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Mentale Gesundheit von Kindern und Jugendlichen in Deutschland (Antwort zu Drs. 21/1618)

dip / drucksache 26.09.2025 · WP 21 · 21/1837 · Antwort · Original ↗

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Mentale Gesundheit von Kindern und Jugendlichen in Deutschland (Antwort zu Drs. 21/1618) [Deutscher Bundestag Drucksache 21/1837 21. Wahlperiode 26.09.2025 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Anja Reinalter, Denise Loop, Dr. Kirsten-Kappert-Gonther, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 21/1618 – Mentale Gesundheit von Kindern und Jugendlichen in Deutschland V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Kinder und Jugendliche in Deutschland leiden zunehmend unter psychischen Problemen. Schon vor der COVID-19-Pandemie nahm die Zahl der diagnostizierten Depressionen in dieser Altersgruppe deutlich zu (www.uke.de/klinike n-institute/kliniken/kinder-und-jugendpsychiatrie-psychotherapie-und-psychos omatik/forschung/arbeitsgruppen/child-public-health/forschung/copsy-studi e .html). Während der Schulschließungen in den Corona-Lockdowns verschärfte sich die Lage weiter: Im Winter 2021/2022 berichtete fast die Hälfte der 7- bis 22-Jährigen von einer verminderten Lebensqualität, 30 Prozent litten unter Angstsymptomen, 39 Prozent fühlten sich einsam. Inzwischen geht es Kindern und Jugendlichen zwar psychisch wieder besser – aber immer noch deutlich schlechter als vor der Pandemie. So war der Anteil einsamer junger Menschen im Jahr 2024 rund 50 Prozent höher als vor der Krise (Kaman A. u. a. [2025]: Psychische Gesundheit von Kindern und Jugendlichen in Zeiten globaler Krisen). Auch das Schulbarometer 2024 zeigt: Mehr als jeder vierte Schüler oder jede vierte Schülerin gab an, eine geringe Lebensqualität zu haben (Jude N. u. a. [2024]: Deutsches Schulbarometer: Befragung Schüler:innen). Die Zahl insbesondere der Mädchen zwischen 12 und 17 Jahren mit Essstörung, die sich in klinische Behandlung begeben müssen, ist nachweislich stark gestiegen in den letzten Jahren (vgl. www.ndr.de/nachri chten/niedersachsen/Magersucht-Bulimie-Binge-Eating-Zahl-der-Essstoerung en-gestiegen,essstoerung156.html). Das Problem von psychischen Problemen insbesondere unter jungen Menschen beschränkt sich nicht auf Deutschland. Die internationale Lancet Psychiatry Commission on Youth Mental Health spricht inzwischen von einer „globalen Krise der psychischen Gesundheit junger Menschen“. Die Ursachen seien vielfältig und reichten von der COVID-19-Pandemie über globale Megatrends wie den Klimawandel bis hin zu unregulierten sozialen Medien (McGorry P. D. [2024]: The Lancet Psychiatry Commission on Youth Mental Health – Policy Brief). Die Bundesschülerkonferenz, die die Interessen von mehr als 7,5 Millionen Schülerinnen und Schülern in Deutschland vertritt, greift diese Problematik in ihrer Kampagne „Uns geht’s gut?“ auf. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 25. September 2025 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Die psychotherapeutische Versorgung von Kindern und Jugendlichen ist mit besonderen Herausforderungen verbunden. Schwer psychisch kranke Kinder und Jugendliche leiden nicht nur unter den direkten Symptomen ihrer Krankheit, sie sind häufig auch nicht selbst in der Lage, geeignete Hilfen in Anspruch zu nehmen oder überhaupt zu finden. Erschwerend kommt hinzu, dass bestehende Hilfsangebote innerhalb der unterschiedlichen Strukturen angeboten und dadurch teils unübersichtlich werden. Sie sind zudem auch nicht überall in Deutschland immer verfügbar, ausreichend ausgestattet und gut zu erreichen (vgl. www.g-ba.de/downloads/17-98-5911/250611_G-BA_Geschaeftsbe richt_2024_BF.pdf). Die Zunahme psychischer Belastungen bei jungen Menschen hat langfristige Folgen für das Gesundheitswesen, die Wirtschaft und die Demokratie. Psychische Erkrankungen können, wenn sie nicht frühzeitig behandelt werden, lebenslang negative Folgen haben. Im Jahr 2023 beliefen sich die Kosten psychischer Erkrankungen im Gesundheitswesen auf 63,3 Mrd. Euro (www.destat is.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2025/08/PD25_293_236.htm). Prognosen gehen von einer weiteren Steigerung kassenärztlicher Leistungen im Bereich Psychotherapie bis 2030 um 23 Prozent aus (www.aerzteblatt.de/news/zi-inan spruchnahme-vertragsaerztlicher-leistungen-wird-ansteigen-96d95dcc-1b7b-4 ad3-880a-753b60b133b6). Psychische Erkrankungen sind zudem in knapp 15 Prozent aller Krankmeldungen und in 42 Prozent der Fälle von Frühverrentungen die Ursache (DGPPN (Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde) e. V. [2024]: Basisdaten Psychische Erkrankungen). Aus Sicht der Fragesteller stellen die aktuell übergreifenden Krisen ernsthafte Bedrohungen für die seelische Gesundheit von Kindern und Jugendlichen in Deutschland dar. Während der COVID-19-Pandemie haben Kinder und Jugendliche aus Solidarität mit gefährdeten, meist älteren Gruppen massive, politisch angeordnete Einschränkungen ihres Lebens mitgetragen und damit wesentlich dazu beigetragen, das Infektionsgeschehen unter Kontrolle zu bringen. Aus Sicht der Fragesteller trägt die Bundesregierung deshalb eine besondere Verantwortung, die Folgen der Pandemie für die psychische Gesundheit von Kindern und Jugendlichen umgehend mit konkreten Schritten abzufedern. V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Die Stärkung der mentalen Gesundheit von Kindern und Jugendlichen ist eines der vordringlichen Ziele der Bundesregierung. Im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD für die 21. Legislaturperiode ist dafür eine Strategie „Mentale Gesundheit für junge Menschen“ verankert. Die Schwerpunkte der Strategie sollen auf Prävention und Früherkennung psychischer Erkrankungen liegen, insbesondere durch Aufklärung und niedrigschwellige Beratung von Eltern sowie Fortbildung von Pädagoginnen und Pädagogen sowie weiteren Fachkräften. Ziel der Bundesregierung ist es, die Bereiche Bildung, Jugendhilfe und Gesundheit besser miteinander zu verzahnen. Zu diesen Zwecken werden Experimentierklauseln ermöglicht. Die Strategie „Mentale Gesundheit für junge Menschen“ wird derzeit erarbeitet. Ziel ist, im Jahr 2026 erste konkrete Schritte und Maßnahmen zu erreichen.  1. Welche konkreten Maßnahmen plant die Bundesregierung, um die Häufigkeit psychischer Krankheiten sowie die gesundheitsbezogene Lebensqualität von Kindern und Jugendlichen nachhaltig auf das Niveau vor der COVID-19-Pandemie zu bringen?  2. Welchen Zeitplan sieht die Bundesregierung für die geplante Strategie „Mentale Gesundheit für junge Menschen“ (Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD, S. 101) vor, und wird das Bundesministerium für Bildung, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) hier federführend sein?  3. Auf welche Rechtsbereiche beziehen sich die geplanten Experimentierklauseln bei der Strategie „Mentale Gesundheit für junge Menschen“ (Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD, S. 101), und für welche Zwecke sollen diese genau ermöglicht werden?  4. Wie bezieht die Bundesregierung die Expertise junger Menschen, vertreten etwa durch die Bundesschülerkonferenz oder den Deutschen Bundesjugendring, konkret in die Ausarbeitung der Strategie „Mentale Gesundheit für junge Menschen“ mit ein?  5. Wie bezieht die Bundesregierung die Expertise der Wissenschaft und weiterer Stakeholder konkret in die Ausarbeitung der Strategie „Mentale Gesundheit für junge Menschen“ mit ein?  6. Inwiefern fanden bereits Gespräche mit den Ländern insbesondere, aber nicht nur, im Hinblick auf den angekündigten Fokus auf „Fortbildung von Pädagogen und Fachkräften“ der Strategie (ebd.) statt?  7. Wie berücksichtigt die Bundesregierung in der Strategie „Mentale Gesundheit für junge Menschen“ den Jugendmedienschutz (z. B. Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV), Jugendschutzgesetz), um den besonderen Risiken digitaler Medien für die psychische Gesundheit von Kindern und Jugendlichen zu begegnen, und werden gesetzliche Änderungen Teil der Strategie sein? Die Fragen 1 bis 7 werden gemeinsam beantwortet. Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen.  8. Welche Rolle spielen die drei Säulen des Startchancen-Programms zur Verbesserung der mentalen Gesundheit von Schülerinnen und Schülern? a) Wie ist der Zeitplan zur von der Koalition aus CDU, CSU und SPD angekündigten Ausweitung und Weiterentwicklung des Programms (siehe Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD, S. 101), und inwiefern fanden hierzu schon Gespräche mit den Ländern statt? b) Auf wie viele Schulen soll das Programm ausgeweitet werden? c) Inwiefern soll die angekündigte Weiterentwicklung des Programms auch Aspekte zur Förderung der mentalen Gesundheit berücksichtigen? Die Fragen 8 bis 8c werden gemeinsam beantwortet. Im Rahmen der Säule II des Startchancen-Programms, der sogenannten Chancenbudgets, sind auch Maßnahmen im Bereich Gesundheitsförderung förderfähig. Das umfasst auch die mentale Gesundheit von Schülerinnen und Schülern. Die Säule III des Startchancen-Programms fördert den Aufbau multiprofessioneller Teams an Schulen, wozu auch pädagogische Fachkräfte aus den Bereichen Gesundheitsberatung und Psychologie gehören. Die konkrete Ausgestaltung und Umsetzung der Maßnahmen obliegen den am Startchancen- Programm teilnehmenden Schulen sowie den jeweiligen Ländern. Ausweitung und Weiterentwicklung des Startchancen-Programms sind Gegenstand interner Überlegungen. Derzeit ist die Aufnahme von Schulen in das Startchancen-Programm noch nicht abgeschlossen. Zum Schuljahr 2025/2026 sind weitere 1 869 Schulen in das Startchancen-Programm eingemündet, so dass nunmehr 4 008 Schulen in herausfordernder Lage adressiert werden. Zum Schuljahr 2026/2027 werden weitere 21 Schulen in das Programm einmünden.  9. Plant die Bundesregierung, über das Startchancen-Programm hinaus Förderprogramme aufzusetzen, die die Finanzierung von Schulsozialarbeiterstellen und schulpsychologischen Angeboten ermöglichen? Die Bundesregierung plant in diesem Bereich derzeit keine weiteren Förderprogramme. 10. Liegen der Bundesregierung Zahlen über den Schlüssel von Schulsozialarbeiterin bzw. Schulsozialarbeiter und Schulpsychologin bzw. Schulpsychologe pro Schüler vor (gerechnet in Vollzeitäquivalenten)? a) Wenn ja, wie lauten die Zahlen (bitte nach Schulsozialarbeiterin bzw. Schulsozialarbeiter und Schulpsychologin bzw. Schulpsychologe sowie nach Bundesländern aufschlüsseln)? b) Wenn nein, wie plant die Bundesregierung, sich einen Überblick über die Versorgungslage zu verschaffen? 11. Welcher Schlüssel an Schulpsychologin bzw. Schulpsychologe pro Schüler bzw. an Sozialarbeiterin bzw. Schulsozialarbeiter pro Schülerin bzw. Schüler betrachtet die Bundesregierung als ideal (gerechnet in Vollzeitäquivalenten)? Die Fragen 10 bis 11 werden gemeinsam beantwortet. Abschließend belastbare Zahlen über die deutschlandweit tätigen Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter liegen der Bundesregierung nicht vor. Entsprechend kann auch kein Schlüssel von Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeitern pro Schülerinnen und Schüler berechnet werden. Zur Komplexität der Erhebung der Zahl der Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter wird auf die Ausführungen zum Thema im 17. Kinder- und Jugendbericht verwiesen (www.bmbfsfj.bund.de/resource/blob/244626/b3ed585b0cab 1ce86b3c711d1297db7c/17-kinder-und-jugendbericht-data.pdf). Näherer Inhalt und Umfang der Aufgaben der Schulsozialarbeit wird gemäß § 13a des Achten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VIII) durch Landesrecht geregelt; die Finanzierung erfolgt nicht durch den Bund. Dementsprechend liegt keine Erhebung im Sinne der Fragestellung durch die Bundesregierung vor und ist auch nicht geplant. Zum Schlüssel von Schulpsychologinnen und Schulpsychologen in den Bundesländern liegen der Bundesregierung Zahlen des Berufsverbands Deutscher Psychologinnen und Psychologen vor, die dem folgenden Link entnommen werden können: www.bdp-verband.de/fileadmin/user_upload/BDP/verband/Un tergliederungen/Sektionen/Schulpsychologie/PDF/2024_versorgungszahle n.pdf. 12. Wie bewertet die Bundesregierung das Programm „Mental Health Coaches“ an Schulen, auf welcher Grundlage erfolgt diese Bewertung, und welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus der Evaluation des Programms? 13. In welchem Umfang plant die Bundesregierung, das Programm „Mental Health Coaches“ über das Haushaltsjahr 2025 hinaus fortzuführen, und welche Mittel sind dafür in den kommenden Haushaltsjahren vorgesehen? Die Fragen 12 und 13 werden gemeinsam beantwortet. Der Evaluationsbericht zum ersten Jahr des Programms „Mental Health Coaches“ an Schulen ist abrufbar unter www.mental-health-coaches.de/fileadmin/u ser_upload/onepager/News/Januar_2025/Evaluationsbericht/MHC-Evaluations bericht_Jan2025.pdf. Die Bundesregierung wird die Ergebnisse der Evaluation sowie die Verhältnismäßigkeit des Mitteleinsatzes bei der Entwicklung der Strategie „Mentale Gesundheit für junge Menschen“ berücksichtigen. Über die Verfügbarkeit von Haushaltsmitteln ab dem Jahr 2026 für eine mögliche Fortführung des Programmes entscheidet der Deutsche Bundestag. Der Bundeshaushalt 2026 wird derzeit im parlamentarischen Verfahren beraten und ist noch nicht beschlossen. 14. Welche Maßnahmen werden ergriffen, um Wartezeiten auf therapeutische Hilfe für Kinder und Jugendliche zu verkürzen – speziell auch bei Essstörungen –, und wie werden die Mental Health Coaches dabei als Brücke ins reguläre Hilfesystem genutzt? Um den besonderen Versorgungsbedürfnissen von Kindern und Jugendlichen beim Zugang zur psychotherapeutischen Versorgung Rechnung zu tragen, ist im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD für die 21. Legislaturperiode vereinbart, die Voraussetzungen für die gesonderte Bedarfsplanung psychotherapeutisch tätiger Ärztinnen und Ärzte sowie Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten, die überwiegend oder ausschließlich Kinder und Jugendliche behandeln, zu schaffen. Mit diesem Vorhaben können weitere Niederlassungsmöglichkeiten für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen und -therapeuten entstehen und Wartezeiten auf ein wohnortnahes Therapieangebot verringert werden. Bereits umgesetzt ist eine Änderung der Zulassungsverordnung für Vertragsärzte (Bundesgesetzblatt 2025 I Nr. 40). Mit der am 20. Februar 2025 in Kraft getretenen Änderung werden Patientinnen und Patienten, die einen besonders erschwerten Zugang zur psychotherapeutischen Versorgung haben, dabei unterstützt, einen Behandlungsplatz zu erhalten. Aufgenommen wurde ein zusätzlicher Tatbestand zur Ermächtigung von Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten sowie Ärztinnen und Ärzten zur psychotherapeutischen und psychiatrischen Versorgung von besonders vulnerablen Patientengruppen (§ 31 Absatz 1 Satz 3 f. der Zulassungsverordnung für Vertragsärzte). Damit können zusätzliche Behandlungskapazitäten für die psychotherapeutische und psychiatrische Behandlung von besonders vulnerablen Menschen geschaffen werden. Auch Kinder und Jugendliche können zu dieser Patientengruppe gehören. Voraussetzung ist, dass die Antragstellenden beispielsweise mit einem sozialpädiatrischen Zentrum oder einem sozialpädiatrischen Dienst kooperieren. Dadurch wird die multiprofessionelle Zusammenarbeit zugunsten der Patientinnen und Patienten gestärkt. Eine Aufgabe der Mental Health Coaches ist es, Schülerinnen und Schülern eine Einführung in das Hilfesystem bei psychischen Erkrankungen, darunter auch Essstörungen, zu geben und ihnen aufzuzeigen, wo und wie sie Hilfe erhalten können. 15. Welche begleitenden außerschulischen Maßnahmen (z. B. in den Bereichen Bewegung und Kultur) sind 2025 vorgesehen, um die Wirksamkeit des Programms „Mental Health Coaches“ zu erhöhen? Mit der Ansiedlung des Programmes „Mental Health Coaches“ an Schulen ist die Bundesregierung einer Empfehlung der Interministeriellen Arbeitsgruppe (IMA) „Gesundheitliche Auswirkungen auf Kinder und Jugendliche durch Corona“ gefolgt. In ihrem Abschlussbericht heißt es dazu: „Entsprechend des Leitgedankens der IMA, dass Angebote zur Stärkung der Gesundheit von Kindern und Jugendlichen für alle zugänglich und deshalb an Regelstrukturen angebunden sein sollen, bietet sich die Schule als ein ganz zentraler Ort dafür an.“ (IMA-Abschlussbericht, S. 28, abrufbar unter www.bmbfsfj.bund.de/resource/b lob/214866/b2bb16239600b9e257c31db91d872129/ima-abschlussbericht-gesu ndheitliche-auswirkungen-auf-kinder-und-jugendliche-durch-corona-data.pdf). Als außerschulische Maßnahme kann die Kinder- und Jugendarbeit im Sport und in der Kultur einen wichtigen Beitrag zur Stärkung der mentalen Gesundheit junger Menschen leisten. Die außerschulische Kinder- und Jugendarbeit unterstützt die Entwicklung junger Menschen hin zu selbständigen und selbstbestimmten Persönlichkeiten, denn dort können junge Menschen sich in Gemeinschaft ausprobieren, Erlebtes verarbeiten, Selbstwirksamkeit erfahren, mitbestimmen und Verantwortung übernehmen. Das Bundesministerium für Bildung, Familien, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) fördert die bundesweiten Strukturen der außerschulischen Kinder- und Jugendarbeit im Sport und der kulturellen Kinder- und Jugendbildung jährlich aus dem Kinder- und Jugendplan des Bundes. Zudem werden aus dem Titel „Zukunftspaket für Bewegung, Kultur und Gesundheit“ im Jahr 2025 die MOVE-Bewegungskampagne der Deutschen Sportjugend e. V. sowie die MachMaMit!-Kampagne der Bundesvereinigung Kulturelle Kinder- Jugendbildung e. V. gefördert. Die MOVE-Kampagne hat zum Ziel, durch niederschwellige und zielgruppengerechte Angebote junge Menschen in Bewegung zu bringen und ihre (mentale) Gesundheit zu fördern. Schwerpunkt der diesjährigen MOVE FOR ALL-Kampagne ist es, bisher in Sportvereinen unterrepräsentierte, benachteiligte junge Menschen zu erreichen und über Sport, Bewegung und Engagement ihre Teilhabe und Gesundheit zu verbessern. Die MachMaMit!- Kampagne soll junge Menschen dabei unterstützen, Angebote der kulturellen Bildung in ihrer Umgebung zu finden und zu nutzen. Für das Jahr 2025 werden verstärkt Kooperationen mit Akteuren außerhalb der kulturellen Bildung gesucht (z. B. Familienzentren), um den Zugang zu kultureller Bildung gerade von sozial schwächeren Kindern und Jugendlichen zu erhöhen. 16. Welche Rolle spielen die Mental Health Coaches im Gesamtkonzept der Bundesregierung zur Förderung der psychischen Gesundheit von Kindern und Jugendlichen? Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen. 17. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung über die Strategie „Mentale Gesundheit für junge Menschen“ hinaus, um mehr Sichtbarkeit für die bei Kindern und Jugendlichen weitverbreiteten Krankheitsbilder wie Depression, Angststörung oder Anorexia nervosa zu schaffen? 18. Was bedeutet konkret das im Koalitionsvertrag der Bundesregierung formulierte Ziel, die Resilienz von Kindern und Jugendlichen zu stärken (S. 112), und welche Schritte hat die Bundesregierung bislang eingeleitet, um dieses Ziel zu erreichen? 19. Welchen Stellenwert misst die Bundesregierung der Prävention psychischer Erkrankungen bei Kindern und Jugendlichen bei, um der in der Vorbemerkung der Fragesteller benannten Krise der psychischen Gesundheit junger Menschen entgegenzuwirken? Die Fragen 17 bis 19 werden gemeinsam beantwortet. Die Stärkung der mentalen Gesundheit junger Menschen ist eines der vordringlichen Ziele der Bundesregierung. Dies geht mit der Entstigmatisierung psychischer Erkrankungen bei Kindern und Jugendlichen, der Stärkung ihrer Resilienz sowie der Prävention psychischer Erkrankungen bei Kindern und Jugendlichen einher. Im Zuge der Erarbeitung einer Strategie „Mentale Gesundheit für junge Menschen“ werden diese Aspekte berücksichtigt werden. Hierzu wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. 20. Welche konkreten Maßnahmen plant die Bundesregierung, um der Entstehung psychischer Erkrankungen und auch Suchterkrankungen (insbesondere in Bezug auf Alkohol und Tabak) im Kindes- und Jugendalter präventiv entgegenzuwirken? Die psychische Gesundheit von Kindern und Jugendlichen hängt von einer Vielzahl von Einflussfaktoren ab. Schützende Faktoren wie Bewegung, gesunde Ernährung und Stressbewältigung fördern die Resilienz und beeinflussen sowohl die körperliche als auch die psychische Gesundheit günstig. Um die Datenlage zur Gesundheit von Kindern und Jugendlichen zu verbessern, fördert das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) seit dem 1. Januar 2025 das Projekt PINOKIJO-Pilotstudie und Konzeptentwicklung für ein bundesweites Monitoring der Kinder- und Jugendgesundheit in einer Panel- Kohorte am RKI (www.rki.de/DE/Themen/Nichtuebertragbare-Krankheiten/Gesundh eit-im-Lebensverlauf/Kinder-und-Jugendgesundheit/pinokijo.html). Die Förderung eines gesunden Aufwachsens von Kindern und Jugendlichen ist seit langem ein Schwerpunkt des Bundesinstituts für Öffentliche Gesundheit (BIÖG) (vormals: Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA)). Im Portal zur Kindergesundheit (www.kindergesundheit-info.de) stellt das BIÖG sowohl Eltern als auch Multiplikatoren (u. a. Kinderärztinnen und Kinderärzten sowie Fachkräften aus Kitas und Schulen) umfangreiche Informationsmaterialien zur Prävention und Gesundheitsförderung bei Kindern und Jugendlichen zur Verfügung. Auch für den Suchtbereich stehen geeignete Präventionsmaßnahmen im Fokus, um Kinder und Jugendliche vor Alltagssüchten zu schützen. Im Bereich der Tabak- und Alkoholprävention setzt das BIÖG Präventions- und Aufklärungsmaßnahmen um und fördert diese. Die umfangreichen Angebote zur Suchtprävention, die sich insbesondere an Jugendliche und junge Erwachsene, deren Eltern sowie Multiplikatorinnen und Multiplikatoren richten, finden Sie hier: www.bioeg.de/was-wir-tun/suchtpraevention/. 21. Wie ist die Finanzierung niedrigschwelliger Unterstützungsangebote für Kinder und Jugendliche mit psychischen Belastungen – wie etwa „Krisenchat“ oder die „Nummer gegen Kummer“ – im Rahmen des Kinder- und Jugendplans (KJP) gesichert, und plant die Bundesregierung die Verstetigung sowie den Ausbau vergleichbarer Projekte? Das BMBFSFJ fördert regelmäßig niedrigschwellige Unterstützungsangebote für Kinder und Jugendliche mit psychischen Belastungen im Rahmen des Kinder- und Jugendplan (KJP) des Bundes. In einer ersten Förderphase (14. Februar 2024 bis 10. Februar 2025) hat das BMBFSFJ die Krisenchat gGmbH bei der Entwicklung einer Progressive Web App (Webchat) – einer erweiterten Chat- und Selbsthilfe-Plattform – mit Mitteln in Höhe von insgesamt 863 254 Euro unterstützt. Diese ermöglicht Hilfesuchenden in Krisensituationen eine unmittelbare und kompetente multimodale Beratung und Begleitung. Im Zuge der derzeitigen Anschlussförderung (1. April 2025 bis 31. Dezember 2026, Gesamtförderung: 1 981 777 Euro) wird das Beratungsangebot von Krisenchat über den Webchat bis Ende 2026 auf- und ausgebaut, wodurch ca. 22 500 Beratungen für Kinder, Jugendliche und junge Menschen bis 25 Jahre im Projektzeitraum angeboten werden können. Eine Aussage darüber, ob und inwieweit eine darüberhinausgehende Förderung der Krisenchat gGmbH erfolgt, ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich. Die „Nummer gegen Kummer“ wird seit vielen Jahren vom BMBFSFJ gefördert. Auch zukünftig wird eine finanzielle Unterstützung sichergestellt sein. In Rahmen des KJP fördert das BMBFSFJ ebenfalls JUUUPORT, eine Online- Beratungsplattform für junge Menschen, die Probleme im Netz haben. Junge Menschen können sich dort Rat und Hilfe in der Peer-to-Peer-Beratung zu internetspezifischen Problemen einholen. Ehrenamtlich aktive Jugendliche und junge Erwachsene aus ganz Deutschland, die JUUUPORT-Scouts, helfen Gleichaltrigen vertraulich bei Online-Problemen wie digitale Einsamkeit, Cybermobbing, exzessive Mediennutzung u. v. m. Neben der Beratung informiert JUUUUPORT auch mit Aufklärungs- und Präventionsarbeit und gibt auch Erwachsenen so etwa Hinweise zum Umgang mit Cybermobbing. 22. Welche Rolle misst die Bundesregierung dem unregulierten Gebrauch sozialer Medien bei der Entstehung der in der Vorbemerkung der Fragesteller beschriebenen Krise der psychischen Gesundheit junger Menschen zu? Die Bundesregierung verfolgt aufmerksam die wissenschaftlichen Erkenntnisse, Publikationen und den wissenschaftlichen Diskurs rund um das Thema Bildschirmnutzungszeiten und deren Auswirkungen. Immer mehr Studienergebnisse belegen: exzessive Nutzung digitaler und sozialer Medien können das Wohlbefinden, die Lernleistung und die sozialen Kompetenzen von Kindern und Jugendlichen enorm beeinträchtigen. Deutschland hat sich im Rahmen der gemeinsam mit der polnischen EU- Ratspräsidentschaft und den EU-Mitgliedstaaten am 20. Juni 2025 abgestimmten „Ratsschlussfolgerungen zur Förderung und zum Schutz der psychischen Gesundheit von Kindern und Jugendlichen im digitalen Zeitalter“ insbesondere für eine stärkere Berücksichtigung der Auswirkungen des Missbrauchs bzw. exzessiven Gebrauchs digitaler Medien auf die körperliche Gesundheit sowie die digitale Teilhabe von Kindern und Jugendlichen durch Medienkompetenzvermittlung und Partizipationsformate eingesetzt und die Bedeutung des Digital Services Act (DSA) und dessen effektive Durchsetzung für den Jugendmedienschutz durch sichere Voreinstellungen und strukturelle Vorsorgemaßnahmen hervorgehoben. Zudem hat die Bundesregierung am 4. September 2025 eine Expertenkommission eingesetzt, die eine Strategie für den „Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt“ erarbeiten soll. Die Kommission wird sich auch mit den gesundheitlichen Folgen von Medienkonsum auseinandersetzen. 23. Welche Chancen sieht die Bundesregierung in der Nutzung sozialer Medien durch Kinder und Jugendliche, insbesondere im Hinblick auf soziale Teilhabe und Bildung? Grundlage des modernen Kinder- und Jugendmedienschutzes ist die UN- Kinderrechtskonvention und hier insbesondere die Allgemeine Bemerkung Nr. 25 über die Rechte der Kinder im digitalen Umfeld. Der Fokus liegt hierbei auf den Eckpunkten Schutz, Befähigung und Teilhabe. Die Stärkung digitaler Aufklärung und der Medienkompetenz junger Menschen ist ein wichtiges Anliegen. Die im Rahmen des Kinder- und Jugendplans des Bundes geförderte Initiative „Gutes Aufwachsen mit Medien“ bündelt die Fördermaßnahmen des BMBFSFJ zur Stärkung von Medienkompetenz von Kindern, Jugendlichen, Eltern und Fachkräften. Eine Vielzahl von Projekten aus den Bereichen Forschung, Ratgeber, Konferenzen und Wettbewerben engagiert sich für das gemeinsame Ziel von Schutz, Befähigung und Teilhabe für Kinder und Jugendliche im digitalen Raum und ermutigt junge Menschen zum Mitmachen und Mitdiskutieren. 24. Wie bewertet die Bundesregierung das Diskussionspapier „Jugendmedienschutz“ der Nationalen Akademie der Wissenschaften Leopoldina (www.leopoldina.org/fileadmin/redaktion/Publikationen/Diskussionen/2 025_Diskussionspapier_Soziale_Medien.pdf), und welche Schlüsse zieht sie daraus? Die Publikation „Soziale Medien und die psychische Gesundheit von Kindern und Jugendlichen“ der Nationalen Akademie der Wissenschaften Leopoldina ist der Bundesregierung bekannt. Die Erkenntnisse des Diskussionspapiers werden im Rahmen der Tätigkeit der Expertenkommission „Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt“ Berücksichtigung finden. 25. Wie ist der Stand bezüglich der im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD angekündigten Expertenkommission „um eine Strategie ‚Kinder und Jugendschutz in der digitalen Welt‘ zu erarbeiten und die Umsetzung ressort- und Ebenen übergreifend zu begleiten“ (Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD, S. 100)? Die Expertenkommission wurde am 4. September 2025 im Rahmen der Bundespressekonferenz offiziell vorgestellt und wird am 30. September 2025 die Arbeit aufnehmen. a) Welche Expertinnen und Experten werden Teil dieser Kommission sein? Die Expertenkommission wurde mit insgesamt 16 Expertinnen und Experten sowie zwei Vorsitzenden aus Wissenschaft und Praxis besetzt und weist eine breite, interdisziplinäre Kompetenz und Expertise aus. Eine Auflistung der Vorsitzenden und der Mitglieder der Expertenkommission findet sich hier: www.bmbfsfj.bund.de/bmbfsfj/aktuelles/pressemitteilungen/ki nder-und-jugendschutz-in-der-digitalen-welt-bundesregierung-beruft-expertenk ommission-ein-269660. b) Wird auch die Expertise junger Menschen, beispielsweise vertreten durch die Bundesschülerkonferenz, einbezogen? Eine aktive Jugendbeteiligung ist vorgesehen. Die konkreten Formate der Beteiligung werden derzeit noch abgestimmt. c) Was ist der konkrete Arbeitsauftrag der Kommission und der genaue Zeitplan? Der Arbeitsauftrag der Expertenkommission ergibt sich aus dem Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD für die 21. Legislaturperiode, S. 72: „Wir wollen sicherstellen, dass sich Kinder und Jugendliche in der digitalen Welt sicher bewegen können. Dazu werden wir eine Expertenkommission einsetzen, um eine Strategie „Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt“ zu erarbeiten und die Umsetzung ressort- und Ebenen übergreifend zu begleiten.“ Nach ihrer Auftaktsitzung am 30. September 2025 wird die Expertenkommission bis zum Herbst 2026 Ergebnisse in Form konkreter Handlungsempfehlungen für die zuständigen Akteure wie etwa Bund, Länder und Zivilgesellschaft erarbeiten. Die Kommission wird sich unter anderem mit den notwendigen Voraussetzungen für ein sicheres, digitales Umfeld für Kinder und Jugendliche, den Herausforderungen durch Künstliche Intelligenz, sowie mit den gesundheitlichen Folgen von Medienkonsum und der Stärkung von Medienkompetenz bei Kindern, Jugendlichen, Eltern und Fachkräften auseinandersetzen. 26. Plant die Bundesregierung die Einführung einer gesetzlichen Altersbegrenzung für die Nutzung sozialer Medien durch Kinder und Jugendliche, und wenn nein, warum nicht? Die Bundesregierung hält eine wissenschaftliche Grundlage für die Frage der Einführung einer Altersgrenze für soziale Netzwerke für notwendig, da altersgerechte Teilhabeaspekte bei einem Mindestalter zu berücksichtigen sind. Aus diesem Grund wird sich die von der Bundesregierung einberufene Expertenkommission „Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt“ unter anderem mit der Prüfung der Einführung eines Mindestalters für die Nutzung sozialer Netzwerke befassen. 27. Welche technischen oder regulatorischen Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, um das Alter der Nutzenden von sozialen Medien zuverlässig, datenschutzkonform und sicher zu prüfen, ohne zudem unerwünschte Ausgrenzung zu schaffen? Artikel 28 Absatz 1 des Digital Services Act (DSA) sieht vor, dass Anbieter von Online-Plattformen, die für Minderjährige zugänglich sind, geeignete und verhältnismäßige Maßnahmen ergreifen müssen, um für ein hohes Maß an Privatsphäre, Sicherheit und Schutz von Minderjährigen innerhalb ihres Dienstes zu sorgen. Regelmäßig werden Altersüberprüfungen notwendig sein, um die Pflichten des Artikels 28 Absatz 1 DSA zu erfüllen. Es liegt in der Verantwortung der Anbieter, die technisch umsetzbaren, angemessenen und wirksamen Möglichkeiten auszuwählen, um ihre gesetzlichen Pflichten zu erfüllen. 28. Welche technischen und regulatorischen Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, um auch jenseits sozialer Netzwerke Jugendschutz im Internet besser sicherstellen zu können (z. B. in Bezug auf den Onlinekauf von Alkohol und Tabakprodukten, die Teilnahme an Glücksspiel oder die Prävention von Verschuldung)? Schon heute dürfen bestimmte Dienstleistungen und Waren wie beispielsweise Nikotinprodukte, Glücksspiel oder Pornografie nur Volljährigen digital angeboten, an sie abgegeben oder ihnen zugänglich gemacht werden. Dies wird üblicherweise durch eine Altersüberprüfung sichergestellt. Die Überprüfung und Rechtsdurchsetzung liegt in der Verantwortung der zuständigen Ordnungsbehörden. 29. Wie ist der aktuelle Stand der Prüfung durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) des von NACOA e. V. und KidKit (Drogenhilfe Köln) entwickelten Konzepts zur Einrichtung einer Onlineberatungsplattform für Kinder psychisch und suchtkranker Eltern, und wann ist mit einer Entscheidung über die Förderung zu rechnen? Der Deutsche Bundestag beschloss im Juni 2017 einstimmig den Antrag „Hilfen für Kinder psychisch kranker Eltern“ (Bundestagsdrucksache 18/12780). Die infolge dieses Beschlusses eingesetzte Arbeitsgruppe veröffentlichte im Dezember 2019 ihren Abschlussbericht und legte dem Deutschen Bundestag 19 Handlungsempfehlungen zur Verbesserung der Situation von Kindern und Familien mit psychisch oder suchtkranken Eltern vor. Empfehlung 6 empfiehlt „den Ausbau und die Förderung einer bundesweit öffentlichkeitswirksam präsentierten, wissenschaftlich evaluierten, umfassend barrierefreien Online- Plattform, die Informationen und anonyme Beratung für betroffene Kinder und Jugendliche, die sich selbständig im Internet auf die Suche nach Hilfe machen, bietet und für diese, wie auch für Fachkräfte, Möglichkeiten für wohnortnahe Hilfen über eine Postleitzahlenrecherche aufzeigt.“ Diese Empfehlung Nummer 6 wird mit dem Projekt „Hilfen im Netz“ umgesetzt, indem eine bundesweite, wissenschaftlich evaluierte und barrierefreie Online-Plattform für Kinder und Jugendliche mit sucht- und psychisch kranken Eltern ausgebaut und gefördert wird. Die „Hilfen im Netz“ werden von NACOA Deutschland e. V. und KidKit bzw. der Drogenhilfe Köln umgesetzt. Der aktuelle Förderzeitraum läuft vom 1. Juli 2023 bis 30. Juni 2026 durch das BMBFSFJ. Die vorherige Startphase (1. September 2022 bis 31. Januar 2023) wurde durch das BMG gefördert. 30. Welche konkreten Maßnahmen werden durch die Bundesregierung in Deutschland oder auch im Rahmen europaweiter Initiativen ergriffen, um Kinder und Jugendliche vor suchtähnlichem Nutzungsverhalten bei sozialen Medien, Games oder Plattformen mit Glücksspielelementen wie Lootboxen zu schützen? Seit der Novellierung des Jugendschutzgesetzes (JuSchG) im Jahr 2021 werden auch Interaktions- und Nutzungsrisiken, wozu auch Lootboxen gehören, bei der Alterskennzeichnung von Computerspielen berücksichtigt. Die Leitlinien nach Artikel 28 Absatz 4 DSA sehen vor, dass Minderjährige keinen Praktiken ausgesetzt sein sollen, die zu übermäßigen oder unerwünschten Ausgaben oder einer übermäßigen Nutzung der Plattform oder zu zwanghaftem Verhalten oder Suchtverhalten führen können. 31. Welche Bedeutung misst die Bundesregierung dem Einfluss von Designelementen digitaler Plattformen (z. B. unendlicher Newsfeed, In-App- Käufe, permanente Erreichbarkeit) auf die psychische Gesundheit von Kindern und Jugendlichen bei, und wie soll hier regulatorisch oder präventiv gegengesteuert werden? Die Bundesregierung hat im Rahmen ihrer Stellungnahme zu den Leitlinien nach Artikel 28 Absatz 4 DSA angeregt, dass besonders schädliche Funktionen wie ein „unendlicher Feed“ und „Autoplay-Funktionen“ für Minderjährige deaktiviert sind. Auch im Rahmen der Abstimmung zu den „Ratsschlussfolgerungen zur Förderung und zum Schutz der psychischen Gesundheit von Kindern und Jugendlichen im digitalen Zeitalter“ mit der EU-Ratspräsidentschaft hat sich Deutschland dafür eingesetzt, dass ein stärkerer Fokus auf die Schaffung eines sicheren Online-Umfelds durch die Plattformen sowie auf die Verantwortung der Anbieter, Angebote für Kinder und Jugendliche sicher zu gestalten (durch Safety by Design und Default Settings), gelegt wird. 32. Wie bewertet die Bundesregierung die Rolle selbstverstärkender Algorithmen sowie von KI-basierten „Companions“ (Chatbots, die Beziehungen zu Usern simulieren) im Hinblick auf die psychische Gesundheit von Kindern und Jugendlichen? Die Leitlinien nach Artikel 28 Absatz 4 DSA sehen vor, dass KI-Funktionen wie KI-Chatbots, die in eine für Minderjährige zugängliche Online-Plattform integriert sind, nicht automatisch aktiviert werden und Minderjährige nicht dazu angeregt oder verleitet werden, sie zu nutzen. Weiter sehen die Leitlinien vor, dass technische Maßnahmen getroffen werden, um Minderjährige darauf hinzuweisen, dass die Interaktion mit einer KI- Funktion sich von der Interaktion mit Menschen unterscheidet und dass diese Funktionen Informationen liefern können, die sachlich unrichtig und irreführend sind. Auch sind Anbieter von Online-Plattformen angehalten, Minderjährigen die Möglichkeit zu geben, ihre empfohlenen Feeds vollständig und dauerhaft zurückzusetzen oder anzupassen. 33. Welche Unterstützungsangebote sollen Eltern erhalten, um ihre Kinder im pädagogischen Umgang mit digitalen Medien und deren Auswirkungen auf Schlaf, Aufmerksamkeit und psychische Gesundheit besser begleiten zu können? Die Bundesregierung fördert zahlreiche Projekte und Initiativen, die Eltern dabei unterstützen, ihre Erziehungsverantwortung auch im digitalen Zeitalter wahrzunehmen und so ihre eigene und die Medienkompetenz von Kindern und Jugendlichen zu fördern. Die Initiative „Gutes Aufwachsen mit Medien“ unterstützt im Bereich des Kinder- und Jugendmedienschutzes bei der Stärkung von Medienkompetenz von Kindern, Jugendlichen, Eltern und Fachkräften. Die Initiative ist ein bundesweiter Zusammenschluss verschiedener Akteure. Der Medienratgeber „SCHAU HIN! Was Dein Kind mit Medien macht.“ unterstützt Eltern und Erziehende mit alltagstauglichen, altersgerechten und aktuellen Empfehlungen für den kindlichen Medienumgang. „SCHAU HIN!“ informiert über Informations- und Unterhaltungsangebote ebenso wie über Risiken der Mediennutzung. Zudem greift „SCHAU HIN!“ aktuelle Nachrichten auf und vermittelt diese auf ihrer Website kindgerecht. 34. Welche konkreten Maßnahmen plant die Bundesregierung, um die psychische Gesundheit von Kindern und Jugendlichen aus einkommensarmen Familien zu stärken, und wie sollen diese in bestehende Hilfesysteme integriert werden? Die Maßnahmen der Bundesregierung zur Stärkung der psychischen Gesundheit richten sich an alle jungen Menschen. Die Bundesregierung folgt damit dem Leitgedanken der Interministeriellen Arbeitsgruppe „Gesundheitliche Auswirkungen auf Kinder und Jugendliche durch Corona“, dass Kinder und Jugendliche aus belasteten Familien am ehesten mit solchen Angeboten erreicht werden, die sich diskriminierungsfrei an alle Kinder und Jugendlichen richten und somit keine Stigmatisierung einer bestimmten Zielgruppe auslösen können. Darüber hinaus wird auf die Antwort zu Frage 15 verwiesen. 35. Welche Schritte unternimmt die Bundesregierung, um geflüchtete Kinder und Jugendliche – insbesondere unbegleitete Minderjährige – in bestehende Hilfesysteme wie Schulen, Jugendhilfe und Frühe Hilfen einzubinden, damit ihre psychische Gesundheit gezielt gefördert wird? Das Gesetz zur Verbesserung der Unterbringung, Versorgung und Betreuung ausländischer Kinder und Jugendlicher (Inkrafttreten 1. November 2015) gewährleistet, dass unbegleitete Minderjährige dem Kindeswohl entsprechend versorgt, untergebracht und betreut werden. Die Zuständigkeit der Kinder- und Jugendhilfe und das Leistungsspektrum des SGB VIII bieten Gewähr für die Leistung von bedarfsgerechten Angeboten und Hilfen. Für die Umsetzung sind Länder und Kommunen verantwortlich. 36. Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung zur Verbesserung der Zusammenarbeit der kommunalen Hilfesysteme und relevanten Sozialleistungsträger (z. B. Kinder- und Jugendhilfe, Suchthilfe, Öffentlicher Gesundheitsdienst, Eingliederungshilfe) speziell zur Unterstützung von Kindern und Jugendlichen mit psychisch erkrankten Eltern, und wie wird dabei sichergestellt, dass die Perspektiven der betroffenen Familien einbezogen werden? Die Verbesserung der Zusammenarbeit der kommunalen Hilfesysteme und relevanten Sozialleistungsträger ist eine der Empfehlungen im Abschlussbericht der Arbeitsgruppe „Kinder psychisch- und suchterkrankter Eltern“ (vgl. Antwort zu Frage 29). Die dortige Empfehlung 18 wird in dem Antrag „Prävention stärken – Kinder mit psychisch oder suchtkranken Eltern unterstützen“ auf Bundestagsdrucksache 20/12089 aufgegriffen. Die Umsetzung kommunaler Gesamtkonzepte und entsprechender Handlungsrahmen ist eine Aufgabe von zentraler Bedeutung. Sie liegt im Verantwortungsbereich von Ländern und Kommunen. 37. Welcher Stand besteht aktuell bei der im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD (S. 99) angekündigten Aufstockung der Bundesstiftung Frühe Hilfen sowie bei der modellhaften Erprobung einer Ausweitung der Frühen Hilfen auf Kinder im Alter von vier bis sechs Jahren, die die Bundesministerin für Bildung, Senioren, Frauen und Jugend, Karin Prien, in der Ausschusssitzung am 18. August 2025 angekündigt hat? Der Bund stellt jährlich und dauerhaft über den Fonds Frühe Hilfen 51 Mio. Euro zur Sicherstellung der Netzwerke Frühe Hilfen und der psychosozialen Unterstützung von Familien zur Verfügung. Der Koalitionsvertrag sieht vor, die Mittel der Bundesstiftung Frühe Hilfen aufzustocken und modellhaft zu erproben, wie die Frühen Hilfen auf Kinder im Alter von vier bis sechs Jahren ausgeweitet werden können. Die Möglichkeiten der Umsetzung dieser Vereinbarung werden aktuell geprüft, da alle Maßnahmen des Koalitionsvertrages auch unter Finanzierungsvorbehalt stehen. Insgesamt ist die Stärkung der Frühen Hilfen eine gemeinsame Aufgabe von Bund, Ländern und Kommunen. 38. Wie will die Bundesregierung die Entstigmatisierung von Suchterkrankungen und psychischen Erkrankungen als Daueraufgabe etablieren, und ist eine bundesweite Entstigmatisierungskampagne für Familien mit psychisch und suchtkranken Elternteilen geplant? Für eine derartige Kampagne stehen aktuell keine Haushaltsmittel zur Verfügung. Im Juli und August 2025 wurde auf rund 4 000 Freiflächen (etwa an Bushaltestellen) mit sogenannten City-Light-Postern in verschiedenen deutschen Städten für das Motiv von „Hilfen im Netz“ (siehe dazu Antwort zu Frage 29) geworben, um die Angebote dieses Hilfsangebots für Kinder psychisch und suchtkranker Eltern aufmerksam zu machen. 39. Existiert bereits ein systematischer Evaluierungs- und Monitoringprozess zur Umsetzung der 19 Empfehlungen der Arbeitsgruppe „Kinder psychisch- und suchtkranker Eltern“ (AG KpkE), und wenn nein, wann plant die Bundesregierung, diesen Prozess einzurichten, und welche konkreten Schritte sind vorgesehen, um die Umsetzung der Empfehlungen interdisziplinär und interministeriell zu begleiten? Die Empfehlungen der Arbeitsgruppe Kinder psychisch- und suchtkranker Eltern (AG KpkE) wurden auf Bundesebene größtenteils umgesetzt, viele davon durch das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG). Damit wurden wichtige Grundlagen für eine substanzielle Verbesserung der Situation von Kindern und Jugendlichen mit psychisch oder suchtkranken Eltern geschaffen. Die Nutzung und Umsetzung dieser Grundlagen und Rahmenbedingungen liegt bei den Ländern und Kommunen. Nach § 108 Absatz 4 SGB VIII ist das BMBFSFJ verpflichtet, die Wirkungen des KJSG zu evaluieren und darüber dem Bundestag und dem Bundesrat zu berichten. Wissenschaftliche Standards der retrospektiven Gesetzesfolgenabschätzung setzen eine mehrjährige Rechtsanwendung voraus. Nach Durchführung der Evaluation wird die Bundesregierung deren Ergebnisse in ihre im Abschlussbericht der AG KpkE vorgesehene Berichterstattung einbeziehen. 40. Wie bewertet die Bundesregierung die aktuelle Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an persönlichen, gesellschaftlichen und politischen Entscheidungsprozessen, insbesondere im Hinblick auf ihre tatsächliche Einflussnahme auf Entscheidungsprozesse und Entscheidungsergebnisse? Für die Bundesregierung ist es ein zentrales Anliegen, die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen zu stärken und junge Menschen in Entscheidungen einzubeziehen, die ihre Lebensbereiche unmittelbar betreffen. Wirksame Kinder- und Jugendbeteiligung bei der Gestaltung gesellschaftlicher Gegenwart und Zukunft leistet einen wesentlichen Beitrag zur Stärkung unserer Demokratie. Die Kinder- und Jugendbeteiligung hat in Deutschland in den vergangenen Jahren auf allen politischen Ebenen und in nahezu allen gesellschaftlichen Teilbereichen, vor allem in der pädagogischen Praxis, einen Aufschwung erfahren und wird zunehmend umgesetzt. Hinsichtlich des Sachstands zu Kinder- und Jugendbeteiligung in Deutschland wird außerdem auf die Ergebnisse zum Nationalen Aktionsplan für Kinder- und Jugendbeteiligung verwiesen (https://jugendstrategie.de/nap/). 41. Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Fragesteller, dass Partizipation von Kindern und Jugendlichen politisch gewollt, aktiv gestaltet und finanziell unterstützt werden muss, und wenn ja, mit welchen konkreten Maßnahmen plant sie die Förderung von Partizipationsmöglichkeiten umzusetzen? Die Bundesregierung teilt die Auffassung der Fragesteller und verweist auf die Ergebnisse zum Nationalen Aktionsplan für Kinder- und Jugendbeteiligung. Für eine wirksame Ausgestaltung von Kinder- und Jugendbeteiligung sind die allgemeinen Qualitätsstandards für Kinder- und Jugendbeteiligung (BMFSFJ/ Deutscher Bundesjugendring (Hrsg.) (2022): „Mitwirkung mit Wirkung. Qualitätsstandards für Kinder- und Jugendbeteiligung. Impulse zur Weiterentwicklung in Theorie und Praxis“, https://standards.jugendbeteiligung.de/) zu berücksichtigen. Dazu gehört, dass die Beteiligung von jungen Menschen förderliche Rahmenbedingungen benötigt, prinzipiell alle jungen Menschen ansprechen soll, entsprechende Unterstützung und Qualifikation voraussetzt, transparent erfolgen und regelmäßig im Hinblick auf die Zielerreichung überprüft werden soll. Zur Stärkung von Partizipationsmöglichkeiten fördert die Bundesregierung das „Bundeskompetenzzentrum Kinder- und Jugendbeteiligung“ (www. k o m k j b.de/) für die Beratung der Bundesregierung bei der Umsetzung von Beteiligungsvorhaben sowie die „Initiative Starke Kinder- und Jugendparlamente“ (https://stakijupa.de/) zur Unterstützung von kommunalen Kinder- und Jugendparlamenten. Außerdem entwickelt die Bundesregierung aktuell eine digitale Plattform für Kinder und Jugendliche, welche gezielt zu Beteiligungsformaten informiert. Damit wird eine der zentralen Forderungen von jungen Menschen aus dem Dialogprozess zum Nationalen Aktionsplan für Kinder- und Jugendbeteiligung umgesetzt, mit dem Ziel, dass junge Menschen sich zentral an einem digitalen Ort möglichst niedrigschwellig zu ihren Beteiligungsmöglichkeiten informieren können. Darüber hinaus wird der im Koalitionsvertrag festgelegte nationale Kinder- und Jugendgipfel im Jahr 2026 umgesetzt. Dieser wird sich unter anderem damit befassen, wie Beteiligungsmöglichkeiten für junge Menschen weiter ausgebaut werden können. Außerdem wird auf die Sammlung der Bundesmaßnahmen zu Kinder- und Jugendbeteiligung (https://jugendstrategi e.de/nap/beteiligung-auf-bundesebene/) im Rahmen der Ergebnisse zum Nationalen Aktionsplan für Kinder- und Jugendbeteiligung verwiesen. 42. Welche Barrieren bestehen nach Kenntnis der Bundesregierung für Kinder und Jugendliche beim Zugang zu notwendigen Ressourcen für eine wirksame Partizipation, und welche Schritte plant die Bundesregierung, um diese Barrieren gezielt abzubauen? Hinsichtlich der Hürden für Zugänge von jungen Menschen wird auf die Ergebnisse zum Nationalen Aktionsplan für Kinder- und Jugendbeteiligung verwiesen. Die Bundesregierung setzt sich dafür ein, dass alle jungen Menschen in Deutschland ihr Leben selbstbestimmt und voller Zuversicht gestalten können. Dazu gehört, dass Kinder und Jugendliche in unserer Gesellschaft mitbestimmen und sich wirksam und ernsthaft einbringen und beteiligen können. Zu den geplanten Schritten zum Abbau von Beteiligungshürden wird auf die Antwort zu Frage 41 verwiesen. 43. Wie plant die Bundesregierung die absehbaren Folgen der gesteigerten psychischen Belastung von Kindern und Jugendlichen für Arbeitsmarkt und Volkswirtschaft abzufedern? Die Maßnahmen der Bundesregierung zur Stärkung der psychischen Gesundheit von Kindern und Jugendlichen zielen darauf ab, allen jungen Menschen ein Aufwachsen in Gesundheit und Wohlbefinden zu ermöglichen. Gesundheit und Wohlbefinden sind nach Auffassung der Bundesregierung wichtige Voraussetzungen dafür sind, dass junge Menschen eine gute Bildung erlangen, später auf dem Arbeitsmarkt Fuß fassen und ihren Beitrag zu wirtschaftlichem Wachstum und Wohlstand in unserer Gesellschaft leisten können. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. 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