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Wir! Stiftung Pflegender Angehöriger

lobbyregister / register_entry 07.03.2022 · Original ↗

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Wir! Stiftung Pflegender Angehöriger Tätigkeit: Privatrechtliche Organisation mit Anerkennung der Gemeinnützigkeit nach Abgabenordnung Die Wir! Stiftung Pflegender Angehöriger setzt sich für eine stärkere Wahrnehmung der Pflege durch Angehörige in Politik, Wirtschaft, Wissenschaft und Gesellschaft ein. Ein Schwerpunkt der Interessenvertretung liegt darauf, durch direkte Anschreiben, Positionspapiere, Kommentierung von Gesetzesvorlagen und persönliche Begegnungen auf die Pflege-und Sorgeleistung von pflegenden Angehörigen jeden Alters aufmerksam zu machen. Das geschieht unter anderem durch Kontaktaufnahme und Kontaktpflege zu Politikerinnen und Politikern insbesondere zu Mitgliedern des Deutschen Bundestages. Es soll ein Bewusstsein dafür geweckt werden, dass bestehende rechtliche Rahmenbedingungen reformiert, neu Regelungen geschaffen und nicht mehr zeitgemäße gesetzliche Richtlinien in Bezug auf pflegende Angehörige abgeschafft werden müssen. Die Interessenvertretung wird ausgeübt, um der Tatsache Geltung zu verschaffen, dass der überwiegende Anteil der Pflege und Sorge von Menschen mit Pflegebedarf jeden Alters massgeblich durch pflegende Angehörige jeden Alters sichergestellt wird. Angesichts der durch den demographischen Wandel zu erwartenden Herausforderungen im Bereich der Pflege- und Sorgeleistung durch pflegende Angehörigen und den sich gesellschaftlich verändernden Rahmenbedingungen setzt sich die Wir! Stiftung pflegender Angehöriger unter anderem ein für die Abschaffung der Subsidiaritätsverpflichtung für pflegende Angehörige, für die Schaffung eines Rechtsrahmens sowie für eine geschlechtergerechte Aufteilung der Pflege durch Angehörige ein. Weiter setzt sich die Wir! Stiftung für die Schaffung eines Rechtsanspruchs auf einen finanziellen Leistungsausgleich, für die Schaffung von Mitsprache- und Mitbestimmungsrechten bei der bedarfsorientierten Gestaltung der Pflege-Rahmenbedingungen und einen Anspruch auf digitale Unterstützung für pflegende Angehörige ein. Die Wir! Stiftung pflegender Angehöriger hat es sich zum Ziel gesetzt, die Situation von pflegenden Angehörigen dadurch zu verändern, dass sie Brücken zwischen Mitgliedern des Bundestages und pflegenden Angehörigen baut. Das Ziel ist, es pflegende Angehörige individuell oder in Aktionsbündnissen zu ermöglichen, ihre Interessen SELBST gegenüber Politikerinnen und Politikern auf Bundes-, Länder- und kommunaler Ebene einzubringen und zu vertreten. Bei allen pflege- und gesundheitspolitischen Entscheidungen sowie bei Gesetzgebungsverfahren die die die Situation pflegender Angehöriger beinhalten sollte nach dem Motto verfahren werden: "Nichts über uns ohne uns" Interessenbereiche: Krankenversicherung; Pflegeversicherung; Seniorenpolitik; Gesundheitsversorgung; Familienpolitik; Sonstiges im Bereich "Arbeit und Beschäftigung"; Kinder- und Jugendpolitik; Rechte von Menschen mit Behinderung; Verbraucherschutz; Pflege; Wissenschaft, Forschung und Technologie; Sonstige Interessenbereiche; Geschlechterpolitik; Rente/Alterssicherung Regelungsvorhaben: - Verzicht Prüfung Erforderlichkeit v. Hilfsmitteln durch MD: Verzicht auf Prüfung der Erforderlichkeit von Hilfsmitteln durch den Medizinischen Dienst (MD), wenn Sozialpädiatrische Zentren (SPZ), MZEB oder vergleichbar spezialisierte Ärzte/Versorgungsteams die entsprechenden Hilfsmittel verordnet oder empfohlen haben. Begutachtungen durch den MD von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen müssen in anderen Versorgungsfällen ausschließlich durch Ärzte*nnen mit spezifischer fachlicher Qualifikation durchgeführt werden. Eine sozialmedizinische Expertise allein ist keine ausreichende Qualifikation. - Stellungnahme zu Referentenentwurf Bundesministerium für Gesundheit: "Pflegekompetenzgesetz", PKG: Die rechtliche Verankerung und Anerkennung der Angehörigenpflege als eigenständiger und gleichwertiger Bestandteil des Pflegesystems soll angestrebt werden. Dabei müssen die ganzheitlichen Bedürfnisse pflegender Angehöriger aller Altersgruppen adäquat berücksichtigt werden. Zudem wird eine Reform bestehender Rechtsgrundlagen, insbesondere eine zeitgemäße Reform der Subsidiaritätsverpflichtung, angestrebt, um die Rahmenbedingungen besser an tatsächliche Lebenssituationen wie die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf anzupassen. - Stellungnahme zu Referentenentwurf BMG: Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Pflegekompetenz "Pflegekompetenzgesetz", PKG): Stellungnahme zum Referentenentwurf des Pflegekompetenzgesetzes, PKG, unter besonderer Berücksichtigung pflegender Angehöriger. Die Herausforderungen in der Akut- und Langzeitpflege resultieren auch aus dem demografischen Wandel. Ende 2023 lag die Zahl pflegebedürftiger Menschen nach SGB XI bei rund 5,6 Millionen. Für die kommenden Jahre wird ein weiteres Überschreiten der demografiebedingten Pflegeprävalenz erwartet. Neben dem Mangel an beruflich Pflegenden zeichnet sich zunehmend auch ein erheblicher Engpass bei informell Pflegenden ab. Dieser drohende Mangel muss in rechtlichen Zukunftsplanungen klar benannt und wirksam berücksichtigt werden. - Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege: Der Gesetzentwurf spiegelt das Bemühen wider, in einem komplexen Feld erste Schritte zur Verbesserung und Zukunftssicherung der Pflege in Deutschland zu unternehmen. Dennoch ist eine nachhaltige Pflegereform unerlässlich. Sie muss klare rechtliche Rahmenbedingungen für die Angehörigenpflege schaffen, da diese Säule des Systems gestärkt werden muss. Eine umfassende Reform erfordert eine ganzheitliche Betrachtung: Berufliche und informelle Pflege sollen als gleichwertige Pfeiler anerkannt und gefördert werden. Angesichts demografischer Herausforderungen wie sinkender Geburtenraten ist eine grundlegende Überarbeitung des Pflegemodells unabdingbar, um die Versorgung langfristig zu sichern. Pflege betrifft uns alle. - Stellungnahme zum Entwurf des Pflegeneuordnungsgesetz - PNOG. Position pflegender Angehöriger, Bedarfsorientierung, Zukunft: Die Stellungnahme zum Entwurf des Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) soll die Bedarfe pflegender Angehöriger im Zusammenhang mit Finanzierung sowie der Neuordnung von Pflegeleistungen bei Unterstützungs- und Entlastungsleistungen, bei Beratung und Pflegeplanung verdeutlichen. Partizipation und Zukunftsplanungen werden thematisiert-

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