget 450.000,00 01.01.-31.12.2024 Betrieb UNODC
Multinational Forces and
Observers (MFO) Freiwillige Beiträge an MFO 470.000,00 01.01.-31.12.2023
Überwachung und
Stabilisierung der
militärischen Komponenten
des Camp-David
Friedensabkommens
zwischen Israel und Ägypten
Multinational Forces and
Observers (MFO) Freiwillige Beiträge an MFO 453.000,00 01.01.-31.12.2024
Überwachung und
Stabilisierung der
militärischen Komponenten
des Camp-David
Friedensabkommens
zwischen Israel und Ägypten
Büro des Hochkommissars für
Menschenrechte (OHCHR) Freiwilliger Jahresbeitrag 8.873.000,00 01.01.-31.12.2023 Betrieb OHCHR
Büro des Hochkommissars für
Menschenrechte (OHCHR) Freiwilliger Jahresbeitrag 9.118.100,00 01.01.-31.12.2024 Betrieb OHCHR
Büro des Hochkommissars für
Menschenrechte (OHCHR) Freiwilliger Jahresbeitrag 3.700.000,00 01.01.-15.09.2025 Betrieb OHCHR
South East Asian Ministers of
Education Organization
(SEAMEO)
Mitgliedsbeitrag und Spende
für den „Educational
Development Fund“ (SEDF)
8.000,00 01.01.-31.12.2023 Akteure in Südostasien
Anlage 2
South East Asian Ministers of
Education Organization
(SEAMEO)
Mitgliedsbeitrag und Spende
für den „Educational
Development Fund“ (SEDF)
8.000,00 01.01.-31.12.2024 Akteure in Südostasien
South East Asian Ministers of
Education Organization
(SEAMEO)
Mitgliedsbeitrag und Spende
für den „Educational
Development Fund“ (SEDF)
8.000,00 01.01.-31.12.2025 Akteure in Südostasien
Organisation der Vereinten
Nationen für Erziehung,
Wissenschaft und Kultur
(UNESCO)
Institut für lebenslanges
Lernen (UIL)
Freiwilliger Beitrag 1.100.000,00 01.01.-31.12.2023
Jugendliche und Erwachsene
mit Schwerpunkt Afrika im
Rahmen von Projekten
Organisation der Vereinten
Nationen für Erziehung,
Wissenschaft und Kultur
(UNESCO)
Institut für lebenslanges
Lernen (UIL)
Freiwilliger Beitrag 421.000,00 01.01.-31.12.2024
Jugendliche und Erwachsene
mit Schwerpunkt Afrika im
Rahmen von Projekten
Organisation der Vereinten
Nationen für Erziehung,
Wissenschaft und Kultur
(UNESCO)
Institut für lebenslanges
Lernen (UIL)
Freiwilliger Beitrag 900.000,00 01.01.-31.12.2025
Jugendliche und Erwachsene
mit Schwerpunkt Afrika im
Rahmen von Projekten
UNESCO Freiwilliger Beitrag 196.339,00 01.01.-31.12.2023
Akteure zum Erhalt
kulturellen Erbes im
Zusammenhang mit dem
UNESCO-Übereinkommen
UNESCO Freiwilliger Beitrag 194.673,00 01.01.-31.12.2024
Akteure zum Erhalt
kulturellen Erbes im
Zusammenhang mit dem
UNESCO-Übereinkommen
UNESCO Freiwilliger Beitrag 200.000,00 01.01.-31.12.2025 Akteure zum Erhalt
kulturellen Erbes im
Anlage 2
Zusammenhang mit dem
UNESCO-Übereinkommen
Internationales
Hydrologisches Programm Freiwilliger Beitrag 32.500,00 01.01.-31.12.2025
Akteure aus hydrologischen
Forschungs- und
Fachinstitutionen sowie
Entscheidungsträger für
evidenzbasierte Wasserpolitik
UNESCO Freiwilliger Beitrag 100.000,00 01.01.-31.12.2023
Akteure im Zusammenhang
mit der UNESCO-Konvention
zum Schutz und zur
Förderung der Vielfalt
kultureller Ausdrucksformen
UNESCO Freiwilliger Beitrag 100.000,00 01.01.-31.12.2024
Akteure im Zusammenhang
mit der UNESCO-Konvention
zum Schutz und zur
Förderung der Vielfalt
kultureller Ausdrucksformen
Europa-Kolleg Brügge
Honorare und Reisekosten für
deutsche Dozenten sowie
Erwerb deutschsprachiger
Publikationen
33.500,00 01.01. – 31.12.2023 Akademische und
wissenschaftliche Förderung
Europa-Kolleg Brügge
Honorare und Reisekosten für
deutsche Dozenten sowie
Erwerb deutschsprachiger
Publikationen
88.700,00 01.01.–31.12.2024 Akademische und
wissenschaftliche Förderung
United Nations Office for the
Coordination of Humanitarian
Affairs (UN OCHA)
Freiwilliger Beitrag 4.400.000,00 01.01.-31.12.2023
Kernbudget von OCHA zur
Erfüllung seines Mandats
United Nations Office for the
Coordination of Humanitarian
Affairs (UN OCHA)
Freiwilliger Beitrag 4.810.000,00 01.01.-31.12.2024
Kernbudget von OCHA zur
Erfüllung seines Mandats
Anlage 2
United Nations Office for the
Coordination of Humanitarian
Affairs (UN OCHA)
Freiwilliger Beitrag 2.250.000,00 01.01.-15.09.2025 Kernbudget von OCHA zur
Erfüllung seines Mandats
United Nations High
Commissioner for Refugees
(UNHCR)
Freiwilliger Beitrag 21.870.000,00 01.01.-31.12.2023 Kernbudget von UNHCR zur
Erfüllung seines Mandats
United Nations High
Commissioner for Refugees
(UNHCR)
Freiwilliger Beitrag 23.112.000,00 01.01.-31.12.2024 Kernbudget von UNHCR zur
Erfüllung seines Mandats
United Nations High
Commissioner for Refugees
(UNHCR)
Freiwilliger Beitrag 10.800.000,00 01.01.-15.09.2025 Kernbudget von UNHCR zur
Erfüllung seines Mandats
1) Haager Akademie für
Internationales Recht;
2) Internationale Stiftung
Seerecht
Freiwillige Beiträge 37.000,00 01.01.-31.12.2023
Diplomaten, Journalisten,
Juristen, Wirtschaftsvertreter,
Wissenschaftler, Richter,
Schiffsführer
1) Haager Akademie für
Internationales Recht;
2) Internationale Stiftung
Seerecht
Freiwillige Beiträge 38.500,00 01.01. -31.12.2024
Diplomaten, Journalisten,
Juristen, Wirtschaftsvertreter,
Wissenschaftler, Richter,
Schiffsführer
Internationales Komitee des
Roten Kreuzes (IKRK)
Freiwilliger Beitrag für IKRK-
Hauptsitz in Genf 3.969.000,00 01.01. – 31.12.2023 IKRK zur Erfüllung seines
Mandats
Internationales Komitee des
Roten Kreuzes (IKRK)
Freiwilliger Beitrag für IKRK-
Hauptsitz in Genf 4.093.000,00 01.01.-31.12.2024 IKRK zur Erfüllung seines
Mandats
Anna-Lindh Euromedstiftung Freiwilliger Beitrag 373.600,00 01.01.-31.12.2023 Zivilgesellschaft
Anna-Lindh Euromedstiftung Freiwilliger Beitrag 385.000,00 01.01.-31.12.2024 Zivilgesellschaft
Anna-Lindh Euromedstiftung Freiwilliger Beitrag
180.000,00
(1. Rate aufgrund von
vorläufiger Haushaltsführung
01.01.-31.12.2025 Zivilgesellschaft
Anlage 2
im Jahr 2025; 400.000
vorgemerkt)
Asia-Europe Foundation
(ASEF) Freiwilliger Beitrag 205.500,00 01.01.-31.12.2023 Zivilgesellschaft in Asien und
Europa
Asia-Europe Foundation
(ASEF) Freiwilliger Beitrag 212.000,00 01.01.-31.12.2024 Zivilgesellschaft in Asien und
Europa
Anlage 3
12. Welche Maßnahmen, Dienstleistungen, Materialien oder Einzelvorhaben wurden seit 2023 aus dem Haushaltstitel 05 04 546 11-029, Erläuterungspunkt
3.2 „Sonstiges“, gefördert (bitte nach Projekttitel, Träger, Durchführungsorganisation, Fördersumme, Förderzeitraum und Zielgruppe aufschlüsseln)?
Aus welchen Gründen wurde die Förderung im Jahr 2025 um 18% im Vergleich zum Vorjahr erhöht?
Die erbetenen Angaben können der nachstehenden Tabelle entnommen werden:
Projekttitel
Träger/
Durchführungsorganisation Fördersumme in Euro Förderzeitraum Zielgruppe
Multimedialer
Fremdsprachendienst 2023
Balkan
Deutsche Welle 947.368,00 01.01.-31.12.2023 Medienpartner
Multimedialer
Fremdsprachendienst 2023
Russisch und Französisch
Deutsche Welle 1.113.077,00 01.01.-31.12.2023 Medienpartner
Multimedialer
Fremdsprachendienst 2023
(Klassik)
Deutsche Welle 2.547.115,00 01.01.-31.12.2023 Medienpartner
Qantara Deutsche Welle 190.001,11 15.01.-30.06.2023 Akteure der politischen
Meinungsbildung
Medienportal Qantara Institut für
Auslandsbeziehungen (ifa) 220.000,00 01.07.-31.12.2023 Akteure der politischen
Meinungsbildung
Anlage 3
German News Service (vorher
Multimedialer
Fremdsprachendienst)
(Klassik)
Deutsche Welle 2.547.115,00 01.01.-31.12.2024 Medienpartner
German News Service (vorher
Multimedialer
Fremdsprachendienst)
Russisch und Französisch
Deutsche Welle 1.113.077,00 01.01.-31.12.2024 Medienpartner
German News Service (vorher
Multimedialer
Fremdsprachendienst) Balkan
Deutsche Welle 852.291,14 01.01.-31.12.2024 Medienpartner
Internationale
Austauschprogramme für
Journalistinnen und
Journalisten
Internationale Journalisten-
Programme e.V. (IJP) 889.000,00 01.04.-31.12.2024 Journalisten
Media Freedom Coalition:
Promoting Member State
Engagement and Action
Thomson Reuters Foundation 74.992,00 01.05.2024-31.12.2025 Medienschaffende
Medienportal Qantara Institut für
Auslandsbeziehungen (ifa) 440.000,00 2024 Akteure der politischen
Meinungsbildung
Media Freedom Coalition:
Promoting Member State
Engagement and Action
Thomson Reuters Foundation 102.032,00 01.05.2024-31.12.2025 Medienschaffende
Anlage 3
German News Service (vorher
Multimedialer
Fremdsprachendienst) Klassik
Deutsche Welle 2.547.115,00 01.01.-31.12.2025 Medienpartner
German News Service (vorher
Multimedialer
Fremdsprachendienst)
Russisch und Französisch
Deutsche Welle 1.113.077,00 01.01.-31.12.2025 Medienpartner
German News Service (vorher
Multimedialer
Fremdsprachendienst), Balkan
Deutsche Welle 847.368,00 01.01.-31.12.2025 Medienpartner
Anlage 4
14. Welche Maßnahmen, Projekte, Einzelvorhaben etc. werden seit 2023 aus dem Haushaltstitel 05 04 687 15-024 Erläuterungspunkt 7 „Hannah-Arendt-
Initiative“ gefördert (bitte nach Projekttitel, Träger, Durchführungsorganisation, Fördersumme, Förderzeitraum und Zielgruppe aufschlüsseln)? Aus
welchen haushalts- und fachpolitischen Gründen wurde die Förderung im Jahr 2025 im Vergleich zum Vorjahr um 60 % erhöht?
Die erbetenen Angaben können der nachstehenden Tabelle entnommen werden:
Projekttitel Träger/
Durchführungsorganisation
Fördersumme in Euro Förderzeitraum Zielgruppe
"Space for Freedom",
Unterstützung für
Medienschaffende aus
Afghanistan, Belarus,
Russland im Exil -
Programmlinie Ausland des
Auswärtigen Amtes
Deutsche Welle 1.300.000,00 01.01.-31.12.2023 Medienschaffende
Voices of Ukraine European Centre for Press
and Media Freedom 2.124.124,42 01.01.-31.12.2023 Medienschaffende
Critical Voices 2023 MiCT gGmbH 3.748.028,76 01.01.-31.12.2023 Medienschaffende
MiCT Fellowship for Critical
Voices MiCT gGmbH 2.799.606,24 01.01.-31.12.2024 Medienschaffende
Koordinierungsstelle für die
Hannah-Arendt-Initiative Deutsche Welle 145.000,00 01.01.-31.12.2024 Medienschaffende
Voices of Ukraine European Centre for Press
and Media Freedom
2.549.996,35 01.01.2024-30.06.2025 Medienschaffende
Anlage 4
"Space for Freedom",
Unterstützung für
Medienschaffende aus
Afghanistan, Belarus,
Russland im Exil -
Programmlinie Ausland des
Auswärtigen Amtes
Deutsche Welle 2.100.000,00 01.01.2024-30.06.2025 Medienschaffende
Koordinierungsstelle für die
Hannah-Arendt-Initiative Deutsche Welle 122.500,00 01.01.-31.12.2025 Medienschaffende
MiCT Fellowship for Critical
Voices MiCT gGmbH 4.191.306,12 01.01.2025-30.06.2026 Medienschaffende
Anlage 5
28. Welche Maßnahmen, Projekte, Einzelvorhaben etc. werden im Haushalstitel 05 04 687 17-024 „Internationale Aktivitäten gesellschaftlicher Gruppen
und deutsch-ausländischer Kultureinrichtungen im Inland und Ausland“ im Jahr 2025 gefördert und welche sollen im Jahr 2026 sowie ggf. den
Folgejahren gefördert werden (bitte gemäß Frage 1 sowie 2 aufschlüsseln)?
Die erbetenen Angaben können der nachstehenden Tabelle entnommen werden.
Projekttitel Träger/
Durchführungsorganisation
Fördersumme in Euro Förderzeitraum Zielgruppe Land/Region
Deutsch-Israelisches
Begegnungsprojekt -
Brücken bauen für die
Zukunft
DIZF Deutsch-
Israelisches
Zukunftsforum
646.170,00 10.05.2023-31.12.2025
Junge Menschen aus
Israel und Deutschland,
die sich in der
Ausbildung in einem
Handwerksberuf
befinden, sowie
Handwerksmeister/
Handwerksmeisterinnen
Israel/ Deutschland
Freiwilligendienst
kulturweit
Deutsche UNESCO-
Kommission e.V. (DUK) 4.999.842,00 01.01.-31.12.2025
Junge Erwachsene
zwischen 18 und 26
Jahren
weltweit
Freiwilligendienst
kulturweit – incoming
Deutsche UNESCO-
Kommission e.V. (DUK) 356.540,00 01.03.-31.12.2025
Junge Frauen aus
teilnehmenden Ländern
Afrikas, des Nahen
Ostens und der Ukraine
Israel/ Deutschland
Hands across borders
Deutsch-Israelische
Jugendbegegnung
DIZF Deutsch-
Israelisches
Zukunftsforum
199.938,00 15.03.-31.12.2025
Junge Menschen aus
Israel und Deutschland,
die sich in
verschiedenen
Organisationen
zivilgesellschaftlich
engagieren
Israel/ Deutschland
Anlage 5
Shimon Peres Preis 2025
DIZF Deutsch-
Israelisches
Zukunftsforum
134.700,00 15.06.-31.12.2025
Junge Menschen aus
Israel und Deutschland,
die sich mit
zivilgesellschaftlichen
Initiativen /
deutschisraelischen
Kooperationsprojekten
bewerben können
Israel/ Deutschland
Sanierung Kreuzgang
und Erlöserkirche
Evangelische Jerusalem-
Stiftung/ EKD
2.326.805,00
(bislang noch kein
Mittelabruf erfolgt)
01.12.2020-31.12.2025
Angehörige der
evangelischen
Gemeinde in Jerusalem,
Besucher, Touristen
Palästinensische Gebiete
(Ost-Jerusalem)
Errichtung eines
Interdisziplinären
Wissenschaftsforums
auf dem Ölberg
Deutsches Evangelisches
Institut für
Altertumswissenschaften des Heiligen
Landes/ EKD
4.951.240,00
(bislang noch kein
Mittelabruf erfolgt)
01.11.2021-31.12.2026
Studierende,
Wissenschaftler,
Touristen
Palästinensische Gebiete
(Ost-Jerusalem)
Karriere-/Fachkräftebus
Deutsche Gesellschaft
für Internationale
Zusammenarbeit GmbH
(GIZ)
100.000,00 01.04.–30.06.2025,
01.09.-30.11.2025
Junge, an
Ausbildung/Studium/
Berufstätigkeit in
Deutschland
interessierte Menschen,
insbesondere außerhalb
der Metropolen Hanoi
und Ho-Chi-Minh-Stadt
(insbesondere junge
Mädchen und Frauen)
Vietnam
Anlage 5
Horizonte: Wege in eine
neue berufliche Zukunft
eröffnen
Auslandshandelskammer (AHK)
Guatemala
25.000,00 01.01.-31.12.2025
Junge Menschen, die
derzeit eine technische
Ausbildung zum Kfz-
Mechaniker absolvieren
oder bereits
abgeschlossen haben
Guatemala
Berufsbrücke Auswärtiges Amt/
Goethe-Institut
99.839,00 15.04.-31.12.2025 Lehrkräfte/
Entscheidungsträger
Mexiko
Anschubfinanzierung
Berufsschule Hongkong
Auswärtiges Amt/
Zentralstelle für das
Auslandsschulwesen
(ZfA)
150.000,00 01.01.-31.12.2025
Lehrkräfte/
Deutschinteressierte/
Entscheidungsträger
Hongkong,
Sonderverwaltung der
Volksrepublik China
Deutsch-Baltische
Jugendkonferenzen
Deutschbaltische
Studienstiftung 252.000,00 01.02.2022-31.12.2025 Jugend Estland, Litauen,
Lettland
Trilaterale
Jugendbegegnungen
Deutsch-Polnisches
Jugendwerk 678.000,00 01.01.2024-31.12.2026 Jugend Polen, Ukraine,
Deutschland
Deutsch-Italienisches
Jugendbüro VIAVAI Goethe Institut e.V. 165.000,00 01.01.-31.12.2025 Jugend Italien
UKGC-Deutsch-
Britischer Austausch im
Schulbereich
Pädagogischer
Austauschdienst (PAD)
des Sekretariats der
Kultusministerkonferenz
322.000,00 01.01.-31.12.2025 Jugend Großbritannien
UKGC Deutsch-
Britischer
Jugendaustausch
Fachstelle für
Internationale
Jugendarbeit der
Bundesrepublik
Deutschland
175.822,00 01.01.-31.12.2025 Jugend Großbritannien
Anlage 5
Kommunikation der
Erinnerung
Internationales
Auschwitz Komitee 62.000,00 01.01.-31.12.2025 Jugend Polen
Spinelli-Forum Institut für europäische
Politik e.V. IEP 125.000,00 01.06.-31.12.2025 Jugend Italien
Internationales
friedenscamp Campo
della Pace 2025
Die AnStifter -
InterCulturelleInitiativen
e.V.
37.614,00 01.04.-31.12.2025 Jugend Italien
Recreation-Aufenthalte
für ukrainische
Jugendliche
Deutsche UNESCO-
Kommission e.V. (DUK) 239.934,00 01.05.-31.12.2025 Jugend Ukraine
Brücken durch
Begegnung
Centropa - Zentrum für
jüdische Geschichte des
20. Jahrhundert e.V.
41.000,00 07.06.2024-31.05.2025 Jugend Moldau, Polen,
Deutschland
Music for Future Stiftung Kreisau 15.100,00 15.05.-10.10.2025 Jugend Polen
80 Jahre nach Ende des
Zweiten Weltkriegs -
Seminar
Stiftung Kreisau 14.289,00 01.08.-15.12.2025 Jugend Polen
Mittel- und Osteuropa
Sonderfonds 2025
Deutsch-Französisches
Jugendwerk 119.200,00 01.01.-31.12.2025 Jugend Frankreich
Handball in Jordanien Deutscher Olympischer
Sportbund (DOSB) 137.762,00 01.08.2021-30.11.2025
Trainer Aufbau
Breitensport im
Handball
Jordanien
Internationaler Trainer-
Kongress (ITK) 2024 Universität Leipzig 51.727,00 01.02.2024-31.01.2025 Trainer Breitensport DAC-Länder
(Entwicklungsländer)
Anlage 5
ITK 2025 Universität Leipzig 683.861,00 01.02.-31.12.2025 Trainer Breitensport DAC-Länder
Aufbau
Verbandsstrukturen
Senegal
Deutscher Olympischer
Sportbund (DOSB) 114.709,00 01.10.2025-30.09.2027 Zivilgesellschaft,
Breitensportstrukturen Senegal
Urban Diplomacy
Exchange II
Engagement Global
gGmbH
474.000,00 15.04.2024-31.12.2025
Kommunale
Akteurinnen und
Akteure und
Zivilgesellschaft
Deutschland, USA,
Großbritannien
Urban X-Change
Network II dvv international 416.000,00 01.06.2024-31.12.2025
Kommunale
Akteurinnen und
Akteure und
Zivilgesellschaft
Ukraine, Polen
Transatlantischer Dialog
2025
Carl-Schurz-Haus
Freiburg 50.000,00 01.01.-31.12.2025 Zivilgesellschaft überregional
Transatlantische
Programmreihe 2025
Amerikazentrum
Hamburg 49.976,00 01.01.-31.12.2025 Zivilgesellschaft überregional
Jahresprogramm
Deutsch-
Amerikanisches Institut
Heidelberg 2025
Deutsch-Amerikanisches
Institut Heidelberg 50.000,00 01.01.-31.12.2025 Zivilgesellschaft überregional
Jahresprogramm 2025
Atlantische Akademie
Atlantische Akademie
Kaiserslautern 50.000,00 01.01.-31.12.2025 Zivilgesellschaft überregional
Transatlantische
Projekte 2025
Amerika Haus
Köln/NRW 50.000,00 01.01.-31.12.2025 Zivilgesellschaft überregional
Transatlantischer Dialog
Sachsen 2025
Deutsch-Amerikanisches
Institut Leipzig 50.000,00 01.01.-31.12.2025 Zivilgesellschaft überregional
Anlage 5
Förderung der
transatlantischen
Beziehungen
Stiftung Bayerisches
Amerikahaus München 50.000,00 01.01.-31.12.2025 Zivilgesellschaft überregional
Jahresplanung Deutsch-
Amerikanisches Institut
Saarland
Deutsch-Amerikanisches
Institut Saarland 50.000,00 01.01.-31.12.2025 Zivilgesellschaft überregional
Transatlantische
Programmarbeit 2025
Deutsch-Amerikanisches
Zentrum Stuttgart 50.000,00 01.01.-31.12.2025 Zivilgesellschaft überregional
Kulturprogramm 2025 Deutsch-Amerikanisches
Institut Tübingen 50.000,00 01.01.-31.12.2025 Zivilgesellschaft überregional
Förderung bilateraler
Kulturgesellschaften in
Deutschland
Institut für
Auslandsbeziehungen
(ifa)
140.000,00 01.03.-31.12.2025 Zivilgesellschaft überregional
Aufbau
Verbandsstrukturen
Senegal
Deutscher Olympischer
Sportbund (DOSB) 249.837,00 01.10.2025 - 30.09.2027 Zivilgesellschaft,
Breitensportstrukturen Senegal
Südosteuropa-
Sonderfonds 2026
Deutsch-Französisches
Jugendwerk 115.700,00 01.01.-31.12.2026 Jugend Frankreich
Trilaterale
Jugendbegegnungen
Deutsch-Polnisches
Jugendwerk 500.000,00 01.01.2024-31.12.2026 Jugend Polen, Ukraine
Freiwilligendienst
kulturweit
Deutsche UNESCO-
Kommission e.V. 2.619.865,00 01.01.-31.12.2026
Junge Erwachsene
zwischen 18 und 26
Jahren
alle Länder
Maghreb-Sonderfonds
2025
Deutsch-Französisches
Jugendwerk 75.000,00 01.01.-31.12.2027 Jugend Frankreich
Anlage 5
Aufbau
Verbandsstrukturen
Senegal
Deutscher Olympischer
Sportbund (DOSB) 153.329,00 01.10.2025-30.09.2027 Zivilgesellschaft,
Breitensportstrukturen Senegal
Anlage 6
30. Welche Maßnahmen, Projekte, Einzelvorhaben etc. sollen im Jahr 2025 und ggf. den Folgejahren aus dem Haushaltstitel 05 04 687 18-024
„Zusammenarbeit mit den Zivilgesellschaften in Afrika, Nah- und Mittelost“ mit welchen Fördersummen gefördert werden (bitte nach Projekttitel,
Träger, Durchführungsorganisation, Fördersumme, Förderzeitraum und Zielgruppe sowie dem Staat, in dem das Vorhaben durchgeführt wurde,
aufschlüsseln)?
Die erbetenen Angaben können der nachstehenden Tabelle entnommen werden:
Projekttitel
Träger/
Durchführungsorganisation
Fördersumme in Euro Förderzeitraum Zielgruppe Land/ Region
Ta’ziz Partnerschaft
2023-2025
Deutscher
Akademischer
Austauschdienst
(DAAD)/ Deutsche
Hochschule in
Kooperation mit
ausländischen
Hochschulen in den
Zielländern
5.000.000,00 01.01.-31.12.2025 Zivilgesellschaft
Nordafrika/ Nahost
(Ägypten, Algerien,
Irak, Jemen, Jordanien,
Libanon, Libyen,
Marokko, Sudan,
Tunesien)
Future Opinion
Leaders
The Munathara
Initiative 101.108,00 01.11.2022-31.10.2025 Zivilgesellschaft Tunesien, Libanon
Yazidi Community
Archive – Preservation
and Remembrance of
the 2014 Genocide
HÁWAR.help 73.057,00 01.05.2023-30.04.2025 Zivilgesellschaft Irak
WOMENTUM Grant
and Capacity Building
Program 2023 - 2025
LEED Initiative 49.356,00 01.03.2023-28.02.2025 Zivilgesellschaft
Ägypten, Irak,
Libanon, Libyen,
Marokko,
Sudan, Tunesien
Research: to
Strengthen the
Culture of Knowledge
Ettijahat -
Independent Culture 32.688,00 01.03.2023-29.02.2024 Zivilgesellschaft
Jordanien, MENA-
Region (Nahost und
Nordafrika)
Anlage 6
Projektförderung
Ta'ziz-Partnerschaft
Konrad-Adenauer-
Stiftung 1.232.000 01.01.2023-31.12.2025 Zivilgesellschaft Libanon, Tunesien
Politische Teilhabe in
der MENA-Region
(Nahost und
Nordafrika)
Friedrich-Ebert-
Stiftung 1.100.000 01.01.2023-31.12.2025 Zivilgesellschaft Irak, Libanon, Sudan,
Tunesien
Zivilgesellschaftliche
Begleitung der
demokratischen
Transformation in
Tunesien und
Marokko
Heinrich-Böll-Stiftung 500.000,00 01.01.2023-31.12.2025 Zivilgesellschaft Marokko, Tunesien
Demokratisierungs-
und Reformprozesse
in Nahost und
Nordafrika
Friedrich-Naumann-
Stiftung 480.000,00 01.01.2023-31.12.2025 Zivilgesellschaft Libanon, Tunesien
Unabhängige
Hochschulen für
Demokratie und
Frieden in Tunesien
Rosa-Luxemburg-
Stiftung 396.000,00 01.01.2023-31.12.2025 Zivilgesellschaft Tunesien
Stärkung des
partizipativen
zivilgesellschaftlichen
Diskurses durch
Community-Media-
Organisationen
Hanns-Seidel-
Stiftung 292.000,00 01.01.2023-31.12.2025 Zivilgesellschaft Marokko
Start-up Häuser
Mombasa Acceleration
and Growth
Innovation Centre
Westerwelle
Foundation 182.306,00 01.05.2024-31.05.2025 Zivilgesellschaft Kenia
Sitemanagement-
Projekt Assuan
Deutsche Gesellschaft
für Internationale
Zusammenarbeit
GmbH (GIZ)
78.945,00 01.05.2024-31.04.2027 Zivilgesellschaft Ägypten
Anlage 6
JaafarTalk - GameTalk! Deutsche Welle 353.519,00 01.03.2024-31.12.2025 Zivilgesellschaft
Ägypten, Libanon,
Irak, Jordanien,
Marokko, Sudan,
Tunesien, Deutschland
The Green Panter:
Supporting journalists
in reporting about
climate crisis
taz Panterstiftung 140.200,00 01.09.2024-31.08.2026 Zivilgesellschaft
Ägypten, Algerien,
Ghana, Irak, Jemen,
Jordanien, Kenia,
Libanon, Libyen,
Malawi, Marokko,
Nigeria, Ruanda,
Sambia, Sierra Leone,
Simbabwe, Südafrika,
Sudan, Syrien,
Tansania, Tunesien,
Uganda
African Feminisms
Academy – Rechte,
Repräsentanz und
Ressourcen
Goethe-Institute in
Kigali, Johannesburg
und Lagos
222.518,00 01.07.2024-31.12.2026 Zivilgesellschaft
Nigeria, Ruanda,
Südafrika,
Deutschland
Ausbau des Artist-in-
Residence Programms
im Operndorf Afrika
2024
Festspielhaus Afrika
gGmbH (Berlin)
Village Opéra
28.332,00 01.08.2024-28.02.2025 Zivilgesellschaft Burkina Faso
Dynamisierung des
deutschen Netzwerkes
der Anna-Lindh-
Stiftung
Candid Foundation 128.527,00 01.03.2025-31.12.2026 Zivilgesellschaft Nordafrika/ Nahost
Mombasa Acceleration
Growth & Innovation
Centre – Auf- und
Ausbau des
zivilgesellschaftlichen
impact junger
Unternehmer in Kenia
Westerwelle
Foundation 75.677,00 01.06.-31.10.2025 Zivilgesellschaft Kenia
Anlage 6
PCFF Joint Israel -
Palestinian Summer
Camp and
Continuation Program
– Jugendbegegnungen
schaffen Perspektiven
für aktive Gestaltung
gemeinsamer Zukunft
Parents Circle –
Families Forum (PCFF) 128.878,00 01.05.2025-31.12.2026 Zivilgesellschaft
Israel,
Palästinensische
Gebiete
Memory Bus – Reise
der Erinnerung,
Versöhnung und
gemeinsamen Zukunft
50 Jahre nach Beginn
des Bürgerkriegs
Fighters for Peace
Association, Botschaft
Beirut
89.000,00 01.04.-31.12.2025 Zivilgesellschaft Libanon
Connected
Camero[o/u]n –
Postkoloniale Spaltung
überwinden;
gesellschaftliche
Herausforderungen
der Gegenwart
gemeinsam angehen
Goethe-Institut e.V. 75.703,00 01.07.2025-30.06.2026 Zivilgesellschaft Kamerun
Stärkung der
jordanischen
Zivilgesellschaft in der
Bekämpfung von
online-Gewalt gegen
Frauen
Global Project
Partners e.V. (GPP) 15.129,00 01.09.2025-31.07.2026 Zivilgesellschaft Jordanien
Begegnungen, Dialog
und gemeinsame
Vorhaben junger
Bedouinen und Juden
in Negev
Desert Stars 75.000,00 01.09.-31.12.2025 Zivilgesellschaft Israel
Her turn Syria taz Panterstiftung 89.840,00 01.03.-31.10.2025 Zivilgesellschaft Syrien
Anlage 6
Sitemanagement-
Projekt Assuan
Deutsche Gesellschaft
für Internationale
Zusammenarbeit
GmbH (GIZ)
125.025,00 01.05.2024-31.04.2027 Zivilgesellschaft Ägypten
The Green Panter:
Supporting journalists
in reporting about
climate crisis
taz Panterstiftung 159.706,00 01.09.2024-31.08.2026 Zivilgesellschaft
Ägypten, Algerien,
Ghana, Irak, Jemen,
Jordanien, Kenia,
Libanon, Libyen,
Malawi, Marokko,
Nigeria, Ruanda,
Sambia, Sierra Leone,
Simbabwe, Südafrika,
Sudan, Syrien,
Tansania, Tunesien,
Uganda
African Feminisms
Academy – Rechte,
Repräsentanz und
Ressourcen
Goethe-Institute in
Kigali, Johannesburg
und Lagos
221.472,00 01.07.2024-31.12.2026 Zivilgesellschaft
Nigeria, Ruanda,
Südafrika,
Deutschland
Dynamisierung des
deutschen Netzwerkes
der Anna-Lindh-
Stiftung
Candid Foundation 130.196,00 01.03.2025-31.12.2026 Zivilgesellschaft Nordafrika/Nahost
PCFF Joint Israel -
Palestinian Summer
Camp and
Continuation Program
– Jugendbegegnungen
schaffen Perspektiven
für aktive Gestaltung
gemeinsamer Zukunft
Parents Circle –
Families Forum (PCFF)
281.122,00 01.05.2025-31.12.2026 Zivilgesellschaft
Israel,
Palästinensische
Gebiete
Connected
Camero[o/u]n –
Postkoloniale Spaltung
Goethe-Institut e.V. 154.496,00 01.07.2025-30.06.2026 Zivilgesellschaft Kamerun
Anlage 6
überwinden;
gesellschaftliche
Herausforderungen
der Gegenwart
gemeinsam angehen
Stärkung der
jordanischen
Zivilgesellschaft in der
Bekämpfung von
online-Gewalt gegen
Frauen
Global Project
Partners e.V. (GPP)
81.871,00 01.09.2025-31.07.2026 Zivilgesellschaft Jordanien
Anlage 7
31. Welche Maßnahmen, Projekte, Einzelvorhaben etc. sollen im Jahr 2025 und ggf. den Folgejahren gefördert in
a) dem Deutsch-Italienischer Zukunftsfonds (Haushaltstitel 05 04 687 91-029)?
b) dem Deutsch-Griechischen Zukunftsfonds (Haushaltstitel 05 04 687 93-029)?
Die erbetenen Angaben können der nachstehenden Tabelle entnommen werden. Die Zielgruppe war jeweils die Zivilgesellschaft.
Zu 31a)
Jahr Projekttitel Durchführungsorganisation Fördersumme in Euro Förderzeitraum
2025 At the Lake - Memories of
Occupation Universität zu Köln 221.300,15 01.01.2024-31.12.2025
Zu 31b)
Jahr Projekttitel Durchführungsorganisation Fördersumme in Euro Förderzeitraum
2025 At the Lake - Memories of
Occupation Chrysanthos Konstantinidis 33.000,00 15.06.-31.12.2025
2025
Database of German Military and
Paramilitary Units in Greece,
1941-1944/5
National Hellenic Research
Foundation
30.000,00 02.06.-31.12.2025
2025
Building Bridges revisited. Jewish
Women Stories from Greece and
Germany
Universität Patras 20.000,00 01.04.-31.12.2025
Anlage 7
2025 Jüdisches Museum, Ets Hayim
Synagogue in Larissa Jüdische Gemeinde Larissa 30.000,00 01.08.-31.12.2025
2025 Forgotten Stars The United Societies of Balkans
(USB) 15.000,00 01.03.-31.12.2025
2025
Hard facts about the Jews of
Thessaloniki - The Video-
Podcast
Aristoteles Universität
Thessaloniki 6.300,00 01.05.-31.12.2025
2025
Internierungslager Pavlos Melas.
Forschung, Bildung und
Gedenken
Aristoteles Universität
Thessaloniki 25.000,00 01.08.-31.12.2025
2025 Postproduktion des
Dokumentarfilms "Marcel"
Aristoteles Universität
Thessaloniki 24.180,00 01.08.-31.12.2025
2025 Sicherheitstüren für die
Synagoge in Volos Jüdische Gemeinde Volos 15.000,00 18.08.-31.12.2025
Anlage 8
32. Welchen Zwecken dient das „Sonderprogramm zur Förderung von Deutsch in Afrika“ (Haushaltstitel 05 04 687 16-024 „Förderung der deutschen
Sprache im Ausland sowie kultur- und bildungspolitische Förderung deutscher Minderheiten in MOE und GUS“) und welche Maßnahmen, Projekte,
Einzelvorhaben etc. sollen im Jahr 2025 und ggf. den Folgejahren gefördert werden?
Die erbetene Aufschlüsselung kann der nachstehenden Tabelle entnommen werden:
Projekttitel Träger/
Durchführungsorganisation Fördersumme in Euro Förderzeitraum Zielgruppe Land/ Region
Festival der deutschen
Sprache Botschaft Kampala 5.253,00,00 01.01.-31.12.2025 Breite Öffentlichkeit Uganda
Deutschlehrende -
Tagung
Deutschlehrer-Verband
Burkina Faso 5.000,00 01.01.-31.12.2025
Deutsch als
Fremdsprache (DaF)-
Lehrende
Burkina Faso
Deutschtag in Kaya Association Deutsch für
Alle (ADFA) 4.066,00 01.01.-31.12.2025 Breite Öffentlichkeit Burkina Faso
Deutsches
Sprachdiplom (DSD)-
Schülerinnen und
Schüler Camp
Botschaft Windhuk 9.000,00 01.01.-31.12.2025 DaF-Lernende Namibia
Freude an der
deutschen Sprache live
erleben: DaF-Konzert
Botschaft Pretoria 13.200,00 01.01.-31.12.2025 DaF-Lernende Südafrika
Teacher of the Year
Award Botschaft Nairobi 3.000,00 01.01.-31.12.2025 DaF-Lehrende Kenia
German Days Botschaft Accra 10.100,00 01.01.-31.12.2025 Breite Öffentlichkeit Ghana
B.A. German Programm Botschaft Accra 1.157,00 01.01.-31.12.2025 DaF-Lernende Ghana
Konzert DaF Treptow Botschaft Lusaka 5.000,00 01.01.-31.12.2025 DaF-Lernende Sambia
Anlage 8
Deutschlehrerausbildung für die
Republik Kongo
Goethe-Institut 54.732,00 01.01.-31.12.2025 DaF-Lehrende Subsahara Afrika
Subregionale
Deutschlehrende
Qualifizierung im
Rahmen der
Fachkräftezuwanderung
Goethe-Institut 35.105,00 01.01.-31.12.2025 DaF-Lehrende Subsahara Afrika
Lehrwerk Subsahara
Afrika Ihr und Wir Goethe-Institut 210.700,00 01.01.-31.12.2025 DaF-Lehrende und -
Lernende Subsahara Afrika
Lehrwerk Subsahara
Afrika Ihr und Wir Goethe-Institut 160.700,00 01.01.-31.12.2026 DaF-Lehrende und -
Lernende Subsahara Afrika
Anlage 9
37. Welche Maßnahmen, Projekte, Einzelvorhaben etc. sollen im Jahr 2025 sowie ggf. den Folgejahren im Haushaltstitel 05 04 687 15-024
“Programmarbeit“ gefördert werden (bitte gemäß den einzelnen Kategorien von 1. Regionen übergreifende Programmaktivitäten bis 10. Förderung
Kreativwirtschaft International aufschlüsseln)?
Die erbetene Aufschlüsselung kann der nachstehenden Tabelle entnommen werden. Mit Blick auf EN7 („Hannah-Arendt-Initiative“) wird auf die Antwort auf
Frage 14 verwiesen.
Jahr Projekttitel Träger/
Durchführungsorganisation
Fördersumme in Euro Förderzeitraum Land/ Region
EN1 Regionen übergreifende
Programmaktivitäten
2025 Traduki
Übersetzungsförderung
2025
S. Fischer Stiftung 330.000,00 01.01.-31.12.2025 Südosteuropa
2025 Internationale
Residenzen 2025
Literarisches Colloqium
Berlin
47.000,00 15.02.-31.12.2025 überregional
2025 Frankfurter Buchmesse
BIZ Peking/Jakarta
Frankfurter Buchmesse 105.570,00 01.01.-31.12.2025 überregional
2025 Frankfurter Buchmesse
IPRO DGS
Frankfurter Buchmesse 248.563,92 01.01.-31.12.2025 überregional
2025 Frankfurter Buchmesse
Förderprogramme
Frankfurter Buchmesse 39.971,00 01.01.-31.12.2025 überregional
2025 Frankfurter Buchmesse
Buchkollektion
Frankfurter Buchmesse 9.321,00 01.01.-31.12.2025 überregional
Anlage 9
2025 Internationale
Spielbegegnungen im
Inland (ISI) und im
Ausland (ISA)
Bund Deutscher
Amateurtheater
70.000,00 29.01.-31.12.2025 überregional
EN2 Sonstige
Programmaktivitäten
2025 Building Bridges −
Sharing Experiences
Bildungsinitiative Ferhat
Unvar e.V.
33.887,70 01.07.2024-31.12.2025 Europa
2025 SafePay − Plan. Build.
Run. − Phase 2
World Data Lab 45.257,25 19.06.2024-31.03.2025 weltweit
2025 Aufarbeitung
Kolonialgeschichte
Humboldt-Universität zu
Berlin
38.000,00 25.04.2024-30.09.2025 Deutschland und
ehemalige Kolonien
(Namibia, Tansania u. a.)
2025 Projektkoordination
Biennale Venedig 2026
Institut für
Auslandsbeziehungen
21.500,00 01.03.2023-31.03.2025 weltweit
2025 Kafkas echo Deutsche
Schillergesellschaft
1.000,00 01.03.2024-31.05.2025 international
2025 Biennale Venedig 2026 Institut für
Auslandsbeziehungen
61.581,85 01.04.2025-31.03.2027 weltweit
2026 Projektkoordination
Biennale Venedig 2026
Institut für
Auslandsbeziehungen
82.698,34 01.04.2025-31.03.2027 weltweit
2027 Projektkoordination
Biennale Venedig 2026
Institut für
Auslandsbeziehungen
19.034,91 01.04.2025-31.03.2027 weltweit
Anlage 9
EN3 Bewahrung des
kulturellen Erbes in
Entwicklungsländern
und des deutschen
kulturellen Erbes im
Ausland (ausgenommen
in historischen
Siedlungsgebieten)
2025 Cultural Heritage
Nagaland
NGO Contact Base 10.372,00 01.01.2024-31.12.2025 Indien
2025 Reflections on the history
of sounds
Katia Engel 45.212,00 01.04.2024-31.12.2025 Indonesien
2025 Aufbau Museum of
Buddhist Arts
Museum of Buddhist Arts
Luang Prabang
22.702,00 01.03.2024-31.12.2025 Laos
2025 Orale Tradition Nama Heritage Watch Namibia 68.850,00 01.01.2024-31.01.2025 Namibia
2025 Handwerkliche
Ausbildung
Pergamon/Bergama
Deutsches
Archäologisches Institut
62.190,00 01.07.2024-31.10.2025 Türkei
2025 Restaurierung Phung Tien
Tempel Hue
GEKE e.V. 57.068,00 01.01.2024-31.12.2025 Vietnam
2025 Bushstrokes of culture Foundation Friends of the
National Gallery
19.492,76 01.03.2024-31.07.2025 Simbabwe
2025 Community Heritage
Initiative
Deutsches
Archäologisches Institut
212.000,00 01.08.2025-31.12.2026 Afrika
2025 Wissenstransfer
Workshops
Deutsches
Archäologisches Institut
53.000,00 01.08.-31.12.2025 Ägypten
2025 Hosh Alef al Rousan
Restaurierung
DEIAHL Amman 78.870,00 15.05.-31.12.2025 Jordanien
Anlage 9
2025 Vat Had Sieu
Tempelrestaurierung
GEKE e.V. 59.930,00 01.01.2025-31.12.2026 Laos
2025 Kasbah Museum
Ausstellung
Deutsches
Archäologisches Institut
85.000,00 01.09.-31.12.2025 Marokko
2025 Kulturzentrum Rangun -
Bau und Ausstellung
Doh Eain 76.718,00 01.05.2025-31.12.2026 Myanmar
2025 Wiederherstellung
Herero/Nama Gräber
Swakopmund Genocide
Museum
37.000,00 01.01.2025-31.12.2026 Namibia
2025 Sicherung
archäologischer Schätze
DEIAHL Jerusalem 67.611,95 15.05.-31.12.2025 Palästinensische Gebiete
2025 Sicherung Infrastruktur
Syrien
Deutsches
Archäologisches Institut
52.000,00 01.06.-31.12.2025 Syrien
2025 Rücktransport Cook-
Ausstellung
Cultural Center Vanuatu 10.000,00 01.01.-31.12.2025 Vanuatu
EN4 Kulturelle Maßnahmen
der deutschen
Auslandsvertretungen
2025 Kleine kulturelle und
wissenschaftliche
Maßnahmen der
Auslandsvertretungen
Die Mittel werden sowohl
für Eigenveranstaltungen
der
Auslandsvertretungen
(AVs) als auch für
Sachspenden und im
Rahmen von
Zuwendungen verausgabt.
Gesamt
2.300.000,00
01.01.-31.12.2025 weltweit
geplante regionale Aufteilung:
Anlage 9
Auslandsvertretungen in
der Nördlichen
Hemisphäre
1.035.000,00 01.01.-31.12.2025 Nördliche Hemisphäre
Auslandsvertretungen in
Lateinamerika, Asien
690.000,00 01.01.-31.12.2025 Lateinamerika/Asien
Auslandsvertretungen in
MEN-Region & Afrika
575.000,00 01.01.-31.12.2025 MENA Region & Afrika
EN5 Medienförderung
2025 Global Media Forum 2025 Deutsche Welle 400.000,00 15.10.2024-31.12.2025 weltweit
EN6 Regionale
Programmarbeit
2025 Asking the Pope for Help Stiftung Erinnerung,
Verantwortung und
Zukunft (EVZ)
289.339,00 01.01. - 31.12.2025 Europa
2025 Jugend erinnert
international
Stiftung Erinnerung,
Verantwortung und
Zukunft (EVZ)
1.000.000,00 01.01. - 31.12.2025 Europa
2025 Art Residency Programm Leipzig International Art
Programme (LIA)
7.940,00 01.03.2024-31.05.2025 Südafrika
2025 Maßnahmen zu 60 Jahre
Deutsch-Israelische
Beziehungen
sowohl für
Eigenveranstaltungen der
Botschaft Tel Aviv als
auch im Rahmen von
Zuwendungen
80.000,00 01.01. - 31.12.2025 Israel
2025 Ausstellung zur
deutschen
Missionsgeschichte in
Südafrika
University of Pretoria 7.000,00 01.09.2025 - 30.06.2026 Südafrika
Anlage 9
2025 Bridging Communities HaGal Sheli 15.000,00 15.06. - 31.12.2025 Israel
2025
Deutschlateinamerikanisches
Netzwerk der
Bürgerdiplomatie
Stiftung Verbundenheit
mit den Deutschen im
Ausland
600.000,00 01.01. - 31.12.2025 Argentinien, Bolivien,
Chile
2025 Havana Orchestra –
Akademie
Havana Lyceum Orchestra 50.000,00 03.03. - 31.12.2025 Kuba
2025 Green Panter Amazonia –
Climate Journalism and
the COP 30
taz Panter Stiftung 50.000,00 01.04. - 31.12.2025 Lateinamerika
2025 Erinnerungskulturelle
Brücken zwischen
Deutschland und den
Pazifischen Inselstaaten
Ludwigs-Maximilian-
Universität, Historicum
(LMU)
36.702,98 01.07. - 31.12.2025 Pazifische Inselstaaten
2025 Deutsch-Philippinische
Forschungskooperation
für eine lebenswerte und
gerechte Zukunft
Botschaft Manila 50.000,00 01.07. - 31.12.2025 Philippinen
2025 Transatlantic Outreach
Programme
Goethe-Institut e.V. 150.000,00 01.01. - 31.12.2025 USA
Anlage 9
2025 Orte der Kultur Goethe-Institut e.V. 400.000,00 01.01. - 31.12.2025 Türkei
2025 Schutz kriegsbedrohten
Kulturguts in der Ukraine
Ukraine Art Aid Center
e.V.
100.000,00 01.01. - 31.03.2025 Ukraine
2025 Schutz kriegsbedrohten
Kulturguts in der Ukraine
Ukraine Art Aid Center
e.V.
500.000,00 01.07. - 31.12.2025 Ukraine
2025 Zusammenarbeit mit
Polen zur Unterstützung
von Museen in der
Ukraine
OBMIN Stiftung 170.000,00 01.03. - 31.10.2025 Polen, Ukraine
2025 Repräsentanz
ukrainischer Kultur in
Deutschland
Verein zur Unterstützung
des Ukrainischen Instituts
e.V.
200.000,00 01.07. - 31.12.2025 Ukraine
2025 Debates on Europe S. Fischer Stiftung 40.000,00 01.05. - 31.12.2025 Finnland
2025 Sowjetische
Kriegsgefangene
Volksbund Deutsche
Kriegsgäberfürsorge
300.000,00 01.01. - 31.12.2025 Russland, Ukraine
2025 PEACE LINE. Peace
Ambassadors wanted
2024-2025
Volksbund Deutsche
Kriegsgräberfürsorge e.V.
67.456,61 01.03.2024-28.02.2025 Europa
2025 PEACE LINE. Peace
Ambassadors Wanted 25-
26
Volksbund Deutsche
Kriegsgräberfürsorge e.V.
135.948,77 01.03.2025-28.02.2026 Europa
Anlage 9
2026 Erinnerungskulturelle
Brücken zwischen
Deutschland und den
Pazifischen Inselstaaten
Ludwigs-Maximilian-
Universität, Historicum
(LMU)
8.430,70 02/2026 - 04/2026 Pazifische Inselstaaten
2026 Ausstellung zur
deutschen
Missionsgeschichte in
Südafrika
University of Pretoria 23.100,00 01.09.2025-30.06.2026 Südafrika
2026 Asking the Pope for Help Stiftung Erinnerung,
Verantwortung und
Zukunft (EVZ)
277.920,00 01.01. - 31.10.2026 Europa
2026 PEACE LINE. Peace
Ambassadors Wanted 25-
26
Volksbund Deutsche
Kriegsgräberfürsorge e.V.
22.831,34 01.03.2025-28.02.2026 Europa
EN8 Wilhelm-Kempff-
Kulturstiftung
Keine Förderung, Ansatz
0
EN10 Förderung
Kreativwirtschaft
International.
2025 Combating desertification
in
Italy and Tunisia -
through
interfaith cooperation
Religions for Peace
Europe e. V.
15.000,00 01.01.2024-30.06.2025 Italien, Tunesien
Anlage 9
2025 LIA: Leipzig International
Art Residency – Artist in
residence from Africa,
Nicaragua and Papua
New Guinea
Leipzig International Art
Programme
54.908,00 01.06.2025-31.01.2026 Subsahara Afrika,
Nicaragua, Papua-
Neuguinea
2025 European Practitioners
Network against
Antisemitism
Dialogue Perspektives
Discussing Religions and
Worldviews e. V
165.774,00 18.04.2023-31.03.2025 Deutschland, Staaten der
Europäischen Union,
Schweiz, Großbritannien
2025 European Coalition for
Pluralistic Public
Discourse
Dialogue Perspektives
Discussing Religions and
Worldviews e.V
151.400,00 11.03.2024-31.03.2025 Staaten des Europäischen
Wirtschaftsraums (EWR)
und der Europäischen
Freihandelsassoziation
(EFTA) und
Großbritannien
2025 Klimakulturresidenzen Cultural Vistas gGmbH 97.867,00 01.11.2023-31.03.2025 Deutschland, Pazifik
2025 DaF-
Kompetenznetzwerke
Afrika (Lehrerausbildung)
Deutscher Akademischer
Austauschdienst (DAAD)
629.000,00 01.01.2025-30.04.2027 Afrika
Anlage 9
2026 LIA: Leipzig International
Art Residency – Artist in
residence from Africa,
Nicaragua and Papua
New Guinea
Leipzig International Art
Programme
5.011,00 01.06.2025-31.01.2026 Subsahara Afrika,
Nicaragua, Papua-
Neuguinea
2026 DaF-
Kompetenznetzwerke
Afrika (Lehrerausbildung)
DAAD 663.585,00 01.01.2
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