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Stand der Umsetzung des Zukunftszentrums für Deutsche Einheit und Europäische Transformation in Halle (Saale) (Antwort zu Drs. 21/6771)

dip / drucksache 13.07.2026 · WP 21 · 21/7145 · Antwort · Original ↗

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Stand der Umsetzung des Zukunftszentrums für Deutsche Einheit und Europäische Transformation in Halle (Saale) (Antwort zu Drs. 21/6771) Deutscher Bundestag Drucksache 21/7145 21. Wahlperiode 13.07.2026 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Janina Böttger, Dietmar Bartsch, Clara Bünger, weiterer Abgeordneter und der Fraktion Die Linke – Drucksache 21/6771 – Stand der Umsetzung des Zukunftszentrums für Deutsche Einheit und Europäische Transformation in Halle (Saale) V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Das Zukunftszentrum für Deutsche Einheit und Europäische Transformation ist ein zentrales Vorhaben des Bundes zur Aufarbeitung und Weiterentwicklung der deutschen und europäischen Einheit. Bundesregierung und Deutscher Bundestag hatten die Gründung und den Bau des Zukunftszentrums in Halle (Saale) im Frühjahr 2022 beschlossen (Bundestagsdrucksache 20/1857). Grundlage bildete die Empfehlungen der Expertenkommission „30 Jahre Friedliche Revolution und Deutsche Einheit“ aus dem Jahr 2020 sowie die Ergebnisse einer anschließenden Arbeitsgruppe. Das Zentrum soll insbesondere die Erfahrungen und Leistungen der Menschen in Ostdeutschland in den Jahren ab 1990 sichtbar machen sowie Transformationsprozesse im europäischen Vergleich erforschen. Vor dem Hintergrund zahlreicher Medienberichte und Debattenbeiträge, die über Probleme bei der Umsetzung berichten und teilweise das Projekt gänzlich infrage stellen, ergeben sich jedoch weiterhin offene Fragen. Diese betreffen insbesondere die konzeptionelle Entwicklung und Sichtbarkeit, die Möglichkeiten zur Einbeziehung von Wissenschaft, Kultur und Öffentlichkeit sowie die wachsende Sorge über den Fortgang des Projekts und fehlende politische Unterstützung innerhalb der aktuellen Bundesregierung (vgl. www.mz.de/mitteldeutschland/landespolitik/ wir-hinterfragen-alles-kritisch-4234781 und www.mz.de/lokal/halle-saale/poli tikerin-cornelia-pieper-sorgt-sich-um-fehlende-halle-lobby-in-berlin-420 5373). Hinzu kommen Berichte über deutliche Kostensteigerungen (www.mz.de/loka l/halle-saale/zukunftszentrum-deutsche-einheit-baukosten-kostenexplosion-42 04999), personelle Neuanfänge, zeitliche Verzögerungen und fortbestehende konzeptionelle Unklarheiten beim Aufbau des Zukunftszentrums. Vor diesem Hintergrund stellen sich etliche Fragen zum aktuellen Stand der Umsetzung des Projekts sowie zur weiteren Entwicklung der Ansiedlung. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen vom 13. Juli 2026 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages hat in seiner Sitzung am 25. Februar 2026 den Bericht des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) zum Sachstand der Baumaßnahme Zukunftszentrum in Halle (Saale) beraten. Parteiübergreifend wurde die Zustimmung zu den Projektzielen im Grundsatz bestätigt und bekräftigt. Einsparpotenziale in Städtebau, Architektur und Nutzung werden in der weiteren Planung eingehend geprüft.  1. Unterstützt die Bundesregierung weiterhin das Vorhaben der Einrichtung eines Zukunftszentrums Deutsche Einheit und Europäische Transformation am Standort Halle (Saale) in Sachsen-Anhalt? Ja. Es ist ein zentrales Projekt der Bundesregierung in Ostdeutschland und Gegenstand des Koalitionsvertrags zwischen CDU, CSU und SPD für die 21. Legislaturperiode. Zudem hat die Bundesregierung im Regierungsentwurf für den Bundeshaushalt 2027 aufwachsende Mittel für die Betreibergesellschaft im Kapitel 0817 veranschlagt.  2. Wie bewertet die Bundesregierung Forderungen nach einem Kostendeckel für das Zukunftszentrum als Bedingung für dessen Umsetzung (vgl. www.mz.de/mitteldeutschland/landespolitik/wir-hinterfragen-alles-kritis ch-4234781)? Bislang liegt zur Baumaßnahme Zukunftszentrum eine Kostenfortschreibung auf Grundlage des Siegerentwurfs vor, die Ende 2025 vorgenommen wurde. Damit wurde das vorläufig ermittelte Projektkostenziel fortgeschrieben. Grundlage dafür sind die Kostenkennwerte der Initialen Projektunterlage (IPU) gemäß den Richtlinien für die Durchführung von Bauaufgaben des Bundes vor (RBBau). Das finale Projektkostenziel wird bis Ende 2027 auf Grundlage einer Kostenschätzung der Planer im Ergebnis der Entwurfs- und Genehmigungsplanung aufgestellt und geprüft. Alle Projektbeteiligten wirken auf die Einhaltung des ermittelten Projektkostenziels hin.  3. Inwieweit wurden solche Kostenbegrenzungen bei vergleichbaren Großprojekten umgesetzt bzw. wie können diese umgesetzt werden? Bei bedeutenden Kulturbauten des Bundes galt in der Vergangenheit eine verbindlich festgesetzte Kostenobergrenze, die jedoch spätere notwendige Nachträge nicht abbilden konnte. Auch vor diesem Hintergrund wurde mit der Reform Bundesbau seit Oktober 2022 ein Paradigmenwechsel in der RBBau eingeführt. Seit Einführung der neuen RBBau Ende 2022 können im Bundesbau auch die zu erwartenden Risikokosten und Baupreissteigerungen von Baumaßnahmen im Haushalt veranschlagt werden. Die vollständigen vom Bundesbau Sachsen- Anhalt vorläufig ermittelten Risikokosten wurden im Ergebnis des Realisierungswettbewerb erstmals in dem oben genannten Bericht an den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages transparent ausgewiesen. Kostenobergrenzen enthielten bis dato keine realistischen Ansätze für unvorhersehbare Risiken und zukünftige absehbar im weiteren Projektverlauf eintretende Baupreispreissteigerungen.  4. Wie ist die langfristige Finanzierung des laufenden Betriebs abgesichert, insbesondere vor dem Hintergrund steigender Bau- und Betriebskosten? Die Betreibergesellschaft ist eine unmittelbare Beteiligung des Bundes mit der Bundesrepublik Deutschland als Alleingesellschafterin. Zur Finanzierung des Betriebs des Zukunftszentrums erhält die Betreibergesellschaft jährlich eine institutionelle Zuwendung des Bundes. Über die Höhe der Zuwendung entscheidet der Haushaltsgesetzgeber im jeweiligen Haushaltsaufstellungsverfahren. Daneben soll die Betreibergesellschaft auch eigene Einnahmen generieren, beispielsweise durch das Einwerben von Drittmitteln und das (temporäre) Vermieten und Verpachten von Büro- und Veranstaltungsflächen.  5. Wie bewertet die Bundesregierung die Abweichungen zwischen der ursprünglichen Kostenplanung von 198 Mio. Euro im Jahr 2022 und den im Jahr 2025 erwarteten Gesamtkosten von 277 Mio. Euro, und welche konkreten Ursachen sind hierfür nach Ansicht der Bundesregierung ausschlaggebend? In der ursprünglichen Kostenplanung waren für den weiteren Projektverlauf die Risikokosten und die jährlich zu erwartenden Baupreissteigerungen seit Preisstand 2022 bis zur geplanten Baufertigstellung des Gebäudes im Jahr 2032 nicht enthalten. Darüber hinaus ergaben sich leicht erhöhte Ansätze im Wesentlichen im Tiefbau aufgrund der Lage und Qualität des Grundstücks sowie zur Realisierung des Siegerentwurfs notwendigen technischen Gebäudeausrüstung im Ergebnis des Architektenwettbewerbs von April 2025.  6. Wurden aus dem gemäß § 24 Absatz 3 Satz 3 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) gesperrten Haushaltstitel für das Zukunftszentrum für Deutsche Einheit und Europäische Transformation (Kapitel 25 01 Titel 713 01), wie vom Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) nach § 36 BHO im Januar 2026 beantragt, Planungskosten in Höhe von 16 Mio. Euro freigegeben, wenn ja, wann geschah dies, und in welcher Höhe wurden diese bis jetzt verausgabt? Ja. Ende Februar 2026 erfolgte die Entsperrung der Haushaltsmittel nach der Beratung des oben genannten Berichtes im Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages durch das Bundesministerium der Finanzen (BMF). Daraufhin hat das BMWSB die planungs- und baudurchführende Bundesbau Sachsen-Anhalt (BB ST) mit der Aufstellung der haushaltsbegründenden Haushaltsunterlage (HBU) beauftragt (Entwurfs- und Genehmigungsplanung auf Grundlage der Finalen Projektunterlage). Hiervon wurden bislang keine Mittel verausgabt.  7. Wie haben sich die Zeitplanungen seit dem ursprünglichen Ziel einer Fertigstellung bis 2030 konkret verändert, und welche Faktoren haben zu einer möglichen Verschiebung beigetragen? Aufgrund des vorzeitigen Endes der Legislaturperiode im Jahr 2024, der Neuwahlen im Jahr 2025 und der damit verbundenen vorläufigen Haushaltsführung 2025 kam es zu einer Unterbrechung der Projektplanungsphase von über zwölf Monaten. Ursprünglich waren die Ausschreibung und Vergabe wesentlicher Planungsleistungen für Anfang 2025 vorgesehen. Die Baufertigstellung ist daher für das Jahr 2032 geplant.  8. Welche konkreten Maßnahmen wurden ergriffen, um weitere Verzögerungen zu vermeiden, und wie belastbar ist der derzeitige Zeitplan aus Sicht der Bundesregierung? Mit der Erstellung der Finalen Projektunterlage (FPU) werden Kosten, Termine und Risiken als Grundlage der Haushaltbegründenden Unterlage (HBU) überprüft und fortgeschrieben. Unabhängig davon erfolgt über den gesamten Planungs- und Bauprozess hinweg eine kontinuierliche Kontrolle der Kosten-, Termin- und Risikosituation durch alle Projektbeteiligten. Ziel ist es, die in der Initialen Projektunterlage (IPU) und der aufzustellenden FPU definierten Ziele zu Inhalten, Qualität, Wirtschaftlichkeit, Funktionalität, Nachhaltigkeit sowie Termin- und Kostensicherheit unter Berücksichtigung des Gebäudeentwurfs umzusetzen.  9. Wie ist der aktuelle Stand der Erarbeitung der inhaltlichen Konzeption, wer ist daran in welcher Form beteiligt, und welche zentralen inhaltlichen Leitlinien wurden bislang verbindlich festgelegt? Inhaltlich orientiert sich die Konzeption des Zukunftszentrums eng an den Empfehlungen der Kommission „30 Jahre Friedliche Revolution und Deutsche Einheit“. Die Verbindung von Wissenschaft, Dialog und Kultur, die Auseinandersetzung mit den Erfahrungen der Deutschen Einheit und gesellschaftlichen Transformationen seit 1989/1990. Die europäische Vergleichsperspektive sowie die Bearbeitung aktueller und künftiger Transformationsherausforderungen steht dabei im Mittelpunkt. In der derzeitigen Werkstattphase werden die Programme und die weitere inhaltliche Konzeption der drei Handlungsfelder Wissenschaft, Dialog und Kultur schrittweise unter breiter gesellschaftlicher Mitwirkung entwickelt. Bereits vor der Eröffnung des Neubaus finden Veranstaltungsreihen, wissenschaftliche Workshops, Dialogformate, Ausstellungen sowie kulturelle Veranstaltungen statt. Zudem entsteht mit dem „Archiv der Transformation“ ein langfristiger erinnerungskultureller Baustein. Ein Interimsstandort in Halle (Saale) soll das Zukunftszentrum als öffentlich zugänglichen Ort sichtbar und erlebbar machen. Eine mobile Einheit wird Angebote in ländliche Regionen bringen und den gesamtdeutschen sowie europäischen Austausch fördern. Parallel werden sukzessive nationale und europäische Partnerschaften aufgebaut, um unterschiedliche fachliche und gesellschaftliche Perspektiven dauerhaft in die Arbeit einzubinden. Bei der Erarbeitung der Konzeption wird die Geschäftsführung der Betreibergesellschaft durch einen Aufsichtsrat kontrolliert und beraten. Zudem wird die Konstituierung der beratenden Gremien (Kuratorium und wissenschaftlicher Beirat) aktuell vorbereitet. Das Kuratorium wird die Organe der Gesellschaft, insbesondere die Geschäftsführung, in allen Programmangelegenheiten beraten. Der wissenschaftliche Beirat berät die Gesellschaft und ihre Organe bei allen wissenschaftlichen Angelegenheiten. Die Beteiligung unterschiedlicher gesellschaftlicher Akteurinnen und Akteure ist ein zentrales Prinzip des Zukunftszentrums und war zudem ein wesentlicher Bestandteil des Standortwettbewerbs. Bereits in der Werkstattphase werden Wissenschaft, Kultur, organisierte Zivilgesellschaft sowie europäische Partnerinnen und Partner kontinuierlich in die Entwicklung des Zukunftszentrums einbezogen. Parallel baut das Zukunftszentrum nationale und europäische Wissenschafts- und Partnernetzwerke auf. Hierzu gehören wissenschaftliche Workshops, internationale Sommerschulen, Fellowships und Gastaufenthalte sowie Kooperationen mit europäischen Hochschulen und Einrichtungen. Darüber hinaus werden Partnerschaften mit europäischen Kultur- und Mittlerorganisationen etabliert. 10. Sind Beratungsleistungen, Vergaben von Forschungsarbeiten oder andere externe Unterstützungsleistungen für die inhaltliche Entwicklung des Zentrums vorgesehen? Ja. Art und Umfang dieser Leistungen richten sich nach dem jeweiligen Entwicklungsstand des Zukunftszentrums. 11. Wie sollen die Konzeptlinien Deutsche Einheit und Europäische Transformation fachlich unterschieden, unterstützt und zusammengeführt werden, und welche Bundesbehörden, Einrichtungen und Partner werden einbezogen? Die Erfahrungen mit dem deutsch-deutschen Zusammenwachsen in seiner langen Dauer sind Ausgangspunkt für Vergleiche mit Umbruchsprozessen in internationalen Transformationsregionen, insbesondere auch der postsozialistischen Gesellschaften, etwa in Polen oder Tschechien, aber auch in Ungarn und Albanien. Auch die Zusammenarbeit mit anderen, westeuropäischen Ländern ist anzustreben. Inhaltlich werden diese Vergleiche, die sowohl Unterschiede als auch Gemeinsamkeiten aufzeigen werden, sowohl im Bereich Wissenschaft als auch für Ausstellung und Programm nutzbar gemacht werden. Eine Zusammenarbeit ist in Mittelosteuropa etwa mit Universitäten, außeruniversitären Forschungseinrichtungen, Botschaften, Deutschen Historischen Instituten, zivilgesellschaftlichen Akteurinnen und Akteuren und großen Museen geplant. Zudem soll aus der Zusammenschau deutsch-deutscher Erfahrungswelten und mittelosteuropäischer Gesellschaften der Frage nachgegangen werden, was uns für künftige (europäische) Transformationsprozesse wappnen kann. 12. Welche konzeptionellen Beteiligungsmöglichkeiten gibt es für Partner und Einrichtungen im europäischen Ausland, für Wissenschaft, Kultur, Zivil- und Stadtgesellschaft sowie Bürgerinnen und Bürger? Es wird auf die Antwort zu Frage 9 verwiesen. 13. Welche wesentlichen konzeptionellen Fragen sind nach Kenntnis der Bundesregierung weiterhin ungeklärt oder strittig? Die entscheidenden Eckpunkte des Konzepts des Zukunftszentrums sind aus dem bisherigen Gründungsprozess final erarbeitet. Das Zukunftszentrum soll ein sich ständig transformierender Ort und Impulsgeber für gesellschaftliche Dialoge und Diskurse sein, der aktuelle Debatten und Transformationsfragen aufgreift. Das Zukunftszentrum entwickelt und kuratiert eigenständig Dauer- und Wechselausstellungen und weitere innovative Kulturformate, anhand derer mit den Mitteln der Kunst und Kultur Transformationserfahrungen der Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft reflektiert werden. Das Zukunftszentrum setzt eigene Forschungsschwerpunkte, die gemeinsam mit Kooperationspartnern (zum Beispiel Universitäten und Forschungseinrichtungen) bearbeitet werden. Dabei wird der Aufbau eines nationalen und internationalen Forschungsnetzwerks, mit besonderem Fokus auf Mittel- und Osteuropa, angestrebt. 14. Wer trägt derzeit die inhaltliche und technische Verantwortung für die Ausgestaltung des Zukunftszentrums, und wie sind Entscheidungsprozesse zwischen Bund, Aufbaugesellschaft und externen Akteuren jeweils geregelt? Die inhaltliche und technische Verantwortung für die Ausgestaltung des Zukunftszentrums liegt bei der Betreibergesellschaft. Als unmittelbare Mehrheitsbeteiligung des Bundes unterliegt sie den Regelungen und Verpflichtungen des Gesellschaftsvertrages, des Public Corporate Governance Kodex des Bundes und den einschlägigen gesellschafts- und handelsrechtlichen Regelungen. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 9 verwiesen. 15. Wie werden Kompetenzüberschneidungen und potenzielle Reibungsverluste zwischen dem BMF-Planungsstab (BMF = Bundesministerium der Finanzen), dem BMWSB (baufachliches Ressort), dem Landesbetrieb BLSA und der Betreiber gGmbH organisatorisch ausgeschlossen? Der Bau des Zukunftszentrums erfolgt durch das BMWSB als Bauherrin und wird aus dem Einzelplan 25 finanziert. Die Begleitung des Vorhabens durch die weiter zu beteiligenden Stellen erfolgt im Rahmen der Vorgaben der RBBau, die eine klare Governance-Struktur vorgibt. Verantwortlichkeiten, Zuständigkeiten, Verfahren und Genehmigungen werden daran ausgerichtet, dass der Bund gemeinsam mit der Bauverwaltung Bund Sachsen-Anhalt, dem Land, der Kommune und dem Nutzer Bauaufgaben bedarfsgerecht, zügig und zu angemessenen Kosten erledigen kann. 16. Bestehen aus Sicht der Bundesregierung Überschneidungen oder Unklarheiten bei Zuständigkeiten zwischen dem Bund, Land Sachsen-Anhalt, der Stadt Halle (Saale) und der Aufbaugesellschaft, und welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus? Nein. Der Bund ist zuständig für die Finanzierung, Nutzung und Architektur des Gebäudes. Die Kommune stellt das Grundstück zur Verfügung und ist zuständig für die Finanzierung und Transformation des Städtebaus am Riebeckplatz unter Beteiligung des Landes. 17. Welche konkreten Vereinbarungen zur Steuerung und Aufsicht über das Projekt wurden getroffen, und wo sieht die Bundesregierung noch Klärungs- oder Handlungsbedarf? Entscheidungen zur Baumaßnahme fallen in den Gremien des Projekts gemäß RBBau. Oberste Instanz des Nutzers, Bauherr, Nutzer und Bauverwaltung besetzen die Rollen und Ebenen bei der Projektdurchführung mit Vertretenden, die entscheiden. Alle sind den gemeinsam vereinbarten Zielen verpflichtet. 18. Welche verbindlichen finanziellen Beiträge leisten das Land Sachsen- Anhalt und die Stadt Halle (Saale), und in welchen Punkten bestehen hierzu noch offene oder nicht abschließend geklärte Vereinbarungen? Die Stadt Halle (Saale) trägt die Verantwortung für die geplante Umgestaltung des Riebeckplatzes entsprechend des im August 2023 vom Stadtrat beschlossenen Konzeptes zur „Transformation von Grünflächen und Verkehr am Riebeckplatz“. Die Kosten werden von der Kommune in den kommenden Jahren auf insgesamt rund 66 Mio. Euro prognostiziert (Preisstand: 2023). Im Juni 2026 hat der Stadtrat den Bau- und Vergabebeschluss für die ersten Maßnahmen (Baufeldfreimachung für das Zukunftszentrum für Deutsche Einheit und Europäische Transformation) in einer Höhe von 47.250.286 Euro einschließlich des Abrisses der Spannbetonbrücken über den Riebeckplatz beschlossen. Weitere Kosten tragen die Stadtwerke für den Rückbau und die Neuverlegung von Versorgungsleitungen, die das Baufeld kreuzen. Aus dem Landeshaushalt Sachsen-Anhalt wurde hierzu der Stadt Halle (Saale) im Februar 2025 ein nicht rückzahlbarer Zuschuss in Höhe von 28.971.000 Euro (90 Prozent) für das Vorhaben „Infrastruktur Riebeckplatz zur Errichtung des Zukunftszentrums Halle“ bewilligt. Hinzu kommen weitere 10 Prozent aus dem Haushalt der Stadt Halle (Saale). Darüber hinaus wurden aus der Bund-Länder-Städtebauförderung für die Programmjahre 2024 bis 2026 bislang Fördermittel in Höhe von 13.545.300 Euro für die städtebauliche Transformation des Riebeckplatz bewilligt. Diese werden anteilig je zu einem Drittel von Bund, Land und Kommune getragen. Zur weiteren Umsetzung des Konzepts sind der Umbau der Querspange Volkmannstraße, der Neubau der Geh- und Radwegbrücke sowie des Tunnels und die Gestaltung der Grün- und Freiflächen rund um das Zukunftszentrum vorgesehen. Eine belastbare Kostenschätzung für diese Maßnahmen liegt nach aktuellem Planungsstand der Stadt nicht vor. Der Erbbaurechtsvertrag für das Grundstück des Zukunftszentrums zwischen der Stadt Halle (Saale) und der Betreibergesellschaft befindet sich aktuell in der Abstimmung. Darüber hinaus bestehen keine offenen oder nicht abschließend geklärten Vereinbarungen. 19. Welche Rolle sollen Drittmittel (z. B. EU-Förderung, Stiftungen, Kooperationen) künftig spielen, mit welchem Finanzumfang wird gerechnet, und wie realistisch ist deren Einwerbung nach Einschätzung der Bundesregierung? Zur Finanzierung der laufenden Betriebskosten ist vorgesehen, dass die Betreibergesellschaft des Zukunftszentrums Drittmittel einwirbt. Die konkrete Ausgestaltung ist Inhalt der dafür notwendigen vorbereitenden Maßnahmen, die durch die Betreibergesellschaft, unter anderem im Zuge der weiterhin fortlaufenden konzeptionellen Arbeiten ergriffen werden. 20. In welchem Umfang ist das zukünftige Personal- und Organisationskonzept bereits festgelegt, und welche offenen Fragen bestehen hinsichtlich Struktur, Größe und Aufgabenprofil der Einrichtung? Bis zur Inbetriebnahme des Zukunftszentrums soll der Personalkörper der Betreibergesellschaft nach aktuellem Stand bis zum Jahr 2032 auf 150 Beschäftigte (Festangestellte, befristet Angestellte und externe Beschäftigte) anwachsen. Die konkrete Ausgestaltung des Wachstumspfades ist Gegenstand der fortlaufenden konzeptionellen Arbeiten durch die Betreibergesellschaft und steht unter dem Vorbehalt der Beschlüsse des Haushaltsgesetzgebers, der über die Höhe der verfügbaren Haushaltsmittel für die Zuwendung an die Betreibergesellschaft sowie den weiteren Stellenaufbau jährlich final entscheidet. Im Übrigen wird auf die Antwort zu den Fragen 4, 9 und 13 verwiesen. 21. Wie viele Personalstellen sind in der 2024 gegründeten gGmbH in Halle, in deren Vorläufern und wie viele Personalstellen sind in Bundesbehörden mit Aufgaben des Zukunftszentrums seit 2020 betraut (bitte pro Jahr und Bundesbehörde angeben)? In den Jahren 2020 und 2021 war in den (obersten) Bundesbehörden keine Stelle mit den Aufgaben des Zukunftszentrums betraut. Mitte des Jahres 2022 wurde im Arbeitsstab des Beauftragten der Bundesregierung für Ostdeutschland erstmals ein Arbeitsbereich mit der Zuständigkeit für die Vorbereitung der Gründung des Zukunftszentrums eingerichtet. Die konkrete Aufgabenwahrnehmung kann dabei keinen festen (Plan-)Stellen zugeordnet werden, daher erfolgen die Angaben jeweils in Vollzeitäquivalenten. Mit dem Aufbau der Personalstruktur in der Betreibergesellschaft haben sich vielfältige Aufgaben, die zu Beginn durch Beschäftigte zum Beispiel im Arbeitsstab der Ostbeauftragten bearbeitet wurden, in die Zuständigkeit der Betreibergesellschaft verlagert. Entsprechend hat sich der Personaleinsatz entwickelt. Die konkreten Zahlen können der nachstehenden Übersicht entnommen werden. Nach hiesigem Verständnis bezieht sich die Frage nur auf den Betrieb des Zukunftszentrums. Personalstellen, die sich um die Begleitung und Umsetzung des Neubaus in der Bundesverwaltung kümmern, sind hier außen vorgeblieben. Arbeitsstab der/des Beauftragten der Bundesregierung für Ostdeutschland Betreibergesellschaft 2022 0,7 (Einrichtung erst im 2. Halbjahr) - 2023 4,6 - 2024 5,2 2,0 (ab 09/2024) 2025 3,0 10,75 2026 (1. Halbjahr) 1,3 15,75 22. Welcher Personalaufwuchs in welchen Bereichen ist geplant und durch Haushaltsmittel gesichert? Der Haushaltsgesetzgeber hat der Betreibergesellschaft im Haushaltsjahr 2026 30 Stellen zur Verfügung gestellt, die schrittweise bis Ende 2026/Anfang 2027 durch die Gesellschaft vollständig besetzt werden sollen. Sie betreffen laut der Planungen der Betreibergesellschaft die Bereiche Erinnerungskultur, Veranstaltungen, (Programm-)Management Wissenschaft, Programmdirektion sowie IT-Verfahren und Digitalisierung. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 20 verwiesen. In den anstehenden Haushaltsaufstellungsverfahren wird der Haushaltsgesetzgeber über den weiteren Aufbaupfad des Personals der Betreibergesellschaft entscheiden. 23. Aus welchen Bundesländern (Landeszugehörigkeit) kommen die Beamtinnen, Beamten und sonstigen Beschäftigten in der gGmbH und in den Bundesbehörden, die mit entsprechenden Aufgaben betraut sind (bitte nach Jahr und Einrichtung bzw. Behörde angeben)? Nach hiesigem Verständnis bezieht sich die Frage nur auf den Betrieb des Zukunftszentrums. Personalstellen, die sich um die Begleitung und Umsetzung des Neubaus in der Bundesverwaltung kümmern, sind hier außen vorgeblieben. Die Angaben beziehen sich auf die Meldeadressen der aktuellen Beschäftigten bei den Behörden beziehungsweise der Betreibergesellschaft und können der nachstehenden Übersicht entnommen werden. Arbeitsstab der/des Beauftragten der Bundesregierung für Ostdeutschland Betreibergesellschaft Berlin Brandenburg Berlin Niedersachsen Sachsen Sachsen-Anhalt Thüringen 24. Wie haben sich die Zeitplanungen seit dem ursprünglichen Ziel einer Fertigstellung bis 2030 konkret verändert, welche Faktoren haben zu möglichen Verschiebungen geführt, und wie belastbar ist der derzeitige Zeitplan aus Sicht der Bundesregierung? Es wird auf die Antwort zu Frage 7 verwiesen. 25. Bereits 2025 als auch aktuell finden sich vor allem Veranstaltungen für Jugendliche im Programm des Zukunftszentrums, aus welchen Entscheidungen ergibt sich dieser inhaltliche Schwerpunkt und diese Zielgruppenbestimmung? Das Zukunftszentrum richtet sich an Menschen aller Altersgruppen. Die bisherigen Programme bilden daher nur einen Ausschnitt des künftigen Gesamtprogramms ab. Neben dem „Archiv der Transformation“, das unter Einbindung von Beteiligten der Umbruchszeit 1989/1990 eine vielstimmige vernetzte Erinnerungslandschaft und einen langfristigen erinnerungskulturellen Baustein schafft, liegt ein Schwerpunkt der Werkstattphase auf der Zusammenarbeit mit jungen Menschen. Dies folgt der Überzeugung, dass gesellschaftliche Zukunft nicht allein durch Prognosen oder Szenarien entsteht, sondern wesentlich durch diejenigen gestaltet wird, die künftig in ihr leben und Verantwortung übernehmen werden. Junge Menschen sind daher nicht nur eine Zielgruppe des Zukunftszentrums, sondern wichtige Mitgestalterinnen und Mitgestalter seiner inhaltlichen Entwicklung. Vor diesem Hintergrund wird aktuell das Junge Zukunftszentrum aufgebaut. Es entwickelt Formate, in denen Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene ihre Erfahrungen, Erwartungen und Ideen zu gesellschaftlichen Veränderungen einbringen können. Die in der Werkstattphase erprobten Angebote dienen zugleich der Entwicklung des späteren Bildungs-, Beteiligungs- und Dialogprogramms des Zukunftszentrums und werden durch Formate für Wissenschaft, Kultur, Zivilgesellschaft sowie die breite Öffentlichkeit ergänzt. 26. Welche wissenschaftlichen Kooperationsverträge mit osteuropäischen Forschungsinstituten oder Universitäten wurden bis zum Frühjahr 2026 rechtsverbindlich abgeschlossen? Der Aufbau des Wissenschaftsbereichs wird aktuell, nach der erfolgreichen Besetzung der Programmdirektion zum 1. Mai 2026, schrittweise begonnen und hat auch zum Ziel, erste wissenschaftliche Kooperationen mit Forschungsinstitutionen und Universitäten konzeptionell vorzubereiten und im Folgenden umzusetzen. 27. Wie bewertet die Bundesregierung den ökologischen Eingriff durch die Fällung von mindestens 71 Bäumen am Riebeckplatz im Januar 2026 vor dem Hintergrund des im Siegerentwurf formulierten Anspruchs auf Nachhaltigkeit und Biodiversität, und welche Stellungnahme gibt sie zu den Vorwürfen lokaler Bürgerinitiativen („Pro Baum“, Arbeitskreis Hallesche Auenwälder) bezüglich zusätzlichen Bodenverbrauchs und Verlusts des Baumbestands? Der Baumbestand sowie die Eingriffe wurden im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplans „Riebeckplatz – Zukunftszentrum“ eingehend bewertet. Der Stadtrat hat im Februar 2026 den Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan einschließlich der enthaltenen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen beschlossen. Die notwendigen Ausgleichsmaßnahmen werden überwiegend durch Baumneupflanzungen erbracht. Zum einen als straßenbegleitende Baumreihen zur Verschattung der Verkehrsflächen, zum anderen durch die Gestaltung eines neuen öffentlichen Parks, der an die Freiflächen des Zukunftszentrums angrenzen wird. Erhaltenswerte Großbäume wurden, soweit möglich, berücksichtigt. Durch die dauerhafte starke Verkehrsbelastung und die zunehmende Erwärmung in dieser innerstädtischen Lage ist ein erheblicher Teil der vorhandenen Bäume teilweise stark geschädigt. Mit den Neupflanzungen wird auf die geänderten klimatischen Rahmenbedingungen reagiert und die Klimaresilienz des Riebeckplatzes zukünftig deutlich gestärkt. 28. Wie bewertet die Bundesregierung die bislang geäußerte Kritik aus Wissenschaft, Öffentlichkeit und Politik hinsichtlich des Profils, der Nutzung und Zielsetzung des Zukunftszentrums, und welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus für die weitere Umsetzung? Die Arbeit des Zukunftszentrums wird im Sinne des Gründungsgedankens, einen Ort des Dialogs und des Austausches zu schaffen, immer Teil von öffentlicher Diskussion und inhaltlicher Auseinandersetzung sein. Es ist nach Auffassung der Bundesregierung die Aufgabe des Zukunftszentrums durch seine Tätigkeit Debatten anzuregen. Somit sind die Rückmeldungen aus Wissenschaft, Öffentlichkeit und Politik sehr hilfreiche Hinweise, die in die konzeptionellen Überlegungen beim weiteren Aufbau der Betreibergesellschaft einfließen werden. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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