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Schriftliche Frage 49 von Katrin Uhlig (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welche konkreten finanziellen, infrastrukturellen und personellen Leistungen, welche die Ansiedlung des zentralen Standorts des Entwicklungs…

dip / schriftliche_frage 05.06.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 1. Juni 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts.

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Schriftliche Frage 49 von Katrin Uhlig (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welche konkreten finanziellen, infrastrukturellen und personellen Leistungen, welche die Ansiedlung des zentralen Standorts des Entwicklungs… Frage 49 (Katrin Uhlig, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welche konkreten finanziellen, infrastrukturellen und personellen Leistungen, welche die Ansiedlung des zentralen Standorts des Entwicklungsprogramms der Vereinten Nationen (UNDP) in Bonn operativ unterstützen und absichern, hat die Bundesregierung bis jetzt unternommen (bitte Entwicklungstände der jeweiligen Maßnahmen auflisten), und wie möchte die Bundesregierung auch in Zukunft diese Maßnahmen weiter absichern, bewerkstelligen und gegebenenfalls erweitern, um den UN-Standort Bonn weiter zu stärken? Antwort des Staatssekretärs Dr. Géza Andreas von Geyr vom 5. Juni 2026: Das Entwicklungsprogramms der Vereinten Nationen (UNDP) ist in Deutschland bereits seit 2021 mit zwei kleineren Büros (in Bonn und in Berlin, ca. zehn bis 15 Beschäftigte) vertreten. Im Januar 2026 entschied UNDP, aus New York bis zu 300 Stellen im Verlauf der Jahre 2026 und 2027 nach Bonn zu verlagern. Der UNDP-Sitz in Bonn wird somit UNDP-Schwerpunktstandort neben dem Hauptquartier in New York. Die Bundesregierung wird UNDP ein Bürogebäude in Bonn mietfrei zur Verfügung stellen und einen hohen Anteil der Nebenkosten tragen, so wie dies bei den anderen in Bonn angesiedelten VN-Büros auch der Fall ist. Da im UN-Campus keine Räumlichkeiten mehr für einen Zuzug von 300 Personen zur Verfügung stehen, wird ein Gebäude außerhalb des UN-Campus angemietet und in Absprache mit UNDP für den Einzug baulich hergerichtet. Daneben wird UNDP einen finanziellen Zuschuss für die Ansiedlungskosten (Umzugs- und Erstausstattungskosten) erhalten. Das UNDP hat dazu einen Förderantrag vorgelegt, der derzeit geprüft wird. Zudem wird mittels einer Rechtsverordnung für UNDP das 1995 mit den VN abgeschlossene Sitzabkommen für das VN- Freiwilligenprogramm UNV anwendbar gemacht. Dieses Abkommen bietet UNDP zusätzliche Immunitäten und Privilegien. Die Bundesregierung wird sich auch künftig für den Zuzug weiterer VN-Einrichtungen nach Bonn einsetzen.

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