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Schriftliche Frage 95 von Dr. Zoe Mayer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie viele Rinder sind ausweislich der Verendungsmeldungen in der zentralen Datenbank des Herkunftssicherungs- und Informationssystems für Ti…

dip / schriftliche_frage 24.07.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 20. Juli 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat.

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Schriftliche Frage 95 von Dr. Zoe Mayer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie viele Rinder sind ausweislich der Verendungsmeldungen in der zentralen Datenbank des Herkunftssicherungs- und Informationssystems für Ti… Frage 95 (Dr. Zoe Mayer, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie viele Rinder sind ausweislich der Verendungsmeldungen in der zentralen Datenbank des Herkunftssicherungs- und Informationssystems für Tiere (HIT), die im Auftrag des Bundes und der Länder betrieben wird (www.verwaltungsdate n-informationsplattform.de/register/126#Allgeme ines) und an die Verendungen von Rindern nach der Viehverkehrsverordnung innerhalb von sieben Tagen zu melden sind, im Zeitraum vom 15. Juni bis zum 28. Juni 2026 (KW 25 und 26) in Deutschland verendet (bitte nach Kalenderwochen aufschlüsseln und jeweils dem Durchschnitt der entsprechenden Kalenderwochen der Jahre 2021 bis 2025 gegenüberstellen und bitte, falls die Daten der Bundesregierung nicht vorliegen, angeben, wie man Zugang zu diesen Daten erhalten kann), und beabsichtigt die Bundesregierung, angesichts des Umstands, dass Halter von Nutztieren nach § 4 Absatz 2 Satz 1 der Tierschutz- Nutztierhaltungsverordnung täglich Aufzeichnungen über Anzahl und Ursache von Tierverlusten zu führen und diese der zuständigen Behörde nach § 4 Absatz 2 Satz 3 der Tierschutz- Nutztierhaltungsverordnung auf Verlangen vorzulegen haben, die Länder um Erhebung und Übermittlung der Zahl der während der Hitzeperiode im Juni 2026 in landwirtschaftlichen Betrieben verendeten Tiere zu bitten (wenn nein, bitte begründen)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Silvia Breher vom 20. Juli 2026: Der Bundesregierung liegen die erbetenen Daten nicht vor. Bei den angefragten Daten handelt es sich um Daten, die jeweils von den Ländern erhoben werden. Insoweit wäre an die für die Tiergesundheit zuständigen obersten Behörden der Länder heranzutreten. Die Überwachung der Einhaltung der tierschutzrechtlichen Vorschriften obliegt den nach Landesrecht zuständigen Behörden, in der Regel den Veterinärämtern der Landkreise oder kreisfreien Städte. Der Bundesregierung liegen keine Hinweise auf aufgrund der Hitzeperiode im Juni 2026 erhöhte Zahlen von in landwirtschaftlichen Betrieben verendeten Tieren vor. Zudem besteht keine Berichtspflicht für entsprechende Daten durch die zuständigen Behörden an das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH). Eine gesonderte Abfrage von Informationen gemäß § 4 Absatz 2 Satz 3 der Tierschutz- Nutztierhaltungsverordnung bei den zuständigen Behörden wäre daher mit einem zusätzlichen Aufwand für die Länderkolleginnen und -kollegen verbunden. Vor diesem Hintergrund und mit Blick auf den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit wird aktuell von einer derartigen Abfrage abgesehen.

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