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Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 26. Mai 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung

dip / drucksache 29.05.2026 · WP 21 · 21/6164 · Schriftliche Fragen · Original ↗

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Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 26. Mai 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung Deutscher Bundestag Drucksache 21/6164 21. Wahlperiode 29.05.2026 Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 26. Mai 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung Verzeichnis der Fragenden Abgeordnete Nummer der Frage Achelwilm, Doris (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5 Akbulut, Gökay (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 32, 84 Al-Wazir, Tarek (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 52 Audretsch, Andreas (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . 1, 53 Bachmann, Carolin (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 54 Badum, Lisa (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . 55 Bär, Karl (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . 93 Bartsch, Dietmar, Dr. (Die Linke) . . . . . . . . . . . . 6, 108 Bauer, Marcel (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 120 Baum, Christina, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 86 Beutin, Lorenz Gösta (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . 56 Bohnhof, Peter (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 94, 95, 96 Braga, Torben (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 33 Broßart, Victoria (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . 109 Brückner, Maik (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . 34, 124 Bühl, Marcus (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16 Bünger, Clara (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17 Curio, Gottfried, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18 Dahmen, Janosch, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . 35, 125 Dietz, Thomas (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 36 Dzienus, Timon (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 97 Ebner, Harald (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . 121 Abgeordnete Nummer der Frage Edis, Mirze (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 106 Eißing, Mandy (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 98, 99 Espendiller, Michael, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7 Fehre, Micha (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19, 20, 21, 22 Felser, Peter (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 57 Finger, Hauke (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 126 Galla, Rainer (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23, 58 Görke, Christian (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 59 Gohlke, Nicole (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . 78, 79, 80 Grau, Armin, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . 100, 101 Hahn, Ingo, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8, 60, 135 Haise, Lars (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 110, 122 Hanker, Mirco (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9, 43 Heitmann, Linda (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10 Hess, Nicole (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2, 127 Höchst, Nicole (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 81, 85, 87 Hofreiter, Anton, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3 Holm, Leif-Erik (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . 61, 62, 63, 64 Hoß, Luke (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 102 Ince, Cem (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 103, 123 Janich, Steffen (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 44 Joswig, Julian (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . 65, 66, 111 Kappert-Gonther, Kirsten, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 11, 82 Abgeordnete Nummer der Frage Kellner, Michael (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 67, 68 Keuter, Stefan (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 37 Kever, Rocco (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 128, 133 Khan, Misbah (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . 88 Kneller, Maximilian (AfD) . . . . . . . . 12, 112, 113, 114 Kotré, Steffen (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 45 Latendorf, Ina (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 134 Lay, Caren (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 136 Lührmann, Anna, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . 107 Maack, Sebastian (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24 Matzerath, Markus (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25 Mayer, Zoe, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 69 Meiser, Pascal (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 104 Merendino, Stella (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 129 Michaelsen, Swantje Henrike (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . 115, 116 Mihalic, Irene, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 26 Mijatović, Boris (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 38 Münzenmaier, Sebastian (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . 105 Nanni, Sara (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . 46 Nolte, Jan Ralf (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 47 Notz, Konstantin von, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . 117 Otte, Karoline (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . 4 Abgeordnete Nummer der Frage Paul, Andreas (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13, 48, 118 Pellmann, Sören (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 39 Peterka, Tobias Matthias (AfD) . . . . . . . . . . . 70, 83, 89 Przygodda, Kerstin (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 90 Rathert, Anna, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 71 Reck, Christian (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 119 Rehm, Lukas (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14, 91 Reichardt, Martin (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15 Reisner, Lea (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40 Rothfuß, Rainer, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 41 Scheirich, Raimond (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 42 Schiller, Manfred (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 27, 28 Schmidt, Jan Wenzel (fraktionslos) . . . . . . . . . . . . . . . 72 Schmidt, Stefan (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 49 Schönberger, Marlene (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 29 Schröder, Stefan (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 73 Schubert, Lisa (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 74 Sichert, Martin (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 130 Teich, Tobias (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30, 31 Verlinden, Julia, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 75 Vollath, Sarah (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 131 Wendorf, Sven (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 50, 51 Wissler, Janine (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 76, 77 Zaum, Christian (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 92 Ziegler, Kay-Uwe (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 132 Drucksache 21/6164 – II – Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Verzeichnis der Fragen nach Geschäftsbereichen der Bundesregierung Seite Geschäftsbereich des Bundeskanzlers und des Bundeskanzleramtes Audretsch, Andreas (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1 Hess, Nicole (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1 Hofreiter, Anton, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3 Otte, Karoline (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3 Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen Achelwilm, Doris (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4 Bartsch, Dietmar, Dr. (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . 5 Espendiller, Michael, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5 Hahn, Ingo, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7 Hanker, Mirco (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8 Heitmann, Linda (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8 Kappert-Gonther, Kirsten, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9 Kneller, Maximilian (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10 Paul, Andreas (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11 Rehm, Lukas (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11 Reichardt, Martin (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12 Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern Bühl, Marcus (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12 Bünger, Clara (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13 Curio, Gottfried, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14 Fehre, Micha (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14, 15, 16, 18 Galla, Rainer (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19 Maack, Sebastian (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20 Matzerath, Markus (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20 Seite Mihalic, Irene, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21 Schiller, Manfred (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22 Schönberger, Marlene (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23 Teich, Tobias (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24 Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts Akbulut, Gökay (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25 Braga, Torben (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 26 Brückner, Maik (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 27 Dahmen, Janosch, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 27 Dietz, Thomas (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 27 Keuter, Stefan (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 28 Mijatović, Boris (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 28 Pellmann, Sören (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 29 Reisner, Lea (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30 Rothfuß, Rainer, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30 Scheirich, Raimond (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30 Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung Hanker, Mirco (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 31 Janich, Steffen (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 31 Kotré, Steffen (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 32 Nanni, Sara (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . 33 Nolte, Jan Ralf (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 33 Paul, Andreas (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 34 Schmidt, Stefan (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 34 Wendorf, Sven (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 35 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – III – Drucksache 21/6164 Seite Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie Al-Wazir, Tarek (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 36 Audretsch, Andreas (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 37 Bachmann, Carolin (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 39 Badum, Lisa (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . 39 Beutin, Lorenz Gösta (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . 40 Felser, Peter (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40 Galla, Rainer (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 41 Görke, Christian (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 41 Hahn, Ingo, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 42 Holm, Leif-Erik (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 43, 44 Joswig, Julian (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 44, 45 Kellner, Michael (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 45, 46 Mayer, Zoe, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 47 Peterka, Tobias Matthias (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 47 Rathert, Anna, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 48 Schmidt, Jan Wenzel (fraktionslos) . . . . . . . . . . . . . . . 48 Schröder, Stefan (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 49 Schubert, Lisa (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 49 Verlinden, Julia, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 51 Wissler, Janine (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 52 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Forschung, Technologie und Raumfahrt Gohlke, Nicole (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . 53, 54, 55 Höchst, Nicole (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 55 Kappert-Gonther, Kirsten, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 56 Peterka, Tobias Matthias (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 57 Seite Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz Akbulut, Gökay (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 58 Höchst, Nicole (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 58 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend Baum, Christina, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 59 Höchst, Nicole (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 59 Khan, Misbah (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 60 Peterka, Tobias Matthias (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 61 Przygodda, Kerstin (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 61 Rehm, Lukas (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 61 Zaum, Christian (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 62 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales Bär, Karl (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . 62 Bohnhof, Peter (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 63 Dzienus, Timon (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 64 Eißing, Mandy (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 65 Grau, Armin, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 66, 67 Hoß, Luke (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 68 Ince, Cem (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 68 Meiser, Pascal (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 69 Münzenmaier, Sebastian (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 69 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Digitales und Staatsmodernisierung Edis, Mirze (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 70 Lührmann, Anna, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 71 Drucksache 21/6164 – IV – Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Seite Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verkehr Bartsch, Dietmar, Dr. (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . 71 Broßart, Victoria (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 72 Haise, Lars (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 73 Joswig, Julian (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 73 Kneller, Maximilian (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 74, 75 Michaelsen, Swantje Henrike (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 76 Notz, Konstantin von, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 76 Paul, Andreas (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 77 Reck, Christian (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 77 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit Bauer, Marcel (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 78 Ebner, Harald (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 79 Haise, Lars (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 80 Ince, Cem (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 81 Seite Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit Brückner, Maik (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 81 Dahmen, Janosch, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 82 Finger, Hauke (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 83 Hess, Nicole (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 83 Kever, Rocco (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 84 Merendino, Stella (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 84 Sichert, Martin (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 84 Vollath, Sarah (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 85 Ziegler, Kay-Uwe (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 86 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Kever, Rocco (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 86 Latendorf, Ina (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 88 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen Hahn, Ingo, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 88 Lay, Caren (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 89 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – V – Drucksache 21/6164 Geschäftsbereich des Bundeskanzlers und des Bundeskanzleramtes 1. Abgeordneter Andreas Audretsch (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Sind im Zusammenhang mit der Förderung des Vereins „REPUBLIK21 e. V.“ bereits Bundesmittel ausgezahlt worden, wenn ja, bitte Summen und Projekte angeben, und wenn nicht, sind konkrete Projekte oder Maßnahmen in Planung, Prüfung oder Vorbereitung? Antwort des Staatssekretärs Stefan Kornelius vom 26. Mai 2026 Im Rahmen der vom Haushaltsgesetzgeber beschlossenen Projektförderung wurden vom Presse- und Informationsamt der Bundesregierung folgende Beträge ausgezahlt: Projekt „Grundlagen einer tragfähigen Energie- und Klimapolitik“: 23.880 Euro. Projekt „Transatlantische Beziehungen im Zeitalter der Disruption: Reformdialog und Sicherheitspartnerschaft“: 21.750 Euro. Projekt „Die Förderung der demokratischen Öffentlichkeit“: 61.870 Euro. Dem Presse- und Informationsamt der Bundesregierung liegt ein weiterer Zuwendungsantrag vor, für den noch kein Zuwendungsbescheid erteilt wurde. 2. Abgeordnete Nicole Hess (AfD) Welche Projekte von Medienunternehmen werden seit Beginn des Jahres 2026 durch welche Bundesministerien gefördert (bitte die Einzelsummen und die jeweiligen Laufzeiten der Förderung für die sechs Projekte mit der höchsten Förderung und die Gesamtzahl der geförderten Projekte für den Zeitraum angeben)? Antwort des Staatsministers Dr. Wolfram Weimer vom 27. Mai 2026 Die Angaben zu den sechs Projekten mit der höchsten Förderung können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden, insgesamt wurden 15 entsprechende Projekte gefördert. Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung auf Ihre Schriftliche Frage 1 auf Bundestagsdrucksache 21/982 verwiesen. R es so rt Z ei tr au m de r Fö rd er un g (a b 01 .0 1. 20 26 ) N am e de s M ed ie nun te rn eh m en s G ef ör de rt es P ro je kt H öh e de r Fö rd er un g B em er ku ng en B M Z 01 .0 1. 20 26 bi s 30 .0 4. 20 29 D eu ts ch e W el le R eg io na lp ro gr am m L at ei na m er ik a 6. 16 0. 00 0, 00 Eu ro B M Z 01 .0 1. 20 26 bi s 30 .0 4. 20 29 D eu ts ch e W el le R eg io na lp ro gr am m O st eu ro pa 6. 16 0. 00 0, 00 Eu ro B M Z 01 .0 1. 20 26 bi s 30 .0 4. 20 29 D eu ts ch e W el le R eg io na lp ro gr am m N ah os t/N or da fr ik a 6. 10 0. 00 0, 00 Eu ro B M FT R 15 .0 3. 20 26 bi s 31 .0 3. 20 29 C O R R EC TI V – R ec he rc he n fü r di e G es el ls ch af t g em ei nn üt zi ge G m bH V e rb un dp ro je kt : K ul tu ra lis ie ru ng ss en si bl e K I- A ss is te nz fü r e in e de si nf or m at io ns - re si lie nt e m ul til in gu al e G es el ls ch af t – ku K I – 72 0. 41 8, 00 E ur o R ic ht lin ie z ur F ör de ru ng v on Pr oj ek te n zu m T he m a „V er tra ue n in D em ok ra tie u nd S ta at : D ig ita le D es in fo rm at io n er ke nn en u nd ab w eh re n“ , B un de sa nz ei ge r vo m 1 9. 07 .2 02 4 B M FT R 01 .0 4. 20 26 bi s 31 .0 3. 20 29 D eu ts ch e W el le Ve rb un dp ro je kt : P er so ne nz en tri er te , A ud io -/S pr ac hb as ie rte D ee pf ak eu nd Sh al lo w fa ke -E rk en nu ng – P A D SE – 42 8. 29 0, 00 E ur o R ic ht lin ie z ur F ör de ru ng v on Pr oj ek te n zu m T he m a „V er tra ue n in D em ok ra tie u nd S ta at : D ig ita le D es in fo rm at io n er ke nn en u nd ab w eh re n“ , B un de sa nz ei ge r vo m 1 9. 07 .2 02 4 B M FT R 15 .0 3. 20 26 bi s 31 .0 3. 20 29 D eu ts ch e W el le Ve rb un dp ro je kt : D es in fo rm at io n vo rb eu ge n un d ab w eh re n: E nt w ic kl un g vo n M aß - na hm en g eg en D es in fo rm at io n (in kl us iv e D ee pf ak es ) s ow ie E rf or sc hu ng d er W irk - sa m ke it vo n G eg en m aß na hm en d ur ch C le an Fe ed – C le an Fe ed – 50 2. 23 0, 00 E ur o R ic ht lin ie z ur F ör de ru ng v on Pr oj ek te n zu m T he m a „V er tra ue n in D em ok ra tie u nd S ta at : D ig ita le D es in fo rm at io n er ke nn en u nd ab w eh re n“ , B un de sa nz ei ge r vo m 1 9. 07 .2 02 4 3. Abgeordneter Dr. Anton Hofreiter (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Welche konkreten Maßnahmen gegen die Aktivitäten der russischen Schattenflotte setzt die Bundesregierung im Nachgang des Beschlusses des Nationalen Sicherheitsrates vom April 2026, der ein verschärfteres Vorgehen gegen die russische Schattenflotte vorsieht, um, und mit welchem Zeitplan (www.n-tv.de/ticker/Russische-Schattenf lotte-Nationaler-Sicherheitsrat-beschliesst-schaerf eres-Vorgehen-id30737772.html)? Antwort des Staatsministers Dr. Michael Meister vom 26. Mai 2026 Die Bundesregierung ist nach sorgfältiger Abwägung zu dem Ergebnis gelangt, dass eine Beantwortung Ihrer Frage – auch in eingestufter Form – aus Gründen des Staatswohls unterbleiben muss. Das verfassungsrechtlich verbürgte Frage- und Informationsrecht des Deutschen Bundestages gegenüber der Bundesregierung wird durch schutzwürdige Interessen von Verfassungsrang begrenzt, wozu auch und insbesondere Staatswohlerwägungen zählen. Eine Offenlegung der vorliegend angeforderten Informationen birgt die konkrete Gefahr, dass Einzelheiten bekannt würden, die unter sicherheitspolitischen Aspekten besonders schutzbedürftig sind. So hätte eine öffentliche Bekanntgabe von Informationen zu einem möglichen Vorgehen gegen die russische Schattenflotte und die damit einhergehende Kenntnisnahme durch Unbefugte erhebliche nachteilige Auswirkungen auf die Effektivität entsprechender Maßnahmen. Dies könnte die Sicherheitslage der Bundesrepublik Deutschland empfindlich beeinträchtigen. Vor diesem Hintergrund würde auch eine VS-Einstufung und Hinterlegung der angefragten Informationen bei der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages in diesem Fall nicht ausreichen, um der erheblichen Sensibilität der angeforderten Informationen im Hinblick auf ihre Bedeutung für die Sicherheitslage ausreichend Rechnung zu tragen. 4. Abgeordnete Karoline Otte (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Sind die Medienberichte (https://table.media/berli n/news/konnexitaet-bund-laender-gespraeche-sin d-offenbar-im-sand-verlaufen) zutreffend, nach denen die Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Veranlassungskonnexität“ ihre Arbeit ohne Ergebnis beenden musste (trotz wiederholter anderslautender Ankündigungen seitens der Bundesregierung, inklusive des Bundeskanzlers Friedrich Merz, der auch am 4. Dezember 2025 eine Sonder- Ministerpräsidentenkonferenz in diesem Zusammenhang ankündigte), und wenn ja, welche Schritte plant die Bundesregierung nun, um die geplanten Maßnahmen aus dem Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD in Bezug auf die Veranlassungskonnexität (Zeile 3623 ff.) dennoch umzusetzen? Antwort des Staatsministers Dr. Michael Meister vom 26. Mai 2026 Zu dem Themenbereich Veranlassungskonnexität haben sich der Bundeskanzler und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am 4. Dezember 2025 darauf verständigt, zunächst verstärkt die Ausgabenbelastung der Länder und Kommunen durch die Gesetzgebung des Bundes zu diskutieren. Dazu findet derzeit ein Austausch „Effizienter Ressourceneinsatz bei Leistungsgesetzen“ statt. Ziel ist es, die Ausgabendynamik im Bereich der Leistungsgesetze des Bundes zu durchbrechen und die Belastungen insbesondere für die Haushalte der Kommunen zu reduzieren. Die Ergebnisse der laufenden Gespräche sollen im Rahmen der Konferenz des Bundeskanzlers mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder vorgelegt werden. Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen 5. Abgeordnete Doris Achelwilm (Die Linke) Wie viele Kindergeldberechtigte gab es jährlich seit 2024 (bitte angeben, für wie viele davon die Familienkassen vorausgefüllte Kindergeldanträge bereitstellen konnten), und bei wie vielen der von den Familienkassen vorausgefüllten Kindergeldanträgen kam es zu Korrekturen oder Ergänzungen fehlender Abgaben seitens der Antragstellenden (wenn möglich bitte nach „Korrektur von Daten“, „Ergänzung fehlender Angaben“ und „sowohl Korrektur von Daten als auch Ergänzung fehlender Angaben“ aufschlüsseln)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Schrodi vom 27. Mai 2026 Im Jahr 2024 gab es insgesamt 10.458.821 Kindergeldberechtigte, im Jahr 2025 insgesamt 10.422.283. Ein vorausgefüllter Kindergeldantrag wird jeweils mit einem so genannten Begrüßungsschreiben seit Februar 2024 an die Eltern neu geborener Kinder versandt. Im Jahr 2024 wurden insgesamt 493.768 Begrüßungsschreiben versandt und im Jahr 2025 insgesamt 544.396. In dem vorausgefüllten Kindergeldantrag sind regelmäßig die Bestimmung des Berechtigten, die IBAN und Angaben zu einem etwaigen grenzüberschreitenden Bezug zu ergänzen. 6. Abgeordneter Dr. Dietmar Bartsch (Die Linke) Welche Ressorts haben anders als vom Bundesminister der Finanzen öffentlich nachlesbar eingefordert (siehe u. a. hier: www.handelsblatt.com/po litik/deutschland/haushalt-klingbeil-kommt-bei-ei nsparungen-nur-schleppend-voran/10022666 6.html) bis zum 20. Mai 2026 keine haushaltswirksamen Sparvorschläge vorgelegt, und wie hoch ist das Volumen der bislang eingereichten Einsparungen (bitte nach Ressorts mit den jeweiligen Gesamtsummen der vorgeschlagenen Einsparungen aufschlüsseln)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dennis Rohde vom 28. Mai 2026 Aus dem Grundsatz der Gewaltenteilung folgt nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ein Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung, der einen auch parlamentarisch grundsätzlich nicht ausforschbaren Initiativ-, Beratungs- und Handlungsbereich einschließt. Die Kontrollkompetenz des Parlaments erstreckt sich daher grundsätzlich nur auf bereits abgeschlossene Vorgänge und umfasst nicht die Befugnis, in laufende Verhandlungen und Entscheidungsvorbereitungen einzugreifen. Der regierungsinterne Abstimmungsprozess zur Aufstellung des Bundeshaushalts 2027 ist noch nicht abgeschlossen. Daher können zu diesem Zeitpunkt keine Fragen in Bezug auf Inhalte und zum Stand beantwortet werden. 7. Abgeordneter Dr. Michael Espendiller (AfD) In welcher Höhe sind den politischen Stiftungen im Zeitraum vom 1. Januar 2026 bis zum 30. April 2026 aus sämtlichen Einzelplänen des Bundeshaushalts Fördermittel – einschließlich Globalzuschüssen sowie sämtlicher Projektmittel – zugeflossen (bitte nach Haushaltstiteln sowie nach Stiftungen – Konrad-Adenauer-Stiftung e. V., Friedrich-Ebert-Stiftung e. V., Friedrich- Naumann-Stiftung für die Freiheit, Hanns-Seidel- Stiftung e. V., Heinrich-Böll-Stiftung e. V. sowie Rosa-Luxemburg-Stiftung – Gesellschaftsanalyse und politische Bildung e.V. – aufschlüsseln)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dennis Rohde vom 26. Mai 2026 Den in Ihrer Frage genannten politischen Stiftungen sind im Zeitraum vom 1. Januar 2026 bis zum 30. April 2026 folgende Fördermittel aus sämtlichen Einzelplänen des Bundeshaushalts zugeflossen: Ressort Kapitel/Titel Stiftung Höhe der Fördermittel in TEuro BMI 0601/685 12 Friedrich-Ebert-Stiftung 15.933,00 BMI 0601/685 12 Friedrich-Naumann-Stiftung  6.092,00 BMI 0601/685 12 Heinrich-Böll-Stiftung  8.278,00 BMI 0601/685 12 Hanns-Seidel-Stiftung  4.999,00 Ressort Kapitel/Titel Stiftung Höhe der Fördermittel in TEuro BMI 0601/685 12 Konrad-Adenauer-Stiftung 18.437,00 BMI 0601/685 12 Rosa-Luxemburg-Stiftung  6.156,00 BMI 0601/894 12 Friedrich-Ebert-Stiftung  1.295,00 BMI 0601/894 12 Friedrich-Naumann-Stiftung     31,00 BMI 0601/894 12 Heinrich-Böll-Stiftung     66,00 BMI 0601/894 12 Hanns-Seidel-Stiftung      0,00 BMI 0601/894 12 Konrad-Adenauer-Stiftung    248,00 BMI 0601/894 12 Rosa-Luxemburg-Stiftung    371,00 BMFTR 3002/681 10 Friedrich-Ebert-Stiftung  6.977,00 BMFTR 3002/681 10 Friedrich-Naumann-Stiftung  4.264,00 BMFTR 3002/681 10 Hanns-Seidel-Stiftung  4.507,00 BMFTR 3002/681 10 Heinrich-Böll-Stiftung  4.494,00 BMFTR 3002/681 10 Konrad-Adenauer-Stiftung  7.211,00 BMFTR 3002/681 10 Rosa-Luxemburg-Stiftung  2.577,00 BMFTR 3002/681 11 Friedrich-Ebert-Stiftung    131,20 BMFTR 3002/681 11 Friedrich-Naumann-Stiftung    150,97 BMFTR 3002/681 11 Hanns-Seidel-Stiftung    235,00 BMFTR 3002/681 11 Heinrich-Böll-Stiftung     27,77 BMFTR 3002/681 11 Konrad-Adenauer-Stiftung    162,59 BMFTR 3002/681 11 Rosa-Luxemburg-Stiftung    187,55 AA 0502/687 27 Friedrich-Ebert-Stiftung  4.810,00 AA 0502/687 27 Friedrich-Naumann-Stiftung  1.463,51 AA 0502/687 27 Hanns-Seidel-Stiftung  1.632,49 AA 0502/687 27 Heinrich-Böll-Stiftung  2.093,50 AA 0502/687 27 Konrad-Adenauer-Stiftung  7.230,00 AA 0502/687 27 Rosa-Luxemburg-Stiftung  2.290,00 AA 0504/681 11 Friedrich-Ebert-Stiftung  1.116,29 AA 0504/681 11 Friedrich-Naumann-Stiftung    406,62 AA 0504/681 11 Hanns-Seidel-Stiftung    232,10 AA 0504/681 11 Heinrich-Böll-Stiftung    499,91 AA 0504/681 11 Konrad-Adenauer-Stiftung  1.247,50 AA 0504/681 11 Rosa-Luxemburg-Stiftung    390,00 AA 0504/687 13 Friedrich-Ebert-Stiftung    157,98 AA 0504/687 13 Friedrich-Naumann-Stiftung     62,17 AA 0504/687 13 Hanns-Seidel-Stiftung     73,50 AA 0504/687 13 Heinrich-Böll-Stiftung     76,50 AA 0504/687 13 Konrad-Adenauer-Stiftung    131,10 AA 0504/687 13 Rosa-Luxemburg-Stiftung    500,00 AA 0504/687 18 Friedrich-Ebert-Stiftung    200,58 AA 0504/687 18 Friedrich-Naumann-Stiftung     51,79 AA 0504/687 18 Hanns-Seidel-Stiftung     57,57 AA 0504/687 18 Heinrich-Böll-Stiftung    246,67 AA 0504/687 18 Konrad-Adenauer-Stiftung    653,03 AA 0504/687 18 Rosa-Luxemburg-Stiftung    150,00 AA 0501/687 34 Friedrich-Ebert-Stiftung    184,88 AA 0501/687 34 Friedrich-Naumann-Stiftung     32,42 AA 0501/687 34 Hanns-Seidel-Stiftung    399,63 AA 0501/687 34 Heinrich-Böll-Stiftung     90,96 AA 0501/687 34 Konrad-Adenauer-Stiftung    142,50 AA 0501/687 34 Rosa-Luxemburg-Stiftung      0,00 BMZ 2302/687 04 Konrad-Adenauer-Stiftung 29.200,00 BMZ 2302/687 04 Friedrich-Ebert-Stiftung 14.682,00 Ressort Kapitel/Titel Stiftung Höhe der Fördermittel in TEuro BMZ 2302/687 04 Hanns-Seidel-Stiftung  4.399,00 BMZ 2302/687 04 Heinrich-Böll-Stiftung  6.654,00 BMZ 2302/687 04 Friedrich-Naumann-Stiftung  4.376,00 BMZ 2302/687 04 Rosa-Luxemburg-Stiftung  4.690,00 BMZ 2302/687 01 Konrad-Adenauer-Stiftung    490,00 BMZ 2302/687 01 Friedrich-Ebert-Stiftung    227,00 BMZ 2302/687 01 Hanns-Seidel-Stiftung    181,00 BMZ 2302/687 01 Heinrich-Böll-Stiftung    406,00 BMZ 2302/687 01 Friedrich-Naumann-Stiftung    100,00 BMZ 2302/687 01 Rosa-Luxemburg-Stiftung    150,00 BMZ 2310/896 32 Konrad-Adenauer-Stiftung    395,00 BMZ 2310/896 32 Friedrich-Ebert-Stiftung    258,00 BMZ 2310/896 32 Hanns-Seidel-Stiftung     76,00 BMZ 2310/896 32 Heinrich-Böll-Stiftung    147,00 BMZ 2310/896 32 Friedrich-Naumann-Stiftung    142,00 BMZ 2310/896 32 Rosa-Luxemburg-Stiftung     90,00 8. Abgeordneter Dr. Ingo Hahn (AfD) Wie begründet die Bundesregierung, dass aus dem Klima- und Transformationsfonds weitere 5 Mrd. Euro für industriepolitische Klimaschutzverträge beziehungsweise grüne Transformationssubventionen bereitgestellt werden, während die ursprünglich als Entlastung der Bürger im Zusammenhang mit der CO2-Bepreisung angekündigte Auszahlung eines Klimageldes weiterhin nicht erfolgt, und wann plant die Bundesregierung konkret, die Einnahmen aus der CO2-Bepreisung direkt an die Bürger zurückzugeben? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dennis Rohde vom 28. Mai 2026 Die Regierungsparteien haben sich in ihrem Koalitionsvertrag darauf verständigt, die Einnahmen aus der CO2-Bepreisung an Verbraucherinnen und Verbraucher und die Wirtschaft zurückzugeben, u. a. durch eine spürbare Entlastung beim Strompreis und durch die Förderung von Investitionen in die Klimaneutralität. Bürgerinnen und Bürger werden im Bereich Wohnen insbesondere durch die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) und im Bereich Mobilität u. a. durch die Förderung von Elektro- und Flug-in-Hybrid-Fahrzeugen entlastet. Das Förderprogramm CO2-Differenzverträge (vormals Klimaschutzverträge) ist eine zentrale Maßnahme zur Anreizung von Investitionen energieintensiver Industrieunternehmen in innovative und CO2-arme Produktionsverfahren. Der Haushaltsgesetzgeber hat für eine zweite Gebotsrunde CO2-Differenzverträge im Wirtschaftsplan 2026 des Klima- und Transformationsfonds Mittel in Höhe von bis zu 5 Mrd. Euro bereitgestellt. 9. Abgeordneter Mirco Hanker (AfD) Warum wurden bzw. werden bei staatlichen Entlastungsleistungen – z. B. Klimageld, mögliche Entlastungsprämien für Energiepreise – in den konkreten Leistungsfällen die entsprechenden Zahlungen an die Leistungsempfänger bislang noch nicht unter Anwendung des Direktzahlungsmechanismus gemäß § 139e der Abgabenordnung (AO) mittels Überweisungen durch das Bundeszentralamt für Steuern in dessen Auftrag für die jeweils zuständige Leistungsbehörde auf die Girokonten der begünstigten Bürger durchgeführt, und mit welchen Maßnahmen wird Hindernissen in der Bearbeitung abgeholfen, um eine kurzfristige Anwendung des Direktzahlungsmechanismus gemäß § 139e AO (in Kraft getreten am 6. Dezember 2024) umzusetzen? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Schrodi vom 27. Mai 2026 Der Direktauszahlungsmechanismus wurde im Vorgriff auf ein zukünftiges Leistungsgesetz geschaffen. Die Meinungsbildung zu Direktauszahlungen als einer denkbaren Option für staatliche Entlastungsleistungen an die Bürgerinnen und Bürger ist innerhalb der Bundesregierung noch nicht abgeschlossen. 10. Abgeordnete Linda Heitmann (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Plant die Bundesregierung trotz der Ablehnung des 1.000-Euro-Bonus durch den Bundesrat weiterhin die angekündigte Erhöhung der Tabaksteuer zu Präventionszwecken im kommenden Jahr, und wenn ja, mit welchen zusätzlichen Einnahmen rechnet sie hierdurch, und für welche Zwecke sollen diese nach derzeitiger Planung anstelle der ursprünglich vorgesehenen Gegenfinanzierung des Bonus verwendet werden? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Schrodi vom 26. Mai 2026 Unabhängig von der ursprünglich geplanten Gegenfinanzierung der Entlastungsprämie hat die Bundesregierung sich mit dem Eckwertebeschluss vom 29. April 2026 darauf verständigt, wie der Handlungsbedarf im Bundeshaushalt reduziert wird. Die Anpassung der Tabaksteuer zählt zu den in der Koalition vereinbarten Konsolidierungsmaßnahmen. Nach dem Gesamtdeckungsprinzip (§ 8 der Bundeshaushaltsordnung) dienen die Steuereinnahmen der Deckung aller staatlichen Ausgaben. Die genaue Ausgestaltung der Tabaksteueranpassung wird derzeit geprüft. Davon abhängig ist auch die Höhe der möglichen Steuermehreinnahmen. 11. Abgeordnete Dr. Kirsten Kappert-Gonther (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Welche Risiken bestehen bei der am Verladebahnhof II des ehemaligen Tanklagers Bremen-Farge gewählten hydraulischen Abstromsicherung für das Grundwasser (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 3 der Abgeordneten Doris Achelwilm auf Bundestagsdrucksache 21/5159), insbesondere bei langfristigem Betrieb oder möglichen Systemausfällen, und wie wird sichergestellt, dass Schadstoffe nicht über die Liegenschaftsgrenze hinaus dauerhaft im Grundwasser verbleiben oder sich weiter ausbreiten? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dennis Rohde vom 26. Mai 2026 Im Bereich des Verladebahnhofs II des ehemaligen Tanklagers Bremen- Farge betreibt die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) bereits seit vielen Jahren eine hydraulische Sicherung mittels zahlreicher Förderbrunnen und entfernt dadurch erhebliche Schadstoffmengen aus dem Grundwasser. Der langfristige Betrieb der hydraulischen Abstromsicherung reinigt das Grundwasser und trägt zur Verbesserung der Grundwassersituation im Abstrom bei. Insofern werden Risiken für das Grundwasser durch den langfristigen Betrieb der hydraulischen Abstromsicherung reduziert. Auch bei einem zeitweisen technischen Ausfall der Abstromsicherung sind keine negativen Auswirkungen auf das Grundwasser zu erwarten. Dies resultiert aus den Standorteigenschaften mit geringen Fließgeschwindigkeiten des Grundwassers, die eine schnelle Ausbreitung der Schadstoffe verhindern. Durch die derzeit laufende Bodensanierung auf Grundlage des Bundesbodenschutzgesetzes im Bereich des Verladebahnhofs II wird zudem ein Großteil der Schadstoffquelle im Boden und im oberen Bereich des Grundwassers beseitigt werden. Diese Schadstoffe können dann nicht mehr in das Grundwasser eingetragen werden oder sich mit dem Grundwasserstrom ausbreiten. Aufgrund der entstehenden Baugrube durch die Bodensanierung ist es erforderlich, die bestehende hydraulische Abstromsicherung anzupassen. Dazu wurden bereits von der BImA auf Grundlage eines mit der zuständigen Bodenschutzbehörde abgestimmten Sanierungsplans ein neuer Abwehrriegel aus neun Brunnen errichtet, um ein Abströmen der Schadstoffe im Grundwasser aus dem Bodensanierungsbereich insbesondere während der Bauphase zu unterbinden. Weiterhin wird an weiteren Brunnen an der Liegenschaftsgrenze Grundwasser gefördert und gereinigt. Somit wird ein Abströmen von Schadstoffen über die Liegenschaftsgrenze weitgehend unterbunden. Diese Grundwasserreinigungsanlagen werden – soweit erforderlich – auch zukünftig betrieben werden. 12. Abgeordneter Maximilian Kneller (AfD) Welche Einnahmen erzielte der Bund nach Kenntnis der Bundesregierung in den vergangenen fünf Jahren aus der entgeltlichen Überlassung bundeseigener Grundstücke zur Errichtung und zum Betrieb von Windenergie- und Photovoltaikanlagen, und wie verteilen sich diese Einnahmen auf die jeweiligen bundeseigenen Unternehmen oder sonstigen Liegenschaftsverwaltungen (bitte nach den jeweiligen Jahren und Unternehmen oder sonstigen Liegenschaftsverwaltungen aufschlüsseln)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dennis Rohde vom 27. Mai 2026 Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) stellt Flächen mit Potenzial für die Errichtung von Windenergie- und Freiflächenphotovoltaikanlagen bereit und installiert Dachflächenphotovoltaikanlagen auf eigenen Gebäuden. In den vergangenen fünf Jahren (2021 bis 2025) erzielte die BImA aus der Bereitstellung von Flächen für die Errichtung von Windenergie- und Photovoltaikanlagen folgende Einnahmen: 2021: 4,2 Mio. Euro 2022: 4,3 Mio. Euro 2023: 7,1 Mio. Euro 2024: 5,4 Mio. Euro 2025: 4,5 Mio. Euro Die Bodenverwertungs- und -verwaltungs GmbH (BWG) hat in den zurückliegenden fünf Jahren (2021 bis 2025) aus der Bereitstellung ihrer Flächen für Windenergie- und Photovoltaikanlagen nachfolgende Erlöse erzielt. Aufgrund der vereinbarten Vertragsmodalitäten finden daraus resultierende, tatsächliche Zahlungseingänge teilweise jedoch erst in Nachfolgejahren statt und sind insoweit ggf. noch mit Unsicherheiten behaftet. 2021: 13,5 Mio. Euro 2022: 43,7 Mio. Euro 2023: 25,8 Mio. Euro 2024: 57,4 Mio. Euro 2025: 17,0 Mio. Euro 13. Abgeordneter Andreas Paul (AfD) Welche finanziellen Mittel sind aus dem Sondervermögen des Bundes für Infrastruktur und Klimaneutralität (vgl. Bundestagsdrucksache 21/779) sowie aus hiermit im Zusammenhang stehenden bundesunmittelbar bewirtschafteten Förder- und Investitionsprogrammen (Gesamtvolumen 500 Mrd. Euro, Anteil von 100 Mrd. Euro für Länder und Kommunen sowie 100 Mrd. Euro für den Klima- und Transformationsfonds) nach Kenntnis der Bundesregierung bislang für Projekte in der Stadt Oldenburg (Niedersachsen) verausgabt oder verbindlich eingeplant worden, und um welche konkreten Projekte handelt es sich hierbei (bitte die sieben Projekte mit dem jeweils höchsten Mittelansatz nach Förderprogramm, Projektbezeichnung, zuständigem Ressort und Mittelansatz differenziert angeben)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dennis Rohde vom 28. Mai 2026 Eine Beantwortung Ihrer Frage im Sinne der Fragestellung ist der Bundesregierung nicht möglich, da das Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität (SVIK) eine maßnahmen- und aufgabenbezogene Sichtweise hat und nach fachlichen und nicht nach regionalen oder regionalbezogenen Gesichtspunkten aufgestellt wird. Eine generelle Regionalisierung oder umfassende regionalbezogene Spezifizierung des SVIK, zum Beispiel nach Städten, wird grundsätzlich nicht vorgenommen bzw. ist nicht möglich. Der Bundesregierung liegen daher keine umfassend belastbaren Angaben zu finanziellen Mitteln sowie Förder- und Investitionsprogrammen aus dem SVIK für Projekte in der Stadt Oldenburg vor. Zum niedersächsischen Anteil am Länder-und-Kommunal- Infrastrukturfinanzierungsgesetz (LuKIFG) hat die niedersächsische Landesregierung erst kürzlich Informationen zur Aufteilung der Mittel veröffentlicht. 14. Abgeordneter Lukas Rehm (AfD) Wie viele der zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichteten Steuerpflichtigen ohne deutsche Staatsangehörigkeit sind nach Kenntnis der Bundesregierung in den Veranlagungszeiträumen 2022, 2023 und 2024 ihrer Abgabepflicht gemäß § 149 der Abgabenordnung jeweils nachgekommen, und wie hoch ist jeweils der Anteil der nicht abgegebenen Erklärungen im Vergleich zur entsprechenden Quote bei Steuerpflichtigen mit deutscher Staatsangehörigkeit (bitte nach Veranlagungszeiträumen aufschlüsseln)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Schrodi vom 26. Mai 2026 Der Bundesregierung liegen keine Daten über die zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichteten Steuerpflichtigen ohne deutsche Staatsangehörigkeit vor. 15. Abgeordneter Martin Reichardt (AfD) Wurde bzw. wird das Institut für Kritische Männerforschung (www.detoxmasculinity.institute/cat egory/demokratie/) mittelbar oder unmittelbar mit Bundesmitteln gefördert, und wenn ja, in welcher Höhe (bitte jeweils nach Kalenderjahren aufschlüsseln)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dennis Rohde vom 26. Mai 2026 Die Ressortabfrage zu Ihrem Anliegen hat ergeben, dass die Zuwendungsdatenbank des Bundes keine Einträge aufweist. Dementsprechend ist davon auszugehen, dass das Institut keine unmittelbare Förderung aus Bundesmitteln erhält oder erhalten hat. Weiterleitungsverhältnisse werden von der Bundesregierung nicht erfasst. Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern 16. Abgeordneter Marcus Bühl (AfD) Wie hoch ist das vom Bundesministerium des Innern beschlossene zusätzliche Kontingent, welches nach Bericht des „Münchner Merkur“, Zugang zu Sprach- und Integrationskursen erhalten soll (bitte nach EU-Bürgern und ukrainischen Flüchtlingen unterscheiden)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 28. Mai 2026 Die Bundesregierung wird für die Teilnahme an Integrationskursen innerhalb des bestehenden Haushaltsansatzes ein Kontingent für ukrainische Geflüchtete und Unionsbürger zur Verfügung stellen. Die Höhe des Kontingents richtet sich nach verfügbaren Haushaltsmitteln sowie der Anzahl der vor dem Kontingent vorrangig zu behandelnden Anspruchsberechtigten nach § 44a Absatz 1 und § 44 Absatz 1 des Aufenthaltsgesetzes. Eine zahlenmäßige Separierung des Kontingents zwischen diesen beiden Gruppen ist nicht vorgesehen. 17. Abgeordnete Clara Bünger (Die Linke) Wird die Bundesregierung zeitnah einen Bericht zur Überprüfung der Voraussetzungen zur Einstufung sicherer Herkunftsstaaten vorlegen, der nach meiner Auffassung bereits zum 15. März 2026 gesetzlich verpflichtend hätte vorliegen müssen (vgl. § 29a Absatz 2a des Asylgesetzes und Bundestagsdrucksache 20/10750), und wenn ja, wann wird dies der Fall sein, und wenn nein, warum nicht (bitte ausführlich begründen), und ist die Bundesregierung in den letzten 20 Jahren jemals zu dem Ergebnis gekommen, dass die Voraussetzungen für eine solche Einstufung nicht mehr vorliegen, weil sich zum Beispiel die Menschenrechtslage in einem als sicher deklarierten Land maßgeblich verschlechtert hat, wie es meines Erachtens etwa in Georgien der Fall ist, was allerdings nicht zu einer Aufhebung der Einstufung geführt hat (vgl. Antwort der Bundesregierung auf meine Schriftliche Frage 20 auf Bundestagsdrucksache 21/19, bitte darlegen und begründen)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 27. Mai 2026 Der Entwurf für den fünften Bericht der Bundesregierung gemäß § 29a Absatz 2a des Asylgesetzes zu der Überprüfung der Voraussetzungen zur Bestimmung der in Anlage II zum Asylgesetz bezeichneten sicheren Herkunftsstaaten befindet sich derzeit noch in der Abstimmung und wird dem Deutschen Bundestag zugeleitet, nachdem das Kabinett einen entsprechenden Beschluss gefasst hat. Ein Termin für die Kabinettsbefassung steht noch nicht fest. Die Bundesregierung prüft fortwährend, ob bei als sichere Herkunftsstaaten im Sinne des Artikels 16a Absatz 3 Satz 1 des Grundgesetzes bestimmten Staaten die entsprechenden Voraussetzungen weiterhin vorliegen. Zu einem Ergebnis im Sinne der Fragestellung ist die Bundesregierung bisher nicht gekommen. 18. Abgeordneter Dr. Gottfried Curio (AfD) Wie ist die Relation zwischen den seitens der Bundesregierung beantragten und den tatsächlich von der syrischen Regierung ausgestellten Passersatzpapieren für vollziehbar ausreisepflichtige Syrer in Deutschland seit Amtsantritt der neuen Bundesregierung im Jahr 2025, und welche Gründe sieht die Bundesregierung als maßgeblich dafür an, dass trotz der im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD angekündigten und ausdrücklich auch auf syrische Straftäter und Gefährder bezogenen „Rückführungsoffensive“ (Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD, S. 94, 95) bislang nur vier Syrer (www.wel t.de/politik/deutschland/plus6a044ee8214d7d4d4a ac57f9/migration-an-diesem-detail-scheitern- seitmonaten-abschiebungen-von-straftaetern-nach-syr ien.html?icid=search.product.onsitesearchzwangs weise) nach Syrien zurückgeführt wurden? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 27. Mai 2026 Die Bundesregierung arbeitet kontinuierlich daran, weitere Rückführungen nach Syrien zeitnah zu ermöglichen. Sie befindet sich dazu in intensiven Gesprächen mit der syrischen Übergangsregierung, um einen funktionierenden dauerhaften Rückführungsmechanismus zu etablieren. Die Bundesregierung äußert sich nicht zu konkreten Verhandlungsinhalten, wie der Passersatzpapierausstellung, da der Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung berührt ist, über den keine Auskunft erteilt wird. Aus dem Grundsatz der Gewaltenteilung folgt ein Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung, der einen auch parlamentarisch grundsätzlich nicht ausforschbaren Initiativ-, Beratungs- und Handlungsbereich einschließt. Eine Pflicht der Regierung, parlamentarischen Informationswünschen zu entsprechen, besteht danach in der Regel nicht, wenn die Information zu einem Mitregieren Dritter bei Entscheidungen führen kann, die in der alleinigen Kompetenz der Regierung liegen (BVerfGE 124, 78 [120 f.]; 137, 185 [234]). Die Kontrollkompetenz des Parlaments erstreckt sich daher grundsätzlich nur auf bereits abgeschlossene Vorgänge und umfasst nicht die Befugnis, in laufende Verhandlungen und Entscheidungsvorbereitungen einzugreifen (BVerfGE 124, 78 [121]; 137, 185 [234 f.]). 19. Abgeordneter Micha Fehre (AfD) Wie viele Personen mit Staatsangehörigkeit von Bangladesch, Kolumbien, Ägypten, Indien, Kosovo, Marokko und Tunesien halten sich nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell in Deutschland auf, und wie viele davon befinden sich jeweils in einem laufenden Asylverfahren? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 27. Mai 2026 Die Daten zu aufhältigen Personen mit den erfragten Staatsangehörigkeiten zum Stichtag 30. April 2026 gemäß Ausländerzentralregister (AZR) können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden. Staatsangehörigkeit aufhältige Personen laut AZR zum Stichtag 30.04.2026 davon in einem laufenden Asylverfahren Ägypten  55.331   700 Bangladesch  27.682   138 Indien 322.077   360 Kolumbien  35.375 1.326 Kosovo 328.360   942 Marokko 111.189   385 Tunesien  65.660   324 20. Abgeordneter Micha Fehre (AfD) Wie viele Personen mit Staatsangehörigkeit von Bangladesch, Kolumbien, Ägypten, Indien, Kosovo, Marokko und Tunesien sind nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell vollziehbar ausreisepflichtig, und wie viele davon werden derzeit geduldet? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 27. Mai 2026 Die Daten zu aufhältigen, ausreisepflichtigen Personen mit den erfragten Staatsangehörigkeiten zum Stichtag 30. April 2026 gemäß Ausländerzentralregister (AZR) können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden. Staatsangehörigkeit Ausreisepflichtige Personen gemäß AZR zum Stichtag 30.04.2026 davon mit einer Duldung erfasst Ägypten 2.055 1.687 Bangladesch   348   286 Indien 3.653 3.212 Kolumbien 2.267 2.024 Kosovo 4.056 3.242 Marokko 2.661 2.065 Tunesien 2.281 1.921 21. Abgeordneter Micha Fehre (AfD) Aus welchen Gründen werden vollziehbar ausreisepflichtige Personen mit Staatsangehörigkeit von Bangladesch, Kolumbien, Ägypten, Indien, Kosovo, Marokko und Tunesien nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit überwiegend geduldet (bitte nach den häufigsten fünf Fallgruppen wie z. B. fehlende Reisedokumente, Abschiebungsverbote, gesundheitliche Gründe oder fehlende Rücknahmebereitschaft aufschlüsseln)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 27. Mai 2026 Die Daten zu aufhältigen, ausreisepflichtigen Personen mit einer Duldung und der jeweiligen Staatsangehörigkeit zum Stichtag 30. April 2026 gemäß Ausländerzentralregister (AZR), jeweils mit einer Auflistung der fünf häufigsten Fallgruppen zu den Erteilungsgründen der Duldungen, können den nachfolgenden Tabellen entnommen werden. Staatsangehörigkeit Ausreisepflichtige Personen mit einer Duldung gemäß AZR zum Stichtag 30.04.2026 Ägypten 1.687 darunter: Duldung nach § 60a Absatz 2 Satz 1 des Aufenthaltsgesetzes wegen fehlender Reisedokumente   515 Duldung nach § 60b Absatz 1 des Aufenthaltsgesetzes (Duldung für Personen mit ungeklärter Identität) erteilt   370 Duldung nach § 60a Absatz 2 Satz 1 des Aufenthaltsgesetzes aus sonstigen Gründen erteilt   354 Duldung nach § 60a Absatz 2 Satz 1 des Aufenthaltsgesetzes aufgrund familiärer Bindungen erteilt   157 Duldung nach § 60a Absatz 2 Satz 1 des Aufenthaltsgesetzes als unbegleiteter Minderjähriger gemäß § 58 Absatz 1a des Aufenthaltsgesetzes erteilt    54 Duldung nach § 60a Absatz 2 Satz 3 des Aufenthaltsgesetzes    54 Staatsangehörigkeit Ausreisepflichtige Personen mit einer Duldung gemäß AZR zum Stichtag 30.04.2026 Bangladesch 286 darunter: Duldung nach § 60a Absatz 2 Satz 1 des Aufenthaltsgesetzes aus sonstigen Gründen erteilt 130 Duldung nach § 60a Absatz 2 Satz 1 des Aufenthaltsgesetzes wegen fehlender Reisedokumente  53 Duldung nach § 60a Absatz 2 Satz 1 des Aufenthaltsgesetzes aufgrund familiärer Bindungen erteilt  30 Duldung nach § 60b Absatz 1 des Aufenthaltsgesetzes (Duldung für Personen mit ungeklärter Identität) erteilt 28 Duldung nach § 60a Absatz 2 Satz 3 des Aufenthaltsgesetzes 8 Staatsangehörigkeit Ausreisepflichtige Personen mit einer Duldung gemäß AZR zum Stichtag 30.04.2026 Indien 3.212 darunter: Duldung nach § 60b Absatz 1 des Aufenthaltsgesetzes (Duldung für Personen mit ungeklärter Identität) erteilt 1.516 Duldung nach § 60a Absatz 2 Satz 1 des Aufenthaltsgesetzes wegen fehlender Reisedokumente   933 Duldung nach § 60a Absatz 2 Satz 1 des Aufenthaltsgesetzes aus sonstigen Gründen erteilt   416 Duldung nach § 60a Absatz 2 Satz 1 des Aufenthaltsgesetzes aufgrund familiärer Bindungen erteilt   164 Duldung nach § 60a Absatz 2 Satz 1 des Aufenthaltsgesetzes, weil konkrete Maßnahmen zur Aufenthaltsbeendigung bevorstehen, erteilt    43 Staatsangehörigkeit Ausreisepflichtige Personen mit einer Duldung gemäß AZR zum Stichtag 30.04.2026 Kolumbien 2.024 darunter: Duldung nach § 60a Absatz 2 Satz 1 des Aufenthaltsgesetzes aus sonstigen Gründen erteilt 1.187 Duldung nach § 60a Absatz 2 Satz 1 des Aufenthaltsgesetzes aufgrund familiärer Bindungen erteilt   249 Duldung nach § 60a Absatz 2 Satz 3 des Aufenthaltsgesetzes   146 Duldung nach § 60a Absatz 2 Satz 1 des Aufenthaltsgesetzes wegen fehlender Reisedokumente   106 Duldung nach § 60a Absatz 2 Satz 1 des Aufenthaltsgesetzes, weil konkrete Maßnahmen zur Aufenthaltsbeendigung bevorstehen, erteilt    88 Staatsangehörigkeit Ausreisepflichtige Personen mit einer Duldung gemäß AZR zum Stichtag 30.04.2026 Kosovo 3.242 darunter: Duldung nach § 60a Absatz 2 Satz 1 des Aufenthaltsgesetzes aus sonstigen Gründen erteilt 1.265 Duldung nach § 60a Absatz 2 Satz 1 des Aufenthaltsgesetzes aufgrund familiärer Bindungen erteilt   826 Duldung nach § 60a Absatz 2 Satz 1 des Aufenthaltsgesetzes wegen fehlender Reisedokumente   438 Duldung nach § 60a Absatz 2 Satz 1 des Aufenthaltsgesetzes, weil konkrete Maßnahmen zur Aufenthaltsbeendigung bevorstehen, erteilt   171 Duldung nach § 60a Absatz 2 Satz 3 des Aufenthaltsgesetzes   119 Staatsangehörigkeit Ausreisepflichtige Personen mit einer Duldung gemäß AZR zum Stichtag 30.04.2026 Marokko 2.065 darunter: Duldung nach § 60a Absatz 2 Satz 1 des Aufenthaltsgesetzes aus sonstigen Gründen erteilt   633 Duldung nach § 60a Absatz 2 Satz 1 des Aufenthaltsgesetzes wegen fehlender Reisedokumente   453 Duldung nach § 60b Absatz 1 des Aufenthaltsgesetzes (Duldung für Personen mit ungeklärter Identität) erteilt   352 Duldung nach § 60a Absatz 2 Satz 1 des Aufenthaltsgesetzes aufgrund familiärer Bindungen erteilt   312 Duldung nach § 60a Absatz 2 Satz 1 des Aufenthaltsgesetzes als unbegleiteter Minderjähriger gemäß § 58 Absatz 1a Aufenthaltsgesetz erteilt    50 Staatsangehörigkeit Ausreisepflichtige Personen mit einer Duldung gemäß AZR zum Stichtag 30.04.2026 Tunesien 1.921 darunter: Duldung nach § 60a Absatz 2 Satz 1 des Aufenthaltsgesetzes wegen fehlender Reisedokumente   568 Duldung nach § 60b Absatz 1 des Aufenthaltsgesetzes (Duldung für Personen mit ungeklärter Identität) erteilt   407 Duldung nach § 60a Absatz 2 Satz 1 des Aufenthaltsgesetzes aus sonstigen Gründen erteilt   398 Duldung nach § 60a Absatz 2 Satz 1 des Aufenthaltsgesetzes aufgrund familiärer Bindungen erteilt   283 Duldung nach § 60a Absatz 2 Satz 1 des Aufenthaltsgesetzes, weil konkrete Maßnahmen zur Aufenthaltsbeendigung bevorstehen, erteilt    69 22. Abgeordneter Micha Fehre (AfD) Wie viele Abschiebungen in die Staaten Bangladesch, Kolumbien, Ägypten, Indien, Kosovo, Marokko und Tunesien wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2023, 2024 und 2025 jeweils vollzogen? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 27. Mai 2026 Die Antwort der Bundesregierung kann der beigefügten Tabelle entnommen werden. Abschiebungen Bangladesch Kolumbien Ägypten Indien Kosovo Marokko Tunesien 2023 30  50  60  51 218 153 187 2024 43  60  63 167 484 375 294 2025 31 117 102 191 601 785 497 23. Abgeordneter Rainer Galla (AfD) Wie viele Bundesbeamte oder Soldaten ab Besoldungsstufe B 7 (zum Beispiel Generalmajor Andreas Henne, Kommandeur der Heimatschutzdivision der Bundeswehr oder Generalstabsarzt Dr. Hans-Ulrich Holtherm, Kommandeur der Sanitätsakademie der Bundeswehr, vgl. https://ludwi g-erhard-gipfel.de/redner-2026/) haben nach Kenntnis der Bundesregierung gemäß § 100 Absatz 1 Nummer 2 und Absatz 2 Satz 1 des Bundesbeamtengesetzes bzw. § 20 Absatz 6 Satz 1 Nummer 2 und Satz 2 des Soldatengesetzes eine Nebentätigkeit im Hinblick auf den im Zeitraum vom 28. bis 30. April 2026 veranstalteten sogenannten Ludwig-Erhard-Gipfel der WEIMER MEDIA GROUP GmbH bis spätestens zum 28. April 2026 eine Nebentätigkeit schriftlich angezeigt (bitte nach Besoldungsstufen aufschlüsseln), und wie hoch war die Summe aller für diese Veranstaltung angezeigten Entgelte oder geldwerten Vorteile? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 26. Mai 2026 Eine Nebentätigkeit im Sinne des Bundesbeamtengesetzes (BBG) ist die Wahrnehmung eines Nebenamtes oder die Ausübung einer Nebenbeschäftigung (§ 97 Absatz 1 BBG). Dabei ist ein Nebenamt ein nicht zu einem Hauptamt gehörender Kreis von Aufgaben, der aufgrund eines öffentlich-rechtlichen Dienst- oder Amtsverhältnisses wahrgenommen wird. Nebenbeschäftigung ist jede sonstige, nicht zu einem Hauptamt gehörende Tätigkeit innerhalb oder außerhalb des öffentlichen Dienstes. Grundsätzlich sind Nebentätigkeiten gemäß § 99 Absatz 1 BBG und § 20 des Soldatengesetzes (SG) genehmigungspflichtig. Vortragstätigkeiten sind nach § 100 Absatz 1 Nummer 2 BBG und § 20 Absatz 6 Satz 1 Nummer 2 SG nicht genehmigungspflichtig, aber nach § 100 Absatz 2 Satz 1 BBG bzw. § 20 Absatz 6 SG anzeigepflichtig. Dies gilt nur, wenn ein Entgelt oder ein geldwerter Vorteil dafür geleistet wird. Soweit Vorträge auf Veranstaltungen im Rahmen des Hauptamtes erfolgen, sehen die genannten Regelungen keine Anzeige- oder Genehmigungspflicht vor. Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse zu schriftlichen Anzeigen von Nebentätigkeiten im Sinne der Fragestellung vor. 24. Abgeordneter Sebastian Maack (AfD) Inwiefern bestehen nach Kenntnis der Bundesregierung ggf. Situationen, in denen die tatsächliche Kinderzahl der Bundesbeamten von den Antworten nach oben abweicht, die die Bundesregierung in ihrer Antwort auf meine Schriftliche Frage 33 auf Bundestagsdrucksache 21/3373 genannt hat, bzw. wie erklärt die Bundesregierung ihre Angaben, die meines Erachtens eine weit unterdurchschnittliche Kinderzahl bei Bundesbeamten im Vergleich zur durchschnittlichen Kinderzahl der Gesamtbevölkerung aufzeigen? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 28. Mai 2026 Die Antwort der Bundesregierung auf Ihre Schriftliche Frage 33 auf Bundestagsdrucksache 21/3373 beruht – wie in dieser Antwort angegeben – auf einer Auswertung der gezahlten Kinderanteile im Familienzuschlag nach § 40 des Bundesbesoldungsgesetzes zum Stichtag 30. Juni 2024. Demnach beschreiben die auf dieser Grundlage gemachten Angaben die Inanspruchnahme des kinderbezogenen Familienzuschlags und nicht die tatsächliche Kinderzahl der Beamtinnen und Beamten. Die gemachten Angaben sind weder vergleichbar mit einer Geburtenziffer noch mit der endgültigen durchschnittlichen Kinderzahl in der Bevölkerung. 25. Abgeordneter Markus Matzerath (AfD) Ist die Bundesregierung vor dem Hintergrund der in der Vergangenheit zahlreichen in Deutschland versuchten und durchgeführten Terroranschläge und der aktuellen Medienberichte, nach denen das Bundeskriminalamt (BKA) mutmaßliche IS- Kämpfer identifiziert habe, die sich offenbar auch in Deutschland aufhalten (www.tagesschau.de/inv estigativ/ndr-wdr/bka-is-islamischer-staat-geheim dokumente-100.html), weiterhin der Meinung des damaligen Bundesministers der Justiz Heiko Maas, dass es „keine Verbindung zwischen dem Terrorismus und den Flüchtlingen“ gebe und das Herstellen einer solchen Verbindung „völlig unverantwortlich“ sei (www.evangelisch.de/inhalte/ 128438/16-11-2015/maas-keine-verbindung-zwis chen-terror-und-fluechtlingen), oder war nach Ansicht der Bundesregierung womöglich die Aussage von Heiko Maas „völlig unverantwortlich“? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 27. Mai 2026 Politische Äußerungen von Regierungsmitgliedern vergangener Legislaturperioden stehen für sich und werden von der Bundesregierung weder kommentiert noch interpretiert. Entsprechende Deutungen oder Erläuterungen sind nicht Gegenstand des parlamentarischen Informationsrechts. 26. Abgeordnete Dr. Irene Mihalic (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Welche Kenntnis hat die Bundesregierung zu der rechtsextremen Gruppierung „Sturmfront“, die zuvor „Kampfbund“ hieß (vgl. https://jungle.worl d/artikel/2026/20/nazi-nachwuchs-razzien-deutsc he-jugend-voran-jung-und-stark-spaet-dran), und wie bewertet sie ihre Aktivitäten und das Gefahrenpotenzial auch im Vergleich zu den rechtsextremen Gruppierungen „Jung und stark“ und „Deutsche Jugend voran“, gegen deren Mitglieder aufgrund der Bildung krimineller Vereinigungen durch den Generalbundesanwalt beim Bundesgerichthof ermittelt wird (vgl. www.generalbundesa nwalt.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/202 6/Pressemitteilung-vom-06-05-2026.html)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 27. Mai 2026 Der Bundesregierung ist die Gruppierung „Sturmfront“ bekannt. Nach sorgfältiger Abwägung ist die Bundesregierung zu der Auffassung gelangt, dass eine darüber hinausgehende Beantwortung Ihrer Frage aufgrund entgegenstehender überwiegender Belange des Staatswohls nicht erfolgen kann – auch nicht in eingestufter Form. Durch eine offene Auskunft darüber, ob und welche Kenntnisse der Bundesregierung zu der besagten Gruppierung bekannt sind, wären Rückschlüsse auf die Arbeitsweise und Methodik der beteiligten Sicherheitsbehörden möglich und eventuell betroffene Akteure könnten Abwehrstrategien entwickeln und dadurch deren Erkenntnisgewinnung erschweren oder in Einzelfällen unmöglich machen. Dies kann die Funktionsfähigkeit der beteiligten Sicherheitsbehörden nachhaltig beeinträchtigen und damit einen Nachteil für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland bedeuten. Eine offene Beantwortung Ihrer Frage ist daher nicht möglich, weil sonst Informationen bekannt würden, die im Zusammenhang mit Fähigkeiten und Einsatztaktik sowie mit dienstlichen und operativen Vorgehensweisen der beteiligten Sicherheitsbehörden stehen. Aus der Abwägung der verfassungsrechtlich garantierten Informationsrechte des Deutschen Bundestages und seiner Abgeordneten mit den negativen Folgen für die künftige Arbeitsfähigkeit und Aufgabenerfüllung der Verfassungsschutzbehörden sowie den daraus resultierenden Beeinträchtigungen der Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland folgt zudem, dass auch eine Beantwortung unter VS-Einstufung ausscheidet, die einem begrenzten Kreis von Empfängern in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages einsehbar wäre. Im Hinblick auf den Verfassungsgrundsatz der wehrhaften Demokratie hält die Bundesregierung die Informationen der angefragten Art für so sensibel, dass selbst ein geringfügiges Risiko des Bekanntwerdens nicht hingenommen werden kann. Trotz ihrer grundsätzlichen verfassungsrechtlichen Pflicht, Informationsansprüche des Deutschen Bundestages zu erfüllen, tritt hier nach sorgfältiger Abwägung der betroffenen Belange das Informationsinteresse des Parlaments hinter den berechtigten Interessen des Schutzes des Staatswohls zurück. 27. Abgeordneter Manfred Schiller (AfD) Hat die Ankündigung des Bundesministers des Innern Alexander Dobrindt, 10 Mrd. Euro in den Zivilschutz für den Kriegs- und Anschlagsfall zu investieren, etwas mit der Aussage des US- Präsidenten Donald Trump zu tun, der Europa als „Brutstätte des Terrors“ bezeichnete (Junge Freiheit, Nr. 21/26), und welche von der Bundesregierung erhobenen Daten begründen eine solche Maßnahme in Zeiten knapper Kassen (bitte um exakte statistische Erhebungen)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 26. Mai 2026 Nein, die Investition von 10 Mrd. Euro für den Bevölkerungsschutz ist nicht mit der zitierten Aussage des US-Präsidenten Donald Trump verbunden. Mit dieser Investition soll der Bevölkerungsschutz in Deutschland moderner, leistungsfähiger und krisenfester werden. 28. Abgeordneter Manfred Schiller (AfD) Welche Gründe rechtfertigen die geplante Einrichtung einer sog. Stabsstelle „Kommando zivile Verteidigung“ (www.welt.de/article6a0a60e6d157 0d73067a3313?utm_source=chatgpt .com), welche eine Zusammenarbeit zwischen Innerer Sicherheit (Polizei, Katastrophenschutz) und Militär/Verteidigung begründet, denn basierend auf Artikel 87a Absatz 2 des Grundgesetzes, wurde meines Erachtens von den Gründungsvätern eine strikte Trennung in diesen Bereichen angestrebt, und sollte nach den Erfahrungen aus dem Kaiserreich, der Weimarer Republik und der NS- Herrschaft gemeinsame Führungsstruktur, Lagezentren, Krisenplanung, Kommunikationssysteme oder Infrastruktur verhindert werden? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 26. Mai 2026 Die geplante Struktur begründet keine Vermischung polizeilicher und militärischer Befugnisse und schafft insbesondere keine gemeinsame Eingriffs- und Weisungsstrukturen zwischen Bundeswehr und Polizeibehörden. Ebenso erfolgt keine Aufhebung der Trennung zwischen innerer und äußerer Sicherheit. Die Zuständigkeiten des Bundes und der Länder bleiben unverändert bestehen. Die föderale Kompetenzordnung sowie die parlamentarische Kontrolle der Streitkräfte bleiben zentrale Grundprinzipien staatlichen Handelns. Bereits heute bestehen gesetzlich geregelte Formen der Zusammenarbeit zwischen zivilen Behörden und der Bundeswehr z. B. im Rahmen der Amtshilfe nach Artikel 35 des Grundgesetzes. Die geplante Stabsstelle dient ausschließlich der Koordinierung und Kommunikationssicherung im Rahmen der verfassungsrechtlich vorgesehenen Zuständigkeiten. 29. Abgeordnete Marlene Schönberger (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Welche konkreten zusätzlichen Maßnahmen und Befugnisse stehen deutschen Sicherheits-, Strafverfolgungs- und Finanzbehörden infolge der Einstufung der iranischen Revolutionsgarden (Islamic Revolutionary Guard Corps, IRGC) als Terrororganisation auf EU-Ebene seit Februar 2026 erstmals bzw. erweitert zur Verfügung, und welche dieser Maßnahmen wurden seitdem ergriffen, insbesondere im Hinblick auf Durchsuchungen, Ermittlungen wegen Terrorismusfinanzierung, Vermögenssperren, Straf- und Ermittlungsverfahren, Vereins- oder Betätigungsverbote, Ausweisungen, Einreiseverbote sowie Maßnahmen der internationalen polizei- und justiziellen Zusammenarbeit (bitte nach Art der Maßnahme und Datum aufschlüsseln)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 28. Mai 2026 Die Islamischen Revolutionsgarden (IRGC) sind seit Anfang des Jahres 2026 unter dem Anti-Terrorismus-Regime CD 455 der EU gelistet. Bereits seit 2010 ist die IRGC unter dem Iran-Weapon of Mass Destruction (WMD) – Regime der Europäischen Union (EU) sanktioniert. Damit sind unter anderem Gelder eingefroren und ist es verboten, neue Gelder zur Verfügung zu stellen. Weitere Rechtsfolgen ergeben sich durch die Listung auf dem Anti-Terrorismus-Regime CD 455 nicht. Die Verhinderung und Verfolgung der Tätigkeiten der IRGC in Deutschland ist von höchster Priorität für die Bundesregierung. Darüber hinaus äußert sich die Bundesregierung generell nicht zu Verbotsüberlegungen, unabhängig davon, ob zu solchen Überlegungen im Einzelfall Anlass besteht. Ansonsten bestünde die Gefahr, dass potenziell Betroffene ihr Verhalten danach ausrichten und dadurch die Wirksamkeit operativer behördlicher Maßnahmen beeinträchtigt oder diese vereitelt werden könnten. 30. Abgeordneter Tobias Teich (AfD) Hat die Bundesregierung Kenntnis von Äußerungen des Ministers des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg Dr. Jan Redmann und des Ministers des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz des Landes Hessen Prof. Dr. Roman Poseck bezüglich „notwendige[r] Antworten zum Schutz von Demokratie und Sicherheit“ für den Fall einer AfD- Regierungsübernahme, und wenn ja, wie positioniert sie sich dazu mit Blick auf den Grundsatz der Bundestreue (Artikel 20 des Grundgesetzes), das Demokratieprinzip und die Gleichbehandlung der Länder (www.s ueddeutsche.de/politik/afd-sachsen-anhalt-regieru ng-innenminister-warnen-li.3484515)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 27. Mai 2026 Der Bundesregierung sind die genannten Äußerungen bekannt. Die Bundesregierung sieht keine Veranlassung, die genannten Äußerungen zu bewerten. 31. Abgeordneter Tobias Teich (AfD) Wie viele Hausdurchsuchungen sowie Verhaftungen bzw. sonstige freiheitsentziehende Maßnahmen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2023 bis Mai 2026 bundesweit im Zusammenhang mit Ermittlungsverfahren nach den §§ 86, 86a, 130 und 188 des Strafgesetzbuches durchgeführt (bitte nach Jahren und Paragraphen aufschlüsseln)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 27. Mai 2026 Der Bundesregierung liegen die erbetenen Informationen zu Hausdurchsuchungen sowie Verhaftungen bzw. sonstige freiheitsentziehende Maßnahmen nicht vor. Sie werden auf Basis der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) nicht erfasst. Verstöße gegen die §§ 86, 86a und 130 des Strafgesetzbuches (StGB) werden dem Bundeskriminalamt (BKA) ausschließlich über den Kriminalpolizeilichen Meldedienst in Fällen Politisch motivierter Kriminalität (KPMD-PMK) gemeldet. Die nachfolgenden Informationen beziehen sich daher ausschließlich auf Erkenntnisse aus dem KPMD-PMK. Im KPMD-PMK werden durch die Länder Festnahmen und Haftbefehle gemeldet. Andere polizeiliche Maßnahmen, wie z. B. Durchsuchungen, sind vom KPMD-PMK nicht umfasst, es liegen daher keine statistischen Daten dazu vor. Die gewünschten Fallzahlen (Stichtag: jeweils 31. Januar des Folgejahres bzw. für 2026 Abfragedatum: 20. Mai 2026) können, bezogen auf politisch motivierte Straftaten, den nachfolgenden Tabellen entnommen werden. Tabelle: Festnahmen 2023 2024 2025 2026 § 86 StGB  0   0   0 0 § 86a StGB 64 100 147 5 § 130 StGB 19  35  25 0 § 188 StGB  2   1   0 0 Tabelle: Haftbefehle 2023 2024 2025 2026 § 86 StGB 0 0 0 0 § 86a StGB 9 2 6 0 § 130 StGB 3 3 2 0 § 188 StGB 0 0 0 0 Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts 32. Abgeordnete Gökay Akbulut (Die Linke) Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die in Italien eingeleiteten strafrechtlichen Ermittlungen gegen den Kapitän der „Sea-Watch 5“ wegen des Vorwurfs der Beihilfe zur unerlaubten Einreise nach der Ausschiffung von 166 aus Seenot geretteten Menschen in Brindisi (vgl. www.n d-aktuell.de/artikel/1199739.seenotrettung-sea-wa tch-italien-leitet-ermittlungen-gegen-kapitaen-ei n .html), und welche diplomatischen, konsularischen oder europapolitischen Schritte unternimmt sie gegenüber Italien, um einer Kriminalisierung ziviler Seenotrettung entgegenzutreten? Antwort des Staatssekretärs Dr. Géza Andreas von Geyr vom 28. Mai 2026 Die Ermittlungen der italienischen Justiz gegenüber dem Kapitän der „Sea-Watch 5“ hat die Bundesregierung zur Kenntnis genommen. Italien ist ein enger EU-Partner und demokratischer Rechtsstaat mit unabhängiger Justiz. Generell gilt, dass Seenotrettung völkerrechtlich geregelt ist und die völkerrechtliche Pflicht besteht, Menschen aus Seenot zu retten. Die Koordinierung von Seenotrettungseinsätzen obliegt den Küstenstaaten in ihrer festgelegten Such- und Rettungszone. 33. Abgeordneter Torben Braga (AfD) Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Anzahl sowie den genauen Zustand der am 20. Mai 2026 im Rahmen des „Global Sumud Flotilla“-Einsatzes von israelischen Sicherheitskräften festgenommenen deutschen Staatsangehörigen, und wie positioniert sie sich zu der Frage, inwiefern die im Video des israelischen Ministers für Nationale Sicherheit (vgl. https:// x.com/itamarbengvir/status/205704692541782 4697) dokumentierte Behandlung eine Einbestellung des israelischen Botschafters in Berlin nach dem Vorbild etwa Italiens (vgl. https://x.com/Anto nio_Tajani/status/2057072220321587626) oder Irlands (vgl. www.gov.ie/en/department-of-foreig n-affairs/press-releases/statement-by-minister-mc entee-on-the-treatment-of-irish-citizens-detained-i n-israel/) erforderlich macht, um den konsularischen Zugang und die Einhaltung des Völkerrechts durchzusetzen? Antwort des Staatssekretärs Dr. Géza Andreas von Geyr vom 28. Mai 2026 Nach Erkenntnissen der Bunderegierung wurden am 20. Mai 2026 acht deutsche Staatsangehörige im Rahmen des Eingreifens gegen die sogenannte Global Sumud Flotilla von israelischen Behörden in Gewahrsam genommen und am 21. Mai 2026 in die Türkei abgeschoben. Vor Abschiebung waren keine konsularischen Haftbesuche möglich. Bei Ankunft der Personen am Flughafen in Istanbul am Abend des 21. Mai 2026 erlangte das Deutsche Generalkonsulat Istanbul Kenntnis davon, dass mehrere der deutschen Staatsangehörigen verletzt waren. Die notwendigen medizinischen Behandlungen wurden nach dem Kenntnisstand der Bundesregierung umgehend eingeleitet. Der Schutz von Persönlichkeitsrechten der Betroffenen steht der Offenlegung weiterer Detailinformationen durch die Bundesregierung entgegen. Der Bundesregierung liegen Hinweise vor, wonach eine weitere Person mit deutsch-israelischer Staatsangehörigkeit in Gewahrsam genommen wurde. Auch insoweit steht der Schutz von Persönlichkeitsrechten weitergehenden Ausführungen entgegen. Der Umgang mit den Aktivistinnen und Aktivisten durch israelische Behörden, wie er insbesondere im angesprochenen Video deutlich wurde, ist nach Ansicht der Bundesregierung völlig inakzeptabel. Das haben sowohl der Bundeskanzler wie der Bundesaußenminister öffentlich unterstrichen und dies wird in Gesprächen der Bundesregierung mit ihren israelischen Gesprächspartnerinnen und Gesprächspartnern auf verschiedenen Ebenen deutlich gemacht. 34. Abgeordneter Maik Brückner (Die Linke) Gab es in dieser Legislaturperiode einen Beschluss der Hausleitung des Auswärtigen Amts, künftig keine Mittel mehr für LGBTIQ-Projekte (LGBTIQ: lesbische, schwule, bisexuelle, trans, intergeschlechtliche und queere Menschen) innerhalb Europas (beispielsweise für Aktivitäten deutscher Botschaften auf Pride Events) zur Verfügung zu stellen, und wenn ja, mit welcher Begründung? Antwort des Staatssekretärs Dr. Géza Andreas von Geyr vom 27. Mai 2026 Einen Beschluss im Sinne der Fragestellung gab es nicht. 35. Abgeordneter Dr. Janosch Dahmen (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Wie viele Anfragen zur Aufnahme und Behandlung von Patientinnen und Patienten mit Verdacht auf eine Erkrankung mit Ebola hat die Bundesregierung in den letzten Wochen erhalten, und nach welchen Kriterien wurde diese positiv oder negativ beschieden? Antwort des Staatssekretärs Dr. Géza Andreas von Geyr vom 28. Mai 2026 Die Bundesregierung hat eine Anfrage im Fall eines mit Ebola infizierten US-Bürgers erhalten. Deutschland verfügt über medizinische Expertise in der Behandlung von Ebolafieber von infizierten Patienten unter höchsten Sicherheits- und Isolationsstandards. Unter anderem vor diesem Hintergrund hat die Bundesregierung ihre Zustimmung zur medizinischen Behandlung in Deutschland erteilt. Die Erteilung einer solchen Zustimmung ist grundsätzlich auch abhängig von den verfügbaren freien Behandlungskapazitäten. 36. Abgeordneter Thomas Dietz (AfD) Wann wurde die Bundesregierung erstmals darüber informiert, dass die Abweisung des Verwaltungsklageverfahrens des Journalisten Billy Six (Az. 1 BvR 1426/24) wegen unzureichender konsularischer Betreuung während seiner Haft in Venezuela, vom Bundesverfassungsgericht als unrechtmäßig festgestellt und zurücküberwiesen wurde, und welche Beziehungen pflegt bzw. pflegte die Bundesregierung zur venezolanischen Nichtregierungsorganisation „Espacio Público“, welche Billy Six während seiner Haft in Venezuela unterstützte? Antwort des Staatssekretärs Dr. Géza Andreas von Geyr vom 26. Mai 2026 Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in dem Verfahren über die Verfassungsbeschwerde des Billy Six mit dem Aktenzeichen 1 BvR 1426/24 gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts vom 16. Mai 2023 – VG 34 K 183/20 – und das Urteil des Oberverwaltungsgerichts vom 2. Mail 2024 – OVG 9 N 70/23 –, durch welche diese Entscheidungen zum Teil aufgehoben wurden und das Verfahren insoweit an das Verwaltungsgericht Berlin zurückverwiesen wurde, ging bei der Bundesregierung am 30. Januar 2026 ein. Die deutsche Botschaft in Caracas pflegt seit Langem einen kontinuierlichen Kontakt und Austausch mit verschiedenen in Venezuela tätigen Menschenrechtsorganisationen, darunter auch die lokale Nichtregierungsorganisation „Espacio Público“. 37. Abgeordneter Stefan Keuter (AfD) War die Bundesregierung über die US- Überlegungen zur Verlegung von mit Ebola-infizierten US- Bürgern nach Deutschland informiert, und welche Absprachen mit US-Stellen gibt es hierzu? Antwort des Staatssekretärs Dr. Géza Andreas von Geyr vom 27. Mai 2026 Die Bundesregierung wurde im Fall eines mit Ebola infizierten US- Bürgers um Zustimmung zur medizinischen Behandlung in Deutschland gebeten. Es wurden die zur sicheren Durchführung notwendigen logistischen Absprachen getroffen. 38. Abgeordneter Boris Mijatović (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Inwieweit hat sich die Bundesregierung vor dem Hintergrund öffentlicher Berichte sowie Stellungnahmen europäischer Institutionen zu erheblichen Risiken für Schutzgebiete, Biodiversität und ökologischer Integrität in Albanien, insbesondere im Zusammenhang mit Infrastruktur- und Tourismusprojekten im Vjosa-Narta-Schutzgebiet, dem Flughafen Vlora oder dem Wasserentnahmeprojekt an der Shushica (www.europarl.europa.eu/do ceo/document/TA-10-2025-07-09_EN.html#sdo cta8), in dieser Legislaturperiode bei der Europäischen Kommission dafür eingesetzt, gegenüber der albanischen Regierung deutlich zu machen, dass eine Zerstörung bzw. Beeinträchtigung dieser ökologisch sensiblen Gebiete als unvereinbar mit den Anforderungen des EU-Besitzstands im Umweltbereich (insbesondere Kapitel 27 der EU- Beitrittsverhandlungen) angesehen wird, und wird sich die Bundesregierung auf europäischer Ebene dafür einsetzen, dass die vollständige Einhaltung internationaler Biodiversitäts- und Naturschutzstandards zur Voraussetzung weiterer Fortschritte im EU-Beitrittsprozess Albaniens gemacht wird? Antwort des Staatssekretärs Dr. Géza Andreas von Geyr vom 27. Mai 2026 Die Bundesregierung misst der Einhaltung internationaler und europäischer Standards im Bereich Umwelt- und Naturschutz, insbesondere im Hinblick auf Risiken für Schutzgebiete, Biodiversität und ökologische Integrität, große Bedeutung bei. Im Laufe der Befassung mit den Beitrittsverhandlungen mit Albanien sowie in Gesprächen zur entwicklungspolitischen Zusammenarbeit mit der Generaldirektion Erweiterung und Östliche Partnerschaft (DG ENEST), hat sich die Bundesregierung dafür eingesetzt, dass diese Standards wirksam in der Gemeinsamen Position der Europäischen Union zu Cluster 4, insbesondere Kapitel 27 (Umwelt und Klima) verankert sind. Die Bundesregierung verfolgt die Umsetzung dieser Standards weiterhin genau. Zuletzt bat sie die Europäische Kommission in der Ratsarbeitsgruppe Erweiterung am 12. Mai 2026 um weitere Informationen sowie um ihre Einschätzung zur Einhaltung einschlägiger Naturschutzgesetze, zur Beachtung des EU-Besitzstandes und zur Gewährleistung politisch und technisch transparenter Verfahren, insbesondere im Zusammenhang mit laufenden Arbeiten im Naturschutzgebiet Pishë-Poro-Nartë. 39. Abgeordneter Sören Pellmann (Die Linke) Hat die Bundesregierung Kenntnis über den Einsatz der von Deutschland finanzierten ukrainischen Deep Strike Drohnen gegen zivile und militärische Ziele im Hinterland der Russischen Föderation, und welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus im Hinblick auf die Eskalationsgefahr des Ukrainekrieges (www.tagesschau.de/ausland/euro pa/ukraine-deep-strikes-russland-100.html)? Antwort des Staatssekretärs Dr. Géza Andreas von Geyr vom 28. Mai 2026 Das Recht der Ukraine auf Selbstverteidigung gemäß Artikel 51 der Charta der Vereinten Nationen gegen den völkerrechtswidrigen russischen Angriffskrieg ist grundsätzlich nicht auf das eigene Territorium beschränkt. Dabei gelten die Maßgaben des humanitären Völkerrechts. Die Bundesregierung unterstützt die Ukraine zur Verteidigung gegen den völkerrechtswidrigen russischen Angriffskrieg gemeinsam mit ihren Partnern durch die Bereitstellung oder Finanzierung verschiedenster Rüstungsgüter. Über einzelne Waffensysteme informiert sie grundsätzlich nicht. Darüber hinaus verweist die Bundesregierung auf ihre Antwort auf die Schriftliche Frage 91 der Abgeordneten Sevim Dağdelen auf Bundestagsdrucksache 20/11833 sowie auf ihre Antwort zu den Fragen 7 und 8 der Kleinen Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 20/13263. 40. Abgeordnete Lea Reisner (Die Linke) Welche externen Beratungsunternehmen, Thinktanks oder sonstigen Dienstleister hat das Auswärtige Amt im ersten Jahr der Bundesregierung im Bereich Außen- und Sicherheitspolitik beauftragt, und welche Kosten sind hierdurch entstanden? Antwort des Staatssekretärs Dr. Géza Andreas von Geyr vom 27. Mai 2026 Für das Haushaltsjahr 2025 liegen die Informationen zu den Ausgaben für externe Beratungsleistungen noch nicht vor. Nach dem vom Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages festgelegten Berichtsturnus sind die Daten der Ressorts für das Haushaltsjahr 2025 zu den Berichterstattergesprächen zum Haushaltsentwurf 2027 vorzulegen. Die Bundesregierung wird dem Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages zu gegebener Zeit im üblichen Verfahren berichten. 41. Abgeordneter Dr. Rainer Rothfuß (AfD) Hat sich die Bundesregierung vor dem Hintergrund ihrer Aussage, dass sich die EU-Staaten, also auch die Bundesrepublik Deutschland, „seit Jahren intensiv und kontinuierlich für die Freilassung politischer Gefangener in Venezuela ein[ setzen]“ (vgl. Antwort der Bundesregierung auf meine Schriftliche Frage 58 auf Bundestagsdrucksache 21/5933) auch für die Freilassung des ehemals politisch Gefangenen Billy Six eingesetzt, und wenn ja, wie, und wenn nein, warum nicht? Antwort des Staatssekretärs Dr. Bernhard Kotsch vom 29. Mai 2026 Auf die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 73 des Abgeordneten Manfred Schiller auf Bundestagsdrucksache 20/14954 wird verwiesen. 42. Abgeordneter Raimond Scheirich (AfD) In welcher Höhe hat die Bundesregierung seit dem 1. Januar 2020 jeweils die Organisationen Sea-Watch e. V., SOS MEDITERRANEE Deutschland gGmbH, Sea-Eye e. V. und SOS Humanity e. V. unmittelbar oder mittelbar aus Bundesmitteln jährlich gefördert? Antwort des Staatssekretärs Dr. Géza Andreas von Geyr vom 27. Mai 2026 Für die Jahre 2023 bis 2025 wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung sowie ihre Antwort zu Frage 1 der Kleinen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 21/4673 verwiesen. In den anderen Jahren fand keine Förderung aus Bundesmitteln statt. Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung 43. Abgeordneter Mirco Hanker (AfD) Mit welchen Maßnahmen wurde und wird in der Bundeswehr das Beschaffungswesen für einmalig nutzbare Verbrauchsmaterialen, z. B. Munition, Treibstoffe, Verpflegung etc., bzw. für aufgrund ihres hohen Abnutzungsgrades nur kurz- oder mittelfristig verwendbare Güter, z. B. persönliche Ausrüstungsgegenstände der Soldaten, Verschleiß- oder Ersatzteile etc., bei der Anschaffung durch Einkauf von Zulieferern bzw. sodann in den weiteren logistischen Prozessen wie Materialplanung, Bevorratung, Zuführung innerhalb der Bundeswehr, zur Erzielung von Einsparungen optimiert, und wie werden die daraus konkret erzielten Verbesserungen zur Kostenreduzierung anschließend evaluiert (bitte die angewendeten Maßnahmen im Sinne der Fragestellung nach Einkauf im externen Beschaffungswesen und internen Logistikprozessen gliedern)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Nils Schmid vom 28. Mai 2026 Im Vorfeld von Beschaffungen im Sinne der Fragestellung werden grundsätzlich etwaige Bedarfe innerhalb der Bundeswehr analysiert und diese hinsichtlich ihrer Eignung zur Bündelung bewertet. Um Kosten zu reduzieren, werden, wo möglich, zentrale Rahmenvereinbarungen geschlossen, aus denen dezentral flexibel und bedarfsgerecht Leistungen abgerufen werden können. Einkaufsrelevante Faktoren werden datenbasiert im Rahmen einer Markt- und Beschaffungsanalyse fortlaufend betrachtet und bewertet. 44. Abgeordneter Steffen Janich (AfD) Welche Maßnahmen prüft die Bundeswehr nach Kenntnis der Bundesregierung gegenwärtig, um Soldaten im Feldwebelkorps trotz der verwaltungsgerichtlichen Urteile zur Rechtswidrigkeit von Beförderungen ausschließlich aufgrund der geleisteten Mindestdienstzeit in Zukunft angemessene Beförderungschancen zu ermöglichen (vgl. www.morgenpost.de/politik/article41202897 5/bundeswehr-stoppt-unteroffizier-befoerderunge n-potenzial-zum-supergau.html)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Sebastian Hartmann vom 29. Mai 2026 Eine durch den Bundesminister der Verteidigung und den Generalinspekteur der Bundeswehr implementierte Projektgruppe wird auf Grundlage der jüngst erlassenen Militärstrategie und der künftigen Verteidigungsaufstellung eine neue Stellenstruktur der Bundeswehr erarbeiten. Dabei wird das Thema Mindestdienstzeiten vorrangig betrachtet, sodass es bereits Anfang nächsten Jahres wieder zu rechtlich zulässigen Beförderungen kommt. 45. Abgeordneter Steffen Kotré (AfD) Welche konkreten Erkenntnisse und Tatsachengrundlagen liegen der Bundesregierung für die in Kapitel 3 der „Gesamtkonzeption Militärische Verteidigung“ enthaltenen Aussagen zugrunde, wonach Russland „für die deutsche, europäische und transatlantische Sicherheit auf absehbare Zeit größte und unmittelbare Bedrohung“ sei sowie „eine gesamtstaatliche und umfassende militärstrategische Bedrohung“ darstelle, „bereits heute unterhalb der Schwelle des Krieges“ vorgehe, „Konflikte an der Peripherie“ nutze, Europa „mit weitreichenden Wirkmitteln aus allen Richtungen“ bedrohe, der „Westen vom heutigen Russland grundsätzlich als feindlich bewertet“ werde, der „Beitritt von demokratischen Staaten zur NATO nach 1989/1991 als Einkreisung Russlands dargestellt“ werde, „das zentrale Ziel Moskaus“ die „Umkehr dieser Entwicklung und eine Neuordnung der europäischen Sicherheitsarchitektur“ sei, der Weg dorthin über „die Schwächung der Bündniskohäsion“, die „strategische Entkopplung der USA von Europa“ sowie „das Scheitern der NATO“ führe, damit „die Voraussetzung für eine Ausweitung der eigenen Einflusssphäre nach Europa“ geschaffen werde, Russland „die Voraussetzungen für einen militärischen Angriff auf NATO-Staaten“ schaffe, „zudem bereits jetzt hybride Operationen gegen die Mitgliedstaaten der Allianz durchführe – darunter auch Deutschland“ sowie hierdurch „Durchhaltefähigkeit und das Vertrauen in die Institutionen des Staates“ unterminiert werden sollen, und in welchem Umfang beruhen diese Einschätzungen auf eigenen Erkenntnissen deutscher Behörden, auf Informationen von Nachrichtendiensten, auf Erkenntnissen von NATO- oder EU-Partnern, auf offenen Quellen oder auf sonstigen Lagebewertungen? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Sebastian Hartmann vom 27. Mai 2026 Die Bedrohungsanalyse der Gesamtkonzeption militärische Verteidigung stützt sich auf die Auswertung aller dem Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung zur Verfügung stehenden Informationen auch unter Einbeziehung gemeinsamer Erkenntnisse der NATO- Alliierten. Hierunter fallen sowohl offene Informationen, dem Geheimschutz unterliegende Analysen sowie nachrichtendienstliche Erkenntnisse. Die Bewertung der Bedrohungslage Deutschlands ist zudem ein kontinuierlicher Prozess des gemeinsamen Ansatzes integrierter Sicherheit der Bundesregierung. Die Gesamtheit der Erkenntnisse werden in den zuständigen Gremien des Deutschen Bundestages unter Wahrung ihrer Schutzbedürftigkeit regelmäßig erörtert. 46. Abgeordnete Sara Nanni (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Wurde innerhalb der Bundesregierung oder nachgeordneten Behörden seit 2021 ein Reviewprozess zum Staatseinstieg bei der HENSOLDT AG (www.bmvg.de/de/presse/bundesrepublik-deutsch land-beteiligung-hensoldt-ag-4918388) durchgeführt, und wenn ja, welche Lessons-learned und Best Practices wurden aus dem Staatseinstieg beispielsweise im Hinblick auf Zielerreichung, ordnungspolitischen Auswirkungen, Einflussmöglichkeiten des Bundes, Wirtschaftlichkeit des Engagements, sicherheitspolitische Erwägungen sowie Kriterien und Zeitpunkt eines möglichen Ausstiegs abgeleitet? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Nils Schmid vom 28. Mai 2026 Es erfolgt eine regelmäßige Erfolgskontrolle der Bundesbeteiligung an der HENSOLDT AG, die dazu dient, die Erreichung und wirtschaftliche Umsetzung der Beteiligungsziele zu prüfen sowie zu bewerten. Bewährt im Sinne einer Best Practice haben sich insbesondere die Ausübung von Stimmrechten als Aktionär, die Entsendung von Bundesvertreterinnen bzw. -vertretern in den Aufsichtsrat sowie das Sicherheitsabkommen mit der HENSOLDT AG und ihren deutschen Tochtergesellschaften. Ein Ausstieg ist zu prüfen, sobald die Beteiligungsziele wegfallen. Es wird auf § 65 Absatz 1 der Bundeshaushaltsordnung hingewiesen. 47. Abgeordneter Jan Ralf Nolte (AfD) Wie viele der im Rahmen des Neuen Wehrdienstes angeschriebenen Wehrpflichtigen des Geburtsjahrgangs 2008 wurden nach Kenntnis der Bundesregierung bislang für den Erlass eines Bußgeldbescheides wegen Nichtbeantwortung des Fragebogens identifiziert? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Sebastian Hartmann vom 27. Mai 2026 Weniger als 10 Prozent der angeschriebenen Männer haben den Fragebogen auch nach der ersten Erinnerung nicht innerhalb der normierten Fristen ausgefüllt. 48. Abgeordneter Andreas Paul (AfD) Wie wird die medizinische Versorgung der mitgereisten und mitstationierten Familien und Angehörigen von Soldatinnen und Soldaten der Panzerbrigade 45 in Litauen (NATO-Ostflanke) vor dem Hintergrund des Abkommens zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Litauen über die Zusammenarbeit im Verteidigungsbereich (vgl. Bundestagsdrucksache 20/14020, S. 10–13) mit der dort vorgesehenen Zielsetzung einer an deutschen Standards orientierten Versorgung sowie auch aufgrund der durch den Bundesminister der Verteidigung angekündigten Gleichstellung der vorgenannten Stationierung mit mandatierten Einsätzen zur Sicherstellung der medizinischen Absicherung von Familienangehörigen derzeit gewährleistet (bitte die Zahl der verfügbaren Behandlungsplätze differenziert nach ambulanter, stationärer und notfallmedizinischer Versorgung sowie litauischen und sanitätsdienstlichen Einrichtungen der Bundeswehr angeben sowie die Zahl der tatsächlichen Behandlungsfälle und die Zahl der Rückverlegungen nach Deutschland)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Nils Schmid vom 26. Mai 2026 Familienangehörige im Sinne der Fragestellung, die nach Litauen umziehen, nutzen das litauische Gesundheitssystem. Die Kosten der Gesundheitsversorgung werden durch die jeweilige Krankenversicherung getragen. 49. Abgeordneter Stefan Schmidt (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Für welchen Zeitraum hat das Bundesministerium der Verteidigung die Räumlichkeiten für das geplante Musterungszentrum in Regensburg angemietet, und woher rekrutieren sich die angekündigten rund 50 zivilen Dienstposten für den Standort Regensburg (vgl. www.mittelbayerisch e.de/lokales/stadt-regensburg/das-musterungszent rum-der-bundeswehr-zieht-in-den-gewerbepark-2 1148789)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Sebastian Hartmann vom 29. Mai 2026 Aufgrund der laufenden Vertragsverhandlungen zur Anmietung externer Objekte sind derzeit noch keine finalen Aussagen zu konkreten Vertragsinhalten möglich. Den rund 50 geplanten zivilen Dienstposten für jedes der Musterungszentren liegt eine interne Berechnung für die Anfangsbefähigung zugrunde. 50. Abgeordneter Sven Wendorf (AfD) Wie viele Hauptfeldwebel und Hauptbootsleute werden nach Kenntnis der Bundesregierung vom angekündigten Beförderungsstopp ab dem 1. Juli 2026 betroffen sein, und welche konkreten Maßnahmen plant die Bundesregierung, um Nachteile für diejenigen Soldaten auszugleichen, die nach bisheriger Praxis im erwarteten Zeitraum der Sperre zur Beförderung in einen der betroffenen Dienstgrade angestanden hätten? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Sebastian Hartmann vom 26. Mai 2026 Das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen hat mit Beschlüssen vom 25. Juli 2025 erstmalig obergerichtlich entschieden, dass die beamtenrechtliche Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes auf Soldatinnen und Soldaten anwendbar ist. Von den Anpassungen der Beförderungsstruktur sind rund 900 Soldatinnen und Soldaten betroffen. Ab dem ersten Quartal 2027 sollen Beförderungen wieder rechtssicher mit zusätzlichen Planstellen möglich sein. Auch in Zukunft sollen alle Berufsunteroffiziere grundsätzlich die Chance haben, Stabsfeldwebel bzw. Stabsbootsmann zu werden. 51. Abgeordneter Sven Wendorf (AfD) Warum hat das Bundesministerium der Verteidigung trotz der seit Jahren bekannten verfassungsrechtlichen Zweifel an Mindestdienstzeiten in soldatischen Laufbahnen erst jetzt einen Beförderungsstopp für Hauptfeldwebel und Hauptbootsleute angekündigt, und konnten von der Bundesregierung dienst- oder fachaufsichtlichen Versäumnisse bei der bisherigen Erarbeitung einer rechtssicheren Anschlussregelung festgestellt werden, und wenn ja, welche? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Sebastian Hartmann vom 27. Mai 2026 Nach Eintreten der Rechtskraft des Urteiles des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen wurde dieses durch das Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) umfassend bewertet und wird nunmehr umgesetzt. Damit beendet das BMVg eine seit Jahren bestehende Rechtsunsicherheit und stellt den gerichtlich geforderten Leistungsaspekt in den Vordergrund. Versäumnisse im Sinne der Fragestellung konnten nicht festgestellt werden. Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie 52. Abgeordneter Tarek Al-Wazir (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Wie oft hat der sogenannte Roundtable mit der Wirtschaft zur aktuellen Lage zur damals aktuellen Versorgungslage mit Beteiligung vieler DAX-Unternehmen in der letzten Legislaturperiode unter der Leitung des damaligen Bundesministers für Wirtschaft und Klimaschutz Dr. Robert Habeck getagt (bitte Daten auflisten und Ministerbeteiligung angeben), um über die Folgen der Energiekrise infolge des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine zu beraten, und haben seit Sperrung der Straße von Hormus solche „Roundtables“ zur aktuellen Lage unter der Leitung der Bundesministerin für Wirtschaft und Energie Katherina Reiche stattgefunden (bitte Daten auflisten und Ministerbeteiligung angeben)? Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel vom 26. Mai 2026 Dieses Roundtable-Format hat in der Regel unter Leitung des damaligen Bundesministers Dr. Robert Habeck getagt (in der Auflistung gekennzeichnet mit „BM“), in zwei Fällen gemeinsam mit dem damaligen Bundeskanzler Scholz (in der Auflistung gekennzeichnet mit „BM“ mit „BK“) und in einem Fall wurde der Bundesminister von einem Staatssekretär vertreten (in der Auflistung gekennzeichnet mit „St-Ebene“).  1. Roundtable am  3. März 2022 BM  2. Roundtable am 10. März 2022 BM  3. Roundtable am 24. März 2022 BM  4. Roundtable am  7. April 2022 BM  5. Roundtable am 12. April 2022 BM mit BK  6. Roundtable am 12. Mai 2022 BM  7. Roundtable am 22. Juni 2022 BM  8. Roundtable am  4. Juli 2022 BM  9. Roundtable am 11. Juli 2022 BM mit BK 10. Roundtable am 21. Juli 2022 BM 11. Roundtable am 14. September 2022 BM 12. Roundtable am 18. Oktober 2022 BM 13. Roundtable am 15. November 2022 BM 14. Roundtable am 21. Dezember 2022 St-Ebene 15. Roundtable am 21. Februar 2023 BM 16. Roundtable am 12. April 2023 BM 17. Roundtable am 26. Mai 2023 BM 18. Roundtable am 24. Oktober 2023 BM 19. Roundtable am 18. Dezember 2023 BM 20. Roundtable am 11. März 2024 BM 21. Roundtable am 14. Mai 2024 BM 22. Roundtable am  5. Juli 2024 BM 23. Roundtable am  7. Oktober 2024 BM 24. Roundtable am 17. Dezember 2024 BM In der aktuellen Legislaturperiode hat dieses spezifische Format nicht getagt. Die Bundesministerin für Wirtschaft und Energie, Katherina Reiche, steht im regelmäßigen Austausch mit Unternehmen, Verbänden u. a., um über die aktuelle Energieversorgungslage zu sprechen. Darüber hinaus tauscht sich das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie regelmäßig und in feststehenden Formaten auf Staatssekretärs-, Abteilungsleiter- sowie Fachebene mit Wirtschaftsvertretern u. a. zur Energieversorgungslage aus. Seit Beginn der akut angespannten Lage im Mittleren Osten findet beispielsweise ein wöchentlicher Austausch mit Spitzenverbänden der Industrie und Energiewirtschaft auf Staatssekretärsebene zur Energie- und Rohstoffversorgungslage statt. 53. Abgeordneter Andreas Audretsch (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) An welchen Tagen fanden seit dem 1. Januar 2026 welche Termine, Fachgespräche, Telefonate oder sonstigen Austausche zwischen dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie und EnBW Energie Baden-Württemberg AG und/oder RWE AG zum Kraftwerkssicherheitsgesetz statt, und welche schriftlichen Vorschläge, Textnachrichten, Dokumente, Stellungnahmen oder sonstigen Unterlagen wurden dabei oder im Nachgang übermittelt (bitte jeweils einzeln auflisten mit Datum, Teilnehmerkreis, Art des Austauschs, Titel oder Kurzbezeichnung der Unterlage sowie Form der Übermittlung; www.spiegel.de/wirtscha ft/katherina-reiches-ministerium-bat-enbw-um-ar gumente-fuer-gaskraftwerke-a-1ce69ada-8eff-444 b-a7f9-4eaf4d6e5447)? Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel vom 26. Mai 2026 Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) erarbeitet seit Monaten die Kraftwerksstrategie und die zugehörigen Ausschreibungskriterien. Um eine praktikable Umsetzung der Verständigung mit der Europäischen Kommission zu erreichen, tauscht sich das BMWE u. a. mit am Markt vorhandener Expertise aus. Hierzu sind u. a. verschiedene Fachgespräche mit betroffenen Verbänden und Unternehmen erfolgt, darunter auch mit den abgefragten Unternehmen EnBW und RWE. Datum Teilnehmer BMWE Teilnehmer EnBW/RWE Art/Anlass des Austauschs 12.01.2026 BMin Reiche Sowohl Vertreter von EnBW und RWE sind Mitglieder des eingeladenen BDEW-Vorstandes. Es liegen dem BMWE keine Informationen vor, ob diese tatsächlich teilgenommen haben. Digitaler Wochenbeginn des BDEW u. a. mit dem Vorstand des BDEW. 09.01.2026 Staatssekretär Wetzel Dr. Stamatelopoulos, EnBW Videokonferenz, Gespräch zu KWS 17.02.2026 Staatssekretär Wetzel Dr. Krebber, RWE Schriftliche Übermittlung Positionspapier KWS 25.03.2026 Staatssekretär Wetzel Dr. Krebber, RWE Gespräch zu unterschiedlichen Themen 26.03.2026 Staatssekretär Wetzel Dr. Stamatelopoulos, EnBW Telefonat zu unterschiedlichen Themen Die Mitglieder der Bundesregierung, Parlamentarische Staatssekretärinnen und Parlamentarische Staatssekretäre bzw. Staatsministerinnen und Staatsminister sowie Staatssekretärinnen und Staatssekretäre pflegen in jeder Wahlperiode im Rahmen der Aufgabenwahrnehmung Kontakte mit einer Vielzahl von Akteuren aller gesellschaftlichen Gruppen. Unter diesen ständigen Austausch fallen Gespräche und auch Kommunikation in anderen Formen (schriftlich, elektronisch, telefonisch). Es ist weder rechtlich geboten noch im Sinne einer effizienten und ressourcenschonenden öffentlichen Verwaltung leistbar, entsprechende Informationen und Daten (z. B. sämtliche Veranstaltungen, Sitzungen und Termine nebst Teilnehmerinnen und Teilnehmern, Kosten der Veranstaltung) vollständig zu erfassen oder entsprechende Dokumentationen darüber zu erstellen oder zu pflegen. Die aufgeführten Angaben erfolgen auf der Grundlage der vorliegenden Erkenntnisse sowie vorhandener Unterlagen und Aufzeichnungen. Diesbezügliche Daten sind somit möglicherweise nicht vollständig. Als Bundesministerium bekommt das BMWE zu jedem Gesetzesvorhaben eine Vielzahl von Eingaben und Vorschläge von Verbänden, Think Tanks, aus der Wissenschaft, aber auch von Unternehmen und Einzelakteuren – auch unabhängig von der gesetzlich vorgegebenen Länder- und Verbändeanhörung. Zur Kraftwerksstrategie liegt eine Vielzahl von Papieren vor, sowohl aktuelle als auch Papiere aus der letzten Legislaturperiode, in der ebenfalls über Ausschreibungen im Rahmen einer Kraftwerksstrategie diskutiert wurde. Insbesondere ist es nicht ungewöhnlich, dass Stakeholder ihre Vorschläge im Nachgang eines Gesprächstermins nochmals schriftlich übermitteln. Die verschiedenen Vorschläge, die an das BMWE herangetragen werden, werden fachlich geprüft und bewertet. Des Weiteren wird der Gesetzentwurf insgesamt in den üblichen Verfahren unter Einbeziehung aller Stakeholder im Rahmen der Länder- und Verbändeanhörung sowie später im parlamentarischen Verfahren diskutiert und – wo sachgerecht – bei Bedarf angepasst. 54. Abgeordnete Carolin Bachmann (AfD) Welche konkreten prozentualen und absoluten Reduktionen der Treibhausgasemissionen im Wärmesektor erwartet die Bundesregierung infolge der kommunalen Wärmeplanung jeweils in einem Best-Case-, Standard- und Worst-Case-Szenario bis 2030, 2040 und 2045? Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel vom 26. Mai 2026 Bei der Wärmeplanung handelt es sich um einen strategischen Planungsprozess in der Verantwortung der planungsverantwortlichen Stellen. Die sind in der Regel die Kommunen. Derzeit werden in vielen Kommunen Deutschlands Wärmepläne erstellt, so dass die Ergebnisse der Wärmeplanungen überwiegend noch nicht vorliegen. Im Rahmen der Wärmeplanung wird ermittelt, wie eine wirtschaftliche, bezahlbare und spätestens bis zum Zieljahr 2045 treibhausgasneutrale Wärmeversorgung aussehen kann. Konkrete Reduktionen von Treibhausgasemissionen werden erst durch Maßnahmen zur Umsetzung der Ergebnisse der Wärmeplanung erreicht. 55. Abgeordnete Lisa Badum (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Welche Kontroll- und Sanktionsmechanismen sieht die Bundesregierung für den Fall vor, dass Inverkehrbringer von Heizöl und -gas die sog. Grüngasquote aus dem geplanten Gebäudemodernisierungsgesetz nicht erfüllen, und falls keinerlei Mechanismen vorgesehen sind, wie soll die Erfüllung der Vorgaben sonst sichergestellt werden? Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel vom 26. Mai 2026 Der am 13. Mai 2026 vom Bundeskabinett beschlossene Gesetzentwurf für das Gebäudemodernisierungsgesetz sieht keine Regelungen zu einer „Grüngasquote“ vor, die die Inverkehrbringer von Erdgas und Heizöl verpflichtet. Die Verpflichtungen des Gebäudemodernisierungsgesetzes richten sich vielmehr im Wesentlichen an die Gebäudeeigentümer. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) beabsichtigt allerdings, im Sommer 2026 Eckpunkte für eine die Inverkehrbringer von Erdgas und Heizöl verpflichtende moderate Grüngasquote sowie eine Grünheizölquote vorzulegen. Bestandteil der Eckpunkte sollen dabei auch Vorschläge zur Ausgestaltung der Kontroll- und Sanktionsmechanismen sein. Diese Eckpunkte werden derzeit erarbeitet. 56. Abgeordneter Lorenz Gösta Beutin (Die Linke) Auf welcher konkreten rechtlichen Grundlage (bitte das Gesetz/die Gesetze und Paragraphen nennen) hat die Europäische Kommission Deutschland verpflichtet, die Beteiligung an der SEFE Securing Energy for Europe GmbH und an Uniper SE bis Ende des Jahres 2028 auf maximal 25 Prozent plus einem Anteil zurückzuführen? Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel vom 28. Mai 2026 Die jeweilige Verpflichtung beruht auf Artikel 107 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) i. V. m. Artikel 4 der Verordnung (EU) 2015/1589 des Rates vom 13. Juli 2015 und war Teil der Prüfung der Europäischen Kommission hinsichtlich der Angemessenheit der jeweiligen beihilfenrechtlichen Maßnahme. 57. Abgeordneter Peter Felser (AfD) Welche konkrete Strategie verfolgt die Bundesregierung bei den anstehenden Gesprächen der Bundesministerin für Wirtschaft und Energie Katherina Reiche während ihrer China-Reise Ende Mai 2026 im Hinblick auf die wechselseitige Marktöffnung im maritimen Logistiksektor, und welche Maßnahmen müssen aus Sicht der Bundesregierung im Rahmen der Investitionsprüfung für kritische Infrastrukturen getroffen werden, um die Wettbewerbsfähigkeit deutscher Seehäfen im europäischen Vergleich zu sichern? Antwort des Staatssekretärs Dr. Thomas Steffen vom 20. Mai 2026 Im Bereich der Marktöffnung besteht aus Sicht der Bundesregierung im Verhältnis mit China eine asymmetrische Situation. Dies betrifft auch die maritime deutsche Wirtschaft. Daher werden politische Gespräche mit China seitens der Bundesregierung stets genutzt, um auf mehr Marktöffnung in China hinzuwirken. Das Instrument der Investitionsprüfung schützt deutsche und europäische Sicherheitsinteressen und ist von wettbewerbsrechtlichen Regularien zu unterscheiden. Sofern eine Investition in einen deutschen Seehafen deutsche oder europäische Sicherheitsinteressen gefährdet, können im Rahmen der Investitionsprüfung Maßnahmen ergriffen werden. Im Bereich der kritischen Infrastruktur muss jeder Erwerb durch einen Investor, der nicht aus der EU oder EFTA stammt, vor Abschluss der Transaktion bei dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) gemeldet werden. Diese Meldung löst ein Investitionsprüfverfahren aus. 58. Abgeordneter Rainer Galla (AfD) Haben der als Redner angekündigte Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister für Digitales und Staatsmodernisierung Philipp Amthor (vgl. https://ludwig-erhard-gipfel.de/redner-2 026/) und ggf. weitere Mitglieder der Bundesregierung, Parlamentarische Staatssekretäre oder Staatssekretäre am sogenannten „Ludwig-Erhard- Gipfel“ – einer Veranstaltung, die vom Ausrichter WEIMER MEDIA GROUP GmbH als „Deutschlands Meinungsführertreffen“ bezeichnet wird, und die die Präsidentin des Deutschen Bundestages Julia Klöckner als „das Davos in Deutschland“ bezeichnet und mit der Formel „hier kommen Entscheiderinnen und Entscheider zusammen“ beschreibt (https://ludwig-erhardgipfel.de/) – teilgenommen (bitte ausführen), und welche Ressourcen des Bundes (insbesondere für Teilnahmegebühren, Hin- und Rück- bzw. Weiterreise, Unterkunft, Begleitung durch Mitarbeiter, Personenschutz) wurden hierbei eingesetzt (bitte näher ausführen einschließlich Bezifferung der entsprechenden Personal- und Sachkosten)? Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel vom 27. Mai 2026 Der Parlamentarische Staatssekretär Philipp Amthor hat an der fragegegenständlichen Veranstaltung als Redner teilgenommen. Auf eine Fachbegleitung zu dem Termin durch das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung hat Philipp Amthor aus Kostengründen verzichtet. Teilnahmegebühren sind nicht angefallen. Auch Übernachtungskosten sind nicht entstanden, da Philipp Amthor aus Termingründen im unmittelbaren Anschluss an seine Rede nach Berlin zurückgereist ist. Für die Transfers hat er die Ressourcen seiner regulären Amtsausstattung genutzt. Darüber hinaus haben keine Bundesminister/Bundesministerinnen, Parlamentarischen Staatssekretäre/Staatsekretärinnen und Staatssekretäre/ Staatsekretärinnen am Ludwig-Erhard-Gipfel 2026 teilgenommen. 59. Abgeordneter Christian Görke (Die Linke) An welchem Tag genau haben das Bundeskanzleramt und das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (bzw. ehemals Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz) jeweils über Verhandlungen des bundeseigenen Unternehmens SEFE im Jahr 2023 mit der russischen Firma Novatek zu Lieferungen von Flüssigerdgas (LNG) aus Russland Kenntnis erlangt (www.tagesscha u.de/investigativ/russland-lng-100.html), und was war jeweils die Reaktion auf das Bekanntwerden? Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel vom 28. Mai 2026 Die SEFE ist ein privatwirtschaftlich organisiertes Unternehmen und führt ihre Geschäfte grundsätzlich im Rahmen der geltenden Gesetze und Sanktionen eigenverantwortlich. Das BMWE wird als beteiligungsführendes Ressorts entsprechend den Gesellschafterrechten in den Satzungen der SEFE bzw. SEEHG eingebunden. Lieferungen von russischem Gas waren in den maßgeblichen Zeiträumen nicht sanktioniert. Vielmehr hatte die Russische Föderation Sanktionen gegen die SEFE als Nachfolgerin der Gazprom Germania erlassen, um gezielt die ins Eigentum des Bundes übergangene SEFE zu treffen und die Energieversorgung in Deutschland und in Europa zu destabilisieren. Die Lieferungen wurden dann wieder aufgenommen. Die Verhandlungen über die Wiederaufnahme der Lieferungen gingen mit Gesprächen der SEFE auf Unternehmensebene einher. Dabei ist der Gesellschafter aber nicht über die im Einzelnen geführten Gespräche informiert worden. 60. Abgeordneter Dr. Ingo Hahn (AfD) Welche konkreten Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus ihrer eigenen Konjunkturprognose, wonach für das Jahr 2026 nur noch ein reales Wirtschaftswachstum von 0,5 Prozent erwartet wird und die Bundesregierung bereits für das zweite Quartal 2026 einen deutlichen Konjunkturdämpfer erwartet, und sieht sie darin ein Anzeichen dafür, dass ihre bisherige Wirtschafts-, Energie- und Standortpolitik nicht die gewünschte Wirkung entfaltet? Antwort des Staatssekretärs Dr. Thomas Steffen vom 28. Mai 2026 Die Bundesregierung hat die Wachstumsprognose für 2026 in ihrer Frühjahrsprojektion abgesenkt. Die Ausgangslage hat sich gegenüber der Jahreswende verschlechtert – maßgeblich durch den Krieg im Nahen Osten, die faktische Sperrung der Straße von Hormus sowie die daraus resultierenden Energie- und Rohstoffpreisanstiege. Die wirtschaftlichen Auswirkungen des Krieges wirken den positiven gesamtwirtschaftlichen Impulsen entgegen, die vom Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaneutralität sowie weiteren Maßnahmen der Bundesregierung, wie dem Investitionsbooster oder erhöhten Verteidigungsausgaben, ausgehen. Die Bundesregierung hat bereits auf direkte Auswirkungen des Kriegs im Nahen Osten reagiert. Die erschwerten internationalen Rahmenbedingungen machen es zugleich umso dringlicher, den Reformbedarf im Inland zügig und konsequent anzugehen. Hierzu hat die Bundesregierung unter anderem bereits eine Reform der gesetzlichen Krankenversicherung zur Beitragssatzstabilisierung auf den Weg gebracht. Weitere strukturelle Maßnahmen, die darauf abzielen, das Potenzialwachstum mittel- bis langfristig zu stärken, werden folgen. 61. Abgeordneter Leif-Erik Holm (AfD) Liegt der Bundesregierung eine Einschätzung des Wiederbeschaffungswerts der Kraft-Wärme- Kopplungsanlage der Energieanlagen Greifswald GmbH in Lubmin vor, und wenn ja, wie wird der Wiederbeschaffungswert eingeschätzt? Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel vom 28. Mai 2026 Der Bundesregierung liegt keine Einschätzung des Wiederbeschaffungswerts der Kraft-Wärme-Kopplungsanlage der Energieanlagen Greifswald GmbH in Lubmin vor. 62. Abgeordneter Leif-Erik Holm (AfD) Gab es nach Kenntnis der Bundesregierung Gespräche zwischen der SEFE und der Deutschen ReGas GmbH & Co. KGaA über die Möglichkeit eines Einsatzes der Kraft-Wärme- Kopplungsanlage der Energieanlagen Greifswald GmbH in Lubmin beim LNG-Terminal „Deutsche Ostsee“ in Mukran auf Rügen, und wenn ja, wann, und mit welchem Ergebnis? Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel vom 27. Mai 2026 Nach Kenntnis der Bundesregierung gab es Gespräche zwischen der SEFE und der Deutschen ReGas GmbH über die Möglichkeit eines Einsatzes der Kraft-Wärme-Kopplungsanlage der Energieanlagen Greifswald GmbH in Lubmin an anderer Stelle. Dabei wurde auch der Einsatz in Mukran auf Rügen in Erwägung gezogen. Da eine Verlegung der Anlage nach Mukran aber absehbar erheblich teurer gewesen wäre als der Bau einer Neuanlage, wurde dieser Verwertungsansatz nicht weiterverfolgt. 63. Abgeordneter Leif-Erik Holm (AfD) Wurde nach Kenntnis der Bundesregierung geprüft, ob die Kraft-Wärme-Kopplungsanlage der Energieanlagen Greifswald GmbH in Lubmin für einen Einsatz beim LNG-Terminal „Deutsche Ostsee“ in Mukran auf Rügen technisch geeignet wäre, und wenn ja, mit welchem Ergebnis? Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel vom 27. Mai 2026 Nach Kenntnis der Bundesregierung wurde die Verlegung der Kraft- Wärme-Kopplungsanlage der Energieanlagen Greifswald GmbH nach Mukran bereits aus wirtschaftlichen Gründen verworfen. Inwieweit dabei auch technische Aspekte geprüft wurden, ist nicht bekannt. 64. Abgeordneter Leif-Erik Holm (AfD) War die Kraft-Wärme-Kopplungsanlage der Energieanlagen Greifswald GmbH in Lubmin nach Kenntnis der Bundesregierung für die Anwärmung des Gases aus der in Lubmin anlandenden Erdgas-Pipeline „Nord Stream 2“ vorgesehen, und ist sie technisch für einen Einsatz an dieser Pipeline kompatibel? Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel vom 28. Mai 2026 Die technische An- und Einbindung der Kraft-Wärme-Kopplungsanlage (KWK-Anlage) der Energieanlagen Greifswald GmbH (IKG) befindet sich ausschließlich auf der Anlandestation der Nord-Stream-1-Pipeline. Die Praxis hat gezeigt, dass für die Erwärmung des Erdgases aus der Nord-Stream-1-Pipeline die betreffende KWK-Anlage der IKG nicht erforderlich ist. Neben der KWK-Anlage der IKG existieren vor Ort weitere Infrastrukturen zur Wärmeerzeugung. Für die geplante Anlandung von Gasmengen aus dem Nord-Stream-2-Projekt war bereits keine zusätzliche Vorwärm-Infrastruktur – analog zu einer KWK-Anlage, wie dem Industriekraftwerk Greifswald – geplant und installiert worden, weil für beide Anwendungsfälle wirtschaftlichere Lösungen existieren. 65. Abgeordneter Julian Joswig (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Wie ist nach Auffassung der Bundesregierung vor dem Hintergrund der angespannten geopolitischen Lage, insbesondere mit Blick auf die zeitweise Blockade der Straße von Hormus, über die ein erheblicher Teil der globalen Heliumexporte abgewickelt wird (www.deutsche-rohstoffagentur.de/ DERA/SharedDocs/Meldungen/meldung-26-03-0 9-he l ium.html), die Versorgungssicherheit mit Helium als kritischem Rohstoff für zentrale Industriezweige sichergestellt, und welche konkreten Maßnahmen ergreift sie zur Stärkung der Resilienz der Heliumversorgung unter Berücksichtigung der Rolle des Heliumspeichers in Gronau-Epe im Hinblick auf eine strategisch diversifizierte Bezugsquellen- und Reservepolitik? Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel vom 26. Mai 2026 Die Bundesregierung beobachtet die Lage im Hinblick auf die Versorgung zentraler Industriezweige mit Helium fortlaufend und ist dazu auch im regelmäßigen Austausch mit der betroffenen Wirtschaft, um sich über die aktuellen Entwicklungen zu informieren. Nach den der Bundesregierung vorliegenden Erkenntnissen trägt der Heliumspeicher in Gronau-Epe erheblich dazu bei, den Engpass gegenwärtig abzufedern. Die Kapazität des Speichers entspricht etwa dem europäischen Heliumbedarf von ca. einem bis 1,5 Jahren. Informationen zum tatsächlichen Füllstand sind allerdings nicht öffentlich. Im Rahmen der Umsetzung ihrer Rohstoffstrategie und des Aktionsplans Rohstoffe arbeitet die Bundesregierung fortlaufend daran, die Wirtschaft bei der Versorgung mit kritischen Rohstoffen, wie auch Helium, zu unterstützen. 66. Abgeordneter Julian Joswig (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Aus welchen konkreten Gründen hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie ein Video des Lobbyverbands INSM Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft GmbH über seinen offiziellen X- Kanal verbreitet (https://x.com/bmwe_/status/205 8289573193544138?s=61), und wie beurteilt das Bundesministerium die Verbreitung im Hinblick auf das verfassungsrechtliche Neutralitätsgebot sowie an die Anforderungen staatlicher Öffentlichkeitsarbeit? Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel vom 28. Mai 2026 Die Aussagen des Videos der „Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft“ stimmen grundsätzlich mit der Haltung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie überein, dass Reformen notwendig sind, um die Wettbewerbsfähigkeit des Standort Deutschlands in Zukunft zu gewährleisten. Ein striktes verfassungsrechtliches Neutralitätsgebot gilt allein für amtliche Äußerungen im Zusammenhang mit dem Recht politischer Parteien auf Chancengleichheit. Im Übrigen gilt bei der amtlichen Öffentlichkeitsarbeit der verfassungsrechtliche Grundsatz der Sachlichkeit, der vorliegend gewahrt wurde. 67. Abgeordneter Michael Kellner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Wie will die Bundesregierung das in § 3 Absatz 2 des Bundes-Klimaschutzgesetzes festgelegte Ziel, bis 2045 Netto-Treibhausgasneutralität zu erreichen, schaffen, wenn zugleich im Entwurf des Gebäudemodernisierungsgesetzes kein Enddatum für fossiles Gas und Öl steht? Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel vom 28. Mai 2026 Die Bundesregierung setzt auf einen klugen und pragmatischen Instrumentenmix aus Fördern und Fordern, CO2-Preis und neuen Instrumenten – z. B. dem Abbau von Hemmnissen bei Planung und Genehmigungen im Gebäudesektor. Darüber hinaus ist es weiterhin Ziel, die Strompreise für Bürgerinnen und Bürger zu senken, wodurch insbesondere auch die Attraktivität von Wärmepumpen steigt. Diese Heizungslösung wird weiterhin zuverlässig mit Mitteln des Bundes unterstützt. Erwartet werden zudem Preissenkungen bei der Wärmepumpentechnologie. Wichtig bleibt zudem die Verbesserung der Energieeffizienz durch Gebäudesanierung. Ziel ist, mehr Gebäudesanierungen im Markt zu erreichen und die Sanierungsaktivitäten deutlich zu steigern, zu beschleunigen und kostengünstiger machen. Auch hierzu werden weiterhin auskömmliche Fördermittel zur Verfügung gestellt. Darüber hinaus bleibt die kommunale Wärmeplanung ein zentrales strategisches Instrument, das Kommunen, Bürgern und Unternehmen sowie Betreibern von Energieinfrastruktur wichtige Orientierung über die künftige Wärmeversorgung gibt. Wärmenetze sind für die zukünftige Wärmeversorgung von zentraler Bedeutung. Die Bundesregierung wird den klimafreundlichen Aus- und Umbau der Wärmenetze vorantreiben. Der Rechtsrahmen für Wärmenetze soll grundlegend überarbeitet und modernisiert werden. Ziel ist es, mehr Investitionen in Wärmeinfrastrukturen zu ermöglichen. Hierzu hat sich die Koalition in den Eckpunkten vom 24. Februar 2026 zum neuen Gebäudemodernisierungsgesetz auf entsprechende Leitplanken für ein Wärmepaket verständigt. Das neue Gebäudemodernisierungsgesetz wird den Wandel zu klimafreundlichen Heizsystemen unterstützen. Mit der im Entwurf des Gebäudemodernisierungsgesetzes vorgesehenen Biotreppe wird der Anteil klimafreundlicher Brennstoffe schrittweise erhöht. Der Hochlauf von Biomethan, Biopropan, Bioöl und Wasserstoff wird ab 2028 zudem durch eine moderate Grüngas-/Grünheizölquote unterstützt. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie wird hierzu im Sommer 2026 Eckpunkte vorlegen. Die relevanten Regelungen des Gebäudemodernisierungsgesetzes werden im Jahr 2030 im Hinblick auf ihren Beitrag zum Erreichen der Klimaschutzziele insbesondere für den Gebäudesektor und mit Blick auf das Ziel der Klimaneutralität 2045 gemäß dem Bundesklimaschutzgesetz evaluiert. 68. Abgeordneter Michael Kellner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Hat das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz die Rechtsprüfung des Gebäudemodernisierungsgesetzes mittlerweile abgeschlossen (vgl. Vorbemerkung der Bundesministerin für Wirtschaft und Energie Katherina Reiche und der Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen Verena Hubertz in der Kabinettvorlage des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom 13. Mai 2026), und wenn nein, warum nicht? Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel vom 27. Mai 2026 Der Entwurf des Gebäudemodernisierungsgesetzes wurde dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) zur Prüfung zugeleitet. Die Prüfung hat unverzüglich nach Zuleitung begonnen und konnte vor der Befassung des Bundeskabinetts nicht abgeschlossen werden. Wie auch in anderen vergleichbaren Fällen wurde darauf im dem der Kabinettvorlage beigefügten Anschreiben an den Chef des Bundeskanzleramtes hingewiesen. Aus Sicht des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE) sowie des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) stand dies einer Kabinettbefassung nicht im Wege. Das BMJV ist dem nicht entgegengetreten. Der Entwurf für das Gebäudemodernisierungsgesetz befindet sich nunmehr im parlamentarischen Verfahren. Weitere Prüfschritte durch das BMJV sind in diesem Verfahren nicht vorgesehen. Das schließt nicht aus, dass die Beurteilung von rechtlichen Fragestellungen in Bezug auf den Gesetzentwurf, die an das BMWE oder das BMWSB gerichtet werden, mit dem BMJV abgestimmt werden, wie etwa die Antwort der Bundesregierung auf Ihre Mündliche Frage 63, Plenarprotokoll 21/79. 69. Abgeordnete Dr. Zoe Mayer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Kann die Bundesregierung bestätigen, dass der bis spätestens 30. Juni 2026 angekündigte Vorschlag (https://vergabeblog.de/2025-12-22/staats modernisierung-weitere-vereinfachungen-im-verg aberecht-geplant/) zur Überarbeitung der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) fristgerecht vorgelegt wird, und wenn nein, bis wann ist mit der Veröffentlichung eines Entwurfs zu rechnen? Antwort des Staatssekretärs Dr. Thomas Steffen vom 28. Mai 2026 Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie beabsichtigt wie in der Föderalen Modernisierungsagenda vorgesehen, den Vorschlag zur Reform der Unterschwellenvergabeordnung zum 30. Juni 2026 vorzulegen. 70. Abgeordneter Tobias Matthias Peterka (AfD) Plant die Bundesregierung konkrete Maßnahmen, um Pendler und Gewerbetreibende nach dem Auslaufen der befristeten Energiesteuersenkung auf Kraftstoffe zum 30. Juni 2026 dauerhaft zu entlasten, nachdem die Spritpreise nach eigenen Angaben der Bundesregierung noch immer deutlich über dem Vorkriegsniveau liegen, und wenn ja, welche (vgl. Bundesregierung, Gesetzliche Neuregelungen Mai 2026 – www.bundesregierun g.de/breg-de/aktuelles/gesetzliche- neuregelungenmai-2026-2425166, abgerufen am 20. Mai 2026)? Antwort des Staatssekretärs Dr. Thomas Steffen vom 27. Mai 2026 Die Bundesregierung hat mit mehreren Maßnahmen schnell auf die Energiepreisanstiege infolge des Kriegs im Iran reagiert. Mit der befristeten Senkung der Energiesteuer auf Benzin und Diesel werden Preissprünge temporär abgefedert. Die Bundesregierung beobachtet fortwährend die weiteren geopolitischen Entwicklungen sowie damit verbundene Energiepreisentwicklungen. Die Bundesregierung plant daneben strukturelle Entlastungen etwa im Rahmen einer Einkommensteuerreform. 71. Abgeordnete Dr. Anna Rathert (AfD) Mit welcher Summe und anhand welcher Kriterien fördert das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie nach Kenntnis der Bundesregierung im Rahmen des Programmes „Nachhaltig wirken – Förderung gemeinwohlorientierter Unternehmen“ das Projekt der BIWOC Rising gUG in Berlin, und wofür werden die genehmigten Projektmittel verwendet (https://biwoc-rising.org/our-sup porters-2025/)? Antwort des Staatssekretärs Dr. Thomas Steffen vom 28. Mai 2026 Das Vorhaben „EquiNet: Netzwerke für ein diverses Ökosystem“ der BIWOC Rising wird im Rahmen des Programms „Nachhaltig wirken – Förderung gemeinwohlorientierter Unternehmen“ gefördert. Die Fördersumme beträgt insgesamt 1.343.921,53 Euro für den Zeitraum 1. August 2025 bis zum 31. Juli 2028. Sie setzt sich aus 711.400,52 Euro Bundesmitteln und 632.521,01 Euro ESF-Plus-Mitteln zusammen. Die Auswahl und Bewilligung der Projekte erfolgte durch einen Projektträger auf Grundlage der einschlägigen Förderbekanntmachung. Die bewilligten Mittel entfallen auf projektbezogene Kosten. 72. Abgeordneter Jan Wenzel Schmidt (fraktionslos) Zieht es die Bundesregierung in Anbetracht des von den USA geführten Angriffskrieges gegen den Iran – und damit nach meiner Auffassung wegfallender moralischer Gründe gegen den Import aus Russland – in Betracht, Öl, Gas und andere Energieträger von der Russischen Föderation zu beziehen, um die Bürger zu entlasten, und wenn nein, warum nicht? Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel vom 26. Mai 2026 Russland führt seit über vier Jahren einen brutalen völkerrechtswidrigen Angriffskrieg gegen die Ukraine, den es auch mit den Gewinnen aus dem Verkauf von Öl und Gas finanziert. Es ist zudem kein verlässlicher Handelspartner, wie sich im Stopp der Gaslieferungen 2022 und des jüngsten Transitstopps für kasachisches Erdöl über die Druschba- Pipeline gezeigt hat. Um die nationale Versorgungssicherheit zu gewährleisten, hat sich Deutschland bereits 2022 von direkten Energieimporten aus Russland unabhängig gemacht. Die europäischen Sanktionen verbieten zudem die Einfuhr von russischem Rohöl und Erdölerzeugnissen. Es besteht zudem ein Verbot der Einfuhr von Flüssigerdgas (Liquefied Natural Gas – LNG), das ab 1. Januar 2027 vollständig Anwendung findet. Darüber hinaus gilt mit REPowerEU auch ein Importverbot für russisches Pipeline-Gas in die EU ab Ende 2027. 73. Abgeordneter Stefan Schröder (AfD) Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die drohende Schließung der Standorte Harzgerode und Sömmerda der Bohai Automotive Holding GmbH infolge angekündigter Auftragsverlagerungen ab Herbst 2026, und prüft oder ergreift sie Maßnahmen, um industrielle Wertschöpfung und Arbeitsplätze insbesondere am Standort Sömmerda zu sichern, und wenn ja, welche? Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel vom 26. Mai 2026 Die Bundesregierung verfolgt die Entwicklungen bei der Bohai Automotive Holding GmbH, hinsichtlich der in Medienberichten angekündigten Auftragsverlagerungen und der möglichen Auswirkungen auf die Standorte Harzgerode und Sömmerda, aufmerksam. Der Bundesregierung liegen über die öffentliche Presseberichterstattung hinaus derzeit keine zusätzlichen Erkenntnisse über konkrete unternehmerische Entscheidungen zur Schließung der genannten Standorte oder zum Umfang möglicher Arbeitsplatzverluste vor. Unternehmensinterne Planungen und operative Entscheidungen obliegen grundsätzlich der unternehmerischen Verantwortung. Auch ist eine Einbindung der Sozialpartner vor Ort Teil dieser Verantwortung. Die Bundesregierung steht im Rahmen ihrer Zuständigkeiten im kontinuierlichen Austausch mit den Ländern, den Verbänden oder Unternehmen. Ziel der Bundesregierung ist es, die industrielle Wertschöpfung und Beschäftigung in Deutschland zu stärken und die Transformation der Industrie insbesondere in strukturschwachen Regionen zu begleiten. Zur Unterstützung von Unternehmen und Beschäftigten stehen grundsätzlich verschiedene Instrumente der Wirtschafts-, Struktur- und Arbeitsmarktpolitik zur Verfügung. Hierzu zählen unter anderem Förderprogramme zur Transformation der Industrie, Maßnahmen zur Fachkräftesicherung sowie arbeitsmarktpolitische Unterstützungsangebote. Ob und in welchem Umfang konkrete Maßnahmen im Zusammenhang mit den genannten Standorten erforderlich oder möglich sind, ist jeweils im Einzelfall zu entscheiden und abhängig von entsprechenden Entscheidungen des Unternehmens. 74. Abg. Lisa Schubert (Die Linke) Gab es in dieser Legislaturperiode Treffen im Bezug auf die Ausgestaltung des Deutschlandfonds im Energiebereich (vgl. www.kfw.de/Presse-New sroom/Aktuelles/Deutschlandfonds/Der-Deutschl andfonds_Faktenblatt_171225_final_Lektorat_V 2.pdf, S. 4) von Vertreterinnen und Vertretern der Bundesregierung mit Vertreterinnen und Vertretern von BlackRock und KKR & Co. Inc (früher Kohlberg, Kravis & Roberts), und wenn ja, wie viele (bitte die Gesamtzahl angeben und für die etwaigen letzten sechs Treffen das Datum des Treffens und die beteiligten Personen aufführen)? Antwort des Staatssekretärs Dr. Thomas Steffen vom 22. Mai 2026 Im Rahmen ihrer Aufgabenwahrnehmung pflegen Vertreterinnen und Vertreter der Bundesregierung (Mitglieder der Bundesregierung, Parlamentarische Staatssekretärinnen und Parlamentarische Staatssekretäre, Staatsministerinnen und Staatsminister sowie Staatssekretärinnen und Staatssekretäre der Bundesministerien und des Bundeskanzleramts) den Informationsaustausch mit einer Vielzahl von Personen. Eine Verpflichtung zur Erfassung sämtlicher Kontakte – einschließlich Telefonate und elektronischer Kommunikation – besteht nicht, und eine solche umfassende Dokumentation wurde auch nicht durchgeführt (siehe dazu die Vorbemerkung der Bundesregierung in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/1174). Zudem werden Gesprächsinhalte nicht protokolliert. Die nachfolgenden Ausführungen bzw. aufgeführten Angaben erfolgen auf der Grundlage der vorliegenden Erkenntnisse sowie vorhandener Unterlagen und Aufzeichnungen. Diesbezügliche Daten sind somit möglicherweise nicht vollständig. Dies vorweggeschickt gab es in dieser Legislaturperiode folgende Treffen mit Vertreterinnen und Vertretern von BlackRock und KKR & Co. Inc. in Bezug auf die Ausgestaltung des Deutschlandfonds im Energiebereich: Datum Vertreter und Vertreterinnen BMWE Vertreter und Vertreterinnen BMF Vertreter KKR oder BlackRock 17.09.2025 Staatssekretär Meyer BlackRock: Dirk Schmitz, Johannes Wölfing 30.10.2025 Staatssekretär Meyer KKR & Co. Inc.: Philippe De Backer, Joachim Koschnicke 02.12.2025 Bundesministerin für Wirtschaft und Energie Reiche KKR & Co. Inc.: Vincent Policard 21.01.2026 Bundesministerin für Wirtschaft und Energie Reiche KKR & Co. Inc.: Vincent Policard 22.01.2026 Bundesministerin für Wirtschaft und Energie Reiche KKR & Co. Inc.: Philipp Freise Die genannten Termine der Bundesministerin Reiche beziehen sich auf Investorenveranstaltungen im Rahmen der Kapitalmarktkonferenz der KfW im Dezember 2025 und des World Economic Forums im Januar 2026. Bei den Terminen wurde über verschiedene Themen gesprochen, unter anderem über die Ausgestaltung des Deutschlandfonds. 75. Abgeordnete Dr. Julia Verlinden (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Plant die Bunderegierung weiterhin, das Verbot von unkonventionelle Fracking-Vorhaben aufrecht zu erhalten, wie es der Bundeskanzler Friedrich Merz in der Regierungsbefragung am 25. März 2026 zugesagt hat, und wenn nein, wie erklärt sie dann die Aussage des Bundeskanzlers zu Fracking („Es ist nicht meine Absicht, einen solchen Vorschlag zu machen, und es ist auch nicht Gegenstand der Erörterungen, die wir in der Bundesregierung darüber haben.“), und wenn ja, welche „ausgewählten heimische Gasvorkommen“ sollen aus Ansicht der Bundesregierung neu genutzt werden, und plant die Bundesregierung Maßnahmen, um die Erschließung ausgewählter heimischer Gasvorkommen zu erhöhen (wie dies die Ergebnisse des Koalitionsausschusses suggerieren, siehe auf der Website des Bundesminsteriums der Finanzen: www.bundesfinanzministerium.de/ Content/DE/Standardartikel/Themen/Steuern/ener gie-sofortprogramm-und-entlastungspraemi e.html), und wenn ja, welche konkreten Maßnahmen (zum Beispiel Gesetzesinitiativen oder Verordnungen) werden geplant? Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel vom 28. Mai 2026 Der genannte Koalitionsbeschluss vom 12. April 2026 differenziert nicht zwischen konventionellen und unkonventionellen Lagerstätten. Der Beschluss stellt allgemein darauf ab, dass langfristig das Energieangebot auszuweiten ist, um die Abhängigkeiten im Energiebereich zu reduzieren. Dazu gehört auch – neben dem ambitionierten Ausbau der erneuerbaren Energien – die Nutzung heimischer Energiequellen, z. B. die Erschließung ausgewählter heimischer Gasvorkommen. Bevor Gasfelder erschlossen werden können, bedarf es der kommerziellen Entscheidung der Unternehmen, Bergbauberechtigungen und Betriebspläne für konkrete Felder zu beantragen. 76. Abgeordnete Janine Wissler (Die Linke) Welche Rolle (einschließlich einer eventuellen Förderung durch finanzielle und andere Mittel über den in der Pressemitteilung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie genannten Betrags von 97.416 Euro für das Jahr 2026 hinaus, www.bundeswirtschaftsministerium.de/Re daktion/DE/Pressemitteilungen/2025/12/2025120 2-start-plattform-svi-connect-militaer-zivile-indus trie.html) hat die aktuelle Bundesregierung (bitte angeben, falls die vorherige Bundesregierung dabei bereits ein Rolle gespielt hat) beim Zustandekommen der im Dezember 2025 von der Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche vorgestellten Vernetzungsplattform SVI-Connect zur Vernetzung von Unternehmen aus den Bereichen Rüstung, Materialwirtschaft und Logistik gespielt, und hat die Bundesregierung mit vergleichbaren Aktivitäten das Zustandekommen ähnlicher Vernetzungsplattformen zur Diversifizierung von Lieferketten und zur Unterstützung des Hochlaufs von Fertigungsprozessen (z. B. im Bereich der Energiewirtschaft, der Bauwirtschaft oder der Informationstechnologie/Digitalisierung) proaktiv begleitet, bzw. sind solche Aktivitäten für die Zukunft geplant? Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel vom 26. Mai 2026 Die Rolle der Bundesregierung bei der Plattform SVI-Connect beschränkt sich auf die in der Pressemitteilung genannte bewilligte Fördersumme in Höhe von maximal 97.416 Euro für das Jahr 2026. Dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie sind keine vergleichbaren Förderungen der Bundesregierung für das Zustandekommen von Vernetzungsplattformen in anderen Sektoren bekannt. Derzeit liegen keine Planungen für etwaige zukünftige Maßnahmen vor. 77. Abgeordnete Janine Wissler (Die Linke) Um welches Schiedsverfahren handelt es sich bei dem in der Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 30 des Abgeordneten Jörg Cezanne auf Bundestagsdrucksache 21/5418 genannten Schiedsverfahren, das im Jahr 2024 eingeleitet wurde, und welcher Streitwert steht dabei im Raum? Antwort des Staatssekretärs Dr. Thomas Steffen vom 21. Mai 2026 Es handelt sich um ein Verfahren auf Grundlage des Vertrags vom 24. Juni 2002 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Thailand über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen. Der Streitwert steht noch nicht fest und bewegt sich voraussichtlich im mittleren zweistelligen Millionenbereich. Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Forschung, Technologie und Raumfahrt 78. Abgeordnete Nicole Gohlke (Die Linke) Welche studentischen Verbände und rechtsfähigen Organisationen, deren Engagement Studierenden gilt, haben nach Kenntnis der Bundesregierung in der Förderrunde 2024/2025 (Maßnahmenzeitraum 1. Oktober 2024 bis 30. September 2025) Zuwendungen im Rahmen der „Richtlinie zur Förderung hochschulbezogener zentraler Maßnahmen studentischer Verbände und anderer Organisationen“ des damaligen Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF), jetzt Bundesministeriums für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR), in welcher Höhe erhalten (bitte für die letzten 14 Förderungen nach Verbänden oder Organisationen und Gesamtfördersumme aufschlüsseln)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Dr. Silke Launert vom 26. Mai 2026 In der Förderrunde 2024/2025 (Maßnahmenzeitraum 1. Oktober 2024 bis 30. September 2025) haben 25 Zuwendungsempfänger eine Förderung im Rahmen der „Richtlinie zur Förderung hochschulbezogener zentraler Maßnahmen studentischer Verbände und anderer Organisationen“ erhalten. Diese können der nachfolgenden Liste entnommen werden. Zuwendungsempfänger Bewilligte Gesamtsumme Juso-Hochschulgruppen 27.000,00 € Kasse des Bundesverbandes Liberaler Hochschulgruppen e. V. 12.660,66 € Bundesvertretung der Medizinstudierenden in Deutschland e. V.  6.559,50 € freier zusammenschluss von student*innenschaften e. V. 32.400,00 € Verband der Debattierclubs an Hochschulen e. V.  4.050,00 € Verein Demokratie und Hochschule e. V.  3.960,00 € Verein zur Förderung der Fachschaftentagung des Maschinenwesens im deutschsprachigen Raum e. V. 23.060,00 € Linksjugend ['solid] e. V. 15.016,95 € Zusammenkunft aller Physik Fachschaften e. V. 44.263,72 € Allgemeiner Studierendenausschuss der Bergischen Universität Wuppertal 36.000,00 € Akademie Waldschlösschen – Stiftung Rainer Marbach und Ulli Klaum 21.367,85 € Verein zur Förderung der Konferenz der deutschsprachigen Mathematikfachschaften e. V. 12.600,00 € PsyFaKo e. V. 44.848,00 € Verein der Freunde und Förderer der Bundesfachschaftentagung Elektrotechnik (kurz: Förderverein der BuFaTa ET) e. V. 36.000,00 € Konferenz aller werkstofftechnischen und materialwissenschaftlichen Studiengänge e. V. 10.500,00 € Bundesfachschaftentagung Philosophie e. V.  6.271,40 € Verein zur Förderung der Konferenz der deutschsprachigen Informatikfachschaften e. V. 37.432,62 € Bundesverband rechtswissenschaftlicher Fachschaften e. V. 19.880,00 € Zuwendungsempfänger Bewilligte Gesamtsumme GeoDACH – Vertretung deutschsprachiger Geographiestudierender e. V. – c/o Geographisches Institut der Universität Bonn 28.273,79 € Geowissenschaftliches Studentisches Erfahrungs- und Interessensnetzwerk (GeStEIN) e. V – c/o Dachverband der Geowissenschaften (DVGeo) 16.850,00 € Universität Bayreuth 36.000,00 € Allgemeiner Studierendenausschuss der Hochschule Wismar  6.702,48 € Fachschaftsrat für Biowissenschaften und Pharmazie der Universität Leipzig 10.264,00 € Spätverkehr – Freunde der Fachschaft Verkehrswissenschaften Dresden e. V. – c/o Fakultät Verkehrswissenschaften Friedrich List – TU Dresden  6.215,17 € Internationales Institut für Bildung, Sozial- und Antisemitismusforschung e. V.  8.100,00 € 79. Abgeordnete Nicole Gohlke (Die Linke) Inwiefern wurden Förderanträge von studentischen Verbänden und rechtsfähigen Organisationen, deren Engagement Studierenden gilt, gemäß Kenntnis der Bundesregierung vom damaligen Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF), jetzt Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) in der Förderrunde 2024/2025 (Maßnahmenzeitraum 1. Oktober 2024 bis 30. September 2025) im Rahmen der „Richtlinie zur Förderung hochschulbezogener zentraler Maßnahmen studentischer Verbände und anderer Organisationen“ abgelehnt (bitte die letzten 14 Ablehnungen nach Verbänden oder Organisationen und Ablehnungsgrund – z. B. kein bundesweiter hochschulpolitischer Bezug, verfassungsfeindliche Bestrebungen etc. – aufschlüsseln)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Dr. Silke Launert vom 26. Mai 2026 In der Förderrunde 2024/2025 wurden acht Förderanträge von studentischen Verbänden und rechtsfähigen Organisationen, deren Engagement Studierenden gilt, abgelehnt, da sie die Voraussetzungen für eine Förderung entsprechend der Förderrichtlinie nicht erfüllten. Zu den Fördervoraussetzungen gehören unter anderem die Auseinandersetzung mit hochschulpolitischen Themen und die überregionale Bedeutung der Themen der Veranstaltung sowie die Offenheit der Maßnahme für Studierende von Hochschulstandorten in allen Bundesländern (unabhängig von einer bestehenden Mitgliedschaft in der antragstellenden Organisation sowie von bestimmten Fachrichtungen oder Studiengängen). Die Fördervoraussetzungen können der „Richtlinie zur Förderung hochschulbezogener zentraler Maßnahmen studentischer Verbände und anderer Organisationen“ vom 13. Dezember 2023 entnommen werden. 80. Abgeordnete Nicole Gohlke (Die Linke) Mit welcher Veränderung der nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) Gefördertenzahlen rechnet die Bundesregierung durch die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG- ÄndVwV 2026) auf Bundesratsdrucksache 785/25 allgemein (in absoluten Zahlen und Änderung der Gefördertenquote) und im Speziellen durch die Anhebung des Mindestalters von 18 auf 19 Jahre für Abendgymnasien und Kollegs und die Neuberechnung der Pflichtstundenzahl für eine schulische Vollzeitausbildung in Zeit- statt in Unterrichtsstunden, und wie bewertet die Bundesregierung dies? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Matthias Hauer vom 27. Mai 2026 Die Überarbeitung der Verwaltungsvorschrift zum BAföG (BAföGVwV) diente maßgeblich der Verwaltungsvereinfachung. Die Aktualisierungen bzw. Neuformulierungen der Teilziffern tragen zur besseren Verständlichkeit sowie Einheitlichkeit des Verwaltungsverfahrens bei. Erkenntnisse über eine diesbezügliche Veränderung der Gefördertenzahlen liegen der Bundesregierung nicht vor. 81. Abgeordnete Nicole Höchst (AfD) Inwieweit überprüft die Bundesregierung die wissenschaftliche Belastbarkeit und Reproduzierbarkeit derjenigen Studien und Modellannahmen, die als Grundlage weitreichender klima- und transformationspolitischer Eingriffe dienen, insbesondere vor dem Hintergrund internationaler Debatten über sogenannte Paper Mills, Publikationsbias und systemische Qualitätsprobleme im Wissenschaftsbetrieb? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Matthias Hauer vom 29. Mai 2026 Die Bundesregierung erachtet eine evidenzbasierte Klima- und Technologiepolitik als essenziell, um effektive und effiziente (klima-)politische Positionen zu vertreten und Entscheidungen zu treffen. Sie berücksichtigt bei ihrer Entscheidungsfindung und Aufgabenwahrnehmung unterschiedliche wissenschaftliche Quellen. Dazu zählen insbesondere Einschätzungen des zwischenstaatlichen Ausschusses für Klimaänderungen (Intergovernmental Panel on Climate Change – IPCC) sowie weitere Stellungnahmen, Gutachten, Studien, Expertisen, Untersuchungen, Prüfberichte, Empfehlungen, Vorschläge, Positionspapiere und wissenschaftliche Fachartikel. Der IPCC berücksichtigt in seinen Einschätzungen die weltweit verfügbare wissenschaftliche Literatur. Detaillierte Verfahrensregeln mit einem mehrstufigen Begutachtungsverfahren und einer weltweiten Expertenbeteiligung sichern die Ausgewogenheit, Verlässlichkeit und Vollständigkeit seiner Aussagen. 82. Abgeordnete Dr. Kirsten Kappert-Gonther (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Anhand welcher Kriterien (beispielsweise wissenschaftlicher Fachqualifikation) hat die Bundesministerin für Forschung, Technologie und Raumfahrt Dorothee Bär sich im Rahmen des „Wissenschaftsjahr 2026 – Medizin der Zukunft“ auf dem Instagram-Account des Bundesministeriums für Forschung, Technologie und Raumfahrt für die Mai-Challenge „Zuckerfrei“ (www. i n s t a g r a m.com/reel/DYWiNtII__Z/?igsh=MW9lOTJ4c3 V4eXd2dw%3D%3D) dazu entschieden, gemeinsam mit Cathy Hummels Inhalte zu Gesundheitsvorsorge und gesunder Ernährung zu verbreiten, und ist die Bundesministerin für Forschung, Technologie und Raumfahrt Dorothee Bär der Ansicht, dass diese Form der Kommunikation einen Anspruch evidenzbasierter Wissenschaftsvermittlung zu Medizin oder Ernährungswissenschaft sowie eine angemessene Vorbildfunktion im Sinne wissenschaftlich fundierter Gesundheitsaufklärung erfüllt, und wenn ja, anhand welcher Kriterien? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Matthias Hauer vom 29. Mai 2026 Das aktuelle Wissenschaftsjahr 2026 – Medizin der Zukunft des Bundesministeriums für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) verfolgt das Ziel, möglichst viele Menschen zu Themen der Gesundheitsforschung zu erreichen. Ein besonderes Augenmerk gilt dabei Personen, die sich im Alltag nicht regelmäßig mit wissenschaftlichen Fragestellungen befassen. Ziel ist es, Interesse an wissenschaftlichen Entwicklungen zu wecken, gesellschaftliche Debatten anzuregen und den Nutzen von Forschung für den Alltag verständlich und anschaulich zu vermitteln. Vor diesem Hintergrund wurden im Rahmen des Wissenschaftsjahres neben Expertinnen und Experten auch Personen mit unterschiedlichen Hintergründen, Multiplikatorinnen und Multiplikatoren oder Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens für einzelne Social-Media- Kommunikationsformate und damit verknüpfte Challenges eingebunden. Auswahlkriterium war dabei u. a. auch die Fähigkeit, verschiedene, bislang durch das BMFTR nicht unmittelbar erreichbare Zielgruppen anzusprechen und Aufmerksamkeit für wissenschaftsbezogene Themen zu erzeugen. Die im Rahmen des Themenmonats Mai zu Gesundheitsvorsorge entwickelte Challenge „1 Tag zuckerfrei“ soll niedrigschwellig zur Auseinandersetzung mit Fragen gesunder Lebensweise, Ernährung sowie Vorsorge- und Präventionsforschung anregen. Im Fokus steht die Einladung, sich probeweise einen Tag zuckerfrei zu ernähren und sich mit dem Zusammenhang von Ernährung und Gesundheit auseinanderzusetzen. Die Challenge dient dabei als kommunikative Einstiegsmöglichkeit und Aufhänger für weiterführende Informationen. Die Bundesregierung misst evidenzbasierter Wissenschaftskommunikation große Bedeutung bei. So hat das BMFTR auf den Social-Media-Kanälen des Wissenschaftsjahres sowie auf dessen Website zu den jeweiligen Challenges thematisch passend ergänzende fachliche Inhalte aus der Gesundheitsforschung veröffentlicht. Die wissenschaftliche Einordnung und Vertiefung erfolgt somit über zusätzliche Informationsangebote des Wissenschaftsjahres. 83. Abgeordneter Tobias Matthias Peterka (AfD) Auf welcher konkreten gesetzlichen Grundlage fördert das Bundesministerium für Bildung und Forschung bzw. das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt seit 2019 den Forschungsverbund MOTRA – Monitoringsystem und Transferplattform Radikalisierung mit insgesamt 16,5 Mio. Euro, dessen Monitor-Bericht 2024/2025 die Medien „Tichys Einblick“ und „Junge Freiheit“ in die Kategorie „rechtsaußen“ einordnet, und plant die Bundesministerin für Forschung, Technologie und Raumfahrt, Dorothee Bär, die Förderkriterien für den MOTRA-Verbund zu überprüfen, um sicherzustellen, dass staatliche Mittel nicht zur Einordnung von Presseorganen in politische Kategorien verwendet werden, und wenn ja, mit welchen konkreten Maßnahmen (vgl. Tichys Einblick – www.tichyseinblick.de/tichys-e inblick/die-grosse-feiertags-pressefreiheit-in-deut schland/, abgerufen am 20. Mai 2026)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Matthias Hauer vom 27. Mai 2026 Das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt gewährt die Zuwendungen nach Maßgabe der Förderrichtlinie „Zivile Sicherheit – Spitzenforschungscluster zur Früherkennung, Prävention und Bekämpfung von islamistischem Extremismus“ im Rahmen des Programms „Forschung für die zivile Sicherheit“ der Bundesregierung auf der Grundlage der §§ 23 und 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO). Die Förderung der ersten wie auch der zweiten Phase MOTRAs gründete auf einer gutachtenbasierten Förderempfehlung einer unabhängigen Jury. Die Ziele und Arbeiten des Verbundes „Monitoring und Transfer Radikalisierung MOTRA“ entsprechen den Förderkriterien der genannten Förderrichtlinie. Der Stand des Projektes wird regelmäßig, u. a. im Rahmen der Zwischennachweise sowie abschließend im Rahmen der Verwendungsnachweise geprüft. Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz 84. Abgeordnete Gökay Akbulut (Die Linke) Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zu den von der Staatsanwaltschaft Mailand untersuchten mutmaßlich organisierten sogenannten „Sarajevo-Safaris“ während der Belagerung Sarajevos von 1992 bis 1996 vor, bei denen ausländische Staatsangehörige gegen Bezahlung aus Stellungen bosnisch-serbischer Kräfte auf Zivilisten geschossen haben sollen (vgl. www.deutschlandfu nk.de/staatsanwaltschaft-mailand-untersucht-moe glichen-scharfschuetzen-tourismus-100.html), insbesondere im Hinblick auf eine mögliche Beteiligung deutscher Staatsangehöriger oder aus Deutschland heraus erfolgte organisatorische, finanzielle, logistische oder ideologische Unterstützung, und sind hierzu bei deutschen Sicherheits-, Nachrichtendienst- oder Strafverfolgungsbehörden einschlägige Erkenntnisse, Prüf- oder Ermittlungsverfahren sowie Rechtshilfeersuchen italienischer oder bosnisch-herzegowinischer Behörden bekannt? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Anette Kramme vom 28. Mai 2026 Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 2 bis 11 und 19 der Kleinen Anfrage Morden während der Belagerung Sarajevos der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 21/5697 verwiesen. 85. Abgeordnete Nicole Höchst (AfD) Wie viele approbierte Ärzte wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2020 im Zusammenhang mit der Ausstellung von Maskenbefreiungsattesten, Impfpflicht-Ausnahmen oder impfbezogenen medizinischen Stellungnahmen strafrechtlich verurteilt, und wie viele hiervon zu Freiheitsstrafen ohne Bewährung? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Anette Kramme vom 29. Mai 2026 Die Bundesregierung verweist auf die Antwort auf die Schriftliche Frage 96 der Abgeordneten Dr. Christina Baum auf Bundestagsdrucksache 21/1089, welche auch für die etwaig über die damalige Frage hinausweisenden Bestandteile der aktuellen Frage gilt. Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend 86. Abgeordnete Dr. Christina Baum (AfD) Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zur Anzahl der Inobhutnahmen von Kindern und Jugendlichen durch Jugendämter we

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