Schriftliche Frage 98 von Caren Lay (DIE LINKE): Gedenkt die Bundesregierung, Informationen aus dem Transparenzregister zu nutzen, um Informationen über Immobilienbesitz internationaler Inv…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 22. Juni 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen.
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Schriftliche Frage 98 von Caren Lay (DIE LINKE): Gedenkt die Bundesregierung, Informationen aus dem Transparenzregister zu nutzen, um Informationen über Immobilienbesitz internationaler Inv…
Frage 98 (Caren Lay, Die Linke):
Gedenkt die Bundesregierung, Informationen aus dem Transparenzregister zu nutzen, um Informationen über Immobilienbesitz internationaler Investoren zu gewinnen, insbesondere über die zum 30. Juni 2023 auch auf Bestandsimmobilien ausgeweitete Eintragungspflicht ausländischer Gesellschaften mit Immobilienbesitz (§ 20 Absatz 1 Satz 2 i. V. m. § 59 Absatz 13 des Geldwäschegesetzes – GWG) und die seit 1. Juli 2023 beim Bundesanzeiger Verlag vorliegenden Daten über Gesellschaften mit Immobilieneigentum (§ 19b GwG) und die im Transparenzregister verfügbaren Informationen zu Wohnort und Staatsangehörigkeiten der jeweils zugehörigen wirtschaftlich Berechtigten, und wenn nein, warum nicht?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Sören Bartol vom 23. Juni 2026:
Die Bundesregierung hält die Stärkung der Eigentümertransparenz an Grund und Boden grundsätzlich für sinnvoll und erforderlich. Eigentümerdaten an Grund und Boden sind in einer Vielzahl von unterschiedlichen Datenquellen und Registern auf Länder- und Bundesebene vorhanden. Diese sind nur zu den jeweiligen spezialgesetzlichen Zwecken und in der Regel nicht mit einheitlichen Datenkränzen und -formaten verfügbar. Die Bundesregierung prüft Maßnahmen zur Verbesserung der Eigentümertransparenz unter Einbeziehung aller sinnvollen Datenquellen.
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