Mögliche Rückforderung von Fördermitteln im Zusammenhang mit der Schließung der Batteriezellfertigung der Cellforce Group GmbH
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Mögliche Rückforderung von Fördermitteln im Zusammenhang mit der Schließung der Batteriezellfertigung der Cellforce Group GmbH
Deutscher Bundestag Drucksache 21/4077
21. Wahlperiode 11.02.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Anne Zerr, Agnes Conrad, Janine Wissler, Doris Achelwilm,
Dr. Dietmar Bartsch, Desiree Becker, Janina Böttger, Jörg Cezanne, Mirze Edis,
Christian Görke, Cem Ince, Cansin Köktürk, Tamara Mazzi, Pascal Meiser, Zada
Salihović, Lisa Schubert, Ines Schwerdtner, Isabelle Vandre, Sarah Vollath,
Sascha Wagner und der Fraktion Die Linke
Mögliche Rückforderung von Fördermitteln im Zusammenhang mit der
Schließung der Batteriezellfertigung der Cellforce Group GmbH
Im Jahr 2025 entschied die Porsche AG, die geplante Serienfertigung von
Batteriezellen der Cellforce Group GmbH nicht weiter zu verfolgen. In der Folge
wurde die Produktion am Standort Kirchentellinsfurt eingestellt und rund 200
der insgesamt 286 Beschäftigten wurden entlassen (www.handelsblatt.com/unt
ernehmen/industrie/e-mobilitaet-warum-porsche-seine-batterietochter-cellforc
e-aufgibt/100149886.html). Der Standort steht seither zum Verkauf. Zuvor war
die Cellforce Group mit dem Ziel gegründet worden, eine industrielle
Batteriezellfertigung in Deutschland aufzubauen, und hatte hierfür erhebliche
Bundesmittel in Höhe von 32 597 959,35 Euro und Landesmittel in Höhe von
13 970 554 Euro erhalten (Schriftliche Frage 87 der Abgeordneten Anne Zerr
auf Bundestagsdrucksache 21/1627). Die Schließung wirft Fragen nach der
Zweckbindung der Fördermittel sowie nach der industrie- und
beschäftigungspolitischen Verantwortung bei staatlich geförderten Zukunftsprojekten auf.
Auf die Schriftliche Frage 82 der Abgeordneten Anne Zerr auf
Bundestagsdrucksache 21/2817 hatte die Bundesregierung am 13. November 2025
mitgeteilt, dass ein formaler Prozess zu einem möglichen Widerruf des
Förderbescheids für die Cellforce Group GmbH eingeleitet worden sei. Eine
Entscheidung über eine Rückforderung der gewährten Fördermittel könne zum
damaligen Zeitpunkt nicht vorweggenommen werden.
Vor diesem Hintergrund ergibt sich ein erhebliches öffentliches Interesse an der
Ausgestaltung der Förderauflagen, dem aktuellen Stand des
Widerrufsverfahrens sowie der Bewertung der Bundesregierung hinsichtlich der Vereinbarkeit
der Standortschließung und der Massenkündigungen mit den Zielen der
gewährten Förderung.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. In welchem konkreten Stadium befindet sich derzeit das vom
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie eingeleitete Widerrufsverfahren
bezüglich der an die Cellforce Group GmbH gewährten Fördermittel?
2. Welche Fristen sind vonseiten des Bundesministeriums für Wirtschaft und
Energie bei dem Widerrufsverfahren zu beachten?
3. Wann wurde die Stellungnahme der Cellforce Group GmbH im Rahmen
der Anhörung eingereicht, und welche zentralen Argumente bringt das
Unternehmen gegen einen Widerruf oder eine Rückforderung der
Fördermittel vor?
4. Welche Schlussfolgerung zieht die Bundesregierung aus ihrer Prüfung der
Stellungnahme und der darin vorgebrachten Argumente?
5. Plant die Bundesregierung nach derzeitigem Stand, die an die Cellforce
Group GmbH ausgezahlten Bundesmittel aus dem Klima- und
Transformationsfonds in Höhe von rund 32,6 Mio. Euro ganz oder teilweise
zurückzufordern, und wenn nein, aus welchen Gründen nicht?
6. Wofür genau wurde die Förderung nach Förderbescheid bewilligt?
7. Welche konkreten Förderauflagen (bitte nach Zweckbindung, Laufzeit,
Beschäftigungssicherung, Produktionsaufnahme und Standortbindung
differenzieren) waren Bestandteil des Förderbescheids?
8. Inwiefern waren die gewährten Fördermittel an den dauerhaften Betrieb
der Batteriezellfertigung oder an den Erhalt von Arbeitsplätzen geknüpft,
und welche Schlussfolgerung zieht die Bundesregierung aus der
Schließung des Standorts sowie der Kündigung von rund 200 der 286
Beschäftigten vor diesem Hintergrund?
9. Welche Rolle spielt die Verwendungsnachweisprüfung im Zusammenhang
mit dem Widerrufsverfahren, und welche Kriterien legt das
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie dabei zugrunde?
10. Welche Rückforderungs- oder Sanktionsmöglichkeiten sieht die
Bundesregierung grundsätzlich bei Förderungen aus dem Klima- und
Transformationsfonds vor, wenn geförderte Projekte vorzeitig beendet oder
zentrale Projektziele nicht erreicht werden?
11. Wie schätzt die Bundesregierung die Möglichkeit einer Mittelrückzahlung
ein, sollte die Cellforce-Anlage in Kirchentellinsfurt verkauft und bzw.
oder verwertet werden?
12. Wie schätzt die Bundesregierung die Möglichkeit einer Mittelrückzahlung
ein, sollte für die Cellforce Group GmbH ein Insolvenzverfahren
eingeleitet werden?
13. Hält die Bundesregierung daran fest, dass Batteriezellfertigung weiterhin
eine wichtige Zukunftstechnologie darstellt und dass die zugehörigen
Betriebe, wie Cellforce sowie die dortigen Beschäftigten eine Schlüsselrolle
hierbei einnehmen (bitte begründen)?
14. Inwiefern zieht die Bundesregierung aus dem Fall der Cellforce Group
GmbH Schlussfolgerungen für die zukünftige Ausgestaltung von
Förderprogrammen, insbesondere im Hinblick auf verbindliche
Beschäftigungsauflagen und Rückzahlungsklauseln bei Standortschließungen (bitte
begründen)?
15. Welche Fälle der vergangenen zehn Jahre sind der Bundesregierung
bekannt, in denen Unternehmen Fördermittel in Höhe von mindestens
1 Mio. Euro aus dem Bundeshaushalt erhalten haben und nach
Bewilligung der Fördermittel entweder eine vollständige oder teilweise
Standortschließung vollzogen haben bzw. vollziehen oder mindestens 20 Prozent
ihrer Beschäftigten entlassen haben bzw. entlassen werden, und welche
dieser Fälle betreffen Standorte in Baden-Württemberg (bitte nach
Unternehmen, Höhe der Förderung, Förderprogramm, Jahr der Bewilligung,
Standort, Bundesland sowie Art und Umfang der Entlassungen
aufschlüsseln)?
Berlin, den 27. Januar 2026
Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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