Schriftliche Frage 75 von Dr. Julia Verlinden (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Plant die Bunderegierung weiterhin, das Verbot von unkonventionelle Fracking-Vorhaben aufrecht zu erhalten, wie es der Bundeskanzler Friedri…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 26. Mai 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie.
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Schriftliche Frage 75 von Dr. Julia Verlinden (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Plant die Bunderegierung weiterhin, das Verbot von unkonventionelle Fracking-Vorhaben aufrecht zu erhalten, wie es der Bundeskanzler Friedri…
Frage 75 (Dr. Julia Verlinden, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Plant die Bunderegierung weiterhin, das Verbot von unkonventionelle Fracking-Vorhaben aufrecht zu erhalten, wie es der Bundeskanzler Friedrich Merz in der Regierungsbefragung am 25. März 2026 zugesagt hat, und wenn nein, wie erklärt sie dann die Aussage des Bundeskanzlers zu Fracking („Es ist nicht meine Absicht, einen solchen Vorschlag zu machen, und es ist auch nicht Gegenstand der Erörterungen, die wir in der Bundesregierung darüber haben.“), und wenn ja, welche „ausgewählten heimische Gasvorkommen“ sollen aus Ansicht der Bundesregierung neu genutzt werden, und plant die Bundesregierung Maßnahmen, um die Erschließung ausgewählter heimischer Gasvorkommen zu erhöhen (wie dies die Ergebnisse des Koalitionsausschusses suggerieren, siehe auf der Website des Bundesminsteriums der Finanzen: www.bundesfinanzministerium.de/ Content/DE/Standardartikel/Themen/Steuern/ener gie-sofortprogramm-und-entlastungspraemi e.html), und wenn ja, welche konkreten Maßnahmen (zum Beispiel Gesetzesinitiativen oder Verordnungen) werden geplant?
Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel vom 28. Mai 2026:
Der genannte Koalitionsbeschluss vom 12. April 2026 differenziert nicht zwischen konventionellen und unkonventionellen Lagerstätten. Der Beschluss stellt allgemein darauf ab, dass langfristig das Energieangebot auszuweiten ist, um die Abhängigkeiten im Energiebereich zu reduzieren. Dazu gehört auch – neben dem ambitionierten Ausbau der erneuerbaren Energien – die Nutzung heimischer Energiequellen, z. B. die Erschließung ausgewählter heimischer Gasvorkommen. Bevor Gasfelder erschlossen werden können, bedarf es der kommerziellen Entscheidung der Unternehmen, Bergbauberechtigungen und Betriebspläne für konkrete Felder zu beantragen.
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