Einsatz externer Gutachter-, Beratungs- und Evaluierungsleistungen bei der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH in den vergangenen fünf Jahren (Antwort zu Drs. 21/6714)
Text
Einsatz externer Gutachter-, Beratungs- und Evaluierungsleistungen bei der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH in den vergangenen fünf Jahren (Antwort zu Drs. 21/6714)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/7053
21. Wahlperiode 09.07.2026
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Rocco Kever, Matthias Rentzsch,
Denis Pauli, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/6714 –
Einsatz externer Gutachter-, Beratungs- und Evaluierungsleistungen bei
der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH
in den vergangenen fünf Jahren
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH
(GIZ GmbH) nimmt als bundeseigenes Unternehmen eine zentrale Rolle bei
der Umsetzung der deutschen Entwicklungszusammenarbeit wahr. Im
Rahmen ihrer Tätigkeit vergibt die GIZ GmbH in erheblichem Umfang Aufträge
an externe Gutachter, Beratungsunternehmen, Evaluierungsdienstleister,
Forschungsinstitute sowie sonstige externe Auftragnehmer. Diese Leistungen
betreffen unter anderem Projektbewertungen, Organisations- und
Strategieberatung, wissenschaftliche Begleitung, Wirkungsanalysen, Kommunikation,
Digitalisierung sowie die Unterstützung administrativer und operativer Prozesse.
1. Welche externen Gutachter-, Beratungs- und Evaluierungsleistungen
wurden durch die GIZ GmbH in den Jahren von 2020 bis 2025 vergeben
(bitte vollständig nach Kalenderjahren auflisten)?
Derartige Leistungen werden seitens der Deutsche Gesellschaft für
Internationale Zusammenarbeit GmbH (GIZ) in der übergeordneten Kategorie
„Dienstleistungsverträge“ erfasst. Die Anzahl derartiger Vertragsabschlüsse in den
Jahren 2020 bis 2025 beläuft sich auf über 40 000. Die Datenerfassungssysteme
der GIZ GmbH sehen eine Binnendifferenzierung der Dienstleistungsverträge
im Sinne der Fragestellung nicht vor. Für eine Unterscheidung und
Aufbereitung im Sinne der Fragestellung müssten die Verträge händisch geprüft und im
Sinne der Fragestellung kategorisiert werden. Dies wäre nur mit einem
erheblichen Arbeitsaufwand zu leisten, der das Maß der Zumutbarkeit überschreiten
würde. Das Bundesverfassungsgericht hat in ständiger Rechtsprechung
bestätigt, dass das parlamentarische Informationsrecht unter dem Vorbehalt der
Zumutbarkeit steht (vgl. u. a. BVerfGE 124, 161, 197). Bei über 40 000
Vertragsabschlüssen entstünde ein Arbeitsaufwand von mindestens 3 300 Stunden (bei
einem Schätzwert von durchschnittlich 5 Minuten pro Vertrag). Damit wäre der
Einsatz einer Vollzeitarbeitskraft über 85 Wochen erforderlich. Auch bei Befas-
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung vom 9. Juli 2026 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
sung mehrerer Beschäftigter steht dem parlamentarischen
Informationsanspruch eine sehr erhebliche Bindung von Arbeitskraft gegenüber, die die
Aufgabenerfüllung im Übrigen vollständig zum Erliegen bringen würde. Auch
unter Berücksichtigung der Möglichkeit einer Fristverlängerung ist daher der
Aufwand zur Beantwortung der Frage unzumutbar.
Über ihre Ausschreibungen informiert die GIZ GmbH im Sinne der
Gesetzgebung öffentlich auf folgenden Wegen:
• GIZ Vergabemarktplatz: https://ausschreibungen.giz.de/Satellite/company/w
elcome.do
• Ausschreibungen der EU – Ted • tenders electronic daily – Supplement zum
Amtsblatt der EU: https://ted.europa.eu/de/ (GIZ auffindbar durch Eingabe
„Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH“
im Eingabefeld „Schnellsuche in TED nach Bekanntmachungen“)
Darüber hinaus veröffentlicht die GIZ GmbH regelmäßig
Beschaffungsberichte, siehe exemplarisch Ausgabe 2024: www.giz.de/sites/default/files/media/elvi
s-document/2025-10/GIZ-Beschaffungsbericht-2024_0.pdf. Die
Veröffentlichung der Ausgabe 2025 erfolgt in den nächsten Wochen.
2. Wer waren jeweils die Auftragnehmer der in Frage 1 genannten
Leistungen (bitte Unternehmen, Beratungen, Forschungseinrichtungen,
Nichtregierungsorganisationen, Kanzleien oder Einzelpersonen angeben)?
Die Angaben im Sinne der Fragestellung sind einzelfallabhängig. Hinsichtlich
einer einzelfallbezogenen Darstellung siehe Antwort zu Frage 1.
3. Wie lautete jeweils der konkrete Auftragsgegenstand bzw. die jeweilige
Leistungsbeschreibung?
Auftragsgegenstand bzw. Leistungsbeschreibung im Sinne der Fragestellung ist
einzelfallabhängig. Hinsichtlich einer einzelfallbezogenen Darstellung siehe
Antwort zu Frage 1.
4. Welchen Geschäftsbereichen, Programmen, Projekten oder Vorhaben der
GIZ GmbH waren die jeweiligen Leistungen zugeordnet?
Eine Zuordnung im Sinne der Fragestellung ist einzelfallabhängig. Hinsichtlich
einer einzelfallbezogenen Darstellung siehe Antwort zu Frage 1.
5. Welche Kosten bzw. Vertragssummen entstanden jeweils für die
einzelnen Aufträge?
Kosten bzw. Vertragssummen im Sinne der Fragestellung sind
einzelfallabhängig. Hinsichtlich einer einzelfallbezogenen Darstellung siehe Antwort zu
Frage 1.
6. Aus welchen Finanzierungsquellen wurden die jeweiligen Leistungen
finanziert (bitte insbesondere nach BMZ-Mitteln [BMZ =
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung],
Eigenmitteln der GIZ GmbH, Mitteln anderer Bundesministerien, EU-Mitteln
oder sonstigen Drittmitteln aufschlüsseln)?
Finanzierungsquellen im Sinne der Fragestellung sind einzelfallabhängig.
Hinsichtlich einer einzelfallbezogenen Darstellung siehe Antwort zu Frage 1.
7. Welche Vergabearten wurden jeweils angewendet (offenes Verfahren,
beschränkte Ausschreibung, Verhandlungsvergabe, Direktvergabe oder
sonstige Vergabeformen)?
Vergabearten im Sinne der Fragestellung sind einzelfallabhängig. Hinsichtlich
einer einzelfallbezogenen Darstellung siehe Antwort zu Frage 1.
Grundsätzlich wendet die GIZ die jeweils geltenden Bestimmungen des
Vergaberechts an. Dabei kommen alle genannten Vergabearten zur Anwendung, je
nach Vorgaben aus der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) und der
Vergabeverordnung (VgV).
8. In welchen Fällen erfolgte eine Vergabe ohne offenen Wettbewerb, und
wie wurde dies jeweils begründet?
Die Angaben im Sinne der Fragestellung sind einzelfallabhängig. Hinsichtlich
einer einzelfallbezogenen Darstellung siehe Antwort zu Frage 1.
Wie in der Antwort zu Frage 7 dargelegt, wendet die GIZ GmbH grundsätzlich
die jeweils geltenden Bestimmungen des Vergaberechts an. Dies gilt auch für
etwaige Vergaben ohne Wettbewerb. Die Begründungen ergeben sich aus dem
jeweiligen Einzelfall.
9. Wann erfolgte jeweils die Auftragserteilung, wann begann die
Leistungserbringung, und wann wurden die jeweiligen Leistungen abgeschlossen?
Die Angaben im Sinne der Fragestellung sind einzelfallabhängig. Hinsichtlich
einer einzelfallbezogenen Darstellung siehe Antwort zu Frage 1.
Grundsätzlich erfolgt die Auftragserteilung jeweils nach Auswertung des
rechtlich vorgesehenen Vergabeprozesses. Die Leistungserbringung beginnt in der
Regel zeitnah nach Auftragserteilung. Der Zeitraum für den Abschluss von
Leistungen wird einzelvertraglich geregelt.
10. Wie lange dauerte jeweils die Erarbeitung der beauftragten Gutachten,
Beratungs- oder Evaluierungsleistungen vom Zeitpunkt der
Beauftragung bis zur Vorlage der Endfassung?
Erarbeitungszeiten im Sinne der Fragestellung sind einzelfallabhängig.
Hinsichtlich einer einzelfallbezogenen Darstellung siehe Antwort zu Frage 1.
11. Welche Gutachten, Beratungs- oder Evaluierungsleistungen befinden
sich derzeit noch in Bearbeitung oder wurden verlängert?
Die Angaben im Sinne der Fragestellung sind einzelfallabhängig. Hinsichtlich
einer einzelfallbezogenen Darstellung siehe Antwort zu Frage 1.
12. Welche Auftragnehmer wurden im Zeitraum von 2020 bis 2025
mehrfach oder fortlaufend durch die GIZ GmbH beauftragt, und welches
jeweilige Gesamtauftragsvolumen entfiel auf diese Auftragnehmer?
Die Angaben zu Auftragnehmern im Sinne der Fragestellung sind
einzelfallabhängig. Hinsichtlich einer einzelfallbezogenen Darstellung siehe Antwort zu
Frage 1.
13. Welche externen Beratungs- oder Gutachterleistungen betrafen
insbesondere:
a) Organisationsentwicklung,
b) Strategieentwicklung,
c) Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit,
d) Digitalisierung und Informationstechnik (IT),
e) Personalentwicklung und Recruiting,
f) Nachhaltigkeits- und Klimastrategien,
g) Wirkungsanalysen und Evaluationen und
h) Compliance-, Risiko- oder Governance-Strukturen?
Die Datenerfassungssysteme der GIZ GmbH sehen keine unmittelbare
Unterscheidung im Sinne der Fragestellung vor. Für eine derartige
einzelfallabhängige Binnendifferenzierung wäre eine gesonderte Kategorisierung der Verträge
erforderlich. Hinsichtlich einer einzelfallbezogenen Darstellung siehe Antwort
zu Frage 1.
14. Aus welchen Gründen wurden die jeweiligen Leistungen extern vergeben
statt durch eigene Beschäftigte oder interne Fachstrukturen der
GIZ GmbH erbracht?
Die Gründe im Sinne der Fragestellung sind einzelfallabhängig. Hinsichtlich
einer einzelfallbezogenen Darstellung siehe Antwort zu Frage 1.
Grundsätzlich gilt: Gemäß Generalvertrag mit dem BMZ hat sich die GIZ
GmbH bei der Erfüllung ihrer Verpflichtungen geeigneter Unternehmen der
privaten Wirtschaft, staatlicher Stellen und Fachinstitutionen zu bedienen, wenn
und soweit dies zweckmäßig und wirtschaftlich erscheint.
15. Welche Ergebnisse, Handlungsempfehlungen oder sonstigen
verwertbaren Erkenntnisse ergaben sich aus den jeweiligen Gutachten, Beratungs-
und Evaluierungsleistungen?
Die Ergebnisse, Handlungsempfehlungen oder sonstige Erkenntnisse im Sinne
der Fragestellung sind einzelfallabhängig. Hinsichtlich einer
einzelfallbezogenen Darstellung siehe Antwort zu Frage 1.
16. In welchen Fällen führten die Ergebnisse externer Leistungen zu
organisatorischen, strategischen, personellen, finanziellen oder
programmatischen Entscheidungen innerhalb der GIZ GmbH?
Die Darstellungen im Sinne der Fragestellung sind einzelfallabhängig.
Hinsichtlich einer einzelfallbezogenen Darstellung siehe Antwort zu Frage 1.
Grundsätzlich gilt: Die GIZ GmbH bezieht in unternehmerische und
projektbezogene Entscheidungen – soweit hierfür relevant – die Ergebnisse von externen
Leistungen ein.
17. Welche Gutachten, Evaluierungen oder Beratungsberichte wurden
veröffentlicht, und welche nicht (bitte die jeweiligen Gründe für eine
Nichtveröffentlichung angeben)?
Die Angaben im Sinne der Fragestellung sind einzelfallabhängig. Hinsichtlich
einer einzelfallbezogenen Darstellung siehe Antwort zu Frage 1.
Grundsätzlich gilt: Für von der GIZ GmbH beauftragte Gutachten und
Beratungsberichte besteht keine generelle Veröffentlichungspflicht.
Veröffentlichungen erfolgen fallbezogen, u. a. abhängig von Abstimmung mit dem
Auftraggeber, dem Projektkontext oder anlässlich unternehmensbezogener Aspekte.
Die GIZ GmbH veröffentlicht grundsätzlich alle Evaluierungsberichte unter
www.giz.de/wissenwaswirkt, sofern keine der zwischen GIZ GmbH und ihren
Auftraggebern vereinbarten Ausnahmetatbestände betroffen sind.
18. Welche Regelungen, internen Kontrollmechanismen oder Compliance-
Vorgaben bestehen innerhalb der GIZ GmbH zur Sicherstellung von
Wirtschaftlichkeit, Transparenz und Notwendigkeit externer Gutachter-,
Beratungs- und Evaluierungsleistungen?
Das Vergaberecht umfasst umfangreiche Compliance Vorgaben, welche die
GIZ GmbH voll implementiert hat und bei allen Vergaben anwendet. Die
Wirtschaftlichkeit wird durch die Durchführung von Ausschreibungen sowie durch
Markterkundungen sichergestellt. Vergaben finden im Rahmen der
vergaberechtlichen Vorgaben transparent, d. h. i. d. R. öffentlich und im Wettbewerb
statt. Alle relevanten Ausschreibungen werden gemäß den deutschen und
europäischen Vergabebekanntmachungspflichten auf den einschlägigen Portalen
veröffentlicht. Die Notwendigkeit des Einsatzes von externen Gutachtern wird
von den zuständigen Einheiten bewertet.
19. Welche Gesamtausgaben entstanden der GIZ GmbH in den Jahren von
2020 bis 2025 jährlich für externe Gutachter-, Beratungs- und
Evaluierungsleistungen insgesamt?
Die Summe aller Vergaben der GIZ GmbH für Dienstleistungsverträge können
den jährlichen Beschaffungsberichten entnommen werden, siehe dazu Antwort
zu Frage 1.
Hinsichtlich einer detaillierten Aufschlüsselung aller vertragsbezogenen
Ausgaben siehe Antwort zu Frage 1.
20. In welchem Umfang wurden externe Beratungs-, Gutachter- oder
Evaluierungsleistungen durch Tochtergesellschaften, Beteiligungen oder durch
von der GIZ GmbH beauftragte Dritte vergeben?
Die GIZ Unterstützungskasse GmbH, eine Tochtergesellschaft der GIZ GmbH
mit dem Zweck der Gewährung von Leistungen der Alters-, Invaliditäts- und
Hinterbliebenenversorgung, hat im angefragten Zeitraum keine Vergaben
getätigt.
Bei den Beteiligungen, die die GIZ GmbH hält und bei denen gegebenenfalls
im Sinne der Fragestellung relevante Vergabevorgänge vorliegen könnten,
handelt es sich um Minderheitsbeteiligungen. Es ist rechtlich nicht vorgesehen,
dass der GIZ GmbH gesammelte Informationen dazu vorgelegt werden, in
welchem Umfang externe Beratungs-, Gutachter oder Evaluierungsleistungen
vergeben werden.
Die Beantwortung der Frage, in welchem Umfang durch die GIZ GmbH
beauftragte Dritte wiederum externe Beratungs-, Gutachter- oder
Evaluierungsleistungen beauftragt haben, würde den in der Antwort zu Frage 1 geschilderten,
unzumutbaren Arbeitsaufwand zusätzlich erhöhen, da auch hier eine gesonderte
Einzelfallauswertung erforderlich wäre.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333