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Kosten der Energiewende

dip / drucksache 30.06.2025 · WP 21 · 21/712 · Kleine Anfrage · Original ↗

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Kosten der Energiewende [Deutscher Bundestag Drucksache 21/712 21. Wahlperiode 30.06.2025 Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Paul Schmidt, Marc Bernhard, Dr. Michael Espendiller, Leif-Erik Holm, Dr. Malte Kaufmann, Andreas Mayer, Raimond Scheirich und der Fraktion der AfD Kosten der Energiewende Die deutsche Energiewende wird hohe Investitionen erfordern. Forschungsinstitute, Verbände und Beratungsunternehmen nennen unterschiedliche Zahlen und legen unterschiedliche Zeiträume zugrunde. Der Bundesverband der Deutschen Industrie e. V. (BDI) beziffert die reinen Investitionskosten für die kommenden zehn Jahre mit mehr als 1 Bill. Euro (https://bdi.eu/artikel/news/transfo rmationspfade-studie-energiewende-auf-kurs-bringen). Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e. V. (BDEW) rechnet mit 1,2 Bill. Euro bis 2035 (www.bdew.de/energie/energie-in-europa/kapital-fuer-die-energiewe nde/). Eine aktuelle, von EnBW beauftragte Studie von Aurora Energy Research geht davon aus, dass sich die Gesamtkosten bis zum Jahr 2045 auf 3,44 Bill. Euro summieren werden (https://auroraer.com/insight/decarbonisatio n-of-the-german-power-system-our-study-shows-savings-potential-of- betweene300-and-e700-billion-by-2045/). Linear gerechnet entspricht dies 172 Mrd. Euro pro Jahr, und zwar jedes Jahr für die nächsten 20 Jahre. „Energiewende nicht auf Kurs“ hieß es am 7. März 2024 in einem Bericht des Bundesrechnungshofs (www.bundesrechnungshof.de/SharedDocs/Downloads/ DE/Berichte/2024/energiewende-volltext.pdf?__blob=publicationFile&v=4). Deutschland verfolge sehr ambitionierte Ziele für die Energiewende. Diese sei jedoch nicht auf Kurs, sie hinke ihren Zielen hinterher. Die Bundesregierung müsse umgehend reagieren, um eine sichere, bezahlbare und umweltverträgliche Stromversorgung zu gewährleisten (ebd., S. 2). Wir fragen die Bundesregierung:  1. Von welchen Kosten für die Energiewende geht die Bundesregierung bis zum Jahr 2035 und bis 2045 aus (bitte zwischen privaten und öffentlichen Kosten unterscheiden)?  2. Sind der Bundesregierung die in der Vorbemerkung der Fragesteller genannten Studien bekannt, und wenn ja, inwiefern berücksichtigt die Bundesregierung die Ergebnisse gegebenenfalls?  3. Berücksichtigt die Bundesregierung die in der Vorbemerkung der Fragesteller genannte Einschätzung des Bundesrechnungshofs vom 7. März 2024, und wenn ja, wie?  4. Hat sich die Bundesregierung zur Methodik der Studien (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller) und deren Plausibilität eine eigene Auffassung gebildet, wenn ja, welche, und wenn die Bundesregierung die Methodik nicht für plausibel hält, warum nicht?  5. Hat sich die Bundesregierung zur Plausibilität der Ergebnisse der Studien (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller) insgesamt eine Auffassung gebildet, wenn ja, welche ist dies, und wenn die Bundesregierung die Ergebnisse nicht für plausibel hält, warum nicht?  6. Sind der Bundesregierung weitere Studien bekannt, die zu anderen Ergebnissen kommen, wenn ja, welche sind dies, und zu welchen Ergebnissen kommen sie?  7. Berücksichtigt die Bundesregierung die Aussage in der Aurora-Studie, dass ohne Gegensteuern die jährlichen Systemkosten bis 2045 um 50 Prozent im Vergleich zu heute ansteigen, und wenn ja, wie?  8. Wie hoch waren die Systemkosten, beispielsweise durch die Stromverteilung sowie den Zubau der gesicherten, steuerbaren Kraftwerkskapazitäten, seit 2000 bis heute (bitte jährlich aufschlüsseln)?  9. Berücksichtigt die Bundesregierung die Aussage in der Aurora-Studie, dass die erwartete Stromnachfrage im Jahr 2045 nach unten korrigiert werden muss, und wenn ja, wie? 10. Ergeben sich nach Einschätzung der Bundesregierung bei weiteren Kostensteigerungen Akzeptanzprobleme in der Bevölkerung, wenn ja, welche, und in welchem Umfang? 11. Hält die Bundesregierung an dem Ziel fest, bis zum Jahr 2030 mindestens 80 Prozent des Bruttostromverbrauchs aus erneuerbaren Energien zu erzeugen (www.bundeswirtschaftsministerium.de/Redaktion/DE/Dossier/str ommarkt-der-zukunft.html), wenn ja, welche Kosten werden entstehen, um das vorgenannte Ziel zu erreichen, und in welcher Höhe werden dafür Darlehen erforderlich werden? 12. Wie und in welchem Zeitraum sollen die Darlehen zurückgezahlt werden, und erwartet die Bundesregierung dadurch eine Erhöhung der Strom- oder Gaspreise oder sollen andere Haushaltsmittel zur Verfügung gestellt werden? 13. Wird die Bundesregierung am Gesetz zur Erhöhung und Beschleunigung des Ausbaus von Windenergieanlagen an Land (sogenanntes Wind-an- Land-Gesetz) festhalten, und wenn ja, warum? 14. Ist der Bundesregierung bekannt, wie und inwieweit die Bundesländer die gesetzliche Verpflichtung zur Ausweisung der verbindlichen Flächenziele für Windkraft und Freiflächen-Photovoltaik bisher umgesetzt haben, und wenn ja, in welchen Bundesländern bestehen nach Kenntnis der Bundesregierung Defizite bei der Umsetzung (vgl. dazu Bundestagsdrucksache 21/568)? 15. Welche finanziellen Verpflichtungen bestehen derzeit aus dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (Einspeisevergütungen bisher errichteter Anlagen der erneuerbaren Stromerzeugung, damit verbundene Umlagen und Netzentgelte), die bis 2024 eingegangen wurden und in Zukunft anfallen werden (bitte jährlich für die nächsten 20 Jahre aufschlüsseln)? 16. Gibt es finanzielle Verpflichtungen aus anderen Gesetzen, die der Umsetzung der sogenannten Energiewende dienen, und wenn ja, wie hoch sind diese Verpflichtungen jeweils (bitte jährlich für den jeweiligen Förderzeitraum aufschlüsseln)? Berlin, den 27. Juni 2025 Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333]

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