Schriftliche Frage 73 von Dr. Zoe Mayer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie viele schweinehaltenden Betriebe sind nach Kenntnis der Bundesregierung ihrer Mitteilungspflicht im Rahmen des Tierhaltungskennzeichnung…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 16. Juni 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat.
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Schriftliche Frage 73 von Dr. Zoe Mayer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie viele schweinehaltenden Betriebe sind nach Kenntnis der Bundesregierung ihrer Mitteilungspflicht im Rahmen des Tierhaltungskennzeichnung…
Frage 73 (Dr. Zoe Mayer, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Wie viele schweinehaltenden Betriebe sind nach Kenntnis der Bundesregierung ihrer Mitteilungspflicht im Rahmen des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes – TierHaltKennzG (insb. § 12 Tier- HaltKennzG), die für die Tierhaltungskennzeichnung notwendigen Informationen, insbesondere die einschlägige Haltungsform, den zuständigen Behörden mitzuteilen, nachgekommen (bitte Anzahl der Betriebe sowohl prozentual als auch in absoluten Zahlen angeben und sowohl nach Bundesländern und Haltungsformen nach § 4 Tier- HaltKennzG aufschlüsseln)?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Silvia Breher vom 18. Juni 2025:
Inhaberinnen und Inhaber tierhaltender Betriebe haben ihre Mitteilung gegenüber der zuständigen Behörde abzugeben. In Deutschland wird keine bundeseinheitliche Statistik zur Abgabe von Mitteilungen nach dem Tierhaltungskennzeichnungsgesetz geführt. Entsprechende Informationen liegen der Bundesregierung daher nicht vor.
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