Stand der Umsetzung des Zukunftszentrums für Deutsche Einheit und Europäische Transformation in Halle (Saale) (Antwort zu Drs. 21/6771)
Text
Stand der Umsetzung des Zukunftszentrums für Deutsche Einheit und Europäische Transformation in Halle (Saale) (Antwort zu Drs. 21/6771)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/7145
21. Wahlperiode 13.07.2026
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Janina Böttger, Dietmar Bartsch,
Clara Bünger, weiterer Abgeordneter und der Fraktion Die Linke
– Drucksache 21/6771 –
Stand der Umsetzung des Zukunftszentrums für Deutsche Einheit und
Europäische Transformation in Halle (Saale)
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Das Zukunftszentrum für Deutsche Einheit und Europäische Transformation
ist ein zentrales Vorhaben des Bundes zur Aufarbeitung und
Weiterentwicklung der deutschen und europäischen Einheit. Bundesregierung und Deutscher
Bundestag hatten die Gründung und den Bau des Zukunftszentrums in Halle
(Saale) im Frühjahr 2022 beschlossen (Bundestagsdrucksache 20/1857).
Grundlage bildete die Empfehlungen der Expertenkommission „30 Jahre
Friedliche Revolution und Deutsche Einheit“ aus dem Jahr 2020 sowie die
Ergebnisse einer anschließenden Arbeitsgruppe.
Das Zentrum soll insbesondere die Erfahrungen und Leistungen der Menschen
in Ostdeutschland in den Jahren ab 1990 sichtbar machen sowie
Transformationsprozesse im europäischen Vergleich erforschen. Vor dem Hintergrund
zahlreicher Medienberichte und Debattenbeiträge, die über Probleme bei der
Umsetzung berichten und teilweise das Projekt gänzlich infrage stellen, ergeben
sich jedoch weiterhin offene Fragen. Diese betreffen insbesondere die
konzeptionelle Entwicklung und Sichtbarkeit, die Möglichkeiten zur Einbeziehung
von Wissenschaft, Kultur und Öffentlichkeit sowie die wachsende Sorge über
den Fortgang des Projekts und fehlende politische Unterstützung innerhalb der
aktuellen Bundesregierung (vgl. www.mz.de/mitteldeutschland/landespolitik/
wir-hinterfragen-alles-kritisch-4234781 und www.mz.de/lokal/halle-saale/poli
tikerin-cornelia-pieper-sorgt-sich-um-fehlende-halle-lobby-in-berlin-420
5373).
Hinzu kommen Berichte über deutliche Kostensteigerungen (www.mz.de/loka
l/halle-saale/zukunftszentrum-deutsche-einheit-baukosten-kostenexplosion-42
04999), personelle Neuanfänge, zeitliche Verzögerungen und fortbestehende
konzeptionelle Unklarheiten beim Aufbau des Zukunftszentrums.
Vor diesem Hintergrund stellen sich etliche Fragen zum aktuellen Stand der
Umsetzung des Projekts sowie zur weiteren Entwicklung der Ansiedlung.
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und
Bauwesen vom 13. Juli 2026 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages hat in seiner Sitzung am
25. Februar 2026 den Bericht des Bundesministeriums für Wohnen,
Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) zum Sachstand der Baumaßnahme
Zukunftszentrum in Halle (Saale) beraten.
Parteiübergreifend wurde die Zustimmung zu den Projektzielen im Grundsatz
bestätigt und bekräftigt. Einsparpotenziale in Städtebau, Architektur und
Nutzung werden in der weiteren Planung eingehend geprüft.
1. Unterstützt die Bundesregierung weiterhin das Vorhaben der Einrichtung
eines Zukunftszentrums Deutsche Einheit und Europäische
Transformation am Standort Halle (Saale) in Sachsen-Anhalt?
Ja. Es ist ein zentrales Projekt der Bundesregierung in Ostdeutschland und
Gegenstand des Koalitionsvertrags zwischen CDU, CSU und SPD für die
21. Legislaturperiode.
Zudem hat die Bundesregierung im Regierungsentwurf für den Bundeshaushalt
2027 aufwachsende Mittel für die Betreibergesellschaft im Kapitel 0817
veranschlagt.
2. Wie bewertet die Bundesregierung Forderungen nach einem
Kostendeckel für das Zukunftszentrum als Bedingung für dessen Umsetzung (vgl.
www.mz.de/mitteldeutschland/landespolitik/wir-hinterfragen-alles-kritis
ch-4234781)?
Bislang liegt zur Baumaßnahme Zukunftszentrum eine Kostenfortschreibung
auf Grundlage des Siegerentwurfs vor, die Ende 2025 vorgenommen wurde.
Damit wurde das vorläufig ermittelte Projektkostenziel fortgeschrieben.
Grundlage dafür sind die Kostenkennwerte der Initialen Projektunterlage (IPU)
gemäß den Richtlinien für die Durchführung von Bauaufgaben des Bundes vor
(RBBau).
Das finale Projektkostenziel wird bis Ende 2027 auf Grundlage einer
Kostenschätzung der Planer im Ergebnis der Entwurfs- und Genehmigungsplanung
aufgestellt und geprüft. Alle Projektbeteiligten wirken auf die Einhaltung des
ermittelten Projektkostenziels hin.
3. Inwieweit wurden solche Kostenbegrenzungen bei vergleichbaren
Großprojekten umgesetzt bzw. wie können diese umgesetzt werden?
Bei bedeutenden Kulturbauten des Bundes galt in der Vergangenheit eine
verbindlich festgesetzte Kostenobergrenze, die jedoch spätere notwendige
Nachträge nicht abbilden konnte. Auch vor diesem Hintergrund wurde mit der
Reform Bundesbau seit Oktober 2022 ein Paradigmenwechsel in der RBBau
eingeführt.
Seit Einführung der neuen RBBau Ende 2022 können im Bundesbau auch die
zu erwartenden Risikokosten und Baupreissteigerungen von Baumaßnahmen
im Haushalt veranschlagt werden. Die vollständigen vom Bundesbau Sachsen-
Anhalt vorläufig ermittelten Risikokosten wurden im Ergebnis des
Realisierungswettbewerb erstmals in dem oben genannten Bericht an den
Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages transparent ausgewiesen.
Kostenobergrenzen enthielten bis dato keine realistischen Ansätze für
unvorhersehbare Risiken und zukünftige absehbar im weiteren Projektverlauf
eintretende Baupreispreissteigerungen.
4. Wie ist die langfristige Finanzierung des laufenden Betriebs abgesichert,
insbesondere vor dem Hintergrund steigender Bau- und Betriebskosten?
Die Betreibergesellschaft ist eine unmittelbare Beteiligung des Bundes mit der
Bundesrepublik Deutschland als Alleingesellschafterin. Zur Finanzierung des
Betriebs des Zukunftszentrums erhält die Betreibergesellschaft jährlich eine
institutionelle Zuwendung des Bundes. Über die Höhe der Zuwendung
entscheidet der Haushaltsgesetzgeber im jeweiligen Haushaltsaufstellungsverfahren.
Daneben soll die Betreibergesellschaft auch eigene Einnahmen generieren,
beispielsweise durch das Einwerben von Drittmitteln und das (temporäre)
Vermieten und Verpachten von Büro- und Veranstaltungsflächen.
5. Wie bewertet die Bundesregierung die Abweichungen zwischen der
ursprünglichen Kostenplanung von 198 Mio. Euro im Jahr 2022 und den
im Jahr 2025 erwarteten Gesamtkosten von 277 Mio. Euro, und welche
konkreten Ursachen sind hierfür nach Ansicht der Bundesregierung
ausschlaggebend?
In der ursprünglichen Kostenplanung waren für den weiteren Projektverlauf die
Risikokosten und die jährlich zu erwartenden Baupreissteigerungen seit
Preisstand 2022 bis zur geplanten Baufertigstellung des Gebäudes im Jahr 2032
nicht enthalten.
Darüber hinaus ergaben sich leicht erhöhte Ansätze im Wesentlichen im
Tiefbau aufgrund der Lage und Qualität des Grundstücks sowie zur Realisierung
des Siegerentwurfs notwendigen technischen Gebäudeausrüstung im Ergebnis
des Architektenwettbewerbs von April 2025.
6. Wurden aus dem gemäß § 24 Absatz 3 Satz 3 der
Bundeshaushaltsordnung (BHO) gesperrten Haushaltstitel für das Zukunftszentrum für
Deutsche Einheit und Europäische Transformation (Kapitel 25 01
Titel 713 01), wie vom Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung
und Bauwesen (BMWSB) nach § 36 BHO im Januar 2026 beantragt,
Planungskosten in Höhe von 16 Mio. Euro freigegeben, wenn ja, wann
geschah dies, und in welcher Höhe wurden diese bis jetzt verausgabt?
Ja. Ende Februar 2026 erfolgte die Entsperrung der Haushaltsmittel nach der
Beratung des oben genannten Berichtes im Haushaltsausschuss des Deutschen
Bundestages durch das Bundesministerium der Finanzen (BMF). Daraufhin hat
das BMWSB die planungs- und baudurchführende Bundesbau Sachsen-Anhalt
(BB ST) mit der Aufstellung der haushaltsbegründenden Haushaltsunterlage
(HBU) beauftragt (Entwurfs- und Genehmigungsplanung auf Grundlage der
Finalen Projektunterlage). Hiervon wurden bislang keine Mittel verausgabt.
7. Wie haben sich die Zeitplanungen seit dem ursprünglichen Ziel einer
Fertigstellung bis 2030 konkret verändert, und welche Faktoren haben zu
einer möglichen Verschiebung beigetragen?
Aufgrund des vorzeitigen Endes der Legislaturperiode im Jahr 2024, der
Neuwahlen im Jahr 2025 und der damit verbundenen vorläufigen Haushaltsführung
2025 kam es zu einer Unterbrechung der Projektplanungsphase von über zwölf
Monaten. Ursprünglich waren die Ausschreibung und Vergabe wesentlicher
Planungsleistungen für Anfang 2025 vorgesehen. Die Baufertigstellung ist
daher für das Jahr 2032 geplant.
8. Welche konkreten Maßnahmen wurden ergriffen, um weitere
Verzögerungen zu vermeiden, und wie belastbar ist der derzeitige Zeitplan aus
Sicht der Bundesregierung?
Mit der Erstellung der Finalen Projektunterlage (FPU) werden Kosten, Termine
und Risiken als Grundlage der Haushaltbegründenden Unterlage (HBU)
überprüft und fortgeschrieben. Unabhängig davon erfolgt über den gesamten
Planungs- und Bauprozess hinweg eine kontinuierliche Kontrolle der Kosten-,
Termin- und Risikosituation durch alle Projektbeteiligten.
Ziel ist es, die in der Initialen Projektunterlage (IPU) und der aufzustellenden
FPU definierten Ziele zu Inhalten, Qualität, Wirtschaftlichkeit, Funktionalität,
Nachhaltigkeit sowie Termin- und Kostensicherheit unter Berücksichtigung des
Gebäudeentwurfs umzusetzen.
9. Wie ist der aktuelle Stand der Erarbeitung der inhaltlichen Konzeption,
wer ist daran in welcher Form beteiligt, und welche zentralen
inhaltlichen Leitlinien wurden bislang verbindlich festgelegt?
Inhaltlich orientiert sich die Konzeption des Zukunftszentrums eng an den
Empfehlungen der Kommission „30 Jahre Friedliche Revolution und Deutsche
Einheit“. Die Verbindung von Wissenschaft, Dialog und Kultur, die
Auseinandersetzung mit den Erfahrungen der Deutschen Einheit und gesellschaftlichen
Transformationen seit 1989/1990. Die europäische Vergleichsperspektive sowie
die Bearbeitung aktueller und künftiger Transformationsherausforderungen
steht dabei im Mittelpunkt.
In der derzeitigen Werkstattphase werden die Programme und die weitere
inhaltliche Konzeption der drei Handlungsfelder Wissenschaft, Dialog und Kultur
schrittweise unter breiter gesellschaftlicher Mitwirkung entwickelt. Bereits vor
der Eröffnung des Neubaus finden Veranstaltungsreihen, wissenschaftliche
Workshops, Dialogformate, Ausstellungen sowie kulturelle Veranstaltungen
statt. Zudem entsteht mit dem „Archiv der Transformation“ ein langfristiger
erinnerungskultureller Baustein. Ein Interimsstandort in Halle (Saale) soll das
Zukunftszentrum als öffentlich zugänglichen Ort sichtbar und erlebbar machen.
Eine mobile Einheit wird Angebote in ländliche Regionen bringen und den
gesamtdeutschen sowie europäischen Austausch fördern. Parallel werden
sukzessive nationale und europäische Partnerschaften aufgebaut, um unterschiedliche
fachliche und gesellschaftliche Perspektiven dauerhaft in die Arbeit
einzubinden.
Bei der Erarbeitung der Konzeption wird die Geschäftsführung der
Betreibergesellschaft durch einen Aufsichtsrat kontrolliert und beraten. Zudem wird die
Konstituierung der beratenden Gremien (Kuratorium und wissenschaftlicher
Beirat) aktuell vorbereitet. Das Kuratorium wird die Organe der Gesellschaft,
insbesondere die Geschäftsführung, in allen Programmangelegenheiten beraten.
Der wissenschaftliche Beirat berät die Gesellschaft und ihre Organe bei allen
wissenschaftlichen Angelegenheiten.
Die Beteiligung unterschiedlicher gesellschaftlicher Akteurinnen und Akteure
ist ein zentrales Prinzip des Zukunftszentrums und war zudem ein wesentlicher
Bestandteil des Standortwettbewerbs. Bereits in der Werkstattphase werden
Wissenschaft, Kultur, organisierte Zivilgesellschaft sowie europäische
Partnerinnen und Partner kontinuierlich in die Entwicklung des Zukunftszentrums
einbezogen. Parallel baut das Zukunftszentrum nationale und europäische
Wissenschafts- und Partnernetzwerke auf. Hierzu gehören wissenschaftliche
Workshops, internationale Sommerschulen, Fellowships und Gastaufenthalte sowie
Kooperationen mit europäischen Hochschulen und Einrichtungen. Darüber
hinaus werden Partnerschaften mit europäischen Kultur- und Mittlerorganisationen
etabliert.
10. Sind Beratungsleistungen, Vergaben von Forschungsarbeiten oder andere
externe Unterstützungsleistungen für die inhaltliche Entwicklung des
Zentrums vorgesehen?
Ja. Art und Umfang dieser Leistungen richten sich nach dem jeweiligen
Entwicklungsstand des Zukunftszentrums.
11. Wie sollen die Konzeptlinien Deutsche Einheit und Europäische
Transformation fachlich unterschieden, unterstützt und zusammengeführt
werden, und welche Bundesbehörden, Einrichtungen und Partner werden
einbezogen?
Die Erfahrungen mit dem deutsch-deutschen Zusammenwachsen in seiner
langen Dauer sind Ausgangspunkt für Vergleiche mit Umbruchsprozessen in
internationalen Transformationsregionen, insbesondere auch der postsozialistischen
Gesellschaften, etwa in Polen oder Tschechien, aber auch in Ungarn und
Albanien. Auch die Zusammenarbeit mit anderen, westeuropäischen Ländern ist
anzustreben.
Inhaltlich werden diese Vergleiche, die sowohl Unterschiede als auch
Gemeinsamkeiten aufzeigen werden, sowohl im Bereich Wissenschaft als auch für
Ausstellung und Programm nutzbar gemacht werden. Eine Zusammenarbeit ist
in Mittelosteuropa etwa mit Universitäten, außeruniversitären
Forschungseinrichtungen, Botschaften, Deutschen Historischen Instituten,
zivilgesellschaftlichen Akteurinnen und Akteuren und großen Museen geplant.
Zudem soll aus der Zusammenschau deutsch-deutscher Erfahrungswelten und
mittelosteuropäischer Gesellschaften der Frage nachgegangen werden, was uns
für künftige (europäische) Transformationsprozesse wappnen kann.
12. Welche konzeptionellen Beteiligungsmöglichkeiten gibt es für Partner
und Einrichtungen im europäischen Ausland, für Wissenschaft, Kultur,
Zivil- und Stadtgesellschaft sowie Bürgerinnen und Bürger?
Es wird auf die Antwort zu Frage 9 verwiesen.
13. Welche wesentlichen konzeptionellen Fragen sind nach Kenntnis der
Bundesregierung weiterhin ungeklärt oder strittig?
Die entscheidenden Eckpunkte des Konzepts des Zukunftszentrums sind aus
dem bisherigen Gründungsprozess final erarbeitet. Das Zukunftszentrum soll
ein sich ständig transformierender Ort und Impulsgeber für gesellschaftliche
Dialoge und Diskurse sein, der aktuelle Debatten und Transformationsfragen
aufgreift.
Das Zukunftszentrum entwickelt und kuratiert eigenständig Dauer- und
Wechselausstellungen und weitere innovative Kulturformate, anhand derer mit den
Mitteln der Kunst und Kultur Transformationserfahrungen der Vergangenheit,
Gegenwart und Zukunft reflektiert werden.
Das Zukunftszentrum setzt eigene Forschungsschwerpunkte, die gemeinsam
mit Kooperationspartnern (zum Beispiel Universitäten und
Forschungseinrichtungen) bearbeitet werden. Dabei wird der Aufbau eines nationalen und
internationalen Forschungsnetzwerks, mit besonderem Fokus auf Mittel- und
Osteuropa, angestrebt.
14. Wer trägt derzeit die inhaltliche und technische Verantwortung für die
Ausgestaltung des Zukunftszentrums, und wie sind
Entscheidungsprozesse zwischen Bund, Aufbaugesellschaft und externen Akteuren jeweils
geregelt?
Die inhaltliche und technische Verantwortung für die Ausgestaltung des
Zukunftszentrums liegt bei der Betreibergesellschaft. Als unmittelbare
Mehrheitsbeteiligung des Bundes unterliegt sie den Regelungen und Verpflichtungen des
Gesellschaftsvertrages, des Public Corporate Governance Kodex des Bundes
und den einschlägigen gesellschafts- und handelsrechtlichen Regelungen. Im
Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 9 verwiesen.
15. Wie werden Kompetenzüberschneidungen und potenzielle
Reibungsverluste zwischen dem BMF-Planungsstab (BMF = Bundesministerium der
Finanzen), dem BMWSB (baufachliches Ressort), dem Landesbetrieb
BLSA und der Betreiber gGmbH organisatorisch ausgeschlossen?
Der Bau des Zukunftszentrums erfolgt durch das BMWSB als Bauherrin und
wird aus dem Einzelplan 25 finanziert. Die Begleitung des Vorhabens durch die
weiter zu beteiligenden Stellen erfolgt im Rahmen der Vorgaben der RBBau,
die eine klare Governance-Struktur vorgibt.
Verantwortlichkeiten, Zuständigkeiten, Verfahren und Genehmigungen werden
daran ausgerichtet, dass der Bund gemeinsam mit der Bauverwaltung Bund
Sachsen-Anhalt, dem Land, der Kommune und dem Nutzer Bauaufgaben
bedarfsgerecht, zügig und zu angemessenen Kosten erledigen kann.
16. Bestehen aus Sicht der Bundesregierung Überschneidungen oder
Unklarheiten bei Zuständigkeiten zwischen dem Bund, Land Sachsen-Anhalt,
der Stadt Halle (Saale) und der Aufbaugesellschaft, und welche
Schlussfolgerungen zieht sie daraus?
Nein. Der Bund ist zuständig für die Finanzierung, Nutzung und Architektur
des Gebäudes. Die Kommune stellt das Grundstück zur Verfügung und ist
zuständig für die Finanzierung und Transformation des Städtebaus am
Riebeckplatz unter Beteiligung des Landes.
17. Welche konkreten Vereinbarungen zur Steuerung und Aufsicht über das
Projekt wurden getroffen, und wo sieht die Bundesregierung noch
Klärungs- oder Handlungsbedarf?
Entscheidungen zur Baumaßnahme fallen in den Gremien des Projekts gemäß
RBBau. Oberste Instanz des Nutzers, Bauherr, Nutzer und Bauverwaltung
besetzen die Rollen und Ebenen bei der Projektdurchführung mit Vertretenden,
die entscheiden. Alle sind den gemeinsam vereinbarten Zielen verpflichtet.
18. Welche verbindlichen finanziellen Beiträge leisten das Land Sachsen-
Anhalt und die Stadt Halle (Saale), und in welchen Punkten bestehen
hierzu noch offene oder nicht abschließend geklärte Vereinbarungen?
Die Stadt Halle (Saale) trägt die Verantwortung für die geplante Umgestaltung
des Riebeckplatzes entsprechend des im August 2023 vom Stadtrat
beschlossenen Konzeptes zur „Transformation von Grünflächen und Verkehr am
Riebeckplatz“.
Die Kosten werden von der Kommune in den kommenden Jahren auf
insgesamt rund 66 Mio. Euro prognostiziert (Preisstand: 2023). Im Juni 2026 hat der
Stadtrat den Bau- und Vergabebeschluss für die ersten Maßnahmen
(Baufeldfreimachung für das Zukunftszentrum für Deutsche Einheit und Europäische
Transformation) in einer Höhe von 47.250.286 Euro einschließlich des Abrisses
der Spannbetonbrücken über den Riebeckplatz beschlossen. Weitere Kosten
tragen die Stadtwerke für den Rückbau und die Neuverlegung von
Versorgungsleitungen, die das Baufeld kreuzen.
Aus dem Landeshaushalt Sachsen-Anhalt wurde hierzu der Stadt Halle (Saale)
im Februar 2025 ein nicht rückzahlbarer Zuschuss in Höhe von
28.971.000 Euro (90 Prozent) für das Vorhaben „Infrastruktur Riebeckplatz zur
Errichtung des Zukunftszentrums Halle“ bewilligt. Hinzu kommen weitere
10 Prozent aus dem Haushalt der Stadt Halle (Saale).
Darüber hinaus wurden aus der Bund-Länder-Städtebauförderung für die
Programmjahre 2024 bis 2026 bislang Fördermittel in Höhe von 13.545.300 Euro
für die städtebauliche Transformation des Riebeckplatz bewilligt. Diese werden
anteilig je zu einem Drittel von Bund, Land und Kommune getragen.
Zur weiteren Umsetzung des Konzepts sind der Umbau der Querspange
Volkmannstraße, der Neubau der Geh- und Radwegbrücke sowie des Tunnels und
die Gestaltung der Grün- und Freiflächen rund um das Zukunftszentrum
vorgesehen. Eine belastbare Kostenschätzung für diese Maßnahmen liegt nach
aktuellem Planungsstand der Stadt nicht vor.
Der Erbbaurechtsvertrag für das Grundstück des Zukunftszentrums zwischen
der Stadt Halle (Saale) und der Betreibergesellschaft befindet sich aktuell in der
Abstimmung. Darüber hinaus bestehen keine offenen oder nicht abschließend
geklärten Vereinbarungen.
19. Welche Rolle sollen Drittmittel (z. B. EU-Förderung, Stiftungen,
Kooperationen) künftig spielen, mit welchem Finanzumfang wird gerechnet,
und wie realistisch ist deren Einwerbung nach Einschätzung der
Bundesregierung?
Zur Finanzierung der laufenden Betriebskosten ist vorgesehen, dass die
Betreibergesellschaft des Zukunftszentrums Drittmittel einwirbt. Die konkrete
Ausgestaltung ist Inhalt der dafür notwendigen vorbereitenden Maßnahmen, die
durch die Betreibergesellschaft, unter anderem im Zuge der weiterhin
fortlaufenden konzeptionellen Arbeiten ergriffen werden.
20. In welchem Umfang ist das zukünftige Personal- und
Organisationskonzept bereits festgelegt, und welche offenen Fragen bestehen hinsichtlich
Struktur, Größe und Aufgabenprofil der Einrichtung?
Bis zur Inbetriebnahme des Zukunftszentrums soll der Personalkörper der
Betreibergesellschaft nach aktuellem Stand bis zum Jahr 2032 auf 150
Beschäftigte (Festangestellte, befristet Angestellte und externe Beschäftigte) anwachsen.
Die konkrete Ausgestaltung des Wachstumspfades ist Gegenstand der
fortlaufenden konzeptionellen Arbeiten durch die Betreibergesellschaft und steht unter
dem Vorbehalt der Beschlüsse des Haushaltsgesetzgebers, der über die Höhe
der verfügbaren Haushaltsmittel für die Zuwendung an die
Betreibergesellschaft sowie den weiteren Stellenaufbau jährlich final entscheidet. Im Übrigen
wird auf die Antwort zu den Fragen 4, 9 und 13 verwiesen.
21. Wie viele Personalstellen sind in der 2024 gegründeten gGmbH in Halle,
in deren Vorläufern und wie viele Personalstellen sind in
Bundesbehörden mit Aufgaben des Zukunftszentrums seit 2020 betraut (bitte pro Jahr
und Bundesbehörde angeben)?
In den Jahren 2020 und 2021 war in den (obersten) Bundesbehörden keine
Stelle mit den Aufgaben des Zukunftszentrums betraut. Mitte des Jahres 2022
wurde im Arbeitsstab des Beauftragten der Bundesregierung für Ostdeutschland
erstmals ein Arbeitsbereich mit der Zuständigkeit für die Vorbereitung der
Gründung des Zukunftszentrums eingerichtet.
Die konkrete Aufgabenwahrnehmung kann dabei keinen festen (Plan-)Stellen
zugeordnet werden, daher erfolgen die Angaben jeweils in
Vollzeitäquivalenten.
Mit dem Aufbau der Personalstruktur in der Betreibergesellschaft haben sich
vielfältige Aufgaben, die zu Beginn durch Beschäftigte zum Beispiel im
Arbeitsstab der Ostbeauftragten bearbeitet wurden, in die Zuständigkeit der
Betreibergesellschaft verlagert. Entsprechend hat sich der Personaleinsatz
entwickelt.
Die konkreten Zahlen können der nachstehenden Übersicht entnommen
werden. Nach hiesigem Verständnis bezieht sich die Frage nur auf den Betrieb des
Zukunftszentrums. Personalstellen, die sich um die Begleitung und Umsetzung
des Neubaus in der Bundesverwaltung kümmern, sind hier außen vorgeblieben.
Arbeitsstab der/des
Beauftragten der
Bundesregierung für Ostdeutschland
Betreibergesellschaft
2022 0,7
(Einrichtung erst im 2.
Halbjahr)
-
2023 4,6 -
2024 5,2 2,0
(ab 09/2024)
2025 3,0 10,75
2026 (1.
Halbjahr)
1,3 15,75
22. Welcher Personalaufwuchs in welchen Bereichen ist geplant und durch
Haushaltsmittel gesichert?
Der Haushaltsgesetzgeber hat der Betreibergesellschaft im Haushaltsjahr 2026
30 Stellen zur Verfügung gestellt, die schrittweise bis Ende 2026/Anfang 2027
durch die Gesellschaft vollständig besetzt werden sollen.
Sie betreffen laut der Planungen der Betreibergesellschaft die Bereiche
Erinnerungskultur, Veranstaltungen, (Programm-)Management Wissenschaft,
Programmdirektion sowie IT-Verfahren und Digitalisierung. Im Übrigen wird auf
die Antwort zu Frage 20 verwiesen.
In den anstehenden Haushaltsaufstellungsverfahren wird der
Haushaltsgesetzgeber über den weiteren Aufbaupfad des Personals der Betreibergesellschaft
entscheiden.
23. Aus welchen Bundesländern (Landeszugehörigkeit) kommen die
Beamtinnen, Beamten und sonstigen Beschäftigten in der gGmbH und in den
Bundesbehörden, die mit entsprechenden Aufgaben betraut sind (bitte
nach Jahr und Einrichtung bzw. Behörde angeben)?
Nach hiesigem Verständnis bezieht sich die Frage nur auf den Betrieb des
Zukunftszentrums. Personalstellen, die sich um die Begleitung und Umsetzung
des Neubaus in der Bundesverwaltung kümmern, sind hier außen vorgeblieben.
Die Angaben beziehen sich auf die Meldeadressen der aktuellen Beschäftigten
bei den Behörden beziehungsweise der Betreibergesellschaft und können der
nachstehenden Übersicht entnommen werden.
Arbeitsstab der/des Beauftragten der
Bundesregierung für Ostdeutschland
Betreibergesellschaft
Berlin
Brandenburg
Berlin
Niedersachsen
Sachsen
Sachsen-Anhalt
Thüringen
24. Wie haben sich die Zeitplanungen seit dem ursprünglichen Ziel einer
Fertigstellung bis 2030 konkret verändert, welche Faktoren haben zu
möglichen Verschiebungen geführt, und wie belastbar ist der derzeitige
Zeitplan aus Sicht der Bundesregierung?
Es wird auf die Antwort zu Frage 7 verwiesen.
25. Bereits 2025 als auch aktuell finden sich vor allem Veranstaltungen für
Jugendliche im Programm des Zukunftszentrums, aus welchen
Entscheidungen ergibt sich dieser inhaltliche Schwerpunkt und diese
Zielgruppenbestimmung?
Das Zukunftszentrum richtet sich an Menschen aller Altersgruppen. Die
bisherigen Programme bilden daher nur einen Ausschnitt des künftigen
Gesamtprogramms ab.
Neben dem „Archiv der Transformation“, das unter Einbindung von Beteiligten
der Umbruchszeit 1989/1990 eine vielstimmige vernetzte
Erinnerungslandschaft und einen langfristigen erinnerungskulturellen Baustein schafft, liegt ein
Schwerpunkt der Werkstattphase auf der Zusammenarbeit mit jungen
Menschen. Dies folgt der Überzeugung, dass gesellschaftliche Zukunft nicht allein
durch Prognosen oder Szenarien entsteht, sondern wesentlich durch diejenigen
gestaltet wird, die künftig in ihr leben und Verantwortung übernehmen werden.
Junge Menschen sind daher nicht nur eine Zielgruppe des Zukunftszentrums,
sondern wichtige Mitgestalterinnen und Mitgestalter seiner inhaltlichen
Entwicklung. Vor diesem Hintergrund wird aktuell das Junge Zukunftszentrum
aufgebaut. Es entwickelt Formate, in denen Kinder, Jugendliche und junge
Erwachsene ihre Erfahrungen, Erwartungen und Ideen zu gesellschaftlichen
Veränderungen einbringen können. Die in der Werkstattphase erprobten Angebote
dienen zugleich der Entwicklung des späteren Bildungs-, Beteiligungs- und
Dialogprogramms des Zukunftszentrums und werden durch Formate für
Wissenschaft, Kultur, Zivilgesellschaft sowie die breite Öffentlichkeit ergänzt.
26. Welche wissenschaftlichen Kooperationsverträge mit osteuropäischen
Forschungsinstituten oder Universitäten wurden bis zum Frühjahr 2026
rechtsverbindlich abgeschlossen?
Der Aufbau des Wissenschaftsbereichs wird aktuell, nach der erfolgreichen
Besetzung der Programmdirektion zum 1. Mai 2026, schrittweise begonnen und
hat auch zum Ziel, erste wissenschaftliche Kooperationen mit
Forschungsinstitutionen und Universitäten konzeptionell vorzubereiten und im Folgenden
umzusetzen.
27. Wie bewertet die Bundesregierung den ökologischen Eingriff durch die
Fällung von mindestens 71 Bäumen am Riebeckplatz im Januar 2026 vor
dem Hintergrund des im Siegerentwurf formulierten Anspruchs auf
Nachhaltigkeit und Biodiversität, und welche Stellungnahme gibt sie zu
den Vorwürfen lokaler Bürgerinitiativen („Pro Baum“, Arbeitskreis
Hallesche Auenwälder) bezüglich zusätzlichen Bodenverbrauchs und
Verlusts des Baumbestands?
Der Baumbestand sowie die Eingriffe wurden im Rahmen der Aufstellung des
Bebauungsplans „Riebeckplatz – Zukunftszentrum“ eingehend bewertet. Der
Stadtrat hat im Februar 2026 den Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan
einschließlich der enthaltenen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen beschlossen.
Die notwendigen Ausgleichsmaßnahmen werden überwiegend durch
Baumneupflanzungen erbracht. Zum einen als straßenbegleitende Baumreihen zur
Verschattung der Verkehrsflächen, zum anderen durch die Gestaltung eines
neuen öffentlichen Parks, der an die Freiflächen des Zukunftszentrums
angrenzen wird.
Erhaltenswerte Großbäume wurden, soweit möglich, berücksichtigt. Durch die
dauerhafte starke Verkehrsbelastung und die zunehmende Erwärmung in dieser
innerstädtischen Lage ist ein erheblicher Teil der vorhandenen Bäume teilweise
stark geschädigt. Mit den Neupflanzungen wird auf die geänderten
klimatischen Rahmenbedingungen reagiert und die Klimaresilienz des Riebeckplatzes
zukünftig deutlich gestärkt.
28. Wie bewertet die Bundesregierung die bislang geäußerte Kritik aus
Wissenschaft, Öffentlichkeit und Politik hinsichtlich des Profils, der Nutzung
und Zielsetzung des Zukunftszentrums, und welche Schlussfolgerungen
zieht sie daraus für die weitere Umsetzung?
Die Arbeit des Zukunftszentrums wird im Sinne des Gründungsgedankens,
einen Ort des Dialogs und des Austausches zu schaffen, immer Teil von
öffentlicher Diskussion und inhaltlicher Auseinandersetzung sein.
Es ist nach Auffassung der Bundesregierung die Aufgabe des
Zukunftszentrums durch seine Tätigkeit Debatten anzuregen. Somit sind die
Rückmeldungen aus Wissenschaft, Öffentlichkeit und Politik sehr hilfreiche Hinweise, die
in die konzeptionellen Überlegungen beim weiteren Aufbau der
Betreibergesellschaft einfließen werden.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
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