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Schriftliche Frage 75 von Steffen Kotré (AfD): Welche Institutionen, Behörden oder Organisationen prüfen bei Windkraftanlagen gemäß der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG nach Kenntnis der Bu…

dip / schriftliche_frage 03.07.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 29. Juni 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.

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Schriftliche Frage 75 von Steffen Kotré (AfD): Welche Institutionen, Behörden oder Organisationen prüfen bei Windkraftanlagen gemäß der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG nach Kenntnis der Bu… Frage 75 (Steffen Kotré, AfD): Welche Institutionen, Behörden oder Organisationen prüfen bei Windkraftanlagen gemäß der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG nach Kenntnis der Bundesregierung die Erfassung, Bewertung und Berücksichtigung von Risiken (bitte hierbei auch die wesentlichen Risiken benennen), und welche erforderlichen technischen, organisatorischen oder sonstigen Maßnahmen wurden beziehungsweise werden daraus abgeleitet und umgesetzt? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Katja Mast vom 30. Juni 2026: Für Produkte, die in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2006/42/EG fallen, sind die Länder gemäß § 25 Absatz 1 Satz 1 des Produktsicherheitsgesetzes (ProdSG) für die Marktüberwachung zuständig. Die Bundesländer verfügen über eigenständige Marktüberwachungsbehörden. Eine Berichtspflicht hinsichtlich der wesentlichen Risiken, sowie etwaiger abgeleiteter Maßnahmen besteht seitens der Länder gegenüber der Bundesregierung nicht. Der Bundesregierung liegen daher keine weiteren Informationen dazu vor.

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