Schriftliche Frage 79 von Robert Teske (AfD): In welcher Höhe hat die Bundesregierung oder ein Bundesministerium wie beispielsweise das Bundesministerium für Arbeit und Soziales seit 202…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 18. Mai 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.
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Schriftliche Frage 79 von Robert Teske (AfD): In welcher Höhe hat die Bundesregierung oder ein Bundesministerium wie beispielsweise das Bundesministerium für Arbeit und Soziales seit 202…
Frage 79 (Robert Teske, AfD):
In welcher Höhe hat die Bundesregierung oder ein Bundesministerium wie beispielsweise das Bundesministerium für Arbeit und Soziales seit 2021 Gelder aus dem Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung zugunsten entlassener Arbeitnehmer (EGF; „Globalisierungsfonds“) in Anspruch genommen, und für welche konkreten Vorhaben wurden diese Gelder verwendet (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Katja Mast vom 20. Mai 2026:
Förderungen durch den Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung für Arbeitnehmer (EGF) werden durch die EGF- Verwaltungsbehörde im Bundesministerium für Arbeit und Soziales bei der Kommission der Europäischen Union (EU) beantragt. Die Umsetzungsdauer der Projekte beträgt bis zu 24 Monate ab Genehmigung. In der Förderperiode 2021 bis 2027 wurden bisher zwei Anträge gestellt: – Antragstellung am 15. November 2023 für die entlassenen Beschäftigten des Unternehmens Vallourec Deutschland GmbH. In Mülheim an der Ruhr und Düsseldorf-Rath wurden zwei Werke des Unternehmens geschlossen. EGF-Beitrag (60 Prozent der Gesamtkosten): 2.984.627 Euro. – Antragstellung am 10. März 2025 für die entlassenen Beschäftigten des Unternehmens Goodyear Deutschland GmbH. Hier kam es zur Schließung der Produktionsstätte in Fulda sowie der teilweisen Stilllegung der Produktionsanlagen in Hanau. EGF-Beitrag (60 Prozent der Gesamtsumme): 3.085.166 Euro. Zusätzlich wurde das EGF-Projekt für die entlassenen Beschäftigten des Unternehmens GMH Guss, für das am 15. Dezember 2020 der Antrag gestellt wurde, ab 2021 umgesetzt. Die Entlassungen wurden durch das Insolvenzverfahren gegen GMH Guss ausgelöst. Während ein Tochterunternehmen, die Dieckerhoff Guss GmbH, komplett stillgelegt wurde, kam es bei den drei anderen Unternehmen zu Teilschließungen. EGF- Beitrag (60 Prozent der Gesamtkosten): 1.081.706 Euro. Es ist nicht ausgeschlossen, dass Deutschland in der laufenden Förderperiode (2021 bis 2027) noch weitere Anträge stellen wird.
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