Schriftliche Frage 58 von Jan Ralf Nolte (AfD): Wie viele Personen wären nach Kenntnis der Bundesregierung bei Inkrafttreten des Reservistengesetzes (ResG) in der Fassung des Referentenent…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 1. Juni 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung.
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Schriftliche Frage 58 von Jan Ralf Nolte (AfD): Wie viele Personen wären nach Kenntnis der Bundesregierung bei Inkrafttreten des Reservistengesetzes (ResG) in der Fassung des Referentenent…
Frage 58 (Jan Ralf Nolte, AfD):
Wie viele Personen wären nach Kenntnis der Bundesregierung bei Inkrafttreten des Reservistengesetzes (ResG) in der Fassung des Referentenentwurfs des Bundesministeriums der Verteidigung zum Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Reserve voraussichtlich der Dienstleistungsüberwachung nach § 22 ResG-E unterworfen und damit grundsätzlich für eine verpflichtende Heranziehung zu Dienstleistungen nach § 4 Absatz 1 ResG-E relevant, und wie verteilen sich diese Personen auf beorderte und nicht beorderte Reservisten?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Sebastian Hartmann vom 4. Juni 2026:
Die Frage nach der Anzahl der voraussichtlich der Dienstleistungsüberwachung unterliegenden Personen zu einem noch nicht feststehenden zukünftigen Zeitpunkt kann nicht beantwortet werden. Sie ist insbesondere von der dem Gesetzgeber obliegenden finalen Ausgestaltung des Gesetzes sowie der Personalbestandsentwicklung der Bundeswehr abhängig.
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