Kosten, Mietbindung, Betriebsdauer und Trägerschaft des Lernorts "Landshut" in Friedrichshafen
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Kosten, Mietbindung, Betriebsdauer und Trägerschaft des Lernorts "Landshut" in Friedrichshafen
Deutscher Bundestag Drucksache 21/7666
21. Wahlperiode 20.08.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Dr. Michael Espendiller, Sascha Lensing und der
Fraktion der AfD
Kosten, Mietbindung, Betriebsdauer und Trägerschaft des Lernorts „Landshut“
in Friedrichshafen
Am 13. Oktober 1977 wurde die Lufthansa-Maschine „Landshut“ entführt. Die
Entführer wollten die Freilassung inhaftierter Mitglieder der Roten Armee
Fraktion (RAF) erzwingen. Flugkapitän Jürgen Schumann wurde am 16.
Oktober 1977 in Aden von den Entführern ermordet. In der Nacht zum 18. Oktober
1977 befreite die Grenzschutzgruppe 9 die Geiseln in Mogadischu. Die
Entführung gehört zu den prägenden Ereignissen des „Deutschen Herbstes“. Im Jahr
2017 wurde das Flugzeug nach Deutschland zurückgeführt und nach
Friedrichshafen gebracht.
Seit Ende des Jahres 2020 verfolgt die Bundeszentrale für politische Bildung
(bpb) federführend das Vorhaben „Lernort Landshut. Der Demokratieraum in
Friedrichshafen“; institutioneller Träger ist das Dornier Museum
Friedrichshafen. Als endgültiger Standort wurde im Jahr 2022 die Halle Q, eine ehemalige
Flugzeugwerft am Rollfeld des Flughafens Friedrichshafen, festgelegt. Die
bauliche Herrichtung läuft seit Januar 2024; das Flugzeug wurde am 22.
Oktober 2024 in die Halle eingebracht (vgl. www.bpb.de/themen/zeit-kulturgeschich
te/lernort-landshut/).
Presseberichten zufolge hat der Bund für das Vorhaben 15 Mio. Euro bewilligt.
Über die Halle sei ein Mietvertrag mit einer Laufzeit von 15 Jahren bei einer
Monatsmiete von 47 000 Euro geschlossen worden. Seit dem Jahr 2020 seien
rund 3,3 Mio. Euro für Transport, Hallenherrichtung und Konservierung sowie
knapp 2,7 Mio. Euro für die Ausstellung verausgabt worden (Schwäbische
Zeitung, „‚Lernort Landshut‘ kostet 47 000 Euro Miete im Monat“).
Nach Presseberichten hat der Präsident der bpb, Sönke Rix, den ehemaligen
Geiseln mitgeteilt, ein Betrieb sei derzeit nur von Oktober 2027 bis April 2028
geplant; ein langfristiger Betrieb sei „aufgrund der angespannten
Haushaltslage“ nicht möglich. Ein Träger für einen Dauerbetrieb sei bislang nicht gefunden
worden. Die jährlichen Betriebskosten werden mit bis zu 800 000 Euro bei
zehn bis zwölf Beschäftigten angegeben, der Bedarf über zehn Jahre mit rund
8 Mio. Euro (Schwäbische Zeitung, „‚Landshut‘ soll nur ein halbes Jahr lang
zu sehen sein“).
Bei einer Monatsmiete von 47 000 Euro ergibt sich über 15 Jahre nach
Berechnung der Fragesteller eine Mietbindung von 8,46 Mio. Euro. Dieser Betrag
überschreitet den für zehn Jahre Betrieb angegebenen Bedarf von rund 8 Mio.
Euro. Nach Auffassung der Fragesteller stellt sich daher nicht die Frage, ob
Mittel vorhanden sind, sondern die Frage, wie sie eingesetzt werden.
Regierungsamtlich belegt ist der Sachstand bislang im Wesentlichen nur bis
zum Jahr 2023. Die Bundesregierung hat zu dem Vorhaben in ihren Antworten
auf die Kleinen Anfragen auf den Bundestagsdrucksachen 19/21094 und
19/22721 sowie auf Bundestagsdrucksache 19/28566 und in ihren Antworten
auf mehrere Schriftliche Fragen der Jahre 2021 bis 2023 Auskunft gegeben. In
der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf
Bundestagsdrucksache 21/5277 finden sich zum Lernort „Landshut“ ausschließlich Ausgaben
für Begleitprodukte: 50 868,84 Euro für Öffentlichkeitsarbeit, 34 492,15 Euro
für den Instagram-Kanal „@demokratieraumdielandshut“, 1 500 Euro für ein
Bildungspaket und 296 198 Euro für ein Computerspiel mit dem Titel
„6 Weeks“, das nach den dortigen Angaben ausdrücklich nicht als Lernspiel,
sondern als Unterhaltungsspiel für die Vertriebsplattform Steam angelegt ist.
Zu Bau, Miete und Betrieb des Lernorts enthält die Antwort der
Bundesregierung keine Angaben.
Ein eigener Haushaltstitel für den Lernort „Landshut“ besteht nicht. Im
Bundeshaushalt 2026 verfügt die bpb (Einzelplan 06, Kapitel 0635) unter anderem
über 17 Mio. Euro im Titel 686 01 („Förderung von Projekten für
demokratische Teilhabe und gegen Extremismus“) und über 34,3 Mio. Euro im Titel
532 02 („Behördenspezifische fachbezogene Verwaltungsausgaben (ohne IT)“).
Die mit dieser Kleinen Anfrage erbetenen Angaben sind nach Kenntnis der
Fragesteller nicht veröffentlicht und lassen sich mangels eines eigenen Titels auch
der Haushaltsrechnung des Bundes nicht entnehmen.
Die Fraktion der AfD hat mit dem Antrag auf Bundestagsdrucksache 19/25313
(„Die Landshut endlich ausstellen – Ein Museum für die Opfer des RAF-
Terrorismus errichten“) die Errichtung eines Erinnerungsortes gefordert. Der
Deutsche Bundestag hat diesen Antrag am 20. Mai 2021 auf Empfehlung des
Ausschusses für Kultur und Medien (Bundestagsdrucksache 19/28971)
abgelehnt.
Halle, Flugzeug, Mietvertrag und Eröffnungstermin liegen vor. Nach
Auffassung der Fragesteller ist daher zu klären, aus welchen Gründen der
Publikumsbetrieb bereits nach sechs Monaten enden soll, obwohl der Bund sich über
15 Jahre gebunden hat, und wie sich dies zu den Grundsätzen der
Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit nach § 7 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) verhält.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Welche Ausgaben hat der Bund seit dem Jahr 2017 für die Rückführung,
die Erhaltung und die Ausstellung des Flugzeugs „Landshut“ sowie für
das Vorhaben „Lernort Landshut. Der Demokratieraum in
Friedrichshafen“ insgesamt geleistet (bitte die Ist-Ausgaben für jedes Haushaltsjahr
von 2017 bis 2025 sowie den Stand für das Haushaltsjahr 2026 zum
Zeitpunkt der Beantwortung jeweils in Euro angeben)?
a) Welcher Anteil dieser Ausgaben entfiel auf Erwerb, Zerlegung,
Transport und Rückführung des Flugzeugs (bitte je Haushaltsjahr angeben)?
b) Welcher Anteil entfiel auf die konservatorische Sicherung, die
Restaurierung und die Instandhaltung des Flugzeugs (bitte je Haushaltsjahr
angeben)?
c) Welcher Anteil entfiel auf die bauliche Herrichtung der Halle Q
einschließlich Miete, Nebenkosten und technischer Ausstattung (bitte je
Haushaltsjahr angeben)?
d) Welcher Anteil entfiel auf die Konzeption und den Bau der
Ausstellung einschließlich Medien- und Vermittlungstechnik (bitte je
Haushaltsjahr angeben)?
e) Welcher Anteil entfiel auf Personal- und Verwaltungsausgaben der
Bundeszentrale für politische Bildung sowie auf externe Beratung und
Projektsteuerung (bitte je Haushaltsjahr angeben)?
f) Welcher Anteil entfiel auf Öffentlichkeitsarbeit und digitale
Begleitprodukte (bitte je Haushaltsjahr angeben)?
g) Trifft es zu, dass für das Vorhaben insgesamt 15 Mio. Euro an
Bundesmitteln bewilligt wurden, und wenn ja, wann, durch welche Stelle und
auf welcher Grundlage wurde diese Bewilligung ausgesprochen (vgl.
Vorbemerkung der Fragesteller)?
h) In welcher Höhe sind von den bewilligten Mitteln bis heute Ausgaben
geleistet, und in welcher Höhe sind Verpflichtungen eingegangen
worden?
2. Aus welchen Einzelplänen, Kapiteln und Titeln des Bundeshaushalts
wurden die in Frage 1 erfragten Ausgaben geleistet (bitte je Haushaltsjahr
Einzelplan, Kapitel, Titel und Betrag angeben)?
a) Aus welchen Gründen wurde für das Vorhaben kein eigener
Haushaltstitel eingerichtet?
b) Wie beurteilt die Bundesregierung die Veranschlagung eines
Vorhabens dieser Größenordnung ohne eigenen Haushaltstitel mit Blick auf
den Grundsatz der Einzelveranschlagung nach § 17 Absatz 1 BHO?
c) Beabsichtigt die Bundesregierung, für den Lernort „Landshut“ einen
eigenen Haushaltstitel auszubringen, und wenn nein, aus welchen
Gründen nicht?
d) Wann und in welcher Form wurde der Haushaltsausschuss des
Deutschen Bundestages über das Vorhaben, über die eingegangenen
Verpflichtungen und über den Mietvertrag über die Halle Q unterrichtet?
3. Welchen Inhalt hat der Miet- oder Nutzungsvertrag über die Halle Q am
Flughafen Friedrichshafen?
a) Wer sind die Vertragsparteien, und welche Stelle trägt die
Mietzahlungen?
b) Wann wurde der Vertrag geschlossen, und wann beginnt und endet die
vereinbarte Laufzeit?
c) Wie hoch sind die vereinbarte monatliche Miete und die monatlichen
Nebenkosten, und ab welchem Zeitpunkt sind sie erstmals fällig?
d) Welches Gesamtvolumen ergibt sich aus Miete und Nebenkosten über
die vereinbarte Laufzeit?
e) Welche ordentlichen und außerordentlichen Kündigungsmöglichkeiten
bestehen, und welche Fristen gelten dafür?
f) Welche Rückbau-, Instandsetzungs- oder sonstigen Verpflichtungen
bestehen bei Beendigung des Vertrags, und mit welchen Kosten
rechnet die Bundesregierung hierfür?
g) In welcher Höhe wurden für den Vertrag
Verpflichtungsermächtigungen nach § 38 BHO in Anspruch genommen, und in welchem Titel
sind diese ausgebracht?
4. Für welchen Zeitraum ist der Publikumsbetrieb des Lernorts „Landshut“
geplant?
a) Zu welchem Datum soll die Ausstellung eröffnet, und zu welchem
Datum soll sie geschlossen werden?
b) Trifft es zu, dass ein Betrieb derzeit nur für den Zeitraum von Oktober
2027 bis April 2028 vorgesehen ist, und wenn ja, seit wann, und auf
welcher Entscheidungsgrundlage (vgl. Vorbemerkung der
Fragesteller)?
c) Welche Mittel sind für den Betrieb in den Haushaltsjahren 2027 und
2028 sowie in der geltenden Finanzplanung des Bundes veranschlagt
oder angemeldet (bitte je Haushaltsjahr, Kapitel und Titel angeben)?
d) Welchen Bedarf hat die Bundeszentrale für politische Bildung für den
Betrieb ab dem Haushaltsjahr 2028 angemeldet, und wann und mit
welchem Ergebnis wurde über diese Anmeldung entschieden?
5. Wie hoch sind die von der Bundesregierung oder der Bundeszentrale für
politische Bildung kalkulierten jährlichen Betriebskosten des Lernorts
„Landshut“?
a) Wie verteilen sich diese Kosten auf Personal, Miete, Nebenkosten und
Betriebstechnik, konservatorische Betreuung, Sicherheit und
Bewachung, Vermittlungsprogramm, Öffentlichkeitsarbeit sowie
Versicherung?
b) Wie viele Planstellen, Stellen und sonstige Beschäftigungsverhältnisse
sind für den Betrieb vorgesehen (bitte nach Entgelt- und
Besoldungsgruppen aufschlüsseln)?
c) Trifft es zu, dass von jährlichen Betriebskosten von bis zu
800 000 Euro, von zehn bis zwölf Beschäftigten und von einem
Bedarf von rund 8 Mio. Euro über zehn Jahre ausgegangen wird (vgl.
Vorbemerkung der Fragesteller)?
d) Welche Einnahmen aus Eintrittsgeldern, Vermietung, Sponsoring oder
Drittmitteln werden für den Betrieb erwartet (bitte je Jahr angeben)?
6. Welche Einrichtungen, Länder, Kommunen, Stiftungen, Verbände oder
privaten Träger haben die Bundesregierung oder die Bundeszentrale für
politische Bildung seit dem Jahr 2020 im Hinblick auf eine dauerhafte
Trägerschaft des Lernorts „Landshut“ angesprochen (bitte jeweils
Zeitpunkt, angesprochene Stelle und Ergebnis angeben)?
a) Welche Anforderungen wurden an einen künftigen Träger gestellt,
insbesondere hinsichtlich der Finanzierung, der Personalausstattung und
der inhaltlichen Ausrichtung?
b) Wurden das Land Baden-Württemberg, der Bodenseekreis oder die
Stadt Friedrichshafen um eine Beteiligung an Trägerschaft oder
Finanzierung gebeten, und mit welchem Ergebnis?
c) Wurde das Dornier Museum Friedrichshafen um die Übernahme der
dauerhaften Trägerschaft gebeten, und welche Bedingungen hat es
hierfür genannt?
d) Bis zu welchem Zeitpunkt soll über die dauerhafte Trägerschaft
entschieden sein, und welche Schritte sind dafür vorgesehen?
7. Wer ist Eigentümer des Flugzeugs „Landshut“, und wie sind Eigentum,
Besitz und Nutzung seit dem Jahr 2017 vertraglich geregelt?
a) Was soll nach dem Ende des Publikumsbetriebs mit dem Flugzeug
geschehen?
b) Welche Optionen für Verbleib, Verlagerung, Übereignung,
Einlagerung oder Verwertung werden geprüft, und mit welchen Kosten wird
für die jeweilige Option gerechnet?
c) Welche Kosten entstünden für eine erneute Zerlegung, einen Transport
und eine sachgerechte Einlagerung des Flugzeugs?
d) Bestehen aus Zuwendungsbescheiden, Verträgen oder
denkmalschutzrechtlichen Auflagen Bindungen, die einer Veräußerung, Verlagerung
oder Verwertung entgegenstehen?
8. Welche Ausgaben entstehen dem Bund in den Jahren, in denen die
Bindung aus dem Mietvertrag über die Halle Q fortbesteht, ohne dass ein
Publikumsbetrieb stattfindet (bitte für jedes Jahr der Vertragslaufzeit
gesondert in Euro angeben)?
a) Welcher Gesamtbetrag ergibt sich für den Zeitraum von Mai 2028 bis
zum Ende der Mietlaufzeit aus Miete, Nebenkosten, Bewachung,
Klimatisierung und konservatorischer Betreuung?
b) Welche Wirtschaftlichkeitsuntersuchung nach § 7 Absatz 2 BHO
wurde vor Abschluss des Mietvertrags durchgeführt, wann, durch welche
Stelle, zu welchem Ergebnis ist sie gekommen (bitte das Ergebnis
darstellen), und wurde diese Wirtschaftlichkeitsuntersuchung
fortgeschrieben, nachdem die Begrenzung des Publikumsbetriebs auf sechs
Monate vorgesehen wurde, und wenn nein, aus welchen Gründen
nicht?
c) Wie bewertet die Bundesregierung das Verhältnis zwischen einer
Mietbindung von 15 Jahren und einem Publikumsbetrieb von sechs
Monaten im Hinblick auf die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und
Sparsamkeit nach § 7 Absatz 1 BHO?
d) Welche Nutzungsdauer wurde bei der Bewilligung der
Investitionsmittel für die bauliche Herrichtung und die Ausstellung zugrunde gelegt,
und wie bewertet die Bundesregierung eine lediglich sechsmonatige
öffentliche Nutzung im Verhältnis zu der bei Bewilligung zugrunde
gelegten Nutzungsdauer?
e) Welche Möglichkeiten einer anderweitigen Nutzung oder einer
Untervermietung der Halle bestehen nach dem Mietvertrag, und welche
Einnahmen wären damit zu erzielen?
f) Welche Kosten entstünden bei einer vorzeitigen Beendigung des
Mietvertrags, und hat die Bundesregierung eine solche Beendigung
geprüft?
9. Aus welchen Erwägungen wurde die Bundeszentrale für politische
Bildung mit der Federführung für das Vorhaben betraut?
a) Wann und durch welche Stelle wurde diese Entscheidung getroffen?
b) Wurden andere Einrichtungen des Bundes, insbesondere die Stiftung
Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland, die Stiftung
Deutsches Historisches Museum oder das Deutsche Museum, als
federführende Stelle oder als Träger geprüft, und mit welchem
Ergebnis?
c) Über welche Erfahrung verfügt die Bundeszentrale für politische
Bildung im Betrieb musealer Dauerausstellungen sowie in der
Bewahrung großformatiger technischer Museumsobjekte?
d) Auf welche Rechtsgrundlage stützt die Bundesregierung die
Zuständigkeit der Bundeszentrale für politische Bildung für Errichtung und
Betrieb einer ortsfesten Dauerausstellung?
10. Welche Anteile des Ausstellungs- und Vermittlungskonzepts befassen sich
mit der Entführung der „Landshut“, mit dem Terrorismus der Roten
Armee Fraktion und mit den Opfern des „Deutschen Herbstes“ (bitte nach
Ausstellungsfläche in Quadratmetern und nach Zahl der
Ausstellungseinheiten angeben)?
a) Welche weiteren Themen behandelt die Ausstellung, und welche
Anteile an Fläche und an den Ausstellungsausgaben entfallen jeweils
darauf?
b) Wie ist die Bezeichnung „Demokratieraum“ im Titel des Vorhabens zu
verstehen, und wer hat sie festgelegt (vgl. Vorbemerkung der
Fragesteller)?
c) Werden die Opfer des Linksterrorismus in der Ausstellung namentlich
benannt und gewürdigt, und in welcher Form?
d) In welcher Weise werden andere Erscheinungsformen des Terrorismus
behandelt, und aus welchen Erwägungen wurde diese Ausrichtung
gewählt?
e) Welche Personen und Einrichtungen wirken an der inhaltlichen
Konzeption mit, und welche Honorare und Auftragssummen wurden
hierfür vereinbart oder gezahlt?
f) In welcher Weise wurden die ehemaligen Geiseln, die Angehörigen
des ermordeten Flugkapitäns Jürgen Schumann sowie Angehörige
weiterer Opfer des „Deutschen Herbstes“ in die Konzeption
einbezogen?
11. Auf welche konkreten Tatsachen stützt sich die Aussage, ein dauerhafter
Betrieb des Lernorts „Landshut“ sei aufgrund der Haushaltslage nicht
möglich (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
a) Welchen Anteil in Prozent hätten jährliche Betriebskosten von bis zu
800 000 Euro an den im Bundeshaushalt 2026 in Kapitel 0635
Titel 686 01 veranschlagten 17 Mio. Euro und an den in Titel 532 02
veranschlagten 34,3 Mio. Euro?
b) Aus welchen Gründen ist eine Umschichtung innerhalb des
Kapitels 0635 zugunsten des Betriebs des Lernorts nicht möglich, und
welche alternativen Finanzierungsmöglichkeiten außerhalb des
Kapitels 0635 hat die Bundesregierung geprüft?
c) Hat die Bundeszentrale für politische Bildung eine Umschichtung
geprüft oder vorgeschlagen, und wenn ja, wann, und mit welchem
Ergebnis?
d) In welcher Höhe sind Mittel des Kapitels 0635 in den Haushaltsjahren
2024 und 2025 nicht verausgabt worden (bitte je Titel und Jahr
angeben)?
e) Welche Vorhaben der Bundeszentrale für politische Bildung wurden
seit dem Jahr 2024 neu begonnen, deren jährliche Ausgaben die für
den Lernort „Landshut“ angegebenen Betriebskosten erreichen oder
übersteigen?
f) Hat die Bundesregierung geprüft, die dauerhafte Trägerschaft und
Finanzierung des Lernorts künftig außerhalb der Bundeszentrale für
politische Bildung, insbesondere im Geschäftsbereich des für Kultur
und Medien zuständigen Bundesressorts, zu verorten, und wenn ja, mit
welchem Ergebnis?
12. Welche Ausgaben hat die Bundeszentrale für politische Bildung für
digitale und mediale Begleitprodukte des Vorhabens geleistet, insbesondere für
das in der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf
Bundestagsdrucksache 21/5277 mit 296 198 Euro angegebene Computerspiel
„6 Weeks“, den mit 34 492,15 Euro angegebenen Instagram-Kanal, die
mit 50 868,84 Euro angegebene Öffentlichkeitsarbeit und das mit
1 500 Euro angegebene Bildungspaket (bitte den Stand zum Zeitpunkt der
Beantwortung angeben)?
a) Welche Einnahmen wurden oder werden aus dem Vertrieb des
Computerspiels „6 Weeks“ über die Vertriebsplattform Steam erzielt, wem
fließen diese Einnahmen zu, und wurden beziehungsweise werden
diese Einnahmen bei der Finanzierung des Lernorts berücksichtigt?
b) Welche weiteren Begleitprodukte sind bis zum Jahr 2028 geplant, und
mit welchen Ausgaben ist dafür zu rechnen?
c) Sollen diese Produkte nach dem Ende des Publikumsbetriebs
fortgeführt werden, und mit welchen jährlichen Ausgaben?
d) Aus welchen Erwägungen werden Mittel für Begleitprodukte
bereitgestellt, während ein dauerhafter Betrieb der Ausstellung nach den
Angaben der Bundeszentrale für politische Bildung an der Haushaltslage
scheitert?
13. Hat der Bundesrechnungshof nach Kenntnis der Bundesregierung das
Vorhaben geprüft oder gegenüber der Bundesregierung Feststellungen oder
Bemerkungen dazu abgegeben, und wenn ja, wann, und mit welchem
Inhalt?
a) Wenn ja, welche Feststellungen des Bundesrechnungshofes liegen der
Bundesregierung gegebenenfalls zum Mietvertrag über die Halle Q,
zur Kostenentwicklung und zur Betriebsplanung vor?
b) Beabsichtigt die Bundesregierung, dem Deutschen Bundestag vor der
Bereinigungssitzung des Haushaltsausschusses zum
Bundeshaushalt 2027 ein Betriebs- und Trägerschaftskonzept für die Zeit nach
April 2028 vorzulegen, und wenn nein, aus welchen Gründen nicht?
Berlin, den 19. August 2026
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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