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Schriftliche Frage 94 von Dr. Zoe Mayer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Beabsichtigt die Bundesregierung, die Länder um Übermittlung der nach § 20 Absatz 3 der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung durch die zust…

dip / schriftliche_frage 24.07.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 20. Juli 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat.

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Schriftliche Frage 94 von Dr. Zoe Mayer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Beabsichtigt die Bundesregierung, die Länder um Übermittlung der nach § 20 Absatz 3 der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung durch die zust… Frage 94 (Dr. Zoe Mayer, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Beabsichtigt die Bundesregierung, die Länder um Übermittlung der nach § 20 Absatz 3 der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung durch die zuständigen Behörden aufgezeichneten Angaben zu den Mortalitätsraten in Masthühnerbeständen und zur Zahl der bei der Ankunft im Schlachthof verendet vorgefundenen Masthühner für den Zeitraum der Hitzewelle im Juni 2026 zu bitten (wenn nein, bitte begründen), und bis wann wird sie die im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD angekündigte Rechtsgrundlage für die Kontrolle und Kennzeichnung toter Tiere in Verarbeitungsbetrieben tierischer Nebenprodukte vorlegen, einschließlich einer bundesweit einheitlichen Erfassung von Falltieren und ihrer Todesursachen? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Silvia Breher vom 20. Juli 2026: Der Bundesregierung liegen bisher keine belastbaren Hinweise auf erhöhte Mortalitätsraten in Betrieben mit Masthühnerhaltung in Deutschland aufgrund der jüngsten Hitzewelle im Juni 2026 vor. Zudem besteht keine Berichtspflicht für entsprechende Daten durch die zuständigen Behörden an das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH). Eine gesonderte Abfrage der genannten Angaben bei den zuständigen Behörden wäre daher mit einer zusätzlichen (bürokratischen) Belastung der Länderkolleginnen und -kollegen verbunden. Vor diesem Hintergrund und mit Blick auf den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit wird aktuell von einer derartigen Abfrage abgesehen. Im Hinblick auf die Umsetzung des Koalitionsvertrages im Bereich des Tierschutzes haben sich die Koalitionspartner auf eine Priorisierung der verschiedenen Vorhaben geeinigt. Im Fokus stehen derzeit insbesondere die Einführung einer verpflichtenden Videoüberwachung in Schlachthöfen und die Reformierung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes. Die genannte Erarbeitung einer praxistauglichen Rechtsgrundlage für die Kontrolle und Kennzeichnung von toten Tieren in Verarbeitungsbetrieben tierischer Nebenprodukte soll demnach zu einem späteren Zeitpunkt angegangen werden.

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