Vorhaben der Bundesregierung zur dauerhaften Sicherung der Koexistenz von Wolf und Mensch in Deutschland (Antwort zu Drs. 21/1617)
Text
Vorhaben der Bundesregierung zur dauerhaften Sicherung der Koexistenz von Wolf und Mensch in Deutschland (Antwort zu Drs. 21/1617)
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/2184
21. Wahlperiode 10.10.2025
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Harald Ebner, Dr. Zoe Mayer,
Dr. Jan-Niclas Gesenhues, weiterer Abgeordneter und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 21/1617 –
Vorhaben der Bundesregierung zur dauerhaften Sicherung der Koexistenz von
Wolf und Mensch in Deutschland
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Rückkehr des Wolfes nach Deutschland ist ein bedeutender Erfolg im
Bereich des Artenschutzes, führt aber auch zu Herausforderungen und
Konfliktfällen insbesondere mit der ökologisch vorteilhaften Weidetierhaltung. Die
Entnahme von auffälligen Wölfen, welche Herdenschutzmaßnahmen
überwinden, gestaltet sich in der Praxis auch durch rechtliche Anforderungen an die
Spezifität der Genehmigungen immer noch als schwierig und langwierig. Mit
der Änderung des Berner Artenschutzabkommens im Dezember 2024 wurde
der Schutzstatus des Wolfes von „streng geschützt“ auf „geschützt“ abgesenkt.
Am 5. Juni 2025 erfolgte die entsprechende Umsetzung in EU-Recht. Nun
können EU-Mitgliedstaaten ebenfalls den Schutzstatus im nationalen Recht
absenken und so Abschüsse von auffällig gewordenen Wölfen erleichtern.
Maßgeblich für den rechtlichen Rahmen des Wolfsmanagements bleibt
weiterhin die Vorgabe der Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Richtlinie, einen günstigen
Erhaltungszustand zu erreichen bzw. zu bewahren.
Wissenschaftliche Studien und aktuelle Daten der Dokumentations- und
Beratungsstelle des Bundes zum Wolf weisen auf die hohe Bedeutung von
Herdenschutzmaßnahmen sowie Beratung und finanzielle Unterstützung für
betroffene Betriebe in diesem Bereich hin, um Rissfallzahlen zu minimieren. Trotz
Erstattung von Rissschäden und Förderprogrammen für Investitionen in Zäune
oder Herdenschutzhunde besteht noch erheblicher Nachbesserungsbedarf bei
der flächendeckenden Etablierung von Herdenschutz sowie der
praxisgerechten Ausgestaltung des Regulierungs- und Förderrahmens für regional
angepasste Herdenschutzkonzepte. Das wird von den nutztierhaltenden Betrieben
zu Recht als Erschwernis und Belastung empfunden. Nicht zuletzt auch
deshalb wird die öffentliche Debatte zum Umgang mit dem Wolf einseitig von
Vorschlägen zur Bestandsreduktion durch Abschüsse dominiert, ohne dass die
Wirksamkeit und Zielgerechtigkeit dieses Ansatzes für die Senkung der
Risszahl bei Weidetieren wissenschaftlich belegt wären. Zudem deuten jüngere
Urteile des Europäischen Gerichtshofes darauf hin, dass die Vereinbarkeit
einer Bestandsbejagung mit EU-Recht nicht gegeben ist, solange ein günstiger
Erhaltungszustand beim Wolf nicht erreicht ist. Zum Erhaltungszustand des
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Umwelt, Klimaschutz,
Naturschutz und nukleare Sicherheit vom 10. Oktober 2025 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Wolfes in Deutschland bzw. in den drei biogeographischen Regionen steht
aktuell eine offizielle Meldung bei der EU-Kommission im Rahmen des FFH-
Berichtes 2025 an.
1. Wie sieht der aktuelle Planungsstand und Zeitplan der Bundesregierung
zur nationalen gesetzlichen Umsetzung der auf europäischer Ebene
beschlossenen Absenkung des Schutzstatus für den Wolf hinsichtlich
Ressortabstimmung für Referentenentwürfe, Kabinettsbeschluss, Lesungen
und Anhörungen im Deutschen Bundestag sowie zur Beteiligung von
Bundesländern, Wissenschaft und betroffenen Stakeholdern aus?
2. Plant die Bundesregierung nach der nationalen Umsetzung der
Absenkung des Schutzstatus des Wolfes die Ermöglichung einer regulären
Bejagung von Wolfsbeständen nach Quoten, ähnlich wie in Schweden, und
wenn ja, auf Basis welcher Kriterien, Indikatoren und Anforderungen
werden diese Quoten festgelegt?
3. Hält die Bundesregierung eine reguläre Bejagung des Wolfes nach
Quoten für vereinbar mit der Zielvorgabe im europäischen Naturschutzrecht
(FFH-Richtlinie) der Erreichung eines günstigen Erhaltungszustandes
vor dem Hintergrund, dass in vielen Bundesländern, insbesondere in
Süd- und Südwestdeutschland, erst sehr wenige Rudel existieren, welche
bislang keine stabile Population bilden?
5. Welche Voraussetzungen und konkreten Kriterien sehen die aktuellen
Pläne des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und
Heimat zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG)
hinsichtlich erleichterter Entnahmen von Wölfen bei „Gefahr für Schafe, Ziegen
oder Rinder“ vor (siehe www.ndr.de/nachrichten/niedersachsen/weidetie
r-schutz-bund-will-wolf-ins-jagdrecht-aufnehmen,wolf-380.html), und
welche Behörde entscheidet, ob eine solche Gefahr gegeben ist?
6. Bietet die Einrichtung wolfsfreier Zonen und die jagdliche Durchsetzung
von Bestandsobergrenzen aus Sicht der Bundesregierung zuverlässige
Sicherheit vor Rissen, sodass Herdenschutzmaßnahmen für Weidetiere in
den betroffenen Regionen verzichtbar würden, und wenn nein, aus
welchen Gründen nicht?
7. Schließt die Bundesregierung aus, dass infolge der geplanten Änderung
des BNatSchG zur Absenkung des Schutzstatus Entnahmen von Wölfen
auch nach Rissen in ungeschützten oder mangelhaft geschützten Herden
(gemessen an den geltenden Mindestvorgaben für Grundschutz auf
Länderebene) genehmigt werden, und wenn nein, warum nicht?
19. Aus welchen Gründen strebt die Bundesregierung eine Aufnahme des
Wolfes ins Jagdrecht an (vgl. www.ndr.de/nachrichten/niedersachsen/wei
detier-schutz-bund-will-wolf-ins-jagdrecht-aufnehmen,wolf-380.html),
und welche Vor- und Nachteile bringt dieser Schritt aus Sicht der
Bundesregierung hinsichtlich einer beschleunigten Genehmigung und
Umsetzung von Entnahmen von auffällig gewordenen Wölfen, die mehrfach
Herdenschutzmaßnahmen überwinden?
Die Fragen 1 bis 3, 5 bis 7 und 19 werden gemeinsam beantwortet.
Der Koalitionsvertrag zur 21. Legislaturperiode sieht vor: „Wir unterstützen
den Herdenschutz und setzen den Vorschlag der EU-Kommission zur
Herabstufung des Schutzstatus des Wolfes in der europäischen Flora-Fauna-Habitat-
Richtlinie unverzüglich in nationales Recht um. Mit den notwendigen
Änderungen des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) sorgen wir für eine
rechtssichere Entnahme von Wölfen. Wir nehmen den Wolf umgehend ins Jagdrecht
auf und erneuern dabei das Bundesjagdgesetz (BJagdG) punktuell.“ Die
angekündigten Änderungen im BNatSchG und BJagdG sollen verbunden werden.
Derzeit wird innerhalb der Bundesregierung die genaue Ausgestaltung der
Regelungen geprüft und beraten. Daher können zum jetzigen Zeitpunkt keine
Aussagen über die konkreten Inhalte getroffen werden. Gemeinsames Ziel der
federführenden Ressorts ist eine zügige Umsetzung.
4. Wie bewertet die Bundesregierung die Pläne Schwedens zum Abschuss
von Wölfen bis auf eine Bestandsgröße von 170 Tieren (vgl. www.agrarh
eute.com/politik/schweden-will-mehr-haelfte-woelfe-schiessen-deutschla
nd-635256) im Hinblick auf die langfristigen Wirkungen auf den
Erhaltungszustand und einen möglichen Konflikt mit EU-Recht, auch vor dem
Hintergrund von Hinweisen auf Inzucht in der skandinavischen
Population (vgl. www.su.se/english/news/researchers-warn-in-science-of-reduci
ng-the-swedish-wolf-population-1.620435 und https://vet-magazin.de/wi
ssenschaft/wildtierkunde/Woelfe-Mutationen.html)?
Maßgeblich für die Bundesregierung ist die Einhaltung von Artikel 14 der
Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie). Eine gesonderte Bewertung
findet durch die Bundesregierung nicht statt.
8. Welche Kenntnisse über wissenschaftliche Studien hat die
Bundesregierung zum Aspekt, dass eine Bejagung bei bislang unauffälligen
Wolfsrudeln mit Zerstörung der Rudelstruktur negative Effekte hinsichtlich der
Zahl der Nutztierrisse erzeugen kann (bitte auflisten)?
10. Welche wissenschaftlichen Studien haben zum Ergebnis, dass
Bestandsreduktionen bei Wölfen keine nachweisbar senkende Wirkung auf die
Risshäufigkeit haben (bitte mit Quellenangaben auflisten)?
Die Fragen 8 und 10 werden gemeinsam beantwortet.
Studien, dass Bestandsreduktionen bei Wölfen keine nachweisbar senkende
Wirkung auf die Risshäufigkeit haben, sind der Bundesregierung nicht bekannt.
Grente et al. (2024) fassen in einer wissenschaftlichen Studie anhand eines
mathematischen Modells mögliche Effekte einer Wolfsbejagung auf
Nutztierübergriffe zusammen.
Sie beschreiben, dass eine Entnahme von Wölfen deren soziale Strukturen
verändern könnte, und verweisen auf Studien, in denen erläutert wird, dass durch
eine Bejagung neben einer Verkleinerung der Rudelgröße auch die Lebensdauer
der Rudel und die Fortpflanzungsraten verringert werden.
Dadurch können auch die Bewegungs- und Ausbreitungsdynamiken einer
Wolfspopulation erhöht werden.
Gleichzeitig verweisen sie darauf, dass derzeit kein wissenschaftlicher Konsens
darüber besteht, wie Veränderungen in der Sozialstruktur und
Populationsdynamik sich auf Übergriffe auf Nutztiere auswirken.
Faktoren für Nutztierübergriffe können aus biologischer Sicht mehrere Gründe
beinhalten (multi-kausal) und kontextabhängig sein (mit Verweis auf z. B.
Struktur einer regionalen Population, Rudelgrößen, Vorhandensein natürlicher
Beute, Nutztierdichte in einer Region und das Vorhandensein und die Qualität
von Schutzmaßnahmen für Nutztiere).
9. Sind der Bundesregierung wissenschaftliche Studien bekannt, die eine
Schutzwirkung für Weidetiere durch eine nichtselektive
Bestandsbejagung von Wölfen oder durch die jagdliche Durchsetzung von
„wolfsfreien Gebieten“ empirisch belegen (bitte ggf. mit Quellenangaben
auflisten)?
Merz et al., 2025 (SCIENCE) stellen fest, dass es insgesamt wenige Studien
gibt, die belegen, dass eine allgemeine Bejagung von Wölfen die Häufigkeit
von Nutztierübergriffe effektiv reduziert.
DeCesare et al. 2018 erläutert, dass nach Studienergebnissen das Auftreten von
Nutztierübergriffen mit der Präsenz und Dichte von Wölfen sowie mit der
Dichte des Nutztierbestands zunimmt. Durch gezielte Bejagung kann aber die
Frequenz von Nutztierübergriffen reduziert werden.
Quellen:
• DeCesare. J., S. M. Wilson, E. H. Bradley, J. A. Gude, R. M. Inman, N. J.
Lance, K. Laudon, A. A. Nelson, M. S. Ross, T. D. Smucker, Wolf-livestock
conflict and the effects of wolf management. J. Wildl. Manag. 82, 711–722
(2018).
• Merz, Leandra M., et al. „Elusive effects of legalized wolf hunting on
human-wolf interactions.“ Science Advances 11.34 (2025): eadu8945.
11. Welche Studien deuten darauf hin, dass die Verbreitung und Qualität von
Herdenschutzmaßnahmen entscheidend für die Entwicklung der Rissfälle
bei Nutztieren im Verhältnis zum Wolfsbestand ist (bitte mit
Quellenangaben auflisten)?
Verschiedene europäische und internationale Projektberichte und
wissenschaftliche Veröffentlichungen weisen darauf hin, dass die Verbreitung und Qualität
von Herdenschutzmaßnahmen die Entwicklung von Rissvorfällen für die
Weidetierhaltung positiv beeinflussen können, u. a.
• Bruns A, Waltert M, Khorozyan I (2020) The effectiveness of livestock
protection measures against wolves (Canis lupus) and implications for their
coexistence with humans. Global Ecol Conser 21. https://doi.org/10.1016/j.ge
cco.2019.e00868
• Espuno N, Lequette B, Poulle ML, Migot P, Lebreton J-D (2004)
Heterogenous response to preventive sheep husbandry during wolf recolonization of
the French Alps. Wildl Soc Bull 32(4): 1195–1208
• Exploring traditional husbandry methods to reduce wolf predation on
freeranging cattle in Portugal and Spain. Support to the European Commission's
policy on large carnivores under the Habitats Directive – Phase two Service
contract no. 07.0307/2013/654446/SER/B.3
• Hartleb, K.-U., Hille, M., Butzeck, S., Eschholz, N., Vogel, C., Todt, K. &
R. Kless (2017): Evaluation der Präventionsmaßnahmen in den Belziger
Landschaftswiesen, Brandenburg, zur Verhütung von Wolfsübergriffen auf
Rinder. Natur und Landschaftspflege in Brandenburg 26 (4): 18–29.
• Linnell JDC, Cretois B (2018) Research for AGRI Committee – The revival
of wolves and other large predators and its impact on farmers and their
livelihood in rural regions of Europe. European Parliament. Policy Department
for Structural and Cohesion Policies, Brussels
• Mennerich-Bunge, B., Karl, M.-C. (2024). Möglichkeiten zur Koexistenz
mit dem Wolf Aus der Sicht des Tier- und Naturschutzes, der Ökologie und
der Wolfsbiologie. Amtstierärztlicher Dienst und Lebensmittelkontrolle.
31. Jahrgang – 2, p. 88–99.
• Menzano A., Marucco F., Simon R. N., Berzins R., Berce T., Černe R.,
Knauer F., Walter T. (2023). The efficacy of prevention systems in the Alps
in the framework of the LIFE Projects. Technical report for LIFE WolfAlps
EU Project LIFE18 NAT/IT/000972
• Transboundary study: Differences among livestock depredations events
within territories of Italian-French crossborder packs. Technical report for
LIFE WolfAlps EU Project LIFE18 NAT/IT/000972 – Action C1
Der Bundesregierung ist dazu keine repräsentative, bundesweite Untersuchung
in Deutschland bekannt, insbesondere aufgrund der unzureichenden Datenlage
und uneinheitlichen Standards im Herdenschutz. Erfahrungen aus der Praxis
zeigen, dass Verbreitung und Qualität von Herdenschutzmaßnahmen die
Entwicklung von Rissvorfällen für die Weidetierhaltung grundsätzlich positiv
beeinflussen können.
12. Welche Hinweise zur Bedeutung von Herdenschutzmaßnahmen für die
Entwicklung der Rissfallzahlen ergeben sich aus dem Wolfsmonitoring
auf Bundes- und Länderebene?
13. Wie hoch ist der Anteil mangelhaft oder ungeschützter Herden an der
Gesamtzahl der Risse in den Bundesländern (soweit Daten verfügbar,
bitte tabellarisch auflisten)?
Die Fragen 12 und 13 werden gemeinsam beantwortet.
In Deutschland liegen keine flächendeckenden Daten der Länder vor, dies liegt
an unterschiedlichen Gründen, einer davon ist, dass Weidetierhalterinnen und
Weidetierhalter nicht alle Risse melden. Für die vorliegenden Auswertungen
wird auf die jährlichen Berichte der Dokumentations- und Beratungsstelle des
Bundes zum Thema Wolf zu wolfsverursachten Schäden, Präventions- und
Ausgleichszahlungen in Deutschland verwiesen (abrufbar unter www.dbb-wol
f.de/mehr/literatur-download/berichte-zu-praevention-und-nutztierschaeden).
Die Erhebungen der Länder unterscheiden sich und wurden bislang nicht
ausreichend vergleichbar untersucht.
14. Wie hat sich das Rissgeschehen in den Bundesländern entwickelt, in
denen schon länger als fünf Jahre eine Wolfspopulation mit Rudeln
etabliert ist und daher Weidetierhaltende über mehr Erfahrungen bei der
Umsetzung von Herdenschutzmaßnahmen verfügen?
Die Entwicklung des Rissgeschehens verläuft unterschiedlich, im Weiteren
wird auf die Antwort zu Frage 13 verwiesen.
15. Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung hinsichtlich Bedeutung und
Wirksamkeit von regional angepassten (passiven)
Herdenschutzkonzepten aus den folgenden Ergebnissen des aktuellen Berichts zu Prävention
und Nutztierschäden 2024 (siehe unter www.dbb-wolf.de/mehr/
literaturdownload/berichte-zu-praevention-und-nutztierschaeden), wonach
a) in fast allen Bundesländern, welche im nationalen Vergleich die
größten Wolfspopulationen aufweisen, die Anzahl der Übergriffe auf
Nutztiere gegenüber dem Vorjahr deutlich gesunken ist,
b) in Sachsen-Anhalt trotz steigendem Wolfsbestand die Anzahl von
Wolfsübergriffen und Nutztierschäden besonders deutlich abnahm,
c) in zwei Dritteln der Wolfsterritorien keine oder maximal zwei
Wolfsübergriffe pro Jahr zu verzeichnen waren,
d) 78 Prozent der Schäden in lediglich 17 Prozent der Wolfsterritorien
stattfanden sowie
e) in Niedersachsen und Sachsen-Anhalt bei rund 90 Prozent der
Wolfsübergriffe kein oder nur ein eingeschränkter Mindestschutz der
betroffenen Herden vorhanden war?
16. Welche Gründe haben aus Sicht der Bundesregierung wesentlich zum
deutlichen Absinken der Übergriffe und Risse durch Wölfe an
Weidetieren im letzten Jahr beigetragen (vgl. aktuelle Daten der Dokumentations-
und Beratungsstelle des Bundes zum Wolf (DBBW) sowie www.butenun
binnen.de/nachrichten/niedersachsen-woelfe-rudel-zahlen-risse-100.html
und www.tagesspiegel.de/potsdam/brandenburg/deutlich-weniger-tierriss
e-dennoch-schwere-zeiten-fur-den-wolf-in-brandenburg-1319631
1.html)?
Die Fragen 15 und 16 werden gemeinsam beantwortet.
Herdenschutz und Umsetzung der artenschutzrechtlichen Regelungen sind
grundsätzlich Ländersache. Die Förderung von Herdenschutzmaßnahmen
erfolgt regional und länderspezifisch, wobei sich die Maßnahmen und
Förderhöhen je nach Bundesland unterscheiden.
Die Länder sind daher zurzeit in Bezug der zeitlichen und räumlichen
Rückkehr des Wolfes wie auch des differenzierten Einsatzes von
Herdenschutzmaßnahmen sowie durch nicht standardisierte Erhebungen der Daten nicht
ausreichend vergleichbar.
Untersuchungen in anderen Ländern zeigen, dass die finanzielle Förderung von
Herdenschutzmaßnahmen allein nicht ausreichend ist, um deren
Funktionstüchtigkeit in der Fläche zu gewährleisten. Aus Deutschland sind bislang keine
Studien bekannt, die die Funktionstüchtigkeit geförderter
Herdenschutzmaßnahmen flächendeckend untersucht haben. Ergänzend könnten vermehrte
Beratungsangebote für Nutztierhaltende unabhängig von etwaigen
Schadensereignissen unterstützen.
Die Bundesregierung fördert investive und laufende Betriebsausgaben zum
Schutz vor Schäden durch den Wolf; Betriebsausgaben für die Neuanschaffung
und Wartung von Herdenschutzzäunen sowie die Neuanschaffung und
Unterhaltung von Herdenschutzhunden im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe
„Verbesserung der Agrarstruktur und Küstenschutz“ (GAK). Für die Umsetzung der
Maßnahmen sind die Länder zuständig.
Sogenannte „regional angepasste passive Herdenschutzkonzepte“ sind der
Bundesregierung nicht bekannt.
17. Wie bewertet die Bundesregierung vor dem Hintergrund der genannten
Ergebnisse des aktuellen Berichts zu Prävention und Nutztierschäden
2024 des DBBW die Instrumente Bestandsreduktion und jagdliche
Durchsetzung „wolfsfreier Gebiete“ hinsichtlich Wirksamkeit,
Verhältnismäßigkeit und Aufwand-Nutzen-Verhältnis bezüglich des Ziels einer
Minimierung der Rissfallzahl, auch im Vergleich zum Ansatz der
Verbesserung des Herdenschutzes?
Eine differenzierte Bewertung, insbesondere unabhängig von regionalen und
anderen spezifischen Gegebenheiten, die Einfluss nehmen auf die Instrumente
Bestandsreduktion und die jagdliche Durchsetzung sogenannter „wolfsfreier
Gebiete“, ist fachlich valide (aufgrund o. g. fehlender Daten) nicht möglich.
Die Bundesregierung folgt dem Koalitionsvertrag, der die Stärkung des
Herdenschutzes zusätzlich zur Aufnahme ins Jagdrecht als wichtiges Ziel hat.
18. Sind der Bundesregierung wissenschaftliche Studien bekannt, welche
belegen, dass eine regelmäßige Bejagung von Wölfen zu deren vermehrter
Scheu und Meidungsverhalten gegenüber Herden, Ställen und
siedlungsnahen Weideflächen führt (ggf. bitte auflisten)?
Es liegen keine konkreten Studien vor, die belegen, dass eine „regelmäßige
Bejagung“ zu Scheu und Meidungsverhalten gegenüber Herden und Ställen führt.
Allerdings beleuchten Anderson et al. 2023 in einer Studie das gegenseitige
Verhalten von Menschen und Wölfen; mit Bezug auf das Wolfsverhalten
erläutern sie, dass Wölfe nach dem Konzept „Landscape of Fear“ in der Lage sind,
auf z. B. Schock- und Schmerzsignale zu reagieren – und Orte meiden, in
denen ihnen negative Erfahrungen widerfahren sind.
20. Welche Aktivitäten im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums
für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit
(BMUKN) und des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung
und Heimat (BMLEH) bestehen aktuell hinsichtlich Forschung und
Erprobung von Technologien und Innovationsansätzen für
Herdenschutzmethoden, insbesondere für unwegsames Berggelände sowie auf Almen
und Deichen, und welche weiteren Aktivitäten plant die Bundesregierung
in diesem Bereich?
Im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Umwelt, Klimaschutz,
Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) sind zentrale Erfahrungen und
Empfehlungen aus der Praxis in folgenden Publikationen zusammengefasst:
• Röhl, M.; Streit, L.; Röhl, S.; Huber, S.; Lamprecht, F.; Mettler, D.:
Betriebe im Portrait: Erfahrungen und Empfehlungen für den Herdenschutz
auf Sonderstandorten: Ergebnisse des gleichnamigen Forschungs- und
Entwicklungsvorhabens (FKZ 3521 82 0900). BfN-Schriften, 692, Bundesamt
für Naturschutz, Bonn, 2024, DOI: 10.19217/skr692. https://bfn.bsz-bw.de/f
iles/1776/Schrift692.pdf
• Röhl, M.; Schütte, P.; Röhl, S.; Streit, L.; Nolte, T.; Arnold, A.; Lamprecht,
F.; Keller, S.: Betriebe im Portrait: Erfahrungen und Empfehlungen für den
Herdenschutz auf Sonderstandorten: Ergebnisse des gleichnamigen
Forschungs- und Entwicklungsvorhabens (FKZ 3521 82 090A). BfN-Schriften,
680, Bundesamt für Naturschutz, Bonn, 2024, DOI: 10.19217/skr680
Im Verantwortungsbereich des Bundesministeriums für Landwirtschaft,
Ernährung und Heimat (BMLEH) werden derzeit drei Projekte mit Bezug zum Wolf
und innovativen Herdenschutzmethoden durchgeführt:
• „mAInZaun“ Projekt zur Erforschung und Entwicklung eines Weidezauns,
der mit Hilfe Künstlicher Intelligenz (KI) Predatoren erkennt und vertreibt
(Laufzeit: 2. Juli 2021 bis 31. Oktober 2025).
• „VerWolf“ Projekt zur Entwicklung eines Detektionsverfahrens für
Wolfsangriffe (Laufzeit: 6. März 2021 bis 5. September 2025).
• „MindfulShephard“ Projekt: Sensorbasiertes Informationssystem zur
Unterstützung des Managements von Schafherden in Weidehaltung (Laufzeit:
1. Oktober 2023 bis 30. September 2026).
Zudem gibt es in einer aktuellen Bekanntmachung des BMLEH zu
Innovationen in Tierhaltungssystemen den Förderschwerpunkt „Innovationen in der
Weide-, Freiland- und Auslaufhaltung“. Darunter gibt es den Unterpunkt „Systeme,
Produkte und Verfahren, die dazu beitragen, die Weide-, Freiland- und
Auslaufhaltung von Nutztieren umfassender zu ermöglichen oder zu erleichtern, zum
Beispiel arbeitsextensive und sichere Zaunsysteme inklusive Schutz von
Weidetieren vor Wölfen; [...]“. Die eingegangenen Skizzen werden derzeit
bewertet.
21. Über welche Daten hinsichtlich Nutztierrissen durch Hunde sowie deren
Anteil an Rissen bei Weidetieren insgesamt verfügt die Bundesregierung
(bitte Quellen auflisten)?
Der Bundesregierung liegen von den Ländern keine Daten über Nutztierrisse
durch Hunde vor.
22. Falls die Bundesregierung zu Rissereignissen durch Hunde über keine
Daten verfügt, warum nicht, und welche Ansätze sieht die
Bundesregierung, diese Datenlücke zu schließen?
Hunderisse werden in den Ländern nicht entschädigt. Das führt dazu, dass
Weidetierhalterinnen und Weidetierhalter weniger motiviert sind, Hunderisse zu
melden oder zu dokumentieren. Zudem gibt es nur wenige Versicherungen
gegen Hunderisse, wodurch wirtschaftliche Anreize zur Meldung fehlen. Eine
Entschädigung als Anreiz zur Meldung von Hunderissen wird von der
Bundesregierung nicht unterstützt.
23. Welche konkreten Vorbereitungen zu der (auf 2027 verschobenen)
Einführung und Umsetzung der Ökoregelungen Weidetierprämie und
Biotopverbund im Rahmen der GAP (Gemeinsame Agrarpolitik)-
Direktzahlungsregelung finden aktuell im BMLEH statt, und welcher Zeitplan mit
welchen konkreten Zwischenschritten ist für den Einführungsprozess
vorgesehen?
Da die neuen Öko-Regelungen ursprünglich zum Antragsjahr 2026 eingeführt
werden sollten, sind sie bereits weitgehend mit den Ressorts, Ländern,
Verbänden sowie der Europäischen Kommission auf Arbeitsebene abgestimmt
worden. Zur Einführung zum Antragsjahr 2027 unternimmt das BMLEH weitere
Abstimmungen, um im Jahr 2026 die GAP-Direktzahlungen-Verordnung sowie
den GAP-Strategieplan entsprechend zum Antragsjahr 2027 zu ändern.
24. Welche Initiativen plant die Bundesregierung auf nationaler und
europäischer Ebene, um die Weidetierhaltung generell und in Bezug auf die
Finanzierung von Investitionen und dauerhaften Aufwendungen für den
Herdenschutz einschließlich Arbeitsaufwand bzw. höherem
Personaleinsatz, Versorgung von Herdenschutzhunden und Bau von Nachtpferchen
besser als bisher zu fördern?
Die Bundesregierung unterstützt die Länder bei der Förderung der
Weidetierhalterinnen und Weidetierhalter bei der Anwendung von präventiven
Herdenschutzmaßnahmen im Rahmen der GAK. Im Koalitionsvertrag der
regierungstragenden Fraktionen ist die Unterstützung von präventiven
Herdenschutzmaßnahmen zur Abwendung von Nutztierrissen auch weiterhin vorgesehen. Im
Übrigen wird auf die Antwort zu den Fragen 15a bis 15e verwiesen.
25. Welche Bundesländer nehmen aktuell keine Förderung für
Herdenschutzmaßnahmen im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung
der Agrarstruktur und des Küstenschutzes (GAK) (Förderbereich 4J) in
Anspruch?
Im Jahr 2025 haben folgende Länder keine GAK-Mittel für
Herdenschutzmaßnahmen im Förderbereich 4 J angemeldet: Berlin, Baden-Württemberg, Bayern,
Hessen, Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein und Sachsen.
26. Inwieweit bestehen nach Kenntnis der Bundesregierung noch
Förderobergrenzen für Herdenschutzmaßnahmen, bedingt durch EU-Vorgaben
(etwa nach „de minimis“) oder eine fehlende Notifizierung von
Förderrichtlinien zum Herdenschutz bei der EU-Kommission?
Die GAK-Maßnahmen zur Förderung für Herdenschutzmaßnahmen wurden
durch die Bundesregierung bei der Europäischen Kommission notifiziert.
Daneben wurden von einigen Bundesländern noch landesspezifische Maßnahmen
bei der Europäischen Kommission notifiziert. Die De-minimis-Obergrenze für
den Agrarsektor beträgt 50 000 Euro pro Betrieb über einen Zeitraum von drei
Jahren.
27. Welchen Beitrag leistet die Bundesregierung zur Vereinheitlichung und
Entbürokratisierung der Förderrichtlinien und Förderprogramme in den
Bundesländern zur Unterstützung des Herdenschutzes, um
grenzüberschreitende Weidetierhaltung zu erleichtern und die Bürokratielast für
betroffene Betriebe zu verringern?
28. Welche Schritte unternimmt die Bundesregierung, um im Austausch mit
Stakeholdern, Bundesländern und EU-Kommission
Entlastungsmöglichkeiten für Weidetierhaltung und Schäfereibetriebe im Bereich unnötiger
Bürokratieaufwand zu identifizieren und schrittweise umzusetzen?
Die Fragen 27 und 28 werden gemeinsam beantwortet.
Die Bundesregierung hat sich den umfassenden Rückbau unnötiger Bürokratie
zum Ziel gemacht. Entsprechende Maßnahmen für die weidetierhaltenden
Betriebe und Schäferei-Betriebe werden derzeit erarbeitet. Die Bundesregierung
steht dazu im regelmäßigen Austausch mit der Praxis, der EU-Kommission und
den Ländern, um unnötigen Bürokratieaufwand zu identifizieren und Lösungen
zu entwickeln. Bundesweite Standardisierungen sind dabei eine Option, die
verfolgt wird. Mit dem GAK-Fördergrundsatz „Schutz vor Schäden durch den
Wolf“ wird ein Förderrahmen durch die Bundesregierung zur Vereinheitlichung
der Förderbedingungen geschaffen. Mit weiteren Änderungen von Regelungen
der derzeitigen Förderperiode der Gemeinsamen Agrarpolitik der EU wird die
Bundesregierung Erleichterungen für Landwirtschaftsbetriebe schaffen, wovon
auch Weidetierhalter profitieren können.
29. Welche Daten sind der Bundesregierung bekannt zum Anteil von
Wolfsübergriffen und der Zahl gerissener Weidetiere im Bereich
Hobbytierhaltung und Nebenerwerbsbetriebe an der Gesamtzahl der Wolfsübergriffe
und Risse bei Weidetieren (bitte nach Bundesländern auflisten)?
Dazu liegen der Bundesregierung keine Zahlen vor.
30. Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, auch Tierhalterinnen
und Tierhalter im Hobbybereich bei der Planung und Umsetzung von
Herdenschutzmaßnahmen besser zu unterstützen?
Bisher existieren bundesweit keine genauen Zahlen über tierhaltende Betriebe
bzw. deren Herdenschutzniveau im Hobbybereich. Das Bundeszentrum
Weidetiere und Wolf (BZWW) plant im kommenden Jahr über Abfragen bei den
Tierseuchenkassen und Züchtervereinigungen vertiefende Informationen zu
bekommen.
Ausgehend von geschätzten 4 000 bis 5 000 Hobbyschafhaltenden allein im
Land Brandenburg (Quelle: Schafzuchtverband Berlin-Brandenburg e. V.), ist
es nicht möglich bzw. nur mit größtem Aufwand möglich, alle
Hobbyhalterinnen und Hobbyhalter deutschlandweit zu adressieren.
31. Plant die Bundesregierung eine Initiative im Rahmen der Bund-Länder-
Zusammenarbeit, um bei der statistischen Erfassung von Schäden und
Rissen durch Wölfe an Weidetieren sicherzustellen, dass Maßnahmenart,
Qualität und Umsetzung von Herdenschutz bei den betroffenen Betrieben
nach bundesweit einheitlichen Kriterien statistisch erfasst sowie die
Wirkung der einzelnen Maßnahmen evaluiert werden, und wenn nein,
warum nicht?
Eine Evaluierung von Herdenschutzmaßnahmen (i. S. v. z. B. bundesweit,
systematisch, wissenschaftlich) erfolgte bisher nicht. Ein Hauptgrund liegt u. a.
darin, dass für eine valide (statistisch-wissenschaftlich) Evaluierung
Referenzdaten von vergleichbaren Betrieben mit Herdenschutz vorliegen müssten, die
keine Schäden durch Wölfe erfahren haben. Diese Referenzdaten liegen seitens
der Länder zurzeit nicht vor.
32. Welche Pläne hat die Bundesregierung, um die Arbeit der DBBW und
des Bundeszentrums Weidetiere und Wolf (BZWW) strukturell und
personell zu stärken sowie die Zusammenarbeit und den regelmäßigen
fachlichen Austausch mit Fachebenen der Bundesländer, der Wissenschaft
und den Stakeholdern einschließlich der Naturschutz- und
Landschaftspflegeverbände systematisch auszubauen?
Die Fortführung der Arbeit der DBBW ist vorgesehen. Es besteht bereits ein
fachlicher Austausch der DBBW mit Fachebenen der Bundesländer und der
Wissenschaft, der fortgesetzt und insbesondere im Hinblick auf das
Wolfsmonitoring weiterentwickelt werden soll.
Das Bundeszentrum Weidetiere und Wolf wurde zuletzt als eigenständiges
Referat in der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) etabliert
und damit die strukturellen Voraussetzungen für eine umfassende Bearbeitung
der Themen für den gesamten Bereich Herdenschutz sowie der
Zusammenarbeit mit den Ländern gestärkt. Die Themen umfassen die Prävention
(Herdenschutzzäune, Herdenschutzhunde, Herdenschutzbehirtung), regionales
Bestandsmanagement, Entnahme von Schadwölfen, die Rissbegutachtung und
Entschädigung in den Ländern. Dazu findet bereits ein regelmäßiger fachlicher
Austausch mit den Herdenschutzbeauftragten der Bundesländer, der
Wissenschaft (Thünen Institut) und Stakeholdern (Verbände der Weidetierhalter,
Fachliche Berater und Nichtregierungsorganisationen) durch unterschiedliche
Formate (z. B. Einbindung in Fachgruppen) statt.
33. Plant die Bundesregierung eine Initiative zur Schaffung eines nationalen
Herdenschutzzentrums in Zusammenarbeit mit den Bundesländern, um
den Erfahrungsaustausch im Sinne von Best Practice zu stärken und die
ausreichende Zucht von Herdenschutzhunden und den Aufbau weiterer
Zertifizierungsstellen für deren Ausbildung zu koordinieren, und wenn
nein, warum nicht?
Die Bundesregierung erarbeitet derzeit gemeinsam mit den Ländern
Empfehlungen für einen Sachkundenachweis zur Haltung von Herdenschutzhunden
sowie Empfehlungen zur Durchführung von Prüfungen zur Feststellung der
Eignung zum Einsatz als Herdenschutzhunde in der Weidetierhaltung. Die
Arbeiten zur Abstimmung dauern gegenwärtig noch an. Nach Abschluss der
Arbeiten wird gemeinsam mit den Ländern geprüft, ob und ggf. was für die
ausreichende Zucht und Ausbildung der Hunde erforderlich ist (und wie dies
unbürokratisch und nutzerorientiert realisiert werden kann). Das BZWW hat die
Aufgabe, die Zusammenarbeit mit den Ländern sowie den gemeinsamen
Erfahrungsaustausch durchzuführen und zu stärken.
34. Wie bewertet die Bundesregierung den Erfolg des vom Bund geförderten
Projekts des Deutschen Landschaftspflegeverbandes „Herdenschutz in
der Weidetierhaltung: Praxisgerechte Aufbereitung von Erfahrungen und
Schulungen zu Lösungsansätzen für eine Beratung von
Landwirtschaftsbetrieben“, und befürwortet die Bundesregierung grundsätzlich eine
Wiederaufnahme der Förderung dieses Projekts oder vergleichbarer
Vorhaben?
Das Projekt des Deutschen Landschaftspflegeverbandes (DVL) war in den
Punkten Reichweite, Akzeptanz, Praxisnähe und Dokumentation erfolgreich.
Die Ergebnisse fließen in Veröffentlichungen des BZWW ein und werden
digital über die Website des BZWW für alle Akteure vorgehalten. Eine
Weiterentwicklung des Modell- und Demonstrationsvorhabens ist aufgrund der
Förderbedingungen dieser Vorhaben nicht möglich und wird daher nicht vorgesehen.
35. Welche Anstrengungen unternimmt die Bundesregierung, um
landwirtschaftliche Verbände, welche die Mitarbeit im BZWW aufgekündigt
haben (vgl. www.bmleh.de/SharedDocs/Archiv/Meldungen/2023/301123-h
erdenschutz-wolf.html), zu einer Rückkehr zur fachlichen
Zusammenarbeit zu bewegen, und welche weiteren Schritte sind in dieser Richtung
geplant?
Das BMLEH ist mit den entsprechenden Verbänden im Austausch. Die
Bereitschaft zur Rückkehr zur fachlichen Zusammenarbeit wurde dem BMLEH
signalisiert.
36. Über welche Daten verfügen die Bundesregierung und
Bundeseinrichtungen hinsichtlich des Ausmaßes von Wildverbissschäden an
Waldbäumen und deren Kostenbezifferung (soweit verfügbar bitte seit dem Jahr
2010 nach Bundesländern auflisten)?
Die Erfassung von Wildschäden ist Sache der Bundesländer und Gemeinden,
die hierfür entsprechende Regelungen im Landesjagdgesetz treffen. Hierbei
kommen unterschiedliche und auch teilweise wechselnde Verfahren und
Wertungen zur Anwendung. Insofern gibt es keinen vergleichbaren Überblick auf
Bundesebene. Das betrifft sowohl die Wildschadenshöhe als auch die
Kostenanalyse.
Die Bundeswaldinventur (BWI) erhebt den Zustand der Wälder in Deutschland
einschließlich Einfluss von Wild auf den Wald, wie z. B. der Verbiss. Die
Ergebnisse liefern aber keine Kostenschätzung.
Der Anteil an der Pflanzenzahl (in Prozent) nach Baumartengruppe und Verbiss
für die Jahre 2012 und 2022 ist wie folgt:
In der BWI 2012 wurde an 30 229 Stichproben (Traktecken) die Verjüngung
erfasst. An 25 119 Stichproben wurde kein Verbiss festgestellt (https://bwi.info/
inhalt1.3.aspx?Text=11.03%20Wildverbiss&prRolle=public&prInv=BWI2012
&prKapitel=11.03).
In der BWI 2022 wurde an 42 467 Stichproben die Verjüngung erfasst. Diese
Steigerung erklärt sich einerseits aus einer höheren Netzdichte bei der BWI
2022 gegenüber der BWI 2012 und anderseits durch eine Zunahme der
Stichproben (Traktecken) mit Verjüngung. 37 396 davon wurden ohne Verbiss
vorgefunden (https://bwi.info/inhalt1.3.aspx?Text=11.03%20Wildverbiss&prRoll
e=public&prInv=BWI2022&prKapitel=11.03).
In den beiden Jahren handelt es sich aber lediglich um die jeweils betroffenen
Stichproben (Traktecken). Dies lässt keine Rückschlüsse auf die Fläche oder
Pflanzenanteile zu. Hierzu bedarf es der Betrachtung der Werte der
gewünschten Zielgröße in den jeweiligen Tabellen der Jahre 2012 und 2022.
Beide Tabellen lassen sich abändern (Schaltfläche links unter der Tabelle), so
dass auch die Länder nach Vorspalte oder Kopfzeile angezeigt bzw. andere
Klassifikationsmerkmale gewählt werden können und nach Land bei den
Filterkriterien gefiltert werden kann. Auch sind in jedem Thema unterschiedlichste
Zielmerkmale abrufbar. Unter „zusätzliche Angaben“ sind bei sekundären
Stichprobeneinheiten die Trakteckenzahlen einsehbar. Allerdings sind diese
über die einzelnen Ausprägungen der Klassifizierungsmerkmale nicht additiv,
weil gerade bei den kleinen Pflanzen pro Plot beispielsweise verschiedene
Verbissstufen auftreten können.
37. Welche wichtigen Funktionen erfüllen Wölfe in Ökosystemen wie
Wäldern und deren Erhalt, etwa im Hinblick auf eine gestärkte Resilienz
gegenüber der Klimakrise?
Hierzu liegen für Deutschland bislang keine entsprechenden Studien vor.
Untersuchungen aus anderen Naturräumen (z. B. Yellowstone Nationalpark)
legen nahe, dass Wölfe zum Erhalt und zur Gesundheit von Ökosystemen wie
Wäldern beitragen können, indem sie als Top-Predatoren eine regulierende
Wirkung auf die Populationsdynamik von herbivoren Wildarten haben können.
Dies kann wiederum einem hohen Verbissdruck auf die Vegetation in den
Wäldern und einer entsprechenden Entmischung der Baumarten entgegenwirken.
38. Welche Kenntnisse verfügt die Bundesregierung hinsichtlich Studien zu
einer möglichen Verringerung von Wildverbissschäden an Jungbäumen
in Waldgebieten, in denen Wolfsrudel leben (Studien bitte auflisten)?
Es liegen der Bundesregierung keine entsprechenden Studien vor. In der Regel
überlagern sich zahlreiche Faktoren (waldbauliche Ziele und Strategien,
jagdliches Regime). Zudem ist die Nutzung von Habitaten durch Wölfe nicht statisch
(häufiger Wechsel der Territorien), so dass hier keine pauschale Aussage
möglich ist.
39. Über welche Daten und Kenntnisse verfügt die Bundesregierung zur
Entwicklung der Zahl illegal getöteter Wölfe seit 2020 (bitte nach Jahr und
Bundesland auflisten)?
In den Jahren 2020 bis 2025 (mit Stand: 19. September 2025) wurden 74 Wölfe
in Deutschland aufgefunden, deren Todesursache auf eine illegale Tötung
schließen lässt. Bei weiteren 30 tot aufgefundenen Wölfen im Zeitraum 2020
bis 2025, die nicht aufgrund illegaler Tötung starben, sondern u. a. durch
Verkehrsunfälle, wurde ein vorheriger Beschuss festgestellt.
Bezüglich der detaillierten Aufschlüsselung verweist die Bundesregierung auf
die DBBW-Webseite unter www.dbb-wolf.de/Totfunde, die eine entsprechende
Übersicht bereithält. Eine Aktualisierung des Datensatzes mit neuen
Untersuchungsergebnissen erfolgt laufend, so dass jeweils der aktuellste Wissensstand
zu den Todesursachen, Alter und Geschlecht von in Deutschland bestätigten
Totfunden von Wölfen dargestellt wird.
40. Welche konkreten Maßnahmen sieht die Bundesregierung als geeignet
an, gegen die offenbar wachsende Zahl illegaler Tötungen von Wölfen
(vgl. www.mdr.de/nachrichten/deutschland/gesellschaft/wolf-zunahme-a
bschuesse-jagd-wilderei-100.html) vorzugehen und die Chance auf
Ermittlungserfolge bei diesen Straftaten zu erhöhen?
Die Tötung eines Wolfs stellt nach aktueller Gesetzeslage unter den
Voraussetzungen des § 71 Absatz 1 Nummer 1 BNatSchG eine Straftat dar.
Mit der von der Bundesregierung beabsichtigten Aufnahme des Wolfs in das
Bundesjagdgesetz kommt bei illegaler Tötung eines Wolfs zudem der
Tatbestand der Jagdwilderei (§ 292 StGB) in Betracht, auch unterliegt der Wolf dann
den Bestimmungen des Jagdschutzes nach BJagdG.
Für die Strafverfolgung sind die entsprechenden Behörden in den
Bundesländern verantwortlich. Die Einrichtung von speziellen „Taskforces“ zu
Umweltbzw. Naturschutzkriminalität in den Bundesländern wird als wirksam
angesehen und begrüßt.
Zudem wird auf das Projekt „wildLIFEcrime“ (https://wildlifecrime.info/)
verwiesen, welches sich als länderübergreifendes EU-LIFE-Projekt aktiv für den
Schutz von Wildtieren in Deutschland und Österreich einsetzt. Projektpartner
sind u. a. das österreichische Bundeskriminalamt, das Ministerium für Umwelt,
Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen, die Polizeipräsidien
Niederbayern und Oberpfalz sowie die Universität Bremen.
41. Welche repräsentativen Meinungsumfragen seit 2022 sind der
Bundesregierung bekannt zu Fragen der Akzeptanz des Wolfes in der deutschen
Bevölkerung und zur Bewertung von verschiedenen Maßnahmen zur
Sicherung der Koexistenz von Menschen und Wölfen in Deutschland
(bitte mit Auftraggeber, durchführendem Institut und
Veröffentlichungsdatum auflisten), und welche zentralen Ergebnisse sind diesen
Untersuchungen zu entnehmen hinsichtlich der folgenden Aspekte:
a) Akzeptanz der Zugehörigkeit des Wolfes zur Tierwelt bzw.
Landschaft in Deutschland,
b) Bejagung des Wolfes,
c) kontrollierte Abschüsse auffällig gewordener Wölfe,
d) und bezüglich der Frage, ob zwischen ländlichen Regionen und
Großstädten wesentliche Unterschiede bei Akzeptanzwerten oder
Gegensätze bei Mehrheitspositionen hinsichtlich des Umgangs mit
Wölfen bestehen?
Folgende repräsentative Meinungsumfragen seit 2022 sind der
Bundesregierung bekannt:
Dezember 2024 (veröffentl.): Naturbewusstsein in Deutschland; Auftraggeber:
Bundesumweltministerium und das Bundesamt für Naturschutz; durch SINUS-
Institut und Sociotrend GmbH:
Die Naturbewusstseinsstudie 2023 zeigt, dass trotz einer deutlichen Zunahme
der Wolfspopulation die Vorbehalte gegen den Wolf in den vergangenen zehn
Jahren auf gleichem Niveau gebliebenen sind:
April 2024: Wölfe in Deutschland; Auftraggeber: Naturschutzbund
Deutschland e. V. (NABU), Durchführung Forsa Gesellschaft für Sozialforschung und
statistische Analysen mbH:
Die Ergebnisse der Umfrage „Wölfe in Deutschland“ zeigen, dass jeweils
knapp drei Viertel der Befragten finden, dass Wölfe in die deutsche Landschaft
gehören, wie z. B. Füchse, Rehe oder Biber auch (75 Prozent) und meinen, dass
Wölfe in Deutschland leben können sollten, auch falls es teilweise zu
Problemen kommt (73 Prozent). Sieben von zehn Befragten (70 Prozent) meinen, dass
Wölfe, die Probleme verursachen, getötet werden müssen.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
Relationen
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