Mentale Gesundheit von Kindern und Jugendlichen in Deutschland (Antwort zu Drs. 21/1618)
Text
Mentale Gesundheit von Kindern und Jugendlichen in Deutschland (Antwort zu Drs. 21/1618)
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/1837
21. Wahlperiode 26.09.2025
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Anja Reinalter, Denise
Loop, Dr. Kirsten-Kappert-Gonther, weiterer Abgeordneter und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 21/1618 –
Mentale Gesundheit von Kindern und Jugendlichen in Deutschland
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Kinder und Jugendliche in Deutschland leiden zunehmend unter psychischen
Problemen. Schon vor der COVID-19-Pandemie nahm die Zahl der
diagnostizierten Depressionen in dieser Altersgruppe deutlich zu (www.uke.de/klinike
n-institute/kliniken/kinder-und-jugendpsychiatrie-psychotherapie-und-psychos
omatik/forschung/arbeitsgruppen/child-public-health/forschung/copsy-studi
e .html). Während der Schulschließungen in den Corona-Lockdowns
verschärfte sich die Lage weiter: Im Winter 2021/2022 berichtete fast die Hälfte
der 7- bis 22-Jährigen von einer verminderten Lebensqualität, 30 Prozent
litten unter Angstsymptomen, 39 Prozent fühlten sich einsam.
Inzwischen geht es Kindern und Jugendlichen zwar psychisch wieder besser –
aber immer noch deutlich schlechter als vor der Pandemie. So war der Anteil
einsamer junger Menschen im Jahr 2024 rund 50 Prozent höher als vor der
Krise (Kaman A. u. a. [2025]: Psychische Gesundheit von Kindern und
Jugendlichen in Zeiten globaler Krisen). Auch das Schulbarometer 2024 zeigt:
Mehr als jeder vierte Schüler oder jede vierte Schülerin gab an, eine geringe
Lebensqualität zu haben (Jude N. u. a. [2024]: Deutsches Schulbarometer:
Befragung Schüler:innen). Die Zahl insbesondere der Mädchen zwischen 12 und
17 Jahren mit Essstörung, die sich in klinische Behandlung begeben müssen,
ist nachweislich stark gestiegen in den letzten Jahren (vgl. www.ndr.de/nachri
chten/niedersachsen/Magersucht-Bulimie-Binge-Eating-Zahl-der-Essstoerung
en-gestiegen,essstoerung156.html).
Das Problem von psychischen Problemen insbesondere unter jungen
Menschen beschränkt sich nicht auf Deutschland. Die internationale Lancet
Psychiatry Commission on Youth Mental Health spricht inzwischen von einer
„globalen Krise der psychischen Gesundheit junger Menschen“. Die Ursachen
seien vielfältig und reichten von der COVID-19-Pandemie über globale
Megatrends wie den Klimawandel bis hin zu unregulierten sozialen Medien
(McGorry P. D. [2024]: The Lancet Psychiatry Commission on Youth Mental
Health – Policy Brief). Die Bundesschülerkonferenz, die die Interessen von
mehr als 7,5 Millionen Schülerinnen und Schülern in Deutschland vertritt,
greift diese Problematik in ihrer Kampagne „Uns geht’s gut?“ auf.
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren,
Frauen und Jugend vom 25. September 2025 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Die psychotherapeutische Versorgung von Kindern und Jugendlichen ist mit
besonderen Herausforderungen verbunden. Schwer psychisch kranke Kinder
und Jugendliche leiden nicht nur unter den direkten Symptomen ihrer
Krankheit, sie sind häufig auch nicht selbst in der Lage, geeignete Hilfen in
Anspruch zu nehmen oder überhaupt zu finden. Erschwerend kommt hinzu, dass
bestehende Hilfsangebote innerhalb der unterschiedlichen Strukturen
angeboten und dadurch teils unübersichtlich werden. Sie sind zudem auch nicht
überall in Deutschland immer verfügbar, ausreichend ausgestattet und gut zu
erreichen (vgl. www.g-ba.de/downloads/17-98-5911/250611_G-BA_Geschaeftsbe
richt_2024_BF.pdf).
Die Zunahme psychischer Belastungen bei jungen Menschen hat langfristige
Folgen für das Gesundheitswesen, die Wirtschaft und die Demokratie.
Psychische Erkrankungen können, wenn sie nicht frühzeitig behandelt werden,
lebenslang negative Folgen haben. Im Jahr 2023 beliefen sich die Kosten
psychischer Erkrankungen im Gesundheitswesen auf 63,3 Mrd. Euro (www.destat
is.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2025/08/PD25_293_236.htm). Prognosen
gehen von einer weiteren Steigerung kassenärztlicher Leistungen im Bereich
Psychotherapie bis 2030 um 23 Prozent aus (www.aerzteblatt.de/news/zi-inan
spruchnahme-vertragsaerztlicher-leistungen-wird-ansteigen-96d95dcc-1b7b-4
ad3-880a-753b60b133b6). Psychische Erkrankungen sind zudem in knapp
15 Prozent aller Krankmeldungen und in 42 Prozent der Fälle von
Frühverrentungen die Ursache (DGPPN (Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie und
Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde) e. V. [2024]: Basisdaten
Psychische Erkrankungen). Aus Sicht der Fragesteller stellen die aktuell
übergreifenden Krisen ernsthafte Bedrohungen für die seelische Gesundheit von
Kindern und Jugendlichen in Deutschland dar.
Während der COVID-19-Pandemie haben Kinder und Jugendliche aus
Solidarität mit gefährdeten, meist älteren Gruppen massive, politisch angeordnete
Einschränkungen ihres Lebens mitgetragen und damit wesentlich dazu
beigetragen, das Infektionsgeschehen unter Kontrolle zu bringen. Aus Sicht der
Fragesteller trägt die Bundesregierung deshalb eine besondere Verantwortung,
die Folgen der Pandemie für die psychische Gesundheit von Kindern und
Jugendlichen umgehend mit konkreten Schritten abzufedern.
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die Stärkung der mentalen Gesundheit von Kindern und Jugendlichen ist eines
der vordringlichen Ziele der Bundesregierung. Im Koalitionsvertrag zwischen
CDU, CSU und SPD für die 21. Legislaturperiode ist dafür eine Strategie
„Mentale Gesundheit für junge Menschen“ verankert. Die Schwerpunkte der
Strategie sollen auf Prävention und Früherkennung psychischer Erkrankungen
liegen, insbesondere durch Aufklärung und niedrigschwellige Beratung von
Eltern sowie Fortbildung von Pädagoginnen und Pädagogen sowie weiteren
Fachkräften. Ziel der Bundesregierung ist es, die Bereiche Bildung, Jugendhilfe und
Gesundheit besser miteinander zu verzahnen. Zu diesen Zwecken werden
Experimentierklauseln ermöglicht. Die Strategie „Mentale Gesundheit für junge
Menschen“ wird derzeit erarbeitet. Ziel ist, im Jahr 2026 erste konkrete Schritte
und Maßnahmen zu erreichen.
1. Welche konkreten Maßnahmen plant die Bundesregierung, um die
Häufigkeit psychischer Krankheiten sowie die gesundheitsbezogene
Lebensqualität von Kindern und Jugendlichen nachhaltig auf das Niveau vor der
COVID-19-Pandemie zu bringen?
2. Welchen Zeitplan sieht die Bundesregierung für die geplante Strategie
„Mentale Gesundheit für junge Menschen“ (Koalitionsvertrag zwischen
CDU, CSU und SPD, S. 101) vor, und wird das Bundesministerium für
Bildung, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) hier federführend
sein?
3. Auf welche Rechtsbereiche beziehen sich die geplanten
Experimentierklauseln bei der Strategie „Mentale Gesundheit für junge Menschen“
(Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD, S. 101), und für
welche Zwecke sollen diese genau ermöglicht werden?
4. Wie bezieht die Bundesregierung die Expertise junger Menschen,
vertreten etwa durch die Bundesschülerkonferenz oder den Deutschen
Bundesjugendring, konkret in die Ausarbeitung der Strategie „Mentale
Gesundheit für junge Menschen“ mit ein?
5. Wie bezieht die Bundesregierung die Expertise der Wissenschaft und
weiterer Stakeholder konkret in die Ausarbeitung der Strategie „Mentale
Gesundheit für junge Menschen“ mit ein?
6. Inwiefern fanden bereits Gespräche mit den Ländern insbesondere, aber
nicht nur, im Hinblick auf den angekündigten Fokus auf „Fortbildung
von Pädagogen und Fachkräften“ der Strategie (ebd.) statt?
7. Wie berücksichtigt die Bundesregierung in der Strategie „Mentale
Gesundheit für junge Menschen“ den Jugendmedienschutz (z. B.
Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV), Jugendschutzgesetz), um den
besonderen Risiken digitaler Medien für die psychische Gesundheit von
Kindern und Jugendlichen zu begegnen, und werden gesetzliche
Änderungen Teil der Strategie sein?
Die Fragen 1 bis 7 werden gemeinsam beantwortet.
Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen.
8. Welche Rolle spielen die drei Säulen des Startchancen-Programms zur
Verbesserung der mentalen Gesundheit von Schülerinnen und Schülern?
a) Wie ist der Zeitplan zur von der Koalition aus CDU, CSU und SPD
angekündigten Ausweitung und Weiterentwicklung des Programms
(siehe Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD, S. 101), und
inwiefern fanden hierzu schon Gespräche mit den Ländern statt?
b) Auf wie viele Schulen soll das Programm ausgeweitet werden?
c) Inwiefern soll die angekündigte Weiterentwicklung des Programms
auch Aspekte zur Förderung der mentalen Gesundheit
berücksichtigen?
Die Fragen 8 bis 8c werden gemeinsam beantwortet.
Im Rahmen der Säule II des Startchancen-Programms, der sogenannten
Chancenbudgets, sind auch Maßnahmen im Bereich Gesundheitsförderung
förderfähig. Das umfasst auch die mentale Gesundheit von Schülerinnen und
Schülern. Die Säule III des Startchancen-Programms fördert den Aufbau
multiprofessioneller Teams an Schulen, wozu auch pädagogische Fachkräfte aus den
Bereichen Gesundheitsberatung und Psychologie gehören. Die konkrete
Ausgestaltung und Umsetzung der Maßnahmen obliegen den am Startchancen-
Programm teilnehmenden Schulen sowie den jeweiligen Ländern.
Ausweitung und Weiterentwicklung des Startchancen-Programms sind
Gegenstand interner Überlegungen. Derzeit ist die Aufnahme von Schulen in das
Startchancen-Programm noch nicht abgeschlossen. Zum Schuljahr 2025/2026
sind weitere 1 869 Schulen in das Startchancen-Programm eingemündet, so
dass nunmehr 4 008 Schulen in herausfordernder Lage adressiert werden. Zum
Schuljahr 2026/2027 werden weitere 21 Schulen in das Programm einmünden.
9. Plant die Bundesregierung, über das Startchancen-Programm hinaus
Förderprogramme aufzusetzen, die die Finanzierung von
Schulsozialarbeiterstellen und schulpsychologischen Angeboten ermöglichen?
Die Bundesregierung plant in diesem Bereich derzeit keine weiteren
Förderprogramme.
10. Liegen der Bundesregierung Zahlen über den Schlüssel von
Schulsozialarbeiterin bzw. Schulsozialarbeiter und Schulpsychologin bzw.
Schulpsychologe pro Schüler vor (gerechnet in Vollzeitäquivalenten)?
a) Wenn ja, wie lauten die Zahlen (bitte nach Schulsozialarbeiterin bzw.
Schulsozialarbeiter und Schulpsychologin bzw. Schulpsychologe
sowie nach Bundesländern aufschlüsseln)?
b) Wenn nein, wie plant die Bundesregierung, sich einen Überblick über
die Versorgungslage zu verschaffen?
11. Welcher Schlüssel an Schulpsychologin bzw. Schulpsychologe pro
Schüler bzw. an Sozialarbeiterin bzw. Schulsozialarbeiter pro Schülerin bzw.
Schüler betrachtet die Bundesregierung als ideal (gerechnet in
Vollzeitäquivalenten)?
Die Fragen 10 bis 11 werden gemeinsam beantwortet.
Abschließend belastbare Zahlen über die deutschlandweit tätigen
Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter liegen der Bundesregierung nicht vor.
Entsprechend kann auch kein Schlüssel von Schulsozialarbeiterinnen und
Schulsozialarbeitern pro Schülerinnen und Schüler berechnet werden. Zur
Komplexität der Erhebung der Zahl der Schulsozialarbeiterinnen und
Schulsozialarbeiter wird auf die Ausführungen zum Thema im 17. Kinder- und
Jugendbericht verwiesen (www.bmbfsfj.bund.de/resource/blob/244626/b3ed585b0cab
1ce86b3c711d1297db7c/17-kinder-und-jugendbericht-data.pdf). Näherer Inhalt
und Umfang der Aufgaben der Schulsozialarbeit wird gemäß § 13a des Achten
Buches Sozialgesetzbuch (SGB VIII) durch Landesrecht geregelt; die
Finanzierung erfolgt nicht durch den Bund. Dementsprechend liegt keine Erhebung im
Sinne der Fragestellung durch die Bundesregierung vor und ist auch nicht
geplant.
Zum Schlüssel von Schulpsychologinnen und Schulpsychologen in den
Bundesländern liegen der Bundesregierung Zahlen des Berufsverbands Deutscher
Psychologinnen und Psychologen vor, die dem folgenden Link entnommen
werden können: www.bdp-verband.de/fileadmin/user_upload/BDP/verband/Un
tergliederungen/Sektionen/Schulpsychologie/PDF/2024_versorgungszahle
n.pdf.
12. Wie bewertet die Bundesregierung das Programm „Mental Health
Coaches“ an Schulen, auf welcher Grundlage erfolgt diese Bewertung, und
welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus der Evaluation des
Programms?
13. In welchem Umfang plant die Bundesregierung, das Programm „Mental
Health Coaches“ über das Haushaltsjahr 2025 hinaus fortzuführen, und
welche Mittel sind dafür in den kommenden Haushaltsjahren
vorgesehen?
Die Fragen 12 und 13 werden gemeinsam beantwortet.
Der Evaluationsbericht zum ersten Jahr des Programms „Mental Health
Coaches“ an Schulen ist abrufbar unter www.mental-health-coaches.de/fileadmin/u
ser_upload/onepager/News/Januar_2025/Evaluationsbericht/MHC-Evaluations
bericht_Jan2025.pdf.
Die Bundesregierung wird die Ergebnisse der Evaluation sowie die
Verhältnismäßigkeit des Mitteleinsatzes bei der Entwicklung der Strategie „Mentale
Gesundheit für junge Menschen“ berücksichtigen.
Über die Verfügbarkeit von Haushaltsmitteln ab dem Jahr 2026 für eine
mögliche Fortführung des Programmes entscheidet der Deutsche Bundestag. Der
Bundeshaushalt 2026 wird derzeit im parlamentarischen Verfahren beraten und
ist noch nicht beschlossen.
14. Welche Maßnahmen werden ergriffen, um Wartezeiten auf
therapeutische Hilfe für Kinder und Jugendliche zu verkürzen – speziell auch bei
Essstörungen –, und wie werden die Mental Health Coaches dabei als
Brücke ins reguläre Hilfesystem genutzt?
Um den besonderen Versorgungsbedürfnissen von Kindern und Jugendlichen
beim Zugang zur psychotherapeutischen Versorgung Rechnung zu tragen, ist
im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD für die 21.
Legislaturperiode vereinbart, die Voraussetzungen für die gesonderte Bedarfsplanung
psychotherapeutisch tätiger Ärztinnen und Ärzte sowie Psychotherapeutinnen
und Psychotherapeuten, die überwiegend oder ausschließlich Kinder und
Jugendliche behandeln, zu schaffen.
Mit diesem Vorhaben können weitere Niederlassungsmöglichkeiten für Kinder-
und Jugendlichenpsychotherapeutinnen und -therapeuten entstehen und
Wartezeiten auf ein wohnortnahes Therapieangebot verringert werden.
Bereits umgesetzt ist eine Änderung der Zulassungsverordnung für
Vertragsärzte (Bundesgesetzblatt 2025 I Nr. 40). Mit der am 20. Februar 2025 in Kraft
getretenen Änderung werden Patientinnen und Patienten, die einen besonders
erschwerten Zugang zur psychotherapeutischen Versorgung haben, dabei
unterstützt, einen Behandlungsplatz zu erhalten. Aufgenommen wurde ein
zusätzlicher Tatbestand zur Ermächtigung von Psychotherapeutinnen und
Psychotherapeuten sowie Ärztinnen und Ärzten zur psychotherapeutischen und
psychiatrischen Versorgung von besonders vulnerablen Patientengruppen (§ 31
Absatz 1 Satz 3 f. der Zulassungsverordnung für Vertragsärzte). Damit können
zusätzliche Behandlungskapazitäten für die psychotherapeutische und
psychiatrische Behandlung von besonders vulnerablen Menschen geschaffen werden.
Auch Kinder und Jugendliche können zu dieser Patientengruppe gehören.
Voraussetzung ist, dass die Antragstellenden beispielsweise mit einem
sozialpädiatrischen Zentrum oder einem sozialpädiatrischen Dienst kooperieren. Dadurch
wird die multiprofessionelle Zusammenarbeit zugunsten der Patientinnen und
Patienten gestärkt.
Eine Aufgabe der Mental Health Coaches ist es, Schülerinnen und Schülern
eine Einführung in das Hilfesystem bei psychischen Erkrankungen, darunter
auch Essstörungen, zu geben und ihnen aufzuzeigen, wo und wie sie Hilfe
erhalten können.
15. Welche begleitenden außerschulischen Maßnahmen (z. B. in den
Bereichen Bewegung und Kultur) sind 2025 vorgesehen, um die Wirksamkeit
des Programms „Mental Health Coaches“ zu erhöhen?
Mit der Ansiedlung des Programmes „Mental Health Coaches“ an Schulen ist
die Bundesregierung einer Empfehlung der Interministeriellen Arbeitsgruppe
(IMA) „Gesundheitliche Auswirkungen auf Kinder und Jugendliche durch
Corona“ gefolgt. In ihrem Abschlussbericht heißt es dazu: „Entsprechend des
Leitgedankens der IMA, dass Angebote zur Stärkung der Gesundheit von
Kindern und Jugendlichen für alle zugänglich und deshalb an Regelstrukturen
angebunden sein sollen, bietet sich die Schule als ein ganz zentraler Ort dafür an.“
(IMA-Abschlussbericht, S. 28, abrufbar unter www.bmbfsfj.bund.de/resource/b
lob/214866/b2bb16239600b9e257c31db91d872129/ima-abschlussbericht-gesu
ndheitliche-auswirkungen-auf-kinder-und-jugendliche-durch-corona-data.pdf).
Als außerschulische Maßnahme kann die Kinder- und Jugendarbeit im Sport
und in der Kultur einen wichtigen Beitrag zur Stärkung der mentalen
Gesundheit junger Menschen leisten. Die außerschulische Kinder- und Jugendarbeit
unterstützt die Entwicklung junger Menschen hin zu selbständigen und
selbstbestimmten Persönlichkeiten, denn dort können junge Menschen sich in
Gemeinschaft ausprobieren, Erlebtes verarbeiten, Selbstwirksamkeit erfahren,
mitbestimmen und Verantwortung übernehmen.
Das Bundesministerium für Bildung, Familien, Senioren, Frauen und Jugend
(BMBFSFJ) fördert die bundesweiten Strukturen der außerschulischen Kinder-
und Jugendarbeit im Sport und der kulturellen Kinder- und Jugendbildung
jährlich aus dem Kinder- und Jugendplan des Bundes. Zudem werden aus dem Titel
„Zukunftspaket für Bewegung, Kultur und Gesundheit“ im Jahr 2025 die
MOVE-Bewegungskampagne der Deutschen Sportjugend e. V. sowie die
MachMaMit!-Kampagne der Bundesvereinigung Kulturelle Kinder-
Jugendbildung e. V. gefördert. Die MOVE-Kampagne hat zum Ziel, durch
niederschwellige und zielgruppengerechte Angebote junge Menschen in Bewegung zu
bringen und ihre (mentale) Gesundheit zu fördern. Schwerpunkt der diesjährigen
MOVE FOR ALL-Kampagne ist es, bisher in Sportvereinen
unterrepräsentierte, benachteiligte junge Menschen zu erreichen und über Sport, Bewegung und
Engagement ihre Teilhabe und Gesundheit zu verbessern. Die MachMaMit!-
Kampagne soll junge Menschen dabei unterstützen, Angebote der kulturellen
Bildung in ihrer Umgebung zu finden und zu nutzen. Für das Jahr 2025 werden
verstärkt Kooperationen mit Akteuren außerhalb der kulturellen Bildung
gesucht (z. B. Familienzentren), um den Zugang zu kultureller Bildung gerade
von sozial schwächeren Kindern und Jugendlichen zu erhöhen.
16. Welche Rolle spielen die Mental Health Coaches im Gesamtkonzept der
Bundesregierung zur Förderung der psychischen Gesundheit von
Kindern und Jugendlichen?
Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen.
17. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung über die Strategie
„Mentale Gesundheit für junge Menschen“ hinaus, um mehr Sichtbarkeit für
die bei Kindern und Jugendlichen weitverbreiteten Krankheitsbilder wie
Depression, Angststörung oder Anorexia nervosa zu schaffen?
18. Was bedeutet konkret das im Koalitionsvertrag der Bundesregierung
formulierte Ziel, die Resilienz von Kindern und Jugendlichen zu stärken
(S. 112), und welche Schritte hat die Bundesregierung bislang
eingeleitet, um dieses Ziel zu erreichen?
19. Welchen Stellenwert misst die Bundesregierung der Prävention
psychischer Erkrankungen bei Kindern und Jugendlichen bei, um der in der
Vorbemerkung der Fragesteller benannten Krise der psychischen
Gesundheit junger Menschen entgegenzuwirken?
Die Fragen 17 bis 19 werden gemeinsam beantwortet.
Die Stärkung der mentalen Gesundheit junger Menschen ist eines der
vordringlichen Ziele der Bundesregierung. Dies geht mit der Entstigmatisierung
psychischer Erkrankungen bei Kindern und Jugendlichen, der Stärkung ihrer
Resilienz sowie der Prävention psychischer Erkrankungen bei Kindern und
Jugendlichen einher. Im Zuge der Erarbeitung einer Strategie „Mentale Gesundheit für
junge Menschen“ werden diese Aspekte berücksichtigt werden. Hierzu wird auf
die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
20. Welche konkreten Maßnahmen plant die Bundesregierung, um der
Entstehung psychischer Erkrankungen und auch Suchterkrankungen
(insbesondere in Bezug auf Alkohol und Tabak) im Kindes- und Jugendalter
präventiv entgegenzuwirken?
Die psychische Gesundheit von Kindern und Jugendlichen hängt von einer
Vielzahl von Einflussfaktoren ab. Schützende Faktoren wie Bewegung,
gesunde Ernährung und Stressbewältigung fördern die Resilienz und beeinflussen
sowohl die körperliche als auch die psychische Gesundheit günstig.
Um die Datenlage zur Gesundheit von Kindern und Jugendlichen zu
verbessern, fördert das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) seit dem 1. Januar
2025 das Projekt PINOKIJO-Pilotstudie und Konzeptentwicklung für ein
bundesweites Monitoring der Kinder- und Jugendgesundheit in einer Panel-
Kohorte am RKI (www.rki.de/DE/Themen/Nichtuebertragbare-Krankheiten/Gesundh
eit-im-Lebensverlauf/Kinder-und-Jugendgesundheit/pinokijo.html).
Die Förderung eines gesunden Aufwachsens von Kindern und Jugendlichen ist
seit langem ein Schwerpunkt des Bundesinstituts für Öffentliche Gesundheit
(BIÖG) (vormals: Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA)). Im
Portal zur Kindergesundheit (www.kindergesundheit-info.de) stellt das BIÖG
sowohl Eltern als auch Multiplikatoren (u. a. Kinderärztinnen und Kinderärzten
sowie Fachkräften aus Kitas und Schulen) umfangreiche
Informationsmaterialien zur Prävention und Gesundheitsförderung bei Kindern und Jugendlichen zur
Verfügung.
Auch für den Suchtbereich stehen geeignete Präventionsmaßnahmen im Fokus,
um Kinder und Jugendliche vor Alltagssüchten zu schützen. Im Bereich der
Tabak- und Alkoholprävention setzt das BIÖG Präventions- und
Aufklärungsmaßnahmen um und fördert diese. Die umfangreichen Angebote zur
Suchtprävention, die sich insbesondere an Jugendliche und junge Erwachsene, deren
Eltern sowie Multiplikatorinnen und Multiplikatoren richten, finden Sie hier:
www.bioeg.de/was-wir-tun/suchtpraevention/.
21. Wie ist die Finanzierung niedrigschwelliger Unterstützungsangebote für
Kinder und Jugendliche mit psychischen Belastungen – wie etwa
„Krisenchat“ oder die „Nummer gegen Kummer“ – im Rahmen des Kinder-
und Jugendplans (KJP) gesichert, und plant die Bundesregierung die
Verstetigung sowie den Ausbau vergleichbarer Projekte?
Das BMBFSFJ fördert regelmäßig niedrigschwellige Unterstützungsangebote
für Kinder und Jugendliche mit psychischen Belastungen im Rahmen des
Kinder- und Jugendplan (KJP) des Bundes.
In einer ersten Förderphase (14. Februar 2024 bis 10. Februar 2025) hat das
BMBFSFJ die Krisenchat gGmbH bei der Entwicklung einer Progressive Web
App (Webchat) – einer erweiterten Chat- und Selbsthilfe-Plattform – mit
Mitteln in Höhe von insgesamt 863 254 Euro unterstützt. Diese ermöglicht
Hilfesuchenden in Krisensituationen eine unmittelbare und kompetente multimodale
Beratung und Begleitung. Im Zuge der derzeitigen Anschlussförderung
(1. April 2025 bis 31. Dezember 2026, Gesamtförderung: 1 981 777 Euro) wird
das Beratungsangebot von Krisenchat über den Webchat bis Ende 2026 auf-
und ausgebaut, wodurch ca. 22 500 Beratungen für Kinder, Jugendliche und
junge Menschen bis 25 Jahre im Projektzeitraum angeboten werden können.
Eine Aussage darüber, ob und inwieweit eine darüberhinausgehende Förderung
der Krisenchat gGmbH erfolgt, ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich.
Die „Nummer gegen Kummer“ wird seit vielen Jahren vom BMBFSFJ
gefördert. Auch zukünftig wird eine finanzielle Unterstützung sichergestellt sein.
In Rahmen des KJP fördert das BMBFSFJ ebenfalls JUUUPORT, eine Online-
Beratungsplattform für junge Menschen, die Probleme im Netz haben. Junge
Menschen können sich dort Rat und Hilfe in der Peer-to-Peer-Beratung zu
internetspezifischen Problemen einholen. Ehrenamtlich aktive Jugendliche und
junge Erwachsene aus ganz Deutschland, die JUUUPORT-Scouts, helfen
Gleichaltrigen vertraulich bei Online-Problemen wie digitale Einsamkeit,
Cybermobbing, exzessive Mediennutzung u. v. m. Neben der Beratung informiert
JUUUUPORT auch mit Aufklärungs- und Präventionsarbeit und gibt auch
Erwachsenen so etwa Hinweise zum Umgang mit Cybermobbing.
22. Welche Rolle misst die Bundesregierung dem unregulierten Gebrauch
sozialer Medien bei der Entstehung der in der Vorbemerkung der
Fragesteller beschriebenen Krise der psychischen Gesundheit junger
Menschen zu?
Die Bundesregierung verfolgt aufmerksam die wissenschaftlichen
Erkenntnisse, Publikationen und den wissenschaftlichen Diskurs rund um das Thema
Bildschirmnutzungszeiten und deren Auswirkungen. Immer mehr
Studienergebnisse belegen: exzessive Nutzung digitaler und sozialer Medien können das
Wohlbefinden, die Lernleistung und die sozialen Kompetenzen von Kindern
und Jugendlichen enorm beeinträchtigen.
Deutschland hat sich im Rahmen der gemeinsam mit der polnischen EU-
Ratspräsidentschaft und den EU-Mitgliedstaaten am 20. Juni 2025 abgestimmten
„Ratsschlussfolgerungen zur Förderung und zum Schutz der psychischen
Gesundheit von Kindern und Jugendlichen im digitalen Zeitalter“ insbesondere für
eine stärkere Berücksichtigung der Auswirkungen des Missbrauchs bzw.
exzessiven Gebrauchs digitaler Medien auf die körperliche Gesundheit sowie die
digitale Teilhabe von Kindern und Jugendlichen durch
Medienkompetenzvermittlung und Partizipationsformate eingesetzt und die Bedeutung des Digital
Services Act (DSA) und dessen effektive Durchsetzung für den
Jugendmedienschutz durch sichere Voreinstellungen und strukturelle Vorsorgemaßnahmen
hervorgehoben.
Zudem hat die Bundesregierung am 4. September 2025 eine
Expertenkommission eingesetzt, die eine Strategie für den „Kinder- und Jugendschutz in der
digitalen Welt“ erarbeiten soll. Die Kommission wird sich auch mit den
gesundheitlichen Folgen von Medienkonsum auseinandersetzen.
23. Welche Chancen sieht die Bundesregierung in der Nutzung sozialer
Medien durch Kinder und Jugendliche, insbesondere im Hinblick auf soziale
Teilhabe und Bildung?
Grundlage des modernen Kinder- und Jugendmedienschutzes ist die UN-
Kinderrechtskonvention und hier insbesondere die Allgemeine Bemerkung Nr. 25
über die Rechte der Kinder im digitalen Umfeld. Der Fokus liegt hierbei auf
den Eckpunkten Schutz, Befähigung und Teilhabe.
Die Stärkung digitaler Aufklärung und der Medienkompetenz junger Menschen
ist ein wichtiges Anliegen. Die im Rahmen des Kinder- und Jugendplans des
Bundes geförderte Initiative „Gutes Aufwachsen mit Medien“ bündelt die
Fördermaßnahmen des BMBFSFJ zur Stärkung von Medienkompetenz von
Kindern, Jugendlichen, Eltern und Fachkräften. Eine Vielzahl von Projekten aus
den Bereichen Forschung, Ratgeber, Konferenzen und Wettbewerben engagiert
sich für das gemeinsame Ziel von Schutz, Befähigung und Teilhabe für Kinder
und Jugendliche im digitalen Raum und ermutigt junge Menschen zum
Mitmachen und Mitdiskutieren.
24. Wie bewertet die Bundesregierung das Diskussionspapier
„Jugendmedienschutz“ der Nationalen Akademie der Wissenschaften Leopoldina
(www.leopoldina.org/fileadmin/redaktion/Publikationen/Diskussionen/2
025_Diskussionspapier_Soziale_Medien.pdf), und welche Schlüsse zieht
sie daraus?
Die Publikation „Soziale Medien und die psychische Gesundheit von Kindern
und Jugendlichen“ der Nationalen Akademie der Wissenschaften Leopoldina
ist der Bundesregierung bekannt.
Die Erkenntnisse des Diskussionspapiers werden im Rahmen der Tätigkeit der
Expertenkommission „Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt“
Berücksichtigung finden.
25. Wie ist der Stand bezüglich der im Koalitionsvertrag zwischen CDU,
CSU und SPD angekündigten Expertenkommission „um eine Strategie
‚Kinder und Jugendschutz in der digitalen Welt‘ zu erarbeiten und die
Umsetzung ressort- und Ebenen übergreifend zu begleiten“
(Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD, S. 100)?
Die Expertenkommission wurde am 4. September 2025 im Rahmen der
Bundespressekonferenz offiziell vorgestellt und wird am 30. September 2025 die
Arbeit aufnehmen.
a) Welche Expertinnen und Experten werden Teil dieser Kommission
sein?
Die Expertenkommission wurde mit insgesamt 16 Expertinnen und Experten
sowie zwei Vorsitzenden aus Wissenschaft und Praxis besetzt und weist eine
breite, interdisziplinäre Kompetenz und Expertise aus.
Eine Auflistung der Vorsitzenden und der Mitglieder der Expertenkommission
findet sich hier: www.bmbfsfj.bund.de/bmbfsfj/aktuelles/pressemitteilungen/ki
nder-und-jugendschutz-in-der-digitalen-welt-bundesregierung-beruft-expertenk
ommission-ein-269660.
b) Wird auch die Expertise junger Menschen, beispielsweise vertreten
durch die Bundesschülerkonferenz, einbezogen?
Eine aktive Jugendbeteiligung ist vorgesehen. Die konkreten Formate der
Beteiligung werden derzeit noch abgestimmt.
c) Was ist der konkrete Arbeitsauftrag der Kommission und der genaue
Zeitplan?
Der Arbeitsauftrag der Expertenkommission ergibt sich aus dem
Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD für die 21. Legislaturperiode, S. 72: „Wir
wollen sicherstellen, dass sich Kinder und Jugendliche in der digitalen Welt
sicher bewegen können. Dazu werden wir eine Expertenkommission einsetzen,
um eine Strategie „Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt“ zu
erarbeiten und die Umsetzung ressort- und Ebenen übergreifend zu begleiten.“
Nach ihrer Auftaktsitzung am 30. September 2025 wird die
Expertenkommission bis zum Herbst 2026 Ergebnisse in Form konkreter
Handlungsempfehlungen für die zuständigen Akteure wie etwa Bund, Länder und Zivilgesellschaft
erarbeiten. Die Kommission wird sich unter anderem mit den notwendigen
Voraussetzungen für ein sicheres, digitales Umfeld für Kinder und Jugendliche,
den Herausforderungen durch Künstliche Intelligenz, sowie mit den
gesundheitlichen Folgen von Medienkonsum und der Stärkung von Medienkompetenz
bei Kindern, Jugendlichen, Eltern und Fachkräften auseinandersetzen.
26. Plant die Bundesregierung die Einführung einer gesetzlichen
Altersbegrenzung für die Nutzung sozialer Medien durch Kinder und
Jugendliche, und wenn nein, warum nicht?
Die Bundesregierung hält eine wissenschaftliche Grundlage für die Frage der
Einführung einer Altersgrenze für soziale Netzwerke für notwendig, da
altersgerechte Teilhabeaspekte bei einem Mindestalter zu berücksichtigen sind. Aus
diesem Grund wird sich die von der Bundesregierung einberufene
Expertenkommission „Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt“ unter anderem
mit der Prüfung der Einführung eines Mindestalters für die Nutzung sozialer
Netzwerke befassen.
27. Welche technischen oder regulatorischen Möglichkeiten sieht die
Bundesregierung, um das Alter der Nutzenden von sozialen Medien
zuverlässig, datenschutzkonform und sicher zu prüfen, ohne zudem
unerwünschte Ausgrenzung zu schaffen?
Artikel 28 Absatz 1 des Digital Services Act (DSA) sieht vor, dass Anbieter
von Online-Plattformen, die für Minderjährige zugänglich sind, geeignete und
verhältnismäßige Maßnahmen ergreifen müssen, um für ein hohes Maß an
Privatsphäre, Sicherheit und Schutz von Minderjährigen innerhalb ihres Dienstes
zu sorgen. Regelmäßig werden Altersüberprüfungen notwendig sein, um die
Pflichten des Artikels 28 Absatz 1 DSA zu erfüllen. Es liegt in der
Verantwortung der Anbieter, die technisch umsetzbaren, angemessenen und wirksamen
Möglichkeiten auszuwählen, um ihre gesetzlichen Pflichten zu erfüllen.
28. Welche technischen und regulatorischen Möglichkeiten sieht die
Bundesregierung, um auch jenseits sozialer Netzwerke Jugendschutz im Internet
besser sicherstellen zu können (z. B. in Bezug auf den Onlinekauf von
Alkohol und Tabakprodukten, die Teilnahme an Glücksspiel oder die
Prävention von Verschuldung)?
Schon heute dürfen bestimmte Dienstleistungen und Waren wie beispielsweise
Nikotinprodukte, Glücksspiel oder Pornografie nur Volljährigen digital
angeboten, an sie abgegeben oder ihnen zugänglich gemacht werden. Dies wird
üblicherweise durch eine Altersüberprüfung sichergestellt. Die Überprüfung und
Rechtsdurchsetzung liegt in der Verantwortung der zuständigen
Ordnungsbehörden.
29. Wie ist der aktuelle Stand der Prüfung durch das Bundesministerium für
Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) des von NACOA e. V.
und KidKit (Drogenhilfe Köln) entwickelten Konzepts zur Einrichtung
einer Onlineberatungsplattform für Kinder psychisch und suchtkranker
Eltern, und wann ist mit einer Entscheidung über die Förderung zu
rechnen?
Der Deutsche Bundestag beschloss im Juni 2017 einstimmig den Antrag
„Hilfen für Kinder psychisch kranker Eltern“ (Bundestagsdrucksache 18/12780).
Die infolge dieses Beschlusses eingesetzte Arbeitsgruppe veröffentlichte im
Dezember 2019 ihren Abschlussbericht und legte dem Deutschen Bundestag
19 Handlungsempfehlungen zur Verbesserung der Situation von Kindern und
Familien mit psychisch oder suchtkranken Eltern vor. Empfehlung 6 empfiehlt
„den Ausbau und die Förderung einer bundesweit öffentlichkeitswirksam
präsentierten, wissenschaftlich evaluierten, umfassend barrierefreien Online-
Plattform, die Informationen und anonyme Beratung für betroffene Kinder und
Jugendliche, die sich selbständig im Internet auf die Suche nach Hilfe machen,
bietet und für diese, wie auch für Fachkräfte, Möglichkeiten für wohnortnahe
Hilfen über eine Postleitzahlenrecherche aufzeigt.“
Diese Empfehlung Nummer 6 wird mit dem Projekt „Hilfen im Netz“
umgesetzt, indem eine bundesweite, wissenschaftlich evaluierte und barrierefreie
Online-Plattform für Kinder und Jugendliche mit sucht- und psychisch kranken
Eltern ausgebaut und gefördert wird. Die „Hilfen im Netz“ werden von
NACOA Deutschland e. V. und KidKit bzw. der Drogenhilfe Köln umgesetzt.
Der aktuelle Förderzeitraum läuft vom 1. Juli 2023 bis 30. Juni 2026 durch das
BMBFSFJ. Die vorherige Startphase (1. September 2022 bis 31. Januar 2023)
wurde durch das BMG gefördert.
30. Welche konkreten Maßnahmen werden durch die Bundesregierung in
Deutschland oder auch im Rahmen europaweiter Initiativen ergriffen, um
Kinder und Jugendliche vor suchtähnlichem Nutzungsverhalten bei
sozialen Medien, Games oder Plattformen mit Glücksspielelementen wie
Lootboxen zu schützen?
Seit der Novellierung des Jugendschutzgesetzes (JuSchG) im Jahr 2021 werden
auch Interaktions- und Nutzungsrisiken, wozu auch Lootboxen gehören, bei der
Alterskennzeichnung von Computerspielen berücksichtigt.
Die Leitlinien nach Artikel 28 Absatz 4 DSA sehen vor, dass Minderjährige
keinen Praktiken ausgesetzt sein sollen, die zu übermäßigen oder
unerwünschten Ausgaben oder einer übermäßigen Nutzung der Plattform oder zu
zwanghaftem Verhalten oder Suchtverhalten führen können.
31. Welche Bedeutung misst die Bundesregierung dem Einfluss von
Designelementen digitaler Plattformen (z. B. unendlicher Newsfeed, In-App-
Käufe, permanente Erreichbarkeit) auf die psychische Gesundheit von
Kindern und Jugendlichen bei, und wie soll hier regulatorisch oder
präventiv gegengesteuert werden?
Die Bundesregierung hat im Rahmen ihrer Stellungnahme zu den Leitlinien
nach Artikel 28 Absatz 4 DSA angeregt, dass besonders schädliche Funktionen
wie ein „unendlicher Feed“ und „Autoplay-Funktionen“ für Minderjährige
deaktiviert sind.
Auch im Rahmen der Abstimmung zu den „Ratsschlussfolgerungen zur
Förderung und zum Schutz der psychischen Gesundheit von Kindern und
Jugendlichen im digitalen Zeitalter“ mit der EU-Ratspräsidentschaft hat sich
Deutschland dafür eingesetzt, dass ein stärkerer Fokus auf die Schaffung eines sicheren
Online-Umfelds durch die Plattformen sowie auf die Verantwortung der
Anbieter, Angebote für Kinder und Jugendliche sicher zu gestalten (durch Safety by
Design und Default Settings), gelegt wird.
32. Wie bewertet die Bundesregierung die Rolle selbstverstärkender
Algorithmen sowie von KI-basierten „Companions“ (Chatbots, die
Beziehungen zu Usern simulieren) im Hinblick auf die psychische Gesundheit von
Kindern und Jugendlichen?
Die Leitlinien nach Artikel 28 Absatz 4 DSA sehen vor, dass KI-Funktionen
wie KI-Chatbots, die in eine für Minderjährige zugängliche Online-Plattform
integriert sind, nicht automatisch aktiviert werden und Minderjährige nicht
dazu angeregt oder verleitet werden, sie zu nutzen.
Weiter sehen die Leitlinien vor, dass technische Maßnahmen getroffen werden,
um Minderjährige darauf hinzuweisen, dass die Interaktion mit einer KI-
Funktion sich von der Interaktion mit Menschen unterscheidet und dass diese
Funktionen Informationen liefern können, die sachlich unrichtig und irreführend
sind. Auch sind Anbieter von Online-Plattformen angehalten, Minderjährigen
die Möglichkeit zu geben, ihre empfohlenen Feeds vollständig und dauerhaft
zurückzusetzen oder anzupassen.
33. Welche Unterstützungsangebote sollen Eltern erhalten, um ihre Kinder
im pädagogischen Umgang mit digitalen Medien und deren
Auswirkungen auf Schlaf, Aufmerksamkeit und psychische Gesundheit besser
begleiten zu können?
Die Bundesregierung fördert zahlreiche Projekte und Initiativen, die Eltern
dabei unterstützen, ihre Erziehungsverantwortung auch im digitalen Zeitalter
wahrzunehmen und so ihre eigene und die Medienkompetenz von Kindern und
Jugendlichen zu fördern.
Die Initiative „Gutes Aufwachsen mit Medien“ unterstützt im Bereich des
Kinder- und Jugendmedienschutzes bei der Stärkung von Medienkompetenz von
Kindern, Jugendlichen, Eltern und Fachkräften. Die Initiative ist ein
bundesweiter Zusammenschluss verschiedener Akteure.
Der Medienratgeber „SCHAU HIN! Was Dein Kind mit Medien macht.“
unterstützt Eltern und Erziehende mit alltagstauglichen, altersgerechten und
aktuellen Empfehlungen für den kindlichen Medienumgang. „SCHAU HIN!“
informiert über Informations- und Unterhaltungsangebote ebenso wie über Risiken
der Mediennutzung. Zudem greift „SCHAU HIN!“ aktuelle Nachrichten auf
und vermittelt diese auf ihrer Website kindgerecht.
34. Welche konkreten Maßnahmen plant die Bundesregierung, um die
psychische Gesundheit von Kindern und Jugendlichen aus
einkommensarmen Familien zu stärken, und wie sollen diese in bestehende
Hilfesysteme integriert werden?
Die Maßnahmen der Bundesregierung zur Stärkung der psychischen
Gesundheit richten sich an alle jungen Menschen. Die Bundesregierung folgt damit
dem Leitgedanken der Interministeriellen Arbeitsgruppe „Gesundheitliche
Auswirkungen auf Kinder und Jugendliche durch Corona“, dass Kinder und
Jugendliche aus belasteten Familien am ehesten mit solchen Angeboten erreicht
werden, die sich diskriminierungsfrei an alle Kinder und Jugendlichen richten
und somit keine Stigmatisierung einer bestimmten Zielgruppe auslösen können.
Darüber hinaus wird auf die Antwort zu Frage 15 verwiesen.
35. Welche Schritte unternimmt die Bundesregierung, um geflüchtete Kinder
und Jugendliche – insbesondere unbegleitete Minderjährige – in
bestehende Hilfesysteme wie Schulen, Jugendhilfe und Frühe Hilfen
einzubinden, damit ihre psychische Gesundheit gezielt gefördert wird?
Das Gesetz zur Verbesserung der Unterbringung, Versorgung und Betreuung
ausländischer Kinder und Jugendlicher (Inkrafttreten 1. November 2015)
gewährleistet, dass unbegleitete Minderjährige dem Kindeswohl entsprechend
versorgt, untergebracht und betreut werden. Die Zuständigkeit der Kinder- und
Jugendhilfe und das Leistungsspektrum des SGB VIII bieten Gewähr für die
Leistung von bedarfsgerechten Angeboten und Hilfen. Für die Umsetzung sind
Länder und Kommunen verantwortlich.
36. Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung zur Verbesserung der
Zusammenarbeit der kommunalen Hilfesysteme und relevanten
Sozialleistungsträger (z. B. Kinder- und Jugendhilfe, Suchthilfe, Öffentlicher
Gesundheitsdienst, Eingliederungshilfe) speziell zur Unterstützung von
Kindern und Jugendlichen mit psychisch erkrankten Eltern, und wie wird
dabei sichergestellt, dass die Perspektiven der betroffenen Familien
einbezogen werden?
Die Verbesserung der Zusammenarbeit der kommunalen Hilfesysteme und
relevanten Sozialleistungsträger ist eine der Empfehlungen im Abschlussbericht
der Arbeitsgruppe „Kinder psychisch- und suchterkrankter Eltern“ (vgl.
Antwort zu Frage 29). Die dortige Empfehlung 18 wird in dem Antrag „Prävention
stärken – Kinder mit psychisch oder suchtkranken Eltern unterstützen“ auf
Bundestagsdrucksache 20/12089 aufgegriffen.
Die Umsetzung kommunaler Gesamtkonzepte und entsprechender
Handlungsrahmen ist eine Aufgabe von zentraler Bedeutung. Sie liegt im
Verantwortungsbereich von Ländern und Kommunen.
37. Welcher Stand besteht aktuell bei der im Koalitionsvertrag zwischen
CDU, CSU und SPD (S. 99) angekündigten Aufstockung der
Bundesstiftung Frühe Hilfen sowie bei der modellhaften Erprobung einer
Ausweitung der Frühen Hilfen auf Kinder im Alter von vier bis sechs Jahren, die
die Bundesministerin für Bildung, Senioren, Frauen und Jugend, Karin
Prien, in der Ausschusssitzung am 18. August 2025 angekündigt hat?
Der Bund stellt jährlich und dauerhaft über den Fonds Frühe Hilfen 51 Mio.
Euro zur Sicherstellung der Netzwerke Frühe Hilfen und der psychosozialen
Unterstützung von Familien zur Verfügung. Der Koalitionsvertrag sieht vor, die
Mittel der Bundesstiftung Frühe Hilfen aufzustocken und modellhaft zu
erproben, wie die Frühen Hilfen auf Kinder im Alter von vier bis sechs Jahren
ausgeweitet werden können. Die Möglichkeiten der Umsetzung dieser
Vereinbarung werden aktuell geprüft, da alle Maßnahmen des Koalitionsvertrages auch
unter Finanzierungsvorbehalt stehen. Insgesamt ist die Stärkung der Frühen
Hilfen eine gemeinsame Aufgabe von Bund, Ländern und Kommunen.
38. Wie will die Bundesregierung die Entstigmatisierung von
Suchterkrankungen und psychischen Erkrankungen als Daueraufgabe etablieren, und
ist eine bundesweite Entstigmatisierungskampagne für Familien mit
psychisch und suchtkranken Elternteilen geplant?
Für eine derartige Kampagne stehen aktuell keine Haushaltsmittel zur
Verfügung.
Im Juli und August 2025 wurde auf rund 4 000 Freiflächen (etwa an
Bushaltestellen) mit sogenannten City-Light-Postern in verschiedenen deutschen
Städten für das Motiv von „Hilfen im Netz“ (siehe dazu Antwort zu Frage 29)
geworben, um die Angebote dieses Hilfsangebots für Kinder psychisch und
suchtkranker Eltern aufmerksam zu machen.
39. Existiert bereits ein systematischer Evaluierungs- und Monitoringprozess
zur Umsetzung der 19 Empfehlungen der Arbeitsgruppe „Kinder
psychisch- und suchtkranker Eltern“ (AG KpkE), und wenn nein, wann
plant die Bundesregierung, diesen Prozess einzurichten, und welche
konkreten Schritte sind vorgesehen, um die Umsetzung der Empfehlungen
interdisziplinär und interministeriell zu begleiten?
Die Empfehlungen der Arbeitsgruppe Kinder psychisch- und suchtkranker
Eltern (AG KpkE) wurden auf Bundesebene größtenteils umgesetzt, viele davon
durch das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG). Damit wurden wichtige
Grundlagen für eine substanzielle Verbesserung der Situation von Kindern und
Jugendlichen mit psychisch oder suchtkranken Eltern geschaffen. Die Nutzung
und Umsetzung dieser Grundlagen und Rahmenbedingungen liegt bei den
Ländern und Kommunen.
Nach § 108 Absatz 4 SGB VIII ist das BMBFSFJ verpflichtet, die Wirkungen
des KJSG zu evaluieren und darüber dem Bundestag und dem Bundesrat zu
berichten. Wissenschaftliche Standards der retrospektiven
Gesetzesfolgenabschätzung setzen eine mehrjährige Rechtsanwendung voraus. Nach
Durchführung der Evaluation wird die Bundesregierung deren Ergebnisse in ihre im
Abschlussbericht der AG KpkE vorgesehene Berichterstattung einbeziehen.
40. Wie bewertet die Bundesregierung die aktuelle Beteiligung von Kindern
und Jugendlichen an persönlichen, gesellschaftlichen und politischen
Entscheidungsprozessen, insbesondere im Hinblick auf ihre tatsächliche
Einflussnahme auf Entscheidungsprozesse und
Entscheidungsergebnisse?
Für die Bundesregierung ist es ein zentrales Anliegen, die Beteiligung von
Kindern und Jugendlichen zu stärken und junge Menschen in Entscheidungen
einzubeziehen, die ihre Lebensbereiche unmittelbar betreffen. Wirksame Kinder-
und Jugendbeteiligung bei der Gestaltung gesellschaftlicher Gegenwart und
Zukunft leistet einen wesentlichen Beitrag zur Stärkung unserer Demokratie.
Die Kinder- und Jugendbeteiligung hat in Deutschland in den vergangenen
Jahren auf allen politischen Ebenen und in nahezu allen gesellschaftlichen
Teilbereichen, vor allem in der pädagogischen Praxis, einen Aufschwung erfahren
und wird zunehmend umgesetzt.
Hinsichtlich des Sachstands zu Kinder- und Jugendbeteiligung in Deutschland
wird außerdem auf die Ergebnisse zum Nationalen Aktionsplan für Kinder- und
Jugendbeteiligung verwiesen (https://jugendstrategie.de/nap/).
41. Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Fragesteller, dass
Partizipation von Kindern und Jugendlichen politisch gewollt, aktiv gestaltet
und finanziell unterstützt werden muss, und wenn ja, mit welchen
konkreten Maßnahmen plant sie die Förderung von
Partizipationsmöglichkeiten umzusetzen?
Die Bundesregierung teilt die Auffassung der Fragesteller und verweist auf die
Ergebnisse zum Nationalen Aktionsplan für Kinder- und Jugendbeteiligung.
Für eine wirksame Ausgestaltung von Kinder- und Jugendbeteiligung sind die
allgemeinen Qualitätsstandards für Kinder- und Jugendbeteiligung (BMFSFJ/
Deutscher Bundesjugendring (Hrsg.) (2022): „Mitwirkung mit Wirkung.
Qualitätsstandards für Kinder- und Jugendbeteiligung. Impulse zur
Weiterentwicklung in Theorie und Praxis“, https://standards.jugendbeteiligung.de/) zu
berücksichtigen. Dazu gehört, dass die Beteiligung von jungen Menschen förderliche
Rahmenbedingungen benötigt, prinzipiell alle jungen Menschen ansprechen
soll, entsprechende Unterstützung und Qualifikation voraussetzt, transparent
erfolgen und regelmäßig im Hinblick auf die Zielerreichung überprüft werden
soll.
Zur Stärkung von Partizipationsmöglichkeiten fördert die Bundesregierung das
„Bundeskompetenzzentrum Kinder- und Jugendbeteiligung“ (www. k o m k j
b.de/) für die Beratung der Bundesregierung bei der Umsetzung von
Beteiligungsvorhaben sowie die „Initiative Starke Kinder- und Jugendparlamente“
(https://stakijupa.de/) zur Unterstützung von kommunalen Kinder- und
Jugendparlamenten. Außerdem entwickelt die Bundesregierung aktuell eine digitale
Plattform für Kinder und Jugendliche, welche gezielt zu Beteiligungsformaten
informiert. Damit wird eine der zentralen Forderungen von jungen Menschen
aus dem Dialogprozess zum Nationalen Aktionsplan für Kinder- und
Jugendbeteiligung umgesetzt, mit dem Ziel, dass junge Menschen sich zentral an einem
digitalen Ort möglichst niedrigschwellig zu ihren Beteiligungsmöglichkeiten
informieren können. Darüber hinaus wird der im Koalitionsvertrag festgelegte
nationale Kinder- und Jugendgipfel im Jahr 2026 umgesetzt. Dieser wird sich
unter anderem damit befassen, wie Beteiligungsmöglichkeiten für junge
Menschen weiter ausgebaut werden können. Außerdem wird auf die Sammlung der
Bundesmaßnahmen zu Kinder- und Jugendbeteiligung (https://jugendstrategi
e.de/nap/beteiligung-auf-bundesebene/) im Rahmen der Ergebnisse zum
Nationalen Aktionsplan für Kinder- und Jugendbeteiligung verwiesen.
42. Welche Barrieren bestehen nach Kenntnis der Bundesregierung für
Kinder und Jugendliche beim Zugang zu notwendigen Ressourcen für eine
wirksame Partizipation, und welche Schritte plant die Bundesregierung,
um diese Barrieren gezielt abzubauen?
Hinsichtlich der Hürden für Zugänge von jungen Menschen wird auf die
Ergebnisse zum Nationalen Aktionsplan für Kinder- und Jugendbeteiligung
verwiesen. Die Bundesregierung setzt sich dafür ein, dass alle jungen Menschen in
Deutschland ihr Leben selbstbestimmt und voller Zuversicht gestalten können.
Dazu gehört, dass Kinder und Jugendliche in unserer Gesellschaft
mitbestimmen und sich wirksam und ernsthaft einbringen und beteiligen können.
Zu den geplanten Schritten zum Abbau von Beteiligungshürden wird auf die
Antwort zu Frage 41 verwiesen.
43. Wie plant die Bundesregierung die absehbaren Folgen der gesteigerten
psychischen Belastung von Kindern und Jugendlichen für Arbeitsmarkt
und Volkswirtschaft abzufedern?
Die Maßnahmen der Bundesregierung zur Stärkung der psychischen
Gesundheit von Kindern und Jugendlichen zielen darauf ab, allen jungen Menschen ein
Aufwachsen in Gesundheit und Wohlbefinden zu ermöglichen. Gesundheit und
Wohlbefinden sind nach Auffassung der Bundesregierung wichtige
Voraussetzungen dafür sind, dass junge Menschen eine gute Bildung erlangen, später auf
dem Arbeitsmarkt Fuß fassen und ihren Beitrag zu wirtschaftlichem Wachstum
und Wohlstand in unserer Gesellschaft leisten können.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
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