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Einsatz externer Gutachter-, Beratungs- und Evaluierungsleistungen bei der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH in den vergangenen fünf Jahren (Antwort zu Drs. 21/6714)

dip / drucksache 09.07.2026 · WP 21 · 21/7053 · Antwort · Original ↗

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Einsatz externer Gutachter-, Beratungs- und Evaluierungsleistungen bei der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH in den vergangenen fünf Jahren (Antwort zu Drs. 21/6714) Deutscher Bundestag Drucksache 21/7053 21. Wahlperiode 09.07.2026 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Rocco Kever, Matthias Rentzsch, Denis Pauli, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 21/6714 – Einsatz externer Gutachter-, Beratungs- und Evaluierungsleistungen bei der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH in den vergangenen fünf Jahren V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH (GIZ GmbH) nimmt als bundeseigenes Unternehmen eine zentrale Rolle bei der Umsetzung der deutschen Entwicklungszusammenarbeit wahr. Im Rahmen ihrer Tätigkeit vergibt die GIZ GmbH in erheblichem Umfang Aufträge an externe Gutachter, Beratungsunternehmen, Evaluierungsdienstleister, Forschungsinstitute sowie sonstige externe Auftragnehmer. Diese Leistungen betreffen unter anderem Projektbewertungen, Organisations- und Strategieberatung, wissenschaftliche Begleitung, Wirkungsanalysen, Kommunikation, Digitalisierung sowie die Unterstützung administrativer und operativer Prozesse.  1. Welche externen Gutachter-, Beratungs- und Evaluierungsleistungen wurden durch die GIZ GmbH in den Jahren von 2020 bis 2025 vergeben (bitte vollständig nach Kalenderjahren auflisten)? Derartige Leistungen werden seitens der Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit GmbH (GIZ) in der übergeordneten Kategorie „Dienstleistungsverträge“ erfasst. Die Anzahl derartiger Vertragsabschlüsse in den Jahren 2020 bis 2025 beläuft sich auf über 40 000. Die Datenerfassungssysteme der GIZ GmbH sehen eine Binnendifferenzierung der Dienstleistungsverträge im Sinne der Fragestellung nicht vor. Für eine Unterscheidung und Aufbereitung im Sinne der Fragestellung müssten die Verträge händisch geprüft und im Sinne der Fragestellung kategorisiert werden. Dies wäre nur mit einem erheblichen Arbeitsaufwand zu leisten, der das Maß der Zumutbarkeit überschreiten würde. Das Bundesverfassungsgericht hat in ständiger Rechtsprechung bestätigt, dass das parlamentarische Informationsrecht unter dem Vorbehalt der Zumutbarkeit steht (vgl. u. a. BVerfGE 124, 161, 197). Bei über 40 000 Vertragsabschlüssen entstünde ein Arbeitsaufwand von mindestens 3 300 Stunden (bei einem Schätzwert von durchschnittlich 5 Minuten pro Vertrag). Damit wäre der Einsatz einer Vollzeitarbeitskraft über 85 Wochen erforderlich. Auch bei Befas- Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung vom 9. Juli 2026 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. sung mehrerer Beschäftigter steht dem parlamentarischen Informationsanspruch eine sehr erhebliche Bindung von Arbeitskraft gegenüber, die die Aufgabenerfüllung im Übrigen vollständig zum Erliegen bringen würde. Auch unter Berücksichtigung der Möglichkeit einer Fristverlängerung ist daher der Aufwand zur Beantwortung der Frage unzumutbar. Über ihre Ausschreibungen informiert die GIZ GmbH im Sinne der Gesetzgebung öffentlich auf folgenden Wegen: • GIZ Vergabemarktplatz: https://ausschreibungen.giz.de/Satellite/company/w elcome.do • Ausschreibungen der EU – Ted • tenders electronic daily – Supplement zum Amtsblatt der EU: https://ted.europa.eu/de/ (GIZ auffindbar durch Eingabe „Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH“ im Eingabefeld „Schnellsuche in TED nach Bekanntmachungen“) Darüber hinaus veröffentlicht die GIZ GmbH regelmäßig Beschaffungsberichte, siehe exemplarisch Ausgabe 2024: www.giz.de/sites/default/files/media/elvi s-document/2025-10/GIZ-Beschaffungsbericht-2024_0.pdf. Die Veröffentlichung der Ausgabe 2025 erfolgt in den nächsten Wochen.  2. Wer waren jeweils die Auftragnehmer der in Frage 1 genannten Leistungen (bitte Unternehmen, Beratungen, Forschungseinrichtungen, Nichtregierungsorganisationen, Kanzleien oder Einzelpersonen angeben)? Die Angaben im Sinne der Fragestellung sind einzelfallabhängig. Hinsichtlich einer einzelfallbezogenen Darstellung siehe Antwort zu Frage 1.  3. Wie lautete jeweils der konkrete Auftragsgegenstand bzw. die jeweilige Leistungsbeschreibung? Auftragsgegenstand bzw. Leistungsbeschreibung im Sinne der Fragestellung ist einzelfallabhängig. Hinsichtlich einer einzelfallbezogenen Darstellung siehe Antwort zu Frage 1.  4. Welchen Geschäftsbereichen, Programmen, Projekten oder Vorhaben der GIZ GmbH waren die jeweiligen Leistungen zugeordnet? Eine Zuordnung im Sinne der Fragestellung ist einzelfallabhängig. Hinsichtlich einer einzelfallbezogenen Darstellung siehe Antwort zu Frage 1.  5. Welche Kosten bzw. Vertragssummen entstanden jeweils für die einzelnen Aufträge? Kosten bzw. Vertragssummen im Sinne der Fragestellung sind einzelfallabhängig. Hinsichtlich einer einzelfallbezogenen Darstellung siehe Antwort zu Frage 1.  6. Aus welchen Finanzierungsquellen wurden die jeweiligen Leistungen finanziert (bitte insbesondere nach BMZ-Mitteln [BMZ = Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung], Eigenmitteln der GIZ GmbH, Mitteln anderer Bundesministerien, EU-Mitteln oder sonstigen Drittmitteln aufschlüsseln)? Finanzierungsquellen im Sinne der Fragestellung sind einzelfallabhängig. Hinsichtlich einer einzelfallbezogenen Darstellung siehe Antwort zu Frage 1.  7. Welche Vergabearten wurden jeweils angewendet (offenes Verfahren, beschränkte Ausschreibung, Verhandlungsvergabe, Direktvergabe oder sonstige Vergabeformen)? Vergabearten im Sinne der Fragestellung sind einzelfallabhängig. Hinsichtlich einer einzelfallbezogenen Darstellung siehe Antwort zu Frage 1. Grundsätzlich wendet die GIZ die jeweils geltenden Bestimmungen des Vergaberechts an. Dabei kommen alle genannten Vergabearten zur Anwendung, je nach Vorgaben aus der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) und der Vergabeverordnung (VgV).  8. In welchen Fällen erfolgte eine Vergabe ohne offenen Wettbewerb, und wie wurde dies jeweils begründet? Die Angaben im Sinne der Fragestellung sind einzelfallabhängig. Hinsichtlich einer einzelfallbezogenen Darstellung siehe Antwort zu Frage 1. Wie in der Antwort zu Frage 7 dargelegt, wendet die GIZ GmbH grundsätzlich die jeweils geltenden Bestimmungen des Vergaberechts an. Dies gilt auch für etwaige Vergaben ohne Wettbewerb. Die Begründungen ergeben sich aus dem jeweiligen Einzelfall.  9. Wann erfolgte jeweils die Auftragserteilung, wann begann die Leistungserbringung, und wann wurden die jeweiligen Leistungen abgeschlossen? Die Angaben im Sinne der Fragestellung sind einzelfallabhängig. Hinsichtlich einer einzelfallbezogenen Darstellung siehe Antwort zu Frage 1. Grundsätzlich erfolgt die Auftragserteilung jeweils nach Auswertung des rechtlich vorgesehenen Vergabeprozesses. Die Leistungserbringung beginnt in der Regel zeitnah nach Auftragserteilung. Der Zeitraum für den Abschluss von Leistungen wird einzelvertraglich geregelt. 10. Wie lange dauerte jeweils die Erarbeitung der beauftragten Gutachten, Beratungs- oder Evaluierungsleistungen vom Zeitpunkt der Beauftragung bis zur Vorlage der Endfassung? Erarbeitungszeiten im Sinne der Fragestellung sind einzelfallabhängig. Hinsichtlich einer einzelfallbezogenen Darstellung siehe Antwort zu Frage 1. 11. Welche Gutachten, Beratungs- oder Evaluierungsleistungen befinden sich derzeit noch in Bearbeitung oder wurden verlängert? Die Angaben im Sinne der Fragestellung sind einzelfallabhängig. Hinsichtlich einer einzelfallbezogenen Darstellung siehe Antwort zu Frage 1. 12. Welche Auftragnehmer wurden im Zeitraum von 2020 bis 2025 mehrfach oder fortlaufend durch die GIZ GmbH beauftragt, und welches jeweilige Gesamtauftragsvolumen entfiel auf diese Auftragnehmer? Die Angaben zu Auftragnehmern im Sinne der Fragestellung sind einzelfallabhängig. Hinsichtlich einer einzelfallbezogenen Darstellung siehe Antwort zu Frage 1. 13. Welche externen Beratungs- oder Gutachterleistungen betrafen insbesondere: a) Organisationsentwicklung, b) Strategieentwicklung, c) Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit, d) Digitalisierung und Informationstechnik (IT), e) Personalentwicklung und Recruiting, f) Nachhaltigkeits- und Klimastrategien, g) Wirkungsanalysen und Evaluationen und h) Compliance-, Risiko- oder Governance-Strukturen? Die Datenerfassungssysteme der GIZ GmbH sehen keine unmittelbare Unterscheidung im Sinne der Fragestellung vor. Für eine derartige einzelfallabhängige Binnendifferenzierung wäre eine gesonderte Kategorisierung der Verträge erforderlich. Hinsichtlich einer einzelfallbezogenen Darstellung siehe Antwort zu Frage 1. 14. Aus welchen Gründen wurden die jeweiligen Leistungen extern vergeben statt durch eigene Beschäftigte oder interne Fachstrukturen der GIZ GmbH erbracht? Die Gründe im Sinne der Fragestellung sind einzelfallabhängig. Hinsichtlich einer einzelfallbezogenen Darstellung siehe Antwort zu Frage 1. Grundsätzlich gilt: Gemäß Generalvertrag mit dem BMZ hat sich die GIZ GmbH bei der Erfüllung ihrer Verpflichtungen geeigneter Unternehmen der privaten Wirtschaft, staatlicher Stellen und Fachinstitutionen zu bedienen, wenn und soweit dies zweckmäßig und wirtschaftlich erscheint. 15. Welche Ergebnisse, Handlungsempfehlungen oder sonstigen verwertbaren Erkenntnisse ergaben sich aus den jeweiligen Gutachten, Beratungs- und Evaluierungsleistungen? Die Ergebnisse, Handlungsempfehlungen oder sonstige Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung sind einzelfallabhängig. Hinsichtlich einer einzelfallbezogenen Darstellung siehe Antwort zu Frage 1. 16. In welchen Fällen führten die Ergebnisse externer Leistungen zu organisatorischen, strategischen, personellen, finanziellen oder programmatischen Entscheidungen innerhalb der GIZ GmbH? Die Darstellungen im Sinne der Fragestellung sind einzelfallabhängig. Hinsichtlich einer einzelfallbezogenen Darstellung siehe Antwort zu Frage 1. Grundsätzlich gilt: Die GIZ GmbH bezieht in unternehmerische und projektbezogene Entscheidungen – soweit hierfür relevant – die Ergebnisse von externen Leistungen ein. 17. Welche Gutachten, Evaluierungen oder Beratungsberichte wurden veröffentlicht, und welche nicht (bitte die jeweiligen Gründe für eine Nichtveröffentlichung angeben)? Die Angaben im Sinne der Fragestellung sind einzelfallabhängig. Hinsichtlich einer einzelfallbezogenen Darstellung siehe Antwort zu Frage 1. Grundsätzlich gilt: Für von der GIZ GmbH beauftragte Gutachten und Beratungsberichte besteht keine generelle Veröffentlichungspflicht. Veröffentlichungen erfolgen fallbezogen, u. a. abhängig von Abstimmung mit dem Auftraggeber, dem Projektkontext oder anlässlich unternehmensbezogener Aspekte. Die GIZ GmbH veröffentlicht grundsätzlich alle Evaluierungsberichte unter www.giz.de/wissenwaswirkt, sofern keine der zwischen GIZ GmbH und ihren Auftraggebern vereinbarten Ausnahmetatbestände betroffen sind. 18. Welche Regelungen, internen Kontrollmechanismen oder Compliance- Vorgaben bestehen innerhalb der GIZ GmbH zur Sicherstellung von Wirtschaftlichkeit, Transparenz und Notwendigkeit externer Gutachter-, Beratungs- und Evaluierungsleistungen? Das Vergaberecht umfasst umfangreiche Compliance Vorgaben, welche die GIZ GmbH voll implementiert hat und bei allen Vergaben anwendet. Die Wirtschaftlichkeit wird durch die Durchführung von Ausschreibungen sowie durch Markterkundungen sichergestellt. Vergaben finden im Rahmen der vergaberechtlichen Vorgaben transparent, d. h. i. d. R. öffentlich und im Wettbewerb statt. Alle relevanten Ausschreibungen werden gemäß den deutschen und europäischen Vergabebekanntmachungspflichten auf den einschlägigen Portalen veröffentlicht. Die Notwendigkeit des Einsatzes von externen Gutachtern wird von den zuständigen Einheiten bewertet. 19. Welche Gesamtausgaben entstanden der GIZ GmbH in den Jahren von 2020 bis 2025 jährlich für externe Gutachter-, Beratungs- und Evaluierungsleistungen insgesamt? Die Summe aller Vergaben der GIZ GmbH für Dienstleistungsverträge können den jährlichen Beschaffungsberichten entnommen werden, siehe dazu Antwort zu Frage 1. Hinsichtlich einer detaillierten Aufschlüsselung aller vertragsbezogenen Ausgaben siehe Antwort zu Frage 1. 20. In welchem Umfang wurden externe Beratungs-, Gutachter- oder Evaluierungsleistungen durch Tochtergesellschaften, Beteiligungen oder durch von der GIZ GmbH beauftragte Dritte vergeben? Die GIZ Unterstützungskasse GmbH, eine Tochtergesellschaft der GIZ GmbH mit dem Zweck der Gewährung von Leistungen der Alters-, Invaliditäts- und Hinterbliebenenversorgung, hat im angefragten Zeitraum keine Vergaben getätigt. Bei den Beteiligungen, die die GIZ GmbH hält und bei denen gegebenenfalls im Sinne der Fragestellung relevante Vergabevorgänge vorliegen könnten, handelt es sich um Minderheitsbeteiligungen. Es ist rechtlich nicht vorgesehen, dass der GIZ GmbH gesammelte Informationen dazu vorgelegt werden, in welchem Umfang externe Beratungs-, Gutachter oder Evaluierungsleistungen vergeben werden. Die Beantwortung der Frage, in welchem Umfang durch die GIZ GmbH beauftragte Dritte wiederum externe Beratungs-, Gutachter- oder Evaluierungsleistungen beauftragt haben, würde den in der Antwort zu Frage 1 geschilderten, unzumutbaren Arbeitsaufwand zusätzlich erhöhen, da auch hier eine gesonderte Einzelfallauswertung erforderlich wäre. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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