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Schriftliche Frage 14 von Stephan Brandner (AfD): Welche persönlichen, schriftlichen, fernmündlichen oder elektronischen Kontakte, wie z. B. Telefonate, Gespräche und Treffen zwischen Mitgli…

dip / schriftliche_frage 24.07.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 20. Juli 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern.

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Schriftliche Frage 14 von Stephan Brandner (AfD): Welche persönlichen, schriftlichen, fernmündlichen oder elektronischen Kontakte, wie z. B. Telefonate, Gespräche und Treffen zwischen Mitgli… Frage 14 (Stephan Brandner, AfD): Welche persönlichen, schriftlichen, fernmündlichen oder elektronischen Kontakte, wie z. B. Telefonate, Gespräche und Treffen zwischen Mitgliedern der Bundesregierung und ihren Mitarbeitern (inklusive dem Bundeskanzler) und dem Regierenden Bürgermeister Berlins Kai Wegner fanden im Rahmen des Brandanschlags auf das Berliner Stromnetz statt (bitte einzeln auflisten nach Datum und Uhrzeit und auf die neun ersten Kontakte beschränken)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 22. Juli 2026: Im Rahmen der Aufgabenwahrnehmung stehen das Bundeskanzleramt, die Bundesministerien und ihre Geschäftsbereichsbehörden in Kontakt mit einer Vielzahl von Akteuren. In diesem Zusammenhang besteht keine Verpflichtung zur Erfassung sämtlicher geführter Gespräche bzw. deren Ergebnisse – einschließlich Telefonate und elektronischer Kommunikation – und eine solche umfassende Dokumentation wurde auch nicht durchgeführt (siehe dazu die Vorbemerkung der Bundesregierung in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/1174). Zudem werden Gesprächsinhalte nicht protokolliert. Die nachfolgenden Angaben erfolgen auf Grundlage der in den Ressorts vorliegenden Erkenntnisse sowie vorhandener Unterlagen und Aufzeichnungen. Die Beantwortung der Frage wurde auf die Leitungsebene (Bundesminister, beamtete und parlamentarische Staatssekretäre) der Bundesministerien und die des Bundeskanzleramts begrenzt. Vor diesem Hintergrund lauten die fragerelevanten Angaben im Kontext des Brandanschlags auf das Berliner Stromnetz vom 3. Januar 2026 wie folgt: Der Chef des Bundeskanzleramtes hat am Samstag, den 3. Januar 2026, und auch in den folgenden Tagen mit dem Regierenden Bürgermeister von Berlin telefoniert und diesen am Montag, den 12. Januar 2026, zu einem Gespräch im Bundeskanzleramt empfangen. Es gab einen Telefonkontakt zwischen dem Bundesminister des Innern und dem Regierenden Bürgermeister von Berlin am 3. Januar 2026. Weitere Telefonkontakte gab es in den darauffolgenden Tagen mit dem Regierenden Bürgermeister und der Berliner Innensenatorin. Es gab zudem einen Telefonkontakt zwischen dem Bundesminister der Verteidigung und dem Regierenden Bürgermeister von Berlin am 3. Januar 2026 nachmittags sowie am 10. Februar 2026 postalisch.

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