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Schriftliche Frage 12 von Maximilian Kneller (AfD): Welche Einnahmen erzielte der Bund nach Kenntnis der Bundesregierung in den vergangenen fünf Jahren aus der entgeltlichen Überlassung bundes…

dip / schriftliche_frage 29.05.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 26. Mai 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen.

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Schriftliche Frage 12 von Maximilian Kneller (AfD): Welche Einnahmen erzielte der Bund nach Kenntnis der Bundesregierung in den vergangenen fünf Jahren aus der entgeltlichen Überlassung bundes… Frage 12 (Maximilian Kneller, AfD): Welche Einnahmen erzielte der Bund nach Kenntnis der Bundesregierung in den vergangenen fünf Jahren aus der entgeltlichen Überlassung bundeseigener Grundstücke zur Errichtung und zum Betrieb von Windenergie- und Photovoltaikanlagen, und wie verteilen sich diese Einnahmen auf die jeweiligen bundeseigenen Unternehmen oder sonstigen Liegenschaftsverwaltungen (bitte nach den jeweiligen Jahren und Unternehmen oder sonstigen Liegenschaftsverwaltungen aufschlüsseln)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dennis Rohde vom 27. Mai 2026: Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) stellt Flächen mit Potenzial für die Errichtung von Windenergie- und Freiflächenphotovoltaikanlagen bereit und installiert Dachflächenphotovoltaikanlagen auf eigenen Gebäuden. In den vergangenen fünf Jahren (2021 bis 2025) erzielte die BImA aus der Bereitstellung von Flächen für die Errichtung von Windenergie- und Photovoltaikanlagen folgende Einnahmen: 2021: 4,2 Mio. Euro 2022: 4,3 Mio. Euro 2023: 7,1 Mio. Euro 2024: 5,4 Mio. Euro 2025: 4,5 Mio. Euro Die Bodenverwertungs- und -verwaltungs GmbH (BWG) hat in den zurückliegenden fünf Jahren (2021 bis 2025) aus der Bereitstellung ihrer Flächen für Windenergie- und Photovoltaikanlagen nachfolgende Erlöse erzielt. Aufgrund der vereinbarten Vertragsmodalitäten finden daraus resultierende, tatsächliche Zahlungseingänge teilweise jedoch erst in Nachfolgejahren statt und sind insoweit ggf. noch mit Unsicherheiten behaftet. 2021: 13,5 Mio. Euro 2022: 43,7 Mio. Euro 2023: 25,8 Mio. Euro 2024: 57,4 Mio. Euro 2025: 17,0 Mio. Euro

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