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Berichte über verspätete Elterngeldzahlungen sowie Stand und mögliche Rückstände bei der Digitalisierung von Familienleistungen (Antwort zu Drs. 21/4062)

dip / drucksache 02.03.2026 · WP 21 · 21/4446 · Antwort · Original ↗

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Berichte über verspätete Elterngeldzahlungen sowie Stand und mögliche Rückstände bei der Digitalisierung von Familienleistungen (Antwort zu Drs. 21/4062) Deutscher Bundestag Drucksache 21/4446 21. Wahlperiode 02.03.2026 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Mandy Eißing, Sonja Lemke, Nicole Gohlke, weiterer Abgeordneter und der Fraktion Die Linke – Drucksache 21/4062 – Berichte über verspätete Elterngeldzahlungen sowie Stand und mögliche Rückstände bei der Digitalisierung von Familienleistungen V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die Beantragung und Auszahlung des Elterngeldes ist für viele Familien in Deutschland eine existenzielle Unterstützung in der frühen Lebensphase eines Kindes. Seit dem 1. November 2024 sieht § 25 des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes (BEEG) vor, dass Elterngeldstellen relevante Geburtsdaten automatisiert bei den Standesämtern abrufen können. Ziel dieser Reform war es, die Antragsverfahren zu beschleunigen und Eltern von bürokratischem Aufwand zu entlasten. Trotz dieser Neuregelung kommt es offenbar weiterhin zu erheblichen Verzögerungen. Laut einem Bericht der „Augsburger Allgemeinen“ vom 13. Juni 2025 (www.augsburger-allgemeine.de/politik/elterngeld-familien-muessen-we gen-geburtsurkunden-laenger-auf-geld-warten-110430945) erhalten viele Familien ihr Elterngeld erst Wochen oder Monate nach der Geburt, da die notwendigen Urkunden nicht rechtzeitig ausgestellt oder übermittelt werden. Aus parlamentarischen Anfragen geht hervor, dass es der Bundesregierung an einem Überblick über die Dauer der Bearbeitungszeiten von Elterngeldanträgen aufgrund des Nichtvorliegens von Geburtsurkunden in den Ländern und Kommunen fehlt (siehe z. B. die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 113 auf Bundestagsdrucksache 21/747). Gleichzeitig bleibt unklar, wie viele Elterngeldstellen bereits technisch in der Lage sind, die Neuregelung umzusetzen. Hierzu machte die Bundesregierung im Juli 2025 die Angabe, die Umsetzung solle zeitnah beginnen (a. a. O.). Die Bundesregierung betont wiederholt ihre Digitalisierungsstrategie im Bereich der Familienleistungen, während es in der Praxis weiterhin zu Verzögerungen und Lücken kommt. Separat etablierte Bremen das Programm „ELFE – Einfach Leistungen für Eltern“. Dieser Onlinedienst ermöglicht es Eltern, digital und automatisiert Anträge auf Elterngeld, Kindergeld und Geburtsurkunden zu stellen. ELFE basiert auf dem Once-Only-Prinzip, bei dem Daten nur einmal erfasst und automatisiert mit den zuständigen Stellen ausgetauscht werden, um Papierkram und Behördengänge zu reduzieren. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 27. Februar 2026 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. In anderen Staaten führten Digitalisierungsprozesse im Sozialleistungsbereich hingegen teilweise zu erheblichen Problemen, etwa durch in den Systemen angelegte Diskriminierung, besonders dann, wenn Daten nicht nur digital erfasst werden, sondern auch Systeme zum Einsatz kommen, die mit statistischen Verfahren aus bestehenden Daten Muster ableiten und diese zur Entscheidungsgrundlage machen. Denn dabei werden Merkmale sozial benachteiligter Gruppen manifestiert und führen zu verstärkter Diskriminierung. Ein bekanntes Beispiel ist die „Toeslagenaffaire“ in den Niederlanden, bei der Familien zu Unrecht Sozialleistungen gestrichen und zurückgefordert wurden – unter anderem aufgrund von Algorithmen, die Personen mit doppelter Staatsbürgerschaft als Risikofaktor behandelten.  1. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zur durchschnittlichen Bearbeitungsdauer von Elterngeldanträgen in den Jahren 2023 und 2024, aufgeschlüsselt nach Bundesländern?  2. Wie viele Haushalte in Deutschland erhalten nach Kenntnis der Bundesregierung Elterngeld mit einer Verzögerung von mehr als acht bzw. zwölf Wochen nach der Geburt (bitte für die Jahre 2023 und 2024 nach Jahr und Bundesland aufschlüsseln)?  3. Wie viele Anträge auf Elterngeld mussten nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2023 aufgrund fehlender oder verspätet ausgestellter Geburtsurkunden zurückgestellt werden (bitte nach Jahr und Bundesland aufschlüsseln)?  4. Falls Frage 3 nicht beantwortet werden kann, welche Rückmeldungen oder Schätzungen liegen der Bundesregierung zur Verzögerung von Elterngeldzahlungen aufgrund verspäteter Geburtsurkunden aus einzelnen Bundesländern oder Kommunen vor?  5. Falls Frage 4 nicht beantwortet werden kann, welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um die Dauer der Elterngeldbearbeitung bundesweit besser zu erfassen, insbesondere bei Verzögerungen durch unvollständige oder fehlende Dokumente? Die Fragen 1 bis 5 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Die meisten Eltern stellen ihren Elterngeldantrag erst einige Zeit nach der Geburt. Der Bund fragt die durchschnittliche Bearbeitungsdauer von Elterngeldanträgen nach Antragstellung regelmäßig bei den Ländern ab. Die durchschnittliche Bearbeitungsdauer nach Ländern ist der Anlage zu entnehmen.* Weitere Daten zur Beantwortung der Fragen 2 bis 4 liegen der Bundesregierung nicht vor.  6. Welche Gespräche oder Abstimmungen gab es mit den Ländern seit Bekanntwerden der Berichte über Verzögerungen durch fehlende Geburtsurkunden? Der Bund steht im kontinuierlichen Austausch mit den Ländern. Darüber hinaus finden zwei Mal jährlich Bund-Länder-Tagungen statt. Hierbei werden auch Themen wie z. B. fehlende Nachweise beim Elterngeldantrag erörtert. * Von einer Drucklegung der Tabelle wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 21/4446 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar.  7. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um die Umsetzung der Digitalisierungsreform (§ 25 BEEG) bis Ende 2025 zu begleiten? a) Ist nach Kenntnis der Bundesregierung die technische Umsetzung des automatisierten Datenabrufs aus § 25 BEEG bereits erfolgt, und wenn ja, in welchem Umgang, und soweit die Umsetzung nach Kenntnis der Bundesregierung noch nicht erfolgt ist obwohl die Rechtsgrundlage seit November 2024 gilt, welche Gründe gibt es hierfür nach Kenntnis der Bundesregierung? b) Welche Bundesländer haben nach Kenntnis der Bundesregierung bereits technische Vorkehrungen getroffen? c) Wie viele Elterngeldstellen und Standesämter sind nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit technisch in der Lage, den automatisierten Abruf digital durchzuführen? d) Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung zur Unterstützung der technischen Umsetzung veranlasst? e) Welche Unterstützungsangebote stellt der Bund den Ländern und Kommunen für die technische Umsetzung bereit? Die Fragen 7a bis 7e werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Nach Kenntnis der Bundesregierung ist bisher keine Umsetzung des automatisierten Datenabrufs nach § 25 des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes (BEEG) erfolgt. Die Verantwortung für die Umsetzung liegt bei den nach § 12 BEEG zuständigen Stellen. Es sei an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass mit § 25 BEEG lediglich eine Möglichkeit zum Nachweis der Geburt eines Kindes geschaffen wurde. Ob und inwiefern die verantwortlichen Stellen davon Gebrauch machen, liegt im Ermessen der jeweiligen Stellen. Nach Kenntnis der Bundesregierung bemühen sich aktuell mehrere Länder darum, den Datenabruf bei den Standesämtern zu ermöglichen, jedoch ist die dafür notwendige Ertüchtigung innerhalb des allein existierenden Fachverfahrens der Standesämter seitens des Fachverfahrensherstellers bis dato nicht erfolgt. Weiterführende Kenntnisse über den laufenden Prozess liegen der Bundesregierung nicht vor.  8. Welche Maßnahmen zur besseren Kommunikation zwischen Elterngeldstellen, Standesämtern und Antragstellenden hält die Bundesregierung für notwendig, um die laut Berichten derzeitig auftretenden Verzögerungen zu reduzieren? Das Elterngeld wird im Auftrag des Bundes, aber eigenverantwortlich durch die Länder vollzogen (Artikel 85 Grundgesetzes (GG)). Der Bund übt sein Aufsichtsrecht nach den Vorgaben des GG aus. Geburtsregistrierungen nehmen die Länder als eigene Aufgabe wahr (Artikel 83 GG).  9. Welche finanziellen Mittel sind für die Digitalisierung familienpolitischer Leistungen (Elterngeld, Kinderzuschlag, Kindergeld) in den Haushaltsjahren 2025 und 2026 vorgesehen? Insgesamt waren für das Jahr 2025 360.000 Euro und sind für das Jahr 2026 835.000 Euro für die Digitalisierung familienpolitischer Leistungen im Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) vorgesehen. Unter anderem soll damit im Jahr 2026 die Ende-zu-Ende- Digitalisierung des Elterngeldes vorangetrieben werden. Da Digitalisierung eine Querschnittsaufgabe ist, profitieren Digitalvorhaben im familienpolitischen Bereich auch von anderen Investitionen in die Digitalisierung von Verwaltung und Staat. Dem Bundesministerium der Finanzen liegen für das steuerrechtliche Kindergeld und dem BMBFSFJ für das sozialrechtliche Kindergeld und den Kinderzuschlag keine gesonderten Daten vor. Die Ausgaben für Digitalisierung sind Bestandteil der Sachkosten und werden nicht separat durch die Bundesagentur für Arbeit ausgewiesen. Das Elterngeld wird im Auftrag des Bundes, aber eigenverantwortlich durch die Länder vollzogen (Artikel 85 GG). Ausgaben für den Vollzug des Elterngeldes einschließlich der Digitalisierung liegen der Bundesregierung nicht vor. 10. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung zur Vereinheitlichung und Beschleunigung digitaler Familienleistungen im Rahmen der Digitalstrategie 2025? Die Bundesregierung setzt sich zum Ziel, den Zugang zu familienbezogenen Leistungen weiter zu digitalisieren. Zentraler Bestandteil dessen ist die konsequente Ende-zu-Ende-Digitalisierung für wesentliche Verwaltungsleistungen des Bundes gemäß § 6 des E-Government-Gesetzes (EGovG). Mit den Empfehlungen der Kommission zur Sozialstaatsreform vom 27. Januar 2026 liegen konkrete Vorschläge zur Verbesserung des Zugangs und des Vollzugs von familienbezogenen Leistungen vor. Die Kommission empfiehlt unter anderem einen einheitlichen und zentralen digitalen Zugang zu allen Sozialleistungen – also auch den familienbezogenen Leistungen. Ein Bundessozialportal könnte zukünftig Zuständigkeitsfragen für Bürgerinnen und Bürger transparenter gestalten und die Inanspruchnahme familienbezogener Leistungen weiter verbessern. Weiterhin sollen durch eine plattformbasierte Digitalisierung der Sozialverwaltung unter Berücksichtigung von verbindlichen IT-Standards die IT-Landschaft verschlankt und Verwaltungsprozesse beschleunigt werden. Mit der föderalen Modernisierungsagenda vom 4. Dezember 2025 haben Bund und Länder bereits beschlossen, IT-Aufgaben stärker zu bündeln und IT-Dienste zentral bereitzustellen. Für das Elterngeld prüfen der Bund und die für den Vollzug zuständigen Länder gemäß den Empfehlungen der Kommission zur Sozialstaatsreform und gemäß der föderalen Modernisierungsagenda zudem, ob durch eine Bündelung des Leistungsvollzugs bei einem Land oder durch die zentrale Bereitstellung von IT durch ein Land wesentliche Vorteile oder Entlastungen entstehen können. Im Rahmen der von der Bundesregierung beschlossenen Modernisierungsagenda für Staat und Verwaltung plant die Bundesregierung darüber hinaus, die digitalen Dienstleistungen und Unterstützungsangebote für Familien in verschiedenen Lebenslagen zur Steigerung der Servicequalität zu harmonisieren, zu optimieren und weiterzuentwickeln. Das Ziel ist es, niedrigschwellige und praktische digitale Unterstützung für Familien anzubieten. Eine sogenannte „Digitalstrategie 2025“, wie sie in der Fragestellung benannt ist, in der entsprechende Maßnahmen zur Vereinheitlichung und Beschleunigung digitaler Familienleistungen verankert sind, ist der Bundesregierung nicht bekannt. 11. Welche konkreten Maßnahmen plant die Bundesregierung zur Vereinfachung und Beschleunigung der Verfahrensvoraussetzungen für die Beantragung von Leistungen nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz, und bis wann sollen diese Maßnahmen nach derzeitiger Planung umgesetzt werden? Der aktuelle Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD sieht vor, das Elterngeld bezüglich unterschiedlicher Aspekte in den Blick zu nehmen. Das Elterngeld soll u. a. auch einfacher und digitaler werden. Die Kommission zur Sozialstaatsreform empfiehlt ebenfalls, das Leistungsrecht beim Elterngeld zu vereinfachen. Die Prüfungen und Abstimmungen zur konkreten Umsetzung des Vorhabens sind noch nicht abgeschlossen. Das Elterngeld wird im Auftrag des Bundes, aber eigenverantwortlich durch die Länder vollzogen (Artikel 85 GG). Die Kommission zur Sozialstaatsreform empfiehlt zum Elterngeld, zu prüfen, ob durch eine Bündelung des Leistungsvollzugs bei einem Land oder durch die zentrale Bereitstellung von Informationstechnik durch ein Land der Elterngeldvollzug entlastet und der Zugang zum Elterngeld vereinfacht werden kann. 12. Plant die Bundesregierung, ein vergleichbares System wie das Bremer „ELFE“-Programm, das eine digitalisierte Antragstellung und automatisierte Datenübermittlung nach dem Once-Only-Prinzip ermöglicht, bundesweit einzuführen? a) Wenn ja, in welchem Zeitraum ist mit einer Umsetzung zu rechnen? b) Wenn nein, welche Gründe sprechen aus Sicht der Bundesregierung gegen eine bundesweite Einführung? Die Fragen 12, 12a und 12b werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Nach Kenntnis der Bundesregierung sollte das Bremer Projekt „ELFE“ (Einfach Leistungen für Eltern) die kombinierte Beantragung der Geburtsurkunde, des Elterngeldes sowie des Kindergeldes ermöglichen. Der Dienst ist heute nicht mehr in Betrieb. Die Einführung eines derartigen Systems ist seitens der Bundesregierung nicht geplant. Gleichwohl hat die Kommission zur Sozialstaatsreform ein digitales Sozialportal als zentralen Zugang zu den Sozialleistungen von Bund, Ländern und Kommunen empfohlen. Dessen weitere Ausgestaltung wird Gegenstand des ebenfalls empfohlenen Expertengremiums „Digitalisierung der Sozialverwaltung“ sein. 13. Plant die Bundesregierung bei der Digitalisierung von Familienleistungen auch den Einsatz von künstlicher Intelligenz, (teil-)automatisierten Entscheidungsprozessen oder Musterkennung (bitte konkrete Einsatzszenarien benennen), und wenn ja, welche Maßnahmen zur Risikoabschätzung und Risikominimierung werden getroffen? 14. Welche Lehren zieht die Bundesregierung aus der „Toeslagenaffaire“ in den Niederlanden im Jahr 2020 und ähnlichen Fällen im Hinblick auf den Einsatz digitaler und automatisierter Verfahren bei der Beantragung und Auszahlung von Elterngeld und anderen Familienleistungen und Überprüfung derselben? a) Welche Maßnahmen sind geplant, um Diskriminierung und intransparente Entscheidungsprozesse beim Einsatz dieser Verfahren zur Gewährung von Familienleistungen zu verhindern? b) Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass die genannten Verfahren mit ausreichender Flexibilität und menschlicher Prüfung kombiniert werden, um individuelle Härten zu vermeiden? Die Fragen 13 und 14 bis 14b werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Im Einsatz von künstlicher Intelligenz sowie der (Teil-)Automatisierung von Prozessschritten bestehen Chancen, den Zugang zu sowie die Bearbeitung von familienbezogenen Leistungen insgesamt zu verbessern. Wesentlicher Bestandteil dessen ist eine konsequente Ende-zu-Ende-Digitalisierung der Verwaltungsprozesse. Die wesentlichen Leistungen im Vollzug des Bundes sollen gemäß § 6 Absatz 1 EGovG bis Ende 2029 Ende-zu-Ende digitalisiert werden. Im Geschäftsbereich des BMBFSFJ ist nur der Kinderzuschlag davon umfasst. Zur Operationalisierung der Ende-zu-Ende-Digitalisierung hat die Bundesregierung bereits 2025 eine Weiterentwicklung des sogenannten Reifegradmodells vorgelegt und ein durch das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung koordiniertes Ende-zu-Ende-Digitalisierungsprogramm aufgelegt. Das „Reifegradmodell der Umsetzung des Gesetzes zur Änderung des Onlinezugangsgesetzes, Version 2.0“ umfasst sieben Reifegrade, die Anforderungen der Ende-zu-Ende-Digitalisierung sind mit Erreichung von Reifegrad 5 bereits erfüllt. Bereits hier können einzelne Prozessschritte automatisiert ablaufen, eine Entscheidungsautomatisierung ist davon jedoch nicht umfasst. Reifegrad 7 beschreibt dagegen auch die Automatisierung von Entscheidungen. Automatisierbar sind dabei jedoch nur Entscheidungen, die gemäß § 35a Verwaltungsverfahrensgesetz keinen Ermessens- oder Beurteilungsspielraum zulassen. Gemäß EGovG muss der Kinderzuschlag den Reifegrad 5 erreichen. Ob und welche Automatisierungsschritte vorgesehen sind, ist Gegenstand der weiteren Prüfungen. Sollte für diese Leistung eine Automatisierung von Entscheidungsprozessen in Betracht gezogen werden, so werden entsprechende Maßnahmen getroffen, um Rechte von Antragstellenden zu schützen. Für die etwaige Nutzung von Anwendungen künstlicher Intelligenz (KI) wird auf den Marktplatz der KI-Möglichkeiten verwiesen, (abrufbar unter www.kim arktplatz.bund.de/Webs/MaKI/DE/startseite/startseite-node.html). Darüber hinaus hat die Bundesregierung keine weitere Kenntnis darüber, ob die Länder für den Vollzug von Leistungen in ihrem Bereich aktuell den Einsatz künstlicher Intelligenz oder (teil-) automatisierter Entscheidungsprozesse planen. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333 Anlage zu Frage Nr. 1 / KA 21/4062 Bearbeitungszeiten von Elterngeldanträgen vom Erstantrag bis zur Bescheidung in Kalendertagen 2023 2024 Baden-Württemberg 67 63 Bayern 33 31 Berlin (Dauer von Erstantrag bis Bescheidung wird bislang nicht erhoben.) / / Brandenburg 52 51 Hansestadt Bremen (Diese Zahl liegt nur für die Stadtgemeinde Bremerhaven vor.) 38 31 Hansestadt Hamburg 42 56 Hessen 36 39 Mecklenburg-Vorpommern 31 30 Niedersachsen 42 41 Nordrhein-Westfalen 42 40 Rheinland-Pfalz 49 47 Saarland 38 44 Sachsen 54 53 Sachsen-Anhalt 41 43 Schleswig-Holstein 66 88 Thüringen 39 33 Hinweis: Die Daten sind nur eingeschränkt vergleichbar, da die Datenerhebung in den Ländern und den Elterngeldstellen nicht einheitlich ist.

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