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Schriftliche Frage 26 von Marlene Schönberger (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): In welcher Höhe werden im Jahr 2027 Haushaltsreste aus früheren Etats des Bundesministeriums des Innern und für Heimat für den Aufbau des NS…

dip / schriftliche_frage 24.07.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 20. Juli 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern (BMI) etwa.

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Schriftliche Frage 26 von Marlene Schönberger (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): In welcher Höhe werden im Jahr 2027 Haushaltsreste aus früheren Etats des Bundesministeriums des Innern und für Heimat für den Aufbau des NS… Frage 26 (Marlene Schönberger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): In welcher Höhe werden im Jahr 2027 Haushaltsreste aus früheren Etats des Bundesministeriums des Innern und für Heimat für den Aufbau des NSU-Dokumentationszentrums in Nürnberg verwendet (www.nn.de/nuernberg/finanzminister-kli ngbeil-versichert-nurnberg-bekommt-ein-nsu-dok uzentrum-ab-2027-1.15192373), und welche konkreten Umsetzungsschritte plant die Bundesregierung bis Ende 2030 für das im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD vereinbarte NSU- Dokumentationszentrum? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 20. Juli 2026: Für das NSU-Dokumentationszentrum sind im Bundeshaushalt 2026 Mittel i. H. v. 8.861.000 Euro veranschlagt (Kapitel 0601, Titel 684 14, Erl. 4). Nach aktueller Planung werden aus diesem Titelansatz im Haushaltsjahr 2026 voraussichtlich Mittel i. H. v. 1.600.000 Euro verausgabt. Da die Ausgaben in diesem Titel übertragbar sind, können die für dieses Vorhaben vorgesehenen Mittel, welche nicht in 2026 verausgabt werden, als Reste aus dem Bundeshaushalt 2026 ins Folgejahr übertragen werden, sodass im Jahr 2027 auf die nicht gebundenen Mittel aus dem Vorjahr zugegriffen werden kann. Eine Bildung von Ausgaberesten aus dem Vorjahr erfolgt allerdings erst nach Beginn des nächsten Haushaltsjahres und bedarf der Zustimmung durch das Bundesministerium der Finanzen. Nach aktuellem Stand könnte im Jahr 2027 für dieses Vorhaben auf voraussichtliche Restmittel i. H. v. bis zu 7.261.000 Euro zurückgegriffen werden, von denen bis zu 1.060.000 Euro bereits auf Grund von Verpflichtungen aus dem Jahr 2026 gebunden sind. Die mittelfristige Finanzplanung sieht für den künftigen, dauerhaften Betrieb des Dokumentationszentrum ab 2028 ff. einen Aufwuchs vor (1.600.000 Euro in 2028, 2.000.000 Euro in 2029, 3.000.000 Euro in 2030). Das Vorhaben „NSU-Dokumentationszentrum“ ist weiterhin Gegenstand hausinterner Beratungen und Ressortabstimmungen. Bereits jetzt setzt die Bundeszentrale für politische Bildung (BpB) als nachgeordnete Behörde des Bundesministeriums des Innern (BMI) erste Arbeitspakete ([Wander-]Ausstellung, digitaler Raum) unter Beteiligung der Betroffenen und Angehörigen der Opfer des NSU konzeptionell um, die nach Errichtung des Dokumentationszentrums diesem zur weiteren Verwendung übergeben werden. Zudem hat die BpB nach enger Abstimmung mit dem BMI den Förderaufruf „Erinnern und Bilden im Kontext des NSU-Komplexes“ für die Jahre 2027 und 2028 veröffentlicht, mit dem Ziel langfristig eine dezentrale Verbundstruktur von Erinnerungs- und Lernorten zum NSU-Komplex aufzubauen.

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