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Vorhaben der Bundesregierung zur dauerhaften Sicherung der Koexistenz von Wolf und Mensch in Deutschland (Antwort zu Drs. 21/1617)

dip / drucksache 10.10.2025 · WP 21 · 21/2184 · Antwort · Original ↗

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Vorhaben der Bundesregierung zur dauerhaften Sicherung der Koexistenz von Wolf und Mensch in Deutschland (Antwort zu Drs. 21/1617) [Deutscher Bundestag Drucksache 21/2184 21. Wahlperiode 10.10.2025 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Harald Ebner, Dr. Zoe Mayer, Dr. Jan-Niclas Gesenhues, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 21/1617 – Vorhaben der Bundesregierung zur dauerhaften Sicherung der Koexistenz von Wolf und Mensch in Deutschland V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die Rückkehr des Wolfes nach Deutschland ist ein bedeutender Erfolg im Bereich des Artenschutzes, führt aber auch zu Herausforderungen und Konfliktfällen insbesondere mit der ökologisch vorteilhaften Weidetierhaltung. Die Entnahme von auffälligen Wölfen, welche Herdenschutzmaßnahmen überwinden, gestaltet sich in der Praxis auch durch rechtliche Anforderungen an die Spezifität der Genehmigungen immer noch als schwierig und langwierig. Mit der Änderung des Berner Artenschutzabkommens im Dezember 2024 wurde der Schutzstatus des Wolfes von „streng geschützt“ auf „geschützt“ abgesenkt. Am 5. Juni 2025 erfolgte die entsprechende Umsetzung in EU-Recht. Nun können EU-Mitgliedstaaten ebenfalls den Schutzstatus im nationalen Recht absenken und so Abschüsse von auffällig gewordenen Wölfen erleichtern. Maßgeblich für den rechtlichen Rahmen des Wolfsmanagements bleibt weiterhin die Vorgabe der Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Richtlinie, einen günstigen Erhaltungszustand zu erreichen bzw. zu bewahren. Wissenschaftliche Studien und aktuelle Daten der Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes zum Wolf weisen auf die hohe Bedeutung von Herdenschutzmaßnahmen sowie Beratung und finanzielle Unterstützung für betroffene Betriebe in diesem Bereich hin, um Rissfallzahlen zu minimieren. Trotz Erstattung von Rissschäden und Förderprogrammen für Investitionen in Zäune oder Herdenschutzhunde besteht noch erheblicher Nachbesserungsbedarf bei der flächendeckenden Etablierung von Herdenschutz sowie der praxisgerechten Ausgestaltung des Regulierungs- und Förderrahmens für regional angepasste Herdenschutzkonzepte. Das wird von den nutztierhaltenden Betrieben zu Recht als Erschwernis und Belastung empfunden. Nicht zuletzt auch deshalb wird die öffentliche Debatte zum Umgang mit dem Wolf einseitig von Vorschlägen zur Bestandsreduktion durch Abschüsse dominiert, ohne dass die Wirksamkeit und Zielgerechtigkeit dieses Ansatzes für die Senkung der Risszahl bei Weidetieren wissenschaftlich belegt wären. Zudem deuten jüngere Urteile des Europäischen Gerichtshofes darauf hin, dass die Vereinbarkeit einer Bestandsbejagung mit EU-Recht nicht gegeben ist, solange ein günstiger Erhaltungszustand beim Wolf nicht erreicht ist. Zum Erhaltungszustand des Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit vom 10. Oktober 2025 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Wolfes in Deutschland bzw. in den drei biogeographischen Regionen steht aktuell eine offizielle Meldung bei der EU-Kommission im Rahmen des FFH- Berichtes 2025 an.  1. Wie sieht der aktuelle Planungsstand und Zeitplan der Bundesregierung zur nationalen gesetzlichen Umsetzung der auf europäischer Ebene beschlossenen Absenkung des Schutzstatus für den Wolf hinsichtlich Ressortabstimmung für Referentenentwürfe, Kabinettsbeschluss, Lesungen und Anhörungen im Deutschen Bundestag sowie zur Beteiligung von Bundesländern, Wissenschaft und betroffenen Stakeholdern aus?  2. Plant die Bundesregierung nach der nationalen Umsetzung der Absenkung des Schutzstatus des Wolfes die Ermöglichung einer regulären Bejagung von Wolfsbeständen nach Quoten, ähnlich wie in Schweden, und wenn ja, auf Basis welcher Kriterien, Indikatoren und Anforderungen werden diese Quoten festgelegt?  3. Hält die Bundesregierung eine reguläre Bejagung des Wolfes nach Quoten für vereinbar mit der Zielvorgabe im europäischen Naturschutzrecht (FFH-Richtlinie) der Erreichung eines günstigen Erhaltungszustandes vor dem Hintergrund, dass in vielen Bundesländern, insbesondere in Süd- und Südwestdeutschland, erst sehr wenige Rudel existieren, welche bislang keine stabile Population bilden?  5. Welche Voraussetzungen und konkreten Kriterien sehen die aktuellen Pläne des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) hinsichtlich erleichterter Entnahmen von Wölfen bei „Gefahr für Schafe, Ziegen oder Rinder“ vor (siehe www.ndr.de/nachrichten/niedersachsen/weidetie r-schutz-bund-will-wolf-ins-jagdrecht-aufnehmen,wolf-380.html), und welche Behörde entscheidet, ob eine solche Gefahr gegeben ist?  6. Bietet die Einrichtung wolfsfreier Zonen und die jagdliche Durchsetzung von Bestandsobergrenzen aus Sicht der Bundesregierung zuverlässige Sicherheit vor Rissen, sodass Herdenschutzmaßnahmen für Weidetiere in den betroffenen Regionen verzichtbar würden, und wenn nein, aus welchen Gründen nicht?  7. Schließt die Bundesregierung aus, dass infolge der geplanten Änderung des BNatSchG zur Absenkung des Schutzstatus Entnahmen von Wölfen auch nach Rissen in ungeschützten oder mangelhaft geschützten Herden (gemessen an den geltenden Mindestvorgaben für Grundschutz auf Länderebene) genehmigt werden, und wenn nein, warum nicht? 19. Aus welchen Gründen strebt die Bundesregierung eine Aufnahme des Wolfes ins Jagdrecht an (vgl. www.ndr.de/nachrichten/niedersachsen/wei detier-schutz-bund-will-wolf-ins-jagdrecht-aufnehmen,wolf-380.html), und welche Vor- und Nachteile bringt dieser Schritt aus Sicht der Bundesregierung hinsichtlich einer beschleunigten Genehmigung und Umsetzung von Entnahmen von auffällig gewordenen Wölfen, die mehrfach Herdenschutzmaßnahmen überwinden? Die Fragen 1 bis 3, 5 bis 7 und 19 werden gemeinsam beantwortet. Der Koalitionsvertrag zur 21. Legislaturperiode sieht vor: „Wir unterstützen den Herdenschutz und setzen den Vorschlag der EU-Kommission zur Herabstufung des Schutzstatus des Wolfes in der europäischen Flora-Fauna-Habitat- Richtlinie unverzüglich in nationales Recht um. Mit den notwendigen Änderungen des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) sorgen wir für eine rechtssichere Entnahme von Wölfen. Wir nehmen den Wolf umgehend ins Jagdrecht auf und erneuern dabei das Bundesjagdgesetz (BJagdG) punktuell.“ Die angekündigten Änderungen im BNatSchG und BJagdG sollen verbunden werden. Derzeit wird innerhalb der Bundesregierung die genaue Ausgestaltung der Regelungen geprüft und beraten. Daher können zum jetzigen Zeitpunkt keine Aussagen über die konkreten Inhalte getroffen werden. Gemeinsames Ziel der federführenden Ressorts ist eine zügige Umsetzung.  4. Wie bewertet die Bundesregierung die Pläne Schwedens zum Abschuss von Wölfen bis auf eine Bestandsgröße von 170 Tieren (vgl. www.agrarh eute.com/politik/schweden-will-mehr-haelfte-woelfe-schiessen-deutschla nd-635256) im Hinblick auf die langfristigen Wirkungen auf den Erhaltungszustand und einen möglichen Konflikt mit EU-Recht, auch vor dem Hintergrund von Hinweisen auf Inzucht in der skandinavischen Population (vgl. www.su.se/english/news/researchers-warn-in-science-of-reduci ng-the-swedish-wolf-population-1.620435 und https://vet-magazin.de/wi ssenschaft/wildtierkunde/Woelfe-Mutationen.html)? Maßgeblich für die Bundesregierung ist die Einhaltung von Artikel 14 der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie). Eine gesonderte Bewertung findet durch die Bundesregierung nicht statt.  8. Welche Kenntnisse über wissenschaftliche Studien hat die Bundesregierung zum Aspekt, dass eine Bejagung bei bislang unauffälligen Wolfsrudeln mit Zerstörung der Rudelstruktur negative Effekte hinsichtlich der Zahl der Nutztierrisse erzeugen kann (bitte auflisten)? 10. Welche wissenschaftlichen Studien haben zum Ergebnis, dass Bestandsreduktionen bei Wölfen keine nachweisbar senkende Wirkung auf die Risshäufigkeit haben (bitte mit Quellenangaben auflisten)? Die Fragen 8 und 10 werden gemeinsam beantwortet. Studien, dass Bestandsreduktionen bei Wölfen keine nachweisbar senkende Wirkung auf die Risshäufigkeit haben, sind der Bundesregierung nicht bekannt. Grente et al. (2024) fassen in einer wissenschaftlichen Studie anhand eines mathematischen Modells mögliche Effekte einer Wolfsbejagung auf Nutztierübergriffe zusammen. Sie beschreiben, dass eine Entnahme von Wölfen deren soziale Strukturen verändern könnte, und verweisen auf Studien, in denen erläutert wird, dass durch eine Bejagung neben einer Verkleinerung der Rudelgröße auch die Lebensdauer der Rudel und die Fortpflanzungsraten verringert werden. Dadurch können auch die Bewegungs- und Ausbreitungsdynamiken einer Wolfspopulation erhöht werden. Gleichzeitig verweisen sie darauf, dass derzeit kein wissenschaftlicher Konsens darüber besteht, wie Veränderungen in der Sozialstruktur und Populationsdynamik sich auf Übergriffe auf Nutztiere auswirken. Faktoren für Nutztierübergriffe können aus biologischer Sicht mehrere Gründe beinhalten (multi-kausal) und kontextabhängig sein (mit Verweis auf z. B. Struktur einer regionalen Population, Rudelgrößen, Vorhandensein natürlicher Beute, Nutztierdichte in einer Region und das Vorhandensein und die Qualität von Schutzmaßnahmen für Nutztiere).  9. Sind der Bundesregierung wissenschaftliche Studien bekannt, die eine Schutzwirkung für Weidetiere durch eine nichtselektive Bestandsbejagung von Wölfen oder durch die jagdliche Durchsetzung von „wolfsfreien Gebieten“ empirisch belegen (bitte ggf. mit Quellenangaben auflisten)? Merz et al., 2025 (SCIENCE) stellen fest, dass es insgesamt wenige Studien gibt, die belegen, dass eine allgemeine Bejagung von Wölfen die Häufigkeit von Nutztierübergriffe effektiv reduziert. DeCesare et al. 2018 erläutert, dass nach Studienergebnissen das Auftreten von Nutztierübergriffen mit der Präsenz und Dichte von Wölfen sowie mit der Dichte des Nutztierbestands zunimmt. Durch gezielte Bejagung kann aber die Frequenz von Nutztierübergriffen reduziert werden. Quellen: • DeCesare. J., S. M. Wilson, E. H. Bradley, J. A. Gude, R. M. Inman, N. J. Lance, K. Laudon, A. A. Nelson, M. S. Ross, T. D. Smucker, Wolf-livestock conflict and the effects of wolf management. J. Wildl. Manag. 82, 711–722 (2018). • Merz, Leandra M., et al. „Elusive effects of legalized wolf hunting on human-wolf interactions.“ Science Advances 11.34 (2025): eadu8945. 11. Welche Studien deuten darauf hin, dass die Verbreitung und Qualität von Herdenschutzmaßnahmen entscheidend für die Entwicklung der Rissfälle bei Nutztieren im Verhältnis zum Wolfsbestand ist (bitte mit Quellenangaben auflisten)? Verschiedene europäische und internationale Projektberichte und wissenschaftliche Veröffentlichungen weisen darauf hin, dass die Verbreitung und Qualität von Herdenschutzmaßnahmen die Entwicklung von Rissvorfällen für die Weidetierhaltung positiv beeinflussen können, u. a. • Bruns A, Waltert M, Khorozyan I (2020) The effectiveness of livestock protection measures against wolves (Canis lupus) and implications for their coexistence with humans. Global Ecol Conser 21. https://doi.org/10.1016/j.ge cco.2019.e00868 • Espuno N, Lequette B, Poulle ML, Migot P, Lebreton J-D (2004) Heterogenous response to preventive sheep husbandry during wolf recolonization of the French Alps. Wildl Soc Bull 32(4): 1195–1208 • Exploring traditional husbandry methods to reduce wolf predation on freeranging cattle in Portugal and Spain. Support to the European Commission's policy on large carnivores under the Habitats Directive – Phase two Service contract no. 07.0307/2013/654446/SER/B.3 • Hartleb, K.-U., Hille, M., Butzeck, S., Eschholz, N., Vogel, C., Todt, K. & R. Kless (2017): Evaluation der Präventionsmaßnahmen in den Belziger Landschaftswiesen, Brandenburg, zur Verhütung von Wolfsübergriffen auf Rinder. Natur und Landschaftspflege in Brandenburg 26 (4): 18–29. • Linnell JDC, Cretois B (2018) Research for AGRI Committee – The revival of wolves and other large predators and its impact on farmers and their livelihood in rural regions of Europe. European Parliament. Policy Department for Structural and Cohesion Policies, Brussels • Mennerich-Bunge, B., Karl, M.-C. (2024). Möglichkeiten zur Koexistenz mit dem Wolf Aus der Sicht des Tier- und Naturschutzes, der Ökologie und der Wolfsbiologie. Amtstierärztlicher Dienst und Lebensmittelkontrolle. 31. Jahrgang – 2, p. 88–99. • Menzano A., Marucco F., Simon R. N., Berzins R., Berce T., Černe R., Knauer F., Walter T. (2023). The efficacy of prevention systems in the Alps in the framework of the LIFE Projects. Technical report for LIFE WolfAlps EU Project LIFE18 NAT/IT/000972 • Transboundary study: Differences among livestock depredations events within territories of Italian-French crossborder packs. Technical report for LIFE WolfAlps EU Project LIFE18 NAT/IT/000972 – Action C1 Der Bundesregierung ist dazu keine repräsentative, bundesweite Untersuchung in Deutschland bekannt, insbesondere aufgrund der unzureichenden Datenlage und uneinheitlichen Standards im Herdenschutz. Erfahrungen aus der Praxis zeigen, dass Verbreitung und Qualität von Herdenschutzmaßnahmen die Entwicklung von Rissvorfällen für die Weidetierhaltung grundsätzlich positiv beeinflussen können. 12. Welche Hinweise zur Bedeutung von Herdenschutzmaßnahmen für die Entwicklung der Rissfallzahlen ergeben sich aus dem Wolfsmonitoring auf Bundes- und Länderebene? 13. Wie hoch ist der Anteil mangelhaft oder ungeschützter Herden an der Gesamtzahl der Risse in den Bundesländern (soweit Daten verfügbar, bitte tabellarisch auflisten)? Die Fragen 12 und 13 werden gemeinsam beantwortet. In Deutschland liegen keine flächendeckenden Daten der Länder vor, dies liegt an unterschiedlichen Gründen, einer davon ist, dass Weidetierhalterinnen und Weidetierhalter nicht alle Risse melden. Für die vorliegenden Auswertungen wird auf die jährlichen Berichte der Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes zum Thema Wolf zu wolfsverursachten Schäden, Präventions- und Ausgleichszahlungen in Deutschland verwiesen (abrufbar unter www.dbb-wol f.de/mehr/literatur-download/berichte-zu-praevention-und-nutztierschaeden). Die Erhebungen der Länder unterscheiden sich und wurden bislang nicht ausreichend vergleichbar untersucht. 14. Wie hat sich das Rissgeschehen in den Bundesländern entwickelt, in denen schon länger als fünf Jahre eine Wolfspopulation mit Rudeln etabliert ist und daher Weidetierhaltende über mehr Erfahrungen bei der Umsetzung von Herdenschutzmaßnahmen verfügen? Die Entwicklung des Rissgeschehens verläuft unterschiedlich, im Weiteren wird auf die Antwort zu Frage 13 verwiesen. 15. Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung hinsichtlich Bedeutung und Wirksamkeit von regional angepassten (passiven) Herdenschutzkonzepten aus den folgenden Ergebnissen des aktuellen Berichts zu Prävention und Nutztierschäden 2024 (siehe unter www.dbb-wolf.de/mehr/ literaturdownload/berichte-zu-praevention-und-nutztierschaeden), wonach a) in fast allen Bundesländern, welche im nationalen Vergleich die größten Wolfspopulationen aufweisen, die Anzahl der Übergriffe auf Nutztiere gegenüber dem Vorjahr deutlich gesunken ist, b) in Sachsen-Anhalt trotz steigendem Wolfsbestand die Anzahl von Wolfsübergriffen und Nutztierschäden besonders deutlich abnahm, c) in zwei Dritteln der Wolfsterritorien keine oder maximal zwei Wolfsübergriffe pro Jahr zu verzeichnen waren, d) 78 Prozent der Schäden in lediglich 17 Prozent der Wolfsterritorien stattfanden sowie e) in Niedersachsen und Sachsen-Anhalt bei rund 90 Prozent der Wolfsübergriffe kein oder nur ein eingeschränkter Mindestschutz der betroffenen Herden vorhanden war? 16. Welche Gründe haben aus Sicht der Bundesregierung wesentlich zum deutlichen Absinken der Übergriffe und Risse durch Wölfe an Weidetieren im letzten Jahr beigetragen (vgl. aktuelle Daten der Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes zum Wolf (DBBW) sowie www.butenun binnen.de/nachrichten/niedersachsen-woelfe-rudel-zahlen-risse-100.html und www.tagesspiegel.de/potsdam/brandenburg/deutlich-weniger-tierriss e-dennoch-schwere-zeiten-fur-den-wolf-in-brandenburg-1319631 1.html)? Die Fragen 15 und 16 werden gemeinsam beantwortet. Herdenschutz und Umsetzung der artenschutzrechtlichen Regelungen sind grundsätzlich Ländersache. Die Förderung von Herdenschutzmaßnahmen erfolgt regional und länderspezifisch, wobei sich die Maßnahmen und Förderhöhen je nach Bundesland unterscheiden. Die Länder sind daher zurzeit in Bezug der zeitlichen und räumlichen Rückkehr des Wolfes wie auch des differenzierten Einsatzes von Herdenschutzmaßnahmen sowie durch nicht standardisierte Erhebungen der Daten nicht ausreichend vergleichbar. Untersuchungen in anderen Ländern zeigen, dass die finanzielle Förderung von Herdenschutzmaßnahmen allein nicht ausreichend ist, um deren Funktionstüchtigkeit in der Fläche zu gewährleisten. Aus Deutschland sind bislang keine Studien bekannt, die die Funktionstüchtigkeit geförderter Herdenschutzmaßnahmen flächendeckend untersucht haben. Ergänzend könnten vermehrte Beratungsangebote für Nutztierhaltende unabhängig von etwaigen Schadensereignissen unterstützen. Die Bundesregierung fördert investive und laufende Betriebsausgaben zum Schutz vor Schäden durch den Wolf; Betriebsausgaben für die Neuanschaffung und Wartung von Herdenschutzzäunen sowie die Neuanschaffung und Unterhaltung von Herdenschutzhunden im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und Küstenschutz“ (GAK). Für die Umsetzung der Maßnahmen sind die Länder zuständig. Sogenannte „regional angepasste passive Herdenschutzkonzepte“ sind der Bundesregierung nicht bekannt. 17. Wie bewertet die Bundesregierung vor dem Hintergrund der genannten Ergebnisse des aktuellen Berichts zu Prävention und Nutztierschäden 2024 des DBBW die Instrumente Bestandsreduktion und jagdliche Durchsetzung „wolfsfreier Gebiete“ hinsichtlich Wirksamkeit, Verhältnismäßigkeit und Aufwand-Nutzen-Verhältnis bezüglich des Ziels einer Minimierung der Rissfallzahl, auch im Vergleich zum Ansatz der Verbesserung des Herdenschutzes? Eine differenzierte Bewertung, insbesondere unabhängig von regionalen und anderen spezifischen Gegebenheiten, die Einfluss nehmen auf die Instrumente Bestandsreduktion und die jagdliche Durchsetzung sogenannter „wolfsfreier Gebiete“, ist fachlich valide (aufgrund o. g. fehlender Daten) nicht möglich. Die Bundesregierung folgt dem Koalitionsvertrag, der die Stärkung des Herdenschutzes zusätzlich zur Aufnahme ins Jagdrecht als wichtiges Ziel hat. 18. Sind der Bundesregierung wissenschaftliche Studien bekannt, welche belegen, dass eine regelmäßige Bejagung von Wölfen zu deren vermehrter Scheu und Meidungsverhalten gegenüber Herden, Ställen und siedlungsnahen Weideflächen führt (ggf. bitte auflisten)? Es liegen keine konkreten Studien vor, die belegen, dass eine „regelmäßige Bejagung“ zu Scheu und Meidungsverhalten gegenüber Herden und Ställen führt. Allerdings beleuchten Anderson et al. 2023 in einer Studie das gegenseitige Verhalten von Menschen und Wölfen; mit Bezug auf das Wolfsverhalten erläutern sie, dass Wölfe nach dem Konzept „Landscape of Fear“ in der Lage sind, auf z. B. Schock- und Schmerzsignale zu reagieren – und Orte meiden, in denen ihnen negative Erfahrungen widerfahren sind. 20. Welche Aktivitäten im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) und des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) bestehen aktuell hinsichtlich Forschung und Erprobung von Technologien und Innovationsansätzen für Herdenschutzmethoden, insbesondere für unwegsames Berggelände sowie auf Almen und Deichen, und welche weiteren Aktivitäten plant die Bundesregierung in diesem Bereich? Im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) sind zentrale Erfahrungen und Empfehlungen aus der Praxis in folgenden Publikationen zusammengefasst: • Röhl, M.; Streit, L.; Röhl, S.; Huber, S.; Lamprecht, F.; Mettler, D.: Betriebe im Portrait: Erfahrungen und Empfehlungen für den Herdenschutz auf Sonderstandorten: Ergebnisse des gleichnamigen Forschungs- und Entwicklungsvorhabens (FKZ 3521 82 0900). BfN-Schriften, 692, Bundesamt für Naturschutz, Bonn, 2024, DOI: 10.19217/skr692. https://bfn.bsz-bw.de/f iles/1776/Schrift692.pdf • Röhl, M.; Schütte, P.; Röhl, S.; Streit, L.; Nolte, T.; Arnold, A.; Lamprecht, F.; Keller, S.: Betriebe im Portrait: Erfahrungen und Empfehlungen für den Herdenschutz auf Sonderstandorten: Ergebnisse des gleichnamigen Forschungs- und Entwicklungsvorhabens (FKZ 3521 82 090A). BfN-Schriften, 680, Bundesamt für Naturschutz, Bonn, 2024, DOI: 10.19217/skr680 Im Verantwortungsbereich des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) werden derzeit drei Projekte mit Bezug zum Wolf und innovativen Herdenschutzmethoden durchgeführt: • „mAInZaun“ Projekt zur Erforschung und Entwicklung eines Weidezauns, der mit Hilfe Künstlicher Intelligenz (KI) Predatoren erkennt und vertreibt (Laufzeit: 2. Juli 2021 bis 31. Oktober 2025). • „VerWolf“ Projekt zur Entwicklung eines Detektionsverfahrens für Wolfsangriffe (Laufzeit: 6. März 2021 bis 5. September 2025). • „MindfulShephard“ Projekt: Sensorbasiertes Informationssystem zur Unterstützung des Managements von Schafherden in Weidehaltung (Laufzeit: 1. Oktober 2023 bis 30. September 2026). Zudem gibt es in einer aktuellen Bekanntmachung des BMLEH zu Innovationen in Tierhaltungssystemen den Förderschwerpunkt „Innovationen in der Weide-, Freiland- und Auslaufhaltung“. Darunter gibt es den Unterpunkt „Systeme, Produkte und Verfahren, die dazu beitragen, die Weide-, Freiland- und Auslaufhaltung von Nutztieren umfassender zu ermöglichen oder zu erleichtern, zum Beispiel arbeitsextensive und sichere Zaunsysteme inklusive Schutz von Weidetieren vor Wölfen; [...]“. Die eingegangenen Skizzen werden derzeit bewertet. 21. Über welche Daten hinsichtlich Nutztierrissen durch Hunde sowie deren Anteil an Rissen bei Weidetieren insgesamt verfügt die Bundesregierung (bitte Quellen auflisten)? Der Bundesregierung liegen von den Ländern keine Daten über Nutztierrisse durch Hunde vor. 22. Falls die Bundesregierung zu Rissereignissen durch Hunde über keine Daten verfügt, warum nicht, und welche Ansätze sieht die Bundesregierung, diese Datenlücke zu schließen? Hunderisse werden in den Ländern nicht entschädigt. Das führt dazu, dass Weidetierhalterinnen und Weidetierhalter weniger motiviert sind, Hunderisse zu melden oder zu dokumentieren. Zudem gibt es nur wenige Versicherungen gegen Hunderisse, wodurch wirtschaftliche Anreize zur Meldung fehlen. Eine Entschädigung als Anreiz zur Meldung von Hunderissen wird von der Bundesregierung nicht unterstützt. 23. Welche konkreten Vorbereitungen zu der (auf 2027 verschobenen) Einführung und Umsetzung der Ökoregelungen Weidetierprämie und Biotopverbund im Rahmen der GAP (Gemeinsame Agrarpolitik)- Direktzahlungsregelung finden aktuell im BMLEH statt, und welcher Zeitplan mit welchen konkreten Zwischenschritten ist für den Einführungsprozess vorgesehen? Da die neuen Öko-Regelungen ursprünglich zum Antragsjahr 2026 eingeführt werden sollten, sind sie bereits weitgehend mit den Ressorts, Ländern, Verbänden sowie der Europäischen Kommission auf Arbeitsebene abgestimmt worden. Zur Einführung zum Antragsjahr 2027 unternimmt das BMLEH weitere Abstimmungen, um im Jahr 2026 die GAP-Direktzahlungen-Verordnung sowie den GAP-Strategieplan entsprechend zum Antragsjahr 2027 zu ändern. 24. Welche Initiativen plant die Bundesregierung auf nationaler und europäischer Ebene, um die Weidetierhaltung generell und in Bezug auf die Finanzierung von Investitionen und dauerhaften Aufwendungen für den Herdenschutz einschließlich Arbeitsaufwand bzw. höherem Personaleinsatz, Versorgung von Herdenschutzhunden und Bau von Nachtpferchen besser als bisher zu fördern? Die Bundesregierung unterstützt die Länder bei der Förderung der Weidetierhalterinnen und Weidetierhalter bei der Anwendung von präventiven Herdenschutzmaßnahmen im Rahmen der GAK. Im Koalitionsvertrag der regierungstragenden Fraktionen ist die Unterstützung von präventiven Herdenschutzmaßnahmen zur Abwendung von Nutztierrissen auch weiterhin vorgesehen. Im Übrigen wird auf die Antwort zu den Fragen 15a bis 15e verwiesen. 25. Welche Bundesländer nehmen aktuell keine Förderung für Herdenschutzmaßnahmen im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes (GAK) (Förderbereich 4J) in Anspruch? Im Jahr 2025 haben folgende Länder keine GAK-Mittel für Herdenschutzmaßnahmen im Förderbereich 4 J angemeldet: Berlin, Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein und Sachsen. 26. Inwieweit bestehen nach Kenntnis der Bundesregierung noch Förderobergrenzen für Herdenschutzmaßnahmen, bedingt durch EU-Vorgaben (etwa nach „de minimis“) oder eine fehlende Notifizierung von Förderrichtlinien zum Herdenschutz bei der EU-Kommission? Die GAK-Maßnahmen zur Förderung für Herdenschutzmaßnahmen wurden durch die Bundesregierung bei der Europäischen Kommission notifiziert. Daneben wurden von einigen Bundesländern noch landesspezifische Maßnahmen bei der Europäischen Kommission notifiziert. Die De-minimis-Obergrenze für den Agrarsektor beträgt 50 000 Euro pro Betrieb über einen Zeitraum von drei Jahren. 27. Welchen Beitrag leistet die Bundesregierung zur Vereinheitlichung und Entbürokratisierung der Förderrichtlinien und Förderprogramme in den Bundesländern zur Unterstützung des Herdenschutzes, um grenzüberschreitende Weidetierhaltung zu erleichtern und die Bürokratielast für betroffene Betriebe zu verringern? 28. Welche Schritte unternimmt die Bundesregierung, um im Austausch mit Stakeholdern, Bundesländern und EU-Kommission Entlastungsmöglichkeiten für Weidetierhaltung und Schäfereibetriebe im Bereich unnötiger Bürokratieaufwand zu identifizieren und schrittweise umzusetzen? Die Fragen 27 und 28 werden gemeinsam beantwortet. Die Bundesregierung hat sich den umfassenden Rückbau unnötiger Bürokratie zum Ziel gemacht. Entsprechende Maßnahmen für die weidetierhaltenden Betriebe und Schäferei-Betriebe werden derzeit erarbeitet. Die Bundesregierung steht dazu im regelmäßigen Austausch mit der Praxis, der EU-Kommission und den Ländern, um unnötigen Bürokratieaufwand zu identifizieren und Lösungen zu entwickeln. Bundesweite Standardisierungen sind dabei eine Option, die verfolgt wird. Mit dem GAK-Fördergrundsatz „Schutz vor Schäden durch den Wolf“ wird ein Förderrahmen durch die Bundesregierung zur Vereinheitlichung der Förderbedingungen geschaffen. Mit weiteren Änderungen von Regelungen der derzeitigen Förderperiode der Gemeinsamen Agrarpolitik der EU wird die Bundesregierung Erleichterungen für Landwirtschaftsbetriebe schaffen, wovon auch Weidetierhalter profitieren können. 29. Welche Daten sind der Bundesregierung bekannt zum Anteil von Wolfsübergriffen und der Zahl gerissener Weidetiere im Bereich Hobbytierhaltung und Nebenerwerbsbetriebe an der Gesamtzahl der Wolfsübergriffe und Risse bei Weidetieren (bitte nach Bundesländern auflisten)? Dazu liegen der Bundesregierung keine Zahlen vor. 30. Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, auch Tierhalterinnen und Tierhalter im Hobbybereich bei der Planung und Umsetzung von Herdenschutzmaßnahmen besser zu unterstützen? Bisher existieren bundesweit keine genauen Zahlen über tierhaltende Betriebe bzw. deren Herdenschutzniveau im Hobbybereich. Das Bundeszentrum Weidetiere und Wolf (BZWW) plant im kommenden Jahr über Abfragen bei den Tierseuchenkassen und Züchtervereinigungen vertiefende Informationen zu bekommen. Ausgehend von geschätzten 4 000 bis 5 000 Hobbyschafhaltenden allein im Land Brandenburg (Quelle: Schafzuchtverband Berlin-Brandenburg e. V.), ist es nicht möglich bzw. nur mit größtem Aufwand möglich, alle Hobbyhalterinnen und Hobbyhalter deutschlandweit zu adressieren. 31. Plant die Bundesregierung eine Initiative im Rahmen der Bund-Länder- Zusammenarbeit, um bei der statistischen Erfassung von Schäden und Rissen durch Wölfe an Weidetieren sicherzustellen, dass Maßnahmenart, Qualität und Umsetzung von Herdenschutz bei den betroffenen Betrieben nach bundesweit einheitlichen Kriterien statistisch erfasst sowie die Wirkung der einzelnen Maßnahmen evaluiert werden, und wenn nein, warum nicht? Eine Evaluierung von Herdenschutzmaßnahmen (i. S. v. z. B. bundesweit, systematisch, wissenschaftlich) erfolgte bisher nicht. Ein Hauptgrund liegt u. a. darin, dass für eine valide (statistisch-wissenschaftlich) Evaluierung Referenzdaten von vergleichbaren Betrieben mit Herdenschutz vorliegen müssten, die keine Schäden durch Wölfe erfahren haben. Diese Referenzdaten liegen seitens der Länder zurzeit nicht vor. 32. Welche Pläne hat die Bundesregierung, um die Arbeit der DBBW und des Bundeszentrums Weidetiere und Wolf (BZWW) strukturell und personell zu stärken sowie die Zusammenarbeit und den regelmäßigen fachlichen Austausch mit Fachebenen der Bundesländer, der Wissenschaft und den Stakeholdern einschließlich der Naturschutz- und Landschaftspflegeverbände systematisch auszubauen? Die Fortführung der Arbeit der DBBW ist vorgesehen. Es besteht bereits ein fachlicher Austausch der DBBW mit Fachebenen der Bundesländer und der Wissenschaft, der fortgesetzt und insbesondere im Hinblick auf das Wolfsmonitoring weiterentwickelt werden soll. Das Bundeszentrum Weidetiere und Wolf wurde zuletzt als eigenständiges Referat in der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) etabliert und damit die strukturellen Voraussetzungen für eine umfassende Bearbeitung der Themen für den gesamten Bereich Herdenschutz sowie der Zusammenarbeit mit den Ländern gestärkt. Die Themen umfassen die Prävention (Herdenschutzzäune, Herdenschutzhunde, Herdenschutzbehirtung), regionales Bestandsmanagement, Entnahme von Schadwölfen, die Rissbegutachtung und Entschädigung in den Ländern. Dazu findet bereits ein regelmäßiger fachlicher Austausch mit den Herdenschutzbeauftragten der Bundesländer, der Wissenschaft (Thünen Institut) und Stakeholdern (Verbände der Weidetierhalter, Fachliche Berater und Nichtregierungsorganisationen) durch unterschiedliche Formate (z. B. Einbindung in Fachgruppen) statt. 33. Plant die Bundesregierung eine Initiative zur Schaffung eines nationalen Herdenschutzzentrums in Zusammenarbeit mit den Bundesländern, um den Erfahrungsaustausch im Sinne von Best Practice zu stärken und die ausreichende Zucht von Herdenschutzhunden und den Aufbau weiterer Zertifizierungsstellen für deren Ausbildung zu koordinieren, und wenn nein, warum nicht? Die Bundesregierung erarbeitet derzeit gemeinsam mit den Ländern Empfehlungen für einen Sachkundenachweis zur Haltung von Herdenschutzhunden sowie Empfehlungen zur Durchführung von Prüfungen zur Feststellung der Eignung zum Einsatz als Herdenschutzhunde in der Weidetierhaltung. Die Arbeiten zur Abstimmung dauern gegenwärtig noch an. Nach Abschluss der Arbeiten wird gemeinsam mit den Ländern geprüft, ob und ggf. was für die ausreichende Zucht und Ausbildung der Hunde erforderlich ist (und wie dies unbürokratisch und nutzerorientiert realisiert werden kann). Das BZWW hat die Aufgabe, die Zusammenarbeit mit den Ländern sowie den gemeinsamen Erfahrungsaustausch durchzuführen und zu stärken. 34. Wie bewertet die Bundesregierung den Erfolg des vom Bund geförderten Projekts des Deutschen Landschaftspflegeverbandes „Herdenschutz in der Weidetierhaltung: Praxisgerechte Aufbereitung von Erfahrungen und Schulungen zu Lösungsansätzen für eine Beratung von Landwirtschaftsbetrieben“, und befürwortet die Bundesregierung grundsätzlich eine Wiederaufnahme der Förderung dieses Projekts oder vergleichbarer Vorhaben? Das Projekt des Deutschen Landschaftspflegeverbandes (DVL) war in den Punkten Reichweite, Akzeptanz, Praxisnähe und Dokumentation erfolgreich. Die Ergebnisse fließen in Veröffentlichungen des BZWW ein und werden digital über die Website des BZWW für alle Akteure vorgehalten. Eine Weiterentwicklung des Modell- und Demonstrationsvorhabens ist aufgrund der Förderbedingungen dieser Vorhaben nicht möglich und wird daher nicht vorgesehen. 35. Welche Anstrengungen unternimmt die Bundesregierung, um landwirtschaftliche Verbände, welche die Mitarbeit im BZWW aufgekündigt haben (vgl. www.bmleh.de/SharedDocs/Archiv/Meldungen/2023/301123-h erdenschutz-wolf.html), zu einer Rückkehr zur fachlichen Zusammenarbeit zu bewegen, und welche weiteren Schritte sind in dieser Richtung geplant? Das BMLEH ist mit den entsprechenden Verbänden im Austausch. Die Bereitschaft zur Rückkehr zur fachlichen Zusammenarbeit wurde dem BMLEH signalisiert. 36. Über welche Daten verfügen die Bundesregierung und Bundeseinrichtungen hinsichtlich des Ausmaßes von Wildverbissschäden an Waldbäumen und deren Kostenbezifferung (soweit verfügbar bitte seit dem Jahr 2010 nach Bundesländern auflisten)? Die Erfassung von Wildschäden ist Sache der Bundesländer und Gemeinden, die hierfür entsprechende Regelungen im Landesjagdgesetz treffen. Hierbei kommen unterschiedliche und auch teilweise wechselnde Verfahren und Wertungen zur Anwendung. Insofern gibt es keinen vergleichbaren Überblick auf Bundesebene. Das betrifft sowohl die Wildschadenshöhe als auch die Kostenanalyse. Die Bundeswaldinventur (BWI) erhebt den Zustand der Wälder in Deutschland einschließlich Einfluss von Wild auf den Wald, wie z. B. der Verbiss. Die Ergebnisse liefern aber keine Kostenschätzung. Der Anteil an der Pflanzenzahl (in Prozent) nach Baumartengruppe und Verbiss für die Jahre 2012 und 2022 ist wie folgt: In der BWI 2012 wurde an 30 229 Stichproben (Traktecken) die Verjüngung erfasst. An 25 119 Stichproben wurde kein Verbiss festgestellt (https://bwi.info/ inhalt1.3.aspx?Text=11.03%20Wildverbiss&prRolle=public&prInv=BWI2012 &prKapitel=11.03). In der BWI 2022 wurde an 42 467 Stichproben die Verjüngung erfasst. Diese Steigerung erklärt sich einerseits aus einer höheren Netzdichte bei der BWI 2022 gegenüber der BWI 2012 und anderseits durch eine Zunahme der Stichproben (Traktecken) mit Verjüngung. 37 396 davon wurden ohne Verbiss vorgefunden (https://bwi.info/inhalt1.3.aspx?Text=11.03%20Wildverbiss&prRoll e=public&prInv=BWI2022&prKapitel=11.03). In den beiden Jahren handelt es sich aber lediglich um die jeweils betroffenen Stichproben (Traktecken). Dies lässt keine Rückschlüsse auf die Fläche oder Pflanzenanteile zu. Hierzu bedarf es der Betrachtung der Werte der gewünschten Zielgröße in den jeweiligen Tabellen der Jahre 2012 und 2022. Beide Tabellen lassen sich abändern (Schaltfläche links unter der Tabelle), so dass auch die Länder nach Vorspalte oder Kopfzeile angezeigt bzw. andere Klassifikationsmerkmale gewählt werden können und nach Land bei den Filterkriterien gefiltert werden kann. Auch sind in jedem Thema unterschiedlichste Zielmerkmale abrufbar. Unter „zusätzliche Angaben“ sind bei sekundären Stichprobeneinheiten die Trakteckenzahlen einsehbar. Allerdings sind diese über die einzelnen Ausprägungen der Klassifizierungsmerkmale nicht additiv, weil gerade bei den kleinen Pflanzen pro Plot beispielsweise verschiedene Verbissstufen auftreten können. 37. Welche wichtigen Funktionen erfüllen Wölfe in Ökosystemen wie Wäldern und deren Erhalt, etwa im Hinblick auf eine gestärkte Resilienz gegenüber der Klimakrise? Hierzu liegen für Deutschland bislang keine entsprechenden Studien vor. Untersuchungen aus anderen Naturräumen (z. B. Yellowstone Nationalpark) legen nahe, dass Wölfe zum Erhalt und zur Gesundheit von Ökosystemen wie Wäldern beitragen können, indem sie als Top-Predatoren eine regulierende Wirkung auf die Populationsdynamik von herbivoren Wildarten haben können. Dies kann wiederum einem hohen Verbissdruck auf die Vegetation in den Wäldern und einer entsprechenden Entmischung der Baumarten entgegenwirken. 38. Welche Kenntnisse verfügt die Bundesregierung hinsichtlich Studien zu einer möglichen Verringerung von Wildverbissschäden an Jungbäumen in Waldgebieten, in denen Wolfsrudel leben (Studien bitte auflisten)? Es liegen der Bundesregierung keine entsprechenden Studien vor. In der Regel überlagern sich zahlreiche Faktoren (waldbauliche Ziele und Strategien, jagdliches Regime). Zudem ist die Nutzung von Habitaten durch Wölfe nicht statisch (häufiger Wechsel der Territorien), so dass hier keine pauschale Aussage möglich ist. 39. Über welche Daten und Kenntnisse verfügt die Bundesregierung zur Entwicklung der Zahl illegal getöteter Wölfe seit 2020 (bitte nach Jahr und Bundesland auflisten)? In den Jahren 2020 bis 2025 (mit Stand: 19. September 2025) wurden 74 Wölfe in Deutschland aufgefunden, deren Todesursache auf eine illegale Tötung schließen lässt. Bei weiteren 30 tot aufgefundenen Wölfen im Zeitraum 2020 bis 2025, die nicht aufgrund illegaler Tötung starben, sondern u. a. durch Verkehrsunfälle, wurde ein vorheriger Beschuss festgestellt. Bezüglich der detaillierten Aufschlüsselung verweist die Bundesregierung auf die DBBW-Webseite unter www.dbb-wolf.de/Totfunde, die eine entsprechende Übersicht bereithält. Eine Aktualisierung des Datensatzes mit neuen Untersuchungsergebnissen erfolgt laufend, so dass jeweils der aktuellste Wissensstand zu den Todesursachen, Alter und Geschlecht von in Deutschland bestätigten Totfunden von Wölfen dargestellt wird. 40. Welche konkreten Maßnahmen sieht die Bundesregierung als geeignet an, gegen die offenbar wachsende Zahl illegaler Tötungen von Wölfen (vgl. www.mdr.de/nachrichten/deutschland/gesellschaft/wolf-zunahme-a bschuesse-jagd-wilderei-100.html) vorzugehen und die Chance auf Ermittlungserfolge bei diesen Straftaten zu erhöhen? Die Tötung eines Wolfs stellt nach aktueller Gesetzeslage unter den Voraussetzungen des § 71 Absatz 1 Nummer 1 BNatSchG eine Straftat dar. Mit der von der Bundesregierung beabsichtigten Aufnahme des Wolfs in das Bundesjagdgesetz kommt bei illegaler Tötung eines Wolfs zudem der Tatbestand der Jagdwilderei (§ 292 StGB) in Betracht, auch unterliegt der Wolf dann den Bestimmungen des Jagdschutzes nach BJagdG. Für die Strafverfolgung sind die entsprechenden Behörden in den Bundesländern verantwortlich. Die Einrichtung von speziellen „Taskforces“ zu Umweltbzw. Naturschutzkriminalität in den Bundesländern wird als wirksam angesehen und begrüßt. Zudem wird auf das Projekt „wildLIFEcrime“ (https://wildlifecrime.info/) verwiesen, welches sich als länderübergreifendes EU-LIFE-Projekt aktiv für den Schutz von Wildtieren in Deutschland und Österreich einsetzt. Projektpartner sind u. a. das österreichische Bundeskriminalamt, das Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen, die Polizeipräsidien Niederbayern und Oberpfalz sowie die Universität Bremen. 41. Welche repräsentativen Meinungsumfragen seit 2022 sind der Bundesregierung bekannt zu Fragen der Akzeptanz des Wolfes in der deutschen Bevölkerung und zur Bewertung von verschiedenen Maßnahmen zur Sicherung der Koexistenz von Menschen und Wölfen in Deutschland (bitte mit Auftraggeber, durchführendem Institut und Veröffentlichungsdatum auflisten), und welche zentralen Ergebnisse sind diesen Untersuchungen zu entnehmen hinsichtlich der folgenden Aspekte: a) Akzeptanz der Zugehörigkeit des Wolfes zur Tierwelt bzw. Landschaft in Deutschland, b) Bejagung des Wolfes, c) kontrollierte Abschüsse auffällig gewordener Wölfe, d) und bezüglich der Frage, ob zwischen ländlichen Regionen und Großstädten wesentliche Unterschiede bei Akzeptanzwerten oder Gegensätze bei Mehrheitspositionen hinsichtlich des Umgangs mit Wölfen bestehen? Folgende repräsentative Meinungsumfragen seit 2022 sind der Bundesregierung bekannt: Dezember 2024 (veröffentl.): Naturbewusstsein in Deutschland; Auftraggeber: Bundesumweltministerium und das Bundesamt für Naturschutz; durch SINUS- Institut und Sociotrend GmbH: Die Naturbewusstseinsstudie 2023 zeigt, dass trotz einer deutlichen Zunahme der Wolfspopulation die Vorbehalte gegen den Wolf in den vergangenen zehn Jahren auf gleichem Niveau gebliebenen sind: April 2024: Wölfe in Deutschland; Auftraggeber: Naturschutzbund Deutschland e. V. (NABU), Durchführung Forsa Gesellschaft für Sozialforschung und statistische Analysen mbH: Die Ergebnisse der Umfrage „Wölfe in Deutschland“ zeigen, dass jeweils knapp drei Viertel der Befragten finden, dass Wölfe in die deutsche Landschaft gehören, wie z. B. Füchse, Rehe oder Biber auch (75 Prozent) und meinen, dass Wölfe in Deutschland leben können sollten, auch falls es teilweise zu Problemen kommt (73 Prozent). Sieben von zehn Befragten (70 Prozent) meinen, dass Wölfe, die Probleme verursachen, getötet werden müssen. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333]

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