Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband - Gesamtverband e. V.
Text
Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband - Gesamtverband e. V.
Tätigkeit: Privatrechtliche Organisation
Der Paritätische Wohlfahrtsverband ist ein Verband, der die eigenständigen Organisationen, Einrichtungen und Gruppierungen der Wohlfahrtspflege, die soziale Arbeit für andere oder als Selbsthilfe leisten, vertritt.
Getragen von der Idee der Parität, das heißt der Gleichheit aller in ihrem Ansehen und ihren Möglichkeiten, getragen von Prinzipien der Toleranz, Offenheit und Vielfalt, will der Paritätische Mittler sein zwischen Generationen und zwischen Weltanschauungen, zwischen Ansätzen und Methoden sozialer Arbeit, auch zwischen seinen Mitgliedsorganisationen. Der Paritätische ist der Idee sozialer Gerechtigkeit verpflichtet, verstanden als das Recht eines jeden Menschen auf gleiche Chancen zur Verwirklichung seines Lebens in Würde und der Entfaltung seiner Persönlichkeit. Der Paritätische fördert das soziale Engagement für den anderen und den Einsatz für die eigenen sozialen Belange. Er hilft den Betroffenen, ihre Interessen zu formulieren, vorzutragen und durchzusetzen.
Der Paritätische vertritt mit seinen Mitgliedsorganisationen insbesondere die Belange der sozial Benachteiligten und der von Ungleichheit und Ausgrenzung Betroffenen oder Bedrohten. Der Paritätische wirkt auf eine Sozial- und Gesellschaftspolitik hin, die die Ursachen von Benachteiligung beseitigen, ein selbstbestimmendes Leben ermöglichen und sachgerechte Rahmenbedingungen für eine zeitgemäße soziale Arbeit schaffen.
Interessenbereiche: Ausländer- und Aufenthaltsrecht; Erneuerbare Energien; Migration; Allgemeine Energiepolitik; Religion/Weltanschauung; Seniorenpolitik; Krankenversicherung; Sonstiges im Bereich "Gesellschaftspolitik und soziale Gruppen"; Gesundheitsversorgung; Öffentliches Recht; Sonstiges im Bereich "Gesundheit"; Kinder- und Jugendpolitik; Rente/Alterssicherung; Sonstiges im Bereich "Europapolitik und Europäische Union"; Integration; Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe; Sonstiges im Bereich "Migration, Flüchtlingspolitik und Integration"; Asyl und Flüchtlingsschutz; Wohnen; Personenverkehr; Sonstige Interessenbereiche; Diversitätspolitik; Arbeitsrecht/Arbeitsbedingungen; Arbeitsmarkt; Berufliche Bildung; Sonstiges im Bereich "Arbeit und Beschäftigung"; Sonstiges im Bereich "Bildung und Erziehung"; Urheberrecht; Pflegeversicherung; EU-Gesetzgebung; Arbeitslosenversicherung; Zivilrecht; Datenschutz und Informationssicherheit; Entwicklungspolitik; Gesundheitsförderung; Grundsicherung; Geschlechterpolitik; Sonstiges im Bereich "Soziale Sicherung"; Klimaschutz; Vorschulische Bildung; Opferschutz; Familienpolitik; Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz; Extremismusbekämpfung; Gewährleistung gleichwertiger Lebensverhältnisse; Pflege; Digitalisierung; Menschenrechte; Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben; Rechte von Menschen mit Behinderung
Regelungsvorhaben:
- Reform des Antidiskriminierungsrechts: Zugang zu Diskriminierungsschutz verbessern und Rechtsdurchsetzung vereinfachen, Anwendungsbereich für Diskriminierungsschutz ausweiten, Ausnahmen im Bereich des zivilrechtlichen Benachteiligungsverbots reduzieren
- Klimaschutz in der Freien Wohlfahrtspflege finanzieren: Angestrebt wird die verlässliche, planbare und dauerhafte Refinanzierung von Maßnahmen des Klimaschutzes in sozialen Einrichtungen.
- Sozialer Ausgleich für mit CO2-Bepreisung: Angestrebt wird eine Kompensation für private Haushalte für gestiegene Energiepreise durch die CO2-Bepreisung (Brennstoffemissionshandelsgesetz und Umsetzung des EU-Emissionshandels im Bereich Gebäude und Verkehr (ETS II)), z. B. in Form eines Klimageldes
- Energetische Sanierung sozial gerecht gestalten: Angestrebt wird eine Einschränkung der Möglichkeit für Vermietende, im Rahmen der Modernisierungsumlage, Kosten für Modernisierungen durch Mieterhöhungen an Mietende weiter zu geben.
- Besteuerung großen Reichtums: Angestrebt wird die stärkere Heranziehung sehr großer Vermögen, Erbschaften und Einkommen zur Finanzierung öffentlicher Aufgaben.
- Schaffung einer sozial-ökologischen Mobilitätspolitik: Angestrebt wird ein Verkehrssystem, das gleichermaßen soziale Teilhabe für alle ermöglicht und ökologisch nachhaltig ist, z. B. durch ein bundesweites Finanzierungsprogramm für den ÖPNV sowie den Fuß- und Radverkehr und erhöhte Investitionen in den Schienenverkehr.
- Änderungen und Ergänzungen im Pflegekompetenzgesetz: Bei dem Vorhaben geht es um Kompetenzerweiterungen für die Pflegefachberufe, sowie um die Weiterentwicklung alternativer Wohnformen sowie um Vereinfachungen und Beschleunigung von Vertrags- und Vergtütungsverhandlungen.
Der Paritätische fordert u. a.: Aufhebung der bisherigen Modellvorhaben und Verankerung der pflegerischen Befugnisse im Leistungsrecht, Erweiterung der Befugnisse in der häuslichen Krankenpflege, Geschäftsstelle zur Unterstützung der Umsetzung des Personalbemessungsverfahrens, Änderungen in § 37 SGB V Häusliche Krankenpflege, Einführung der Zeitvergütung als Grundlage für die Vergütungsbemessung, keine Etablierung eines dritten Sektors bei Wohnformen für Pflegebedürftige.
- Anspruch auf Sprachmittlung im SGB V verankern: Der Anspruch auf Sprachmittlung muss für alle Gesundheitsleistungen gelten, die im GKV-Leistungskatalog geführt werden. Auch Menschen, die Anspruch auf gesundheitliche Leistungen nach dem AsylbLG haben, benötigen einen gesicherten Anspruch auf Sprachmittlung in der gesundheitlichen Versorgung. Langfristig ist der Anspruch auf Sprachmittlung übergreifend im SGB I/ SGB X zu verankern.
- Reform der Werkstätten für behinderte Menschen: Partizipative Entwicklung einer Gesamtstrategie zur Schaffung eines offenen, inklusiven und zugänglichen Ausbildungs- und Arbeitsmarktes, Schaffung spezieller, zielgruppenspezifischer Arbeitsmarkt- und Förderprogramme zur Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen, Versicherung von Personen, die das Budget für Arbeit in Anspruch nehmen, in der Arbeitslosenversicherung sowie eine gesetzliche Klarstellung, dass die Förderhöhe individuell passgenau sein muss, Schaffung eines strukturierten und refinanzierten Übergangsmanagement aus den WfbM, Maßnahmen zur Förderung der Mobilität für Personen, die aus der WfbM auf den allgemeinen Arbeitsmarkt wechseln, Zugang zu Teilhabe an Bildung und Arbeit auch für Menschen mit komplexen Beeinträchtigungen
- Keine Auslagerung von Asylverfahren außerhalb der EU: Das Bundesministerium des Innern und für Heimat prüft aktuell, „ob die Feststellung des Schutzstatus von Geflüchteten unter Achtung der Genfer Flüchtlingskonvention und der Europäischen Menschenrechtskonvention auch in Transit- oder Drittstaaten erfolgen kann.“ Der Paritätische Gesamtverband spricht sich gegen die Auslagerung von Asylverfahren für Schutzsuchende aus, die bereits in der EU bzw. Deutschland angekommen sind und fordert stattdessen größere internationale Solidarität bei der Aufnahme von Schutzsuchenden.
- Transparente Ausgestaltung von Migrationsabkommen: Die Bundesregierung hat das Amt eines Sonderbevollmächtigten für Migrationsabkommen geschaffen, um Migrationsabkommen mit wesentlichen Herkunftsstaaten zu vereinbaren. Ziel dabei soll sein, die irreguläre Migration zu reduzieren und reguläre Migration zu ermöglichen. Der Paritätische Gesamtverband setzt sich für eine transparente Ausgestaltung dieser Abkommen sowie die Beachtung der Interessen verschiedener Akteure, wie der paritätischen Mitgliedsorganisationen, der Migrant*innen selbst sowie der Herkunftsländer ein.
- Aufbau und Umsetzung des Bundesaufnahmeprogramms Afghanistan (BAP): Der Paritätische Gesamtverband begleitet den Aufbau und die Umsetzung des Programms seit Beginn an und setzt sich für eine möglichst faire und rechtsstaatliche Ausgestaltung ein. Dazu gehört auch die ausreichende Finanzierung für eine gute Programmumsetzung und Stabilisierung sowie der Ausbau weiterer legaler Zugangswege nach Deutschland und Europa.
- Besserer Schutz von Betroffenen von Menschenhandel: Der Paritätische Gesamtverband setzt sich dafür ein, dass gesetzliche Lücken geschlossen werden und wirkt auf gezielte Maßnahmen im Bereich der Betroffenenrechte ein. Insbesondere fordert er eine Änderung des § 25 Abs. 4a AufenthG, um den Betroffenen von Menschenhandel eine humanitäre Aufenthaltserlaubnis unabhängig vom Strafverfahren zu ermöglichen.
- Einführung eines Partizipationsgesetzes (PartG): Einführung eines Partizipationsgesetzes, institutionelle Förderung von Migrantenorganisationen und Unterstützung des Partizipationsrats, orientiert an der vorhandenen Regelung der Strukturförderung für Migrantenorganisationen.
- Aufnahme von Geflüchteten aus der Ukraine: Der Paritätische Gesamtverband setzt sich für eine gute Integration der Geflüchteten aus der Ukraine sowie ihrer mittel- und langfristigen Aufenthaltssicherung ein. Dies umfasst die Beibehaltung des aktuellen Rechtsstatus sowie eine die beruflichen Qualifikationen berücksichtigende nachhaltige Arbeitsmarktintegration.
- Verankerung einer gesetzlichen Regelung für Opfer häuslicher oder partnerschaftlicher Gewalt im Aufenthaltsgesetz: Die Verankerung einer gesetzlichen Regelung für Opfer häuslicher oder partnerschaftlicher Gewalt (u.a. § 31 Abs. 2 AufenthG, § 12a Abs. 5 AufenthG) mit dem Ziel eines eigenständigen Aufenthaltsrechts sowie der Streichung der Wohnsitzauflage für die Betroffenen.
- Einführung von Mindeststandards zum Gewaltschutz in Flüchtlingsunterkünften im Asylgesetz (AsylG): Änderung der gesetzlichen Regelungen in § 44 Abs. 2 a AsylG und § 53 Abs. 3 AsylG hinsichtlich einer Einführung der "Mindeststandards zum Schutz von geflüchteten Menschen in Flüchtlingsunterkünften" als bundesweite Verbindlichkeit zum Gewaltschutz in Unterkünften für geflüchtete Menschen; Fortführung der Bundesinitiative „Schutz von geflüchteten Menschen in Flüchtlingsunterkünften“
- Umsetzung des Aktionsplans "Queer Leben" hinsichtlich queerer Geflüchteter: Umsetzung des Aktionsplans der Bundesregierung für Akzeptanz und Schutz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt "Queer leben" hinsichtlich queerer Geflüchteter
- Wohnsitzregelung gemäß § 12a AufenthG streichen: Abschaffung der bestehenden integrationshindernden rechtlichen Regelung des § 12a AufenthG, um die freie Wohnsitzwahl von anerkannten Schutzsuchenden zu ermöglichen.
- Aufhebung der Wohnverpflichtung in Erstaufnahmeeinrichtungen gem. § 47 AsylG für alle Asylsuchenden: Aufhebung der Wohnverpflichtung in Erstaufnahmeeinrichtungen gem. § 47 AsylG für alle Asylsuchenden, Vorrang der dezentralen Unterbringung in Wohnungen oder wohnungsähnlicher Form
- Identifizierung und Versorgung von Geflüchteten mit besonderen Schutzbedarfen: Einführung einer rechtlichen Regelung zur bundesweiten systematischen, flächendeckenden und frühzeitigen Identifizierung besonderer Schutzbedarfe; des Weiteren Schließen von gesetzlichen Lücken und Einwirken auf gezielte Maßnahmen im Bereich der Betroffenenrechte
- Reform des Asylbewerberleistungsgesetz: Abschaffung des Asylbewerberleistungsgesetz und Überführung in die regulären sozialen Sicherungssysteme; Überarbeitung der Regelungen zur Gewährleistung verfassungsgemäßer Leistungen; Abschaffung jeglicher "Sonderbedarfsstufen" für alleinstehende erwachsene Personen in Gemeinschaftsunterkünften; bundesweite Einführung einer elektronischen Gesundheitskarte für AsylbLG-Bezieher*innen.
- Reform des Familiennachzugs: Wiedereinführung des Rechtsanspruchs auf Familiennachzug für subsidiär Geschützte und Streichung der Sonderregelung in § 36a AufenthG; Sicherstellung des Geschwisternachzugs zu unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen durch Erweiterung des § 36 Abs. 1 AufenthG
- Reform der Übermittlungspflicht nach § 87 AufenthG: Ausweitung der in § 87 Abs. 1 S. 1 AufenthG enthaltenen Ausnahmen der Übermittlungspflicht auf den Sozial- und Gesundheitsbereich.
- Reform der Identitätsklärung: Gesetzesänderung zur Ermöglichung einer Identitätsklärung durch Versicherung an Eides statt, falls eine sonstige Identitätsklärung nicht möglich oder zumutbar ist.
- Verhinderung weiterer Verschärfungen des Ausweisungs- und Abschiebungsrechts: Beibehaltung sowie Verbesserung der bestehenden Regelungen im Hinblick auf die Wahrung der Grund- und Menschenrechte der betroffenen Personen.
- Einführung einer gesetzlichen Regelung zum Erlass eines bundesweiten Abschiebungsstopps: Schaffung einer Rechtsgrundlage für den Erlass eines bundesweiten Abschiebestopps durch die zuständige oberste Bundesbehörde.
- Streichung der Duldung nach § 60b AufenthG: Streichung der Duldung für Personen mit ungeklärter Identität nach § 60b AufenthG
- Reform des Kinder- und Jugendhilferechtes: Geregelt werden soll die Herstellung der Gesamtzuständigkeit der Kinder- und Jugendhilfe für junge Menschen mit und ohne Behinderungen unter dem Dach des SGB VIII. Die so genannte inklusive Lösung soll damit im Kontext der Kinder- und Jugendhilfe umgesetzt werden. Dies bedarf einer umfassenden Änderung von Regelungen im SGB VIII. Der Paritätische Gesamtverband begrüßt die inklusive Ausrichtung des SGB VIII und fordert eine weitgehendste inklusive Ausgestaltung der Regelung (z.B. Anpassung des Behinderungsbegriffes, Schaffung eines gemeinsamen Leistungstatbestandes, Anpassungen im Leistungs- und Leistungsvergütungsrecht etc.)
- Gesetz zur Sicherung des Zugangs zu Schutz und Beratung bei geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt: Der Paritätische Gesamtverband begrüßt den Entwurf eines Gewalthilfegesetzes zur Stärkung des Hilfesystems bei geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt ausdrücklich. Nachbesserungsbedarf besteht insbesondere im Hinblick auf den Schutz besonders vulnerabler Gruppen (z. B. geflüchtete Frauen und TIN-Personen). Zudem sollten aus Sicht des Verbandes Unklarheiten in der Zuständigkeit und der Leistungserbringung im Verhältnis zum SGB VIII behoben werden.
- Neuregelungen zum Schwangerschaftsabbruch außerhalb des Strafgesetzbuches: Nach Veröffentlichung des Berichtes der Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin fordert der Paritätische Gesamtverband eine Gesetzesinitiative zur Neuregelung des Schwangerschaftsabbruches außerhalb des Strafgesetzbuches. Außerdem wird ein Recht auf freiwillige Beratung statt einer Pflichtberatung zum Schwangerschaftsabbruch gefordert. Beides wäre im derzeitigen Schwangerschaftskonfliktgesetz regelbar.
- Ausgestaltung des BAföG: Zwar begrüßt der Paritätische eine Reihe der geplanten Maßnahmen, wie insbesondere die Studienstarthilfe, aber auch die Freibetragsanhebung und Anpassung von Sozialpauschalen, allerdings bleibt in der Gesamtbetrachtung die angekündigte BAföG-Reform deutlich hinter dem Handlungsbedarf zurück. Im Zentrum der Paritätischen Kritik steht ein nicht existenzsichernder Grundbedarf, eine nicht realitätskonforme Wohnkostenpauschale und die fehlende Automatisierung bei der Anpassung von Bedarfssätzen, Freibeträgen und Sozialpauschalen im BAföG.
- Europäische Kohäsionspolitik, Strukturfonds, Europäischer Sozialfonds (ESF), ESF-Bundesprogramme: Der Paritätische positioniert sich im Rahmen der Federführung in der BAGFW (2025/2026) zu inhaltlichen Bedarfen, Förderregionen, Interventionssätzen und Förderregularien.
- Rentenniveau / Altersarmut: Der Paritätische Gesamtverband e.V. setzt sich für ein höheres Rentenniveau ein. Dieses soll mindestens 53 Prozent erreichen. Er fordert eine Mindestrente oberhalb der Armutsgrenze für Menschen, die langjährig beschäftigt waren. Die Ressourcen für eine steuerliche Förderung der Riester-Rente soll zugunsten besonders einkommensarmer Gruppen umgewidmet werden. Leistungen für Erwerbsgeminderte und auf Reha-Leistungen angewiesene Menschen sollen verbessert werden.
- Erhöhung der Regelbedarfe in den Grundsicherungssystemen: Die Verordnung regelt die Fortschreibung der Regelbedarfe in den Grundsicherungssystemen (v.a. SGB II, SGB XII, AsylbLG). Aus der Verordnung ergibt sich 2025 eine Nullrunde bei den Leistungen, zugleich argumentiert die Verordnung, dass es bei den Grundleistungen nach §3a AsylbLG Kürzungen geben muss. Die Stellungnahme kritisiert die Nullrunde bei den Grundsicherungsleistungen. Bis Ende 2025 gibt es für die Berechtigten kein Ausgleich für Kaufkraftverluste aufgrund der Inflation. Ebenso kritisiert die Stellungnahme, dass es Kürzungen bei den Grundleistungen nach §3a AsylbLG geben soll. Eine sachliche Rechtfertigung für die Ungleichbehandlung bei der Fortschreibung findet sich nicht. Darüber hinaus bestehen erhebliche Zweifel an einer rechtlichen Zulässigkeit der Ungleichbehandlung.
- SGB III-Modernisierungsgesetz: Die Kritik des Paritätischen Gesamtverbandes setzt nicht an den ursprünglich geplanten Regelungen des SGB III-Modernisierungsgesetzes an, sondern insbesondere an den Verschärfungen im Bürgergeld, die über Formulierungshilfen ins Verfahren eingespeist werden. Bezüglich des SGB III sollten der Ausbau der Maßnahmen und die Kooperation mit anderen Rechtskreisen die Situation junger Menschen verbessern. Die Erweiterung des Auftrags der BA darf nicht die bestehende Unterstützung junger Menschen durch die Jugendhilfe und Jobcenter ersetzen. Zugleich hat der Kooperationsverbund Jugendsozialarbeit zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Modernisierung der Arbeitslosenversicherung und Arbeitsförderung aus der Perspektive der Träger von Jugendsozialarbeit und junger Menschen Stellung bezogen.
- Entwurf eines Gesetzes zur Verlängerung der Regelungen über die zulässige Miethöhe bei Mietbeginn: Der vorliegende Gesetzesentwurf bleibt aus Sicht des Paritätischen Gesamtverbands hinter den Erwartungen zurück und stellt lediglich eine Minimalversion dar. Eine stark verbesserte Mietpreisbremse, die offenkundige Regelungslücken schließt und den aktuellen Anspannungen am Mietmarkt Rechnung trägt, wäre notwendig und richtig gewesen. Vor dem Hintergrund des Regierungsbruchs und anstehenden Neuwahlen im Februar drängen wir eindringlich die politischen Kräfte im Bundestag dazu, die Mietpreisbremse vor den Neuwahlen auf den Weg zu bringen. Ansonsten drohen dramatische Folgen für die angespannten Wohnungsmärkte vieler Großstädte.
- Gesetz zur Verbesserung der inneren Sicherheit und des Asylsystems: Der Paritätische spricht sich gegen die im Entwurf angestrebten Änderungen des AsylbLG, AsylG und AufenthG aus. Diese stehen teils nicht im Einklang mit geltendem Verfassungs- und Europarecht, widersprechen teilweise europa- und völkerrechtlicher Systematik oder haben keinen unmittelbar erkennbaren Bezug zu sicherheitspolitischen Aspekten. Insbesondere der geplante Leistungsausschluss von sogenannten "Dublin-Fällen" wird aufgrund seiner Verfassungs- und Europarechtswidrigkeit und Inkaufnahme der Verelendung von Geflüchteten vom Paritätischen entschieden abgelehnt.
- Umsetzung der GEAS-Reform: Der Verband setzt sich für eine menschenrechtskonforme und rechtsstaatliche Umsetzung der GEAS-Reform ein. Er kritisiert insbesondere die sehr restriktive Umsetzung der europäischen Normen. Gefordert werden u.a. die Streichung freiheitsbeschränkender Maßnahmen, eine Begrenzung der Grenzverfahren auf verpflichtende Fälle, die Streichung der Fiktion der Nicht-Einreise bei Binnengrenzkontrollen und die Stärkung der Rechte vulnerabler Gruppen durch vollständige Umsetzung der EU-Aufnahmerichtlinie. Zudem fordert der Verband Zugang zu unabhängiger Rechtsberatung, die Aufhebung von Einschränkungen für Rechtsberater sowie die Streichung von Leistungsausschlüssen und Sanktionen im AsylbLG.
- Umsetzung und Weiterentwicklung Bundesteilhabegesetz: Mit dem Positionspapier „Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen stärken und ihre volle, wirksame und gleichberechtigte Teilhabe realisieren – Positionierung für eine Umsetzung und Weiterentwicklung des Bundesteilhabegesetzes“ formuliert der Paritätische politische Forderungen für unterschiedliche Bereiche:
Bedarfsermittlung und individuelle Teilhabeplanung
Lückenlose regionale Versorgung
Pflegeleistungen und Leistungen der Eingliederungshilfe
Zugang zu Leistungen der Eingliederungshilfe
Personal- und Fachkräftemangel
Vertragsverhandlungen
Wirtschaftlichkeits- und Qualitätsprüfungen
Schiedsstellen
Interdisziplinäre Frühförderung
Offene Hilfen / Familienunterstützende Dienste
Inklusives Wohnen
Inkl. Arbeiten
Inkl. Bildung
Teilhabeleist. zukunftsfähig weiterentwickeln
- Nichteinführung der Verordnung zur Umsetzung des Gesetzes über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag im Meldewesen: Durch eine Änderungsverordnung soll im Bereich des Meldewesens ermöglicht werden, bei Änderung des Vornamens und des Geschlechtseintrages nach SBGG, Daten zu Vornamen und Geschlechtseintrag so zu übermitteln, dass neben dem neuen Geschlechtseintrag auch der bisherige Geschlechtseintrag übermittelt und gespeichert wird. Dies soll der Nachvollziehbarkeit der Identität der betroffenen Personen z.B. für die Datenstelle der Rentenversicherung und Bundeszentralamt für Steuern, §§ 6 und 9 2. BMeldDÜV dienen. Die Stellungnahme macht deutlich, dass dies ein Eingriff in das Persönlichkeitsrecht und die Intimsphäre der betroffenen Person bzw. Personen einer hoch vulnerablen und schutzbedürftigen Gruppe darstellt und unverhältnismäßig ist.
- Haushaltskürzungen bei der Arbeitsmarktförderung benachteiligter Menschen im SGB II verhindern: Es drohen Haushaltskürzungen bei der Arbeitsmarktförderung benachteiligter Menschen im SGB II. Die entsprechenden Titel im aktuellen Haushaltsentwurf für 2025 konterkarieren das Vorhaben des Koalitionsvertrags, die Vermittlung in Arbeit zu stärken und sicherzustellen, dass die Jobcenter für die Eingliederung ausreichend Mittel zur Verfügung gestellt bekommen.
Der Paritätische Gesamtverband sieht darin mit zahlreichen Mitgliedsorganisationen, die aktiv in der Arbeitsmarktförderung sind, ein falsches Signal. In einem Offenen Brief werden die Abgeordneten des Deutschen Bundestages aufgerufen, die drohenden Kürzungen zu verhindern.
- Nachbesserung des Gesetzentwurfs zur Einführung der elektronischen Aufenthaltsüberwachung und der Täterarbeit im Gewaltschutzgesetz: Durch rechtliche Regelungen sollen Verbesserungen auf dem Gebiet des zivilrechtlichen Gewaltschutzes vorgenommen werden: Verankerung der elektronischen Aufenthaltsüberwachung (eAÜ) im Gewaltschutzgesetz, die Verpflichtung von Tätern zur Teilnahme an sozialen Trainingskursen (Täterarbeit) sowie Anpassungen im Strafrecht und Familiengerichtsgesetz. In einer gemeinsamen Stellungnahme der Frauenhauskoordinierung (FHK) und Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (BAGFW) wird sich kritisch mit den Vorhaben auseinandergesetzt.
- Konkretisierung des Rechtsanspruchs zur Ganztagsbetreuung im Grundschulalter im Gesetzentwurf zur Stärkung der Jugendarbeit: Es soll § 24 Abs.4 S.3 SGB VIII dahingehend modifiziert werden, dass in den Schulferien der Rechtsanspruch zur Ganztagsbetreuung im Grundschulalter auch dann erfüllt ist, wenn ein Angebot der Jugendarbeit gemäß § 11 SGB VIII genutzt wird. In einer Stellungnahme setzen sich die Verbände der BAGFW mit diesem Vorhaben aus Sicht freier Träger der Jugendarbeit sowie von Ganztagsangeboten der Kinder- und Jugendhilfe kritisch auseinander.
- Anpassung Gesetzentwurf zur Umsetzung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zur Vaterschaftsanfechtung: Zur Umsetzung des Urteils des Bundesverfassungsgerichtes (1 BvR 2017/21) soll eine Anpassung der Möglichkeit der Vaterschaftsanfechtung rechtlich vorgenommen werden. In der Stellungnahme wird angemerkt, dass insbesondere Familienkonstellationen, wie Patchworkfamilien und Regenbogenfamilien in einer Gesetzesänderung mitgedacht werden müssen.
- Anpassung des Gesetzentwurfs zur Modernisierung des Wehrdienstes - Wehrdienst-Modernisierungsgesetz (WDModG): Das WDModG hat erhebliche Auswirkungen auf die Strukturen der Freiwilligendienste. In einer gemeinsamen Stellungnahme der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (BAGFW) wird auf die Auswirkungen hingewiesen und deutlich gemacht, dass eine Anknüpfung an die alten Wehrdienstregelungen insbesondere aus Sicht junger Menschen nicht zielführend ist. Es droht außerdem eine massive Schwächung der Freiwilligendienststrukturen. Alternative Vorschläge werden unterbreitet.
- Anpassung des Gesetzentwurfs 13. Änderungsgesetz Grundsicherung: Ziel der Gesetzesinitiative ist die Umsetzung des Koalitionsauftrags zur Reform / Abwicklung der Bürgergeldreform. Die Vorschläge beinhalten in verschiedenen Aspekten Verschlechterungen für die Leistungsberechtigten – so sollen etwa Sanktionen verschärft, Schonvermögen reduziert und Wohnkosten gedeckelt werden. Der Paritätische kritisiert dieses Vorhaben.
- Reform der Eingliederungshilfe: Gemeinsam mit dem DBR, der Liga Selbstvertretung und den Fachverbänden fordert die BAGFW:
EGH-Leistungen weitergehend bedarfsgerecht und personenzentriert ausbauen
Passgenaue Angebote für individuelle Bedarfe
Selbstbestimmte Entscheidung über eigenen Wohnort ermöglichen
Gleichrang von Pflegeleistungen mit Leistungen der EGH
Verfahrensvereinfachungen vorantreiben (Grundantrag, vereinfachte individuelle Bedarfsermittlung, Genehmigungsfiktion in der EGH etc.)
Vertragsgeschehen (SGB IX) effizienter gestalten
- Reform Bundesteilhabegesetz: Der Paritätische fordert gemeinsam mit den anderen Spitzenverbänden unter dem Dach der BAGFW:
Bundesweite Angleichung und Vereinfachung der Bedarfsermittlung und personenzentrierten Bedarfsfeststellung
Fokussierung der Finanzmittel der EGH auf individuelle Teilhabe und lastengerechte finanzielle Ausstattung der Träger der EGH
Selbstbestimmung bei der Wahl des Wohnorts stärken
Möglichkeiten der Rechtsdurchsetzung für Menschen mit Behinderungen verbessern
Vereinbarungsprinzip im Vertragsrecht des SGB IX erhalten
Schiedsstellen stärken
Qualitäts- und Wirtschaftlichkeitsprüfungen als Qualitätsdialoge implementieren
Klimaschutz und Nachhaltigkeit sozialrechtlich verankern
Sozialplanung inklusiv ausbauen
- Gesetz zur Reform der Notfallversorgung (Notfallreform): Neben einer integrierten und interoperablen Leitstellenlandschaft mit bundesweit abgestimmten digitalisierten Schnittstellen und Qualitätsstandards soll auch eine verbindliche Integration europäischer NG112-Standards in das Notfallmanagement erreicht werden. Die Möglichkeiten der Digitalisierung sind umfassender zu nutzen. Zudem wird eine Verbesserung des Zugangs für Menschen in akuten psychischen Notlagen sowie von Menschen ohne Krankenversicherungsschutz im Kontext der Notfallversorgung gefordert.
- Nachbesserungen Schuldnerberatungsdienstegesetz: Mit dem Schuldnerberatungsdienstegesetz sollen Vorgaben der EU-Verbraucherkreditrichtlinie umgesetzt werden. Ziel ist es, sicherzustellen, dass Verbraucher*innen mit Zahlungsschwierigkeiten Zugang zu Schuldnerberatungsdiensten haben. Die AG SBV begrüßt das Vorhaben und spricht sich insbesondere für eine Kostenfreiheit der Beratungsleistung sowie einen festen Personalschlüssel, die Zuständigkeit der Länder für die Umsetzung und die Unabhängigkeit der Anbieter aus, um diesen Zugang sicherzustellen.
- Nicheinführung Rechtskreiswechsel durch das Leistungsrechtsanpassungsgesetz: Ablehnung des Rechtskreiswechsels von aus der Ukraine geflüchteten Menschen vom SGB II in das AsylbLG. Forderung u.a. einer Überarbeitung hinsichtlich der Stichtagsregelung (Verschiebung auf Inkrafttreten), der Übergangsregelungen, des Abstellens auf die Einreise der Betroffenen, Verbesserungen beim Zugang zu Gesundheitsleistungen und wohlwollende und sensible Vermögensprüfung. Ablehnung der Abschaffung der obligatorischen Anschlussversicherung bei AsylbLG-Bezug, Forderung einer Regelung zum Verbleib in der gesetzlichen Krankenversicherung.
- Anpassung Gesetzentwurf zur Umsetzung der EU-Richtlinie über Verbraucherkreditverträge: Die Verbraucherkreditrichtlinie hat das Ziel Verbraucher*innen durch frühzeitige – verpflichtende – Verweisung an unabhängige Schuldnerberatungsstellen vor einer kreditbasierten Überschuldung zu schützen. Die AG SBV unterstützt dieses Ziel. In ihrer Stellungnahme spricht sie sich dafür aus, die Verweisungsoption verbindlicher zu regeln, den expliziten Verweis auf Schuldnerberatungsstellen (vor Ablauf der 90 Tage Frist) aufzunehmen
- Umsetzung Barrierefreiheitsvorgaben UN-Behindertenrechtskonvention unter Berücksichtigung demografischer Veränderungen und Digitalisierung: Ziel der Interessenvertretung ist die Umsetzung der Vorgaben zur Barrierefreiheit der UN-Behindertenrechtskonvention vor dem Hintergrund einer alternden Gesellschaft und der zunehmenden Digitalisierung von Dienstleistungen. Die BAGFW unterstützt die Zielsetzung des Referentenentwurfs, den Zugang zu privaten Gütern und Dienstleistungen für Menschen mit Behinderungen spürbar und nachhaltig zu verbessern sowie die bauliche und kommunikative Barrierefreiheit in Bundesbehörden und anderen öffentlichen Stellen des Bundes weiter zu verbessern, sieht sie aber durch die vorgesehenen rechtlichen Änderungen bei weitem nicht erreicht.
- Einführung einer solidarischen Pflegevollversicherung als Systemwechsel: Die Bundestagsfraktion Die Linke fordert in ihrem Antrag, Leistungskürzungen in der Pflegeversicherung auszuschließen, etwa durch (Teil-)Karenzzeiten, Verschlechterungen im Pflegegrad I oder höhere Schwellenwerte bei der Einstufung in Pflegegrade. Der Paritätische unterstützt die Zielrichtung des Antrags und warnt davor, dass Leistungskürzungen und steigende Kosten die Situation Pflegebedürftiger weiter verschärfen. Eine Pflegereform darf daher nicht zu Lasten der Pflegebedürftigen gehen. Stattdessen wird ein Systemwechsel hin zu einer solidarischen Pflegevollversicherung gefordert. Eine Überprüfung der Schwellenwerte erscheint nachvollziehbar, darf jedoch nicht zu einer Schlechterstellung führen.
- Forderung einer gesetzlichen Regelung zur Refinanzierung der neuen Aufgaben für Betreuungsvereine: Die bisherigen Regelungen zur automatischen Benachrichtigung von Bevollmächtigten (bisher in §§ 3 bis 5 VRegV) sollten beibehalten werden.
Durch die geplanten Änderungen in der Verordnung über das Zentrale Vorsorgeregister ergeben sich für Betreuungsvereine - als institutionelle Nutzer des Zentralen Vorsorgeregisters - neue Aufgabenfelder, deren Refinanzierung ungeklärt ist. Eine entsprechende gesetzliche Verankerung dieser neuen Aufgabenfelder ist im BtOG (§ 15 BtOG) vorzunehmen, auch um eine Refinanzierung dieser Tätigkeiten für die Betreuungsvereine zu erreichen
- Vermeidung von Verschlechterungen bei sozialen Rechtspositionen von Leistungsberechtigten in der Grundsicherung: Das Regelungsvorhaben nimmt vielfach Verbesserungen der Rechtsposition von SGB II-Leistungsberechtigten zurück. Diese reichen von einer restriktiveren Gestaltung bei der Definition von Hilfebedürftigkeit (etwa Karenzzeit Vermögen, Neuregelung Schonvernögen), über Restriktionen bei der Erstattung der Wohnkosten bis hin zu erheblich ausgeweiteten und verschärften Sanktionsmöglichkeiten. Diese werden vom Verband kritisiert.
- Änderungsvorschläge zur Stärkung des Mieter*innenschutzes und Reduzierung von sozialen Risiken im Wohnbereich: Das Ziel der Interesseneinflussnahme besteht darin, den Mieter*innenschutz zu stärken und soziale Risiken im Wohnbereich zu reduzieren. Konkret soll erreicht werden, dass Schutzlücken im Mietrecht geschlossen und bestehende Umgehungsmöglichkeiten wirksam begrenzt werden, damit Mieter*innen verlässlicher vor steigenden Wohnkosten, Armut und Verdrängung geschützt sind. Gleichzeitig zielt die Interessenvertretung darauf ab, mehr Rechtssicherheit für Mieter*innen zu schaffen, um ihre Wohnsituation stabiler zu gestalten. Insgesamt soll dadurch Wohnungslosigkeit präventiv verhindert und der Zugang zu bezahlbarem, sicherem Wohnraum langfristig gesichert werden.
- Ablehnung des Gesetzentwurfs zur besseren Verhinderung missbräuchlicher Anerkennungen der Vaterschaft: Der Gesetzentwurf macht die Wirksamkeit von Vaterschaftsanerkennungen bei einem „aufenthaltsrechtlichen Gefälle“ grundsätzlich von der Zustimmung der Ausländerbehörde abhängig, soweit keine gesetzlichen Ausnahmetatbestände greifen. Dies ist Ausdruck eines pauschalen Generalverdachts gegenüber binationalen Paaren und Familien und Teil der aktuellen Verschärfungen im Migrationsrecht. Der Gesetzentwurf geht von einem strukturellen Missbrauchsproblem aus, obwohl dafür keine belastbaren Daten vorliegen, und belastet sowohl Familien mit Kindern als auch Verwaltung unverhältnismäßig im Vergleich zur tatsächlichen Anzahl nachgewiesener Missbrauchsfälle. Er führt zu systematischer Ungleichbehandlung im Anerkennungsverfahren; erheblicher Rechtsunsicherheit und Gefährdung des Kindeswohls.
- Änderungsvorschläge zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Änderung des Rechts der Wohn- und Geschäftsraummiete: Das Ziel der Interesseneinflussnahme besteht darin, den Mieter*innenschutz zu stärken und soziale Risiken im Wohnbereich zu reduzieren. Konkret soll erreicht werden, dass Schutzlücken im Mietrecht geschlossen und bestehende Umgehungsmöglichkeiten wirksam begrenzt werden, damit Mieter*innen verlässlicher vor steigenden Wohnkosten, Armut und Verdrängung geschützt sind. Gleichzeitig zielt die Interessenvertretung darauf ab, mehr Rechtssicherheit für Mieter*innen zu schaffen, um ihre Wohnsituation stabiler zu gestalten. Insgesamt soll dadurch Wohnungslosigkeit präventiv verhindert und der Zugang zu bezahlbarem, sicherem Wohnraum langfristig gesichert werden.
- Stärkung des Ultima-Ratio-Gebotes sowie der Selbstbestimmung der Betroffenen bei ärztlichen Zwangsmaßnahmen im Betreuungsrecht: Die BAGFW begrüßt das Ziel des Gesetzentwurfs, die Rechte betroffener Personen bei ärztlichen Zwangsmaßnahmen zu stärken. Zwangsbehandlungen sollen als Ultima Ratio weitgehend vermieden und präventive Ansätze gefördert werden. Solche Maßnahmen dürfen nur unter Bedingungen erfolgen, die eine sichere medizinische Versorgung gewährleisten; der Krankenhausstandard ist zu präzisieren. Der Vertrauensarzt soll in die Erstellung der Patientenverfügung einbezogen werden. Die Anforderungen an die „spezifische Zusatzqualifikation“ des Verfahrenspflegers sind zu klären. Die gutachterliche Unabhängigkeit ist zu sichern; beteiligte Personen sollten kein Gutachten erstellen. Die Evaluation wird begrüßt und sollte auch Patientenverfügungen, Verfahrensdauer und Behandlungsorte einbeziehen.
- Fehlendes politisches Aktionsprogramm zur Bekämpfung von Armut und sozialer Ungleichheit Siebter Armuts- und Reichtumsbericht: Der Siebte Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung („Lebenslagen in Deutschland“) ist eine allgemeine Stellungnahme zu Armut und Reichtum in Deutschland und darauf bezogene Politiken; der Bericht beinhaltet kein politisches Aktionsprogramm der Bundesregierung und bleibt insofern ohne konkrete Absichtserklärungen für das Regierungshandeln.
Die Aktivitäten des Verbandes zielen auf die angemessene Interpretation und politischen Schlussfolgerungen aus dem Bericht: Der Paritätische setzt sich für soziale Gerechtigkeit und Umverteilung ein.
- Beibehaltung der vollständigen Tarifrefinanzierung im Gesetz zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung: Der Referentenentwurf zum GKV-BStabG stellt das umfangreichste Stabilisierungspaket für die gesetzliche Krankenversicherung seit Jahrzehnten dar. Der Paritätische fordert vor allem die Beibehaltung der Tarifrefinanzierung in der häuslichen Krankenpflege, der außerklinischen Intensivpflege, der Rehabilitation und in Krankenhäusern (§ 132a, 132l SGB V), den Verzicht auf eine einseitige Belastung der Versicherten bei Zuzahlungen (§ 61 SGB V), Festzuschüssen für Zahnersatz (§ 55 SGB V) und Krankengeld (§ 44-51 SGB V) und lehnt die Ausweitung des Festbetragssystems bei Hilfsmitteln (§ 36 SGB V) ab. Er begrüßt die Einführung eines dynamischen Herstellerabschlags in der Arzneimittelherstellung (§ 130a SGB V) und fordert eine breite solidarische Neuaufstellung der Einnahmenseite der GKV.
- Stärkung des Diskriminierungsschutzes durch Änderungen im AGG: Der Paritätische begrüßt den Referentenentwurf zur Änderung des AGG und der Stärkung des Diskriminierungsschutzes grundsätzlich, sieht ihn aber als unzureichend an. Begrüßt werden die Einrichtung einer niedrigschwelligen Schlichtungsstelle bei der ADS, die Aufhebung der Beschränkung auf Massengeschäfte beim Merkmal "Geschlecht" sowie die Fristverlängerung zur Geltendmachung etwaiger Ansprüche auf vier Monate. Kritisiert werden die zu knappe personelle Ausstattung der Schlichtungsstelle sowie das Fehlen wesentlicher Reformen wie Einführung eines Verbandsklagerecht, Ausweitung des Diskriminierungsschutzes auf staatliches Handeln und Erweiterung des Merkmalskatalogs.
- Überarbeitung des Entwurfs des Nationalen Gebäuderenovierungsplans (NBRP): Der vorgelegte Entwurf des Nationalen Gebäuderenovierungsplans (NBRP) setzt zentrale Vorgaben der EU-Gebäuderichtlinie nur unzureichend um. Aus Sicht des Paritätischen fehlen insbesondere eine klare soziale Ausrichtung sowie die differenzierte Berücksichtigung sozialer Einrichtungen und einkommensarmer Haushalte. Damit droht eine verpasste Chance für eine sozial gerechte und wirksame Gebäudetransformation.
- Anpassung des Gesetzentwurfs zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und weiterer Vorschriften: Der Paritätische Gesamtverband begleitet das Gesetzgebungsvorhaben zum Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) mit dem Ziel einer sozial gerechten Wärmewende. Gegenstand der Interessenvertretung sind insbesondere die soziale Absicherung energetischer Sanierungen, die Förderung gemeinnütziger sozialer Träger, die Vereinbarkeit klimafreundlicher Heizsysteme mit sozialrechtlichen Wirtschaftlichkeitsanforderungen, ein wirksamer Mieter*innenschutz sowie verbindlichere klimapolitische Vorgaben im Gebäudesektor.
- Änderung des Gesetzes zur Errichtung der Deutschen Stiftung für Engagement und Ehrenamt (DSEE): Mit ihrer Stellungnahme verweist die BAGFW auf die bedeutende Rolle der organisierten Zivilgesellschaft, insbesondere der Freien Wohlfahrtspflege, innerhalb der Deutschen Stiftung für Engagement und Ehrenamt und setzt sich für deren nachhaltige Stärkung ein. Sie betont die Wichtigkeit einer ausgewogenen Beteiligung zivilgesellschaftlicher Akteure in den Gremien der Stiftung, um deren fachliche Expertise, gesellschaftliche Verankerung und demokratische Legitimation angemessen abzubilden. Zugleich wirbt die BAGFW dafür, den Förderauftrag der DSEE klar auf die Stärkung bestehender zivilgesellschaftlicher Strukturen auszurichten sowie Transparenz und Beteiligung dauerhaft zu sichern.
- Anpassung der Regelungen im Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Strukturreform der Kinder- und Jugendhilfe: Geplant ist eine Reform des SGB VIII hin zu einer Gesamtzuständigkeit für alle Kinder und Jugendliche mit Behinderung mit Einführungen von Vorrangregelungen für sogenannte Infrastrukturleistungen im Bereich der Hilfen zur Erziehung und der Bildungsassistenz mit der einer unbefristeten Länderöffnungsklausel. Die BAGFW spricht sich größtenteils gegen die geplanten Regelungen aus.
- Soziale Ausgestaltung des Digitale Identitätengesetzes (EUDI Wallet) Schutz vor Exklusion, Barrierefreiheit und Profilbildung sicherstellen: Der Paritätische Gesamtverband begrüßt die Einführung der EUDI-Wallet grundsätzlich als öffentliche digitale Infrastruktur, sieht in der vorliegenden Ausgestaltung jedoch erheblichen Nachsteuerungsbedarf in Bezug auf soziale Gerechtigkeit, Grundrechte, Barrierefreiheit und die Lebensrealitäten vulnerabler Personengruppen.
Der Paritätische fordert insbesondere: keine faktische oder formale Nutzungspflicht der Wallet, verbindliche und überprüfbare Barrierefreiheit, rechtsklare Regelungen zu Vertretung und Assistenz, systematische Einbindung der Freien Wohlfahrtspflege sowie strikte Zweckbindung von Attributsdaten zum Schutz vor automatisierten Bewertungs- und Entscheidungsverfahren.
- Ablehnung der geplanten Leistungskürzungen beim Wohngeld im Gesetz zur Vereinfachung und Fortentwicklung des Wohngeldgesetzes: Begleitung des Gesetzgebungsvorhaben mit dem Ziel, das Wohngeld als zentrale sozialpolitische Leistung zur Sicherung bezahlbaren Wohnens sowie zur Vermeidung von Wohnarmut, Wohnungsverlust und Wohnungslosigkeit zu erhalten und zu stärken. Insbesondere zur geplanten Aussetzung der regelmäßigen Wohngeldfortschreibung, die Halbierung der dauerhaften Heizkostenkomponente sowie die Änderung der Wohngeldformel zulasten der Leistungsberechtigten. Erhalt einer bedarfsgerechten Dynamisierung des Wohngeldes, Beibehaltung der bisherigen Heizkostenkomponente sowie keine Leistungskürzungen, die den Zugang zum Wohngeld erschweren oder die Leistungsansprüche mindern. Begrüßt werden dagegen Maßnahmen zur Verwaltungsvereinfachung, soweit sie den Zugang zum Wohngeld erleichtern und Antragsverfahren
- Einführung eines alternativen Finanzierungskonzeptes der Sozialen Pflegeversicherung und Pflegearmut bekämpfen: Der Paritätische fordert, mit dem Pflegeneuordnungsgesetz die Finanzierung der Sozialen Pflegeversicherung mit einer Pflegevollversicherung zukunftsfest und solidarisch aufzustellen. Zudem sollte der Pflegevorsorgefonds kurzfristig umgewidmet, die Einnahmebasis deutlich verbreitert durch eine Steuerfinanzierung der Rentenversicherungsbeiträge pflegender Angehöriger und die Eigenanteile durch eine verbindliche Übernahme der Investitionskosten durch die Bundesländer gesenkt werden. Zudem wird eine umfassende Stärkung der häuslichen Pflege angestrebt.
- Stärkung der häuslichen Pflege und Beibehaltung der Tarifrefinanzierung in der Pflege: Die BAGFW fordert, mit dem Pflegeneuordnungsgesetz pflegende Angehörige nicht weiter zu belasten und die Einführung der Leistungsbudgets sozialverträglich zu gestalten. Sie begrüßt die Einführung einer präventionsorientierten Pflegebegleitung, fordert dabei jedoch die Einbindung der Pflegedienste. Die BAGFW lehnt die geplante Aussetzung der Regelungen zur tariflichen Entlohnung für einen Zeitraum von insgesamt vier Jahren (2027- 2030) in ihrer Anwendung
sowohl als Zulassungsvoraussetzung als auch als Bezugspunkt der Wirtschaftlichkeit
von Personalaufwendungen ab. Die BAGFW kritisiert zudem scharf, dass der Bund sich weigert, die Kosten für die Corona-Hilfen in Höhe von insgesamt ca. 6 Mrd. Euro zu erstatten.
- Evaluation des Gesetzes zum Schutz von in der Prostitution tätigen Personen (Prostituiertenschutzgesetz - ProstSchG): Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedingungen von Sexarbeiter*innen. Verlässliche Finanzierung von Fachberatungsstellen und Unterstützung beim Ausstieg aus der Sexarbeit und beim Umgang mit Gewalterfahrungen. Ablehnung eines generellen Sexkaufverbots. Erhalt rechtlicher Rahmenbedingungen. Konsequente Bekämpfung von Menschenhandel und Zwangsprostitution. Berücksichtigung der sexuellen Teilhabe von Menschen mit Behinderungen oder hohem Unterstützungsbedarf. Ablehnung einer Anhebung des Mindestalters für Prostituierte. Ausbau der Schwangerschaftsberatung, insbesondere in ländlichen Regionen. Prüfung der Risiken von Sexarbeit während einer Schwangerschaft durch ein wissenschaftliches Gutachten, vor einer Einschränkung oder eines Verbots für (hoch-)schwangere Sexarbeiter*innen
- Änderung des Verfahrens zur Träger- und Maßnahmenzulassung im System der Akkreditierung- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV): Die Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung (AZAV) erfüllt wichtige Funktionen und setzt grundlegende Qualitätsstandards. Gleichzeitig zeigt die Praxis, dass die Zulassungen häufig nur mit einem sehr hohen bürokratischen und finanziellen Aufwand für die Träger erreicht werden können. Vor diesem Hintergrund wird die Zielsetzung im Koalitionsvertrag begrüßt, das System der Akkreditierung zur Träger- und Maßnahmenzulassung zu vereinfachen. Ziel der AZAV-Reform sollte sein, eine hohe Qualität in der Arbeitsförderung zu gewährleisten, ohne wertvolle Ressourcen in redundanten Prüf- und Dokumentationspflichten zu binden.
- Änderungen im FamFG zur Stärkung des Schutzes vor häuslicher Gewalt, der Kinderechte und der Verfahrenseffizienz: Beim vorgelegten Reformvorschlag geht es darum, das Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit zu ändern, ganz besonders mit Blick auf familiengerichtliche Verfahren im Kontext von häuslicher Gewalt. Der Paritätische bringt sich hierzu über die BAGFW, aber insbesondere auch über FHK bzw. einzelverbandlich in die Diskussion ein. Der Paritätische begrüßt die progressiven Ansätze des Reformvorschlags, die ihm – wie FHK und der BAGFW - aber teilweise nicht weit genug gehen. Der Verband fordert u.a. ebenso die bessere Rechtsstellung von Kindern, den barrierefreien Zugang zur Justiz und eine bessere Aus- und Fortbildung von Richter*innen im Bereich Gewaltschutz/familiengerichtliche Verfahren.
- Änderungen im Gesetzentwurf KiTa-Startchancen- und Qualitätsentwicklungsgesetz SCQEG: Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege fordert insbesondere eine höhere Beteiligung des Bundes an der Finanzierung der Kindertagesbetreuung.
- Änderungen im Gesetzentwurf zur Reform des Kindschaftsrechts - Kindschaftsmodernisierungsgesetz - KiMoG: Beim vorgelegten Reformvorschlag geht es darum, sich im Familienrecht stärker vom Wohl des Kindes leiten zu lassen sowie häusliche Gewalt zulasten des Gewalttäters im Sorge- und Umgangsrecht maßgeblich zu berücksichtigen. Außerdem widmet er sich Fragen des Abstammungs- und Adoptionsrechts. Der Paritätische fordert allgemein eine Modernisierung des Familienrechts, u. a. eine Verbesserung der Situation von Opfern von häuslicher- und Partnerschaftsgewalt im Sorge- und Umgangsrecht, eine Stärkung der Kinderrechte und ein transparentes und zeitgemäßes Adoptions- und Abstammungsrecht, das alle Familienkonstellationen umfasst. Besonders wichtig ist ihm auch eine Stärkung der Täterarbeit, die noch über den vorgelegten Reformvorschlag hinausgeht.
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