Europäischer Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (Antwort zu Drs. 21/1184)
Text
Europäischer Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (Antwort zu Drs. 21/1184)
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/1351
21. Wahlperiode 25.08.2025
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Robert Teske, René Springer, Birgit
Bessin, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/1184 –
Europäischer Fonds für die Anpassung an die Globalisierung
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Das Bundeskabinett hat den Haushaltsentwurf der Bundesregierung für das
Jahr 2025 am 24. Juni 2025 beschlossen und im Anschluss an den Deutschen
Bundestag zur Beratung (Bundestagsdrucksache 21/500) weitergeleitet. Der
Deutsche Bundestag hat in seiner 19. Plenarsitzung (1. Lesung) am Freitag,
den 11. Juli 2025 den Einzelplan 11 – Bundesministerium für Arbeit und
Soziales beraten (www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2025/kw27-haushalt
sberatungen-ablauf-1097892; www.bundestag.de/tagesordnung?week=28&ye
ar=2025).
Im Kapitel 1106 – „Maßnahmen des Bundes mit Beteiligung Europäischer
Fonds (ESF, EGF, EHAP) sowie sonstige internationale Angelegenheiten“ des
Einzelplanes heißt es: „Aus Mitteln des Europäischen Fonds für die
Anpassung an die Globalisierung werden Beschäftigte, die aufgrund größerer
Umstrukturierungsmaßnahmen, die durch die Globalisierung sowie durch
technologische und ökologische Veränderungen entstehen, ihren Arbeitsplatz
verlieren oder ihre selbstständige Tätigkeit aufgeben müssen, bei der beruflichen
Reintegration unterstützt (SDGs 4, 8)“ (Bundestagsdrucksache 21/500,
S. 1585 f.).
1. Wie werden nach Kenntnis der Bundesregierung Beschäftigte, die
größeren Umstrukturierungsmaßnahmen ausgesetzt sind, welche auf die
Globalisierung zurückzuführen sind, bei der beruflichen Reintegration
unterstützt?
4. Wie werden nach Kenntnis der Bundesregierung Beschäftigte im
Freistaat Thüringen, die größeren Umstrukturierungsmaßnahmen ausgesetzt
sind, welche auf die Globalisierung zurückzuführen sind, bei der
beruflichen Reintegration unterstützt?
Die Fragen 1 und 4 werden gemeinsam beantwortet.
Beschäftigte, die größeren Umstrukturierungsmaßnamen ausgesetzt sind,
welche z. B. auf die Globalisierung zurückzuführen sind, können über den
Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung unterstützt wer-
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales
vom 25. August 2025 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
den. Rechtsgrundlage hierfür ist die Verordnung (EU) 2021/691 des
Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. April 2021 über den Europäischen
Fonds für die Anpassung an die Globalisierung zugunsten entlassener
Arbeitnehmer (EGF) und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 1309/2013
(nachfolgend EGF-VO).
Durch aktive Arbeitsmarktmaßnahmen sollen die entlassenen Beschäftigten
dabei unterstützt werden, schnell wieder eine neue Arbeit zu finden. Diese
umfassen unter anderem Ausbildungs- und Weiterbildungsmaßnahmen, individuelle
Unterstützungsleistungen bei der Arbeitssuche, gezielte Gruppenaktivitäten,
Berufsberatung, Beratungsleistungen, Mentoring, Unterstützung zur Aufnahme
einer selbstständigen Erwerbstätigkeit oder Unternehmensgründung (vgl.
Artikel 7 EGF-VO). Die Förderdauer beträgt maximal 24 Monate.
Voraussetzung für eine EGF-Förderung ist die Entlassung von mindestens
200 Beschäftigten aufgrund größerer Umstrukturierungsmaßnahmen. Handelt
es sich um kleinere und mittlere Unternehmen (KMU) desselben
Wirtschaftszweigs, die in einer oder mehreren aneinandergrenzenden Regionen angesiedelt
sind, umfasst der Zeitraum zum Erreichen der 200 Entlassungen 6 Monate.
Sind insbesondere KMU aus derselben Region betroffen, die im selben oder in
verschiedenen Wirtschaftszweigen tätig sind, beträgt der Bezugszeitraum
4 Monate.
Um eine EGF-Förderung zu erhalten, ist ein entsprechender Antrag an die
Europäische Kommission zu stellen. Für Deutschland ist das
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) zuständig. Normalerweise geschieht dies
auf Wunsch von Arbeitnehmervertretungen (Gewerkschaften, Betriebsräte).
Diese wenden sich an das BMAS mit entsprechender Bitte um Förderung der
entlassenen Beschäftigten. Hat die Europäische Kommission den Antrag
erfolgreich geprüft, schlägt sie anschließend dem Rat und dem Europäischen
Parlament die Inanspruchnahme des EGF vor.
2. Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um Beschäftigte bei
der beruflichen Reintegration zu unterstützen, die aufgrund
technologischer Veränderungen ihren Arbeitsplatz verlieren und deren Verlust auf
den Einsatz von Künstlicher Intelligenz zurückzuführen ist?
3. Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um Beschäftigte bei
der beruflichen Reintegration zu unterstützen, die aufgrund ökologischer
Veränderungen ihren Arbeitsplatz verlieren und deren Verlust auf die
Weiterführung der Transformationspolitik zurückzuführen ist?
5. Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um Beschäftigte im
Freistaat Thüringen, die aufgrund technologischer Veränderungen ihren
Arbeitsplatz verlieren und deren Verlust auf den Einsatz von Künstlicher
Intelligenz zurückzuführen ist, bei der beruflichen Reintegration zu
unterstützen?
6. Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um Beschäftigte im
Freistaat Thüringen, die aufgrund ökologischer Veränderungen ihren
Arbeitsplatz verlieren und deren Verlust auf die Weiterführung der
Transformationspolitik zurückzuführen ist, bei der beruflichen Reintegration
zu unterstützen?
8. Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um Selbstständige,
die aufgrund technologischer Veränderungen mit ihrer Tätigkeit nicht
mehr ihren Lebensunterhalt absichern können und deren Verlust auf den
Einsatz von Künstlicher Intelligenz zurückzuführen ist, bei der
beruflichen Reintegration zu unterstützen?
9. Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um Selbstständige,
die aufgrund ökologischer Veränderungen mit ihrer Tätigkeit nicht mehr
ihren Lebensunterhalt absichern können und deren Verlust auf die
Weiterführung der Transformationspolitik zurückzuführen ist, bei der
beruflichen Reintegration zu unterstützen?
11. Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung ggf., um
Selbstständige im Freistaat Thüringen, die aufgrund technologischer Veränderungen
mit ihrer Tätigkeit nicht mehr ihren Lebensunterhalt absichern können
und deren Verlust auf den Einsatz von Künstlicher Intelligenz
zurückzuführen ist, bei der beruflichen Reintegration zu unterstützen?
12. Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung ggf., um
Selbstständige im Freistaat Thüringen, die aufgrund ökologischer Veränderungen mit
ihrer Tätigkeit nicht mehr ihren Lebensunterhalt absichern können und
deren Verlust auf die Weiterführung der Transformationspolitik
zurückzuführen ist, bei der beruflichen Reintegration zu unterstützen?
Die Fragen 2, 3, 5, 6, 8, 9, 11 und 12 werden gemeinsam beantwortet.
Es wird auf die Antwort zu Frage 1 und die dortigen Ausführungen zu aktiven
Arbeitsmarktmaßnahmen verwiesen. Diese können ergriffen werden, sollte ein
entsprechender Förderantrag gestellt und von der Europäischen Kommission
bewilligt worden sein sowie die Zustimmung des Rates und des Europäischen
Parlaments vorliegen.
Laut Artikel 2 Absatz 1 der EGF-VO begleitet der EGF sozioökonomische
Übergangsprozesse, die durch die Globalisierung sowieso durch technologische
und ökologische Veränderungen entstehen. Absatz 2 definiert die Ziele des
EGF, welche unabhängig von der Ursache der Übergangsprozesse darin
bestehen, Solidarität zu bekunden und menschenwürdige und nachhaltige
Beschäftigung in der Union zu fördern.
7. Wie werden nach Kenntnis der Bundesregierung Selbstständige, die
größeren Umstrukturierungsmaßnahmen ausgesetzt sind, die auf die
Globalisierung zurückzuführen sind und dazu führen, dass Selbstständige mit
ihrer Tätigkeit nicht mehr ihren Lebensunterhalt absichern können, bei
der beruflichen Reintegration unterstützt?
10. Wie werden Selbstständige im Freistaat Thüringen, die größeren
Umstrukturierungsmaßnahmen ausgesetzt, welche auf die Globalisierung
zurückzuführen sind und dazu führen, dass Selbstständige mit ihrer
Tätigkeit nicht mehr ihren Lebensunterhalt absichern können, nach Kenntnis
der Bundesregierung bei der beruflichen Reintegration unterstützt?
Die Fragen 7 und 10 werden gemeinsam beantwortet.
Selbstständige können ebenfalls durch den EGF mitgefördert werden. Dies
ergibt sich aus Artikel 6 der EGF-VO, welcher festlegt, dass Selbstständige, die
ihre Erwerbstätigkeit aufgegeben haben, förderfähige Begünstigte sind. Die
förderfähigen Maßnahmen sind identisch mit denen für entlassene Beschäftigte
und ergeben sich ebenfalls aus Artikel 7 der EGF-VO.
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ISSN 0722-8333]
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