Bundesverband Contergangeschädigter e.V.
Text
Bundesverband Contergangeschädigter e.V.
Tätigkeit: Privatrechtliche Organisation mit Anerkennung der Gemeinnützigkeit nach Abgabenordnung
Der Bundesverband Contergangeschädigter führt zum Zwecke der Interessenvertretung Gespräche mit Mitgliedern des Deutschen Bundestags sowie Ansprechpartner:innen im Bundesfamilienministerium zur Erläuterung der Notwendigkeit einer Hinterbliebenenversorgung und einer Strukturreform der Conterganstiftung. Dies erfolgt nicht nur über direkte Gespräche, sondern auch mithilfe der Verteilung von Positionspapieren zum Thema und direkter Anschreiben. Ziel ist es, zügig eine gesetzliche Regelung für die Hinterbliebenenversorgung sowie eine Änderung des Conterganstiftungsgesetzes zu erwirken.
Interessenbereiche: Sonstiges im Bereich "Gesundheit"; Gesundheitsförderung; Pflegeversicherung; Pflege; Rente/Alterssicherung; Sonstiges im Bereich "Soziale Sicherung"; Gesundheitsversorgung
Regelungsvorhaben:
- Einführung einer Hinterbliebenenversorgung für Contergangeschädigte: Die Hinterbliebenenversorgung soll Personen absichern, die über Jahre hinweg wesentliche Assistenzleistungen für Contergangeschädigte erbracht haben.
Dabei soll ausdrücklich gelten: Die Assistenz umfasst jede Form praktischer Unterstützung im Alltag. Nicht nur formale Pflegeleistungen sollen anerkannt werden.
- Strukturreform der Conterganstiftung: Der Bundesverband Contergangeschädigter fordert eine umfassende Strukturreform der Conterganstiftung. Dabei geht es insbesondere um folgende Anpassungen: mehr Transparenz und Partizipation der Betroffenen, mehr Unabhängigkeit, mehr Fairness, die Möglichkeit zur Weiterentwicklung und Anpassung der Hilfsangebote, professionellere Arbeit mittels qualifizierten Personals sowie einer verbesserten Resilienz.
Relationen
Keine Relationen.