Verband der Beratungsstellen für Betroffene rechter, rassistischer und antisemitischer Gewalt
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Verband der Beratungsstellen für Betroffene rechter, rassistischer und antisemitischer Gewalt
Tätigkeit: Nichtregierungsorganisation (NGO)
Der VBRG e.V. ist der Fach- und Dachverband unabhängiger Beratungsstellen für Betroffene rechter, rassistischer und antisemitischer Gewalt. Der VBRG ist gemeinnützig und mildtätig. Der VBRG setzt sich ein für
- die Förderung der Hilfe für politisch, rassistisch oder religiös Verfolgte
- die Hilfe für Opfer von Straftaten mit rechtem, rassistischem oder antisemitischem Hintergrund
- die Förderung der Prävention von Gewalttaten mit rechtem, rassistischem oder antisemitischem Hintergrund sowie für
- die Förderung der Bildung von Jugendlichen und Erwachsenen im Themenfeld.
Zu diesen Zwecken sucht der VBRG den Kontakt zu politischen Entscheidungsträger*innen, nimmt an fach- und themenspezifischen Veranstaltungen und Konferenzen teil und organisiert eigene Veranstaltungen und Konferenzen, tritt als Sachverständiger in Bundestags- und Landtagsanhörungen auf und begleitet politische Entscheidungs- und Willensbildungsprozesse mit Stellungnahmen, Expertisen und Gutachten.
Interessenbereiche: Extremismusbekämpfung; Diversitätspolitik; Strafrecht; Opferschutz; Rechtspolitik; Kriminalitätsbekämpfung; Asyl und Flüchtlingsschutz; Ausländer- und Aufenthaltsrecht; Sonstiges im Bereich "Recht"; Terrorismusbekämpfung
Regelungsvorhaben:
- Demokratiefördergesetz - DFördG: Der VBRG setzt sich für die Einführung des DFördG ein. Ziel ist es eine dauerhafte Demokratieförderung durch eine gesicherte Mittelausstattung u.a. für die spezialisierten Gewaltopferberatungsstellen im Kontext von rassistischer, antisemitischer und rechtsextremer Gewalt zu erreichen. Dadurch sollen u.a. die Verpflichtungen aus der EU-Opferschutzrichtlinie erfüllt werden. Die Förderung einer dauerhafte Demokratieinfrastruktur schafft eine Grundlage für zivilgesellschaftliches Demokratieengagement – ohne dabei Vorentscheidungen über die Förderung einzelner Projekte zu präjudizieren und in die politische Verantwortung für Förderentscheidungen der jeweiligen Ministerien einzugreifen.
https://verband-brg.de/stellungnahme-des-vbrg-zum-demonkratiefoerdergesetz-27-maerz-2023/
- Implementierung der 2. Reform der EU-Opferschutzrichtlinie (Richtlinie 2012/29/EU): Der VBRG setzt sich dafür ein, dass es zu der geplanten Reform der EU-Opferschutzrichtlinie 2012/29/EU kommt, um die Opferrechte weiter zu stärken und bestehende Lücken im Opferschutz zu schließen.
Hintergrund: https://commission.europa.eu/document/42e8087e-96ea-4e7a-aa4c-981a9ced6b6f_en
- Gesetz zum Sozialen Entschädigungsrecht (SGB XIV): Der Verband der Beratungsstellen für Betroffene rechter, rassistischer und antisemitischer Gewalt e. V. (VBRG) begrüßen grundsätzlich die im Vierzehnten Buch des Sozialgesetzbuchs (SGB XIV) vom Gesetzgeber beschlossenen Reformen des Sozialen Entschädigungsrechts und setzen sich für deren konsequente Umsetzung ein. Hier kann die Position des VBRG nachvollzogen werden: https://verband-brg.de/stellungnahme-verordnungen-zum-vierzehnten-sozialgesetzbuch-sgb-xiv/
- Gesetzentwurf der Bundesregierung für die Errichtung der Stiftung NSU-Dokumentationszentrum: Der Verband der Beratungsstellen für Betroffene rechter, rassistischer und antisemitischer Gewalt e.V. begrüßt grundsätzlich das Gesetzesvorhaben zur Errichtung einer Stiftung Gedenken und Dokumentation NSU-Komplex. Damit soll zu einem dezentralen Verbund „NSU-Dokumentationszentrum“ beigetragen werden, um die strukturelle Lücke in der Erinnerungslandschaft und in der historisch-politischen Bildung im Kontext von Rechtsterrorismus zu schließen. Dazu soll auf Bundesebene die Stiftung Gedenken und Dokumentation NSU-Komplex in der Rechtsform einer rechtsfähigen Stiftung des öffentlichen Rechts errichtet werden. Die Stellungnahme des VBRG zumNSU-KomplexStiftG zum Nachlesen: https://verband-brg.de/wp-content/uploads/2024/10/Stellungnahme_VBRG_GE_NSU_Dokumentationszentrum_09.10.2024.pdf
- Referentenentwurf Bundesopferbeauftragtengesetz (BOpfBeG): Der vorliegende Entwurf sieht eine gesetzliche Verankerung des Amtes des Beauftragten der Bundesregierung für die Anliegen von Betroffenen von terroristischen Straftaten im Inland vor. Dadurch werden die notwendigen Grundlagen für das Amt und die Aufgaben der oder des Bundesopferbeauftragten vor dem Hintergrund der in den vergangenen Jahren gewonnenen Erfahrungen geschaffen. Dies dient zudem der Umsetzung der Richtlinie (EU) 2017/541 des EU Parlaments und des Rates vom 15. März 2017 zur Terrorismusbekämpfung und zur Ersetzung des Rahmenbeschlusses 2002/475/JI des Rates und zur Änderung des Beschlusses 2005/671/JI des Rates (ABl. L 88 vom 31.3.2017, S. 6 – im Folgenden: Richtlinie Terrorismusbekämpfung). Die Richtlinie verlangt die Sicherstellung der Hilfe und Unterstützung der Opfer.
- Gesetzes zur Stärkung der Rechte von Verletzten insbesondere schwerer Gewalt- und Sexualstraftaten auf psychosoziale Prozessbegleitung: Ziel des Regelungsvorhabens ist die Stärkung der Rechte von Betroffenen schwerer Gewalt- und Sexualstraftaten sowie vorurteilsmotivierter Delikte im Strafverfahren. Dazu sollen die Nebenklagebefugnis (§ 395 Abs. 3 StPO) und die beiordnungsfähigen Delikte (§ 397a Abs. 1 StPO) auf Hasskriminalität und andere menschenverachtende Tatmotive erweitert werden. Gleichzeitig soll die psychosoziale Prozessbegleitung (§ 406g StPO) in Hauptverhandlungen gesichert und für Minderjährige geregelt werden. Die Anpassungen schaffen klare Rechtsgrundlagen, reduzieren Hürden für Betroffene und gewährleisten deren effektive Beteiligung als Nebenkläger*innen, ohne Rechte anderer Beteiligter einzuschränken.
Relationen
Keine Relationen.