Schriftliche Frage 1/2 von Andreas Audretsch (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie erklärt sich die Bundesregierung, dass es über die Tatsache, ob es Telefonate zwischen dem 3. und 7. Januar 2026 zwischen Bundeskanzler…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 3. August 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundeskanzlers und des Bundeskanzleramtes.
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Schriftliche Frage 1/2 von Andreas Audretsch (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie erklärt sich die Bundesregierung, dass es über die Tatsache, ob es Telefonate zwischen dem 3. und 7. Januar 2026 zwischen Bundeskanzler…
Frage 1 (Andreas Audretsch, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Wie erklärt sich die Bundesregierung, dass es über die Tatsache, ob es Telefonate zwischen dem 3. und 7. Januar 2026 zwischen Bundeskanzler Friedrich Merz und Berlins Regierendem Bürgermeister Kai Wegner gegeben hat, unterschiedliche Aussagen seitens Kai Wegners und der Senatskanzlei Berlins auf der einen und Friedrich Merz und des Bundeskanzleramts auf der anderen Seite gibt, und welche Kommunikation gab es konkret zwischen Friedrich Merz bzw. dem Bundeskanzleramt und Kai Wegner bzw. der Senatskanzlei Berlin im betreffenden Zeitraum (bitte auflisten nach Art der Kommunikation, ggf. Gesprächsdauern, Anlässen sowie Themen/Inhalten)?
Frage 2 (Andreas Audretsch, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Ist es zutreffend, und wenn ja, wie begründet die Bundesregierung, dass das Bundeskanzleramt dem „Tagesspiegel“ auf seine Anfrage vom 8. Januar 2026 hin wahrheitswidrige Angaben gemacht hat bzw. am 11. März 2026 dem „Tagesspiegel“ Auskünfte „im Interesse der öffentlichen Sicherheit“ verweigert hat?
Antwort des Staatsministers Philipp Amthor vom 3. August 2026:
Die Fragen 1 und 2 werden gemeinsam wie folgt beantwortet. Im Rahmen seiner Aufgabenwahrnehmung steht das Bundeskanzleramt in Kontakt mit einer Vielzahl von Akteuren. In diesem Zusammenhang besteht keine Verpflichtung zur Erfassung sämtlicher geführter Gespräche bzw. deren Ergebnisse – einschließlich Telefonaten und elektronischer Kommunikation. Eine solche umfassende Dokumentation wurde auch nicht durchgeführt (siehe dazu die Vorbemerkung der Bundesregierung in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/1174). Zudem werden Gesprächsinhalte nicht protokolliert. Die nachfolgenden Ausführungen bzw. aufgeführten Angaben erfolgen auf der Grundlage der vorliegenden Erkenntnisse sowie vorhandener Unterlagen und Aufzeichnungen. Diesbezügliche Daten sind somit möglicherweise nicht vollständig. Am Tag des Anschlags auf das Berliner Stromnetz, dem 3. Januar 2026, und in den Folgetagen haben mehrere Gespräche und andere Formen der Kommunikation auf verschiedenen Ebenen zwischen der Berliner Landesregierung und dem Bundeskanzleramt stattgefunden. Dabei ging es unter anderem um eine mögliche Unterstützung des Landes Berlin durch Bundesbehörden. Der Bundeskanzler war vom ersten Tag an eingebunden und wurde fortlaufend über den Sachstand unterrichtet, hat jedoch – soweit feststellbar – während der Dauer des fragegegenständlichen Stromausfalls in Berlin im Januar 2026 kein persönliches Gespräch mit dem Regierenden Bürgermeister von Berlin Wegner geführt. Die Beantwortung der Anfrage des Tagesspiegels vom 8. Januar 2026 erfolgte aufgrund eines Missverständnisses in der Kommunikation. Bei Anschlägen auf die kritische Infrastruktur ist das „Interesse der öffentlichen Sicherheit“ grundsätzlich betroffen.
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