Schriftliche Frage 3 von Caren Lay (DIE LINKE): Wann wurde die Bundesregierung vom Bundesanzeiger Verlag darüber informiert, dass ein Großteil der Grundstücksdaten ohne Grundbucheinsicht n…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 22. Juni 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen.
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Schriftliche Frage 3 von Caren Lay (DIE LINKE): Wann wurde die Bundesregierung vom Bundesanzeiger Verlag darüber informiert, dass ein Großteil der Grundstücksdaten ohne Grundbucheinsicht n…
Frage 3 (Caren Lay, Die Linke):
Wann wurde die Bundesregierung vom Bundesanzeiger Verlag darüber informiert, dass ein Großteil der Grundstücksdaten ohne Grundbucheinsicht nicht eindeutig einem Eigentümer zugeordnet werden konnte, und soll dieses Problem nach Ansicht der Bundesregierung beispielsweise durch den im Zollfinanzgerechtigkeitsgesetz geplanten Grundbuchzugriff gelöst werden?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Schrodi vom 25. Juni 2026:
Das Bundesministerium der Finanzen wurde nach Übermittlung der Grundbuchdaten der Länder zum 31. Juli 2023 (§ 19b Absatz 1 Satz 3 GwG) und nach erster Auswertung dieser Daten von der registerführenden Stelle über die zum Teil unvollständigen Datensätze informiert. Die Befugnis der registerführenden Stelle zur Einsicht in das Grundbuch mittels automatisiertem Abruf zur Vervollständigung unvollständiger oder zur Abklärung unplausibler Daten war daher bereits in der letzten Legislaturperiode im Regierungsentwurf für ein Finanzkriminalitätsbekämpfungsgesetz vom 11. Oktober 2023 vorgesehen (§ 19b Absatz 3 GwG-Entwurf), das dem Grundsatz der Diskontinuität anheimgefallen ist. Eine entsprechende Regelung ist daher jetzt im Referentenentwurf für ein Zollfinanzgerechtigkeitsgesetz enthalten.
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