polradar

Schriftliche Frage 84 von Mirze Edis (DIE LINKE): Enthält der Förderbescheid von Bund und Land Nordrhein-Westfalen über insgesamt 2 Mrd. Euro an die Thyssen Krupp Steel Europe AG zur Dekarbo…

dip / schriftliche_frage 13.06.2025 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 10. Juni 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie.

Im Graph öffnen

Text

Schriftliche Frage 84 von Mirze Edis (DIE LINKE): Enthält der Förderbescheid von Bund und Land Nordrhein-Westfalen über insgesamt 2 Mrd. Euro an die Thyssen Krupp Steel Europe AG zur Dekarbo… Frage 84 (Mirze Edis, Die Linke): Enthält der Förderbescheid von Bund und Land Nordrhein-Westfalen über insgesamt 2 Mrd. Euro an die Thyssen Krupp Steel Europe AG zur Dekarbonisierung vom Juli 2023 eine Arbeitsplatzgarantie, eine Standortgarantie, die Garantie des Erhalts einzelner Öfen oder andere konkrete Bedingungen und Garantien, und falls nicht, aus welchen Gründen wurde die Vergabe eines so hohen Betrags an öffentlichen Geldern nicht an konkrete Bedingungen geknüpft? Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel vom 6. Juni 2025: Die Zuwendung ist zweckgebunden an die Errichtung und den Betrieb einer Direktreduktionsanlage mit einem zunehmenden Anteil von erneu- 1 Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat einen Teil der Antwort als „VS-VERTRAULICH“ eingestuft. Die Antwort ist in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort nach Maßgabe der Geheimschutzordnung eingesehen werden. erbarem Wasserstoff sowie von integrierten Einschmelzern am Standort Duisburg. In den Förderbescheiden sind zudem – aufbauend auf der beihilferechtlichen Genehmigung der Europäischen Kommission – Produktionsmengen von Stahl sowie gewisse Mindesteinsatzmengen von Energieträgern vorgesehen. Diese Produktionsumstellung muss zu bestimmten CO2- Einsparungen führen, die sowohl in der beihilferechtlichen Genehmigung der Europäischen Kommission als auch im Zuwendungsbescheid verankert sind. Die Zuwendungssumme leitet sich beihilferechtlich über die Mehrkosten her, das heisst die Investitions- und Betriebsmehrkosten abzüglich der prognostizierten Mehreinnahmen im Vergleich zu der Situation ohne Projekt. Die Auszahlung erfolgt nur nach Vorlage eines Nachweises auf die zuwendungsfähigen Investitionskosten.

Relationen