Schriftliche Frage 121 von Robert Teske (AfD): Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil der Bundesrepublik Deutschland am Europäischen Fonds für die Anpassung an die Glob…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 11. Mai 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.
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Schriftliche Frage 121 von Robert Teske (AfD): Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil der Bundesrepublik Deutschland am Europäischen Fonds für die Anpassung an die Glob…
Frage 121 (Robert Teske, AfD):
Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil der Bundesrepublik Deutschland am Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung zugunsten entlassener Arbeitnehmer (EGF, „Globalisierungsfonds“) für die dritte siebenjährige EU-Förderperiode des EGF (2021 bis 2027), und in welchem prozentualen Verhältnis steht die anteilige deutsche Summe zum Gesamtvolumen des EGF?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Katja Mast vom 15. Mai 2026:
Gemäß Artikel 8 der Verordnung (EU, Euratom) 2020/2093 des Rates vom 17. Dezember 2020 zur Festlegung des mehrjährigen Finanzrahmens für die Jahre 2021 bis 2027 in der durch die Verordnung (EU, Euratom) 2024/765 des Rates vom 29. Februar 2024 geänderten Fassung darf die Mittelausstattung des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung zugunsten entlassener Arbeitnehmer (EGF) einen jährlichen Höchstbetrag von 30 Mio. Euro (zu Preisen von 2018) nicht überschreiten. Die Mittel werden nicht pauschal an die Mitgliedstaaten verteilt, sondern projektbezogen nach Bedarf abgerufen. Deutschland hat in der aktuellen Förderperiode bisher drei Anträge auf einen EGF- Finanzbeitrag in Höhe von insgesamt rund 7,2 Mio. Euro gestellt. Es ist nicht ausgeschlossen, dass Deutschland in der laufenden Förderperiode noch weitere Anträge stellt.
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