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Schriftliche Frage 104 von Jan Wenzel Schmidt (fraktionslos): Seit wann werden bei der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH Bonuszahlungen, variable Vergütungsbestandteile…

dip / schriftliche_frage 22.05.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 18. Mai 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung.

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Schriftliche Frage 104 von Jan Wenzel Schmidt (fraktionslos): Seit wann werden bei der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH Bonuszahlungen, variable Vergütungsbestandteile… Frage 104 (Jan Wenzel Schmidt, fraktionslos): Seit wann werden bei der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH Bonuszahlungen, variable Vergütungsbestandteile, Leistungsprämien oder vergleichbare Sonderzahlungen an Beschäftigte gezahlt, und auf welcher Rechtsgrundlage erfolgen diese Zahlungen jeweils? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Johann Saathoff vom 18. Mai 2026: Die folgenden Regeln beziehen sich auf alle Beschäftigten der GIZ mit deutschem Arbeitsvertrag. Für tariflich Beschäftigte gelten die Tarifregeln direkt. Für außertariflich Beschäftigte gelten sie über Arbeitsvertrag und Gesamtbetriebsvereinbarungen. Die GIZ ist an Tarifverträge gebunden und hat diese mit der Gewerkschaft ver.di vereinbart. Das heutige Vergütungssystem ist seit dem 1. Januar 2005 im Vergütungstarifvertrag (VTV) der GIZ geregelt. Die Vergütung besteht aus einer festen Grundvergütung und einem zweiten Teil, der von Leistung und Erfolg abhängt. Darüber hinaus sind im VTV keine regelmäßigen Bonus- und Sonderzahlungen vorgesehen, wie z. B. Weihnachts- oder Urlaubsgeld. Andere Sonderzahlungen – zum Beispiel die in der Vergangenheit gezahlte Inflationsausgleichsprämie – beruhen auf gesonderten Tarifvereinbarungen. In besonderen Fällen kann es weitere Sonderzahlungen geben, die über Vereinbarungen mit dem Gesamtbetriebsrat geregelt werden.

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