Schriftliche Frage 122 von Lukas Rehm (AfD): In wie vielen Fällen haben die für den Vollzug des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes (BEEG) zuständigen Behörden nach Kenntnis der Bu…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 8. Juni 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend.
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Schriftliche Frage 122 von Lukas Rehm (AfD): In wie vielen Fällen haben die für den Vollzug des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes (BEEG) zuständigen Behörden nach Kenntnis der Bu…
Frage 122 (Lukas Rehm, AfD):
In wie vielen Fällen haben die für den Vollzug des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes (BEEG) zuständigen Behörden nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2022, 2023 und 2024 bei Antragstellern ohne deutsche Staatsangehörigkeit eine elektronische Melderegisterauskunft eingeholt, und in wie vielen dieser Fälle wich nach Kenntnis der Bundesregierung die im Elterngeldantrag angegebene Wohnanschrift von der im Melderegister nach § 3 des Bundesmeldegesetzes hinterlegten Anschrift ab (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Brand vom 10. Juni 2026:
Das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) wird im Rahmen der Bundesauftragsverwaltung nach Artikel 85 Absatz 1 des Grundgesetzes von den Bundesländern im Auftrag des Bundes eigenverantwortlich vollzogen. Der Bundesregierung liegen keine Zahlen zur Einholung elektronischer Melderegisterauskünfte durch die für den Vollzug des Elterngeldes zuständigen Behörden vor.
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