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Schriftliche Frage 153 von Nicole Höchst (AfD): Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber, inwieweit die gesetzlichen Rechtsprechungen und Regelungen hinsichtlich der Feststellung…

dip / schriftliche_frage 13.06.2025 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 10. Juni 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit.

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Schriftliche Frage 153 von Nicole Höchst (AfD): Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber, inwieweit die gesetzlichen Rechtsprechungen und Regelungen hinsichtlich der Feststellung… Frage 153 (Nicole Höchst, AfD): Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber, inwieweit die gesetzlichen Rechtsprechungen und Regelungen hinsichtlich der Feststellung des Todes bzw. des irreversiblen Hirnfunktionsausfalles und der Todesart vor Organ- bzw. Gewebeentnahme in Ländern, aus denen Deutschland Organe oder auch Gewebeprodukte, welche aus menschlichen Geweben hergestellt wurden oder diese enthalten, importiert, sowohl die entsprechenden Kriterien der Weltgesundheitsorganisation (WHO) erfüllen als auch den diesbezüglichen in Deutschland geltenden gesetzlichen Rechtsprechungen und Regelungen nach WHO-Kriterien sowie ethischen Vorstellungen in Berücksichtigung des Grundgesetzes entsprechen? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Georg Kippels vom 10. Juni 2025: Gemäß § 12 Absatz 1 Satz 4 des Transplantationsgesetzes (TPG) dürfen nur Organe vermittelt werden, die im Einklang mit den am Ort der Entnahme geltenden Rechtsvorschriften entnommen worden sind, soweit deren Anwendung nicht zu einem Ergebnis führt, das mit wesentlichen Grundsätzen des deutschen Rechts, insbesondere mit den Grundrechten, offensichtlich unvereinbar ist. Die Vermittlungsstelle nach § 12 TPG unterliegt den Vorgaben des TPG und einer strengen Kontrolle der Prüfungskommission nach § 12 Absatz 5 Satz 4 TPG. Diese ist gemäß § 12 Absatz 5 Satz 6 TPG verpflichtet, Erkenntnisse über Verstöße gegen das TPG und auf Grund des TPG erlassene Rechtsverordnungen an die zuständigen Behörden der Länder weiterzuleiten.

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