Kosten der Energiewende
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Kosten der Energiewende
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/712
21. Wahlperiode 30.06.2025
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Dr. Paul Schmidt, Marc Bernhard, Dr. Michael Espendiller,
Leif-Erik Holm, Dr. Malte Kaufmann, Andreas Mayer, Raimond Scheirich und der
Fraktion der AfD
Kosten der Energiewende
Die deutsche Energiewende wird hohe Investitionen erfordern.
Forschungsinstitute, Verbände und Beratungsunternehmen nennen unterschiedliche Zahlen
und legen unterschiedliche Zeiträume zugrunde. Der Bundesverband der
Deutschen Industrie e. V. (BDI) beziffert die reinen Investitionskosten für die
kommenden zehn Jahre mit mehr als 1 Bill. Euro (https://bdi.eu/artikel/news/transfo
rmationspfade-studie-energiewende-auf-kurs-bringen). Der Bundesverband der
Energie- und Wasserwirtschaft e. V. (BDEW) rechnet mit 1,2 Bill. Euro bis
2035 (www.bdew.de/energie/energie-in-europa/kapital-fuer-die-energiewe
nde/). Eine aktuelle, von EnBW beauftragte Studie von Aurora Energy
Research geht davon aus, dass sich die Gesamtkosten bis zum Jahr 2045 auf
3,44 Bill. Euro summieren werden (https://auroraer.com/insight/decarbonisatio
n-of-the-german-power-system-our-study-shows-savings-potential-of-
betweene300-and-e700-billion-by-2045/). Linear gerechnet entspricht dies 172 Mrd.
Euro pro Jahr, und zwar jedes Jahr für die nächsten 20 Jahre.
„Energiewende nicht auf Kurs“ hieß es am 7. März 2024 in einem Bericht des
Bundesrechnungshofs (www.bundesrechnungshof.de/SharedDocs/Downloads/
DE/Berichte/2024/energiewende-volltext.pdf?__blob=publicationFile&v=4).
Deutschland verfolge sehr ambitionierte Ziele für die Energiewende. Diese sei
jedoch nicht auf Kurs, sie hinke ihren Zielen hinterher. Die Bundesregierung
müsse umgehend reagieren, um eine sichere, bezahlbare und
umweltverträgliche Stromversorgung zu gewährleisten (ebd., S. 2).
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Von welchen Kosten für die Energiewende geht die Bundesregierung bis
zum Jahr 2035 und bis 2045 aus (bitte zwischen privaten und öffentlichen
Kosten unterscheiden)?
2. Sind der Bundesregierung die in der Vorbemerkung der Fragesteller
genannten Studien bekannt, und wenn ja, inwiefern berücksichtigt die
Bundesregierung die Ergebnisse gegebenenfalls?
3. Berücksichtigt die Bundesregierung die in der Vorbemerkung der
Fragesteller genannte Einschätzung des Bundesrechnungshofs vom 7. März
2024, und wenn ja, wie?
4. Hat sich die Bundesregierung zur Methodik der Studien (vgl.
Vorbemerkung der Fragesteller) und deren Plausibilität eine eigene Auffassung
gebildet, wenn ja, welche, und wenn die Bundesregierung die Methodik
nicht für plausibel hält, warum nicht?
5. Hat sich die Bundesregierung zur Plausibilität der Ergebnisse der Studien
(vgl. Vorbemerkung der Fragesteller) insgesamt eine Auffassung gebildet,
wenn ja, welche ist dies, und wenn die Bundesregierung die Ergebnisse
nicht für plausibel hält, warum nicht?
6. Sind der Bundesregierung weitere Studien bekannt, die zu anderen
Ergebnissen kommen, wenn ja, welche sind dies, und zu welchen Ergebnissen
kommen sie?
7. Berücksichtigt die Bundesregierung die Aussage in der Aurora-Studie,
dass ohne Gegensteuern die jährlichen Systemkosten bis 2045 um 50
Prozent im Vergleich zu heute ansteigen, und wenn ja, wie?
8. Wie hoch waren die Systemkosten, beispielsweise durch die
Stromverteilung sowie den Zubau der gesicherten, steuerbaren Kraftwerkskapazitäten,
seit 2000 bis heute (bitte jährlich aufschlüsseln)?
9. Berücksichtigt die Bundesregierung die Aussage in der Aurora-Studie,
dass die erwartete Stromnachfrage im Jahr 2045 nach unten korrigiert
werden muss, und wenn ja, wie?
10. Ergeben sich nach Einschätzung der Bundesregierung bei weiteren
Kostensteigerungen Akzeptanzprobleme in der Bevölkerung, wenn ja, welche,
und in welchem Umfang?
11. Hält die Bundesregierung an dem Ziel fest, bis zum Jahr 2030 mindestens
80 Prozent des Bruttostromverbrauchs aus erneuerbaren Energien zu
erzeugen (www.bundeswirtschaftsministerium.de/Redaktion/DE/Dossier/str
ommarkt-der-zukunft.html), wenn ja, welche Kosten werden entstehen,
um das vorgenannte Ziel zu erreichen, und in welcher Höhe werden dafür
Darlehen erforderlich werden?
12. Wie und in welchem Zeitraum sollen die Darlehen zurückgezahlt werden,
und erwartet die Bundesregierung dadurch eine Erhöhung der Strom- oder
Gaspreise oder sollen andere Haushaltsmittel zur Verfügung gestellt
werden?
13. Wird die Bundesregierung am Gesetz zur Erhöhung und Beschleunigung
des Ausbaus von Windenergieanlagen an Land (sogenanntes Wind-an-
Land-Gesetz) festhalten, und wenn ja, warum?
14. Ist der Bundesregierung bekannt, wie und inwieweit die Bundesländer die
gesetzliche Verpflichtung zur Ausweisung der verbindlichen Flächenziele
für Windkraft und Freiflächen-Photovoltaik bisher umgesetzt haben, und
wenn ja, in welchen Bundesländern bestehen nach Kenntnis der
Bundesregierung Defizite bei der Umsetzung (vgl. dazu
Bundestagsdrucksache 21/568)?
15. Welche finanziellen Verpflichtungen bestehen derzeit aus dem
Erneuerbare-Energien-Gesetz (Einspeisevergütungen bisher errichteter
Anlagen der erneuerbaren Stromerzeugung, damit verbundene Umlagen
und Netzentgelte), die bis 2024 eingegangen wurden und in Zukunft
anfallen werden (bitte jährlich für die nächsten 20 Jahre aufschlüsseln)?
16. Gibt es finanzielle Verpflichtungen aus anderen Gesetzen, die der
Umsetzung der sogenannten Energiewende dienen, und wenn ja, wie hoch sind
diese Verpflichtungen jeweils (bitte jährlich für den jeweiligen
Förderzeitraum aufschlüsseln)?
Berlin, den 27. Juni 2025
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
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ISSN 0722-8333]
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