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Schriftliche Frage 21 von Dr. Sebastian Schäfer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welche Empfänger von Bundesmitteln, die im Jahr 2025 und nach Regierungsentwurf 2026 Gelder aus der Bereichsausnahme erhalten, tragen an and…

dip / schriftliche_frage 12.12.2025 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 8. Dezember 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen.

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Schriftliche Frage 21 von Dr. Sebastian Schäfer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welche Empfänger von Bundesmitteln, die im Jahr 2025 und nach Regierungsentwurf 2026 Gelder aus der Bereichsausnahme erhalten, tragen an and… Frage 21 (Dr. Sebastian Schäfer, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welche Empfänger von Bundesmitteln, die im Jahr 2025 und nach Regierungsentwurf 2026 Gelder aus der Bereichsausnahme erhalten, tragen an anderer Stelle in welcher Höhe zu Einnahmen des Bundes bei (bitte die 14 Empfänger mit den meisten Bundesmitteln mit ihren entsprechenden Einzahlungen angeben)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dennis Rohde vom 8. Dezember 2025: In der für die Beantwortung der Schriftlichen Frage zur Verfügung stehenden Zeit konnten zwei Empfängerinnen von aus der Bereichsausnahme geleisteten Mitteln des Bundes identifiziert werden, die an anderer Stelle zu Einnahmen des Bundes beitragen. Zum einen ist dies die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA), zum anderen die Bw Bekleidungsmanagement GmbH. Zur BImA: Die BImA erhält im Rahmen des sog. Einheitlichen Liegenschaftsmanagements (ELM) des Bundes aus den Teilen des Einzelplans 06, der zur Bereichsausnahme zählt, sowie aus dem ebenfalls zur Bereichsausnahme zählenden Einzelplan 14 ELM-Mietzahlungen. Gleichzeitig führt die BImA einen Teil ihres Jahresüberschusses an den Bundeshaushalt ab. Für das Jahr 2025 ist eine Abführung der BImA an den Bundeshaushalt von 1,5 Mrd. Euro, für das Jahr 2026 i. H. v. 1,35 Mrd. Euro veranschlagt. Dabei ist zu beachten, dass der Jahresüberschuss der BImA Ergebnis ihrer sämtlichen Geschäftsaktivitäten ist und die Auswirkungen der aus der Bereichsausnahme zufließenden ELM-Zahlungen auf den Jahresüberschuss der BImA nicht ermittelbar sind. Es ist aber davon auszugehen, dass nur ein Bruchteil des Jahresüberschusses der BImA aus den aus der Bereichsausnahme stammenden Zahlungen erwächst. Zur Bw Bekleidungsmanagement GmbH: Die Bw Bekleidungsmanagement GmbH versorgt die Soldatinnen und Soldaten und zivilen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bundeswehr mit Bekleidung und persönlicher Ausrüstung. Für diese Tätigkeit erhält die Gesellschaft Zahlungen aus dem seit dem Haushaltsjahr 2025 der Bereichsausnahme unterfallenden Einzelplan 14. Im Haushaltsjahr 2025 ist einmalig eine Abführung der Gesellschaft an den Bundeshaushalt i. H. v. 0,8 Mrd. Euro veranschlagt. Allerdings stammte der abzuführende Betrag aus Zahlungen des Bundes an die Gesellschaft in Jahren vor 2025, als die Bereichsausnahme noch nicht existierte. Andere Servicegesellschaften der Bundeswehr führen im von Ihrer Frage umfassten Zeitraum (2025 und 2026) keine Beträge an den Bundeshaushalt ab.

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