Mortalität von landwirtschaftlich gehaltenen Tieren und anderen Tierarten (Antwort zu Drs. 21/3797)
Text
Mortalität von landwirtschaftlich gehaltenen Tieren und anderen Tierarten (Antwort zu Drs. 21/3797)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/4071
21. Wahlperiode 10.02.2026
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ina Latendorf, Luigi Pantisano,
Marcel Bauer, weiterer Abgeordneter und der Fraktion Die Linke
– Drucksache 21/3797 –
Mortalität von landwirtschaftlich gehaltenen Tieren und anderen Tierarten
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Millionen der in Deutschland landwirtschaftlich gehaltenen Tiere sterben auf
landwirtschaftlichen Betrieben frühzeitig, auch ohne in die Herstellung von
Lebens- oder Futtermitteln einzugehen (DeStatis 2023, Online: DeStatis_202
3_Falltiere, letzter Zugriff: 28. November 2025). Zu den Todesursachen
gehören Erkrankungen oder Verletzungen (u. a. durch ungeeignete
Haltungsbedingung und bzw. oder leistungsbedingte Überlastung), Tierseuchen,
Stallbrände und andere Havarien. Bis heute gibt es keine standardisierte
bundesweite Erfassung und Dokumentation dieser sogenannten Falltiere und deren
Todesursachen (außer bei Rindern).
Der von der Bundesregierung der vergangenen Legislaturperiode erarbeitete
Entwurf zur Reformierung des Tierschutzgesetzes sah die Kennzeichnung und
Kontrolle der Falltiere auf tierschutzrelevante Befunde vor
(Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft, 2024, S. 18 bis 20, Online: RefENov
TierSchG, letzter Zugriff: 28. November 2025) Auch wenn der Entwurf diese
nur für Schweine und Rinder vorsah und weder Kontrollintensität,
Kontrollinhalt oder Kontrollkonsequenz ausreichend definierte, ist dieser Schritt nach
wie vor ein Minimum dessen, was notwendig ist, um Tierschutzprobleme
zurückverfolgen und abstellen zu können.
Im Rahmen unterschiedlicher Erfassungssysteme (z. B. HI-Tier [
Herkunftssicherungs- und Informationssystem für Tiere], QS-Datenbank [Prüfsystem für
Lebensmittelsicherheit], Antibiotikadatenbank, KAT [Kontrollierte alternative
Tierhaltung]) werden zumindest die Mortalitätsraten bzw. Zugangs- und
Abgangsdaten in den Betrieben erhoben. Diese können von Veterinärbehörden
eingesehen und ausgewertet werden. Für manche Tierarten sind darüber
hinaus auch Einzeltierdaten verfügbar. Um diese Daten für die Öffentlichkeit
transparent zu machen und Möglichkeiten zur Verbesserung des
Wohlbefindens der Tiere abzuleiten, wird um die Beantwortung der folgenden Fragen
gebeten.
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung
und Heimat vom 9. Februar 2026 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
1. Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung die durchschnittliche
Mortalitätsrate von Rindern in den letzten fünf Jahren, differenziert nach
Bundesländern, Alters- und Nutzungsgruppen sowie Betriebsgrößen und
mit Totgeburten (bitte Schätzwerte angeben, wenn keine genaueren
Daten möglich sind)?
2. Wie hoch waren die Einzeltierzahlen von im Betrieb als Falltiere
verendeten oder getöteten Rindern in den letzten fünf Jahren, differenziert
nach Bundesländern, Alters- und Nutzungsgruppen sowie
Betriebsgrößen und mit Totgeburten, sofern verfügbar (bitte Schätzwerte angeben,
wenn keine genaueren Daten möglich sind)?
Die Fragen 1 und 2 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die erbetenen Informationen liegen der Bundesregierung nicht vor.
3. Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung der Gesamtbestand an
Rindern in den letzten fünf Jahren, differenziert nach Jahr,
Bundesländern, Alters- und Nutzungsgruppen sowie Betriebsgrößen?
Der Gesamtbestand an Rindern betrug zum Stichmonat November 2025
10 420 269 Tiere (Viehbestandserhebung). Weitere Einzelheiten können dem
Link entnommen werden: www-genes is .des ta t i s .de/da tenbank/onl ine/
url/0b37d779.
4. Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung die durchschnittliche
Mortalitätsrate von Schweinen in den letzten fünf Jahren, differenziert
nach Bundesländern, Alters- und Nutzungsgruppen sowie
Betriebsgrößen und mit Totgeburten (bitte Schätzwerte angeben, wenn keine
genaueren Daten möglich sind)?
5. Wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung die Einzeltierzahlen
von im Betrieb als Falltiere verendeten oder getöteten Schweinen in den
letzten fünf Jahren, differenziert nach Bundesländern, Alters- und
Nutzungsgruppen sowie Betriebsgrößen und mit Totgeburten (bitte
Schätzwerte angeben, wenn keine genaueren Daten möglich sind)?
Die Fragen 4 und 5 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die erbetenen Informationen liegen der Bundesregierung nicht vor.
6. Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung der Gesamtbestand an
Schweinen in den letzten fünf Jahren, differenziert nach Jahr,
Bundesländern, Alters- und Nutzungsgruppen sowie Betriebsgrößen?
Der Gesamtbestand an Schweinen betrug zum Stichmonat November 2025
21 488 600 Tiere (Viehbestandserhebung). Weitere Einzelheiten können dem
Link entnommen werden: www-genes is .des ta t i s .de/da tenbank/onl ine/
url/1a9c571f.
7. Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung die durchschnittliche
Mortalitätsrate von Legehennen, Puten, Masthühnern, Mastenten und
Gänsen in den letzten fünf Jahren, differenziert nach Bundesländern,
Zuchtform (z. B. Hybride) und Tierart (bitte Schätzwerte angeben, wenn
keine genaueren Daten möglich sind)?
8. Wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung die Einzeltierzahlen
von im Betrieb als Falltiere verendeten oder getöteten Legehennen,
Puten, Masthühnern, Mastenten und Gänsen in den letzten fünf Jahren,
differenziert nach Bundesländern, Zuchtform (z. B. Hybride) und Tierart
(bitte Schätzwerte angeben, wenn keine genaueren Daten möglich sind)?
Die Fragen 7 und 8 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die erbetenen Informationen liegen der Bundesregierung nicht vor.
9. Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung der Gesamtbestand an
Legehennen, Puten, Masthühnern Mastenten und Gänsen in den letzten
fünf Jahren, differenziert nach Jahr, Bundesländern, Zuchtform (z. B.
Hybride) und Tierart?
Der Gesamtbestand an Geflügel betrug zum Stichtag 1. März 2023 166 893 000
Tiere (Landwirtschaftszählung). Weitere Einzelheiten können dem Link
entnommen werden: www-genesis.destatis.de/datenbank/online/url/39d56623.
10. Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung die durchschnittliche
Mortalitätsrate von Ziegen und Schafen in den letzten fünf Jahren,
differenziert nach Bundesländern, Tierart, Alters- und Nutzungsgruppen
sowie Betriebsgrößen und mit Totgeburten (bitte Schätzwerte angeben,
wenn keine genaueren Daten möglich sind)?
11. Wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung die Einzeltierzahlen
von im Betrieb als Falltiere verendeten oder getöteten Ziegen und
Schafen in den letzten fünf Jahren, differenziert nach Bundesländern, Tierart,
Alters- und Nutzungsgruppen sowie Betriebsgrößen und mit
Totgeburten, (bitte Schätzwerte angeben, wenn keine genaueren Daten möglich
sind)?
Die Fragen 10 und 11 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die erbetenen Informationen liegen der Bundesregierung nicht vor.
12. Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung der Gesamtbestand an
Ziegen und Schafen in den letzten fünf Jahren, differenziert nach Jahr,
Bundesländern, Tierart, Alters- und Nutzungsgruppen sowie
Betriebsgrößen?
Der Gesamtbestand an Ziegen und Schafen betrug zum Stichtag 1. März 2023
1 985 000 Tiere (Landwirtschaftszählung). Weitere Einzelheiten können dem
Link entnommen werden: www-genes is .des ta t i s .de/da tenbank/onl ine/
url/7e3a9dc6.
13. Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung die durchschnittliche
Mortalitätsrate von Fischen und anderen aquatischen Lebewesen in den
letzten fünf Jahren, differenziert nach Bundesländern, Betriebsart und
Tierart (bitte Schätzwerte angeben, wenn keine genaueren Daten möglich
sind)?
14. Wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung die Einzeltierzahlen
von im Betrieb als Falltiere verendeten oder getöteten Fischen und
anderen aquatischen Lebewesen in den letzten fünf Jahren, differenziert nach
Bundesländern, Betriebsart und Tierart (bitte Schätzwerte angeben, wenn
keine genaueren Daten möglich sind)?
Die Fragen 13 und 14 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die erbetenen Informationen liegen der Bundesregierung nicht vor.
15. Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung der Gesamtbestand an
Fischen und anderen aquatischen Lebewesen in den letzten fünf Jahren,
differenziert nach Jahr, Bundesländern und Tierart?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor.
16. Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung die durchschnittliche
Mortalitätsrate von Equiden in den letzten fünf Jahren, differenziert nach
Bundesländern, Zweck der Tierhaltung (z. B. Sport) und Tierart (bitte
Schätzwerte angeben, wenn keine genaueren Daten möglich sind)?
17. Wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung die Einzeltierzahlen
von im Betrieb als Falltiere verendeten oder getöteten Equiden in den
letzten fünf Jahren, differenziert nach Bundesländern und Tierart (bitte
Schätzwerte angeben, wenn keine genaueren Daten möglich sind)?
Die Fragen 16 und 17 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die erbetenen Informationen liegen der Bundesregierung nicht vor.
18. Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung der Gesamtbestand an
Equiden in den letzten fünf Jahren, differenziert nach Jahr,
Bundesländern und Tierart?
Der Gesamtbestand an Einhufern (Equiden) betrug zum Stichtag 1. März 2023
486 500 Tiere (Landwirtschaftszählung). Weitere Einzelheiten können dem
Link entnommen werden: www-genes is .des ta t i s .de/da tenbank/onl ine/
url/12998b2b.
19. Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung die durchschnittliche
Mortalitätsrate von Kaninchen in den letzten fünf Jahren, differenziert
nach Bundesländern, Tierart, Alters- und Nutzungsgruppen sowie
Betriebsgrößen und mit Totgeburten (bitte Schätzwerte angeben, wenn
keine genaueren Daten möglich sind)?
20. Wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung die Einzeltierzahlen
von im Betrieb als Falltiere verendeten oder getöteten Kaninchen in den
letzten fünf Jahren, differenziert nach Bundesländern, Tierart, Alters-
und Nutzungsgruppen sowie Betriebsgrößen und mit Totgeburten, (bitte
Schätzwerte angeben, wenn keine genaueren Daten möglich sind)?
Die Fragen 19 und 20 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die erbetenen Informationen liegen der Bundesregierung nicht vor.
21. Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung der Gesamtbestand an
Kaninchen in den letzten fünf Jahren, differenziert nach Jahr,
Bundesländern, Tierart, Alters- und Nutzungsgruppen sowie Betriebsgrößen?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor.
22. Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung die durchschnittliche
Mortalitätsrate von Gehegewild sowie von zu Jagdzwecken gezüchteten
und eingesetzten Enten und Fasanen in den letzten fünf Jahren,
differenziert nach Bundesländern und Tierart (bitte Schätzwerte angeben, wenn
keine genaueren Daten möglich sind)?
23. Wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung die Einzeltierzahlen
von im Betrieb als Falltiere verendetem oder getötetem Gehegewild
sowie von zu Jagdzwecken gezüchteten und eingesetzten Enten und
Fasanen in den letzten fünf Jahren, differenziert nach Bundesländern und
Tierart (bitte Schätzwerte angeben, wenn keine genaueren Daten möglich
sind)?
Die Fragen 22 und 23 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die erbetenen Informationen liegen der Bundesregierung nicht vor.
24. Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung der Gesamtbestand an
Gehegewild sowie von zu Jagdzwecken gezüchteten und eingesetzten
Enten und Fasanen in den letzten fünf Jahren, differenziert nach Jahr,
Bundesländern und Tierart?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor.
25. Welche konkreten Maßnahmen gibt es vonseiten der Bundesregierung,
um das im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD
festgeschriebene Ziel zu erreichen, „eine praxistaugliche Rechtsgrundlage für
Kontrolle und Kennzeichnung von toten Tieren in Verarbeitungsbetrieben
tierischer Nebenprodukte zu schaffen“?
a) Wie ist der Zeitplan für die Umsetzung dieses Versprechens?
b) Werden in der geplanten Rechtsgrundlage alle Tierarten und auch
Totgeburten erfasst sein, und wenn nein, welche sind die Gründe für
die Ausnahmen von Tierarten oder Totgeburten?
c) Sind konkrete Vorgaben zu Frequenz und Ablauf der Kontrollen
vorgesehen, wenn ja, welche, und wenn nein, warum nicht?
d) Ist auch eine einheitliche bundesweite Erfassung der sogenannten
Falltiere inklusive ihrer Todesursache, z. B. im Rahmen einer
Erweiterung der HIT-Datenbank (Herkunftssicherungs- und
Informationssystem Tiere), geplant, und wenn nein, welche sind die Gründe?
Die Fragen 25 bis 25d werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Im Koalitionsvertrag der laufenden Legislaturperiode haben die
regierungstragenden Fraktionen vereinbart, den Tierschutz zu stärken. Eine Reihe
diesbezüglicher Maßnahmen ist dort festgehalten. Die Umsetzung dieser Maßnahmen
wird derzeit innerhalb der Bundesregierung vorbereitet bzw. geprüft. Zu den
erfragten Details ist daher noch keine Festlegung erfolgt.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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