Schriftliche Frage 25 von Jan Ralf Nolte (AfD): Wie viele Männer haben seit Inkrafttreten der entsprechenden Neuregelung im Wehrpflichtgesetz einen länger als drei Monate dauernden Ausland…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 13. April 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung.
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Schriftliche Frage 25 von Jan Ralf Nolte (AfD): Wie viele Männer haben seit Inkrafttreten der entsprechenden Neuregelung im Wehrpflichtgesetz einen länger als drei Monate dauernden Ausland…
Frage 25 (Jan Ralf Nolte, AfD):
Wie viele Männer haben seit Inkrafttreten der entsprechenden Neuregelung im Wehrpflichtgesetz einen länger als drei Monate dauernden Auslandsaufenthalt bei den zuständigen Stellen angezeigt oder genehmigen lassen, und in wie vielen Fällen drohen nach Kenntnis der Bundesregierung Sanktionen oder Strafen, weil eine solche Anzeige oder Genehmigung unterblieben ist?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Sebastian Hartmann vom 16. April 2026:
Mit Stand vom 8. April 2026 liegen 579 Anträge auf Genehmigung für Auslandsaufenthalte vor. Im Übrigen wird auf die Regierungspressekonferenz vom 8. April 2026 verwiesen. Das Verlassen der Bundesrepublik Deutschland für länger als drei Monate ohne Genehmigung erfüllt keinen Tatbestand einer Ordnungswidrigkeit nach § 45 WPflG oder einer Straftat und kann daher nicht sanktioniert werden. Überdies wird auf Grundlage des § 3 Absatz 2 Satz 5 WPflG in einer Allgemeinverfügung und einem Erlass eine Ausnahmeregelung getroffen, sodass Anträge auf Auslandsaufenthalt gemäß § 3 Absatz 2 WPflG nicht gestellt werden müssen, solange keine verpflichtende Heranziehung erfolgt.
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